Unser Politikblog | 31.03.2021
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
Die Regierungen von Bund und Ländern haben laut Spiegel Online vom 23.03.2021 beschlossen, am Gründonnerstag erstmalig außerhalb von Sonn- und Feiertagen auch den Lebensmitteleinkauf zu untersagen. Das ist kurze Zeit später in einem taktischen Rückzug incl. Entschuldigung der Bundeskanzlerin persönlich erst einmal zurückgenommen worden. Dabei hat man versucht, abzulenken, als ob es um Feiertage, Gottesdienste oder gesetzestechnische Umsetzungsfragen ginge. Zur Instrumentalisierung der Angst kommt nun auch noch der Missbrauch der Nahrungsmittelversorgung für politische Zwecke hinzu. Das ist mit dem universellen Menschenrecht auf Nahrung (Art. 11 Uno-Sozialpakt) unvereinbar. Schon seit über einem Jahr wird die Bevölkerung mit Schockpropaganda, Isolation und immer drastischer räumlich und zeitlich ausgeweiteten Maskenpflichten gepeinigt und wird auch dadurch klarer, dass, wie es die Kanzlerin in der Bundespressekonferenz zugegeben hat, die Corona-Maßnahmen politisch motiviert sind. Das ist mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art 38 GG) unvereinbar und überschreitet in vielen Fällen die Grenze zur psychischen Folter und vor allem beim Maskentragen über lange Zeiträume und bei starker körperlicher Belastung sogar die zur körperlichen Folter. Die Folter ist in Deutschland gleich mehrfach völkerrechtlich verboten und strafbewehrt*.
Art. 2 der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Uno wird sehr deutlich:
„(1) Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern.
(2) Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.
(3)Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden.“
Selbst wenn entgegen Abs. 1 zum Beispiel Corona-Verordnungen Bestandteile enthalten, welche mit dem Folterverbot unvereinbar sind, und selbst wenn man Sars-Cov-2 trotz der niedrigen Todesrate als eine Art Notstand im Sinne von Abs. 2 ansehen wollte, dürfte man die Folter immer noch nicht anwenden, und müsste man sich entsprechenden Anweisungen insoweit widersetzen, wie diese Folter bedeuten.
Unabhängig davon, was im im IfSG oder in den Corona-Verordnungen stehen mag, muss dieses insoweit unangewendet bleiben, wie es Folter beinhaltet. Denn das Folterverbot ist absolut und gehört zum zwingenden Völkerrecht („ius cogens“), abgesehen davon, dass sämtliches Völkerrecht gem. Art. 27 WVRK vom Rang über den innerstaatlichen Gesetzen und Verordnungen steht.
Gleichzeitig werden für unser Immunsystem wichtige Ausdrucksformen der Liebe wie Lächeln, Umarmungen und Küssen mit Bußgeldern bekämpft, denn Liebe ist stärker als Angst und steht Bestrebungen, mit Angst zu herrschen, im Weg. Sport und Kultur sowie ganze Branchen werden durch Shutdowns zerstört und die Einnahmebasis von Staatshaushalt und Sozialversicherungen immer akuter gefährdet. Dass PCR-Tests allein keine Infektionen feststellen können, hat am 20.01.2021 nun auch die WHO bestätigt. Die ganze „Testpandemie“ gemäß dem Strategiepapier für das Innenministerium „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020 passt zum Geständnis der Kanzlerin in der Bundespressekonferenz, dass die Maßnahmen politisch motiviert sind.
Anstatt mit oberflächlichen Entschuldigungsversuchen zu taktieren, ist es jetzt Zeit, dass die Kanzlerin die folgenden Fragen beantwortet:
-Will die Bundeskanzlerin unsere Nahrung als Druckmittel missbrauchen, um der deutschen Bevölkerung die Teilnahme am irreführend als Impfung deklarierten, das menschliche Genom manipulierenden, mRNA-Versuch aufzuzwingen?
-Will sie die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen mit derart rasender Geschwindigkeit auf einen Staatsbankrott hin steuern, weil das Bundesverfassungsgericht vor kurzem eine einstweilige Anordnung gegenüber der praktischen Anwendung der Eurobond-Schuldenunion ausgesprochen hat?
-Wie erklärt die Kanzlerin uns, dass Gastronomie, Einzelhandel und Unterhaltungswirtschaft zu den am stärksten von Shutdowns und „Hygieneregeln“ getroffenen Branchen gehören, und ausgerechnet von diesen drei Wirtschaftszweigen das Pamphlet „Great Reset“ des sogenannten „Weltwirtschaftsforums“ von Prof. Dr. Klaus Schwab anlässlich Corona einen drastischen Arbeitsplatzabbau einfordert?
-Von wem kommen die Empfehlungen, auf die Bevölkerung Schockmaßnahmen und Foltermethoden (Isolation, Wahrnehmungsmonopolisierung, induzierte Debilität und Erschöpfung, Drohungen, gelegentliche Vergünstigungen, Allmachtsdemonstration, Erniedrigung und Erzwingung trivialer Forderungen) anzuwenden, gesunde Menschen als krank zu erklären und jetzt auch noch die Nahrungsmittel zur politischen Waffe zu machen?
*Fußnote:
Das Folterverbot ist in Deutschland gleich mehrfach mit jeweils unterschiedlichem Schutzumfang gesichert, und zwar in Art. 4 EU-Grundrechtecharta, Art. 5 AEMR, Art. 7 S. 1 ICCPR, Art. 3 CAT und Art. 3 EMRK sowie völkerstrafrechtlich gem. §7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB und Art. 7 Abs. 1 lit f Römisches Statut.
Quellen:
Spiegel-Artikel „Auf diese Maßnahmen haben sich Merkel und die Länder geeinigt“ vom 23.03.2021
Strategiepapier „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020
“Chart of Coercion“ von Prof. Dr. Albert D. Biderman auf S. 53 des „Report on Torture“ 1975 von Amnesty International
https://www.amnesty.org/download/Documents/204000/act400011975eng.pdf
Reitschuster-Artikel „Merkel: Harter Corona-Kurs ist politische Entscheidung“ vom 21.01.2021
https://reitschuster.de/post/merkel-harter-corona-kurs-ist-politische-entscheidung/
S. 2154 + 3355-3362 der Kindle-Version von „Der Große Umbruch“ von Prof. Dr. Klaus Schwab
WHO-Stellungnahme vom 20.01.2021
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-user-2020-05
V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Menschenrechtsverteidigerin i. S. v. Uno-Resolution 53/144
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
0202/2502621
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