Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

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Mittwoch, 22. Juli 2020

Presseanfragen an die Landesregierungen anlässlich des Papiers „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“


Unser Politikblog | 22.07.2020



Am 12.06.2020 hat Unser Politikblog an die Landesregierungen der deutschen Bundesländer eine Presseanfrage mit den folgenden Fragen gesandt; die inzwischen eingegangenen Antworten bringen wir in folgenden Artikeln:



„1. Mit welchen konkreten Maßnahmen berücksichtigt die Corona Verordnung Ihres Bundeslandes die gegenüber dem BMI im Papier „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ erhobene Forderung des Think Tanks Stiftung Wissenschaft und Politik, der Behörde Robert-Koch-Institut, der Wirtschafts-forschungsinstitute RWI und IW sowie der Unis Bonn, Nottingham, Ningbo, Lausanne und Kassel, die Corona-Maßnahmen schockartig durchzusetzen, und inwieweit gibt es detailliertere Handreichungen, auf welche Weise genau die Bevölkerung unter Schock zu setzen ist?
2. Inwieweit sind der Landesregierung vor Erlass der Corona-Verordnung die Herkunft und die Geschichte der Schockstrategie im Rahmen der Forschung der IG Farben in den KZ, im Rahmen des MK Ultra Programms, im Rahmen des Pinochet-Putsches, im Rahmen der Kreditauflagen von IWF und Weltbank und im Rahmen des Lobbying zur Erhöhung der Impfbereitschaft bekannt gewesen? (1)
3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Corona-Maßnahmen großangelegt auf ganze Bevölkerun-gen ohne vorherige Einzelfallprüfung angewendet, wo doch der Wortlaut des §28 InfSG anknüpfend an Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider die Anwendung von Maß-nahmen auf Personen normiert (also nicht bezugslos und nicht auf ganze Bevölkerungen)?
4. Was ist Ihnen als Landesregierung darüber bekannt, auf welcher Rechtsgrundlage sich das Robert-Koch-Institut, das nach eigenen Angaben die oberste Behörde unterhalb des BMG ist, am Lobbying gegenüber dem BMI für die Anwendung der Schockstrategie auf die deutsche Bevölkerung beteiligt hat?
5. Wieso ist die Stiftung Wissenschaft und Politik, welche sich sonst um Außen- und Sicherheitspolitik kümmert (incl. „Regime Change“ Politik z. B. zum „Arabischen Frühling“ und zum Syrien-Konflikt) nun an einem de facto „Regime Change“ Papier zu Gesundheits- und Wirtschaftspolitik im Inland beteiligt gewesen? (2)
6. Wieviele Menschen sind in Ihrem Bundesland seit Beginn des Shutdowns durch das Aufschieben ihrer Operationen wegen potentiell vieler Corona-Intensivfälle verstorben, und wie viele sind ernsthaft gesundheitlich geschädigt worden?
7. Inwieweit versuchen die Corona-Maßnahmen der Unteilbarkeit der Menschenrechte sowohl zum Ausgleich zwischen den Menschenrechten unterschiedlicher Menschen als auch zum Ausgleich zwischen unterschiedlichen Menschenrechten gerecht zu werden?
8. Inwieweit haben Sie dabei die Grundrechte des Grundgesetzes sowie die Menschenrechte von Uno, EU und Europarat angewendet (siehe auch S. 17 des Handbuchs der Rechtsförmigkeit)?
9. Inwieweit sind die Corona-Maßnahmen zur Einschätzung ihrer Verhältnismäßigkeit einem parlamen-tarischen Menschenrechtsausschuss oder einem vergleichbaren Gremium vorgelegt worden?
10. Inwieweit stammen Entwürfe der Corona-Maßnahmen in Ihrem Bundesland, oder Empfehlungen, auf denen diese basieren, von welchen externen Beratern und von welchen internationalen Organisatio-nen (wie z. B. der WHO)?

Sonntag, 5. Juli 2020

Interview mit Anja Lehnertz zur Maskenpflicht unter der Entbindung und zur Auswirkung von Corona auf die Arbeit der Hebammen


Unser Politikblog | 05.07.2020

Unser Politikblog sprach mit der Hebamme Anja Lehnertz über die Auswirkungen von Corona sowie der Corona-Maßnahmen auf die Arbeit der Hebammen. Geburtsvorbereitungskurse werden auf online umgestellt. Die Versorgung des medizinischen Personals mit coronagerechter Schutzkleidung ist verbesserungsbedürftig. Gleichzeitig verlangen viele Krankenhäuser zur Vermeidung von Ansteckungen mit Corona auch von gesunden Gebärenden, dass sie unter der Geburt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Solche Masken schützen vor Bakterien, nicht aber vor Viren, weil diese viel kleiner als die Poren der Masken sind. Sie behindern aber die Atmung und so das Wegatmen der Wehen und setzen damit die Frauen bei der Entbindung so erheblichen unnötigen Schmerzen aus, was in Menschenrechte wie die auf Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1 EU-Grundrechtecharta), auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 EU-Grundrechtecharta), auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt, Art. 12 Uno-Frauenrechtskonvention, Art. 24 Uno-Kinderrechtskonvention) sowie auf das Rechte auf das Verbot von erniedrigender unmenschlicher Behandlung (Art. 7 Uno-Zivilpakt) eingreift. Die Väter dürfen seit Corona erst sehr spät beim Geburtsvorgang dabei sein, obwohl ihre Anwesenheit meist die Zuversicht der Mütter stärkt und sich so positiv auf die Geburt auswirkt. Es braucht mehr Druck von Seiten der Eltern zum Schutz der Menschenrechte der Schwangeren auch beim Umgang mit Corona.




Dienstag, 26. Februar 2019

Interview mit Inge Such (Pressesprecherin von Aufstehen NRW)


26.02.2019 | Unser Politikblog

Am 16.02.2019 fanden in mehreren Städten Deutschlands Kundgebungen der Sammlungsbewegung Aufstehen im Buntwesten-Look statt. Dazu gehörte auch die Veranstaltung auf dem Marktplatz in der Düsseldorfer Altstadt in der Nähe des Rathauses die Kundgebung der Sammlungsbewegung Aufstehen „Wir sind viele, wir sind vielfältig und wir haben die Schnauze voll“ statt. Schwerpunktmäßig ging es um die Überwindung der Obdachlosigkeit, und wie das erreicht werden kann.



Volker Reusing von Unser Politikblog sprach auf der Kundgebung mit Inge Such, der Pressesprecherin von Aufstehen NRW über die Obdachlosigkeit und weitere Verletzungen sozialer Menschenrechte u. a. gegenüber Langzeitarbeitslosen, welche der Ausschuss der Vereinten Nationen zum Uno-Sozialpakt am 17.10.2018 gegenüber Deutschland beanstandet hatte.


Donnerstag, 8. Dezember 2011

Soziale Menschenrechte: Bundesregierung unglaubwürdig

8.Dezember 2011 | Ute Hausmann auf Unser Politikblog
FIAN Deutschland e.V.

 Bild:Copyleft: Unser Politikblog
Köln/Nürnberg, 8.12.2011. Anlässlich des Tags der Menschenrechte kritisieren FIAN und das Nürnberger Menschenrechtszentrum die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, ihre Politik der menschenrechtlichen Bewertung durch die Vereinten Nationen zu unterziehen. Dies gilt insbesondere für die Verwirklichung sozialer Menschenrechte in Deutschland. Die beiden Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die Bundesregierung seit drei Jahren die Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt verzögert.
Das in einem Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt festgelegte Beschwerdeverfahren ermöglicht es Menschen in Deutschland, sich nach Ausschöpfung des Rechtswegs an die Vereinten Nationen zu wenden, wenn sie ihre sozialen Menschenrechte verletzt sehen. Deutschland hat den UN-Sozialpakt bereits 1973 ratifiziert, doch nur wenige Gerichte beziehen die im UN-Sozialpakt verankerten Rechte in ihre Urteilsprechung ein. „In Zukunft sollen Kläger nach Ende des Verfahrens bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung ihres Falls auf Grundlage des UN-Sozialpakts beantragen können. Dabei handelt es sich nicht um ein Gericht. Die Bundesregierung würde jedoch deutliche Signale erhalten, wie sie ihre Politik im Einklang mit sozialen Menschenrechten zu gestalten hat“, so Michael Krennerich, Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.

Montag, 5. Dezember 2011

Deutsche Afghanistan-Politik gescheitert - Darmstädter Signal fordert endlich Vernunft

5.Dezember 2011 | Darmstädter Signal auf Unser Politikblog

 Lasst Euch nicht täuschen!

Sie schaffen es nicht, sich Alternativen (Nölle, Venro, Erös, Buro, etc.) zu Krieg und Gewalt zu öffnen, obschon Tausende Menschen in Bonn Flagge zeigten.
Sie schaffen es nicht, ihre militärische Niederlage und ihr politisches Versagen einzugestehen.
Sie schaffen es nicht, anzuerkennen, dass den patriarchalen Stammesstrukturen kein „Friede“ im westlichen Sinne aufzuzwingen ist.
Sie tolerieren gezielte Morde im deutschen Verantwortungsbereich.
Sie kündigen an abzuziehen, aber errichten Landebahnen für automatisierte Tötungsmaschinen „Grey Eagle“ in Mazar-e Sharif und vergrößern die Militärcamps, während auf dem Petersberg verhandelt wird.
Die absurde Idee, mit aller Gewalt  Frieden herbei schießen zu wollen ist an der afghanischen Wirklichkeit zerschellt.
Sie sind sich bewusst, um siegen zu können, müssten Sie die Mehrheit der afghanischen Bevölkerung vernichten.
Ihnen fehlt der Mut und die Aufrichtigkeit für den Versuch, Frieden ohne Gewalt zu schaffen.
Die völlige Loslösung von falschen Denkmustern ist jetzt notwendiger denn je!

Anschlagszahlen in Afghanistan rückläufig, ...

..weil das ausländische Militär feste Abzugsabsichten bekundet hat. Sie verkaufen es als Erfolg.
Lasst Euch nicht täuschen! Denn Sie senden eine fatale „Sowohl-als-auch“-Botschaft.
Die permanente Präsenz ist schon beschlossen, so steht z.B. geschrieben, dass es einen Abzug nur geben werde, wenn die Sicherheitslage es zulasse (Bundestag 01/2011).

Deutschland und die NATO haben kein Recht Bedingungen zu stellen.
Afghanistan den Afghanen!

Sofortiger Waffenstillstand und konkreten Abzugsplan vorlegen!
Frei werdende Mittel ungekürzt für zivile Hilfsmaßnahmen einsetzen!

gez.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestages erhalten die Nachricht mit gleicher Post.

Sonntag, 4. Dezember 2011

Unser Politikblog solidarisiert sich als Presseorgan mit Avaaz-Kampagne zur Rettung des Internets

4.Dezember 2011 | Unser Politikblog

Das alternative Internetmedium Unser Politikblog ruft zur Unterstützung der Avaaz-Kampagne zur Rettung des Internets auf. Denn wir halten das geplante Gesetz aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig: 1.Die Meinungsfreiheit ist genauso ein Grundrecht wie das Eigentum in allen uns bekannten Verfassungen. Es muss immer versucht werden, alle Grundrechte gleichzeitig zu erfüllen. Zensur bei bloßem Verdacht der Verletzung geistigen Eigentums schafft ein sich verselbständiges System von Blockwarten, welches einschüchternd gegenüber weiteren kritischen Meinungsäußerungen wirkt. 2. Die Menschenrechtsarbeit in den USA wird gefährdet. Gem. Uno-Resolution 53/144 können Menschenrechtler sich beim Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte beschweren, wenn sie wegen ihrer Menschenrechtsarbeit Repressalien erleiden. 3. Dass die USA dadurch, dass von innerhalb ihres Staatsgebiets die weltweiten IP-Adressen vergeben werden, mehr Einblick ins Internet haben, als andere Staaten, mag ihnen ja noch gegönnt sein. Dafür müssen sie aber auch akzeptieren, dass die Nutzung dieser Macht zur Abschaltung ausländischer Webseiten einen Übergriff in die Souveränität (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) anderer Staaten darstellt.

Samstag, 3. Dezember 2011

Die Dunkelkammer des Bundestags (Reihe Macht und Menschenrechte) – Berichterstattung über die mündliche Verhandlung zur Organklage gegen das „Neunergremium“

3.Dezember 2011 | Unser Politikblog

 Am 29.11.2011 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht die Organklage der SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Peter Dankert und Swen Schultz gegen den Bundestag behandelt. Sie wehren sich dagegen, dass das Ende September 2011 neu geregelte StabMechG der Bundesregierung die Macht geben will, die Ausübung der Befugnisse des Bundestags (620 Abgeordnete) bzw. der Befugnisse von dessen Haushaltsausschuss (41 Abgeordnete) bzgl. des Euro-Stabilisierungsmechanismus EFSF einem Sondergremium aus derzeit nur 9 Abgeordneten zuordnen kann mit der bloßen Behauptung, es liege besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit vor. Bis zum Wegfall der besonderen Vertraulichkeit schreibt §5 Abs. 7 StabMechG sogar die Verschwiegenheit der der Mitglieder des Sondergremiums selbst gegenüber dem Haushaltsausschuss und dem Plenum des Bundestags vor. §3 StabMechG verlangt sogar die grundsätzliche Zuständigkeit des Sondergremi- ums für präventive Kredite, Käufe von Staatsanleihen durch die EFSF auf Primär- oder Sekundärmarkt und für Kredite an Staaten zwecks Weiterverschenken zur Rekapitalisierung von Großbanken.


Freitag, 2. Dezember 2011

Fluch der Karibik: Monsantos staatliche Sponsoren

Von petrapez Radio Utopie | 1.Dezember 2011


Die neuen Siedler und Landlords brechen, unter Beihilfe der Regierungsbeamten durch eine entsprechend angepasste Gesetzgebung zur Monopolbildung, die Verfassung von Puerto Rico.

“Menschen in der dritten Welt verhungern.”
Diese Meldung flimmert fast tagtäglich durch den Medienäther, meistens in Zusammenhang mit Klimaveränderungen oder explosiven Krisengebieten zitiert und nur selten in Relation zum Raubbau an der Natur und der Zerstörung des Lebensraums durch industrielle Grossprojekte der Menschen in schonungslosen Reportagen thematisiert.
Ein Beispiel für die wahren Verursacher der Verelendung ganzer Landstriche – die Banken- und Grosskonzerne – zeigt sich in Lateinamerika auf Puerto Rico. Das Land – assoziierter Freistaat und Nichtinkorporiertes US-amerikanisches Aussengebiet mit eigenem Parlament und Verfassung – hat sich mit finanziellen Förderungen zu einem El Dorado für acht Unternehmen, darunter sieben multinationale Gentechnik- und Chemieriesen, wie Monsanto, Deutschlands Bayer CropScience LP, AgReliant Genetics LLC, Mycogen Seeds, Dow Agro Sience LLC, Illinois Crop Improvement Association Inc., die schweizerische Firma Syngenta AG, Pioneer Hi-Bred von DuPont und Rice Tec Inc. entwickelt.

Montag, 21. November 2011

Macht und Menschenrechte – Reportage zur attac-Krisenanhörung incl. Interview mit dem Außenminister von Ecuador im Teil 2 Daniel Neun von Radio Utopie

Unser Politikblog | 21.November 2011

Am 15.10.2011 fand in der Berlin die Krisenanhörung von attac und Democracia Real Ya statt.  Wir sprachen dort mit der griechischen Filmemacherin Katherina Kitidi (bekannt durch den Film „Debtocracy“ über griechische Hintergründe der Schuldenkrise) über die Auflagen und die Lage in Griechenland sowie über menschlichere Wege, mit der Krise umzugehen.
Seine Exzellenz, Ricardo Patinho, der Außenminister von Ecuador, informierte uns über die Erfahrungen seines Landes mit dem Internationalen Währungsfonds, über die Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit des „Washington Consenus“ und über Ecuadors erfolgreiches Schuldenaudit.

Montag, 29. August 2011

Schatten-Fraktion plant mit Verfassungsänderung für Entmachtung des Bundestages

Von Daniel Neun | 29.August 2011 Radio Utopie

Bundestagsabgeordnete der “Europa-Union” stellen “Überlegungen” zur Installation eines “großen EU-Ausschusses” an. Dieser soll anstelle parlamentarischer Kontrolle “Ansprechpartner” der Regierung für Verwendung von Steuergeldern durch den “Rettungsfonds” EFSF werden.
Offensichtlich ist die seit Mai 2010 durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verschleppte Entscheidung zur ersten “Hilfe” für die Finanzgläubiger Griechenlands und der Installation des “Euro-Rettungsfonds” in Karlsruhe längst getroffen und im Berliner Regierungsviertel bereits eingepreist worden. Die am 7.September durch den Verfassungssenat mit den umstrittenen und EU-nahen Verfassungsrichter Andreas Vosskuhle und Udo di Fabio anstehende Verkündung gerät bereits jetzt zur Farce.
Gerüchten zufolge werden die Verfassungsrichter den EFSF durchwinken, Entscheidungen zum “Europäischen Gerichtshof” EuGH verlagern (und damit für die Merkel-Schäuble-Regierung und ihre Berater in den Banken weiter Zeit schinden), die weitere Zersetzung unserer Verfassung zulassen und dabei nur auf eine allgemeine “Parlamentsbeteiligung” bei der Verwendung von z.Z. 123 Milliarden Euro deutscher Steuergelder durch die luxemburgische Aktiengesellschaft bestehen.
Genau diese allgemeine “Parlamentsbeteiligung” soll nun nach den Plänen der Vereinsmitglieder von Europa-Union Deutschland e.V.”, die sich im Bundestag zur Schatten-Fraktion der “Europa-Union Parlamentariergruppe” zusammengeschlossen haben, durch einen neuen Ausschuss der “Europäischen Union” im Bundestag, einen “Großen EU-Ausschuss” erfolgen. Dieser solle, anstatt die Regierung wie parlamentarisch-demokratisch vorgeschrieben zu kontrollieren, stattdessen als deren “Anpsrechpartner” fungieren.

IWF fordert Bezahlung der Banken durch “Rettungsfonds” EFSF oder “andere europaweite Finanzierungen”

Von Daniel Neun | 28.August 2011 Radio Utopie

IWF-Direktorin Christine Lagarde fordert eine Bezahlung der Banken durch die Steuerzahler. Sie nennt den angeblichen “Euro-Rettungsfonds” EFSF und deutet die Rekapitalisierung der Banken durch Euro-Bonds an.
Die Masken fallen. Die neue, so plötzlich ins Amt gerutschte IWF-Direktorin Christine Lagarde, gegen die in Frankreich durch den dortigen Restbestand von Justiz immer noch wegen des Verdachts ausschweifender Korruption ermitelt wird, hat die Bezahlung der weltweit im rechtsfreien Raum des Weltkapitalismus operierenden “globalisierten” Banken durch die Steuerzahler der souveränen Staaten in Europa gefordert.
Die bereits als Finanzministerin Frankreichs in ihrer gesellschaftlichen Zerstörungswut so erfolgreiche Lagarde schlägt dazu vor, im Zuge der “Globalisierung” für eine “Rekapitalisierung” der Banken die mit Steuergeld-Garantien vollgepumpte luxemburgische Aktiengesellschaft EFSF anzuzapfen. Diese war von allen Parteien des deutschen Parlamentes heuchlerisch als “Rettungsfonds” des Euro-Systems angepriesen, durch eine gemeinsam beschlossene beschleunigte Gesetzgebung abgenickt und mit insg. 148 Milliarden Euro deutscher Steuergelder ausgestattet worden, bevor sich überhaupt gegründet war. Nicht einmal einen Vertragsentwurf liess sich das Parlament von Finanzminister Wolfgang Schäuble zeigen.
Nun soll der “Euro-Rettungsfonds” EFSF Subventionsfonds für für die Banken spielen, gerade der Banken mit Sitz in Deutschland. Genau das war der Plan der Banken und zwar von Anfang an. (9.Mai 2010, DIE GRIECHENLAND-KRISE (VI): Der Plan der Banken von einer europäischen Soffin)
Ebenso bringt IWF-Direktorin Lagarde als Alternative zur Bezahlung der Banken durch den Steuergeldfonds EFSF “andere europaweite Finanzierungen” ins Spiel. Lagarde in ihrer gestrigen Rede in Jackson Hole wörtlich:
“Zweitens, die Banken brauchen dringend eine Rekapitalisierung. Sie müssen stark genug sein, den Risiken der Staaten (“souvereigns”) und schwachem Wachstum zu widerstehen. Das ist der Schlüssel um die Ketten der Seuche zu zerschneiden. Wenn diese nicht behandelt wird, könnten wir leicht die Ausbreitung wirtschaftlicher Schwäche auf mehr Kern-Länder erleben, oder vielleicht sogar eine schwächende Liquiditäts-Krise.
Die effizienteste Lösung wäre eine verpflichtende substantielle Rekapitalisierung – die zuerst nach privaten Quellen sucht, aber wenn nötig öffentliche Fonds benutzt. Eine Option wäre den EFSF zu mobilisieren oder andere europaweite Finanzierungen, um Banken direkt zu rekapitalisieren, was vermeiden würde verwundbare Staaten (“souvereigns”) noch größere Lasten aufzubürden”.
Dieser Vorschlag erschliesst sich im Kontext der Forderung der deutschen Parteien “Die Linke”, “SPD” und “Bündnis 90/Die Grünen” nach gemeinsamen Anleihen der Mitgliedsstaaten der “Europäischen Union” mit Euro-Finanz- und Währungssystem (“Euro-Bonds”) als eine aggressive Drohung der Querfront des Kapitals. Man vergleiche die Worte Lagardes mit denen von Sigmar Gabriel, dem Vorsitzenden der “SPD” vom 16.Juni in einem Interview (SPD-Führer Sigmar Gabriel will Banken mit Steuergeldern “rekapitalisieren”):
“Um die berühmte Ansteckungsgefahr für Staatsanleihen in anderen europäischen Staaten zu verhindern, müssen wir parallel dazu einen nicht unerheblichen Teil der Kredite in Euro-Bonds, also in gemeinschaftlich verbürgte Kredite, umwandeln. Daneben müssen wir Mechanismen vorsehen, um betroffene Banken – insbesondere in Griechenland – zu rekapitalisieren“
Wer diesen Staatsstreich gegen die Demokratien in Europa jetzt immer noch nicht wahrnimmt, der will es nicht wahrnehmen und ist irrelevant.
Die Demokratie auf deutschem Boden aber, sie wird sich gegen die Interessen des Kapitals durchsetzen. Auf Biegen, auf Brechen und durch die richtige (Nach)Hilfe auch mit Erfolg.
(…)

Kucinich: das Gesetz gilt auch für die NATO

Von John Glaser | 28.August 2011 Radio Utopie

Die Oberbefehlshaber sollten für zivile Opfer zur Verantwortung gezogen werden, sagte Kucinich in einer Stellungnahme
NATO-Befehlshaber, die die Bombardierung Libyens angeordnet haben, sollten nach Internationalem Recht “zur Verantwortung gezogen” und wegen der Tötung von Zivilisten vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt werden, sagte der Abgeordnete zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika Dennis Kucinich (Demokraten, Ohio) am Dienstag.
“Die NATO-Oberbefehlshaber mögen unter dem Anstrich des Internationalen Rechts gehandelt haben, aber sie sind davon nicht ausgenommen”,
teilte Kucinich in einer Stellungnahme mit, die von seinem Büro herausgegeben wurde.
“Wenn Mitglieder der Regierung Gaddafi zur Verantwortung gezogen werden, müssen auch die Oberkommandierenden der NATO durch den Internationalen Strafgerichtshof für alle mit den Bombardierungen getöteten Zivilisten zur Verantwortung gezogen werden. Andernfalls wären wir Zeugen davon, dass ein neues internationales Gangstertum triumphiert.”
Obwohl nur eine Randerscheinung im Kongress, ist Kucinich nicht der erste, der die Verbrechen der NATO im Krieg gegen Libyen bemerkt hat. Der Generalsekretär der UNO Ban Ki-Moon äußerte Bedenken aufgrund von Berichten von Anfang August, dass die NATO bis zu 85 Zivilisten mit Bomben getötet hat. Auch Amnesty International hat eine Untersuchung des Vorfalls gefordert.
Es gab verschiedene weitere Berichte über Tote in der Zivilbevölkerung infolge der Bomben der NATO, darunter einen über einen Luftangriff gegen ein Hospital im Juli – was selbst bereits ein Kriegsverbrechen ist. Ein Angriff der NATO auf eine Fernseh- und Rundfunkstation mit einigen Toten wurde ebenfalls von UNO-Funktionären als Verstoß gegen das Kriegsrecht verurteilt.
Kucinich vertrat die Auffassung, dass das Versagen der NATO, das ursprüngliche UNO-Mandat des Schutzes der Zivilbevölkerung einzuhalten, ebenfalls eine Untersuchung rechtfertigt.
“Die Gründe für die Intervention der Vereinigten Staaten von Amerika/NATO ändern sich noch immer”,
sagte er.
“Zuerst ging es um ein mögliches Massaker in Benghazi. Als dieses Massaker nicht stattfand und sobald der Krieg gegen Libyen im Gang war, wechselten die Gründe für die Intervention.”
“Haben die Vereinigten Staaten von Amerika durch die Mitwirkung am Sturz der Regierung die Absichten der internationalen Ölkonzerne gefördert, die Kontrolle über eines der reichsten Erdölvorkommen der Erde zu erringen?”
fragte er.
“Haben die Vereinigten Staaten von Amerika sich zu Beginn des Krieges gegen Libyen mit Elementen von al-Qaeda verbündet, während sie andernorts weiterhin die Bedrohung durch al-Qaeda als Grund für militärische Intervention, Anwesenheit und Okkupation durch die Vereinigten Staaten von Amerika benutzen?”
erschienen am 23. August 2011 auf http://news.antiwar.com/2011/08/23/kucinich-nato-not-exempt-from-law/

Quelle: http://www.antikrieg.com/aktuell/2011_08_24_kucinich.htm

Donnerstag, 25. August 2011

Behörden dürfen Protestcamp auf Alexanderplatz nicht behindern!

Frankfurt am Main Attac / Berlin, 22.08.2011

Demokratie muss gelebt werden können



Das globalisierungskritische Netzwerk Attac fordert die Berliner Behörden auf, die Versammlung und das Protestcamp unter dem Motto "Echte Demokratie jetzt! Empört euch!" auf dem Berliner Alexanderplatz zuzulassen. "Wir fordern die Behörden auf, die Versammlung und das Protestcamp auf dem Alex nicht weiter zu behindern und die Schikanen einzustellen. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Menschen, die sich politisch einmischen", sagte Stephan Lindner vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Was in Spanien und Griechenland möglich ist, muss auch in Deutschland möglich sein. Demokratie muss gelebt werden können."

Ziel der Aktivisten auf dem Alex ist es nach eigener Aussage, ein Camp nach dem Vorbild der "Empörten" auf der Puerta del Sol in Madrid zu errichten und so allen Bürgerinnen und Bürgern ein offenes Gesprächsforum über "echte Demokratie und Alternativen zum gegenwärtigen System" zu bieten. Ein erstes Zeltlager mussten die Camper jedoch heute Mittag auf Befehl der Polizei räumen. Auch Transparente dürfen die Protestierenden nicht aufhängen.

Für Rückfragen:

  • Pressekontakt der "Empörten" auf dem Alexanderplatz: Tel. 0177-210 9809
  • Stephan Lindner, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0176 - 2434 2789

Weitere Informationen

Donnerstag, 28. Juli 2011

Norwegen-Attentate sollen für Internet-Kontrolle durch neue EU-Direktive benutzt werden

Von Daniel Neun | 26.Juli 2011

EU-Kommission und EU-Lobby versuchen der deutschen Öffentlichkeit eine verschärfte Direktive der Vorratsdatenspeicherung als vermeintlich notwendige Reaktion auf das Bomben-Attentat in Oslo und Massenmord auf der Insel Utoya am 22.Juli zu verkaufen. Diese soll u.a. auch die Sperrung von Internet-Seiten und deren Löschung ermöglichen. Derweil hat sich nun heraus gestellt, daß der norwegische Polizei-Geheimdienst PST sich nach eigenen Angaben bereits im März Zugang zum Telefon und Internet-Verkehr vom mutmasslichen alleinigen Attentäter verschaffte, den er auf einer Beobachtungsliste (“watch list”) führte.
Zur Zeit entwerfen unbekannte Bürokraten der “Europäischen Union” und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström eine neue Fassung der 2006 erlassenen Direktive (Richtlinie) für die allgemeine anlasslose Speicherung aller informellen Verkehrsdaten der Bevölkerungen in allen EU-Mitgliedsstaaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Richtlinie war seinerzeit nicht durch einen Beschluss des Obersten EU-Rates, dem “Europäischen Rat” der Staats- und Regierungsleiter zustande gekommen, sondern lediglich durch einen Beschluss einen der neun untergeordneten Ministerräte (“Rat der Europäischen Union”), dem Rat der Innen- und Justizminister und auch nicht einstimmig. Die Innen- und Justizminister von Irland und der Slowakei stimmten gegen die Direktive. Bis heute ist damit umstritten, ob dieser erste Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung selbst nach EU-Recht überhaupt legal war.
ALARMZUSTAND NR.1, DIREKTIVE NR.1.
Umsetzungsgesetze dieser Richtlinie, welche die Parlamente in den souveränen Mitgliedsstaaten beschlossen, wurden in Tschechien, Deutschland und Rumänien durch die Verfassungsgerichte aufgehoben. Das rumänische Verfassungsgericht entschied zudem, daß die anlasslose Massenspeicherung der Daten der gesamten Bevölkerung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Das deutsche Verfassungsgericht ist bei seiner Aufhebung auf diesen Punkt nicht eingegangen. Schweden hat die Direktive erst gar nicht umgesetzt.
Am 15.April dieses Jahres nun vermeldete selbst EU-Kommissarin Cecilia Malmström, deren Amt “für Inneres” in der EU erst seit Februar 2010 existiert, in der Presse große Zweifel an, ob die seinerzeit 2006 durch den Ministerrat der Innen- und Justizminister beschlossene Direktive zur internationalen Vorratsdatenspeicherung in allen EU-Mitgliedsländern denn tatsächlich so angemessen und notwendig gewesen sei. Der Rahmen, in dem sich Strafverfolger ohne Strafen Zugang zu den gesammelten Daten beschaffen können, sei doch etwas zu groß geraten.
EU-Innenkommissarin Malmström am 15.April:
“Ich glaube, dass die derzeitige Richtlinie den Regierungen zu viel Spielraum bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gibt. Auch lässt sie zu viel Raum für die Aufbewahrung und den Umgang der Telekommunikationsanbieter mit den Daten.”
Was die EU-Innenkommissarin damit meinte, aber nicht sagte: in Frankreich umfaßt der “Vorratsdatenspeicherung” genannte kollektive staatliche Raub von Persondaten nicht nur alle vollständigen Namen, Pseudonyme, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zeitabläufe der Nutzung des Weltinformationsnetzes, sondern auch die Passwörter aller Staatsbürger. Sogar Google und Facebook klagen derzeit gegen die von der Sarkozy-Regierung erlassene Verfügung vor dem französischen Verwaltungsgericht.
Malmström erinnerte sich an die Umstände, unter denen die 2006 in Kraft getretene Direktive (der das EU-Parlament bereits 2005 zugestimmt hatte) überhaupt beschlossen worden war:
„Die EU befand sich nach den Terrorangriffen in Madrid 2004 und in London 2005 im Alarmzustand. Es herrschte das dringende Bedürfnis, die Regeln zu harmonisieren, damit notwendige Beweismittel für Ermittlung und Verfolgung abrufbar wurden.“
EU-Kommissarin Malmström verlautbarte, dass eine seit 2009 laufende Prüfung der Vorratsdatenspeicherungs-Direktive zu einer negativen Einschätzung gekommen sei und kündigte an, erst Ende 2011 eine neue EU-Direktive zurVorratsdatenspeicherung vorzulegen. (2.Mai, Wie der Apparat versucht seinen deutschen Patriot Act zu retten)
Der Öffentlichkeit drängen sich nun nicht nur eine Parallele, sondern die selben alten “Beschützer” auf.

Montag, 18. Juli 2011

Die Puppenspieler und ihre zwei Krokodile

Von Daniel Neun | 17.Juli 2011 Radio Utopie

Schuldenerlass für Griechenland, Euro-Bonds, “Wirtschaftsregierung”, “Stabilisierungsbehörde” und “Finanzministerium” für die “Europäische Union” – vor dem Gipfel des obersten EU-Rates am Donnerstag dreht sich das Medien-Rad vor dem erstaunten Kunden immer schneller und schneller. Worum geht es hier eigentlich? Wer gegen wen und warum?
Eine kleine Analyse.
monolithischen Block
Zur Zeit versuchen Kader der “Sozialdemokraten” und “Sozialisten” in den Mitgliedsstaaten der neunzehn Jahre alten “Europäischen Union” die Metamorphose zum geostrategischen “monolithischen Block” (der “Spiegel”) durch die Installation von EU-Zentralbehörden, wie einem “Finanzministerium” oder “Wirtschaftsregierung”, sowie durch “kollektive Schuldscheinen” (Euro-Bonds) zum Abschluss zu bringen. Die Kader der EU-zentristischen Staatsparteien stützen mit ihren Forderungen nach einer “Wirtschaftsregierung” die CDU-Kanzlerin von Deutschland, Angela Merkel, und den Präsidenten von Frankreich, Nicolas Sarkozy. Merkel und Sarkozy hatten als entscheidende Akteure im obersten “Europäischen Rat” der 27 Regierungen die Installation einer “Wirtschaftsregierung”, mithin einer Zentralregierung der “Europäischen Union”, am 4.Februar verkündet. (1)
Allen Beteiligten dieses versuchten Staatsstreichs gegen 26 verbleibende Demokratien in der EU ist eines gemeinsam: ein Schuldenerlass für das entdemokratisierte und entsouveränisierte Griechenland, ein Ende der selbsterzeugten Krise, muss um jeden Preis verhindert werden. Denn ein Ende der Schuldenkrisen wäre auch das Ende der unter ihrem Druck durchgepeitschten Entstaatlichungs-Programme, der alles erdrückenden “Sparpakete” zugunsten der Bezahlung der Finanzgläubiger. Ein Ende der Entstaatlichungen in EU und Euro-Zone wiederum wäre das Ende der im Zuge dieser Krise geplanten EU-Zentralregierung.
Aus Sicht der Betreiber einer EU-Zentralregierung muss also der Druck auf die Gesellschaften, der Druck auf die Demokratien – ausgeübt von Banken und Kapitalgesellschaften, mit denen man bei der Zerschlagung der eigenen Staaten Hand in Hand arbeitet – um jeden Preis aufrecht erhalten werden. Die Betreiber der EU-Zentralregierung wollen und müssen die über einem Jahr andauernde und mit der Inkrafttretung des Lissabon-Vertrages pünktlich ausgebrochene “Krise” des selbst geschaffenen Euro-Finanzsystems nutzen, um die Staaten und ihre Demokratien im eigenen Einflussbereich zu zerbrechen und in die Knie zu zwingen.
Dabei wollen die Betreiber dieser Agenda natürlich eines am Allerwenigsten: eine Diskussion über das Finanzsystem. Und schon gar nicht irgendeine praktische Lösung irgendwelcher von diesem System verursachten Probleme. Das soll der eigenen “Endlösung” vorbehalten bleiben, die man nun freudestrahlend gegen alle “antieuropäischen” europäischen Demokratien durchboxen will: die Zentralregierung.

Dienstag, 28. Juni 2011

Interview mit Armin Paasch von Misereor zum Parallelbericht zu Deutschlands 5. Staatenbericht zum Uno-Sozialpakt

28. Juni.2011 | Unser Politikblog




Am 19.05.2011 sprach Unser Politikblog mit Armin Paasch über den von Misereor zusammen mit Brot für die Welt, FIAN Deutschland, GegenStrömung, Deutsche Kommission Justizia et Pax und urgenwald bei den Vereinten Nationen eingereichten Parallelbericht zum 5. Staatenbericht Deutschlands zum Uno-Sozialpakt.

Der Parallelbericht macht geltend, dass Deutschland seine Verpflichtung zum Schutz des Menschenrechts auf Nahrung (Art. 11 Uno-Sozialpakt) dadurch verletzt, dass die Europäische Union über Agrarexportsubventionen und bilaterale Handelsverträge die Preise für Landwirte in Ghana, Burkina Faso und Bangla Desh ruiniert. Außerdem macht der Parallelbericht Menschen- rechtsverletzungen gegenüber Landlosen in Paraguay durch ein Investitionsschutzabkommen, sowie gegenüber Fischer durch Exportbürgschaften für Stahlwerk von ThyssenKrupp in Brasilien und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei durch Exportbürgschaften für den Ilisu-Staudamm geltend.

Samstag, 28. Mai 2011

Spanischer Frühling statt EU-Banken-Diktatur – Unser Politikblog erinnert an die Ereignisse um den 07.06.2010 im Lichte der heutigen Proteste

28. Mai. 2011 | Unser Politikblog

Noch Mitte Juni 2010 hatte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso gegenüber europäischen Gewerkschaftern laut darüber nachgedacht, dass bei Nichtumsetzung des Euro-Stabilisierungsmechanismus (der zweiten und größeren Stufe des Euro-Rettungsschirms) es in Staaten wie Griechenland, Portugal und Spanien zu solchen Liquiditätsproblemen und damit zu einem solchen Chaos kommen könnte, dass dies zu einem Übergang zur Diktatur in diesen Ländern führen könnte.

Besonders pikant war der Zeitpunkt von Barrosos Aussage. Denn wenige Tage zuvor, am 07.06. 2010, war die Zweckgesellschaft EFSF zur Durchführung des Euro-Stabilisierungsmechanismus errichtet worden, und hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) Empfehlungen gegenüber der Eurozone veröffentlicht.
Zu diesen Empfehlungen gehörte auch, die Anreize, nicht arbeiten zu gehen, zu verringern. Die deutsche Bundesregierung reagierte damals noch am gleichen Tag mit einem neuen Paket zur Ver- schärfung von Hartz IV.



Mittwoch, 18. Mai 2011

Melonen als Erfindung von Monsanto

18. Mai. 2011 | no patents-on-seeds auf Unser Politikblog

US-Konzern erhält ein europäisches Patent auf konventionell gezüchtete Melonen


München, 17. Mai 2010. Nach aktuellen Recherchen des Bündnisses Keine Patente auf Saatgut! hat der US-Konzern Monsanto im Mai 2010 ein europäisches Patent auf Melonen aus konventioneller Pflanzenzucht erhalten (EP 1 962 578). Die Melonen weisen eine natürliche Resistenz gegenüber einer bestimmten Viruskrankheit auf. Mithilfe üblicher Züchtungsverfahren wurde diese Widerstandsfähigkeit, die man zuerst in Melonen aus Indien fand, auf andere Melonen übertragen. Diese gelten jetzt als „Erfindung“ von Monsanto.
„Dieser Fall ist ein Missbrauch des Patentrechtes, denn es handelt sich bei der Melone um keine Erfindung. Das Patent steht insbesondere im Widerspruch zum Verbot der Patentierung von konventioneller Züchtung. Zudem handelt es sich um einen Fall von Biopiraterie, bei der ein US-Konzern versucht, ursprünglich indisches Saatgut als sein Eigentum zu beanspruchen“, sagt Christoph Then, einer der Sprecher des Bündnisses Keine Patente auf Saatgut! „Derartige Patente blockieren den Zugang zu genetischen Ressourcen für künftige Züchtungen. Die Grundlagen der Welternährung werden so zum Gegenstand finanzieller Spekulation.”

Montag, 16. Mai 2011

Am Donnerstag, den 19. Mai 2011 um 19.00 Uhr auf NN Radio Lateinamerika und die Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte

16. Mai. 2011 | Unser Politikblog


Volker Reusing
Sendereihe: "Macht und Menschenrechte"
(mit Volker Reusing von Unser Politikblog)




"Lateinamerika und die Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte"



Am Donnerstag, den 19.05.2011 auf Net News Radio

Volker Reusing spricht mit der kolumbianischen Juristin und Buchautorin Ana Maria Suarez Franco über die Einklagbarkeit der Menschenrechte der Vereinten Nationen, darunter auch wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte vor den nationalen Gerichten in der Mehrzahl der lateinamerikanischen Staaten.

Im Vergleich zu Lateinamerika sind die meisten europäischen Staaten bzgl. der direkten Anwen- dung der Menschenrechte der Vereinten Nationen noch Entwicklungsländer. In der Sendung werden wir der Frage nachgehen, auf welcher Grundlage die universellen Menschenrechte in Lateinamerika inzwischen ganz selbstverständlich von der Justiz angewendet werden, während dies in Deutschland
bisher erst eine Minderheit der Gerichte tut.

Für Deutschland ist vor allem die Frage der direkten Anwendung des Uno-Sozialpaktes mit Rechten wie denen auf Nahrung, auf Wohnung und auf ein Höchstmaß an Gesundheit von Bedeutung, da das Grundgesetz nur relativ wenig konkrete soziale Grundrechte enthält.

Die Sendung ist zu finden unter NN-Radio 1 und NN-Radio 2

Am Ende der Sendung steht Ihnen wieder das Hörertelefon zur Verfügung. Bitte
nutzen Sie auch während der Sendung schon vermehrt den Chat-Raum, damit möglichst viele Fragen beantwortet werden können."Hier zum Chatraum

Freitag, 6. Mai 2011

Kein Beschwerderecht zum UN-Sozialpakt für Deutsche

05. Mai 2011 |Ute Hausmann FIAN Deutschland e.V auf Unser Politikblog

Genf/Köln, 6.5.2011. Die Bundesregierung will die Ratifizierung des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt weiter vertagen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor dem UN-Sozialausschuss hervor, die heute in Genf abgegeben wurde. FIAN fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Blockaden innerhalb der Bundesregierung zu lösen und die Ratifizierung umgehend zu beschließen. Die Bundesregierung prüft seit zwei Jahren die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt, das Menschen in Deutschland die Möglichkeit geben würde, sich bei Verletzung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte an den UN-Sozialausschuss zu wenden.
„Mit dieser Aussage hat sich die Bundesregierung gründlich blamiert. Sie versucht verzweifelt sich abzusichern, dass keine Fälle vor den UN-Sozialausschuss gelangen. Damit zeigt sie kein Selbstbewusstsein und vermittelt den Eindruck, dass sie in ihrer eigenen Politik menschenrechtliche Schwächen erkennt.“, sagt Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland.
Hintergrund:
Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) im Jahr 1973 ratifiziert und muss im Abstand von fünf Jahren einen Bericht zur Umsetzung an den UN-Sozialausschuss abgeben. Zum 60-jährigen Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 2008 verabschiedete die UN-Generalversammlung ein Zusatzprotokoll, das die Möglichkeit einer Individualbeschwerde eröffnet. Damit das Zusatzprotokoll in Kraft tritt, müssen zehn Staaten ratifizieren. Soll es in Deutschland Anwendung finden, muss es durch Deutschland ratifiziert werden.

Kontakt :Mobil: 0173-6074973