Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 14. Oktober 2010

Menschenrechte kriegen Zähne - NGO-Bündnis fordert endlich Durchgriffshaftung

UNSER POLITIKBLOG | 14.Oktober 2010

Kommentar von Volker Reusing

Die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) ist das größte zivilgesell-schaftliche Netzwerk zum Thema Unternehmensverantwortung. Ihm gehören über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften in 15 europäischen Ländern an. Deutsches Mitglied von ECCJ ist das CorA-Netzwerk, in dem u. a. Germanwatch Mitglied ist.

Die Hauptforderungen des ECCJ-Bündnisses sind:

1. die Einführung von Haftungspflichten von Mutterunternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verursacht von Tochterfirmen und Zulieferern
2. die Einführung von Publikations- und Berichtspflichten über soziale und ökologische Missstände und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit,
3. einen erleichterten Zugang zu EU-Gerichten für Betroffene außerhalb der EU.

Menschenrechte haben eine Drittwirkung. Am meisten verpflichten sie den Staat,
der sich auf diese verpflichtet hat, und der die Macht hat, seine Gesetze an die Menschenrechte anzupassen. Sie binden aber auch, wie es die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert, „jeden einzelnen und jedes Organ der Gesellschaft“, also auch jeden Zusammenschluss von Menschen in dem jeweiligen Staat incl. aller Firmen und Verbände. Durch diese „Drittwirkung“ können auch Menschen-rechtsverletzungen durch Unternehmen rechtlich geltend gemacht werden. Die Verpflichtung des Staates auf die Menschenrechte beinhaltet, dass er sie selbst achtet, dass er sie vor Verletzungen durch Dritte schützt, und dass er ihre Erfüllung gewährleistet, wo sie noch nicht erfüllt sind.
ECCJ geht es nun darum, dass Rechtssicherheit geschaffen wird für Haftungsan- sprüche bei Menschenrechtsverletzungen, und darum, dass diese Haftungsansprüche auch gelten bei Menschenrechtsverletzungen durch von diesen Konzernen beherrschte Tochterfirmen und durch Zulieferer.

Wir von Unser Politikblog halten vor allem die Durchgriffshaftung für vielverspre- chend. Dass es Unternehmen mit grundsätzlich beschränkter Haftung gibt, mag sinnvoll sein für Unternehmen mit großem Eigenkapitalbedarf wie z. B. bei Industrie, Handel und Banken. Die beschränkte Haftung führt aber auch dazu, dass Geschäftsbereiche mit besonders hohem Risiko der Verletzung von Umweltvorschriften und Menschenrechten in beschränkt haftende Tochtergesellschaften ausgelagert werden, z. B. für Erdölförde- rung in Naturschutzgebieten (siehe dazu auch die Studie "International und katastro- phal - Das Projektfinanzierungsgeschäft der WestLB" von urgewald und Südwind-Institut). Der ordoliberale Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken wollte Macht- begrenzung in der Wirtschaft erreichen durch volle Haftung von Managern und Mehr- heitsgesellschaftern. Die NGO-Kampagne geht noch einen Schritt weiter und fordert die Haftung auch bei Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferfirmen. Respekt.

Ebenso wichtig ist der dritte Punkt mit dem Zugang zu EU-Gerichten für Opfer in Drittstaaten von Menschenrechtsverletzung von Firmen in der EU. Die Mehrzahl in der Formulierung zeigt, dass nicht ausschließlich der Europische Gerichtshof gemeint sein kann, sondern auch die Gerichte in den EU-Mitgliedsstaaten.

Die Einklagbarkeit vor dem EUGH hätte den Vorteil, dass die Urteile direkt eu-weit Wirkung hätten. Die Gefahr dabei ist aber, dass innerhalb des EU-Rechts alle Vor- schriften von AEUV und EUV über den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta stehen (Art. 52 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta), sodass z. B. im EU-Recht die Wettbewerbsfä- higkeit (Art. 151 AEUV, war zuvor Art. 136 EGV) über den EU-Grundrechten steht. Das könnte auch deutlich nach hinten losgehen. Und die EU hat sich auf keinerlei soziale Grundrechte verpflichtet, denn die sozialen Grundrechte der EU-Grundrechtecharta sind unverbindlich (Art. 52 Abs. 5 EU-Grundrechtecharta und Erläuterungen des EU- Konvents dazu).
Die Einklagbarkeit vor den nationalen Gerichten ist heute bereits Realität bzgl. der Menschenrechte aus der Verfassung des jeweiligen Landes und der universellen Men- schenrechte der Uno, auch wenn das vielleicht Menschen noch nicht mitbekommen haben.
Bei nationalen Gerichten kann man allerdings keine eu-weit gültigen Urteile bekom- men.

Links:

Kampagne und Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen“
http://www.rightsforpeople.org/?lang=de
http://www.rechtefuermenschen.de/

Germanwatch-Zeitung 05/2010 zu Cora-Netzwerk und ECCJ
http://www.germanwatch.org/zeitung/2010-3.htm

Studie von Germanwatch zur Haftung deutscher Unternehmen im Ausland
www.germanwatch.org/corp/euref.pdf

Link zum ECCJ
www.corporatejustice.org

2 Kommentare:

  1. zitat:
    Bei nationalen Gerichten kann man allerdings keine eu-weit gültigen Urteile bekommen.
    #

    der grund ist die scheinstaatBRD konstruktion und dessen personalangehörigkeit der einwohner. jeder mit einem perso-nalausweiss ist somit nur juristische und keine natürliche person.

    und nur für natürliche personen, gelten menschenrechte.

    ZEB (Zentralrat Europäischer Bürger). "Das ist eine karitative, unabhängige anonym-aktive und öffentlich-rechtliche Körperschaft nach deutschem Recht zur Wahrung, Umsetzung und Schutz sowie Förderung der Menschenrechte für das bürgerliche Volk im Bund. Sie untersteht keiner staatlichen Aufsicht und ist eine Gebietskörperschaft des Bürgers nach Art. 1, 20 I GG für das Volk in Deutschland". (www.zeb-org.de/).

    .... schluss mit dem firmensystem und personal-angehörigkeit bei BRD und EU:

    so geht es in die freiheit und selbstbestimmung als natürliche person:

    http://www.deutschlandanzeiger.com/mitgliedschaft.html

    http://www.deutschlandanzeiger.com/ausweise.html

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  2. über eine Hilfe würde ich mich riesig freuen.
    freundliche Grüße
    Joachim Raschke
    16727 Velten


    29.07.2011



    Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

    Die überlange Verfahrensdauer beim Innenministerium des Landes Brandenburg: die berufliche Rehabilitierung wurde 1990 beantragt.


    Werde ich jemals beruflich rehabilitiert?
    Ist das mein Trauma ...




    Jetzt Gesundheitsschäden, schwerbehindert (70%) seit 1996
    und in psychologischer Behandlung seit 1995

    http://www.politik-sind-wir.de/f7/menschenrechtsverletzungen-in-deutschland-t23928/
    http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-rgerrechte-in-deutschland-land-brandenburg-t23746/page2.html



    achim.raschke@googlemail.com

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