Unser
Politikblog | 14.09.2018
Am
13.09.2018 sprachen Volker Reusing (Unser Politikblog) und Freeman
(Alles Schall und Rauch) über die Lage in Syrien und deren
Eskalationsgefahr zum Weltkrieg.
In
der Sendung wird erläutert, dass die steigende Eskalationsgehr am
21.08.2018 begonnen hat, als Ihre Exzellenzen, die Regierungschefs
von USA, Großbritannien und Frankreich, mit Luftangriffen auf Syrien
gedroht haben für den Fall eines neuen Chemiewaffen-Zwischenfalls in
Idlib. Die Haltung, bereits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen
oder Kriegsverbrechen andere Staaten am Uno-Sicherheitsrat vorbei
anzugreifen, beruht auf der in 1992 mit der Studie
„Self-Determination in the New World Order“ des Think Tanks
„Carnegie Endowment for International Peace“ geschaffenen
Ideologie der „humanitären Intervention“.
Inzwischen
drohen die USA zusätzlich mit Luftangriffen gegen Syrien bereits für
den Fall einer syrischen Bodenoffensive auf Idlib.
Und
laut Berichten u. a. von russischen und iranischen Medien haben die
Propagandaorganisation „Weißhelme“ und Dschihadisten nicht nur
entsprechende Chemikalien an verschiedene Orte vor allem in der
Provinz Idlib gebracht, sondern auch bereits Filmaufnahmen dazu
gemacht.
Idlib
ist die letzte Provinz Syriens, in der es noch eine größere Zahl
von Dschihadisten gibt. Freeman hat darauf hingewiesen, dass
Zehntausende Dschihadisten von dort nicht einfach abziehen können,
ohne dass klar ist, wohin sie gehen sollen. Welches Land will so
viele schlecht bezahlte und fanatisierte Söldner bei sich aufnehmen,
oder hat auch nur ein Konzept, wie diese resozialisiert werden
können?
Volker
Reusings Vorschlag für die Entschärfung wenigstens der
Weltkriegsgefahr ist, ein IGH-Gutachten in Auftrag zu geben zu
folgender Frage:
„In
how far would airstrikes by the USA, by Great Britain, and by France
against Syria in the case of a chemical weapon incident in Syria
violate the prohibition of aggressive war (art. 2 par. 4 UN Charter),
the preeminence of the UN Charter (art. 103 UN Charter), the
responsibilities of the UN Security Council (Chapter VII UN Charter),
and the prohibition of the instrumentalization of the human rights
against the UN Charter (art. 29 no. 3 Universal Declaration of Human
Rights)?“
(„Inwieweit
würden Luftangriffe durch die USA, Großbritannien und Frankreich
gegen Syrien im Fall eines Chemiewaffen-Zwischenfalls in Syrien das
Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta), den Vorranganspruch
der Uno-Charta (Art. 103 UN Charta), die Zuständigkeiten des
Uno-Sicherheitsrats (Kapitel VII Uno-Charta) und das Verbot der
Instrumentalisierung der Menschenrechte gegen die Uno-Charta (Art. 29
Nr. 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) verletzen?“)
Solch
ein IGH-Gutachten in Auftrag geben kann die Uno-Vollversammlung mit
einfacher Mehrheit (Art. 18, Art. 96 Uno-Charta). Dafür muss dies
die Regierung mindestens eines der über 190 Staaten gegenüber der
Uno-Vollversammlung beantragen.
Angesichts
der Vielzahl von Staaten, welche den Atomwaffenverbotsvertrag
beschlossen haben, müsste es doch möglich sein, einen Staat zu
finden, welcher den dafür notwendien Antrag stellt.
Links:
joint
statement by USA, Great Britain, and France of the 21.08.2018
Mintpressnews-Artikel
„Nikki Haley confirms: US will now attack Syria for any attack on
Idlib“ vom 12.09.2018
Alles
Schall und Rauch – Artikel „Videos der 'Chemiewaffenattacke sind
schon gedreht“ vom 12.09.2018
RT-Deutsch-Artikel:
„Russisches Militär: Weißhelme bereiten Fake-Videos mit echten
Todesopfern vor“ vom 13.09.2018
Farsnews-Artikel
„White Helmet, Tahrir Al-Sham preparing new scenes for real
chemical attack in Northern Syria“ vom 13.09.2018
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