Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 18. August 2011

Statusbericht und Überblick zum laufenden Staatsstreich

Von Daniel Neun | 18.August 2011 Radio Utopie

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Finanzstaatssekretär Jörg Asmussen (SPD) wollen den Rahmenvertrag mit dem EFSF-Steuergeldfonds ohne Zustimmung des Bundestages ändern. Sie berufen sich dabei auf eine hanebüchende und lächerliche Rechtskonstruktion. Die FDP pocht auf das Budgetrecht des Parlamentes und die Einholung einer parlamentarischen Genehmigung vor jeder Ausschüttung deutscher Steuergeldern durch den “Euro-Rettungsfonds” EFSF. Der Vorsitzende der gemeinsamen Fraktion von CDU und CSU, Volker Kauder, pöbelt gegen den zweithöchsten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, Bundestagspräsident Nobert Lammert (CDU), weil dieser gegenüber Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der von ihr geführten Regierung auf Einhaltung der Verfassungsordnung und parlamentarischen Demokratie pocht. Die britische Boulevard-Presse titelt: “Aufstieg des Vierten Reichs, wie Deutschland die Finanzkrise benutzt, um Europa zu erobern”.
Ein Statusbericht und Überblick.
Die “taz” machte spielte heute wieder einmal sowohl ihre Rolle als Parteiblatt von Bündnis 90/Die Grünen, als auch die des neokonservativen und antidemokratischen Putschblattes. “Abgeblitzt” (1) höhnte die “taz” und meinte damit die Weigerung der Merkel-Schäuble-Regierung für eine Transformation des EFSF-Steuergeldfonds in eine Bad Bank der weltweiten Bad Banks die Zustimmung des Parlaments von Deutschland einzuholen.
Aus der Bundesregierung, namentlich von Asmussen, sei bei der Parlamentsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Antwort auf eine “schriftliche Frage” eingetroffen. Diese lege nun der “taz” vor, so die Zeitung.
Bezeichnend, daß auf der Seite der grünen Bundestagsfraktion nichts von einer kleinen oder großen Anfrage an die Regierung zu lesen ist. Stattdessen findet man dort nur das übliche Gebettel um Euro-Bonds (2), also den gemeinsamen Strick um alle Hälse im zerstörerischen Euro-System.
DAS GRÜNE WORT FÜR HOCHVERRAT: “GEDULD”
Wie die “taz” nun schreibt, weigert sich die Merkel-Schäuble-Regierung die am 21.Juli auf dem “Euro-Sondergipfel” von 16 Regierungsleitern, sowie Prokonsul Giorgos Papandreou aus dem bereits entdemokratisierten Finanzprotektorat Griechenland, getroffenen “Beschlüsse” über eine Transformation des EFSF-Steuergeldfonds hin zu einer Ankaufstation von Schrottpapieren der weltweiten Banken vom Bundestag absegnen zu lassen. Stellvertretend für die Regierung behauptet SPD-Finanzstaatssekretär Asmussen, nach dem Grundgesetz sei “für Änderungen am EFSF-Rahmenvertrag” kein parlamentarischer Beschluss notwendig.
Manuel Sarrazin, “europapolitischer” Sprecher der Grünen-Fraktion, äussert sich in der “taz” wie folgt dazu:
“In diesem Vertrag sind genügend Regelungen enthalten, die eine Ratfizierung verfassungsrechtlich nötig machen. Mit seiner Weigerung gefährdet Herr Schäuble nicht nur die Geduld des Parlaments mit der Regierung, er bietet auch eine verfassungsrechtliche Angriffsfläche für ewiggestrige Eurogegner. Das ist unklug.”
Der EU-Sprecher des deutschen Ablegers der EU-Einheitspartei “Europäische Grüne Partei” beweist mit seinen Worten, daß auch ganz normale Faschisten das neue digitale Informationszeitalter nach dem Zweiten Buchdruck immer noch nicht begriffen haben.
JA, DIE GESCHICHTE IST IMMER NOCH DA.
Am 21.Mai 2010 winkte der Bundestag eine allgemeine Finanzermächtigung in Höhe von 123 Milliarden Euro Steuergeldern (plus 25 Milliarden bei Zustimmung des Finanzausschusses) für Schäuble, Asmussen, Merkel und die erst später nach englischem Recht gegründete luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF durch, ohne daß dem deutschen Parlament überhaupt ein Vertragsentwurf der EFSF vorlag. (19.Mai 2010, Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor)
Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich zwar am 21.Mai der Stimme. Zuvor jedoch hatten sie in gewohnter Heimtücke und Heuchelei zusammen mit allen anderen Bundestagsparteien einer verkürzten Gesetzgebung zugestimmt. Und das zum zweiten Mal innerhalb eines Monats. Und abermals, um den Banken und Finanzgläubigern erpresster europäischer Demokratien Milliarden und Abermilliarden deutscher Steuergelder in den Hals zu schütten. Denn genau das Gleiche hatte sich vor der am 9.Mai beschlossenen “Hilfe” für Griechenland-Gläubiger in Höhe von 22.4 Milliarden Euro deutscher Steuergelder abgespielt. (29.April 2010, Und am Montag Hochverrat: Banken-Parteien SPD und Grüne stützen irreguläre Gesetzgebung für “Griechenland-Hilfe”)
Ohne diesen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke gestützte irreguläre Gesetzgebungsverfahren hätte es also weder einen Zeitdruck, noch eine vor über einem Jahr vermeintlich zur “Rettung des Euro” notwendige Parlamentsvollmacht für die Installierung des EFSF gegeben.
Ob dies überhaupt dem Grundgesetz entsprach, darüber will das Bundesverfassungsgericht bis heute nicht entschieden haben.
Was aber folgte einen Monat nach der erbärmlichen, schändlichen Kapitulation des Bundestages vor einem finanziellen Blitzkrieg von “Europäischer Union”, “Internationalem Währungsfonds” und Banken-Kartelle gegen die Republik? (11.Mai 2010, Die Kollaborateure des finanziellen Blitzkriegs gegen die Republik)
Der Hühnchen- (und Hähne)-Jammer der grünen KollaborateurInnen.
SARRAZIN-PARTEI II: ERST ALLEM ZUSTIMMEN, DANN JAMMERN. UND DANN NOCHMAL ALLEM ZUSTIMMEN UND DANN LAUTER JAMMERN.
Am 21.Juni 2010 folgte eine kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion (3). Man beschwerte sich darüber, daß die Bundesregierung ihre am 21.Mai durch den Bundestag erteilte Ermächtigung genutzt hatte (deren Verfassungsmäßigkeit durch die Verschleppung des Verfahrens durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts bis heute nicht geklärt ist) und nun mit der neu gegründeten Aktiengesellschaft EFSF (einer “Luxembourg public limited liability company”) einen Rahmenvertrag abgeschlossen hatte, sowie mit den anderen 16 Staaten im Euro-System. Etwas pikiert schrieben die grünen Abgeordneten:
“Die Bundesregierung hat dabei bisher keinen Versuch gemacht, dem Deutschen Bundestag dieses Vertragswerk zur Zustimmung vorzulegen.”
Na sowas. Also wer hätte das gedacht. Macht doch eine Regierung was sie will, wenn man sie machen lässt was sie will. Man reiche diesen grünen Vollflaschen ein Taschentuch und geleite sie milde lächelnd in die Kantine zurück.
Die Bundesregierung höhnte und heuchelte in ihrer Antwort vom 8.Juni 2010 natürlich entsprechend schadenfroh und siegessicher auf die Abgeordneten herab. Sie verwies (entsprechend der üblichen Vorgehensweise von Rechtsanwalt Schäuble) auf eine konstruierte vermeintliche Verfassungslücke.
Zuerst einmal Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz:
“Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.”
Die Argumentation der Regierung lautet nun im Kern wie folgt: dadurch, daß der Bundestag seine Ermächtigung zu einer kommerziellen (“privaten”) Zweckgesellschaft gegeben habe, ginge es nicht um die “politischen Beziehungen” des Staates Bundesrepublik Deutschland. Somit entfalle der Zwang eines Bundesgesetzes bzw Parlamentsbeschlusses.
MERKEL-SCHÄUBLE-REGIERUNG ZU “EURO-RETTUNGSFONDS” EFSF: DER IST PRIVAT UND HAT NICHTS MIT “POLITISCHEN BEZIEHUNGEN” ZU TUN.
Zitat Regierung aus Antwort vom 8.Juli 2010 auf die kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion (4):
“Mit der European Financial Stability Facility (EFSF) ist ein privates Rechtssubjekt Vertragspartner; zudem ist in Nummer 16 des Rahmenvertrages vereinbart, dass der Vertrag englischem Recht unterliegt.”


In einem Gipfel perfider Heuchelei behauptete die Merkel-Schäuble-Regierung, dieser Trick sei weder beabsichtigt, noch sei es überhaupt einer gewesen.
“Durch diese Rechtswahl ist eine Umgehung verfassungsrechtlicher Pflichten weder tatsächlich bewirkt noch bezweckt worden.”
Denn der Bundestag habe ja am 21.Mai 2010 bereits vor der EFSF-Gründung für diese die notwendige Ermächtigung bereits erteilt, wenn auch ohne zu wissen welche.
“Mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai 2010 (Anm.: Inkrafttreten) wurde vor Abschluss der Vereinbarung die erforderliche gesetzliche Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen geschaffen (vgl. § 1). Zum Zeitpunkt der Eingehung der vertraglichen Verpflichtungen sind alle zur Vertragserfüllung erforderlichen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen gegeben.”
Ergo müsse das Parlament von Deutschland für Verträge mit der Aktiengesellschaft EFSF, die man bereits mit insg. 148 Milliarden deutscher Steuergelder vollgepumpt hatte, nicht mehr befragt werden.
“Im Übrigen sind auch die Einrichtung der Zweckgesellschaft sowie die Voraussetzungen für die Übernahme von Gewährleistungen und für die weitere Einbeziehung des Bundestages bereits im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus geregelt. Einer erneuten Befassung des Parlaments zur Umsetzung der Vereinbarung bedarf es demnach nicht mehr.”
Aber nicht nur das. Auch nun durch den EFSF-Fonds für EU-Kommission, “Internationalen Währungsfonds” (IWF), die luxemburgische “Europäische Investitionsbank” EIB und die Frankfurter Euro-Zentralbank EZB erwachsene Macht samt Erpressungspotential gegenüber ärmeren Demokratien zur Erzwingung von Entdemokratisierung, Entsouveränisierung und Staatsabbau gegen “Rettungs”-Gelder für die Zinsgläubiger im Frankfurter, Londoner und New Yorker Banken-Viertel, das alles habe mit den in Artikel 59 Grundgesetz umschriebenen “politischen Beziehungen” Deutschlands mit diesen erpressten europäischen Staaten überhaupt nichts zu tun. Ergo habe der Bundestag da nichts zu sagen.
Zitat Regierung:
“(i) Die Kommission wird bevollmächtigt, in Verbindung mit der EZB und dem IWF das wirtschafts- und finanzpolitische Anpassungsprogramm mit einem Empfängerland zu verhandeln und dessen Einhaltung zu überwachen.
(ii) Verschiedene europäische Institutionen (EIB, EZB) übernehmen bestimmte administrative Dienstleistungsfunktionen für die Zweckgesellschaft (EFSF).
Diese Einbindung europäischer Institutionen bedeutet nicht, dass der Vertrag die politischen Beziehungen des Bundes im Sinne des Artikels 59 Absatz 2 GG nach der genannten Definition des Bundesverfassungsgerichts regelt.”
Die “Definition des Bundesverfassungsgerichts” von Artikel 59 Grundgesetz?
Auch hier wieder – die alte Methode Schäuble: Heuchelei bis zum Erbrechen, akribisches Suchen nach der Lücke, Rechtsverdreherei bis zur Zerrung. In schier unermüdlicher Suche nach einer Möglichkeit das Parlament mal wieder über´s sowieso schon taube Ohr zu hauen, hatte die Regierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtets vom 29.Juli 1952 ausgebuddelt. In diesem wurde – in schon damals typischer Geschwätzigkeit und Wichtigtuerei – in Urteil 2 BvE 2/51 die klaren Worte unserer Verfassung gleicher als gleich geredet (5):
“Art. 59 Abs. 2 GG fordert die Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nur für diejenigen Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln. “Politische Beziehungen” sind solche, die wesentlich und unmittelbar den Bestand des Staates oder dessen Stellung und Gewicht innerhalb der Staatengemeinschaft oder die Ordnung der Staatengemeinschaft betreffen.
Wir lesen uns jetzt mal die britische “Daily Mail” (6) von gestern durch.
Aufstieg des Vierten Reichs, wie Deutschland die Finanzkrise benutzt, um Europa zu erobern”.
Kanzlerin Merkel hat zu einer `stärkeren Koordination der Politik´ und `einer neuen Qualität der Kooperation` in der Euro-Zone aufgerufen. Obwohl sie das noch nicht zugeben wird, legt dies alles nahe, daß der erste Schritt in Richtung einer Finanzunion gemacht worden ist, die Deutschland dem Rest von Europa die finanziellen Bedingungen diktieren lässt. ..
Wenn der Euro überlebt – und mit ihm das europäische Projekt – werden die anderen 16 Eurozonen-Länder wie die Deutschen sein müssen. Sie müssen ihre Freiheit verlieren, nicht so zu sein wie die Deutschen. Das bedeutet eine komplette Finanzunion in der Deutschland, als die mächtigste Wirtschaft der EU und Hauptzahlmeister, die Regeln macht und sie unzerbrechlich macht…wenn ein solcher Plan Erfolg hätte, würde er Europa effektiv zu einem Deutschen Reich machen, mit solchen Nicht-Eurozonen-Ländern wie Großbritannien am Rande. ..
Wenn die globalen Finanzmärkte weiterhin kein Vertrauen in die von den Führern der Eurozone angeboten Pflaster der Hilfspakete haben, werden einige Nationen bankrott gehen – eine oder zwei, wie Griechenland und Irland, handeln bereits mehr oder weniger als insolvent. Sie hoffen vielleicht, ihre Rettung sei, abgesehen vom Verlassen der Einheitswährung und der Abwertung, zu akzeptieren, daß Deutschland den Euro ordentlich stützt und effektiv die Eurzone kolonisiert. Dies würde einen Verlust der Souveränität mit sich bringen, den diese Länder nicht erlebt haben, seit manche von ihnen vor 70 Jahren unter dem Stiefel des Dritten Reiches waren. ..
Wo Hitler mit militärischen Mitteln darin versagte Europa zu erobern, haben moderne Deutsche durch Handel und finanzielle Disziplin darin Erfolg.

Willkommen im Vierten Reich.”
Wenn das nicht Deutschlands “Stellung und Gewicht innerhalb der Staatengemeinschaft oder die Ordnung der Staatengemeinschaft” betrifft, wie es das Bundesverfassungsgericht am 29.Juli 1952 im Urteil 2 BvE 2/51 definierte, was sollte dies sonst?
Wenn es das aber tut, muss nach der eigenen Definition der Merkel-Schäuble-Regierung zu allen Operationen, Verträgen und Bürgschaften des mit deutschen Steuergeldern gefüllten Fonds EFSF vorher die Zustimmung des Bundestages eingeholt werden.
Und jetzt lese sich nochmal jeder diesen “taz”-Artikel durch (1). Übrigens: wer Manuel Sarrazin für seine im Rahmen des Verfasssungsstaates geleistete Arbeit als Abgeordneter des Volkes ausdrücklich und mit Schwung danken will, die Telefonnummer seines Berliner Büros lautet 030/ 227 71736.
ZEIT FÜR AMATEURE
Ganz sicher wollte auch Otte Fricke dem Kollegen Manuel Sarrazin seinen Dank aussprechen. Nur kam er offensichtlich noch nicht dazu. Man hat ja auch was Wichtiges zu tun, so als “haushaltspolitischer Sprecher” der FDP-Bundestagsfraktion. Nämlich sich mit Müh und Not schweissüberströmt zur “Bild”-Zeitung zu schleppen und dort folgendes zur Willensbildung der Bevölkerung beizutragen (7):
“Herr Schäuble weiß, dass er das Budgetrecht des Bundestages nicht aushebeln kann. Neue gesetzliche Regelungen müssen daher sicherstellen, dass der Bundestag künftig jeder milliardenschweren Aktivität zustimmen muss.”
Der Handwerker kommt in die Wohnung, setzt sich und sagt, “Hier muss ja gehandwerkert werden”. Der Feuerwehrmann kommt an, raucht erstmal eine und sagt, “Hui, hier muss ja gelöscht werden, ei der Daus”. Der Profi-Boxer kommt an und sagt, “au weia, jetzt muss ich dem ja was auf´s Maul hauen”.
Es scheint, es liegt in der Tat bei den Amateuren, die Teilung der Gewalten effektiv zu gestalten.
DROHT DEM BUNDESTAG EIN PARLAMENTARISCH-DEMOKRATISCHER ANFALL?
Am Sonntag jedenfalls hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert schon mal einen. Möge er nicht so enden wie der letzte. (13.März, Merkel provoziert erneut den Bundestag und will nochmal Milliarden für die Banken)
Der von der Verfassung aus gutem (wenn auch landauf landab scheint´s vergessenem) Grunde zum zweithöchsten Repräsentanten der Republik gemachte Parlamentspräsident erinnerte die ihm untergeordnete und vom Parlament gewählte Kanzlerin daran, dem Bundestag gefälligst keine Vorschriften zu machen. Weil sie es nicht kann.
“Das Thema des europäischen Rettungsschirms ist so wichtig, dass der Bundestag es nicht innerhalb weniger Tage mit der notwendigen Sorgfalt beraten und beschließen kann. Es wird sicher kaum möglich sein, das vom 20. auf den 23. September zu verabschieden..Wie viel Beratungsbedarf wir haben, das entscheidet der Bundestag selbst..Die Bundesregierung kann ohne Zustimmung des Bundestags nichts zusagen, was auch nur einen Cent kostet.” (8)
“Schockschwerenot”, dachte man sich da wohl bei den Kanzlerinnenwählern im Bundestag. Das können wir nicht auf uns sitzen lassen, so einfach zu Entscheidern gemacht zu werden, als die wir gewählt wurden. Wo soll denn das hinführen. Doch nur in den extremistisch-zivilistisch parlamentarischen Verfassungspopulismus. Der Vorsitzende der Budnestagsfraktion von CDU und CSU, Volker Kauder, bellte heute denn auch (mit Verspätung) empört Richtung Bundestagspräsident. Seine von ihm geführte Fraktion sei doch keine “willfährige Gruppe”.
“Wir peitschen keine Gesetze durch.” (9)
Daß “da Befehle ausgegeben würden, die die Fraktion zu befolgen hat”, das stimme alles gar nicht. Außerdem könne man noch gar nicht gehorchen, weil die Chefs noch nicht fertig seien.
“Wir brauchen da keine Belehrungen, zumal zu einer Zeit, wo das Vertragswerk auf europäischer Ebene noch gar nicht fertig ist.”
Das ist deswegen noch nicht fertig, weil das “Vierte Reich” zur Zeit noch auf das (Durch)Winke-Winke von Andreas Voßkuhle, Udo Di Fabio, Rudolf Mellinghoff, Gertrude Lübbe-Wolff, Michael Gerhardt, Herbert Landau, Peter M. Huber und Monika Hermanns im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts wartet. Vielleicht wartet es auch bis zum Dezember, bis Di Fabio in den Ruhestand geht und dann in Karlsruhe, in allerallerbester bonndemokratischer Tradition, ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller Winke-Winke zum Grundgesetz sagen darf. (10)
Zum Schluss gilt es noch darauf hinzuweisen, daß die Merkel-Schäuble-Regierung den Tribut der deutschen Steuerzahler für den regulären Teil des EFSF von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro erhöhen will. Offensichtlich braucht sie dafür, selbst nach eigener Erkenntnis, die Zustimmung des Bundestages. Ein Durchbruch für die Regierung gegen die Republik wäre es nun, wenn das Parlament allen Ernstes seine Zuständigkeit für den EFSF-Steuergeldfonds aufgibt, um diesem dann im gleichen Atemzug nochmal 88 Milliarden Euro Steuergelder mehr in den Rachen zu werfen.
Berlin, 18.August des Jahres 2011. Ende Statusbericht.
Quellen:
(1) http://www.taz.de/Das-Parlament-und-die-Euro-Krise/!76442/
(2) http://www.gruene-bundestag.de/cms/finanzen/dok/388/388005.euschuldenkrise_endlich_dauerhaft_loesen.html
(3) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/022/1702278.pdf
(4) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702569.pdf
(5) http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001372.html
(6) http://www.dailymail.co.uk/news/article-2026840/European-debt-summit-Germany-using-financial-crisis-conquer-Europe.html
(7) http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-08/21104557-fdp-verlangt-zustimmungsrecht-des-bundestags-bei-jeder-efsf-hilfszahlung-003.htm
(8) http://www.faz.net/artikel/C30638/ausweitung-des-rettungschirms-lammert-pocht-auf-das-recht-30484458.html
(9) http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/12/0,3672,8331948,00.html
(10) http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE77D07U20110814
Diesen Artikel empfehlen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.