Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

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Sonntag, 4. August 2019

Verfassungsbeschwerde ( 1 BvR 1197 19 ) - Presseprivileg für Dokumentarfilmer


Interview mit Rechtsanwalt Michael Augustin zu seiner Verfassungsbeschwerde zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGRVO)

04.08.2019 | Unser Politikblog



Rechtsanwalt Michael Augustin
Am 25.05.2019 hat Rechtsanwalt Michael Augustin für 5 Dokumentarfilmer Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die seit dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält nicht nur strenge bürokratische Pflichten und Pflichten gegenüber den Personen, deren Daten man verarbeitet, sondern auch in ihrem Art. 85 die Verpflichtung an den Gesetzgeber, davon wiederum die für die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit erforderlichen Ausnahmen zu machen.
Diese Ausnahmen hat Deutschland, wo das Medienrecht in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, sehr unterschiedlich festgelegt. Die 5 Beschwerdeführer, die Herr Augustin vertritt, kommen aus solchen Bundesländern, die weniger Ausnahmen normiert haben. Darum konzentriert sich die Verfassungsbeschwerde auch auf die persönliche Betroffenheit in Art. 5 GG.
Die Arbeit von Dokumentarfilmern wird vor allem erschwert durch die Pflicht, Dritte über das zu informieren, was die Interviewpartner über diese gesagt haben (Art. 14 EUDSGRVO). Für einen Film wird sehr viel mehr Material aufgenommen, als überhaupt in die vorgesehene Sendezeit passt, und dann zusammen geschnitten. So hat man das Risiko von Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten durch die Dritten, die man informieren muss, selbst für solches Filmmaterial, das im später veröffentlichten Werk gar nicht erscheint.
Ein weiteres streitanfälliges Risiko ist, dass Personen, die erst in die Veröffentlichung ihrer Aussagen eingewilligt haben, dann später mit Wirkung für die Zukunft ihr Recht auf Vergessenwerden (Art. 17) geltend machen und die Löschung der Szenen mit ihnen verlangen können, wenn nicht im Einzelfall der Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit gewichtiger ist.
Dokumentarfilmer haben durch diese Vorschriften zeitaufwändige Bürokratie und das Risiko, von Interviewpartnern und von Dritten, über welche die Interviewpartner etwas gesagt haben, auf Unterlassung und auf Schadensersatz verklagt zu werden.
Für Fernsehsender gibt es gegenüber der EUDSGRVO ein Medienprivileg durch den Rundfunkstaatsvertrag. Davon profitieren Dokumentarfilmer aber jeweils erst und insoweit, wie ein Vertrag zwischen ihnen und dem Sender zustande gekommen ist.




Die Verfassungsbeschwerde finanziert sich über Spenden. Weitere Informationen und die Möglichkeit, bequem einen finanziellen Beitrag zu leisten, finden sich unter folgendem Link:
http://www.ra.michaelaugustin.de/dsgvo-verfassungsbeschwerde.html



Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679

Montag, 30. April 2018

Kundgebung für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG in Köln


Unser Politikblog | 30.04.2018


Am 14.04.2018 fand in Köln die Kundgebung „Für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG“ statt mit Vera Lengsfeld und Serge Menga als Hauptrednern. Es ging schwerpunktmäßig um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches von Anbietern sozialer Netzwerke im Internet mit mindestens 2 Millionen registrierten Nutzern verlangt, Beiträge, welche bestimmte im Gesetz genannte Straftatbestände wie z. B. üble Nachrede oder Volksverhetzung, erfüllen, innerhalb von 7 Tagen nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, bei offensichtlichen Fällen sogar innerhalb von 24 Stunden. Bußgelder bis zu 5 Millionen € können gegen die sozialen Netzwerke verhängt werden, u. a. wenn entsprechende Beschwerdeverfahren nicht oder nicht richtig vorgehalten werden, oder wenn organisatorische Mängel nicht abgestellt werden.
Das mag gut gemeint gewesen sein, aber die zu kurzen Fristen führen dazu, dass zur Vermeidung der hohen Bußgelder eher zu viel als zu wenig gelöscht wird.
Vera Lengsfeld ist als Bürgerrechtlerin in der DDR bekannt geworden. Serge Menga stammt aus der Demokratischen Republik Kongo, ist Unternehmer und engagiert sich in seinen Youtube-Videos u. a. dafür, dass mehr gegen die Gewalt in Deutschland getan wird.
Entsprechend ihrem Aufruf gab es auf der Kundgebung keine Parteifahnen.

Direkt nebenan lief die optisch bunte Kundgebung Keine ‚Meinungsfreiheit‘ für Hass und Ausgrenzung – Keine zweite PEGIDA in Köln“ des Kölner Aktionsbündnisses gegen Rechts, welches gegen die AFD, gegen Nazis und gegen rechte Gewalt protestierte. Geht man nach der Mode und den Fahnen, haben daran u. a. Autonome sowie Anhänger von Linkspartei, Bündnis 90 / Die Grünen, MLPD teilgenommen. Das Kölner Aktionsbündnis sollte ursprünglich seine Kundgebung auf dem nahe gelegenen Heumarkt durchführen, laut der Kölner Online-Zeitung Report K konnte es dann jedoch als Spontandemonstration zum Alten Markt marschieren und unmittelbar gegenüber von „Für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG“ protestieren.

Nach Einschätzung des es Kölner Aktionsbündnisses gegen Rechts sind unter den Organisatoren von „Für Meinungsfreiheit – gegen das NetzDG“ Mitglieder der AFD sowie der AFD nahe stehende Personen. Das Aktionsbündnis befürchtet, dass es darum gehe, sehr rechte Positionen salonfähig zu machen.

Zwischen den beiden Gruppen hat die Polizei für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta) gesorgt und körperliche Zusammenstöße zwischen den beiden Gruppen so gut wie vollständig verhindern können.

Laut Report K hat es zwei Anzeigen wegen vermuteter Körperverletzung gegeben und eine wegen vermuteter Beleidigung, darunter wegen einer Ohrfeige von Vera Lengsfeld und wegen einer von ihr als beleidigend empfundenen Äußerung.

Gut und unentbehrlich für Deutschland, dass sich hier Menschen für Meinungsfreiheit und gegen Faschismus engagieren. Allerdings war die Kundgebung für Meinungsfreiheit und gegen das NetzDG keine Veranstaltung der AFD, sodass nur ein Teil von deren Teilnehmern aus dem AFD-Spektrum kommen dürften, und auch die AFD ist immer noch deutlich gemäßigter als Nazis und als gewalttätige rechte Gruppierungen.

Mehr Differenziertheit, Respekt und Sachlichkeit im Umgang miteinander hätte gut getan. Wir hätten gerne die Reden beider Kundgebungen gehört, um uns persönlich ein vollständiges Bild zu machen.
Man musste sich auf die Seite der Kundgebung gegen das NetzDG stellen, um überhaupt etwas von den Reden von Vera Lengsfeld Rede und Serge Menga zu verstehen.

Dass die Teilnehmer beider Kundgebungen gegen Nazis und gegen die Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit für Nazi-Propaganda gewesen sind, ist ab etwa Minute 08:31 im Video-Mitschnitt auf dem Kanal German Defence 24 zu sehen.


Die real existierenden Mängel hinsichtlich des Einander-Zuhörens erinnerten uns an absurdes Theater, babylonische Sprachverwirrung und Nebel von Avalon. Nur bei zwei Liedern in den Redepausen der Kundgebung gegen das NetzDG, darunter „We shall overcome“, wehte ein Hauch von Harmonie und Pfingsten über den Platz.

Antifaschismus ist unentbehrlich angesichts der deutschen Geschichte. Aber er sollte sich nicht in Oberflächlichkeit erschöpfen, sondern auch mindestens von solcher Qualität und Ernsthaftigkeit sein, dass man sich die Reden der vermeintlichen oder tatsächlichen Gegenseite anhört und sie sachlich analysiert und kritisiert.

Zum NetzDG haben wir nach dem Ende der Veranstaltung noch Interviews bekommen von Serge Menga und von Rechtsanwalt Dr. Christian Stahl, der u. a. Mandanten vertritt, die bei Facebook gesperrt worden sind. Die Standbilder bei den Interviews sind erforderlich gewesen, weil leider mehrfach die Polizei und Passanten durchs Bild gelaufen sind.




Montag, 17. April 2017

Konnektivität und Diffusion der Macht – Verfassungsbeschwerde gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung eingereicht

16.04.2017 | Unser Politikblog

Sarah Luzia Hassel-Reusing (c)
An die Presse

mit der Bitte um Veröffentlichung

Meinungsfreiheit in Gefahr - Haben Politiker, Journalisten, Blogger, Menschenrechtler und Hörgeräteträger in Europa bald nichts mehr zu sagen?

Am Donnerstag, den 13.04.2017 um 21.20 Uhr hat die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Az. (EU) 2016/679), incl. Anträgen auf einstweilige Anordnung (davon einem Eilantrag) und Ablehnung von zwei Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der Befangenheitssachen „Aufbrechen und Beiseiteschieben der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG)“ und „Rücksichtnahme auf Bilderberg“.Mit Schreiben vom 12.04.2017 sind Europaparlament, EU-Ministerrat, EU-Kommission, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat über die Einreichung informiert worden. Sie macht die Verletzung der Grundrechte auf Menschenwürde (auch in Verbindung mit dem Friedensgebot), Freiheit, Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, Berufsfreiheit, Eigentum, Rechtsweggarantie und Wahlrecht sowie des universellen Menschenrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit geltend. Aufmerksam geworden auf den Verordnungsentwurf war sie durch den Gastartikel „Ein Abschied von den Grundrechten“ von BVR Prof. Dr. Johannes Masing vom 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung.
Die am 14.04.2016 vom Europaparlament beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung ist ein in dieser Form präzedenzloses Zensur- und Überwachungsinstrument, welches ab dem 25.05.2018 in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten zum Einsatz kommen soll. Und das, obwohl die EU laut ihren Verträgen gar nicht ermächtigt ist, Datenschutzrecht zu schaffen, das außer den Institutionen der EU und der Mitgliedsstaaten auch Private verpflichtet. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich direkt gegen die EU-Verordnung, weil diese unmittelbar anwendbar und ultra-vires (kompetenzüberschreitend) ist, und hier nur durch die direkte Anfechtung der im Lissabon-Urteil und im Maastricht-Urteil bestätigten Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts, das EU-Recht nicht nur hinsichtlich Grundrechtsschutz, sondern ebenso hinsichtlich ultra-vires zu kontrollieren, Genüge getan werden kann.