17. März 2011 | Unser Politikblog
Laut dem Artikel "Bahrein ruft dreimonatigen Notstand aus" der taz vom 16.03.2011 sind am 14.03.2011 1.000 Soldaten aus Saudi-Arabien in Bahrein eingerückt. Laut dem taz-Artikel "Saudi-Arabien schickt Truppen" vom 15.03.2011 hatte die bahreinische Regierung zuvor über den Golf-Kooperationsrat um Unterstützung gebeten. Laut dem taz-Artikel vom 15.03.2011 fordern die Demonstranten in Bahrein demokratische Reformen und zum Teil auch den Rücktritt der Herrscherfamilie. Obwohl die Demonstranten ebenso wie die Bevölkerungsmehrheit in Bahrein in der Mehrzahl aus Schiiten besteht, die in Bahrein benachteiligt würden, sehen diese laut der taz ihre Protestbewegung nicht in erster Linie religiös motiviert. Laut dem Artikel vom 15.03.2011 sind die saudischen Truppen zumindest offiziell zum Objektschutz vorgesehen, damit die bahreinischen Sicherheitskräfte mehr Kapazitäten frei haben, um gegen die Demonstranten vorgehen zu können.
Laut dem taz-Artikel vom 15.03.2011 sind die Demonstranten in Bahrein ganz überwiegend friedlich. Auch die hier gezeigten Videoaufnahmen zeigen keine Gewalt, nicht einmal Bewaffnung von Demonstranten. Laut dem Al Jazheera-Video fordern die Demonstranten nur friedlich ihre Rechte. Laut dem taz-Artikel vom 15.03.2011 sind die bahreinischen Demonstranten vor allem von den Vorbildern in Tunesien und Ägypten inspiriert, und nur ein Teil von ihnen fordert die Abdankung der Monarchenfamilie. Es handelt sich also offen- bar in erster Linie um eine Demokratiebewegung.
Es liegt offensichtlich KEIN bewaffneter Aufstand vor. Das ist rechtlich entscheidend, weil die Bekämpfung mit militärischen Mitteln nur zulässig ist gegen einen militärisch bewaffneten Gegner, also erst recht unzulässig ist gegen einen unbewaffneten. Die Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts, wonach man gegen feindliche Soldaten und militärmäßig bewaffnete Aufständische militärisch vorgehen darf, sind hier also nicht anzuwenden, sondern es gilt der volle Menschenrechtsschutz.
Trotzdem zeigen die hier verlinkten Videos, dass vor allem die bahreinischen Sicherheitskräfte auf die De- monstranten geschossen haben. Dabei sind zumindest auch gepanzerte Fahrzeuge mit militärtypischer Bewaffnung zum Einsatz gekommen. Auf das Protestcamp der Demonstranten sind auch Brandbomben aus der Luft von Hubschraubern aus geworfen worden, was ein militär- und kein polizeitypischer Waffeneinsatz ist.
Ein bahreinischer Arzt, der zahlreiche schußverletzte Demonstranten behandelt hat, betont in dem Al Jaazheera- Video, dass die friedlichen Demonstranten gerade auch wegen des Schußwaffeneinsatzes ausländischer Kräfte dringend Hilfe benötigen. Das sind gewichtigste Indizien dafür, dass saudische Truppen neben den bahreinischen Sicherheitskräften, aktiv an der Beschießung friedlicher bahreinischer Demokraten teilnehmen.
Jede Tötung von friedlichen Demonstranten ist damit ein Verstoss gegen das Menschenrecht auf Leben (Art. 6 Uno-Zivilpakt). Selbst wenn nach bahreinischem Recht die Forderung nach Demokratie möglicherweise ein legaler Grund zur Ausrufung des Ausnahmezustands sein sollte, stellt Art. 4 Uno-Zivilpakt unmißverständlich klar, dass das Recht auf Leben zu den Menschenrechten gehört, die selbst beim Ausnahmezustand nicht ein- geschränkt werden dürfen.