Unser Politikblog | 05.07.2020
Unser Politikblog sprach mit der
Hebamme Anja Lehnertz über die Auswirkungen von Corona sowie der
Corona-Maßnahmen auf die Arbeit der Hebammen.
Geburtsvorbereitungskurse werden auf online umgestellt. Die
Versorgung des medizinischen Personals mit coronagerechter
Schutzkleidung ist verbesserungsbedürftig. Gleichzeitig verlangen
viele Krankenhäuser zur Vermeidung von Ansteckungen mit Corona auch
von gesunden Gebärenden, dass sie unter der Geburt eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Solche Masken schützen vor Bakterien,
nicht aber vor Viren, weil diese viel kleiner als die Poren der
Masken sind. Sie behindern aber die Atmung und so das Wegatmen der
Wehen und setzen damit die Frauen bei der Entbindung so erheblichen
unnötigen Schmerzen aus, was in Menschenrechte wie die auf
Menschenwürde
(Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
Art. 1 EU-Grundrechtecharta), auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2
Abs. 2 GG, Art. 3 EU-Grundrechtecharta), auf Gesundheit (Art. 12
Uno-Sozialpakt, Art. 12 Uno-Frauenrechtskonvention, Art. 24
Uno-Kinderrechtskonvention) sowie auf das Rechte auf das Verbot von
erniedrigender unmenschlicher Behandlung (Art. 7 Uno-Zivilpakt)
eingreift. Die Väter dürfen seit Corona erst sehr spät beim
Geburtsvorgang dabei sein, obwohl ihre Anwesenheit meist die
Zuversicht der Mütter stärkt und sich so positiv auf die Geburt
auswirkt. Es braucht mehr Druck von Seiten der Eltern zum Schutz der
Menschenrechte der Schwangeren auch beim Umgang mit Corona.
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