Köln, 4. Oktober 2012. Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt
aus Sicht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIAN gegen
international geschütze Menschenrechte. In einer Stellungnahme an den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fordert FIAN neben der
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen stärkeren Fokus der
Politik auf Ernährungsarmut und eine Neuberechnung der Regelsätze bei
Hartz IV.
Unser Politikblog |Richard Klasen FIAN Deutschland e.V 4.Oktober 2012
FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des
Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen
Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das
Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und
Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde
zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche
Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als
zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte
medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen
Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um
einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In
diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen
Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der
Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung
Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der
Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen.
Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die
Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich
aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.
Weiterführende Informationen:
- FIAN Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsrat (auf Englisch)
- FIAN Stellungnahme „Das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
- FIAN Grundlagenpapier „Ernährungsarmut und das Menschenrecht auf Nahrung in Deutschland“
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