Piratenpartei Deutschland | 30.März 2012
Auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung des Bundestags wurde der Tagesordnungspunkt
33 mit den Unterpunkten a) “Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes
in Wahlsachen” und b) “Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)”
gestrichen. Der Gesetzentwurf wurde von allen Fraktionen mit
Ausnahme der LINKEN eingebracht. Die Piratenpartei zeigt sich entsetzt
darüber, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf diese
Weise bekannt wird und fordert die sofortige Veröffentlichung des
Inhaltes.
»Es ist höchst bedenklich, dass es ein Gesetzentwurf zur Änderung des
Grundgesetzes auf die Tagesordnung des Bundestags schafft, ohne dass er
zuvor öffentlich einsehbar war, geschweige denn, dass er öffentlich
diskutiert wurde«, erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der
Piratenpartei Deutschland, und fügt hinzu: »Am Grundgesetz schraubt man
nicht im Hinterzimmer, auch nicht mit allen großen Fraktionen
gemeinsam!«
Kürzlich wurde außerdem vom Präsidenten und Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts eine Gebühr vorgeschlagen, die dem Bürger das Einreichen einer Klage erschweren soll.
Nerz betont: »Angesichts dieser Diskussion brauchen wir jetzt
schnellstens echte Transparenz bezüglich der Frage, welche Änderungen am
Artikel 93 tatsächlich geplant sind. Es reicht nicht aus, das
Schlagwort »Transparenz« werbewirksam zu strapazieren, diese Transparenz
dann aber in der alltäglichen Arbeitsweise nicht umzusetzen. Der
Entwurf muss umgehend veröffentlicht werden!«
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