Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

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Sonntag, 17. Mai 2020

Klage gegen Maskenpflicht in NRW – Unser Politikblog im Interview mit Rechtsanwalt Wilfried Schmitz


Unser Politikblog | 13.05.2020


Der Anwalt Wilfried Schmitz klagt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die in Nordrhein-Westfalen anlässlich der Corona-Krise verhängten Maskenpflicht. Unser Politikblog gab er ein schriftliches Interview.

Inwieweit können die Masken die Gesundheit schützen?



Für Dritte gar nicht, für den Träger nur dann, wenn die Maske bestimmte Anforderungen erfüllt.
Das Tragen einer MNB ist bereits nicht geeignet, um eine Übertragung von Viren zu verhindern. Im Nationalen Pandemieplan Teil III
von 2007 heißt es auf Seite 91:
Das Tragen eines dichtanliegenden, mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes kann in bestimmten Situationen, in denen ein Kontakt
zu anderen vermutlich infizierten Personen in geschlossenen Räumen nicht vermeidbar ist, möglicherweise einen gewissen
Individualschutz bieten. 

Daten zur Schutzwirkung dieser Maßnahme bei einem Einsatz außerhalb der Krankenbetreuung
liegen allerdings bisher nicht vor

Zu berücksichtigen ist auch, dass geeignete Schutzmasken nicht dauernd getragen werden
können und insofern ein 100 %iger Schutz, bei Aufrechterhaltung auch eines eingeschränkten sozialen Lebens, durch sie nicht zu
erzielen ist. In jedem Falle dürfen die anderen genannten Präventionsmaßnahmen nicht im falschen Vertrauen auf einen Schutz
durch das Tragen einer Maske vernachlässigt werden. Sogar die Weltgesundheitsorganisation (WHO) – über deren Finanzierung
u.a. auch die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung aufschlussreiche Details liefert, die jeder kennen sollte - empfiehlt in ihrem
Rahmen-Pandemieplan (von 2005) keinen Mund-Nasen-Schutz für die allgemeine Bevölkerung („not known to be effective, permitted
but not encouraged“).“

Wenn aber schon die Schutzwirkung eines dichtanliegenden, mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes unklar ist und von der WHO nicht
empfohlen wird, ist das Tragen einer einfachen MNB erst recht wenig sinnvoll.
Selbst 9 Jahre später liegen immer noch keine Erkenntnisse zur Wirksamkeit des MNS laut des Nationalen Pandemieplans,
Wissenschaftliche Grundlagen (Teil III) von 2016 vor, wie sich dort aus Seite 84 ergibt:

Im Rahmen der Literaturrecherche wurden keine Studien identifiziert, die den Effekt eines MNS oder einer Atemschutzmaske bei
Patienten hinsichtlich der Weiterverbreitung von Influenzaviren untersucht haben.“

Auf Seite 94 wird weiter ausgeführt:
Die Anzahl der Studien die das Tragen von MNS untersucht haben ist gering und beschränkt sich auf die zwei Arbeiten von Aiello et
al., die einen cRCT in Studentenwohnheimen in zwei aufeinanderfolgenden Wintersaisons 2006/2007 und 2007/2008 in Michigan,
USA, durchführten [30, 31] (s. Tab. 13).“
In der zusammenfassenden Bewertung kommt der Plan auf Seite 98 zu folgendem Ergebnis:
Insgesamt zeigen zwei vorliegende Studien zum Tragen eines MNS von Studenten in Studentenwohnheimen (mit/ohne vermehrte
Händehygiene) mit der Idee, das Tragen von Masken z. B. in Situationen oder Orten mit hoher Personendichte zu simulieren, eine
geringe Evidenz für einen Effekt dieser Intervention.“
Nach alledem kann von einer wissenschaftlich fundierten Begründung für einen MNS nicht gesprochen werden, erst recht nicht für
das Tragen einer MNB.

Mit der MNB soll der Fremdschutz vor Ansteckung gewährleistet bleiben. Dabei werden nach Ausgestaltung der angegriffenen
Vorschrift alle Arten von MNB als zumindest teilweise gleichwertiger Schutz angesehen. Dem ist zu widersprechen. FFP Masken mit
Ventil schützen Dritte nicht vor einer Ansteckung, da keine Filterung der Ausatemluft erfolgt.
Die in der Bevölkerung zunehmend erzeugte Angst führt zu einem übermäßig hohen Bedürfnis nach Sicherheit und damit zum Griff
auf die Masken mit der besten Schutzwirkung, also auf FFP-Masken. Durch das Tragen von FFP-Masken wird der Schutzzweck der
Anordnung – nämlich der Schutz Dritter - nicht erfüllt, solange nicht alle zum Tragen von FFP-Masken verpflichtet werden.
Auch die durch von den meisten Ländern mittlerweile vorgesehen Ausnahmeregelungen zum Tragen einer MNB waren
nicht geeignet, den beabsichtigten Schutzzweck weitgehend zu erreichen. Die Regelung war praktisch nicht umsetzbar und verkehrte
den beabsichtigten Schutz sogar in sein Gegenteil.

Faktisch wurde jeder Normadressat gezwungen, zur Glaubhaftmachung seiner „medizinischen Gründe“ etc. im Bedarfsfalle – eben
wenn er wegen des Nichttragens einer Bedeckung angesprochen wird -ein ärztliches Attest vorzulegen, damit er seine medizinischen
Gründe jedem vorzeigen kann.
Zudem haben die Länder, die eine Maskenpflicht angeordnet haben, offenbar nicht bedacht, dass es doch im Grunde niemandem
zugemutet werden kann, diese medizinischen Gründe gegenüber jedem Verwalter / Mitarbeiter der von der Pflicht betroffenen
Einrichtungen offenlegen zu müssen.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also grundsätzlich selbst frei darüber entscheiden zu können, ob, wann, wem und
wie man seine persönlichen Daten – insbesondere seine Krankengeschichte – offenlegt, scheint die Antragsgegnerin nicht mehr zu
interessieren.
Jetzt darf jeder auch gegenüber einem Auszubildenden, der mal eben den Einlass regeln soll, nachweisen, welche gesundheitlichen
Gründe er in diesem Kontext geltend machen kann. Na, hervorragend. Wozu brauchen wir noch Datenschutz? Dann kann doch
gleich jeder mit einem Schild rumlaufen und seine Krankengeschichte dort zusammenfassen.
Auf die Einsichtsfähigkeit und das Verantwortungsgefühl aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land konnte und wollte die
Antragsgegnerin also gar nicht erst vertrauen. Warum nicht? Wäre das nicht das viel mildere Mittel gewesen?

Dienstag, 26. Februar 2019

Interview mit Inge Such (Pressesprecherin von Aufstehen NRW)


26.02.2019 | Unser Politikblog

Am 16.02.2019 fanden in mehreren Städten Deutschlands Kundgebungen der Sammlungsbewegung Aufstehen im Buntwesten-Look statt. Dazu gehörte auch die Veranstaltung auf dem Marktplatz in der Düsseldorfer Altstadt in der Nähe des Rathauses die Kundgebung der Sammlungsbewegung Aufstehen „Wir sind viele, wir sind vielfältig und wir haben die Schnauze voll“ statt. Schwerpunktmäßig ging es um die Überwindung der Obdachlosigkeit, und wie das erreicht werden kann.



Volker Reusing von Unser Politikblog sprach auf der Kundgebung mit Inge Such, der Pressesprecherin von Aufstehen NRW über die Obdachlosigkeit und weitere Verletzungen sozialer Menschenrechte u. a. gegenüber Langzeitarbeitslosen, welche der Ausschuss der Vereinten Nationen zum Uno-Sozialpakt am 17.10.2018 gegenüber Deutschland beanstandet hatte.