Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 29. Mai 2018

69 Jahre Grundgesetz


Kundgebung „Stoppt den Grundrechtsboykott“ und „69 Jahre Grundgesetz“ vom 23.05.2018

Unser Politikblog | 29.05.2018

Am 23.05.2018, dem 69. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, fand in Wuppertal auf dem Geschwister-Scholl-Platz die erste Kundgebung der Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ im Zeichen von Fahnen der BRD und der Vereinten Nationen statt.

Volker Reusing gedachte in seiner Rede der Leistungen aller im Parlamentarischen Rat vertreten gewesenen Parteien. Besonders hob er dabei die Bedeutung der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des Friedensgebots (Art. 1 Abs. 2 GG), der Rechtsstaatlichkeit im materiellen Sinne (Art. 1 Abs. 2 GG), der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), des Gleichheitsgrundsatzes incl. der expliziten Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 3 GG) und die Volksabstimmungen (Art. 20 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GG) hervor.
Auch dahinter stehende Persönlichkeiten wie Seine Exzellenz, der damalige US-Außenminister James F. Burns, Dr. Süsterhenn, Dr. Seebohm, Dr. Thomas Dehlert, Elisabeth Selbert und Dr. von Mangoldt wurden dankend und ehrend erwähnt.


Als Beispiele für Verfassungsgerichtsurteile, welche den Müttern und Vätern des Grundgesetzes Ehre erwiesen und unsere verfassungsmäßige Ordnung gestärkt haben, wurden u. a. das SRP-Verbotsurteil, das Hypothekensicherungsgesetz-Urteil, das Waldenfels-Urteil, das Grundlagenvertrags-Urteil und das Lissabon-Urteil genannt.

Aber es gibt auch katastrophale, mit normalen menschlichen und rechtichen Maßstäben unfassbare, Entscheidungen wie zum ESM (mit offensichtlicher Falsch-Auslegung der Ewigkeitsgarantie) und zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Daher will die Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ mit ihrem Gesetzentwurf Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, welche lückenlos sicherstellen sollen, dass künftig bei jeder einzelnen Verfassungsbeschwerde die Zulässigkeitskriterien ordnungsgemäß und für jeden transparent angewendet werden.

Die Petition läuft bis zum 30.04.2019.

Diese Kundgebung ist zugleich der Auftakt gewesen für die kommenden Kundgebungen mit Blick auf 70 Jahre Parlamentarischer Rat.

V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


Link zur Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“



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