Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Mittwoch, 17. April 2019

Osterkundgebung „Ja zum Weltfrieden – Nein zur humanitären Intervention“


Pressemitteilung vom 17.04.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung



Osterkundgebung „Ja zum Weltfrieden – Nein zur humanitären Intervention“

Ostermontag, 22.04.2019, von 13 bis 17 Uhr auf dem Geschwister-Scholl-Platz in Wuppertal


Zum Schutz des Friedens haben wir in der Uno-Charta ein Angriffskriegsverbot und den Uno-Sicherheitsrat sowie im Grundgesetz ein noch strengeres Angriffskriegsverbot (Art. 26) und zusätzlich ein unantastbares Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2).

Zur Umgehung wurde in 1992 die Idelologie der „humanitären Intervention“ geschaffen. Diese ist seitdem für zahlreiche „Farb-Revolutionen“, Papiere von Think Tanks und selbst für Kriege von „Koalitionen der Willigen“, NATO und EU verwendet worden. Sie findet sich heute in den strategischen Konzepten der NATO und verschiedener Staaten ebenso wie im EU-Vertrag.

Zur Ideologie der „humanitären Intervention“ gehört, auf Völkermord und Verbrechen an der Menschlichkeit und sogar schon auf Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen mit Krieg zu reagieren – am Uno-Sicherheitsrat vorbei.

Zu ihr gehört auch, in anderen Staaten „Selbstbestimmungsbewegungen“ zu instrumentalisieren, damit es zu entsprechenden Menschenrechtsverletzungen kommt.
Im Unterschied dazu steht bei den Vereinten Nationen der Frieden über den universellen Menschenrechten.

Im Kosovo hat die Ideologie der „humanitären Intervention“ einmal und in Syrien gleich mehrfach beinahe zur Eskalation zum Weltkrieg geführt. Und gegen Venezuela wird sie schon wieder angewendet. Transparenz kann entscheidend sein, den Frieden zu bewahren.

Beim strategischen Konzept der NATO und beim Lissabon-Vertrag der EU hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den für diese friedensgefährdende Ideologie geschaffenen Vorschriften Grenzen gesetzt, nicht aber beim Syrien-Einsatz, wodurch eine weltweite Ächtung der „humanitären Intervention“ bisher unterblieben ist.

Zur Kundgebung angemeldet sind weiße Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO, Regenbogen, Frieden, Venezuela, Syrien). Andere Fahnen nur mit vorheriger Zustimmung der Anmelderin, da sie laut Versammlungsrecht nachgemeldet werden müssen.

Die weißen Rosen stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.

Stellen wir uns genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich vor die Menschenwürde, das Angriffskriegsverbot und das Friedensgebot des Grundgesetzes sowie vor die Charta der Vereinten Nationen !
Anmelderin der Kundgebung V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal

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