UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaft-liche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Natur-schutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.
Link zum Hirtenzug: www.hirtenzug.eu
Link zum Anwalt: http://www.redeker.de/main-V2.php/de/anwalt/vita.php?anw=65
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