Unser Politikblog sprach am 07.03.2011 mit dem Europaabgeordneten Sören Söndergaard von der dänischen Volksbewegung gegen die EU (www.folkebevaegelsen.dk) über die sog. „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV), welche als primärrechtliche Grundlage für den Euro-Rettungsschirm, das Staateninsolvenzverfahren der Eurozone und die EU-Wirtschaftsregierung incl. der Instrumentalisierung sämtlicher EU-Fördermittel für diese Zwecke gedacht ist.
Am 07.03.2011 wurde Art. 136 Abs. 3 AEUV im Verfassungsausschuss ALCO des Europarlaments, dessen Mitglied Herr Söndergaard ist, erörtert.
Herr Söndergaard rügt vor allem Verstöße gegen die Demokratie und die zu erwartenden unsozialen Auflagen.
Außerdem geht es im Interview um die jetzt in Dänemark vor dem obersten Gericht anhängige Klage auf eine Volksabstimmung über das dortige Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag.
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