Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 2. Mai 2019

Kundgebung „Ja zur Charta der Vereinten Nationen und zum Grundgesetz – Nein zum Euro-Nationialismus, zum EU-Imperialismus und zur Privatisierung des Hoheitlichen“


Pressemitteilung vom 01.05.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung

Kundgebung „Ja zur Charta der Vereinten Nationen und zum Grundgesetz – Nein zum Euro-Nationialismus, zum EU-Imperialismus und zur Privatisierung des Hoheitlichen“

Donnerstag, 09.05.2019, von 15 bis 19 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Wuppertal

In der Vergangenheit ist in vielen Staaten gerade das Nationalgefühl immer wieder missbraucht worden für die Unterdrückung von Menschen aus anderen Nationen und für die imperalistische Eroberung von Gebieten und Unterwerfung von anderen Ländern und deren Einwohnern.
Es ist uns eine Selbstverständlichkeit, wachsam zu bleiben, damit das nie wieder geschieht.

Aber ideologische Aufrufe und Bestrebungen, die Nationalstaaten und die EU durch einen Staat „Europäische Republik“ zu ersetzen oder die EU zu einer solchen Republik zu machen, würden vielem von dem, was unter Missbrauch des Nationalgefühls an Unrecht geschehen ist, nicht entgegenwirken, sondern auf einer neuen und mächtigeren Ebene die Tür dafür öffnen.

So erlaubt das EU-Recht Kampfeinsätze in aller Welt zur „Krisenbewältigung“ (1) und für „Werte und Interessen“ (2), verlangt von den Mitgliedsstaaten die Vergabe der Daseinsvorsorge (3) und der hoheitlichen Institutionen (4) an die Privatwirtschaft, und fordert als Antwort auf die Finanzkrise in der Eurozone noch mehr Bankenrettung (5) und zu Lasten der Bevölkerung Auflagen mit einer Strenge wie beim Internationalen Währungsfonds (6) sowie das Staateninsolvenzverfahren des ESM (7).

Dem stehen heute das Grundgesetz sowie die Charta und die Menschenrechte der Vereinten Nationen mit Vorschriften wie dem Angriffskriegsverbot (8) und dem Friedensgebot (9) sowie zahlreichen Grundrechten und Menschenrechten entgegen, deren Rangansprüche in Konkurrenz zu dem des EU-Rechts stehen.

Würde ein Staat „Europäische Republik“ geschaffen mit den bisherigen Verträgen der EU als Teil seiner Verfassung, dann wäre eine solche EU-Verfassung das höchste Recht auf dem Territorium einer solchen Republik und wären dadurch den Vorschriften für Imperialismus, für Sozialabbau und für die Vergabe fast aller hoheitlicher Macht in private Hände keine Grenzen mehr gesetzt.

Am Europatag der EU wollen wir ein Zeichen setzen für den Erhalt der Nationalstaaten und für eine Humanisierung statt einer Staatswerdung Europas.

Zur Kundgebung angemeldet sind weiße Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO, EU). Andere Fahnen nur mit vorheriger Zustimmung der Anmelderin, da sie laut Versammlungsrecht nachgemeldet werden müssen.

Die weißen Rosen stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.

Stellen wir uns genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich gegen die Schaffung eines Staates EU oder einer Europäischen Republik und darum vor das Grundgesetz und die Uno-Charta !
Anmelderin der Kundgebung V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


Fußnoten:

  1. Art. 43 Abs. 1 EUV
  2. Art. 42 Abs. 5 EUV
  3. Art. 14 AEUV
  4. Art. 2 von Protokoll 26
  5. Art. 136 Abs. 3 AEUV, Nr. 2+4 der Erwägungsgründe zur Schaffung von Art. 136 Abs. 3 AEUV, Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom 24./25.03.2011
  6. Art. 136 Abs. 3 AEUV, Ecofin-Resolution SN 2564/1/10 vom 09.05.2010
  7. Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag, §§4a bis 4k BSchuwG
  8. Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta, Art. 26 GG
  9. Art. 1 Abs. 2 GG

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