Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 28. Februar 2013

Wie ein Bannkreis der Angst – ein Europa von Mind Control und ökonomischer Verfolgung im Namen des Datenschutzes (2012/0011 (COD)) – für wessen Interessen ?

28.02.2013 | Unser Politikblog

Mind Control als Teil der „schrecklichen Schönheit“

Sie sehen mich hier erneut in der Rue Wiertz in Brüssel vor dem Europaparlament vor der Statue, die zum Symbol einer „schrecklichen Schönheit“ geworden ist, für ein Europa ohne menschliche Vision, wo im Zeichen der Gemeinschaftswährung Menschen in Material verwandelt werden, wo sie intransparenten finanziellen und selbst militaristischen Interessen von Eliten unterworfen werden.


Zum   Wie ein Bannkreis der Angst Teil Video 1 und zu Wie ein Bannkreis der Angst Teil  Video 2


In einer Rede im Mai 2010 hat US Vize-Präsident Joe Biden im Europaparlament in Brüssel in Zusammenhang mit den europäischen Krediten an Griechenland zweimal aus dem Gedicht „Easter, 1916“ des okkulten irischen Dichters (und Aleister Crowley - Anhängers) William Butler Yates zitiert:
The world has changed. Changed utterly. A terrible beauty has been born.“ („Die Welt hat sich verändert. Vollkommen verändert. Eine schreckliche Schönheit ist geboren.“)
Nur ein paar Tage bzw. Wochen nach seiner Rede wurden zusätzlich zur Griechenlandhilfe die Mechanismen EFSM und EFSF, allesamt für die „Finanzstabilität“ des „Finanzsektors“ bestimmt, gestartet und der Öffentlichkeit weis gemacht, sie seien zur Rettung des Euro erforderlich.

Auch die größten Lügen und deren Folgen kommen irgendwann ans Licht der Massenöffentlichkeit. Vom Leid und vom Sterben der hungernden und medizinisch unversorgten Griechen und Spanier, aber auch Portugiesen und Iren, bis hin zu den gerade auch durch die Bankenrettung überlasteten Staatshaushalten.

Es sei denn, man hätte eine EU-Verordnung, mit der man die dafür nötige Kommunikation mit drakonischen Maßnahmen unterbindet. Und genau darum geht es hier. Auch die Verfolgung öffent- lich geäußerter unliebsamer Meinungen ist Teil der „schrecklichen Schönheit“.
Und selbst der Vorstoss für eine solche EU-Verordnung kommt mit einer drastischen Lüge daher, indem man behauptet, es ginge allein um Datenschutz.

Er ist wieder da. Der zum zweiten Mal überarbeitete Entwurf der EU-Verordnung für Zensur und Mind Control unter dem Deckmantel des Datenschutzes (Az. 2012/0011 (COD)) ist am 16.01.2013 dem Europaparlament vorgestellt worden.
Wir wurden auf den sowohl verfassungs- als auch eu-primärrechtswidrigen Verordnungsentwurf aufmerksam gemacht, nachdem Prof. Dr. Johannes Masing, Richter des 1. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts, am 09.01.2012 in der Süddeutschen Zeitung den Artikel „ein Abschied von den Grundrechten“ veröffentlicht hatte, um eine gründliche öffentliche Debatte anzustoßen, was dieser Verordnungsentwurf enthält.
Nach unserer Recherche kam zum Vorschein, dass es vorwiegend um ganz andere Ziele als den Datenschutz geht. Wir veröffentlichten hierzu auf Unser Politikblog bereits am 21.01.2012 einen Artikel, in welchem wir den Entwurf in der uns damals bekannten Fassung auseinander nahmen. Am 06.03.2012 schließlich zeigten wir mit dem Artikel „The EU Privacy Lie and its Militarist Backgrounds“, dass zum wiederholten Male ein heftiger Vorstoß zur Internetzensur zeitlich parallel zu militaristischen, den Weltfrieden gefährdenden Betstrebungen aus den Reihen bestimmter Denkfabriken und Netzwerke vorangetrieben wurde.
Doch diesmal sind nicht nur die Blogger im Visier – es geht um Zensur und Mind Control über die gesamten Gesellschaften in Europa. Auch weil die Lüge von der angeblichen Euro-Rettung immer schwerer aufrecht zu erhalten ist, und weil die menschlichen Opfer der in diesem Zusammenhang zur Bezahlung der Gläubiger gewährten Kredite gemachten politischen Auflagen immer schwerer zu verstecken sind.  Weiterlesen ».......

excusado sprach mit dem Bürger- und Menschenrechtler Volker Reusing. Video


Dienstag, 26. Februar 2013

Interview mit Augusto Braca (Gewerkschaft CGTP Portugal)

Bild(Copyleft:Unser Politikblog) 
Augusto Braca
Am 20.02.2013 sprach Volker Reusing von Unser Politikblog mit Augusto Braca vom Bundesvorstand der portugiesischen Dachgewerkschaft CGTP über die soziale Situation und über die beim portugiesischen Verfassungsgericht gegen die von der Troika auferlegten Sparmaßnahmen eingereichten Klagen und Vorlagen an das portugiesische Verfassungsgericht.
Das Interview wurde aufgezeichnet auch für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ auf Radio Jungle Drum vom 21.02.2013.

In 2012 hatte das portugiesische Verfassungsgericht Klagen von Gewerkschaftlern insoweit stattgegeben, dass die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im Verhältnis zu denen in der Privatwirtschaft gleichheitswidrig durch Gehaltskürzungen belastet worden seien.

Aktuell sind Verfassungsklagen von sozialistischen und kommunistischen Abgeordneten, denen es um die Arbeitnehmer geht, anhängig, sowie eine Vorlage des portugiesischen Präsidenten, dem es vor allem um die Rentner geht.

Herr Braca sieht des Fokus der Auflagen vor allem in der Aushebelung der Flächentarifverträge und weiterer Arbeitnehmerrechte.

Die CGTP lehnt die Kredite an Portugal über EFSM und EFSF und die dazu gehörenden Auflagen ganz ab und will stattdessen die Streichung des durch Spekulation entstandenen illegitimen Teils der Schulden, die Deckelung des Zinssatzes, die Streckung der Tilgungsraten und eine Erhöhung der Steuern für die Reichen.

Humanitäre Krise in kolumbianischer Kohleregion

Die Menschen in der Gemeinde El Hatillo leiden Hunger, weil in direkter Umgebung Millionen Tonnen Kohle für den Export gefördert werden – auch nach Deutschland

Unser Politikblog | Richard Klasen
Pressereferent FIAN Deutschland e.V

Unser Politikblog |(bild)

Köln, 19. Februar 2013. FIAN und die Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien haben sich heute mit einem offenen Brief an den kolumbianischen Präsidenten gewandt und auf die humanitäre Krise in der Gemeinde El Hatillo (Department Cesar) hingewiesen. Darin fordern die Organisationen, dass Kolumbien seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und die notwendigen Maßnahmen ergreifen soll, um das Menschenrecht auf Nahrung der 130 Familien der Gemeinde zu garantieren.
Die Gemeinde El Hatillo ist umgeben von vier Steinkohletagebauen, in denen auch Kohle für deutsche Kraftwerke abgebaut wird. Aufgrund der hohen Staubbelastung und damit verbundener Gesundheitsprobleme der Bewohner ordnete die kolumbianische Regierung den Bergbaukonzernen schon 2010 an, die Gemeinde umzusiedeln. Doch die Umsiedlung blieb aus. Den Betroffenen stehen durch die Kohletagebaue kaum noch landwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung. Der Bergbau hat indessen kaum Arbeitsplätze für die Gemeindemitglieder geschaffen.
„Die Probleme sind seit Jahren bekannt, daher ist es ein Skandal, dass es bis heute keinen funktionierenden Übergangsplan gibt, der die Nahrungsmittelversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner während des Umsiedlungsprozesses sicherstellt“, so Stephan Suhner von der Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien.
Die Lage hatte sich in den letzten Wochen durch die anhaltende Trockenheit zugespitzt. Aktuell haben nur noch 13 Personen aus El Hatillo einen Arbeitsplatz, sodass die 130 Familien der Gemeinde über sehr geringe Einkünfte verfügen, die nicht ausreichen, um die Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen.
Im kolumbianischen Bergbausektor klaffen Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander. Während die Regierung Santos den Bergbau weiter als Entwicklungslokomotive anpreist, zeigen sich immer häufiger die katastrophalen Folgen des unkontrollierten Bergbaubooms. Im Lichte solcher Meldungen erscheinen die Beteuerungen deutscher Stromversorger, die Bedingungen in den Abbaugebieten gründlich geprüft und Lieferanten auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet zu haben, wenig glaubwürdig.

„Als große Verbraucher der kolumbianischen Kohle tragen wir in Deutschland eine Mitverantwortung. Auch die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass diese humanitäre Krise schnell und nachhaltig gelöst wird“, so Sebastian Rötters von FIAN.

Pressekontakt:

Sebastian Rötters, s.roetters(at)fian.de, 0163-4772758
http://ml.new.fian.de/attachments/s1302_COL_El_Hatillo_GER.pdf

Mittwoch, 6. Februar 2013

Morgen geht es um Griechenland, einen Rückblick auf den Iran in 2005 und 2006, um Volksentscheide und um eine Buchempfehlung - Macht und Menschenrechte

Macht und Menschenrechte – Morgen (07.02.2013) auf Sendung radio jungle drum

06.02.2013 | Unser Politikblog

Morgen Abend um 19 Uhr wird Marina Spanos (Hellas Frappe) über die Lage in Griechenland informieren. Am 03.02.2013 hat Daniel Neun (Radio Utopie) erinnert an die Jahre 2005 und 2006, als bestimmte Politiker in Israel und den USA einen Angriff auf den Iran gefordert hatten. Das konnte damals, Gott sei Dank, verhindert werden. Volker Reusing geht mit ihm der Frage nach, was wir aus den damaligen Ereignissen für heute lernen können. Im Interview mit Klaus Lohfink-Blanke, Initiator des Netzwerks Volksentscheid, geht es anhand von Unterlagen des Parlamentari- schen Rats um die Frage, wieviel Volksentscheid mit dem Grundgesetz möglich ist. Und schließlich macht Volker Reusing auf das Buch „Wall Street und der Aufstieg Hitlers“ (von Anthony Sutton, in deutscher Sprache im Perseus-Verlag) aufmerksam. Ein bahnbrechendes Buch für alle, die sich schon immer gewundert haben, warum die konzernmäßigen Hintergründe des Zweiten Weltkriegs bisher im Massenbewusstsein historisch und ökonomisch so viel schwächer aufgearbeitet worden sind als die politischen.


Freitag, 18. Januar 2013

Global Forum for Food and Agriculture - Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften bleiben außen vor

Unser Politikblog |(bild)

Unser Politikblog | Richard Klasen
Pressereferent FIAN Deutschland e.V

Köln, 18. Januar 2013. Die Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften kommen beim heute in Berlin angelaufenen „Global Forum for Food and Agriculture“ (GFFA) im Rahmen der Grünen Woche zu kurz – davor warnt die Menschenrechtsorganisation FIAN. Bezeichnenderweise finden sich auf dem Internationalen GFFA-Podium am Samstag kein einziger Vertreter kleinbäuerlicher Gemeinschaften, dafür aber mit Jürgen Fitschen von der Deutschen Bank und Peter Brabeck-Letmathe, Präsident des Verwaltungsrats von Nestlé, Menschen, deren Unternehmen immer wieder im Zusammenhang mit Landraub beziehungsweise Water Grabbing und unfairen Handelsbedingungen genannt werden.

Investitionen von Agrarkonzernen in Entwicklungsländern sollten nicht mit Hungerbekämpfung gleichgesetzt werden: Sie führen im Gegenteil oftmals zu Vertreibung und Verarmung ländlicher Bevölkerungen. FIAN fordert daher Landwirtschaftsministerin Aigner auf, die Zusammenarbeit mit kleinbäuerlichen Gemeinschaften in den Fokus zu stellen.

Unternehmen des Agrobusiness investieren nur dann in Land, wenn ihnen Rechtssicherheit garantiert wird. Viele Entwicklungsländer führen daher formale Landtitel ein, deren Registrierung teuer ist. „Das hat verheerende Auswirkungen auf kleinbäuerliche Gemeinden, deren traditionell informellen Landrechte häufig ignoriert werden“, erläutert Gertrud Falk, FIAN-Referentin für die Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften. Auf der Strecke bleiben Menschen, die zum Teil seit vielen Generationen über traditionelle Landrechte verfügen. Beim Erwerb formaler Landtitel kommen vor allem Kleinbäuerinnen zu kurz. Denn zusätzlich zu fehlender gesellschaftlicher Macht fehlt ihnen oft das Geld, um Land zu kaufen.

Das immer wieder vorgetragene Argument, wonach Investitionen in die industrielle Landwirtschaft Arbeitsplätze und Einkommen schaffen würden, stimmt so nicht: „Wenn Kleinbauernfamilien von ihrem Land vertrieben werden, um Plantagen Platz zu machen, ist ihr Einkommen durch Lohnarbeit meist geringer als durch selbstständige Landwirtschaft“, sagt Falk. Bäuerinnen, die für die Ernährung ihrer Familien zuständig sind, sind besonders betroffen: Sie verdienen auf den Plantagen meist weniger als Männer.

Auch die Einführung industriellen Saatguts kommt kleinbäuerlichen Gemeinschaften in Entwicklungsländern nicht nur wegen der hohen Preise teuer zu stehen. Häufig ist diese Saatgut nicht so gut an das jeweilige Klima und die Böden des Globalen Südens angepasst wie traditionelle Saaten. Die versprochenen höheren Erträge werden nur mithilfe von Pestiziden erzielt, die wiederum teuer erkauft werden müssen – ein Teufelskreis.

Besonders fatal ist das Verbot der kostenlosen Nutzung von traditionellem Saatgut, wie es zum Beispiel die Länderstrategie für Mosambik der Neuen Allianz für Ernährungssicherung der G8-Staaten parallel zur Einführung von neuem Saatgut vorsieht.

„Viel dringender als Investitionen brauchen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern daher Rechte, die sie gegen die rücksichtslosen Interessen von Agrarkonzernen schützen“, erläutert Falk. „Deshalb fordert FIAN von der Bundesregierung, dass sie die Erarbeitung der Erklärung für die Rechte von kleinbäuerlichen Gemeinschaften und ländlicher Bevölkerung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstützt.“

Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24. September 2012 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt. Die Bundesrepublik sprach sich explizit gegen einen Rechtsschutz kleinbäuerlicher Gemeinschaften aus.

Weitere Informationen: www.kleinbauernrechte-jetzt.de

Mittwoch, 16. Januar 2013

Morgen geht es um den Iran, um Syrien und um die angebliche EU-Datenschutzverordnung - Macht und Menschenrechte


Macht und Menschenrechte – Morgen (17.01.2013) auf Sendung radio jungle drum

16.01.2013 | Unser Politikblog

Bild(Copyleft:Unser Politikblog) Schwester Hatune Dogan
Morgen Abend um 19 Uhr wird Volker Reusing mit Herrn Arkian vom Verein „Iran Anders“ sprechen, der sich für eine differenziertere Sichtweise zum Iran und für den Abbau von Vorurteilen einsetzt. Ein wichtiger Beitrag zur Versachlichung und zur Völkerfreundschaft.
Zur Lage in Syrien hat Schwester Hatune Dogan von der gleichnamigen Stiftung zugesagt, die sich für Christen im Mittleren Osten einsetzt und im Oktober 2012 in Syrien gewesen ist. Weitere Experten und Augenzeugen zu Syrien sind angefragt.
Schließlich geht es in der Sendung um den inzwischen geänderten Entwurf der angeblichen EU-Datenschutzverordnung. Beim ursprünglichen Entwurf aus Januar 2012 ging es dort mehr darum, unliebsame kommerzielle Medien sowie im Internet einfach jeden mit einer unliebsamen Meinung jederzeit mittels drakonischer Bußgelder ökonomisch ausschalten zu können. Die morgige Sendung informiert darüber, was der ursprüngliche Entwurf enthielt, sowie über wesentliche Änderungen im aktuellen Entwurf.


Unser Politikblog sprach am 31.05.2012 mit Schwester Hatune Dogan

Macht und Menschenrechte Podcast zur Sendung vom 10.01.2013 auf Radio Jungle Drum - „Angelsächsisch Mission – Mythos oder Wirklichkeit?“

Zu Gast in unserer Sendung ist Bernhard Jirku (verdi). Außerdem der irische Frauenrechtsorganisation „Womens Aid“. Und es geht um die Frage „Angelsächsisch Mission – Mythos oder Wirklichkeit?“

16.01.2013 | Unser Politikblog

Im Gespräch mit Bernhard Jirku geht es um die geplante Erschwerung der Prozesskostenhilfe und um die Sanktionen gegenüber Hartz 4 – Empfängern. Will man Hartz 4 – Empfänger davon abhalten, ihre Grundrechte und sozialen Menschenrechte geltend zu machen?

Vom irischen Frauenverband „Womens Aid“ wird laut dem taz-Artikel „Irische Zeitungsverleger fordern Geld – 300 Euro für fünf Links“ vom 07.01.2013 ein dreistelliger Betrag verlangt für bloße Verlinkungen zu irischen Presseartikeln, in denen der Frauenverband erwähnt worden ist.
Das erinnert an den deutschen Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht, nur dass in Irland, welches gerade die EU-Ratspräsidentschaft übernommen hat, nun offenbar auch NGOs ins Visier genommen werden.

Anfang 2010 kam ein anonymer britischer Informant auf das Whisteblower-Medium „Project Avalon“ zu und berichtete über das, was er auf einer Freimaurer-Sitzung in der Londoner City in 2005 erfahren habe. Dabei geht es im wesentlichen um eine sogenannte „Angelsächsische Mission“,
eine Konzentration der Finanzen, eine „Über-Regierung“ und ein „geophysikalisches Ereignis“.
Ein Teil seiner Aussagen enthält atemberaubende Parallelen zu aktuellen Ereignissen. Andere Aussagen hingegen wecken Zweifel, wieviel davon zutreffend ist.

Donnerstag, 3. Januar 2013

Heute zu Gast sind unserer Sendung sind Freeman von Alles Schall und Rauch und Herrn Jorge Nuño Mayer, der Generalsekretär von Caritas Europa


Macht und Menschenrechte - Heute auf Sendung

03.01.2013 | Unser Politikblog


Jorge Nuño Mayer
Heute zu Gast sind unserer Sendung sind Freeman von Alles Schall und Rauch und Herrn Jorge Nuño Mayer, der Generalsekretär von Caritas Europa auf radio jungle drum

Heute Abend um 19 Uhr wird Freeman (Alles Schall und Rauch) über seine neuntägige Reise durch den Iran berichten, über die Situation und über die Menschen im Iran. Was ist der Iran eigentlich für ein Land? Haben wir eine richtige Vorstellung vom Iran? Wie wirken sich die Wirtschaftssanktionen auf den Alltag und die Versorgung aus? Wie frei sind Printmedien und Fernsehsender im Iran wirklich? Wie leben die Frauen im Iran heute?

Dienstag, 25. Dezember 2012

Interview mit Caritas Europa – Unser Politikblog sprach mit dem Generalsekretär Herrn Jorge Nuño Mayer über die humanitäre Lage in Spanien und über die Finanzkrise

Unser Politikblog | 25.12.2012

Wir freuen uns, dass Herr Jorge Nuño Mayer, der Generalsekretär von Caritas Europa, dem europäischen Dachverband von 49 nationalen Caritas-Organisationen in Europa, so kurz vor Weihnachten Zeit gefunden hat für das Interview für Unser Politikblog sowie als Aufzeichnung für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ auf Radio Jungle Drum.

Anlass des Interviews ist eine Studie von Caritas Spanien über die verheerende Armut und die humanitäre Lage in dem Land.
Anders als in Griechenland und Irland konnten wir das Ausmaß des Sozialabbaus und des Hungers in Spanien bisher noch nicht an konkreten Auflagen der Troika oder aus dem Defizitverfahren des Stabilitäts- und Wachstumspaktes festmachen.

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Macht und Menschenrechte - Heute auf Sendung

6.12.2012 | Unser Politikblog

Heute zu Gast in unserer Sendung sind Herr Bremer als Vertreter von Google Deutschland sowie ein Vertreter der spanischen Caritas auf radio jungle drum

Heute Abend um 19 Uhr geht es bei der Reihe ‘Macht und Menschenrechte’ um drei Themen von hoher Aktualität und Brisanz. So hatte das neu eingeführte Leistungsschutzrecht bereits im Vorfeld für kontroverse Diskussionen gesorgt. Suchmaschinenbetreiber wie beispielsweise Google sollen an Verlage zahlen, dafür, dass sie deren Namen auflisten, wenn jemand danach sucht. Umgekehrt könnte Google die Namen sämtlicher Verlage aus dem Suchindex nehmen, so dass deren Namen bei keiner Suche mehr aufgeführt würden. Den Verlagen würde dies etwa dreißigprozentige Umsatzeinbußen bescheren, Google jedoch zugleich in den Mittelpunkt kartellrechtlichen Interesses rücken. Um die komplizierte Rechtslage näher zu beleuchten, haben wir Ralf Bremer als Pressesprecher von Google Germany für unsere Sendung gewinnen können.

Freitag, 30. November 2012

Deutsche Bürger- und Menschenrechtlerin macht Eingabe beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen mutmaßlicher Verbrechen an der Menschlichkeit in Griechenland

30.11.2012 | Unser Politikblog

S.L.Hassel-Reusing (Copyleft: Unser Politikblog)
Die international bis zur Uno bekannte Bürger- und Menschenrechtlerin sowie Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing hat vergangene Woche am 21.11.2012 persönlich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein 30-seitiges Papier mit einem umfangreichen Anhang an Beweismitteln eingereicht. Sie bezieht sich auf die bereits vorliegende Anzeige der Griechen Georgios Tsangras, Antonios Prekas, Panagiotis Tzenos und Dimitrios Konstantaras, welche Christine Lagarde (geschäftsführende Direktorin des IWF), Jose Manuel Barroso (Präsident der EU-Kommission), Herman van Rompuy (Präsident des Europäischen Rats), Dr. Angela Merkel (deutsche Bundeskanzlerin) und Dr. Wolfgang Schäuble (deutscher Bundesfinanzminister) angezeigt haben wegen des Verdachts des Verbrechens an der Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut). Die griechischen Anzeigeerstatter, so Hassel-Reusing, stellen die Schäden im griechischen Gesundheitswesen und die Auslegung des Römischen Statuts umfassend dar.

Samstag, 3. November 2012

Sendung „Macht und Menschenrechte“ jetzt auf Radio Jungle Drum

Unser Politikblog | 3.November 2012

 
„Macht und Menschenrechte“ gibt es seit September 2012 wieder live als Radio Sendung bei Radio Jungle Drum. Dabei sind Josch (von Denkbonus), Jan (von Joice.Net) und Volker (von Unser Politikblog).

Die Sendung vom 13.09.2012 befragte Jens Blecker (IK News), Peter Boehringer (Goldreporter) und Volker Reusing (Unser Politikblog) nach ihrer Einschätzung zum Verfassungsgerichtsurteil vom 12.09.2012 zur einstweiligen Anordnung, welche die deutsche Ratifikation des ESM-Vertrags erlaubte, aber noch kein Urteil in der Hauptsache gewesen ist.

Am 25.10.2012 ging es im Interview mit Martin Winiecki, dem Koordinator des Institiuts für Globale Friedensarbeit (IGF) aus Tamera in Portugal um die diesjährige „Grace“ - Pilgerreise zur Stärkung der Friedensarbeit in Israel und Palästina.
Die deutsche Übersetzung eines Interviews von Unser Politikblog aus Juni 2012 mit Dr. Louise Arbour, ehemaliger Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, ehemaliger Chefanklägerin der internationalen Tribunale für Jugoslawien und Ruanda und heutiger Präsidentin der International Crisis Group, beleuchtete die Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“). Den größten Raum nahm das Gespräch mit der griechisch-kanadischen Journalistin Marina Spanos (Hellas Frappe) ein, wo es um die humanitäre Katastrophe in Griechenland vor allem bei der Gesundheits- und der Nahrungsversorgung und die Maßlosigkeit von Auflagen der Troika gegenüber Griechenland ging.

Neben der regelmäßigen Radio-Sendung auf Radio Jungle Drum wird es von Unser Politikblog auch weiterhin in unregelmäßigen Abständen „Macht und Meschenrechte“ Video-Reportagen auf YouTube

Donnerstag, 11. Oktober 2012

Einfluss von Unternehmen auf Hungerbekämpfung wächst -Regulierung der Privatwirtschaft darf kein Tabu sein

Unser Politikblog |Richard Klasen
FIAN Deutschland e.V 10.Oktober 2012

 Der Hunger in der Welt ist menschengemacht. Mitverursacher ist paradoxerweise auch die globale Lebensmittel- und Agrarindustrie. Darauf haben das evangelische Hilfswerk Brot für die Welt und die Menschenrechtsorganisation FIAN am Mittwoch in Berlin hingewiesen. Bei der Vorstellung des „Jahrbuchs zum Recht auf Nahrung 2012“ forderten Vertreter beider Organisationen die Politik auf, die lokalen Produzenten ins Zentrum einer nachhaltigen Strategie zur Hungerbekämpfung zu stellen. Das aktuelle Jahrbuch widmet sich der Frage „Wer kontrolliert die Welternährung?“


Mehr als 20 Expertinnen und Experten kommen in dem Bericht zu dem Schluss, dass es schon heute möglich wäre, alle Menschen auf der Welt zu ernähren. „Rein rechnerisch hätte heute jeder Mensch 30 Prozent mehr Nahrung zur Verfügung als noch vor 40 Jahren“, berichtete FIAN-Agrarreferent Roman Herre: „Stattdessen untergräbt gerade die Lebensmittel- und Agrarindustrie in vielen Fällen das Recht auf Nahrung.“ Die Konsequenz: Knapp 900 Millionen Menschen müssen hungern.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen - FIAN Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Köln, 4. Oktober 2012. Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt aus Sicht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIAN gegen international geschütze Menschenrechte. In einer Stellungnahme an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen fordert FIAN neben der Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einen stärkeren Fokus der Politik auf Ernährungsarmut und eine Neuberechnung der Regelsätze bei Hartz IV. 

Unser Politikblog |Richard Klasen FIAN Deutschland e.V 4.Oktober 2012

FIAN begrüßt in der Stellungnahme die Entscheidung des Bundesverfassunggerichts zur Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und fordert in Konsequenz dessen Abschaffung. FIAN nennt dafür zwei zentrale Gründe: Das Sachleistungsprinzip in Form von Nahrungsmittelpaketen und Wertgutscheinen verletzt die Freiheit, sich selbstbestimmt und in Würde zu ernähren. Zudem besteht für die zuständigen Behörden keine rechtliche Verpflichtung nachzuweisen, dass die Leistungen angemessen sind. Als zweiten Grund für die Abschaffung nennt FIAN die eingeschränkte medizinische Versorgung und deren Folgen für den individuellen Ernährungsstatus.
Bei der Stellungnahme an den Menschenrechtsrat handelt es sich um einen Beitrag zum sogenannten „Universal Periodic Review“ (UPR). In diesem Verfahren unterziehen sich die im Menschenrechtsrat vertretenen Regierungen gegenseitig einer kritischen Überprüfung der Menschenrechtslage in den jeweiligen Ländern. Grundlagen der Überprüfung Deutschlands sind neben dem bisher noch nicht vorgelegten Bericht der Bundesregierung auch Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen. Der Menschenrechtsrat wird im Mai 2013 Empfehlungen an die Bundesregierung richten. Die deutsche Bundesregierung bewirbt sich aktuell erneut um einen Sitz im Menschenrechtsrat.

Montag, 1. Oktober 2012

Wie ein einstweiliges Ermächtigungsurteil

Will der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem einstweiligen Urteil vom 12.09.2012 zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV wirklich seinen Schutz von Leben, Würde und universellen Menschenrechten der Einwohner Deutschlands aufgeben ?

Unser Politikblog | 1.Oktober 2012

Bundesverfassungsgericht
 Am 12.09.2012 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Urteil über die Anträge auf einst- weilige Anordnung bzgl. der Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV („kleine Vertragsänderung“) sowie bzgl. des ESMFinG gefällt. Darin wurden die Verfassungsbeschwerden von Dr. Peter Gauweiler (Bundestagsabgeordneter der CSU), Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider und mehreren Wirtschaftswissenschaftlern, Bundestagsabgeordneten der Linkspartei, des Kaufmanns Herrn Schorr und des Vereins Mehr Demokratie sowie eine Organklage der Linken berücksichtigt.

Das wichtigste positive Ergebnis ist, dass der Senat nicht, wie auf S. 102 der Verfassungsbeschwerden des Vereins „Mehr Demokratie“ beantragt, Deutschland dazu verpflichtet hat, ein neues Grundgesetz zu entwerfen und dem deutschen Volk zur Zustimmung vorzulegen, bei welchem alle durch die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) geschützten Teile des Grundgesetzes unter einen Vorbehalt für ESM, Wirtschaftsregierung und Art. 136 Abs. 3 AEUV gestellt würden.
Die ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Papier und Prof. Dr. Herzog sowie der ehemalige Verfassungsrichter mit Schwerpunkt Europarecht und Völkerrecht Prof. Dr. Dr. Di Fabio (Spiegel-Artikel „Hände weg vom Grundgesetz vom 09.07.2012, vollständig in der Printausgabe) hatten sich jedoch entschieden verschiedenen Medien gegenüber dagegen ausgesprochen, Hand ans Grundgesetz zu legen.

Freitag, 7. September 2012

ESM-Verfassungsklägerin Hassel-Reusing nimmt Stellung- Zur Information des Bundesverfassungsgerichts zu den Befangenheitsanträgen !

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Unser Politikblog | 7.September 2012

Die Beschwerdeführerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) nimmt die u. a. im Handelsblatt zu findende Information des Bundesverfassungsgerichts, dass Befangenheitsanträge – im vorliegenden Fall bzgl. BVR Prof. Dr. Huber wegen seiner Nähe zum ebenfalls klagenden Verein „Mehr Demokratie“- nur für das Verhältnis zur jeweiligen Klägerin (2 BvR 1445/12) zu entscheiden sind, und keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung über die Klagen anderer Kläger haben, zur Kenntnis.Ein Befangenheitsantrag ist auch ein rein präventives Instrument.

Richtig spannend werde jedoch, wie das Gericht am 12.09.2012 damit umgehen werde, dass sie in ihrem Eilantrag Nr. 2 auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt hat, einstweilig bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden sämtliche Grundgesetzänderungen, hilfsweise zumindest sämtliche Initiierungen und Entscheidungen über ein neues Grundgesetz zu untersagen (siehe Abschnitte I.2 + II.4.1 der Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12).
Denn gültige Verfassungsbeschwerden allein haben noch keine verbindlich aufschiebende Wirkung; die Schaffung vollendeter Tatsachen vor Entscheidung über gültige Klagen wird erst durch einstweilige Anordnungen sicher verhindert. Davon hat die Klägerin gleich 28 beantragt, im Augenblick am dringlichsten darunter besagter Antrag Nr. 2 (gegen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat).

Der Antrag lautet wie folgt:
2.die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird

Der Verein „Mehr Demokratie“ mit seinen vielen anständigen und gutgläubigen Mitgliedern werde ja gerade dazu benutzt (siehe„Mehr Demokratie“ S. 102 von deren Klagen), das Bundesverfassungsgericht dazu zu instrumentalisieren, Deutschland dazu zu verurteilen, ein neues Grundgesetz , gegenüber ESM, Wirtschaftsregierung und „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) zu initiieren und einem unzureichend informierten Volk zur Abstimmung vorzulegen.

Links:

Handelsblatt-Artikel „ESM-Urteil kommt trotz Befangenheitsanträgen“ vom 06.09.2012

Welt-Artikel „Befangenheitsantrag gegen Karlsruher Richter“ vom 06.09.2012

Unser-Politikblog-Artikel „Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie“ vom 09.07.2012

Video mit dem Befangenheitsantrag

Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12 vom 30.06.2012

Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 06.04.2012

Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12 vom 29.05.2010

Freitag, 31. August 2012

#StoppESM : Für Republik und Grundgesetz



Unser Politikblog | 31.August 2012

Demonstration am 8. September in Karlsruhe / Twitter-Kampagne #StoppESM

Am 23. August begann die von Präsident, Kanzlerin und anderen Staats- und Parteifunktionären
gedeckte und von 11 finanzstarken Stiftungen u.a. internationaler Konzerne getragene Kampagne "Ich
will Europa". Mit diesem Aufruf, möchten nun wir Seitenbetreiber, Journalisten, Multiplikatoren und
Bürger bitten, ein klares Signal an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das Volk der Republik
zu senden.
Unsere Demokratie ist in Gefahr. Alle etablierten Parteien, auch Die Linke und Piratenpartei, haben
durch Beschlüsse und Erklärungen das Grundgesetz bereits in Frage gestellt.

Dienstag, 28. August 2012

Roboter menschlicher als Richter ?-Eurozone ohne Leben ohne Würde ohne Gleichheit

Weiblicher Roboter liest Schriftsatz vom 16.07.2012 ans Bundesverfassungsgericht vor !

Unser Politikblog | 28.August 2012

Eine Roboterstimme liest ein zutiefts menschliches Schreiben vom 16.07.2012 vor, mit dem die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing auf eine unmenschliche Verhandlung vom 10.07.2012 reagiert hat. Die mündliche Verhandlung vom 10.07.2012 stand auf Seiten von geladenen Klägern, Beklagten und Richtern, wie wenn sie ganz im Bann der „schrecklichen Schönheit“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV bzw. die gruselige Euro-Statue neben dem Europaparlament in Brüssel) wären, ganz im Zeichen der Klagen von „Mehr Demokratie“ auf die Verurteilung zur Vorlage eines neuen für ESM und Wirtschaftsregierung aufgebrochenen Grundgesetzes, in welchem selbst alle Grundrechte unter den Vorbehalt dieser 

Samstag, 25. August 2012

Die Widerstandslage am Beispiel der Abwehr der revolutionären Angriffe gegen die Ordnung des Grundgesetzes und gegen die Ordnung der universellen Menschenrechte und wegen Erzeugung unsagbaren Leids unter den Völkern Europas

Unser Politikblog | 25.August 2012

In dieser Zeit der Plünderung unserer Staatskassen und Sozialsysteme für jede noch so aberwitzige Absicherung von Großbanken denken viele über „Widerstand“ nach. Doch was ist das eigentlich ? Und wo steht das geschrieben ? Wie weit geht das Widerstandsrecht ? Wo fängt es an ? Wer schützt uns davor, dass Widerstand leistende Personen in Willkür abgleiten oder willkürlich der Willkür beschuldigt werden ?

Ist die Widerstandslage angesichts der Raubzüge im Namen des Euro bereits gegeben ? Wenn ja, wodurch ?

Oder müssen wir warten, bis alles durch ist, um dann erst Widerstand zu leisten ?
Kann man sich „Widerstand“ vorstellen wie bei der Resistance oder bei Graf von Stauffenberg ? Eher wie bei der „weißen Rose“, denn auch „Widerstand“ greift in Grundrechte ein und muss verhältnismäßig sein. Dieser Text erläutert in Teil 1 Art und Umfang der Widerstandsrechte und gibt in Teil 2 und 3 einen groben Überblick über die derzeit, in Zusammenhang mit der angeblichen „Euro-Rettung“, akutesten Gefahren für die Ordnungen des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte. Teil 4 schließlich resümmiert, dass in der derzeitigen Widerstandslage ein deutlich erhöhtes Maß an Transparenz geboten und verhältnismäßig ist.

Freitag, 24. August 2012

BVR Prof Dr Huber und „Die Welt „? Er war spätestens mit Schreiben 30 April 2012 über Mehr Demokratie – Klagen informiert .

Unser Politikblog | 24.August 2012

Laut dem Artikel „der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber“
aus der "Die Welt"will Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber, bis Mai 2012 Mitglied im Kuratorium des Vereins „Mehr Demokratie“, erst im Mai 2012 aus der Presse von den kommenden Verfassungsbeschwerden seines Vereins erfahren haben. Er ist jedoch nachweisliche bereits mit Schriftsatz vom 30.04.2012 von der Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Az. 2 BvR 710/12 und seit 30.06.2012 außerdem 2 BvR 1445/12) darüber informiert worden. Was hat der Richter zu verbergen ?

Montag, 20. August 2012

Der Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Prof Dr Peter Michael Huber - 19.09.2011 ist er Stichwortgeber für die „revolutionäre“ Idee

Unser Politikblog | 20.August 2012

Mit seinem Interview vom 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung war er Stichwortgeber für die „revolutionäre“ Idee, das Volk abstimmen zu lassen über ein neues Grundgesetz mit einer unter den Vorbehalt der EU-Wirtschaftsregierung gestellten Ewigkeitsgarantie. Am 30.06.2012 klagte der Verein „Mehr Demokratie“, in dessen Kuratorium er bis Mai 2012 war, darauf (S. 102 der Klagen), das Volk über ein Wirtschaftsregierung und auch noch ESM und „kleine Vertragsänderung“ erlaubendes neues Grundgesetz abstimmen zu lassen. Und der gleiche Prof. Dr. Huber ist nun auch noch Berichterstatter zu den Verfassungsklagen gegen die Zustimmung zu diesen Verträgen und damit auch zu den Verfassungsklagen von „Mehr Demokratie“ und benachteiligt die Verfassungsklagen 2 BvR 1445 12, die gegen die Bestrebungen zum Aufbrechen und Abstürzenlassen des Grundgesetzes angeht, und die als einzige nicht nur die Rechte der Abgeordneten im Blick hat, sondern anhand ihrer Person die Grund- und Menschenrechte der ganz normalen Menschen wie die auf Leben, Menschenwürde, Eigentum, Gesundheit und Gleichheit geltend macht.
Wenn wie hier die Ordnung des Grundgesetzes selbst auf dem Spiel steht, und alle anderen von der Rechtsordnung vorgegebenen Mittel bis hin zu 8 Verfassungsbeschwerden, davon die neuesten 6 vom 30.06.2012 mit allein 34 ½ Seiten entscheidungserheblichen Punkten zur Rechtsfortbildung und mit 28 Eilanträgen auf einstweilige Anordnung sowie ein Befangenheitsantrag scheinbar einfach liegengelassen werden, man aber gleichzeitig am 12.09.2012 in der Hauptsache entscheiden will, dann bleibt nur noch Widerstand im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG, der gleichzeitig wirksam genug, aber auch verhältnismäßig sein muss. Darum wird hier der Text des Befangenheitsantrags transparent gemacht – als ein verhältnismäßiges wirksames Mittel des Widerstands.


Video mit Befangenheitsantrag

Montag, 30. Juli 2012

Was wirklich geschah Teil 2- Reportage und Hintergründe von Volker Reusing (Unser-Politikblog TV) zur mündlichen Verhandlung vom 10.07.2012 zu Teilaspekten von ESM, Fiskalpakt und Art. 136 Abs. 3 AEUV – eine Inszenierung im Zeichen von Mehr Demokratie

Unser Politikblog | 30.Juli 2012

Bundesverfassungsgericht
Am 10.07.2012 fand eine mündliche Verhandlung im Bundesverfassungsgericht statt zu den Anträgen auf einstweilige Anordnung von Dr. Peter Gauweiler, von Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider und Kollegen, vom Verein „Mehr Demokratie“, von Bundestagsabgeordneten der Linkpartei und vom Kaufmann Johannes Schorr bzgl. der Zustimmungsgesetze zu ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) sowie zum ESMFinG. Die Verfassungsbeschwerden der Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing vom 29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012 wurden dabei ausgeblendet, sodass in der mündlichen Verhandlung sowohl deren Befangenheitsantrag vom 06.07.2012 (liegt der Redaktion von Unser Politikblog vor) gegen den Berichterstatter BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber, als auch sämtliche Einwendungen und Anträge auf einstweilige Anordnung zum Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes und zum StabMechG unter den Tisch fielen. So wurde in der Verhandlung kein Wort darüber verloren, was man am Gesetz zur Änderung des BSchuWG als einem der beiden Begleitgesetze zum ESM erkannt hätte, dass im ESM doch das Staateninsolvenzverfahren und die Wiener Initiative enthalten sind. Auch die Tatsache, dass die Bundesregierung dem EFSF-Rahmenvertrag rechtswidrig einfach selbst anstelle des Parlaments zugestimmt hat, wurde so versteckt. Der Prüfungsmaßstab wurde auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG) verengt, so als hätten im Verhältnis zur EU die Einwohner Deutschlands nur das Recht, zu wählen, aber keine Grundrechte wie die auf Menschenwürde, Leben, Eigentum oder Gleichheit mehr, von den allein von Frau Hassel-Reusing i. V. m. Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG geltend gemachten universellen Menschenrechten auf Gesundheit, Nahrung und Sozialversicherung ganz zu schweigen. Die mündliche Verhandlung vom 10.07.2012 stand ganz im Zeichen der Klagen des Vereins Mehr Demokratie.
Alle am 10.07.2012 geladenen Kläger, bis auf vielleicht Herr Schorr, argumentierten in Richtung einer Volksabstimmung über ein neues Grundgesetz, die meisten möglicherweise ohne sich bewusst zu sein, dass es den Klageanträgen von Mehr Demokratie dabei um ein Grundgesetz geht, welches bei Zustimmung des Volkes ESM und Wirtschaftsregierung dann keine Grenzen mehr setzen würde. Die Verhandlung erweckte, trotz aller kontroverser Argumente, den Eindruck, als stünde das Urteil schon fest, nämlich die Verurteilung Deutschlands, ein neues für ESM und Wirtschaftsregierung aufgebrochenes Grundgesetz zu entwerfen und das Volk dann ohne wirkliche Aufklärung, was ESM und Wirtschaftsregierung alles beinhalten, darüber abstimmen zu lassen.

Dienstag, 24. Juli 2012

Die Responsibility to Protect (Schutzverantwortung) - zum Schutz vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord - aber mit unkalkulierbaren Risiken der Umgehung des Angriffskriegsverbots

Unser Politikblog | 24.Juli 2012

Am 08.06.2012 fand bei der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen eine Veranstaltung mit dem Titel „Menschenrechte verantwortlich schützen – Konzept der Responsibility to protect weiterentwickeln“ statt.

Die „Responsibility to Protect“ (Schutzverantwortung) beruht auf Rn. 138 bis 140 der Resolution (Az. A/RES/60/1) der Uno-Vollversammlung zum Weltgipfel vom 16.09.2005. Sie beinhaltet, dass der Uno-Sicherheitsrat, wenn Straftaten nach dem Römischen Statut vorliegen, einen Kriegseinsatz zum Schutz der Zivilbevölkerung genehmigen kann. Diese „Responsibility to Protect“ ist jedoch höchst umstritten, weil sie nirgendwo in der Uno-Charta verankert ist und in das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) sowie in die Souveränität der Staaten (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) eingreift.

Grundsätzlich sind Resolutionen der Uno-Vollversammlung unverbindliche Absichtserklärungen. Sie sind dies nur insoweit nicht, wie die überwältigende Mehrheit der Staaten der Rechtsauffassung ist, dass sie verbindlich sind. Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob am 16.09.2005 die meisten Uno-Mitgliedsstaaten überhaupt ausgerechnet diese drei Rn. 138 bis 140 verbindlich haben wollten incl. der Möglichkeit in der Uno-Charta nicht vorgesehener vom Sicherheitsrat zu genehmigender Militäreinsätze gegen Völkermord (Art. 6 Röm. Statut des IStGH), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Röm. Statut des IStGH) und anderer Verbrechen gem. dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs der Uno. Denn Rn. 139 spricht von Maßnahmen nach Kapitel VII der Uno-Charta, spricht nicht explizit von Militäreinsätzen. War den Vertretern der Staaten in dem Moment wirklich bewusst, dass mit der Bezugnahme auf Kapitel VII der Charta auch Militäreinsätze gemeint sind ?

Und wenn ausgerechnet diese 3 Rn. 138 bis 140 verbindlich gemeint gewesen sein sollten, warum dann nicht auch die folgenden, welche ebenso viele Menschenleben retten könnten:
-die Responsibility to Milleniums-Entwicklungsziele (Rn. 17) ?
-die Responsibtlity to Bekämpfung der Wüstenbildung (Rn. 56 lit. b) ?
-die Responsibility to Biodiversität (Rn. 56 lit. c) ?
-die Responsibility to Reduzierung der Müttersterblichkeit (Rn. 57 lit. h) ?

Und warum sollen ausgerechnet 3 Rn. einer einmalig erfolgten Resolution der Uno-Vollversammlung verbindlich sein, wenn andererseits laut dem IGH-Gutachten vom 08.07.1996 eine mehrfach transparent und für sich (und nicht in 3 Rn. eines langen Dokuments relativ versteckt) mit großer Mehrheit gegen den Widerstand fast allein der Uno-Vetomächte erfolgte Resolution der Vollversammlung, welche den Einsatz von Atomwaffen unter allen Umständen verbieten wollte, kein „ius cogens“ und im dortigen Fall als Resolution der Vollversammlung allein wegen der Ablehnung durch die Veto-Mächte nicht verbindlich ist ? Das Gutachten vom 08.07.1996, das sei ergänzt, kam damals auf Grund der Genfer Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts zum Ergebnis, dass der Einsatz von Atomwaffen, wenn überhaupt, dann nur zur Abwendung einer ansonsten absehbaren vernichtenden eigenen militärischen Niederlage erlaubt ist. Es scheint hier zweierlei Maß angewendet zu werden bei unterschiedlichen Resolutionen der Vollversammlung, selbst soweit diese auf die Bewahrung einer großen Zahl von Menschenleben gerichtet sind.

Unser Politikblog setzte sich bereits kritisch mit dem Konzept der „Responsibility to Protect“ auseinander in der Internet-Radio-Sendung „Libyen, Uran und Völkerrecht“ und im Beitrag „Uno-Menschenrechtsrat unter Lügenattacken zu Syrien - Spuren führen zu Rebellen und Al-Qaida-Söldnern – Welche Rolle spielt Bilderberg ?“

Selbst wenn die Responsibility to Protect verbindlich sein sollte, dürfte sie, da die Uno-Charta der höchste völkerrechtliche Vertrag ist (Art. 103 Uno-Charta), jedenfalls nicht entgegen den Vorschriften der Uno-Charta Anwendung finden, welche in Art. 2 Abs. 4 vor allem den Angriffskrieg verbietet, und welche Kriegseinsätze mit Genehmigung des Uno-Sicherheitsrats nur in den in der Uno-Charta genannten Fällen erlaubt, nämlich zur Wahrung und zur Wiederherstellung der internationalen Sicherheit und des Weltfriedens (Art. 39 bis 41 Uno-Charta). Nach Art. 51 Uno-Charta gehören dazu auch Beschlüsse des Sicherheitsrats zur Abwehr von Angriffskriegen. Einsätze zur Verhinderung oder zum Stop von Verbrechen wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind dort nicht vorgesehen, und dürften aus Sicht der Uno-Charta dann nur insoweit erlaubt sein, wie sie gleichzeitig erforderlich wären zur Wahrung der internationalen Sicherheit oder des Weltfriedens. Und das dürfte gerade bei Bürgerkriegen ohne militärische Einmischung anderer Staaten kaum der Fall sein können.
Die Responsibility to Protect schafft auch, mit dem verständlichen Ziel des Schutzes der Zivilbevölkerung, für die Bewertung des Uno-Strafrechts eine Parallelstruktur, welche dem Ergebnis des IStGH vorgreift, und welche das Risiko eingeht, dass sich die Bewertung hinterher durch das IStGH-Urteil als unzutreffend herausstellt. Solch ein Vorgreifen ist z. B. 2011 zu Libyen erfolgt. Um die Zivilbevölkerung im aufständischen Benghazi vor einem, angesichts der martialischen Propaganda des Gaddhafi-Regimes auch gegenüber der aufständischen Zivilbevölkerung, befürchteten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewahren, wurde vom Uno-Sicherheitsrat eine Flugverbotszone genehmigt, was die Erlaubnis zum Abschießen von Kampfflugzeugen beinhaltete, aber insbesondere von Frankreich und Großbritannien massiv überdehnt wurde durch Bombardierung von libyschen Bodentruppen, Flugabwehrstellungen, zivilen Regierungsgebäuden bis hin zur Inkaufnahme der Zerstörung ziviler Gebäude wie z. B. mehrerer Krankenhäuser sowie von Wohngebäuden in Tripolis (siehe „Libyen Uran und Völkerrecht“).


Freitag, 20. Juli 2012

was wirklich geschah – Bundespräsident Gauck wartet wegen BRD-Bürgerrechtlerin



Der FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012 verrät, dass der Bundespräsident versprochen hat, auf das Bundesverfassungsgericht mit der Verkündung der Gesetze zum ESM etc. zu warten. Ein Antrag lag laut FAZ dem dem Bundesverfassungsgericht „jetzt“ (also bis incl. zur Drucklegung der FAZ vom 22.06.2012, was irgendwann am 21.06.2012 gewesen sein muss) bereits vor. Doch es gebe noch „gar keine gültige Textfassung, über welche der Zweite Senat in Karlsruhe entscheiden könnte“.

Das Gericht reagierte also, ohne eine „gültige Textfassung“ (eine vollständige Verfassungsbeschwerde) vorliegen zu haben. Aber wer hatte dem Gericht geschrieben ? Und laut FAZ soll es „ein Antrag“ gewesen sein. Es kann also nur von einer Klägerseite gekommen sein.

Weitere Hinweise gibt der Spiegel-Artikel vom 21.06.2012 „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“. Demnach hatte der Bundespräsidenten dem Gericht zu dem Zeitpunkt bereits zugesagt, zu warten. „Das Gericht“, so der Spiegel, „benötige Zeit, um das umfangreiche Material zu sichten.“

Doch dann die Überraschung. Die Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie umfassen nur 116 Seiten. Die Verfassungsbeschwerden der Linken sahen am 29.06.2012 im Fernsehen nach noch weniger Seiten aus.
Konnten diese wirklich mit dem „umfangreichen Material“ gemeint gewesen sein ?

Unserer Redaktion liegt inzwischen Material vor, welches beweist, dass die die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing am 15.06.2012 und am 18.06.2012 dem Bundesverfassungsgericht sowie am 18.06.2012 dem Bundespräsidenten formlos geschrieben hatte. Sie war besorgt gewesen, weil auf der für Freitag, den 29.06.2012, auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat stehenden Zustimmungsgesetze (zu ESM, Art. 136 Abs. 3 AEUV und Fiskalpakt) und Begleitgesetze (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) standen. Anlass ihrer Schreiben war der FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ gewesen, wonach das Inkrafttreten des ESM bereits für Sonntag, den 01.07.2012 vorgesehen war. Es deutete damit alles darauf hin, dass Bundespräsident Gauck unter gewaltigem emotionalem Druck stand, noch am 29.06.2012 zu ratifizieren.

Dass die Bürgerrechtlerin am 15.06.2012 und am 18.06.2012 ans Bundesverfassungsgericht geschrieben hat, wird bewiesen durch das Schreiben vom 26.06.2012 unter Az. AR 4286/12. Unter „AR“ werden auch Vor-gänge verfügt, bei denen es sich nicht um Verfassungsbeschwerden handelt.
Und um „umfangreiches Material“ handelt es sich tatsächlich., denn am 30.06.2012 reichte sie 6 Verfassungsbeschwerden ein, darin allein 28 Anträge (9 gegenüber dem Bundespräsidenten und 19 gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) auf einstweilige Anordnung und 34 ½ Seiten zur Rechtsfortbildung. Das Az. dazu (2 BvR 1445/12) wurde mit Schreiben vom 05.07.2012 vergeben.

In Abschnitt I.2 der Eilanträge auf einstweilige Anordnung gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ist auch ein offensichtlich dem tatsächlichen Klageziel von Mehr Demokratie zum Aufbrechen des Grundgesetzes für ESM und Wirtschaftsregierung (siehe Artikel von Unser Politikblog vom 09.07.2012) entgegen gesetzter Antrag, in welchem es um die Untersagung der Initiierung und der Entscheidung über ein neues Grundgesetz geht.

Quellen:

FAZ-Artikel „Fiskalpakt Abstimmung noch vor dem EU-Gipfel“ vom 14.06.2012

Spiegel-Artikel „Euro-Rettungsschirm Verfassungsrichter bitten Gauck um mehr Zeit“ vom 21.06.2012

FAZ-Artikel „Bundesverfassungsgericht im Hauruckverfahren“ vom 22.06.2012
www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-im-hauruckverfahren-
11796028.html






am 30.06.2012 eingereichte Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1445/12)
http://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/07/Klage-Hassel-Reusing-komplett.pdfhttp://netzwerkvolksentscheid.de/wp-content/uploads/2012/07/Klage-Hassel-Reusing-komplett.pdf






Donnerstag, 19. Juli 2012

Troika setzt Gesundheit von Schwangeren und Patienten aufs Spiel - Interview mit Sonia Mitralias zur Lage in Griechenland


Im Gegenzug zur Unterstützung der EFSF (2. Stufe des sog. „Euro-Rettungsschirm“ zum Schuldenschnitt im März 2012 wurden die Auflagen der Troika aus EU-Kommission, IWF und EZB deutlich verschärft (in deutscher und englischer Sprache zu finden im „Memorandum of Understanding“ unter Bundestagsdrucksache 17/8731). Die Sparmaßnahmen will die Troika vor allem im Bereich der Sozialversicherung und bei den Behörden und erst an dritter Stelle im völlig überdimensionierten griechischen Militärhaushalt. Die Troika verlangt sogar, dass die griechischen Staatseinnahmen über ein Sperrkonto laufen müssen, aus dem vorrangig die Gläubiger des Staates zu bedienen sind. Die Folgen sind dramatisch, von Hunger über untragbare Selbstzahlungen bei Medikamenten und selbst bei Entbindungen. Die Gesundheit von Schwangeren und Kindern wird von der Troika aufs Spiel gesetzt, damit Gläubigerbanken, die sich anmaßend „die Märkte“ nennen, nicht nervös werden. Und 2014 soll Griechenland auch noch einen Haushaltsüberschuss erwirtschaften vor allem auf Kosten des Sozialen.
Die griechische Journalistin Sonia Mitralias informiert im Gespräch mit Unser Politikblog über die Folgen der in 2012 verschärften Auflagen, die wie beim IWF jegliches menschliche Maß verloren haben, für die Bevölkerung. Und nach Inkrafttreten von ESM und Fiskalpakt will man solch einen Sozialabbau für alle Staaten der Eurozone, sogar eu-primärrechtlich verankert über Art. 136 Abs. 3 S. 2 AEUV.

Montag, 9. Juli 2012

Sturmangriff auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von mehr Demokratie

Unser Politikblog | 9.Juli 2012

Die Aktion „Volksentscheid – sonst klagen wir“ erweckt auf den ersten Blick den Eindruck, sie wollte unser Grundgesetz vor ESM, „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und Fiskalpakt schützen. Politiker, die den ESM ablehnen, wie der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Frank Schäffler (siehe Phönix-Liveübertragung der Bundestagsdebatte zum ESM vom 29.06.2012), der Landesverband Berlin der Piratenpartei und sogar ganze Parteien wie die ÖDP und die Freien Wähler unterstützen die Aktion.

Mehr Demokratie erweckt dabei den Eindruck, eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt zu wollen. Denn auf deren Kampagnenwebseite heißt es unter der Überschrift
Volksentscheid – sonst klagen wir !“ folgendermaßen:

Die Euro- & Staatsschuldenkrise droht zu einer Krise der Demokratie zu werden. Parlamente werden zunehmend entmachtet, immer mehr Kompetenzen & Entscheidungen auf die höhere Ebene verlagert. Wir fordern, dass die Bevölkerung in bundesweiten Volksentscheiden über ESM- und Fiskalvertrag abstimmen kann sowie einen Konvent zur Zukunft der EU. Nachdem Bundestag und Bundesrat am 29.06.2012 beiden Verträgen zustimmten, hat unser Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung und eine Klageschrift eingereicht. Da uns weiter täglich Hunderte von Vollmachten erreichen, sammeln wir weiter.

Was bei der Aussage, die EU wäre eine „höhere Ebene“ aus dem Blick gerät, ist dass nach dem Lissabon-Urteil, besonders deutlich sichtbar in dessen Leitsatz 4, zumindest die Verfassungsidentität des Grundgesetzes über dem gesamten EU-Recht (incl. des EU-Primärrechts, also der grundlegenden Verträge der EU) steht. Und zu dieser Verfassungsidentität des Grundgesetzes gehören in erster Linie die Strukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatsgebot und Föderalismus) sowie die Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte und abgeleiteten Grundrechte. Dabei sind die Strukturprinzipien und das Grundrecht auf Menschenwürde als Ganzes unantastbar (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 79 Abs. 3 GG, Rn. 216+217 Lissabonurteil, die übrigen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte mit ihrem Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2 GG) unantastbar. An zweiter Position der Rangfolge stehen laut dem Lissabonurteil die Staatsaufträge Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und europäische Integration (Art. 23 GG), wovon das Friedensgebot, da es in Art. 1 GG steht, auch unantastbar ist. Danach erst folgt das EU-Primärrecht (bis auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP, die vom Rang normales Völkerrecht geblieben ist) noch vor dem Rest des Grundgesetzes.

Die eigentliche Irreführung ist jedoch, die Behauptung von Mehr Demokratie, es ginge um Volksabstimmungen über ESM und Fiskalpakt. Dieser Eindruck wird auf den ersten Blick auch unterstützt insbesondere durch die Begründung der Klagen, soweit es um die Eingriffe in das im grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art. 38 GG) verwurzelte Haushaltsrecht und um die weitgehende Entmachtung der Parlamentarier geht. Vielen Aussagen der Begründung hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von ESM und Fiskalpakt würden wir, für sich genommen, zustimmen, wenngleich die Klagen von Mehr Demokratie auch entscheidendste Punkte, wie insbesondere die Verletzung der Menschenwürde und der universellen sozialen Rechte, übersehen.

Dass man diesen Eindruck erweckt hat, „eine bundesweite Volksabstimmung über ESM und Fiskalpakt“ zu wollen, zeigt sich auch an einem Schreiben, welches die ÖDP an ihre Mitglieder gesandt hat, und welches der Redaktion von Unser Politikblog vorliegt.
Der Bundesvorstand der Ökodemokraten wirbt dabei um Spenden für die Aktion von Mehr Demokratie. Allein die Ökodemokraten wollen dabei aus ihren Reihen Spenden von 10.000,- € für diesen Zweck zusammen bekommen. Der Bundesvorstand der Ökodemokraten begründet seine Unterstützung für die Kampagne damit, dass der ESM Deutschland „mit mehreren hundert Milliarden Euro“ belastet und Deutschland „seiner Haushaltsrechte“ beraube. Geringverdiener, Familien und Rentner wären vor allem die Leidtragenden der zu erwartenden Kürzungen zur Aufbringung der deutschen Mittel für den ESM. Außerdem wird eine Aussage der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zitiert, wonach sie eine marktkonforme Anpassung der parlamentarischen Mitbestimmungsrechte anstrebe. Das zu verhindern, und der Gier von Menschen Grenzen zu setzen, sind weitere Motivationen der ökogemokratischen Führungsspitze für die Unterstützung der Kampagne.


worauf Mehr Demokratie wirklich klagt

Doch in Wirklichkeit enthalten die Klageanträge das Gegenteil von dem, was Ökodemokraten, Freiwähler, Piraten die Mehrzahl der Mehr Demokratie – Anhänger und all die anderen gutmeinenden Unterstützer der Aktion sich erhoffen. Denn das entscheidende an einer Verfassungsbeschwerde ist das, was dort beantragt wird.
Denn da heißt es in den Klageanträgen in Abschnitt „5. Rechtsfolgen Art. 146 GG“ auf S. 102 der Verfassungsbeschwerden von Mehr Demokratie:

Mit der Zustimmung zur Errichtung des ESM, zur Änderung des AEUV und zum Fiskalpakt überschreitet der verfassungsändernde Gesetzgeber die Grenzen seiner Integrationsbefugnisse. Damit ist die verfassungsgebende Gewalt des Souveräns, also des Staatsvolks gefordert. Den Weg für die Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsgebenden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

Der Hohe Senat wir ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.“

Es gibt, entgegen der expliziten Behauptung von Mehr Demokratie unter der Überschrift „Volksentscheide – sonst klagen wir!“, man wolle Volksentscheide über ESM und Fiskalpakt, also gar keinen Klageantrag von denen auf Volksabstimmungen über die Zustimmung zu ESM und Fiskalpakt. Stattdessen will man darüber abstimmen lassen, sämtlichen Schutz, den das Grundgesetz gegenüber diesen bietet, durch eine Volksabstimmung aufbrechen zu lassen.
Man erweckt gezielt den Eindruck, uns schützen zu wollen, um tatsächlich uns darüber abstimmen zu lassen, allen Schutz, den uns das Grundgesetz vor diesen Verträgen bietet, aufzugeben.

Was der Verein Mehr Demokratie hier anstrebt, ist, sämtliche Schutzmechanismen des Grundgesetzes, welche ESM, Fiskalpakt Art. 136 Abs. 3 AEUV und ESMFinG Grenzen setzen, gegenüber genau diesen Mechanismen zu schleifen, indem die Ewigkeitsgarantie unter einen Vorbehalt gegenüber diesen Mechanis-men gestellt wird.

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber ist wegen der Schwerpunkte Europarecht und Völkerrecht (als Nachfolger von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio) Berichterstatter der Verfahren zu ESM, Fiskalpakt, Art. 136 Abs. 3 AEUV etc., und er hat auch eine von drei Stimmen in der 3. Kammer (dort zusammen mit BVRin Prof. Dr. Lübbe-Wolff und BVRin Dr. Kessal-Wulf) des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, welcher über die Annahme zur Entscheidung der betreffenden Verfassungsbeschwerden zu befinden hat.
Schockierenderweise hatte ausgerechnet BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber in dem am 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Interview „keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“ über die Öffnung der Grundgesetzes für eine „supranationale Wirtschaftsregierung“ nachgedacht. Er stellte sich dies vor in der Form einer durch eine Volksabstimmung im Sinne von Art. 146 GG zu legitimierenden neuen Verfassung für Deutschland, welche im Vergleich zum Grundgesetz nur wenige Änderungen von Art. 23 GG und von der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) bräuchte in der Form, dass man diese unter den Vorbehalt einer europäischen Wirtschaftsregierung stellen würde. Gleichzeitig stellte er fest, dass das „in der Sache“ eine „Revolution“ wäre.
Die Klagen von „Mehr Demokratie“ machen sich nun, aus welchen Interessen und aus wessen Interessen auch immer, auf, die von ihm damals angedachte „Revolution“ gegen die Ordnung des Grundgesetzes durchzusetzen. Dabei ist Mehr Demokratie sogar noch revolutionärer, da sie das Aufbrechen der Ewigkeitsgarantie zusätzlich auch noch für den ESM wollen, und dass sie dies per Verfassungsbeschwerde durchsetzen wollen, obwohl doch gerade die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts für den Schutz des Grundgesetzes zuständig sind, und nicht dafür, das Volk darüber abstimmen zu lassen, ob sie diesen Schutz weitestgehend aufgeben wollen, geschweige denn, eine solche Anleitung zum Sturm auf das Grundgesetz geben zu dürfen.

Montag, 2. Juli 2012

Es ist vollbracht – weitere sechs Verfassungsbeschwerden eingereicht Bürgerrechtlerin stellt ESM und Wirtschaftsregierung auf den Prüfstand

Unser Politikblog | 2.Juli 2012

Unser Politikblog | Bundesverfassungsgericht

Nach über zwei Jahren, genauer gesagt 772 Tagen, harter Vorarbeit hat die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing aus Wuppertal am 30.06.2012 um 0.25 Uhr weitere sechs Verfassungsbeschwerden mit insgesamt 718 Seiten in Karlsruhe eingereicht. Unser herzlichster Dank geht an alle, die uns für dieses epochale Werk unterstützt haben, insbesondere die alternativen Medien, Blogger und Aktivisten, die über uns berichtet und uns über aktuelle für die Klagen wichtigen Geschehnisse auf dem laufenden gehalten haben, sowie an unsere Freunde und Verwandten, für die wir in den letzten zwei Jahren wenig Zeit gehabt haben. Die neuen Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Zustimmungsgesetze zum Fiskalpakt, zur „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und zum ESM-Vertrag, gegen die beiden Begleitgesetze zum ESM (ESMFinG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG) sowie gegen die zweite Änderungsfassung des StabMechG. Gegen die ursprüngliche Fassung und gegen die erste Änderungsfassung wurden bereits zu früheren Zeitpunkten Verfassungsbeschwerden eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Das StabMechG ist das Gesetz zur EFSF, der zweiten Stufe des „Euro-Rettungsschirms“ Die „kleine Vertragsänderung“ enthält zwei Sätze Gummivorschrift, oder vornehm „Blankettermächtigung“. Der erste Satz ermächtigt zu immer neuen Mechanismen innerhalb und außerhalb des EU-Rechts zur Sicherung der „Finanzstabilität“ des Finanzsektors, darunter vor allem der Großbanken – entsprechend der „too big to fail“ - Hypothese der Weltbank. Der zweite Satz verlangt strenge Auflagen; gemeint sind Auflagen mit einer der Praxis des Internationalen Währungsfonds (IWF) entsprechenden Strenge, die vor allem auf die sozialen Grund- und Menschenrechte der Einwohner der Schuldnerstaaten ignoriert. Bisher will man vor allem zwei Gruppen von Mechanismen an die „kleine Vertragsänderung“ anknüpfen lassen: den europäischen Finanzierungsmechanismus (mit Griechenlandhilfe als Testversion und danach EFSM, EFSF und ESM) und die EU-Wirtschaftsregierung (mit Fiskalpakt, Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, Ungleichgewichtsverfahren, haushaltsmäßiger Überwachung und Instrumentalisierung der EU-Fördermittel)
Beim europäischen Finanzierungsmechanismus erhalten Staaten vor allem mit akuten Liquiditäts- problemen und Staaten, in denen Großbanken Rekapitalisierungsprobleme haben, Finanzhilfen, für welche diese von der „Troika“ aus EU-Kommission, IWF und EZB entworfene iwf-artig strenge Auflagen zu erfüllen haben. Beim ESM kommen noch hinzu dessen besondere Intransparenz, und dass in diesem die „Wiener Initiative“ und das Staateninsolvenzverfahren enthalten sind, worin auch noch die privaten Gläubiger dem jeweiligen Schuldnerland politische Auflagen machen können. Außerdem gibt es Geld vom ESM selbst erst, wenn zuvor alle Ersparnisse von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung für die Gläubiger eingesetzt worden sind („rigorose Schuldentragfähigkeitsanalyse“).