"Lateinamerika und die Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte"
Volker Reusing sprach mit der kolumbianischen Juristin und Buchautorin Ana Maria Suarez Franco über die Einklagbarkeit der Menschenrechte der Vereinten Nationen, darunter auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, vor den nationalen Gerichten in der Mehrzahl der lateinamerikanischen Staaten.
Im Vergleich zu Lateinamerika sind die meisten europäischen Staaten bzgl. der direkten Anwen- dung der Menschenrechte der Vereinten Nationen noch Entwicklungsländer. In der Sendung gingen wir der Frage nach, auf welcher Grundlage die universellen Menschenrechte in Lateinamerika inzwischen ganz selbstverständlich von der Justiz angewendet werden, während dies in Deutschland
bisher erst eine Minderheit der Gerichte tut.
Für Deutschland ist vor allem die Frage der direkten Anwendung des Uno-Sozialpaktes mit Rechten wie denen auf Nahrung, auf Wohnung und auf ein Höchstmaß an Gesundheit von Bedeutung, da das Grundgesetz nur relativ wenig konkrete soziale Grundrechte enthält.
Wie aktuell die Frage der Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte ist, zeigen auch die Concluding Observations vom 20.05.2011 des Fachausschusses der Vereinten Nationen zum Uno-Sozialpakt bzgl. Deutschland drängte der Ausschuss Deutschland in Tz. 7, alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die effektive Anwendbarkeit der Menschenrechte des Sozialpaktes vor den nationalen Gerichten in Deutschland sicherzustellen. Dazu gehöre auf jeden Fall die Bewußtseinsbildung für den Sozialpakt bei Richtern, Anwälten und allen anderen rechtsdurchsetzenden Berufen.
Link zum Buch von Ana Maria Suarez-Franco
Link zu den Concluding Observations vom 20.05.2011
Diese Woche Donnerstag, den 02.06.2011, geht es bei „Macht und Menschenrechte“ um Menschenrechte in der Landwirtschaft in Deutschland, darunter um EHEC, um Schafzucht und um Gentechnik sowie evtl. um die Lage der Milchbauern.
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