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Donnerstag, 11. Januar 2018

Müssen sich die Gesetze ändern für Jugendamt, Gutachter und Gerichte?

Müssen sich die Gesetze ändern für Jugendamt, Gutachter und Gerichte? - Interview mit Richard Moritz vom Verein „Kinder sind Menschen“


Unser Politikblog | 10.01.2018

In 2016 sind (ohne die in unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) in Deutschland fast 40.000 Kinder in Obhut genommen worden. In 2010 waren es noch zwischen 32.000 und 33.000. Etwa die Hälfte der Inobhutnahmen erfolgt länger als 15 Tage. Wenn die Kinder aus ihren Familien genommen werden, kommen sie ins Heim (§34 SGB 8) oder in Pflegefamilien (§33).
Der Verein „Kinder sind Menschen“ engagiert sich dafür, unberechtigte Inobhutnahmen zu verhindern, bzw. dass die Kinder in diesen Fällen wieder in ihre Familie zurückkehren können.
Nach §1666 BGB und §42 SGB 8 muss vom Jugendamt geprüft werden, ob auch mildere Maßnahmen zur Beseitigungen von Gefährdungen des Kindeswohls genügen wie (§§27 bis 32 SGB 8) Erziehungshilfe, Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehung in der Tagesgruppe. Doch diese Prüfung wird oft nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der Begriff „Kindeswohl“ ist im SGB 8 nicht gesetzlich definiert.
Die Beweislast liegt bei den Eltern, dass sie erziehungsfähig sind, und dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Es ist schwer, zu beweisen, dass etwas (hier eine Kindeswohlgefährdung) nicht existiert. Hier fehlt es an einer faireren gesetzlichen Beweislastregelung.


Für den Fall, dass das Jugendamt sich meldet, hat der Verein eine Checkliste erarbeitet. Es ist u. a. wichtig, sich kooperativ zu zeigen und Zeugen dafür zu haben, um das Risiko einer Inobhutnahme nicht unnötig zu erhöhen.
Für die Jugendämter gibt es als Kontrollinstanz nur auf kommunaler Ebene den Oberbürgermeister bzw. den Landrat. Eine von der jeweiligen Kommune unabhängige Kontrolle könnte auf der Ebene der Landesjugendämter geschaffen werden.
Bei Heimunterbringung wird den Kindern oft nicht der ihnen rechtlich zustehende Umfang an Kontakt mit den Eltern oder anderen von ihnen bestimmten Vertrauenspersonen gewährt. Der Verein „Kinder sind Menschen“ beanstandet außerdem, dass es zu wenig unangemeldete Kontrollen der Heime gebe.
Die Gerichte verlassen sich zur Tatsachenfeststellung bei der Beurteilung von Inobhutnahmen häufig auf Gutachten, von denen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge ein hoher Prozentsatz fehlerhaft sei. Entgegen den Leitlinien eines deutschen Psychologenverbands werden oft keine Audioaufnahmen von den Begutachtungen erstellt. Bei den Gerichtsverfahren selbst werden oft nicht alle wichtigen Aussagen berücksichtigt, was sich durch ebenfalls Tonbandaufnahmen der mündlichen Verhandlungen vermeiden ließe.




Webseite des Vereins „Kinder sind Menschen“

Beispiele für mögliche Kindeswohlgefährdungen und Checklisten des Vereins zum Umgang mit dem Jugendamt http://kindersindmenschen.com/hilfe%20zur%20selbsthilfe/checklisten.html

Sozialgesetzbuch 8 (wichtigste Rechtsgrundlage für die Jugendhilfe) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/SGB_8.pdf

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