Sarah Luzia Hassel-Reusing 25.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-Militärberichte über den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.
Worum es sich bei den schwarzen Listen handelt, erläutert Max Roth im Kapitel „Das Europa der Proskription“ in dem Heft „Moloch's Ableger Warum Iren, Holländer und Franzosen gut daran tun, die EU, so wie sie ist, abzulehnen“ (3). Können Sie sich noch erinnern? Nach dem 11.09.2001 wurde in den Massenmedien weithin vernehmbar gefordert, Bankkonten von Terroristen einfrieren zu können. Kurz danach war nichts mehr darüber zu hören, was daraus geworden war.
Wie Max Roth berichtet, wurde das Thema jedoch im Uno-Sicherheitsrat zur Chefsache gemacht, und wurden zahlreiche Personen und Organisationen, die auch nur eines der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China für terrorverdächtig hielt, auf eine schwarze Liste der Uno gesetzt. Auf solch einer schwarzen Liste zu stehen, bedeutet nicht nur, dass der Uno-Sicherheitsrat jedem Land, in dem man sich befindet, Druck machen kann, alle Vermögenswerte, die man hat, einzufrieren, sondern darüber hinaus wird jedem untersagt, einem, der auf der schwarzen Liste ist, Geld oder Wertgegenstände zu übertragen. In Deutschland ist dies laut Herrn Roth mit fünf Jahren Gefängnis gem. dem Außenwirtschafts- gesetz verknüpft (S. 85). Das ist eine Art von Proskription (Vogelfreiheit), allerdings mit dem ent- scheidenden Unterschied im Vergleich zu der Vogelfreiheit, welche mit der französischen Revolution zumindest innerhalb Europas überwunden schien, dass im Rahmen der Proskription des Uno-Sicherheitsrats nicht einfach jeder straflos einem Proskribierten Gewalt antun darf.
Geübt wurde die Proskription bereits gegenüber der Taliban-Regierung in Afghanistan, von Seiten der EU mit der Verordnung Nr. 337/2000 vom 14.02.2000, welche dazu diente, alle Vermögenswerte innerhalb der EU einzufrieren, welche der Uno-Sanktionsausschuss zu den Taliban benennen würde (Art. 1 und 2 der Verordnung). Diese Verordnung bezieht sich auf die Resolution des Uno-Sicherheitsrates Nr. 1267 (1999) vom 15.10.1999, wo sich die Bestimmung zum Umfang des Einfrierens in Nr. 4 b findet. (5) (6)
Nach dem 11.09.2001 baute man auf den Erfahrungen mit dem Einfrieren von Talibanvermögen auf und schuf eine Resolution des Uno-Sicherheitsrates und eine EU-Verordnung, um nun auch das Vermögen von Terrorverdächtigen einzufrieren. Das wurde vom Uno-Sicherheitsrat (7) beschlossen am 28.09.2001 in Resolution Nr. 1373 (2001), woraufhin die EU (8) zur Umsetzung dieser Resolution am 27.12.2001 die Verordnung Nr. 2580/2001 erliess.
Wie Max Roth zutreffend ausführt, kann man laut der EU-Verordnung Erleichterungen im Rahmen der Vogelfreiheit beantragen, wobei dann EU-Kommission und Ministerrat darüber entscheiden, ob und inwieweit diese gewährt werden. Die EU-Verordnung Nr. 2580/2001 sieht keinerlei Rechtsweg vor.
Vor lauter Begeisterung erliess die EU mit Verordnung Nr. Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 noch zusätzlich eine eigene schwarze Liste. (9) Die eigene schwarze Liste der EU ist übrigens nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Denn dort ist in der konsolidierten Fassung vom 26.05.2010 immer noch die somalische Al-Barakaat-Bank aufgeführt, welche von der schwarzen Liste des Uno-Sicherheitsrates bereits mit Wirkung vom 22.10.2009 gestrichen worden war (10). Al-Barakaat hatte sich dadurch in den Augen der US-Regierung verdächtig gemacht, weil sie ein in westlichen Ländern weniger gebräuchliches eigenes Bargeldtransfersystem verwendete.
Der Uno-Sicherheitsrat handelte und handelt weiter mit seinen schwarzen Listen ultra-vires, d. h., über seine Befugnisse hinaus. Die Uno-Charta steht zwar eine Stufe über den Menschenrechten der Uno (Art. 103 Uno-Charta, Art. 29 Nr. 3 Allgem. Erklärung der Menschenrechte), aber der Uno-Sicherheitsrat ist trotzdem (in seiner Eigenschaft als ein Organ der Uno) in seinem Handeln an alle Menschenrechtsverträge der Uno gebunden, die sogar gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta zu den Zielen gehören, wofür die Uno überhaupt gegründet wurde. Der Vorrang der Uno-Charta vor den Men-schenrechten hat einzig und allein den Sinn, dass der Uno das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) noch wichtiger ist als die Menschenrechte, nicht den Sinn, den Mitgliedern des Uno-Sicherheitsrats einen Persilschein zum Menschenrechtsbruch zu geben.
Die Proskriptionsresolutionen des Uno-Sicherheitsrats verstoßen gegen Art. 6 (Anerkennung als Rechtsperson), Art. 8 (Rechtsweggarantie für Menschenrechte), Art. 10 (rechtliches Gehör, darunter insbesondere Informierung über gegen einen selbst vorliegende strafrechtliche Beschuldigungen), Art. 11 (keine Strafe ohne Gesetz sowie Verbot rückwirkenden Strafrechts) und Art. 17 Nr. 2 (Verbot aller willkürlichen Eingriffe in das Eigentum) der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte (AEMR).
Die EU hat ebenfalls ultra-vires gehandelt. Sie hat versucht, ihre Einfrierverordnungen auf die Binnenmarktklausel (damals Art. 308 EGV, heute ersetzt durch die Flexibilitätsklausel Art.. 352 AEUV) zu stützen – so als sei der wichtigste Aspekt im Kampf gegen den Terror nicht die Rechtsstaatlichkeit, sondern die Einheitlichkeit des Vorgehens in der EU zwecks Vermeidung schrecklicher Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt. Und das, obwohl die Rechtsstaat-lichkeit zu den Werten (Art. 2 EUV) der Europäischen Union gehört.
Die schwarzen Listen haben längst gerichtliche Folgen gehabt. Die Bank Al-Barakaat gehört zu den wenigen, die sich erfolgreich gewehrt haben. Das EU-Gericht 1. Instanz hat dazu im Urteil zu Az. T-306/01 sich noch nicht getraut, der Umsetzung der schwarzen Listen Grenzen zu setzen, und dabei, was segensreich für die Menschheit war, ein Gutachten des IGH vom 08.07.1996 entdeckt, welches feststellt, dass die Uno-Charta und ebenso die Menschenrechte der Uno zum „ius cogens“ (zwingendes Völkerrecht im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention) gehören. So sehr das EU-Gericht 1. Instanz damit Opfer der schwarzen Listen im Stich gelassen hat, soviel hat das Gericht für die Stärkung der universellen Menschenrechte der Uno als Ganzes getan, indem es deren Rang bestätigt hat.
Erst durch den EUGH wurde Al-Barakaat im Urteil zu Az. C-402/05 wirklich geholfen. Durch das Urteil wurden die Sanktionen gegenüber den dortigen Klägern befristet ausgesetzt, was der Durch- bruch war für die Delistung von Al-Barakaat beim Uno-Sicherheitsrat.
Vielen anderen Terrorverdächtigen wurde nicht das Glück zuteil, von der schwarzen Liste gestrichen zu werden. Sogar die heutige afghanische Regierung unter Hamid Karsai kritisierte in einer Pressekonferenz in Kabul vom 23.07.2010 die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der schwarzen Listen. (11)
Dieser kleine Exkurs zeigt, was die US-Regierung der Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, hier antun will. Wikileaks ist darauf spezialisiert, investigativen Journalismus in der Weise zu betreiben, dass es journalistisch besonders relevante normalerweise nicht öffentlich zugängliche Informationen weiter verbreitet. Es kann sein, dass manche der Personen, die solche Informationen Wikileaks zuspielen, sich strafbar machen, vor allem wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen.
In einer Demokratie ist es die Aufgabe der Presse, gerade auch solche sensiblen Informationen an die Öffentlichkeit zu verbreiten, welche entscheidend dafür sein können, politischen Machtmißbrauch zu begrenzen. Das Volk muss in die Lage versetzt werden, sich zu dem, was im Land wirklich geschieht, eine Meinung zu bilden. Dafür gibt es Pressefreiheit; sonst würde ja auch die Meinungsfreiheit genügen.
Es handelt sich bei dem Vorstoss der US-Regierung gegen Wikileaks nicht nur um einen Angriff auf die Pressefreiheit, der ein gefährlicher Präzedenzfall sein kann, sondern auch um zweifache Willkür. Bereits die schwarze Liste des Uno-Sicherheitsrats, welche auch die US-Regierung füttert, ist mangels Rechtsgrundlage im Uno-Primärrecht Willkür. Mindestens genauso willkürlich ist es, Journalismus nach Belieben als Terrorismus zu klassifizieren, denn nichts anderes passiert dort.
Die schwarzen Listen sind nicht die einzige derzeitige Gefährdung der Pressefreiheit.
Der Entwurf der neuen NATO-Strategie (12), über welchen im November 2010 entschieden werden soll, wird im Abschnitt „New Perils, New Resolve“ festgestellt, neue Methoden der Sammlung, Versendung und Speicherung von Informationen hätten neue Verletzlichkeiten mit sich gebracht. An der Stelle wird nicht ausgeführt, worin diese Verletzlichkeiten bestehen sollen, ob außer der Gefahr von Hackerangriffen auch die Verbreitung für die NATO unliebsamer Informationen und Meinungen gemeint ist.
Im Unterabschnitt „Analysis“ des Abschnitts „The Security Environment“ werden provokative Stellungnahmen ausdrücklich als Bedrohung angesehen, wenn sie dem Ziel der politischen Erpressung dienen. Diese Formulierung ist so weit, dass darunter möglicherweise auch ein militärisches Vorgehen gegen sehr unbequeme Meinungsäußerungen, welche öffentlichen Druck auf die NATO erzeugen könnten, verstanden werden könnte.
Auch die NATO-Strategie, wenn sie so beschlossen werden sollte, enthält Gefahren für die Presse-freiheit.
Noch einmal zurück zu Wikileaks. Was mögen die 391.832 US-Militärberichte so heikles enthalten, dass die US-Regierung dermaßen repressiv reagiert ?
Ein Artikel von Alles Schall und Rauch vom 23.10.2010 zeigt Indizien dafür auf, dass es um Beweise für das Ausmaß der US-Folter an unschuldigen irakischen Zivilisten gehen könnte (13).
(1)Webseite von Wikileaks: http://wikileaks.org/
(2) Democracy Now – Bericht und Interview mit Daniel Ellsberg
http://www.youtube.com/watch?v=z1pTl8KdREk
http://www.youtube.com/watch?v=2dJ0AUs09jM
(3) erschienen als Ausgabe 148/149 der Reihe „Ketzerbriefe Flaschenpost für unangepasste Gedanken“ im Oktober/November 2008 im Ahriman Verlag, herausgegeben vom Bund gegen Anpassung (einer marxistisch orientierten Freidenkervereinigung)
(4) EU-Verordnung Nr. 337/2000
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:043:0001:0011:EN:PDF
(5) Uno-Sicherheitsratsresolution 1267 (1999) zum Einfrieren von Vermögenswerten der Taliban
http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_99/sr1267.pdf
(6) aktuelle Fassung der schwarzen Liste der Uno bzgl. Taliban und Al Qaida
http://www.un.org/sc/committees/1267/pdf/consolidatedlist.pdf
(7) Resolution des Uno-Sicherheitsrats Nr. 1373 (2001) vom 28.09.2001 zum Einfrieren des Vermögens von Terrorverdächtigen
http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr01-02res.html
(8) EU-Verordnung Nr. 2580/2001 zum Einfrieren des Vermögens von Terrorverdächtigen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:344:0070:0075:EN:PDF
(9) schwarze Liste der EU (EU-Verordnung Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 )
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002R0881:20100526:EN:PDF
(10) taz-Artikel über Delistung von Al-Barakaat
http://www.taz.de/1/politik/afrika/artikel/1/terror-geld-fliesst-zurueck/
(11) Delistungsverfahrensvorschriften laut Pressekonferenz vom 23.07.2010 aus Sicht der afghanischen Regierung noch nicht transparent und rechtsstaatlich genug
http://www.un.org/News/Press/docs/2010/sc9992.doc.htm
(12) Entwurf für neue NATO-Strategie
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatOrgane/NATO/100517-Experts-Report-Strat-Concept.pdf
(13) Artikel von Alles Schall und Rauch zur Wikileaks-Veröffentlichung
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/10/wikileaks-gegen-washington.html
Sonntag, 24. Oktober 2010
Deutschlands neue Armee: mindestens 14.000 Mann im Auslandseinsatz und das schweigende Nullparlament mit Video aus Österreich
24.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Hier sind ein Video von Karin Kolland zum geplanten Umstieg von der Wehrpflicht zur Berufsarmee in Österreich und ein Artikel Von petrapez Radio Utopie zum gleichen Thema in Deutschland:
NATO statt Bundesheer? NEIN danke (von Karin Kolland)
Von petrapez | 24.Oktober 2010 Radio Utopie
Sehr böse Zeiten brechen für Deutschland an. Die neuesten Meldungen über die Reform der Bundeswehr zeigen, dass sich das Land voll auf Kriegseinsätze im Ausland mit einer “freiwilligen” Berufsarmee konzentrieren wird – und alle schweigen wie schon einmal, die ständig warnenden Kassandra-Rufe verhallen wieder ungehört.
Die Strukturkommission der Bundeswehr, zu der Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit und Reserveoffizier, der frühere NATO-General Karl-Heinz Lather, die ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel und der SPD-Politiker Hans-Ulrich Klose gehören, stellt am kommenden Dienstag, den 26.Oktober 2010 in ihrem 114-seitigen Bericht mit dem Titel
“Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz”
Vorschläge vor, die sie “im Auftrag” des Bundesverteidigungsministers Karl Theodor zu Guttemberg seit Monaten “erarbeitet” hat, weil dieser angeblich wegen der Sparbefehle des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble dazu angehalten wurde, in vier Jahren 8,2 Milliarden Euro einzusparen.
Nachdem am kommenden Dienstag der Verteidigungsminister den Wehrbericht offiziell ausgehändigt bekommen haben wird, werden anschliessend die Obleute und der Verteidigungsausschuss des Bundestags über den Inhalt informiert.
Diese als “radikal” bezeichnete Reformanalyse ist zu einem guten Teil eine Ausrede, die der Öffentlichkeit verkauft wird, um davon abzulenken, dass innerhalb der NATO und der Europäischen Union ganz andere Dinge mit der deutschen Schlagkraft geplant und die schon längst festgelegt sind.
Das ganze scheinheilige Getue und Prozedere ist als ein gemeiner Versuch der Täuschung der zivilen gutmütigen Öffentlichkeit zu sehen, der vorgegauckelt wird, dass hier ein Prozess des guten Willens zum Zwecke der Kostenreduzierung im Verteidigungsministerium stattfinden würde.
Auf Biegen und Brechen wird die Bundeswehr für die nahe Zukunft auf eine Armee getrimmt, die vor allem eine Aufgabe haben wird – schnell, schlagkräftig und höchst effektiv im Ausland gegen unliebsame Mitspieler der Weltbühne eingesetzt zu werden.
Die “Kommandozentrale Bundesregierung” gibt die Befehle und das Bundesverteidigungsministerium hat diese ohne zu hinterfragen direkt umzusetzen. Ein den gesunden Menschenverstand ausgeschaltetes Parlament unter der gläsernen Reichstagskuppel ist hier als berechenbare Grösse vernachlässigbar, da es überwiegend aus lauter nicht ins Gewicht fallenden Nullen besteht – denn Null plus Null plus Null….. ist nun einmal nach der bisher erfahrenen Logik und den mathematischen Gesetzen gehorchend gleich Null. Besser wäre noch die Bezeichnung “Deutsches Absolutes Nullpunkt-Parlament”, denn der Verstand der Abgeordneten ist tief und fest eingefroren und die Herzen ohne jegliche Wärme und tot, da sie das kommende Leid eines bewaffneten Einsatzes mit ihrer Ignoranz nicht verhindern.
Zur Effizienz der Bundeswehrreform wird gehören, dass alle Stäbe der Streitkräfte an den verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik eliminiert werden und die stark reduzierte Führungsspitze unter direkter Kontrolle der Aufsicht Berlins stehen wird und so gegenteilige Ansichten schnell ermittelt und ausgeschaltet werden können. Weise bezeichnet das im „Bericht aus Berlin“ der ARD (Sendetermin Sonntag, 24.10., 18.30 Uhr) so:
“Ein Ministerium müsse der Logik folgen, dass es den politische Willen artikuliere. Und aus meiner Sicht braucht man höchstens die Hälfte der Menschen dazu. Diese verschiedenen Stäbe, die zum Teil die Informationen verfälschen und blockieren, die braucht es nicht.” (1)
Nach durchgesickerten Gerüchten aus Militärkreisen soll nach der Bundeswehrreform der Generalinspekteur als Generalsstabschef als höchster Amtsträger in der Militärhierarchie noch mehr gestärkt und dem zivilen Staatssekretär, oder auch zwei, gleichgestellt werden. Der beamtete Staatssekretär ist – entsprechend der Weimarer Tradition seit 1919 – der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr und der ihm untergeordnete Führungsstab der Streitkräfte sind bisher dem Führungsstab des Heeres nur in Fragen der Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der Bundeswehr weisungsbefugt.
Die Inspekteure aller Teilstreitkräfte und ihre Stäbe werden voraussichtlich aus dem Ministerium geworfen und in nachgeordnete Bereiche ausgelagert werden. In der Bundeswehr soll es nur noch vier Einsatzkommandos geben.
Die Spezialkräfte im KSK und die Deutsch-Französische Brigade werden eine unabhängige Struktur und die Divisionen für Luftbewegliche und Spezielle Operationen sollen zusammengelegt werden.
Von einer „allgemeinen Verantwortungsdiffusion“, die eine „stringente Steuerung unmöglich“ mache und “gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behindern sich gegenseitig in Strukturen, die nicht erfolgsfähig sind“, heisst es in der Analyse. (2)
Laut Tagesschau wäre die einhellige Meinung dieser Experten, dass die Bundeswehr viel stärker auf die Erfordernisse des Einsatzes ausgerichtet werden muss.
Insgesamt habe “das Zivile sich dem Militärischen nachzuordnen”, sagte Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit Medien der Bundeswehr nach Angaben der Stuttgarter Zeitung vom 23.Oktober. (3)
Eine derartige Aussage ist ein Fall für den Staatsanwalt, denn das würde gegen das Grundgesetz verstossen und einem Aufruf zu einer Diktatur ohne parlamentarischer Kontrolle durch eine hochrangige Amtsperson gleichzusetzen sein.
Die Reform der Bundeswehr könnte bald dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden.
Deutschland wird von niemanden bedroht, auch nicht die anderen europäischen Länder, die Russen nicht und ebenso wenig China oder die Vereinigten Staaten von Amerika. Nirgendwo auf der gesamten Welt hat unser Land einen Feind, der einen Angriff ausüben will.
Es ist die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, dass gewisse Kreise darauf hin arbeiten, die Armee erneut in Einsätze zu schicken. Um welche es sich dabei handeln wird, ist schon lange kein Geheimnis mehr, denn die “Wirtschaft” verlange gesicherte globale Handelswege und die Sicherung der Ressourcen, so die zahlreichen Kriegstreiber in den verschiedenen Gremien. Ressourcen, die ihnen nicht gehören und auf die sie keinerlei Anspruch haben, es sei denn, sie werden auf faire kaufmännische Art und Weise erworben und bezahlt.
Für Einsätze im Ausland braucht man genügend frische, junge Soldaten, die den Rücken noch krumm machen und keine alten versteiften Knacker, die ständig das Zipperlein plagt.
Angeblich soll das Verteidigungsministerium sparen – eine Farce:
Generalinspekteur Volker Wieker, General mit vier Sternen auf den Epauletten, hatte eine Truppenstärke von 163.500 Soldaten empfohlen.
Das sieht die NATO-deutsche Kriegsvorbereitungs-Strukturkommission aber ganz anders. Zwischen 180.000 und 190.000 Soldaten müssen es schon sein, um die Zahl der Soldaten, die für Einsätze auch tatsächlich verfügbar seien, deutlich zu erhöhen, so berichtete die Tagesschau über die Ansicht des Gremiums und dass auch das Bundesverteidigungministerium der Meinung ist, dass der
Wasserkopf an älterem Personal für Auslandseinsätze nicht mehr zu verwenden sei.
Das entsprechend in ein reiferes Alter gekommene und dadurch unbrauchbar gewordene “Humankapital” wird wahrlich entzückt sein das zu hören, immerhin wirkte an dieser Einschätzung auch ein grosser “Erfahrungsträger” mit, der in seinem zivilen Aufgabenbereich die gleichen Ansichten auf die Arbeitssuchenden übertragen dürfte und die ganze widerliche unsoziale Denkweise dieser Kreise offenbart.
„Es muss möglich sein, die Zahl der 7.000 Soldatinnen und Soldaten, die sich derzeit im Einsatz befinden, durchhaltefähig wenigstens zu verdoppeln.“
Dass bedeutet das Vorhaben, mindestens 14000 Soldaten im Ausland einzusetzen. Spätestens jetzt müssen verantwortungsbewusste Politiker und Bürger alles dafür tun, damit es nicht zu diesen Ambitionen kommt – es wäre eine Katastrophe für Deutschland, widerstandslos von einem kleinen Haufen Fanatikern mit der Rüstungs- und Teilen der Wirtschaftsindustrie im Rücken in den garantierten Abgrund dirigiert zu werden.
Die Kommission, die CDU, die FDP und wie nicht anders zu erwarten war, auch die SPD lehnen eine Verkleinerung auf 163000 Mann ab. Der Führungsstab der Streitkräfte teilte mit, dass 10.000 Mann mehr mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten werden.
Die Wehrpflicht soll nach dem Willen der Experten ausgesetzt und durch einen freiwilligen, bis zu 23 Monate währenden Dienst ersetzt werden. In diesem sollten sich Erwachsene für die Allgemeinheit engagieren können. Wer den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr ableisten will, muss sich für mindestens 15 Monate verpflichten, um auch für Auslandseinsätze ausgebildet werden zu können, schrieb die Frankfurter Rundschau .
Als ziemlich sicher gilt in Berliner Verteidigungskreisen jedoch, dass es nach der Aussetzung der Wehrpflicht keine Musterung, sondern nur noch eine Erfassung der wehrpflichtigen jungen Männer geben wird. Damit stehen die 52 Kreiswehrersatzämter mit rund 4500 Dienstposten zur Disposition. Für möglich gehalten wird, dass an ihrer Stelle eine geringe Zahl von militärischen Assessmentcentern geschaffen wird, die die verbleibenden Aufgaben übernehmen. Als Alternative dazu wird gehandelt, dass die zehn Zentren für Nachwuchsgewinnung, die die Bundeswehr bereits hat, diese Aufgaben schultern, hiess es in der Stuttgarter Zeitung.
Quellen:
(1) http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr386.html
(2) http://www.fr-online.de/politik/ein-halbes-verteidigungsministerium-bitte/-/1472596/4770410/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
(3) http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2681421_0_9223_-der-truppe-stehen-sieben-harte-jahre-bevor.html
Hier sind ein Video von Karin Kolland zum geplanten Umstieg von der Wehrpflicht zur Berufsarmee in Österreich und ein Artikel Von petrapez Radio Utopie zum gleichen Thema in Deutschland:
NATO statt Bundesheer? NEIN danke (von Karin Kolland)
Von petrapez | 24.Oktober 2010 Radio Utopie
Sehr böse Zeiten brechen für Deutschland an. Die neuesten Meldungen über die Reform der Bundeswehr zeigen, dass sich das Land voll auf Kriegseinsätze im Ausland mit einer “freiwilligen” Berufsarmee konzentrieren wird – und alle schweigen wie schon einmal, die ständig warnenden Kassandra-Rufe verhallen wieder ungehört.
Die Strukturkommission der Bundeswehr, zu der Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit und Reserveoffizier, der frühere NATO-General Karl-Heinz Lather, die ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel und der SPD-Politiker Hans-Ulrich Klose gehören, stellt am kommenden Dienstag, den 26.Oktober 2010 in ihrem 114-seitigen Bericht mit dem Titel
“Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz”
Vorschläge vor, die sie “im Auftrag” des Bundesverteidigungsministers Karl Theodor zu Guttemberg seit Monaten “erarbeitet” hat, weil dieser angeblich wegen der Sparbefehle des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble dazu angehalten wurde, in vier Jahren 8,2 Milliarden Euro einzusparen.
Nachdem am kommenden Dienstag der Verteidigungsminister den Wehrbericht offiziell ausgehändigt bekommen haben wird, werden anschliessend die Obleute und der Verteidigungsausschuss des Bundestags über den Inhalt informiert.
Diese als “radikal” bezeichnete Reformanalyse ist zu einem guten Teil eine Ausrede, die der Öffentlichkeit verkauft wird, um davon abzulenken, dass innerhalb der NATO und der Europäischen Union ganz andere Dinge mit der deutschen Schlagkraft geplant und die schon längst festgelegt sind.
Das ganze scheinheilige Getue und Prozedere ist als ein gemeiner Versuch der Täuschung der zivilen gutmütigen Öffentlichkeit zu sehen, der vorgegauckelt wird, dass hier ein Prozess des guten Willens zum Zwecke der Kostenreduzierung im Verteidigungsministerium stattfinden würde.
Auf Biegen und Brechen wird die Bundeswehr für die nahe Zukunft auf eine Armee getrimmt, die vor allem eine Aufgabe haben wird – schnell, schlagkräftig und höchst effektiv im Ausland gegen unliebsame Mitspieler der Weltbühne eingesetzt zu werden.
Die “Kommandozentrale Bundesregierung” gibt die Befehle und das Bundesverteidigungsministerium hat diese ohne zu hinterfragen direkt umzusetzen. Ein den gesunden Menschenverstand ausgeschaltetes Parlament unter der gläsernen Reichstagskuppel ist hier als berechenbare Grösse vernachlässigbar, da es überwiegend aus lauter nicht ins Gewicht fallenden Nullen besteht – denn Null plus Null plus Null….. ist nun einmal nach der bisher erfahrenen Logik und den mathematischen Gesetzen gehorchend gleich Null. Besser wäre noch die Bezeichnung “Deutsches Absolutes Nullpunkt-Parlament”, denn der Verstand der Abgeordneten ist tief und fest eingefroren und die Herzen ohne jegliche Wärme und tot, da sie das kommende Leid eines bewaffneten Einsatzes mit ihrer Ignoranz nicht verhindern.
Zur Effizienz der Bundeswehrreform wird gehören, dass alle Stäbe der Streitkräfte an den verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik eliminiert werden und die stark reduzierte Führungsspitze unter direkter Kontrolle der Aufsicht Berlins stehen wird und so gegenteilige Ansichten schnell ermittelt und ausgeschaltet werden können. Weise bezeichnet das im „Bericht aus Berlin“ der ARD (Sendetermin Sonntag, 24.10., 18.30 Uhr) so:
“Ein Ministerium müsse der Logik folgen, dass es den politische Willen artikuliere. Und aus meiner Sicht braucht man höchstens die Hälfte der Menschen dazu. Diese verschiedenen Stäbe, die zum Teil die Informationen verfälschen und blockieren, die braucht es nicht.” (1)
Nach durchgesickerten Gerüchten aus Militärkreisen soll nach der Bundeswehrreform der Generalinspekteur als Generalsstabschef als höchster Amtsträger in der Militärhierarchie noch mehr gestärkt und dem zivilen Staatssekretär, oder auch zwei, gleichgestellt werden. Der beamtete Staatssekretär ist – entsprechend der Weimarer Tradition seit 1919 – der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr und der ihm untergeordnete Führungsstab der Streitkräfte sind bisher dem Führungsstab des Heeres nur in Fragen der Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der Bundeswehr weisungsbefugt.
Die Inspekteure aller Teilstreitkräfte und ihre Stäbe werden voraussichtlich aus dem Ministerium geworfen und in nachgeordnete Bereiche ausgelagert werden. In der Bundeswehr soll es nur noch vier Einsatzkommandos geben.
Die Spezialkräfte im KSK und die Deutsch-Französische Brigade werden eine unabhängige Struktur und die Divisionen für Luftbewegliche und Spezielle Operationen sollen zusammengelegt werden.
Von einer „allgemeinen Verantwortungsdiffusion“, die eine „stringente Steuerung unmöglich“ mache und “gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behindern sich gegenseitig in Strukturen, die nicht erfolgsfähig sind“, heisst es in der Analyse. (2)
Laut Tagesschau wäre die einhellige Meinung dieser Experten, dass die Bundeswehr viel stärker auf die Erfordernisse des Einsatzes ausgerichtet werden muss.
Insgesamt habe “das Zivile sich dem Militärischen nachzuordnen”, sagte Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit Medien der Bundeswehr nach Angaben der Stuttgarter Zeitung vom 23.Oktober. (3)
Eine derartige Aussage ist ein Fall für den Staatsanwalt, denn das würde gegen das Grundgesetz verstossen und einem Aufruf zu einer Diktatur ohne parlamentarischer Kontrolle durch eine hochrangige Amtsperson gleichzusetzen sein.
Die Reform der Bundeswehr könnte bald dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden.
Deutschland wird von niemanden bedroht, auch nicht die anderen europäischen Länder, die Russen nicht und ebenso wenig China oder die Vereinigten Staaten von Amerika. Nirgendwo auf der gesamten Welt hat unser Land einen Feind, der einen Angriff ausüben will.
Es ist die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, dass gewisse Kreise darauf hin arbeiten, die Armee erneut in Einsätze zu schicken. Um welche es sich dabei handeln wird, ist schon lange kein Geheimnis mehr, denn die “Wirtschaft” verlange gesicherte globale Handelswege und die Sicherung der Ressourcen, so die zahlreichen Kriegstreiber in den verschiedenen Gremien. Ressourcen, die ihnen nicht gehören und auf die sie keinerlei Anspruch haben, es sei denn, sie werden auf faire kaufmännische Art und Weise erworben und bezahlt.
Für Einsätze im Ausland braucht man genügend frische, junge Soldaten, die den Rücken noch krumm machen und keine alten versteiften Knacker, die ständig das Zipperlein plagt.
Angeblich soll das Verteidigungsministerium sparen – eine Farce:
Generalinspekteur Volker Wieker, General mit vier Sternen auf den Epauletten, hatte eine Truppenstärke von 163.500 Soldaten empfohlen.
Das sieht die NATO-deutsche Kriegsvorbereitungs-Strukturkommission aber ganz anders. Zwischen 180.000 und 190.000 Soldaten müssen es schon sein, um die Zahl der Soldaten, die für Einsätze auch tatsächlich verfügbar seien, deutlich zu erhöhen, so berichtete die Tagesschau über die Ansicht des Gremiums und dass auch das Bundesverteidigungministerium der Meinung ist, dass der
Wasserkopf an älterem Personal für Auslandseinsätze nicht mehr zu verwenden sei.
Das entsprechend in ein reiferes Alter gekommene und dadurch unbrauchbar gewordene “Humankapital” wird wahrlich entzückt sein das zu hören, immerhin wirkte an dieser Einschätzung auch ein grosser “Erfahrungsträger” mit, der in seinem zivilen Aufgabenbereich die gleichen Ansichten auf die Arbeitssuchenden übertragen dürfte und die ganze widerliche unsoziale Denkweise dieser Kreise offenbart.
„Es muss möglich sein, die Zahl der 7.000 Soldatinnen und Soldaten, die sich derzeit im Einsatz befinden, durchhaltefähig wenigstens zu verdoppeln.“
Dass bedeutet das Vorhaben, mindestens 14000 Soldaten im Ausland einzusetzen. Spätestens jetzt müssen verantwortungsbewusste Politiker und Bürger alles dafür tun, damit es nicht zu diesen Ambitionen kommt – es wäre eine Katastrophe für Deutschland, widerstandslos von einem kleinen Haufen Fanatikern mit der Rüstungs- und Teilen der Wirtschaftsindustrie im Rücken in den garantierten Abgrund dirigiert zu werden.
Die Kommission, die CDU, die FDP und wie nicht anders zu erwarten war, auch die SPD lehnen eine Verkleinerung auf 163000 Mann ab. Der Führungsstab der Streitkräfte teilte mit, dass 10.000 Mann mehr mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten werden.
Die Wehrpflicht soll nach dem Willen der Experten ausgesetzt und durch einen freiwilligen, bis zu 23 Monate währenden Dienst ersetzt werden. In diesem sollten sich Erwachsene für die Allgemeinheit engagieren können. Wer den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr ableisten will, muss sich für mindestens 15 Monate verpflichten, um auch für Auslandseinsätze ausgebildet werden zu können, schrieb die Frankfurter Rundschau .
Als ziemlich sicher gilt in Berliner Verteidigungskreisen jedoch, dass es nach der Aussetzung der Wehrpflicht keine Musterung, sondern nur noch eine Erfassung der wehrpflichtigen jungen Männer geben wird. Damit stehen die 52 Kreiswehrersatzämter mit rund 4500 Dienstposten zur Disposition. Für möglich gehalten wird, dass an ihrer Stelle eine geringe Zahl von militärischen Assessmentcentern geschaffen wird, die die verbleibenden Aufgaben übernehmen. Als Alternative dazu wird gehandelt, dass die zehn Zentren für Nachwuchsgewinnung, die die Bundeswehr bereits hat, diese Aufgaben schultern, hiess es in der Stuttgarter Zeitung.
Quellen:
(1) http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr386.html
(2) http://www.fr-online.de/politik/ein-halbes-verteidigungsministerium-bitte/-/1472596/4770410/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
(3) http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2681421_0_9223_-der-truppe-stehen-sieben-harte-jahre-bevor.html
Donnerstag, 21. Oktober 2010
Alles auf den Tisch, alle zur Demo
Von Parkschuetzer | 21.Oktober 2010 Radio Utopie
1. Großkundgebung gegen Stuttgart 21
Samstag, 23.10.2010, 15 Uhr, Bahnhof, Nordausgang
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 veranstaltet am Samstag, 23. Oktober 2010, um 15 Uhr vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs eine Großkundgebung unter dem Motto:
„Die Fakten auf den Tisch! Kein Stuttgart 21!“
Es sprechen Peter Conradi, der für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 an den Schlichtungsverhandlungen teilnimmt,
Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
und Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzenderder des Fahrgastverbands PRO BAHN.
Die Musik kommt von der Stuttgarter Band Sibirian Fastfood.
Die Moderation macht die Sopranistin Sarah Wegener.
2. Erster Faktencheck am Freitag dem 22. Oktober von 10:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus zum Thema „Leistungsfähigkeit der Bahnknoten Stuttgart 21“
Von Seiten des Aktionsbündnisses nehmen Teil: Brigitte Dahlbender, Werner Wölfle, Boris Palmer, Gangolf Stocker, Peter Conradi, Klaus Arnoldi, Hannes Rockenbauch und sieben geladene Experten.
Die Diskussion wird live Im Fernsehen von Phonix und SWR übertragen. Im Internet wird sie auf Fluegel.tv zu sehen sein. SWR cont.ra wird diese im Radio übertragen. Im Rathaus steht der große Sitzungsaal für eine öffentliche live Übertragung zur Verfügung.
Auf der Parkschützerseite wird es außerdem ein extra Forum zum Faktencheck geben, so dass die vielen tausend Parkschützer dem Aktionsbündnis mit Rat und Tadel auch während der Gespräche zu Seite stehen können.
3. SWR Hitparade
Wählen Sie unsere Hymne „Oben bleiben“ von Borna in die SWR 1 Hitparade. Hier der Link dazu: http://www1.swr.de/hitparade/swr1/bw/uebersicht.php?anz=2&nav_ds=0
4. fluegel.tv
Nachdem gestern bekannt geworden ist, dass sowohl der Gemeinschaftsfernsehsender Phoenix als auch der SWR die Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21 übertragen, hat sich der Internetsender fluegel.tv noch einmal um die Teilnahme bemüht. Mit Erfolg! fluegel.tv überträgt nun doch die Schlichtung ins Internet. Die Macher des Internetsenders wollen eine Übertragung mit eigener Kamera. Möglich ist bislang nur die Übertragung mit Hilfe des Signals von Phoenix.
5. Die 50. Montagsdemo am 25. Oktober
Es sprechen die SPD-Politikerin Hilde Mattheis und der Kabarettist Urban Priol. Das Aktionsbündnis ruft alle Bürger auf, zahlreich zu kommen und phantasievoll und entschlossen gegen das unsinnige Prestigeprojekt zu protestieren. Bitte mitbringen: kreative Plakate, Objekte, Kostüme, Verkleidungen, Musikinstrumente, Meisenflöten, etc.
6. Helfen Sie mit, spenden Sie
Unser Spendenkonto:
KTO 618052020
BLZ 60090700
Südwestbank
Kontoinhaber: BUND Regionalverband Stuttgart
Oben bleiben!
Gangolf Stocker
parkschuetzer.de – Wir schützen den Stuttgarter Schlossgarten!
1. Großkundgebung gegen Stuttgart 21
Samstag, 23.10.2010, 15 Uhr, Bahnhof, Nordausgang
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 veranstaltet am Samstag, 23. Oktober 2010, um 15 Uhr vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs eine Großkundgebung unter dem Motto:
„Die Fakten auf den Tisch! Kein Stuttgart 21!“
Es sprechen Peter Conradi, der für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 an den Schlichtungsverhandlungen teilnimmt,
Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
und Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzenderder des Fahrgastverbands PRO BAHN.
Die Musik kommt von der Stuttgarter Band Sibirian Fastfood.
Die Moderation macht die Sopranistin Sarah Wegener.
2. Erster Faktencheck am Freitag dem 22. Oktober von 10:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus zum Thema „Leistungsfähigkeit der Bahnknoten Stuttgart 21“
Von Seiten des Aktionsbündnisses nehmen Teil: Brigitte Dahlbender, Werner Wölfle, Boris Palmer, Gangolf Stocker, Peter Conradi, Klaus Arnoldi, Hannes Rockenbauch und sieben geladene Experten.
Die Diskussion wird live Im Fernsehen von Phonix und SWR übertragen. Im Internet wird sie auf Fluegel.tv zu sehen sein. SWR cont.ra wird diese im Radio übertragen. Im Rathaus steht der große Sitzungsaal für eine öffentliche live Übertragung zur Verfügung.
Auf der Parkschützerseite wird es außerdem ein extra Forum zum Faktencheck geben, so dass die vielen tausend Parkschützer dem Aktionsbündnis mit Rat und Tadel auch während der Gespräche zu Seite stehen können.
3. SWR Hitparade
Wählen Sie unsere Hymne „Oben bleiben“ von Borna in die SWR 1 Hitparade. Hier der Link dazu: http://www1.swr.de/hitparade/swr1/bw/uebersicht.php?anz=2&nav_ds=0
4. fluegel.tv
Nachdem gestern bekannt geworden ist, dass sowohl der Gemeinschaftsfernsehsender Phoenix als auch der SWR die Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21 übertragen, hat sich der Internetsender fluegel.tv noch einmal um die Teilnahme bemüht. Mit Erfolg! fluegel.tv überträgt nun doch die Schlichtung ins Internet. Die Macher des Internetsenders wollen eine Übertragung mit eigener Kamera. Möglich ist bislang nur die Übertragung mit Hilfe des Signals von Phoenix.
5. Die 50. Montagsdemo am 25. Oktober
Es sprechen die SPD-Politikerin Hilde Mattheis und der Kabarettist Urban Priol. Das Aktionsbündnis ruft alle Bürger auf, zahlreich zu kommen und phantasievoll und entschlossen gegen das unsinnige Prestigeprojekt zu protestieren. Bitte mitbringen: kreative Plakate, Objekte, Kostüme, Verkleidungen, Musikinstrumente, Meisenflöten, etc.
6. Helfen Sie mit, spenden Sie
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KTO 618052020
BLZ 60090700
Südwestbank
Kontoinhaber: BUND Regionalverband Stuttgart
Oben bleiben!
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Mittwoch, 20. Oktober 2010
Intrige in Stuttgart: Staatssender Phoenix soll Exklusivrechte an Liveübertragung der Schlichtung bekommen
Von Daniel Neun | 20.Oktober 2010 Radio Utopie
Im großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses tagt am Freitag, dem 22.Oktober um 10 Uhr die erste Verhandlungsrunde der Schlichtung zwischen Vertretern des Aktionsbündnisses gegen Programm “Stuttgart 21″ (S21) und den Betreibern von S21. Die Schlichtung tagt unter Leitung von Heiner Geißler. Nun soll entgegen allen Ankündigungen und Versprechungen die Schlichtung nicht live im Internet übertragen werden dürfen. Vielmehr sollen die Exklusivrechte für Film- und Tonaufnahmen an den Staatssender Phoenix gehen, der diese dann teuer an die Informationsindustrie weiter verkaufen kann und auch über Sendezeiten entscheidet. Der unabhängige Internetsender Flügel TV wiederum, der seit Monaten live, ehrenamtlich und kostenlos Bilder aus Stuttgart sendet, soll ausgebootet werden.
Entschieden wurde dies auf einem Treffen des “Exekutivkomitees” von S21-Betreibern und Aktionsbündnis unter Leitung von Heiner Geißler gestern Nachmittag. Informiert vom Ausschluß wurde Flügel TV von Hannes Rockenbauch, der nach eigenen Angaben bei der Abmachung des Exekutivkomitees zugunsten des SWR selbst nicht zugegen war. Anwesend waren dem Vernehmen nach bei dem Treffen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, des Verkehrsclub Deutschlands (VCD), sowie Gangolf Stocker, wie Rockenbauch für die Wählergruppe SÖS im Stuttgarter Stadtrat. Auf Vorschlag der S21-Betreiber seien auf dem Treffen des Exekutivkomitees Exklusivrechte für den “Südwestrundfunk” (SWR) ins Spiel gebracht worden. Auf Seiten des Aktionsbündnisses sei daraufhin Kritik geübt worden. Von der Schlichterseite sei dann der Vorschlag gemacht worden, die Exklusivrechte an Phönix zu vergeben. Darauf habe man sich dann bei dem Treffen geeinigt, hieß es. Der Staatssender Phönix wird durch ARD und ZDF betrieben. In Baden-Württemberg ist der zuständige ARD-Sender der SWR. Die Liveübertragung von Phönix zu übernehmen soll nur gegen entsprechende Bezahlung gestattet sein.
Robert Schrem, Gründer von Flügel TV, äußerte sich am gestrigen Abend auf Parkschützer.de (1) zu dem Beschluß des Exekutivkomitees, von dem er nur über Umwege erfuhr:
“fluegel.tv hat mit viel persönlichem Einsatz dem Widerstand gegen S21 eine bundesweite und vielbeachtete Bühne geschaffen. Wir wissen, dass fast die gesamte überregionale Presse über fluegel.tv die Ereignisse in Stuttgart verfolgt. Nun hätte sich für das Bündnis gegen S21 die vermutlich einmalige Gelegenheit ergeben unsere fluegel.tv Plattform noch relevanter zu machen in dem sie darauf bestehen, dass fluegel.tv alles live überträgt. Das hätte uns allen in Zukunft noch mehr Möglichkeit gegeben unsere eigenen Positionen in die Breite der Bevölkerung zu veröffentlichen, ohne von Institutionen wie dem SWR abhängig zu sein.
Statt dessen überträgt nun also der SWR exklusiv und wir alle schauen einfach nur zu. Mich erinnert das an den Abriss des Nordflügels und das Abholzen der Bäume: Wir stehen fassungslos vor einer Absperrung und werden Zeugen einer Demontage, können aber nicht in das Geschehen eingreifen.”
Neben der SÖS, dem VCD und den Grünen sind die Linke, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Gewerkschafter gegen Stuttgart 21, Leben in Stuttgart, Pro Bahn e.V., die Stiftung Architekturforum Baden Württemberg und die Parkschützer Mitglied im Aktionsbündnis gegen Programm S21. Da die S21-Betreiber unter Leitung der Landesregierung von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) einen vollständigen Stopp der Bauarbeiten während der Schlichtung abgelehnt haben, nehmen die Parkschützer als einziges Mitglied im Aktionsbündnis nicht an den Verhandlungen teil und sind dementsprechend auch nicht im Exekutivkomitee vertreten. (Die Parkschützer brechen das Programm, 15.Oktober)
Ob der unabhängige Internet-Sender Flügel TV nun in seinem Programm die Bevölkerung live und ohne Bezahlung über die Schlichtungsgespräche informieren darf, oder ob die Verhandlungen über diesen größten gesellschaftlichen Disput seit 20 Jahren nun auch noch ein Riesengeschäft für die Informationsindustrie wird, wird wesentlich von den Protesten derjenigen abhängen, um die es hier geht und die all dies überhaupt erst in Bewegung gesetzt haben:
Die Stuttgarter.
Quelle:
(1) http://www.parkschuetzer.de/statements/37382
letzte Korrektur: 12.45 Uhr
Im großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses tagt am Freitag, dem 22.Oktober um 10 Uhr die erste Verhandlungsrunde der Schlichtung zwischen Vertretern des Aktionsbündnisses gegen Programm “Stuttgart 21″ (S21) und den Betreibern von S21. Die Schlichtung tagt unter Leitung von Heiner Geißler. Nun soll entgegen allen Ankündigungen und Versprechungen die Schlichtung nicht live im Internet übertragen werden dürfen. Vielmehr sollen die Exklusivrechte für Film- und Tonaufnahmen an den Staatssender Phoenix gehen, der diese dann teuer an die Informationsindustrie weiter verkaufen kann und auch über Sendezeiten entscheidet. Der unabhängige Internetsender Flügel TV wiederum, der seit Monaten live, ehrenamtlich und kostenlos Bilder aus Stuttgart sendet, soll ausgebootet werden.
Entschieden wurde dies auf einem Treffen des “Exekutivkomitees” von S21-Betreibern und Aktionsbündnis unter Leitung von Heiner Geißler gestern Nachmittag. Informiert vom Ausschluß wurde Flügel TV von Hannes Rockenbauch, der nach eigenen Angaben bei der Abmachung des Exekutivkomitees zugunsten des SWR selbst nicht zugegen war. Anwesend waren dem Vernehmen nach bei dem Treffen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, des Verkehrsclub Deutschlands (VCD), sowie Gangolf Stocker, wie Rockenbauch für die Wählergruppe SÖS im Stuttgarter Stadtrat. Auf Vorschlag der S21-Betreiber seien auf dem Treffen des Exekutivkomitees Exklusivrechte für den “Südwestrundfunk” (SWR) ins Spiel gebracht worden. Auf Seiten des Aktionsbündnisses sei daraufhin Kritik geübt worden. Von der Schlichterseite sei dann der Vorschlag gemacht worden, die Exklusivrechte an Phönix zu vergeben. Darauf habe man sich dann bei dem Treffen geeinigt, hieß es. Der Staatssender Phönix wird durch ARD und ZDF betrieben. In Baden-Württemberg ist der zuständige ARD-Sender der SWR. Die Liveübertragung von Phönix zu übernehmen soll nur gegen entsprechende Bezahlung gestattet sein.
Robert Schrem, Gründer von Flügel TV, äußerte sich am gestrigen Abend auf Parkschützer.de (1) zu dem Beschluß des Exekutivkomitees, von dem er nur über Umwege erfuhr:
“fluegel.tv hat mit viel persönlichem Einsatz dem Widerstand gegen S21 eine bundesweite und vielbeachtete Bühne geschaffen. Wir wissen, dass fast die gesamte überregionale Presse über fluegel.tv die Ereignisse in Stuttgart verfolgt. Nun hätte sich für das Bündnis gegen S21 die vermutlich einmalige Gelegenheit ergeben unsere fluegel.tv Plattform noch relevanter zu machen in dem sie darauf bestehen, dass fluegel.tv alles live überträgt. Das hätte uns allen in Zukunft noch mehr Möglichkeit gegeben unsere eigenen Positionen in die Breite der Bevölkerung zu veröffentlichen, ohne von Institutionen wie dem SWR abhängig zu sein.
Statt dessen überträgt nun also der SWR exklusiv und wir alle schauen einfach nur zu. Mich erinnert das an den Abriss des Nordflügels und das Abholzen der Bäume: Wir stehen fassungslos vor einer Absperrung und werden Zeugen einer Demontage, können aber nicht in das Geschehen eingreifen.”
Neben der SÖS, dem VCD und den Grünen sind die Linke, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Gewerkschafter gegen Stuttgart 21, Leben in Stuttgart, Pro Bahn e.V., die Stiftung Architekturforum Baden Württemberg und die Parkschützer Mitglied im Aktionsbündnis gegen Programm S21. Da die S21-Betreiber unter Leitung der Landesregierung von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) einen vollständigen Stopp der Bauarbeiten während der Schlichtung abgelehnt haben, nehmen die Parkschützer als einziges Mitglied im Aktionsbündnis nicht an den Verhandlungen teil und sind dementsprechend auch nicht im Exekutivkomitee vertreten. (Die Parkschützer brechen das Programm, 15.Oktober)
Ob der unabhängige Internet-Sender Flügel TV nun in seinem Programm die Bevölkerung live und ohne Bezahlung über die Schlichtungsgespräche informieren darf, oder ob die Verhandlungen über diesen größten gesellschaftlichen Disput seit 20 Jahren nun auch noch ein Riesengeschäft für die Informationsindustrie wird, wird wesentlich von den Protesten derjenigen abhängen, um die es hier geht und die all dies überhaupt erst in Bewegung gesetzt haben:
Die Stuttgarter.
Quelle:
(1) http://www.parkschuetzer.de/statements/37382
letzte Korrektur: 12.45 Uhr
UNO: Folter grassiert weltweit trotz internationaler Konvention
Von petrapez | 20.Oktober 2010 Radio Utopie
Claudio Grossmann, der Vorsitzende des UNO-Ausschusses zur Überwachung der Umsetzung der Konvention gegen Folter aus dem Jahr 1984, sagte am 19.Oktober, dass in der Welt das Ziel der Abschaffung von Folter, grausame, erniedrigende und unmenschlicher Behandlung oder Strafen – zu denen ausser den körperlichen auch geistige, seelische gezählt werden – nicht erreicht worden und diese noch überall existent sind.
“Das absolute Verbot der Folter … ist in vielen Staaten noch keine Realität, die die Konvention ratifiziert haben”, sagte Grossman auf einer Pressekonferenz am Rande der Sitzungen mit den Leitern der Menschenrechtsorganisationen im UN-Hauptquartier in New York. (1)
“Folter besteht weiterhin fort”, sagte der Chef des Folterausschusses. “In unseren Berichten werden Sie sehen, dass wir Folter überall gefunden haben. Aber es gibt einen Unterschied zwischen einem isolierten Vorfall … (und) Folter als eine übliche Politik des Staates.”
Viele Länder müssen mehr tun, um das UNO-Abkommen auch anzuerkennen und dass “das Gesetz von ihnen ernst genommen werden muss.”
Die United Nations Convention Against Torture, die auch alle fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates – die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien unterzeichnet haben, verbietet Folter und dass diese unter keinen Umständen angewendet werden darf, auch nicht während des Krieges oder bei internen politischen Konflikten. Das Dokument verbietet auch die Abschiebung in Länder, in denen die Deportierten der Gefahr der Folter ausgesetzt sein können und untersagt den Einsatz von Folter, um Informationen in einem Gerichtsverfahren erlangen zu wollen.
Der Ausschuss gegen Folter trifft sich regelmässig in Genf und studiert jedes Jahr Berichte über ihre Umsetzung der Konvention aus Ländern, die das Übereinkommen unterschrieben haben.
Grossman sagte, dass rund 32 Länder der 147 Unterzeichner der insgesamt 192 UNO-Mitgliedsstaaten ihre Berichte für das Jahr 2010 nicht vorgelegt haben und dass es der Ausschuss “bedauert” hat, dass 64 der 147 Parteien die Zuständigkeit des Gremiums zur Untersuchung einzelner Foltervorwürfe zurückgewiesen haben. Einzelne Beschwerden sind jedoch ein “wichtiges Instrument” für die Bewertung der Umsetzung der Konvention, in denen die Opfer von Folter ihre Fälle vor die internationale Gemeinschaft bringen, sagte Grossman und nannte diese zu untersuchenden Vorwürfe des Missbrauchs “real-life situations”.
Der Ausschuss, der aus zehn unabhängigen Experten im Bereich der Menschenrechte besteht, hatte in diesem Jahr beschlossen, dass sich auch die Abschiebung von Personen in Länder, wo sie der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind, auf eine Verletzung der Konvention hinausläuft. Grossman sagte, dass diese Entscheidung getroffen wurde, weil die Konvention gegen Folter ein Fall der sich entwickelnden Rechtsprechung ist.
Claudio Grossman ist Dekan an der American University Washington für Rechtwissenschaften und Mitglied der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (Inter-American Commission on Human Rights) und sagte einmal, dass die Nationen beginnen, Ausnahmen zu der Vereinbarung zu suchen: “Es ist ein rutschiger Abhang, der so nicht beibehalten werden kann.” (2)
Quellen:
(1) http://www.kentucky.com/2010/10/19/1486640/torture-rampant-despite-international.html
(2) http://www.winnipegfreepress.com/world/breakingnews/head-of-un-expert-panel-on-torture-sees-lax-attitudes-lapses-everywhere-105281248.html
Claudio Grossmann, der Vorsitzende des UNO-Ausschusses zur Überwachung der Umsetzung der Konvention gegen Folter aus dem Jahr 1984, sagte am 19.Oktober, dass in der Welt das Ziel der Abschaffung von Folter, grausame, erniedrigende und unmenschlicher Behandlung oder Strafen – zu denen ausser den körperlichen auch geistige, seelische gezählt werden – nicht erreicht worden und diese noch überall existent sind.
“Das absolute Verbot der Folter … ist in vielen Staaten noch keine Realität, die die Konvention ratifiziert haben”, sagte Grossman auf einer Pressekonferenz am Rande der Sitzungen mit den Leitern der Menschenrechtsorganisationen im UN-Hauptquartier in New York. (1)
“Folter besteht weiterhin fort”, sagte der Chef des Folterausschusses. “In unseren Berichten werden Sie sehen, dass wir Folter überall gefunden haben. Aber es gibt einen Unterschied zwischen einem isolierten Vorfall … (und) Folter als eine übliche Politik des Staates.”
Viele Länder müssen mehr tun, um das UNO-Abkommen auch anzuerkennen und dass “das Gesetz von ihnen ernst genommen werden muss.”
Die United Nations Convention Against Torture, die auch alle fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates – die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien unterzeichnet haben, verbietet Folter und dass diese unter keinen Umständen angewendet werden darf, auch nicht während des Krieges oder bei internen politischen Konflikten. Das Dokument verbietet auch die Abschiebung in Länder, in denen die Deportierten der Gefahr der Folter ausgesetzt sein können und untersagt den Einsatz von Folter, um Informationen in einem Gerichtsverfahren erlangen zu wollen.
Der Ausschuss gegen Folter trifft sich regelmässig in Genf und studiert jedes Jahr Berichte über ihre Umsetzung der Konvention aus Ländern, die das Übereinkommen unterschrieben haben.
Grossman sagte, dass rund 32 Länder der 147 Unterzeichner der insgesamt 192 UNO-Mitgliedsstaaten ihre Berichte für das Jahr 2010 nicht vorgelegt haben und dass es der Ausschuss “bedauert” hat, dass 64 der 147 Parteien die Zuständigkeit des Gremiums zur Untersuchung einzelner Foltervorwürfe zurückgewiesen haben. Einzelne Beschwerden sind jedoch ein “wichtiges Instrument” für die Bewertung der Umsetzung der Konvention, in denen die Opfer von Folter ihre Fälle vor die internationale Gemeinschaft bringen, sagte Grossman und nannte diese zu untersuchenden Vorwürfe des Missbrauchs “real-life situations”.
Der Ausschuss, der aus zehn unabhängigen Experten im Bereich der Menschenrechte besteht, hatte in diesem Jahr beschlossen, dass sich auch die Abschiebung von Personen in Länder, wo sie der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind, auf eine Verletzung der Konvention hinausläuft. Grossman sagte, dass diese Entscheidung getroffen wurde, weil die Konvention gegen Folter ein Fall der sich entwickelnden Rechtsprechung ist.
Claudio Grossman ist Dekan an der American University Washington für Rechtwissenschaften und Mitglied der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (Inter-American Commission on Human Rights) und sagte einmal, dass die Nationen beginnen, Ausnahmen zu der Vereinbarung zu suchen: “Es ist ein rutschiger Abhang, der so nicht beibehalten werden kann.” (2)
Quellen:
(1) http://www.kentucky.com/2010/10/19/1486640/torture-rampant-despite-international.html
(2) http://www.winnipegfreepress.com/world/breakingnews/head-of-un-expert-panel-on-torture-sees-lax-attitudes-lapses-everywhere-105281248.html
Montag, 18. Oktober 2010
Interview mit Sybille Kleineke (Parkschützerin)
Volksbegehren zur Neuwahl des Landtags in Baden-Württemberg
UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Unser Politikblog TV sprach mit Sybille Kleineke über das geplante Volksbegehren zur Neuwahl des baden-württembergischen Landtags und die Gründe für das Volksbegehren. Es ging außerdem um die menschlichen und politischen Folgen des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010. Sie zeigte auch die Grenzen der Möglichkeiten des friedlichen zivilen Ungehorsams auf. Bei Stuttgart 21 geht es längst nicht mehr nur um ein überdimensioniertes Verkehrsprojekt, sondern noch viel mehr um den Umgang von Regierung und Parlamentariern mit dem Souverän (Volk).
Link zum Interview:
https://www.youtube.com/watch?v=npGiKQqiPcU&list=PL1C668BBD2B1BBAAD
Link zu den Parkschützern: www.parkschuetzer.org
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UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Unser Politikblog TV sprach mit Sybille Kleineke über das geplante Volksbegehren zur Neuwahl des baden-württembergischen Landtags und die Gründe für das Volksbegehren. Es ging außerdem um die menschlichen und politischen Folgen des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010. Sie zeigte auch die Grenzen der Möglichkeiten des friedlichen zivilen Ungehorsams auf. Bei Stuttgart 21 geht es längst nicht mehr nur um ein überdimensioniertes Verkehrsprojekt, sondern noch viel mehr um den Umgang von Regierung und Parlamentariern mit dem Souverän (Volk).
Link zum Interview:
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Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller über das EUGH-Urteil vom 14.10.2010
UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaft-liche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Natur-schutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.
Link zum Hirtenzug: www.hirtenzug.eu
Link zum Anwalt: http://www.redeker.de/main-V2.php/de/anwalt/vita.php?anw=65
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Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaft-liche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Natur-schutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.
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Freitag, 15. Oktober 2010
Interview mit Frieder Wagner zu Uranmunition und abgereichertem Uran
UNSER POLITIKBLOG | 15.Oktober 2010
Der Journalist und Grimme-Preisträger Frieder Wagner engagiert sich seit Jahren gegen den Einsatz von Waffen mit abgereichertem Uran. Dieses fällt in großen Mengen als Abfallprodukt in der Atomindustrie an. Schon in den 1990er Jahre war bekannt, dass von Uranmunition erhebliche Gesundheitsgefahren für Soldaten und Zivilisten ausgehen. Der Einsatz dieser Munition verstösst gegen die Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts, weil sie Soldaten unter Verursachung unnötiger Leiden tötet, und weil sie auf Grund der langen Dauer der Strahlung gleichermaßen auch Zivilisten krank macht und tötet.
Link zum Interview
https://www.youtube.com/watch?v=o-I8ts4qCXo&list=PLFA5455518E501AD5
Herr Wagner steht gegen ein faires Honorar für Vorträge über Uranmunition zur Verfügung. Auch sein Film „Todesstaub“ ist bei ihm erhältlich. Sie erreichen Herrn Wagner unter 0221/ 32 25 18 .
Film „Todesstaub“ von Frieder Wagner
http://www.nuoviso.tv/krieg-und-frieden/todesstaub.html
Reportage „Iraq's Deadly Legacy“ von SBS
http://www.sbs.com.au/dateline/story/about/id/600807/n/Iraq-s-Deadly-Legacy-Update
Resolution der Soldatengewerkschaft Euromil zu Uranmunition
http://www.sbs.com.au/dateline/story/about/id/600807/n/Iraq-s-Deadly-Legacy-Update
Resolution des Europaparlaments gegen Uranmunition
http://www.bandepleteduranium.org/en/a/181.html
internationale Kampagne gegen Uranmunition
http://www.bandepleteduranium.org/en/index.html
Wikipedia-Lexikon zu den Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts
http://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4res_V%C3%B6lkerrecht
Internationales Rotes Kreuz zu den Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts
http://www.icrc.org/ihl
Der Journalist und Grimme-Preisträger Frieder Wagner engagiert sich seit Jahren gegen den Einsatz von Waffen mit abgereichertem Uran. Dieses fällt in großen Mengen als Abfallprodukt in der Atomindustrie an. Schon in den 1990er Jahre war bekannt, dass von Uranmunition erhebliche Gesundheitsgefahren für Soldaten und Zivilisten ausgehen. Der Einsatz dieser Munition verstösst gegen die Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts, weil sie Soldaten unter Verursachung unnötiger Leiden tötet, und weil sie auf Grund der langen Dauer der Strahlung gleichermaßen auch Zivilisten krank macht und tötet.
Link zum Interview
https://www.youtube.com/watch?v=o-I8ts4qCXo&list=PLFA5455518E501AD5
Herr Wagner steht gegen ein faires Honorar für Vorträge über Uranmunition zur Verfügung. Auch sein Film „Todesstaub“ ist bei ihm erhältlich. Sie erreichen Herrn Wagner unter 0221/ 32 25 18 .
Film „Todesstaub“ von Frieder Wagner
http://www.nuoviso.tv/krieg-und-frieden/todesstaub.html
Reportage „Iraq's Deadly Legacy“ von SBS
http://www.sbs.com.au/dateline/story/about/id/600807/n/Iraq-s-Deadly-Legacy-Update
Resolution der Soldatengewerkschaft Euromil zu Uranmunition
http://www.sbs.com.au/dateline/story/about/id/600807/n/Iraq-s-Deadly-Legacy-Update
Resolution des Europaparlaments gegen Uranmunition
http://www.bandepleteduranium.org/en/a/181.html
internationale Kampagne gegen Uranmunition
http://www.bandepleteduranium.org/en/index.html
Wikipedia-Lexikon zu den Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts
http://de.wikipedia.org/wiki/Humanit%C3%A4res_V%C3%B6lkerrecht
Internationales Rotes Kreuz zu den Genfer und Haager Konventionen des humanitären Kriegsvölkerrechts
http://www.icrc.org/ihl
Klage gegen Amflora einen Schritt weiter: endlich vor Europäischem Gerichtshof!
UNSER POLITIKBLOG | 15.Oktober 2010
Die EU-Kommission hat den von der internationalen Organisation Aktion GEN-Klage im April eingelegten Widerspruch gegen die Anbau-Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora im Juli abgewiesen. Diese - erwartete - Reaktion eröffnete der Initiative, der sich mittlerweile über 50 Organisationen aus ganz Europa angeschlossen haben, nun den Weg vor den Europäischen Gerichtshof (Allgemeines Gericht) wo sie jetzt die Klage eingereicht hat. Einen wesentlichen Verstoß gegen das europäische Recht sehen die Nichtregierungsorganisationen unter anderem in der Verwendung von Antibiotikaresistent-Markergenen in Amflora, die seit längerem auf EU-Ebene verboten sind.
Mehrere EU-Länder – Österreich, Luxemburg, Ungarn – haben sich mittlerweile angeschlossen und ebenfalls gegen Amflora geklagt.
Christiane Lüst: „ Die Freisetzungsskandale von verbotenen Gen-Kartoffeln im Sommer zeigen, dass BASF nicht einmal den Anbau von Amflora im Griff hat – das Statement von BASF: „Wir stellen uns die Frage, wie das passieren konnte“ (SZ) beweist nun endlich vollständig, dass die von der Politik immer wieder betonte mögliche „Koexistenz“ nicht haltbar ist! Nix haben wir im Griff – sämtliche Freisetzungen von GEN-Pflanzen sind nicht kontrollierbar und daher umgehend zu stoppen!“
Weitere Informationen unter www.stopptgennahrungsmittel.de
Pressekontakt: Christiane Lüst, Sprecherin der Aktion GEN-Klage,
Tel. 089-89311054
Christoph Palme, juristischer Berater der Aktion-GEN-Klage
Aktion GEN-Klage
Berengariastr. 5 82131 Gauting Germany
Tel.: 0049 - 89 / 893 11 054 Fax: 0049 - 89 / 893 98 446
Mail: Christiane.luest@t-online.de
www.stopptgennahrungsmittel.de
Die EU-Kommission hat den von der internationalen Organisation Aktion GEN-Klage im April eingelegten Widerspruch gegen die Anbau-Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora im Juli abgewiesen. Diese - erwartete - Reaktion eröffnete der Initiative, der sich mittlerweile über 50 Organisationen aus ganz Europa angeschlossen haben, nun den Weg vor den Europäischen Gerichtshof (Allgemeines Gericht) wo sie jetzt die Klage eingereicht hat. Einen wesentlichen Verstoß gegen das europäische Recht sehen die Nichtregierungsorganisationen unter anderem in der Verwendung von Antibiotikaresistent-Markergenen in Amflora, die seit längerem auf EU-Ebene verboten sind.
Mehrere EU-Länder – Österreich, Luxemburg, Ungarn – haben sich mittlerweile angeschlossen und ebenfalls gegen Amflora geklagt.
Christiane Lüst: „ Die Freisetzungsskandale von verbotenen Gen-Kartoffeln im Sommer zeigen, dass BASF nicht einmal den Anbau von Amflora im Griff hat – das Statement von BASF: „Wir stellen uns die Frage, wie das passieren konnte“ (SZ) beweist nun endlich vollständig, dass die von der Politik immer wieder betonte mögliche „Koexistenz“ nicht haltbar ist! Nix haben wir im Griff – sämtliche Freisetzungen von GEN-Pflanzen sind nicht kontrollierbar und daher umgehend zu stoppen!“
Weitere Informationen unter www.stopptgennahrungsmittel.de
Pressekontakt: Christiane Lüst, Sprecherin der Aktion GEN-Klage,
Tel. 089-89311054
Christoph Palme, juristischer Berater der Aktion-GEN-Klage
Aktion GEN-Klage
Berengariastr. 5 82131 Gauting Germany
Tel.: 0049 - 89 / 893 11 054 Fax: 0049 - 89 / 893 98 446
Mail: Christiane.luest@t-online.de
www.stopptgennahrungsmittel.de
Donnerstag, 14. Oktober 2010
Menschenrechte kriegen Zähne - NGO-Bündnis fordert endlich Durchgriffshaftung
UNSER POLITIKBLOG | 14.Oktober 2010
Kommentar von Volker Reusing
Die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) ist das größte zivilgesell-schaftliche Netzwerk zum Thema Unternehmensverantwortung. Ihm gehören über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften in 15 europäischen Ländern an. Deutsches Mitglied von ECCJ ist das CorA-Netzwerk, in dem u. a. Germanwatch Mitglied ist.
Die Hauptforderungen des ECCJ-Bündnisses sind:
1. die Einführung von Haftungspflichten von Mutterunternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verursacht von Tochterfirmen und Zulieferern
2. die Einführung von Publikations- und Berichtspflichten über soziale und ökologische Missstände und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit,
3. einen erleichterten Zugang zu EU-Gerichten für Betroffene außerhalb der EU.
Menschenrechte haben eine Drittwirkung. Am meisten verpflichten sie den Staat,
der sich auf diese verpflichtet hat, und der die Macht hat, seine Gesetze an die Menschenrechte anzupassen. Sie binden aber auch, wie es die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert, „jeden einzelnen und jedes Organ der Gesellschaft“, also auch jeden Zusammenschluss von Menschen in dem jeweiligen Staat incl. aller Firmen und Verbände. Durch diese „Drittwirkung“ können auch Menschen-rechtsverletzungen durch Unternehmen rechtlich geltend gemacht werden. Die Verpflichtung des Staates auf die Menschenrechte beinhaltet, dass er sie selbst achtet, dass er sie vor Verletzungen durch Dritte schützt, und dass er ihre Erfüllung gewährleistet, wo sie noch nicht erfüllt sind.
ECCJ geht es nun darum, dass Rechtssicherheit geschaffen wird für Haftungsan- sprüche bei Menschenrechtsverletzungen, und darum, dass diese Haftungsansprüche auch gelten bei Menschenrechtsverletzungen durch von diesen Konzernen beherrschte Tochterfirmen und durch Zulieferer.
Wir von Unser Politikblog halten vor allem die Durchgriffshaftung für vielverspre- chend. Dass es Unternehmen mit grundsätzlich beschränkter Haftung gibt, mag sinnvoll sein für Unternehmen mit großem Eigenkapitalbedarf wie z. B. bei Industrie, Handel und Banken. Die beschränkte Haftung führt aber auch dazu, dass Geschäftsbereiche mit besonders hohem Risiko der Verletzung von Umweltvorschriften und Menschenrechten in beschränkt haftende Tochtergesellschaften ausgelagert werden, z. B. für Erdölförde- rung in Naturschutzgebieten (siehe dazu auch die Studie "International und katastro- phal - Das Projektfinanzierungsgeschäft der WestLB" von urgewald und Südwind-Institut). Der ordoliberale Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken wollte Macht- begrenzung in der Wirtschaft erreichen durch volle Haftung von Managern und Mehr- heitsgesellschaftern. Die NGO-Kampagne geht noch einen Schritt weiter und fordert die Haftung auch bei Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferfirmen. Respekt.
Ebenso wichtig ist der dritte Punkt mit dem Zugang zu EU-Gerichten für Opfer in Drittstaaten von Menschenrechtsverletzung von Firmen in der EU. Die Mehrzahl in der Formulierung zeigt, dass nicht ausschließlich der Europische Gerichtshof gemeint sein kann, sondern auch die Gerichte in den EU-Mitgliedsstaaten.
Die Einklagbarkeit vor dem EUGH hätte den Vorteil, dass die Urteile direkt eu-weit Wirkung hätten. Die Gefahr dabei ist aber, dass innerhalb des EU-Rechts alle Vor- schriften von AEUV und EUV über den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta stehen (Art. 52 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta), sodass z. B. im EU-Recht die Wettbewerbsfä- higkeit (Art. 151 AEUV, war zuvor Art. 136 EGV) über den EU-Grundrechten steht. Das könnte auch deutlich nach hinten losgehen. Und die EU hat sich auf keinerlei soziale Grundrechte verpflichtet, denn die sozialen Grundrechte der EU-Grundrechtecharta sind unverbindlich (Art. 52 Abs. 5 EU-Grundrechtecharta und Erläuterungen des EU- Konvents dazu).
Die Einklagbarkeit vor den nationalen Gerichten ist heute bereits Realität bzgl. der Menschenrechte aus der Verfassung des jeweiligen Landes und der universellen Men- schenrechte der Uno, auch wenn das vielleicht Menschen noch nicht mitbekommen haben.
Bei nationalen Gerichten kann man allerdings keine eu-weit gültigen Urteile bekom- men.
Links:
Kampagne und Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen“
http://www.rightsforpeople.org/?lang=de
http://www.rechtefuermenschen.de/
Germanwatch-Zeitung 05/2010 zu Cora-Netzwerk und ECCJ
http://www.germanwatch.org/zeitung/2010-3.htm
Studie von Germanwatch zur Haftung deutscher Unternehmen im Ausland
www.germanwatch.org/corp/euref.pdf
Link zum ECCJ
www.corporatejustice.org
Kommentar von Volker Reusing
Die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ) ist das größte zivilgesell-schaftliche Netzwerk zum Thema Unternehmensverantwortung. Ihm gehören über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften in 15 europäischen Ländern an. Deutsches Mitglied von ECCJ ist das CorA-Netzwerk, in dem u. a. Germanwatch Mitglied ist.
Die Hauptforderungen des ECCJ-Bündnisses sind:
1. die Einführung von Haftungspflichten von Mutterunternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verursacht von Tochterfirmen und Zulieferern
2. die Einführung von Publikations- und Berichtspflichten über soziale und ökologische Missstände und Risiken ihrer Geschäftstätigkeit,
3. einen erleichterten Zugang zu EU-Gerichten für Betroffene außerhalb der EU.
Menschenrechte haben eine Drittwirkung. Am meisten verpflichten sie den Staat,
der sich auf diese verpflichtet hat, und der die Macht hat, seine Gesetze an die Menschenrechte anzupassen. Sie binden aber auch, wie es die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert, „jeden einzelnen und jedes Organ der Gesellschaft“, also auch jeden Zusammenschluss von Menschen in dem jeweiligen Staat incl. aller Firmen und Verbände. Durch diese „Drittwirkung“ können auch Menschen-rechtsverletzungen durch Unternehmen rechtlich geltend gemacht werden. Die Verpflichtung des Staates auf die Menschenrechte beinhaltet, dass er sie selbst achtet, dass er sie vor Verletzungen durch Dritte schützt, und dass er ihre Erfüllung gewährleistet, wo sie noch nicht erfüllt sind.
ECCJ geht es nun darum, dass Rechtssicherheit geschaffen wird für Haftungsan- sprüche bei Menschenrechtsverletzungen, und darum, dass diese Haftungsansprüche auch gelten bei Menschenrechtsverletzungen durch von diesen Konzernen beherrschte Tochterfirmen und durch Zulieferer.
Wir von Unser Politikblog halten vor allem die Durchgriffshaftung für vielverspre- chend. Dass es Unternehmen mit grundsätzlich beschränkter Haftung gibt, mag sinnvoll sein für Unternehmen mit großem Eigenkapitalbedarf wie z. B. bei Industrie, Handel und Banken. Die beschränkte Haftung führt aber auch dazu, dass Geschäftsbereiche mit besonders hohem Risiko der Verletzung von Umweltvorschriften und Menschenrechten in beschränkt haftende Tochtergesellschaften ausgelagert werden, z. B. für Erdölförde- rung in Naturschutzgebieten (siehe dazu auch die Studie "International und katastro- phal - Das Projektfinanzierungsgeschäft der WestLB" von urgewald und Südwind-Institut). Der ordoliberale Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken wollte Macht- begrenzung in der Wirtschaft erreichen durch volle Haftung von Managern und Mehr- heitsgesellschaftern. Die NGO-Kampagne geht noch einen Schritt weiter und fordert die Haftung auch bei Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferfirmen. Respekt.
Ebenso wichtig ist der dritte Punkt mit dem Zugang zu EU-Gerichten für Opfer in Drittstaaten von Menschenrechtsverletzung von Firmen in der EU. Die Mehrzahl in der Formulierung zeigt, dass nicht ausschließlich der Europische Gerichtshof gemeint sein kann, sondern auch die Gerichte in den EU-Mitgliedsstaaten.
Die Einklagbarkeit vor dem EUGH hätte den Vorteil, dass die Urteile direkt eu-weit Wirkung hätten. Die Gefahr dabei ist aber, dass innerhalb des EU-Rechts alle Vor- schriften von AEUV und EUV über den Grundrechten der EU-Grundrechtecharta stehen (Art. 52 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta), sodass z. B. im EU-Recht die Wettbewerbsfä- higkeit (Art. 151 AEUV, war zuvor Art. 136 EGV) über den EU-Grundrechten steht. Das könnte auch deutlich nach hinten losgehen. Und die EU hat sich auf keinerlei soziale Grundrechte verpflichtet, denn die sozialen Grundrechte der EU-Grundrechtecharta sind unverbindlich (Art. 52 Abs. 5 EU-Grundrechtecharta und Erläuterungen des EU- Konvents dazu).
Die Einklagbarkeit vor den nationalen Gerichten ist heute bereits Realität bzgl. der Menschenrechte aus der Verfassung des jeweiligen Landes und der universellen Men- schenrechte der Uno, auch wenn das vielleicht Menschen noch nicht mitbekommen haben.
Bei nationalen Gerichten kann man allerdings keine eu-weit gültigen Urteile bekom- men.
Links:
Kampagne und Petition „Rechte für Menschen, Regeln für Unternehmen“
http://www.rightsforpeople.org/?lang=de
http://www.rechtefuermenschen.de/
Germanwatch-Zeitung 05/2010 zu Cora-Netzwerk und ECCJ
http://www.germanwatch.org/zeitung/2010-3.htm
Studie von Germanwatch zur Haftung deutscher Unternehmen im Ausland
www.germanwatch.org/corp/euref.pdf
Link zum ECCJ
www.corporatejustice.org
Universelle Menschenrechte vor dem Bundesverfassungsgericht – ein offener Brief an die taz
UNSER POLITIKBLOG | 14.Oktober 2010
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
0202 / 2502621
Bürgerrechtlerin und Bloggerin
die tageszeitung taz
Auslandsredaktion
Postfach 610229
10923 Berlin
Betreff:Verfassungsklagen zum Uno-Sozialpakt
Bezug:„Die WTO ist keine Lösung“ (taz vom 17.08.2010)
14.10.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin überzeugte taz-Leserin.Ich schätze die taz wegen ihrer vielfältigen Berichterstattung weit über den Horizont einzelner politischer Richtungen hinaus.
Besonders aus dem Herzen gesprochen hat mir in letzter Zeit der Kommentar „Die WTO ist keine Lösung“ von Herrn Andreas Zumach in der taz vom 17.08.2010, in welchem er das Potential des Uno-Sozialpaktes zur sozialen Rahmensetzung für den Welthandel aufzeigt.
Leider enthält ausgerechnet der Artikel einen gewichtigen inhaltlichen Fehler mit juristischer Tragweite, zu dem Herr Zumach am allerwenigsten etwas kann. Es handelt sich um die Aussage in den beiden letzten Sätzen des Artikels, dass in Deutschland noch nirgendwo jemand geklagt habe, um den Menschenrechten der Vereinten Nationen vor den nationalen Gerichten bzw. vor dem Verfassungsgericht in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen.
Diese Aussage mag auf Unkenntnis der betreffenden Verfassungsklagen beruhen, aber sie ist einfach falsch.
Richtig ist, dass die Menschenrechte der Uno vor den nationalen Gerichten eingeklagt gehören. Mehrere Menschenrechtsfachausschüsse der Vereinten Nationen haben dies Deutschland gegenüber bereits angemahnt, so z. B. der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozial-pakt) in Tz. 13 der Concluding Oberservations bzgl. Deutschland vom 31.08.2001 (Az. E/C-12/1/Add.68) bereits zum wiederholten Mal und der Ausschuss zur Eliminierung der Diskriminie- rung von Frauen (Frauenrechtskonvention) in Tz. 22 der Concluding Observations bzgl. Deutsch-land vom 10.02.2009 (Az. CEDAW/C/DEU/CO/6). Die zitierten Menschenrechtsfachausschüsse verlangten von Deutschland, den Menschenrechten der Uno mehr Raum zu geben in Studium und Fortbildung der Juristen. Der Ausschuss zur Frauenrechtskonvention wurde besonders deutlich, dass die Menschenrechte der Frauenrechtskonvention verbindliche und direkt anwendbare Menschenrechte sind.
Die direkte Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte in Deutschland folgt einmal aus Art. 25 GG, denn die Menschenrechte der Uno gehören zum „ius cogens“ (zwingendes Völkerrecht) im Sinne von Art. 53 und 64 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK), also zur höchsten Kategorie des Völkerrechts, wie übrigens auch das EU-Gericht 1. Instanz vom in Tz. 279-282 des Urteils zu Az. T-306/01 unter Bezugnahme auf das IGH-Gutachten (zur Frage, ob man mit Atomwaffen abschrecken bzw. diese einsezen dürfe) vom 08.07.1996 bestätigt hat; in besagtem IGH-Gutachten war u. a. der völkerrechtliche Rang der universellen Menschenrechte von Bedeutung.
Diesen hohen Rang haben die universellen Menschenrechte dadurch, dass sie sich direkt unterhalb der Uno-Charta und zugleich oberhalb jeglichen anderen Völkerrechts einordnen (Art. 28 AEMR, Art. 29 Nr. 3 AEMR), dass sie in den Zielen der Vereinten Nationen gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta genannt sind, und dadurch, dass die Uno-Charta nach ihrem Art. 103 der höchste internationale Ver- trag ist.
Zu den universellen Menschenrechten gibt es eine direkte Verbindung über Art. 1 Abs. 2 GG, denn dort wird die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte „in der Welt“ garantiert. Der gesamte Art. 1 und der gesamte Art. 20 des Grundgesetzes sind über Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie) vor jeder einschränkenden Änderung und damit auch vor jeder Herabstufung geschützt. Dass Art. 1 Abs. 2 GG mit den Menschenrechten „in der Welt“ in allererster Linie die universellen Menschenrechte meint, ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 1 Abs. 2 GG, welcher einem Abschnitt aus der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) entlehnt ist. Die AEMR stammt aus 1948, das GG aus 1949. Deutschland war damals noch kein Uno-Mitglied, aber man wollte das Land, von dem die in der Präambel der AEMR zitierte Barbarei aus- gegangen war, welche erst die Notwendigkeit der Schaffung der AEMR zeigte, von Anfang an mit den universellen Menschenrechten und der Uno-Charta verbinden und das mit der Ewigkeitsgaran-tie genauso absichern wie die Menschenwürde, die Unveräußerlichkeit der Grundrechte, die Struk- turprinzipien und das Friedensgebot des Art. 1 Abs. 2 GG.
Die direkte Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte in Deutschland ergibt sich darüber hin-aus aus dem Grundrecht auf den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG. Dieser macht in S. 1 keinen Unterschied dahin gehend, aus welcher Rechtsquelle die Rechte, für die der Rechtsweg zu garantie- ren ist, fließen, keinen Unterschied, ob sie aus dem Grundgesetz, aus internationaler Rechtsquelle oder aus einfachen Gesetzen stammen. Nach Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG ist der ordentliche Rechtsweg gegeben, soweit es für die betreffenden Rechte keinen eigenen Rechtsweg gibt. Für die Menschen- rechte der EU-Grundrechtecharta gibt es die Möglichkeit der Vorlage an den EUGH, für die Men- schenrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt es den Gang zum EGMR des Euro-parats. Die Uno hat jedoch kein eigenes Menschenrechtsgericht. Der IGH der Uno ist nur zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, also für die universellen Menschenrechte nur, wenn sich Staaten miteinander um diese streiten; regelmäßig gehen Staaten aber eher wegen territorialer Fragen zum IGH. Also bleibt nur der nationale Rechtsweg, weil sich niemand sonst außer den Staaten auf die universellen Menschenrechte verpflichtet hat. EU und Europarat sind in keiner Weise auf die universellen Menschenrechte verpflichtet (siehe z. B. EUGH-Urteil zu C-402/05), sodass hier nur die nationalen Gerichte bleiben.
Nun zu Verfassungsklagen, welche bereits in Deutschland zum Uno-Sozialpakt eingelegt worden sind. Ich selbst habe dazu am 05.05.2008 eine (Az. 2 BvR 866/08), am 24.09.2008 eine (2 BvR 1958/08), am 18.09.2009 drei (2 BvR 2167/09) und am 29.05.2010 noch mal eine (2 BvR 1183/10) eingelegt.
Kommen wir zu der, die erfolgreich war und Rechtsgeschichte geschrieben hat. Am 23.09.2008 habe ich meine alte Lissabon-Klage zurückgenommen, weil ein Formfehler enthalten war. Ich hatte zwar bereits lehrbuchartig die persönliche Betroffenheit dargelegt, aber vergessen, einen eigenen Abschnitt zu schreiben dazu, welche der entscheidenden Rechtsfragen neu (rechtsfortbildend) sind. Dies habe ich in der Klage vom 24.09.2008 dann nachgeholt und gleich vier Seiten rechtsfortbil-dende Punkte dargelegt.
Zu den universellen Menschenrechten findet sich in Leitsatz 3 des Lissabon-Urteils auf meine Klage vom 24.09.2008 hin, dass für die Anwendung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte (also für die Menschenrechte des Uno-Sozialpaktes) selbst bei Anwendung des EU-Rechts noch genug Raum bleiben muss. Daraus folgt, dass die universellen Menschenrechte für Deutschland über dem EU-Sekundärrecht stehen, denn wenn jede EU-Richtlinie und EU-Verordnung über den universellen Menschenrechten stehen würden, dann bliebe für die Umsetzung der universellen Menschenrechte in Deutschland nicht mehr genug Raum. Das wäre zugleich ein Verstoss gegen Art. 1 Abs. 2 GG, denn eine Herabstufung nach unterhalb des EU-Sekundärrechts wäre offensichtlich eine Veräußerung der universellen Menschenrechte „in der Welt“.
Auch Rn. 218 des Lissabon-Urteils zeigt ganz deutlich die Verbindung zwischen universellen Men-schenrechten und GG, indem sie sagt, dass die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) des Grund-gesetzes seit Bestehen der Vereinten Nationen einen universellen Grund hat.
Es sichert uns also nicht nur Art. 1 Abs. 2 GG vor der Veräußerung unserer universellen Menschen-rechte in Deutschland, sondern die Ewigkeitsgarantie, welche auch den Art. 1 Abs. 2 GG schützt, ist wiederum selbst von den universellen Menschenrechten inspiriert.
Die universellen Menschenrechte stehen außerdem insoweit über dem EU-Primärrecht, wie das EU-Primärrecht Außen- und Sicherheitspolitik enthält. Denn das Lissabon-Urteil hat in Rn. 255 die Supranationalisierung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ausdrücklich untersagt, mit dem Ergebnis, dass dieser Teil des EU-Rechts ganz normales Völkerrecht bleibt, also auf einer Stufe mit dem größten Teil des Völkerrechts (incl. des WTO-Rechts) und gerade noch oberhalb der einfachen Gesetze (Art. 27 WVRK) und damit klar unterhalb des gesamtes Grundgesetzes, der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte des humanitären Kriegsvölkerrechts und sämtlichen nicht auf Außen- und Sicherheitspolitik bezogenen Rechts der EU. Die Rn. 255 des Lissabon-Urteils ist zwar auch meiner Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 zu verdanken, aber ausnahmsweise einmal nicht den universellen Menschenrechten, sondern der Entdeckung des Rangs des Friedens-gebots aus Art. 1 Abs. 2 GG und der nur in meiner Verfassungsbeschwerde nachgewiesenen Gefah-ren für den Weltfrieden durch die folgenden unzureichend definierten EU-Rechtsbegriffe als Grund-lagen für Militärmissonen in aller Welt: „Werte der EU“ (Art. 42 EUV, Art. 2 EUV), „gescheiterte Staaten“ (Art. 42 EUV i. V. m. der Definition der strategischen Interessen in der EU-Sicherheits-strategie) und „Krise“ (Art. 43 EUV); hinzu kommt, dass nach Art. 21 EUV die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat ganz allein das Rechts bekommen sollten, jegliche von ihnen selbst definierte strategische Interessen mit der Uno-Charta abzuwägen – ein klarer Bruch von Art. 103 Uno-Charta und ein Umgehungsversuch des Angriffskriegsverbots aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta. Damit wäre der EUV in unvereinbaren Gegensatz zu der zum „ius cogens“ gehörenden Uno-Charta getreten und dadurch nichtig geworden gem. Art. 53 WVRK, Art. 64 WVRK. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht verhindert, indem es die Supranationalisierung der GASP verboten hat, sodass die Gummivorschriften von Art. 42 EUV und Art. 43 EUV vom Rang unter-halb der Uno-Charta bleiben und damit nur soweit angewandt werden können, wie solche militäri-schen Missionen nicht gleichzeitig ein Angriffskrieg sind. Das bedeutet, dass z. B. jedes Land der Welt, das eine Krise hat, die EU um Truppen zu deren Bewältigung bitten und die EU diese Einla-dung annehmen kann, aber die Anwendung der Krisenbewältigung zur Unterstützung von Rebellen in anderen Ländern oder zum Angriff auf andere Länder ist weiterhin untersagt.
Dass Joschka Fischer so ärgerlich war über das Lissabon-Urteil, dürfte weniger mit Bündnis 90/ Grüne zu tun haben, sondern eher damit, dass er beim European Council on Foreign Relations, wie übrigens Herrn Cohn-Bendit und Herr zu Guttenberg, tätig ist, einer der Denkfabriken, die sich mit der Militarisierung der EU beschäftigt (siehe Artikel in der Zeitschrift Hintergrund zum European Council on Foreign Relations).
Jetzt werden Sie sich bei der Internetrecherche vielleicht fragen, warum diese erfolgreiche Verfas- sungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 in juristischen Fachzeitschriften außerhalb Tschechiens kaum zu finden ist.
Das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht auf folgende Weise vorgegangen ist. Nach §93a BVerfGG muss jede gültige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen werden. Um von der Form her gültig zu sein, muss die persönliche Betroffenheit (selbst, gegenwärtig und unmittelbar) sowie die Rechtsfortbildung (welche entscheidenden Rechtsfragen neu sind) dargelegt werden, was mir erstmals am 24.09.2008 vollständig gelungen ist, sodass das Gericht verpflichtet war, die Klage zur Entscheidung anzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit beholfen, dass es die entscheidungserheblichen Punkte aus meiner Klage bei der genauso gültigen Klage von Herrn Dr. Gauweiler mit entschieden hat. Danach hat es dann im August 2009 beschlossen, meine Klage nicht zur Entscheidung anzuneh-men, sodass es darauf aufbauend auch den Befangenheitsantrag nicht mehr behandeln musste.
Die Nichtannahme von 2 BvR 1958/08 kollidierte zwar mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck von §93a BVerfGG, zur Entstehung eines objektiven Schadens an der Rechtsordnung kam es dabei jedoch nicht, weil das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserheblichen Punkte aus meiner Klage mit entschieden hat. Und Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind ja Verfassungs-organe, deren Position durch das verfassungsgemäße Urteil deutlich gestärkt wurde.
*
Die Richter des 2. Senats haben am 30.06.2009 großes für die Welt geleistet. Sie haben die Grundrechte und Strukturprinzipien als höchstes Recht für Deutschland bewahrt. Sie haben eine neue rechtliche Kategorie entdeckt, die beiden Staatsaufträge Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und europäische Integration (Art. 23 GG), und sie haben, was mir neben dem Erhalt des Weltfriedens besonders am Herzen liegt, die Menschenrechte der Vereinten Nationen im Verhältnis zum EU-Sekundärrecht, zur GASP und zum übrigen Völkerrecht mehr gestärkt als in jedem anderen Bundesverfassungs-gerichtsurteil seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Ich finde, das ist ein Grund zum Jubeln und zeigt auf, was Bürgerwille erreichen kann. Dass ausge-rechnet die begründetste Klage von einer Nicht- Juristin stammte, die obendrein geltend machte, dass es insbesondere für die universellen Menschenrechte keinen einzigen geeigneten Anwalt in Deutschland gibt, ist ein großartiger Ansporn auch für andere Bürger, sich intensiver mit Verfas-sungs- und Völkerrecht auseinanderzusetzen und ggfs. zu engagieren. Gerade auch in dem in Deutschland so stiefmütterlich vernachlässigten Gebiet der universellen Menschenrechte.
Im Juli 2008 noch hatte Herr Prof. Dr. Papier sich unzufrieden gezeigt mit dem Nebeneinander und Durcheinander der verschiedenen Rechtswege zum Menschenrechtsschutz in Deutschland. In einem Interview nach Ergehen des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung zeigte er sich auch zufrieden mit dem Lissabon-Urteil, weil dieses mehr Klarheit gebracht hat. Das Urteil zur Vorratsdatenspeiche-rung baut auf dem Lissabon-Urteil auf und geht zum Schutz des Grundgesetzes einen Schritt weiter, indem nach seiner Rn. 218 auch die abgeleiteten Grundrechte des GG (wie das aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung) dem EU-Recht Grenzen setzen.
Auch für Urteile ausländischer Bundesverfassungsgerichte zur Rangfolge der Rechtsordnungen war das Lissabon-Urteil beispielgebend. So entschied das lettische Bundesverfassungsgericht am 22.12. 2009, dass das Strukturprinzip Souveränität und die Grundrechte Menschenwürde und soziale Sicherheit aus der lettischen Verfassung dem IWF-Recht (klar, ganz normales Völkerrecht) und selbst dem EU-Recht Grenzen setzen, also über dem EU-Recht stehen; damals ging es um Kredit- auflagen von IWF und EU zu Rentenkürzungen.
Ebenfalls zu Kreditauflagen von IWF und EU zu Rentenkürzungen entschied das rumänische Bun- desverfassungsgericht, dass die rumänischen Renten gar nicht gekürzt werden dürfen. Es setzte also mittels der rumänischen Verfassung dem EU-Recht Grenzen.
Die Richterinnen und Richter vom 2. Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts waren nie eu-skeptisch, wie in mehreren taz-Artikeln vermutet wurde. Ganz im Gegenteil. Sie haben lediglich den Mißbrauch des EU-Rechts eingedämmt und verbindliches Verfassungsrecht des Grundgesetzes sowie verbindliches universelles Recht angewendet. Sie haben der EU als solcher zugleich einen großen Dienst erwiesen, indem sie das Ungültigwerden des EUV verhindert haben. Im Gegensatz zu einigen Lobbyisten, Politikern und EU-Kommissaren, die dem Ansehen der EU und dem Traum Europa fortwährend schaden.
Sie können sich vielleicht noch an den Brief der 30 Juristen erinnern, von denen einige einen erheb-lichen Teil ihres Lebenswerkes auf das Fehlurteil des EUGH in Sachen Costa/Enel (Az. 6/64) auf- gebaut haben, wonach der EGV und alles darauf aufbauende Recht angeblich über den nationalen Verfassungen stünde. Diese wussten gar nicht, wo der starke Schutz der Verfassungsidentität des Grundgesetzes im Lissabon-Urteil her kam. Diese bisher noch mangelnde Rezipienz der Hinter-gründe des Lissabon-Urteils in der deutschen Rechtswissenschaft hängt auch damit zusammen, dass wesentliche deutsche Presseorgane die Hintergründe nicht gekannt haben oder nicht wahr haben wollten. Aber vielleicht ändert sich das ja jetzt.
Die Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 sowie den Schriftverkehr dazu finden Sie auch auf meiner Menschenrechtsseite http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte , wo ich diese der Öffentlichkeit und der Rechtswissenschaft zur Verfügung gestellt habe.
Ich bitte Sie, diesen offenen Brief als Leserbrief, ggfs. auch im Internet mit einem Verweis in der gedruckten Ausgabe auf den vollständigen Text im Internet, zu veröffentlichen und auch an ihren Kollegen Herrn Zumach weiterzuleiten, dessen Anliegen ich von ganzem Herzen unterstütze.
Ich wünsche Ihnen für Ihre gute Arbeit weiter steigende Leserzahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Sarah Luzia Hassel-Reusing
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Betreff:Verfassungsklagen zum Uno-Sozialpakt
Bezug:„Die WTO ist keine Lösung“ (taz vom 17.08.2010)
14.10.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin überzeugte taz-Leserin.Ich schätze die taz wegen ihrer vielfältigen Berichterstattung weit über den Horizont einzelner politischer Richtungen hinaus.
Besonders aus dem Herzen gesprochen hat mir in letzter Zeit der Kommentar „Die WTO ist keine Lösung“ von Herrn Andreas Zumach in der taz vom 17.08.2010, in welchem er das Potential des Uno-Sozialpaktes zur sozialen Rahmensetzung für den Welthandel aufzeigt.
Leider enthält ausgerechnet der Artikel einen gewichtigen inhaltlichen Fehler mit juristischer Tragweite, zu dem Herr Zumach am allerwenigsten etwas kann. Es handelt sich um die Aussage in den beiden letzten Sätzen des Artikels, dass in Deutschland noch nirgendwo jemand geklagt habe, um den Menschenrechten der Vereinten Nationen vor den nationalen Gerichten bzw. vor dem Verfassungsgericht in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen.
Diese Aussage mag auf Unkenntnis der betreffenden Verfassungsklagen beruhen, aber sie ist einfach falsch.
Richtig ist, dass die Menschenrechte der Uno vor den nationalen Gerichten eingeklagt gehören. Mehrere Menschenrechtsfachausschüsse der Vereinten Nationen haben dies Deutschland gegenüber bereits angemahnt, so z. B. der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozial-pakt) in Tz. 13 der Concluding Oberservations bzgl. Deutschland vom 31.08.2001 (Az. E/C-12/1/Add.68) bereits zum wiederholten Mal und der Ausschuss zur Eliminierung der Diskriminie- rung von Frauen (Frauenrechtskonvention) in Tz. 22 der Concluding Observations bzgl. Deutsch-land vom 10.02.2009 (Az. CEDAW/C/DEU/CO/6). Die zitierten Menschenrechtsfachausschüsse verlangten von Deutschland, den Menschenrechten der Uno mehr Raum zu geben in Studium und Fortbildung der Juristen. Der Ausschuss zur Frauenrechtskonvention wurde besonders deutlich, dass die Menschenrechte der Frauenrechtskonvention verbindliche und direkt anwendbare Menschenrechte sind.
Die direkte Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte in Deutschland folgt einmal aus Art. 25 GG, denn die Menschenrechte der Uno gehören zum „ius cogens“ (zwingendes Völkerrecht) im Sinne von Art. 53 und 64 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK), also zur höchsten Kategorie des Völkerrechts, wie übrigens auch das EU-Gericht 1. Instanz vom in Tz. 279-282 des Urteils zu Az. T-306/01 unter Bezugnahme auf das IGH-Gutachten (zur Frage, ob man mit Atomwaffen abschrecken bzw. diese einsezen dürfe) vom 08.07.1996 bestätigt hat; in besagtem IGH-Gutachten war u. a. der völkerrechtliche Rang der universellen Menschenrechte von Bedeutung.
Diesen hohen Rang haben die universellen Menschenrechte dadurch, dass sie sich direkt unterhalb der Uno-Charta und zugleich oberhalb jeglichen anderen Völkerrechts einordnen (Art. 28 AEMR, Art. 29 Nr. 3 AEMR), dass sie in den Zielen der Vereinten Nationen gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta genannt sind, und dadurch, dass die Uno-Charta nach ihrem Art. 103 der höchste internationale Ver- trag ist.
Zu den universellen Menschenrechten gibt es eine direkte Verbindung über Art. 1 Abs. 2 GG, denn dort wird die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte „in der Welt“ garantiert. Der gesamte Art. 1 und der gesamte Art. 20 des Grundgesetzes sind über Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsgarantie) vor jeder einschränkenden Änderung und damit auch vor jeder Herabstufung geschützt. Dass Art. 1 Abs. 2 GG mit den Menschenrechten „in der Welt“ in allererster Linie die universellen Menschenrechte meint, ergibt sich aus dem Wortlaut des Art. 1 Abs. 2 GG, welcher einem Abschnitt aus der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) entlehnt ist. Die AEMR stammt aus 1948, das GG aus 1949. Deutschland war damals noch kein Uno-Mitglied, aber man wollte das Land, von dem die in der Präambel der AEMR zitierte Barbarei aus- gegangen war, welche erst die Notwendigkeit der Schaffung der AEMR zeigte, von Anfang an mit den universellen Menschenrechten und der Uno-Charta verbinden und das mit der Ewigkeitsgaran-tie genauso absichern wie die Menschenwürde, die Unveräußerlichkeit der Grundrechte, die Struk- turprinzipien und das Friedensgebot des Art. 1 Abs. 2 GG.
Die direkte Einklagbarkeit der universellen Menschenrechte in Deutschland ergibt sich darüber hin-aus aus dem Grundrecht auf den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG. Dieser macht in S. 1 keinen Unterschied dahin gehend, aus welcher Rechtsquelle die Rechte, für die der Rechtsweg zu garantie- ren ist, fließen, keinen Unterschied, ob sie aus dem Grundgesetz, aus internationaler Rechtsquelle oder aus einfachen Gesetzen stammen. Nach Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG ist der ordentliche Rechtsweg gegeben, soweit es für die betreffenden Rechte keinen eigenen Rechtsweg gibt. Für die Menschen- rechte der EU-Grundrechtecharta gibt es die Möglichkeit der Vorlage an den EUGH, für die Men- schenrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt es den Gang zum EGMR des Euro-parats. Die Uno hat jedoch kein eigenes Menschenrechtsgericht. Der IGH der Uno ist nur zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Staaten, also für die universellen Menschenrechte nur, wenn sich Staaten miteinander um diese streiten; regelmäßig gehen Staaten aber eher wegen territorialer Fragen zum IGH. Also bleibt nur der nationale Rechtsweg, weil sich niemand sonst außer den Staaten auf die universellen Menschenrechte verpflichtet hat. EU und Europarat sind in keiner Weise auf die universellen Menschenrechte verpflichtet (siehe z. B. EUGH-Urteil zu C-402/05), sodass hier nur die nationalen Gerichte bleiben.
Nun zu Verfassungsklagen, welche bereits in Deutschland zum Uno-Sozialpakt eingelegt worden sind. Ich selbst habe dazu am 05.05.2008 eine (Az. 2 BvR 866/08), am 24.09.2008 eine (2 BvR 1958/08), am 18.09.2009 drei (2 BvR 2167/09) und am 29.05.2010 noch mal eine (2 BvR 1183/10) eingelegt.
Kommen wir zu der, die erfolgreich war und Rechtsgeschichte geschrieben hat. Am 23.09.2008 habe ich meine alte Lissabon-Klage zurückgenommen, weil ein Formfehler enthalten war. Ich hatte zwar bereits lehrbuchartig die persönliche Betroffenheit dargelegt, aber vergessen, einen eigenen Abschnitt zu schreiben dazu, welche der entscheidenden Rechtsfragen neu (rechtsfortbildend) sind. Dies habe ich in der Klage vom 24.09.2008 dann nachgeholt und gleich vier Seiten rechtsfortbil-dende Punkte dargelegt.
Zu den universellen Menschenrechten findet sich in Leitsatz 3 des Lissabon-Urteils auf meine Klage vom 24.09.2008 hin, dass für die Anwendung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte (also für die Menschenrechte des Uno-Sozialpaktes) selbst bei Anwendung des EU-Rechts noch genug Raum bleiben muss. Daraus folgt, dass die universellen Menschenrechte für Deutschland über dem EU-Sekundärrecht stehen, denn wenn jede EU-Richtlinie und EU-Verordnung über den universellen Menschenrechten stehen würden, dann bliebe für die Umsetzung der universellen Menschenrechte in Deutschland nicht mehr genug Raum. Das wäre zugleich ein Verstoss gegen Art. 1 Abs. 2 GG, denn eine Herabstufung nach unterhalb des EU-Sekundärrechts wäre offensichtlich eine Veräußerung der universellen Menschenrechte „in der Welt“.
Auch Rn. 218 des Lissabon-Urteils zeigt ganz deutlich die Verbindung zwischen universellen Men-schenrechten und GG, indem sie sagt, dass die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) des Grund-gesetzes seit Bestehen der Vereinten Nationen einen universellen Grund hat.
Es sichert uns also nicht nur Art. 1 Abs. 2 GG vor der Veräußerung unserer universellen Menschen-rechte in Deutschland, sondern die Ewigkeitsgarantie, welche auch den Art. 1 Abs. 2 GG schützt, ist wiederum selbst von den universellen Menschenrechten inspiriert.
Die universellen Menschenrechte stehen außerdem insoweit über dem EU-Primärrecht, wie das EU-Primärrecht Außen- und Sicherheitspolitik enthält. Denn das Lissabon-Urteil hat in Rn. 255 die Supranationalisierung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU ausdrücklich untersagt, mit dem Ergebnis, dass dieser Teil des EU-Rechts ganz normales Völkerrecht bleibt, also auf einer Stufe mit dem größten Teil des Völkerrechts (incl. des WTO-Rechts) und gerade noch oberhalb der einfachen Gesetze (Art. 27 WVRK) und damit klar unterhalb des gesamtes Grundgesetzes, der Uno-Charta, der universellen Menschenrechte des humanitären Kriegsvölkerrechts und sämtlichen nicht auf Außen- und Sicherheitspolitik bezogenen Rechts der EU. Die Rn. 255 des Lissabon-Urteils ist zwar auch meiner Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 zu verdanken, aber ausnahmsweise einmal nicht den universellen Menschenrechten, sondern der Entdeckung des Rangs des Friedens-gebots aus Art. 1 Abs. 2 GG und der nur in meiner Verfassungsbeschwerde nachgewiesenen Gefah-ren für den Weltfrieden durch die folgenden unzureichend definierten EU-Rechtsbegriffe als Grund-lagen für Militärmissonen in aller Welt: „Werte der EU“ (Art. 42 EUV, Art. 2 EUV), „gescheiterte Staaten“ (Art. 42 EUV i. V. m. der Definition der strategischen Interessen in der EU-Sicherheits-strategie) und „Krise“ (Art. 43 EUV); hinzu kommt, dass nach Art. 21 EUV die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat ganz allein das Rechts bekommen sollten, jegliche von ihnen selbst definierte strategische Interessen mit der Uno-Charta abzuwägen – ein klarer Bruch von Art. 103 Uno-Charta und ein Umgehungsversuch des Angriffskriegsverbots aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta. Damit wäre der EUV in unvereinbaren Gegensatz zu der zum „ius cogens“ gehörenden Uno-Charta getreten und dadurch nichtig geworden gem. Art. 53 WVRK, Art. 64 WVRK. Das hat das deutsche Bundesverfassungsgericht verhindert, indem es die Supranationalisierung der GASP verboten hat, sodass die Gummivorschriften von Art. 42 EUV und Art. 43 EUV vom Rang unter-halb der Uno-Charta bleiben und damit nur soweit angewandt werden können, wie solche militäri-schen Missionen nicht gleichzeitig ein Angriffskrieg sind. Das bedeutet, dass z. B. jedes Land der Welt, das eine Krise hat, die EU um Truppen zu deren Bewältigung bitten und die EU diese Einla-dung annehmen kann, aber die Anwendung der Krisenbewältigung zur Unterstützung von Rebellen in anderen Ländern oder zum Angriff auf andere Länder ist weiterhin untersagt.
Dass Joschka Fischer so ärgerlich war über das Lissabon-Urteil, dürfte weniger mit Bündnis 90/ Grüne zu tun haben, sondern eher damit, dass er beim European Council on Foreign Relations, wie übrigens Herrn Cohn-Bendit und Herr zu Guttenberg, tätig ist, einer der Denkfabriken, die sich mit der Militarisierung der EU beschäftigt (siehe Artikel in der Zeitschrift Hintergrund zum European Council on Foreign Relations).
Jetzt werden Sie sich bei der Internetrecherche vielleicht fragen, warum diese erfolgreiche Verfas- sungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 in juristischen Fachzeitschriften außerhalb Tschechiens kaum zu finden ist.
Das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht auf folgende Weise vorgegangen ist. Nach §93a BVerfGG muss jede gültige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen werden. Um von der Form her gültig zu sein, muss die persönliche Betroffenheit (selbst, gegenwärtig und unmittelbar) sowie die Rechtsfortbildung (welche entscheidenden Rechtsfragen neu sind) dargelegt werden, was mir erstmals am 24.09.2008 vollständig gelungen ist, sodass das Gericht verpflichtet war, die Klage zur Entscheidung anzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit beholfen, dass es die entscheidungserheblichen Punkte aus meiner Klage bei der genauso gültigen Klage von Herrn Dr. Gauweiler mit entschieden hat. Danach hat es dann im August 2009 beschlossen, meine Klage nicht zur Entscheidung anzuneh-men, sodass es darauf aufbauend auch den Befangenheitsantrag nicht mehr behandeln musste.
Die Nichtannahme von 2 BvR 1958/08 kollidierte zwar mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck von §93a BVerfGG, zur Entstehung eines objektiven Schadens an der Rechtsordnung kam es dabei jedoch nicht, weil das Bundesverfassungsgericht die entscheidungserheblichen Punkte aus meiner Klage mit entschieden hat. Und Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind ja Verfassungs-organe, deren Position durch das verfassungsgemäße Urteil deutlich gestärkt wurde.
*
Die Richter des 2. Senats haben am 30.06.2009 großes für die Welt geleistet. Sie haben die Grundrechte und Strukturprinzipien als höchstes Recht für Deutschland bewahrt. Sie haben eine neue rechtliche Kategorie entdeckt, die beiden Staatsaufträge Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG) und europäische Integration (Art. 23 GG), und sie haben, was mir neben dem Erhalt des Weltfriedens besonders am Herzen liegt, die Menschenrechte der Vereinten Nationen im Verhältnis zum EU-Sekundärrecht, zur GASP und zum übrigen Völkerrecht mehr gestärkt als in jedem anderen Bundesverfassungs-gerichtsurteil seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Ich finde, das ist ein Grund zum Jubeln und zeigt auf, was Bürgerwille erreichen kann. Dass ausge-rechnet die begründetste Klage von einer Nicht- Juristin stammte, die obendrein geltend machte, dass es insbesondere für die universellen Menschenrechte keinen einzigen geeigneten Anwalt in Deutschland gibt, ist ein großartiger Ansporn auch für andere Bürger, sich intensiver mit Verfas-sungs- und Völkerrecht auseinanderzusetzen und ggfs. zu engagieren. Gerade auch in dem in Deutschland so stiefmütterlich vernachlässigten Gebiet der universellen Menschenrechte.
Im Juli 2008 noch hatte Herr Prof. Dr. Papier sich unzufrieden gezeigt mit dem Nebeneinander und Durcheinander der verschiedenen Rechtswege zum Menschenrechtsschutz in Deutschland. In einem Interview nach Ergehen des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung zeigte er sich auch zufrieden mit dem Lissabon-Urteil, weil dieses mehr Klarheit gebracht hat. Das Urteil zur Vorratsdatenspeiche-rung baut auf dem Lissabon-Urteil auf und geht zum Schutz des Grundgesetzes einen Schritt weiter, indem nach seiner Rn. 218 auch die abgeleiteten Grundrechte des GG (wie das aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung) dem EU-Recht Grenzen setzen.
Auch für Urteile ausländischer Bundesverfassungsgerichte zur Rangfolge der Rechtsordnungen war das Lissabon-Urteil beispielgebend. So entschied das lettische Bundesverfassungsgericht am 22.12. 2009, dass das Strukturprinzip Souveränität und die Grundrechte Menschenwürde und soziale Sicherheit aus der lettischen Verfassung dem IWF-Recht (klar, ganz normales Völkerrecht) und selbst dem EU-Recht Grenzen setzen, also über dem EU-Recht stehen; damals ging es um Kredit- auflagen von IWF und EU zu Rentenkürzungen.
Ebenfalls zu Kreditauflagen von IWF und EU zu Rentenkürzungen entschied das rumänische Bun- desverfassungsgericht, dass die rumänischen Renten gar nicht gekürzt werden dürfen. Es setzte also mittels der rumänischen Verfassung dem EU-Recht Grenzen.
Die Richterinnen und Richter vom 2. Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts waren nie eu-skeptisch, wie in mehreren taz-Artikeln vermutet wurde. Ganz im Gegenteil. Sie haben lediglich den Mißbrauch des EU-Rechts eingedämmt und verbindliches Verfassungsrecht des Grundgesetzes sowie verbindliches universelles Recht angewendet. Sie haben der EU als solcher zugleich einen großen Dienst erwiesen, indem sie das Ungültigwerden des EUV verhindert haben. Im Gegensatz zu einigen Lobbyisten, Politikern und EU-Kommissaren, die dem Ansehen der EU und dem Traum Europa fortwährend schaden.
Sie können sich vielleicht noch an den Brief der 30 Juristen erinnern, von denen einige einen erheb-lichen Teil ihres Lebenswerkes auf das Fehlurteil des EUGH in Sachen Costa/Enel (Az. 6/64) auf- gebaut haben, wonach der EGV und alles darauf aufbauende Recht angeblich über den nationalen Verfassungen stünde. Diese wussten gar nicht, wo der starke Schutz der Verfassungsidentität des Grundgesetzes im Lissabon-Urteil her kam. Diese bisher noch mangelnde Rezipienz der Hinter-gründe des Lissabon-Urteils in der deutschen Rechtswissenschaft hängt auch damit zusammen, dass wesentliche deutsche Presseorgane die Hintergründe nicht gekannt haben oder nicht wahr haben wollten. Aber vielleicht ändert sich das ja jetzt.
Die Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 sowie den Schriftverkehr dazu finden Sie auch auf meiner Menschenrechtsseite http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte , wo ich diese der Öffentlichkeit und der Rechtswissenschaft zur Verfügung gestellt habe.
Ich bitte Sie, diesen offenen Brief als Leserbrief, ggfs. auch im Internet mit einem Verweis in der gedruckten Ausgabe auf den vollständigen Text im Internet, zu veröffentlichen und auch an ihren Kollegen Herrn Zumach weiterzuleiten, dessen Anliegen ich von ganzem Herzen unterstütze.
Ich wünsche Ihnen für Ihre gute Arbeit weiter steigende Leserzahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Interview mit Dr. Klaus Blessing,Autor des Buches „Die Schulden des Westens“
UNSER POLITIKBLOG | 14.Oktober 2010
Unser Politikblog sprach auf der Euro-Konferenz am 25.09.2010 mit Dr. Klaus Blessing, ehemligem Staatssekretär im DDR-Wirtschaftsministerium und Autor des Buches „Die Schulden des Westens“ über den Anstieg der Schulden nach der deutschen Wiederver- einigung, die ungleiche Vermögensverteilung und die Überbelastung des Produktionsfaktors Arbeit mit Steuern und Abgaben in Deutschland sowie Wege zu einer gerechteren Verteilung.
Link zum:http://www.klaus-blessing.de/
Sorgen Sie für die Verbreitung dieses Artikels und für den
Youtube Kanal UNSER POLITIKBLOG TV
Unser Politikblog sprach auf der Euro-Konferenz am 25.09.2010 mit Dr. Klaus Blessing, ehemligem Staatssekretär im DDR-Wirtschaftsministerium und Autor des Buches „Die Schulden des Westens“ über den Anstieg der Schulden nach der deutschen Wiederver- einigung, die ungleiche Vermögensverteilung und die Überbelastung des Produktionsfaktors Arbeit mit Steuern und Abgaben in Deutschland sowie Wege zu einer gerechteren Verteilung.
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Mittwoch, 13. Oktober 2010
Bundesregierung verschärft Gesetze gegen Demonstranten
Von petrapez | 13.Oktober 2010 Radio Utopie
Aus Furcht vor dem Zorn des Volkes, der sich in Massenprotestkundgebungen und Blockaden gegen die Politik entlädt, droht die Staatsmacht mit der Peitsche des Gesetzes, anstatt den Dialog zu suchen oder vorbeugend eine vernünftige Bürgerpolitik von Anfang an ohne Lobbyismus zu betreiben. Ohne triftige Anlässe demonstrieren nicht tausende Menschen und lassen sich auf die Strasse bringen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Auf der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingereicht worden war.
Darin wird der “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” künftig mit drei als bisher zwei Jahren Freiheitsentzug und fünf Jahre Gefängnishaft für besonders schwere Fälle vorgesehen, wenn eine Waffe oder “andere gefährliche Werkzeuge” mitgeführt werden, dazu werden Eisenstangen oder Pflastersteine zählen. Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden.
Was in Zukunft als “gefährliches Werkzeug” einzuordnen ist, bleibt der Auslegung der Justiz überlassen, wie zum Beispiel der fahrradbehelmte Kopf eines dickschädeligen Bayern oder die Edelstahl-Thermoskanne, gefüllt mit heissem Baldriantee eines von weit her angereisten Demonstranten. Selbst das knallrote, mit bunten Abziehbildern beklebte Kinderauto aus Hartplaste des Junior ist überaus dafür prädestiniert, zur eventuellen Tatwaffe mutieren zu können.
Als einfacher Widerstand gegen die Staatsgewalt zählt schon, wenn “ein Demonstrant sich bei einer Festnahme aus dem Griff des Polizisten losreisst, ohne den Beamten zu verletzen.”
Wie die Süddeutsche berichtete, forderte die CDU für diese Lappalie sogar fünf Jahre Knastaufenthalt für dieses ungeheuerliche Verbrechen, was die FDP abgelehnt hätte.
Wenn es zur strikten Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis kommen sollte, garantiert das Deutschland einen ungeahnten Bauboom wie die der Verkehrsprojekte – mit neuen Gefängnisbauten; und tausende neuer Arbeitsplätze werden geschaffen.
Nur, ein “unwilliges” Volk lässt sich nicht so einfach mit Repressalien auf diese Weise einsperren, wenn es auf seine Interessen aufmerksam machen will. Schärfere Gesetze bei Kundgebungen: da ist eindeutig etwas oberfaul im deutschen Staate.
Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1052649
Aus Furcht vor dem Zorn des Volkes, der sich in Massenprotestkundgebungen und Blockaden gegen die Politik entlädt, droht die Staatsmacht mit der Peitsche des Gesetzes, anstatt den Dialog zu suchen oder vorbeugend eine vernünftige Bürgerpolitik von Anfang an ohne Lobbyismus zu betreiben. Ohne triftige Anlässe demonstrieren nicht tausende Menschen und lassen sich auf die Strasse bringen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Auf der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingereicht worden war.
Darin wird der “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” künftig mit drei als bisher zwei Jahren Freiheitsentzug und fünf Jahre Gefängnishaft für besonders schwere Fälle vorgesehen, wenn eine Waffe oder “andere gefährliche Werkzeuge” mitgeführt werden, dazu werden Eisenstangen oder Pflastersteine zählen. Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden.
Was in Zukunft als “gefährliches Werkzeug” einzuordnen ist, bleibt der Auslegung der Justiz überlassen, wie zum Beispiel der fahrradbehelmte Kopf eines dickschädeligen Bayern oder die Edelstahl-Thermoskanne, gefüllt mit heissem Baldriantee eines von weit her angereisten Demonstranten. Selbst das knallrote, mit bunten Abziehbildern beklebte Kinderauto aus Hartplaste des Junior ist überaus dafür prädestiniert, zur eventuellen Tatwaffe mutieren zu können.
Als einfacher Widerstand gegen die Staatsgewalt zählt schon, wenn “ein Demonstrant sich bei einer Festnahme aus dem Griff des Polizisten losreisst, ohne den Beamten zu verletzen.”
Wie die Süddeutsche berichtete, forderte die CDU für diese Lappalie sogar fünf Jahre Knastaufenthalt für dieses ungeheuerliche Verbrechen, was die FDP abgelehnt hätte.
Wenn es zur strikten Anwendung dieses Gesetzes in der Praxis kommen sollte, garantiert das Deutschland einen ungeahnten Bauboom wie die der Verkehrsprojekte – mit neuen Gefängnisbauten; und tausende neuer Arbeitsplätze werden geschaffen.
Nur, ein “unwilliges” Volk lässt sich nicht so einfach mit Repressalien auf diese Weise einsperren, wenn es auf seine Interessen aufmerksam machen will. Schärfere Gesetze bei Kundgebungen: da ist eindeutig etwas oberfaul im deutschen Staate.
Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1052649
Dienstag, 12. Oktober 2010
Kein Abbau – kein Abschieben in die Sozialhilfe – keine Leistungskürzungen
UNSER POLITIKBLOG | 12.Oktober 2010
Vernehmlassung zum 2. Massnahmepaket der 6. IV-Revision
Die CSP Schweiz stellt mit Bedauern und Verärgerung fest, dass der Bundesrat
eine Vorlage zu Vernehmlassung unterbreitet, welche nur ein Ziel hat: massive
Leistungskürzungen. Diese völlig einseitige Abbauvorlage lehnt die CSP
Schweiz entschieden ab.
Die CSP Schweiz hält den grössten Teil der unterbreiteten Vorschläge für sozial unverträglich.
Sie sind deshalb für uns nicht akzeptierbar. Die ohnehin bescheidenen Renten der IV
sollen in einem Ausmass gekürzt werden, welches den verfassungsmässigen Auftrag der IV,
bei Invalidität angemessen die Existenz zu sichern, verunmöglicht. Das daraus resultierende
„Verschieben“ der IV-Bezügerinnen und Bezüger in die Sozialhilfe bekämpfen wir vehement.
Die CSP Schweiz weist die vorliegende Vorlage zur IV-Revision zurück und verlangt
vom Bundesrat eine neue Vorlage, welche die Sanierung der IV nicht auf dem Rücken
der IV-Bezügerinnen und –Bezüger abwickelt.
Die CSP Schweiz sieht ein, dass der Schuldenabbau als zeitlich befristete Aufgabe geregelt
werden muss. Die darf jedoch nicht über definitive Leistungskürzungen mit Wirkung auf unbestimmte
Zeit geschehen. Es ist in keiner Weise zu rechtfertigen, dass IV-Bezügerinnen
und –Bezüger als künftige Leistungsbezügerinnen und -bezüger einseitig dafür büssen sollen,
dass die Verantwortlichen in den früheren Jahren ihre Hausaufgaben nicht gelöst und
den Schuldenberg über Jahre haben anwachsen lassen. Der Schuldenabbau muss deshalb
über zusätzliche (befristete) Einnahmen erfolgen.
Die massiven Kürzungen der IV-Renten im Gesamtumfang von 600 Mio. Franken (jährlich
400 Mio. bei den Invalidenrenten, 200 Mio. bei den Kinderrenten) sowie zusätzliche partielle
Kürzungen bei den Renten der beruflichen Vorsorge führen unweigerlich zu einer erheblichen
Mehrbelastung bei den Ergänzungsleistungen (und damit von Bund und Kantonen).
Insbesondere bei den Bezügerinnen und Bezügern mit Kindern wird die Zahl der auf Ergänzungsleistungen
angewiesenen Personen deutlich zunehmen. Dass bald 50% der IVRentner
auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die IV
ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung von Menschen mit einer Behinderung
nicht mehr wahrzunehmen vermag.
Sollten Bundesrat und Parlament auf einer derartig einseitigen massiven Abbauvorlage beharren,
so würde die CSP Schweiz das von den Behindertenorganisationen ankündigte Referendum
unterstützen.
CSP Schweiz – Christlich-soziale Partei
der Schweiz www.csp-pcs.ch
Präsident: Marius Achermann Tel. 079 692 53 58, e-mail: Achermann_Avry@sunrise.ch
Nationalrätin: M.-Th. Weber-Gobet Tel. 079 508 72 94 e-mail: webe.gobet@parl.ch
Sekretariat: Marlies Schafer-Jungo Tel. 026 496 30 74, e-mail: info@csp-pcs.ch
Vernehmlassung zum 2. Massnahmepaket der 6. IV-Revision
Die CSP Schweiz stellt mit Bedauern und Verärgerung fest, dass der Bundesrat
eine Vorlage zu Vernehmlassung unterbreitet, welche nur ein Ziel hat: massive
Leistungskürzungen. Diese völlig einseitige Abbauvorlage lehnt die CSP
Schweiz entschieden ab.
Die CSP Schweiz hält den grössten Teil der unterbreiteten Vorschläge für sozial unverträglich.
Sie sind deshalb für uns nicht akzeptierbar. Die ohnehin bescheidenen Renten der IV
sollen in einem Ausmass gekürzt werden, welches den verfassungsmässigen Auftrag der IV,
bei Invalidität angemessen die Existenz zu sichern, verunmöglicht. Das daraus resultierende
„Verschieben“ der IV-Bezügerinnen und Bezüger in die Sozialhilfe bekämpfen wir vehement.
Die CSP Schweiz weist die vorliegende Vorlage zur IV-Revision zurück und verlangt
vom Bundesrat eine neue Vorlage, welche die Sanierung der IV nicht auf dem Rücken
der IV-Bezügerinnen und –Bezüger abwickelt.
Die CSP Schweiz sieht ein, dass der Schuldenabbau als zeitlich befristete Aufgabe geregelt
werden muss. Die darf jedoch nicht über definitive Leistungskürzungen mit Wirkung auf unbestimmte
Zeit geschehen. Es ist in keiner Weise zu rechtfertigen, dass IV-Bezügerinnen
und –Bezüger als künftige Leistungsbezügerinnen und -bezüger einseitig dafür büssen sollen,
dass die Verantwortlichen in den früheren Jahren ihre Hausaufgaben nicht gelöst und
den Schuldenberg über Jahre haben anwachsen lassen. Der Schuldenabbau muss deshalb
über zusätzliche (befristete) Einnahmen erfolgen.
Die massiven Kürzungen der IV-Renten im Gesamtumfang von 600 Mio. Franken (jährlich
400 Mio. bei den Invalidenrenten, 200 Mio. bei den Kinderrenten) sowie zusätzliche partielle
Kürzungen bei den Renten der beruflichen Vorsorge führen unweigerlich zu einer erheblichen
Mehrbelastung bei den Ergänzungsleistungen (und damit von Bund und Kantonen).
Insbesondere bei den Bezügerinnen und Bezügern mit Kindern wird die Zahl der auf Ergänzungsleistungen
angewiesenen Personen deutlich zunehmen. Dass bald 50% der IVRentner
auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die IV
ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung von Menschen mit einer Behinderung
nicht mehr wahrzunehmen vermag.
Sollten Bundesrat und Parlament auf einer derartig einseitigen massiven Abbauvorlage beharren,
so würde die CSP Schweiz das von den Behindertenorganisationen ankündigte Referendum
unterstützen.
CSP Schweiz – Christlich-soziale Partei
der Schweiz www.csp-pcs.ch
Präsident: Marius Achermann Tel. 079 692 53 58, e-mail: Achermann_Avry@sunrise.ch
Nationalrätin: M.-Th. Weber-Gobet Tel. 079 508 72 94 e-mail: webe.gobet@parl.ch
Sekretariat: Marlies Schafer-Jungo Tel. 026 496 30 74, e-mail: info@csp-pcs.ch
Montag, 11. Oktober 2010
Stuttgart 21: Montagsdemonstration, bundesweite Montagsschwabenstreiche und Volksbegehren für Neuwahlen
Von Daniel Neun | 11.Oktober 2010 Radio Utopie
Heute um 18 Uhr startet im Stuttgarter Schlossgarten die 47. Montagsdemonstration gegen das verkehrsindustrielle und städtebauliche Programm “Stuttgart 21″ (S 21). Zur Unterstützung starten die mittlerweile bundesweit koordinierten Montagsschwabenstreiche. Außerdem wird heute voraussichtlich die magische Grenze von 10.000 Unterschriften überschritten, die die Baden-Württemberger brauchen um ihr Parlament auseinander zu jagen.
Auf der Auftaktkundgebung in Stuttgart sprechen u.a. der Architekt und Stadtplaner Engelbert Rolli und Werner Schretzmeier, der zusammen mit Peter Grohmann und Gudrun Schretzmeier das Stuttgarter Theaterhaus gründete. Erwartet werden wieder Zehntausende. In einem Interview auf Radio Utopie am gestrigen Sonntag sprach der Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann, die Hoffnung aus, dass man heute entsprechend Artikel 43 der Landesverfassung Baden-Württembergs die letzten ca. 3000 notwendigen Unterschriften für den Start des baden-württembergischen Volksbegehrens zur Auflösung des Parlamentes und Neuwahlen zusammen bekommen werde. (Mitschnitt des Radio Utopie Interviews mit Matthias von Herrmann)
Doch diesen Montag passiert noch mehr. Bundesweit gibt es nun zu “Montagsschwabenstreichen” zusammengeschlossene Aktionen, die den demokratischen Widerstand in Stuttgart und Baden-Württemberg gegen das S 21-Programm unterstützen. Die heutigen Termine:
Hamburg: Hauptbahnhof, Ausgang Spittaler Strasse, 18:30 Uhr
Bremen: Hauptbahnhof, Südeingang, Imhoff-Kunstwerk, 18:30 Uhr
Cuxhaven: Hauptbahnhof,Haupteingang, 18:30 Uhr
Düsseldorf: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
Köln: Hauptbahnhof, Haupteingang, Domplatte, 18:45 Uhr
Rüdesheim: Grabengasse, 18:30 Uhr
Marburg: Hauptbahnhof,Haupteingang, 18:30 Uhr
Frankfurt a.M.: Konstablerwache, 17:30 Uhr, Marsch zum Hauptbahnhof
Fulda: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
Bad Hersfeld: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
Dresden: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
München: Richard-Strauss-Brunnen, Neuhauser Strasse 8, Fußgängerzone, 19:00 Uhr
Dresden, Bad Hersfeld, Marburg, Rüdesheim am Rhein und Cuxhaven haben heute ihren ersten Montagsschwabenstreich. Koordiniert werden die bundesweiten Montagsschwabenstreiche vom Parkschützer Gernot Schulz.
Heute um 18 Uhr startet im Stuttgarter Schlossgarten die 47. Montagsdemonstration gegen das verkehrsindustrielle und städtebauliche Programm “Stuttgart 21″ (S 21). Zur Unterstützung starten die mittlerweile bundesweit koordinierten Montagsschwabenstreiche. Außerdem wird heute voraussichtlich die magische Grenze von 10.000 Unterschriften überschritten, die die Baden-Württemberger brauchen um ihr Parlament auseinander zu jagen.
Auf der Auftaktkundgebung in Stuttgart sprechen u.a. der Architekt und Stadtplaner Engelbert Rolli und Werner Schretzmeier, der zusammen mit Peter Grohmann und Gudrun Schretzmeier das Stuttgarter Theaterhaus gründete. Erwartet werden wieder Zehntausende. In einem Interview auf Radio Utopie am gestrigen Sonntag sprach der Sprecher der Parkschützer, Matthias von Herrmann, die Hoffnung aus, dass man heute entsprechend Artikel 43 der Landesverfassung Baden-Württembergs die letzten ca. 3000 notwendigen Unterschriften für den Start des baden-württembergischen Volksbegehrens zur Auflösung des Parlamentes und Neuwahlen zusammen bekommen werde. (Mitschnitt des Radio Utopie Interviews mit Matthias von Herrmann)
Doch diesen Montag passiert noch mehr. Bundesweit gibt es nun zu “Montagsschwabenstreichen” zusammengeschlossene Aktionen, die den demokratischen Widerstand in Stuttgart und Baden-Württemberg gegen das S 21-Programm unterstützen. Die heutigen Termine:
Hamburg: Hauptbahnhof, Ausgang Spittaler Strasse, 18:30 Uhr
Bremen: Hauptbahnhof, Südeingang, Imhoff-Kunstwerk, 18:30 Uhr
Cuxhaven: Hauptbahnhof,Haupteingang, 18:30 Uhr
Düsseldorf: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
Köln: Hauptbahnhof, Haupteingang, Domplatte, 18:45 Uhr
Rüdesheim: Grabengasse, 18:30 Uhr
Marburg: Hauptbahnhof,Haupteingang, 18:30 Uhr
Frankfurt a.M.: Konstablerwache, 17:30 Uhr, Marsch zum Hauptbahnhof
Fulda: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
Bad Hersfeld: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
Dresden: Hauptbahnhof, Haupteingang, 18:30 Uhr
München: Richard-Strauss-Brunnen, Neuhauser Strasse 8, Fußgängerzone, 19:00 Uhr
Dresden, Bad Hersfeld, Marburg, Rüdesheim am Rhein und Cuxhaven haben heute ihren ersten Montagsschwabenstreich. Koordiniert werden die bundesweiten Montagsschwabenstreiche vom Parkschützer Gernot Schulz.
Sonntag, 10. Oktober 2010
Demonstration in Oldenburg: Abschlussrede der Erwerbslosennetzwerke
Von Erwerbslosen Forum Deutschland | 10.Oktober 2010 Radio Utopie
Abschlussrede, die von den Erwerbslosennetzwerken zusammen ausgearbeitet wurde. Es gilt das gesprochene Wort. Vorgetragen wird sie von Beteiligten der Demovorbereitung aus Oldenburg
Abschlussrede 10.10.10
Teil I
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Diese Regierung behandelt mehr als fünf Millionen Menschen dieser Gesellschaft wie den letzten Dreck! Sie wirft ihnen fünf Euro hin wie den Tieren das Futter: Friss oder stirb! Sie hat keine öffentliche Diskussion darüber geführt, was ein Mensch in dieser Gesellschaft braucht für ein menschenwürdiges Leben. Sie hat nicht mit denjenigen gesprochen, die von Hartz IV leben müssen. Sie hat das soziokulturelle Existenzminimum wieder im Hinterzimmer berechnen lassen und präsentiert die Ergebnisse um fünf Minuten vor Zwölf – und dann noch mit peinlichen Zahlendrehern.
Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Hartz IV-Sätze gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb neu bestimmt werden müssen, hätte die Chance beinhaltet, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, was ein Mensch braucht für ein menschenwürdiges Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Es hätte die Chance beinhaltet, die Abspaltung und Ausgrenzung einer wachsenden Armutsbevölkerung überhaupt einmal zu thematisieren und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen.
Aber was macht diese Regierung?
Sie weiß, dass für die Berechnung der HartzIV-Sätze entscheidend ist, welche Haushalte als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Das ist eine politische Entscheidung. Bisher waren es die untersten 20 Prozent aller Einkommensbezieher, ohne die HartzIV- und Grundsicherungsbezieher selber.
Diese Regierung entscheidet als erstes, in dieser Vergleichsgruppe nicht nur all diejenigen zu belassen, die ergänzend HartzIV oder Grundsicherung erhalten, weil ihr Lohn oder ihre Rente nicht reichen, sondern auch noch all die Haushalte, deren Einkommen sogar noch unter den HartzIV-Sätzen liegen.
Im Klartext heißt das: Die Höhe des Regelsatzes soll sich auch nach den Ausgaben von Menschen bemessen, die noch nicht einmal den Regelsatz zur Verfügung haben.
Aber die politische Willkür der Regierung ist damit noch nicht zu Ende. Als ihr nach diesem Trick die Ergebnisse immer noch zu hoch erscheinen, berücksichtigt sie statt der untersten 20 nur noch die untersten 15 Prozent. Hören wir dazu den Originalton aus dem Bundesarbeitsministerium:
„Mit einer Referenzgruppe von ungeachtet weiter 20 Prozent käme man bei der Bemessung des Existenzminimums in Einkommensklassen, die in die untere Mittelschicht reichen (bis 1.200 Euro).“
Liebe Freundinnen und Freunde: Das ist schon eine bemerkenswerte Aussage!
Erstens gibt die Regierung hier unumwunden zu, dass sie die Statistik manipuliert, bis ihr das Ergebnis passt.
Zweitens wird deutlich, dass die Regierung schon ein Niedriglohneinkommen von 1.200 Euro im Monat zur Mittelschicht deklarieren muss, nur um zu verbergen, dass inzwischen fast ein Viertel aller lohnabhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten muss. Und das nicht etwa deshalb, weil in Deutschland in den letzten Jahren insgesamt weniger Geld verdient würde – im Gegenteil, aber das Einkommen wird immer ungleicher verteilt. Während der Niedriglohnsektor sich ausweitet und die Lohnhöhe dort seit 1995 nicht mehr ansteigt, steigen die Einkommen und Gewinne der Reichen und Superreichen.
Und drittens zeigt sich hier, dass die Regelsatzbemessung nach der EVS von vornherein einen entscheidenden Konstruktionsfehler hat:
Wenn man 25 Jahre lang eine Massenarbeitslosigkeit von mehr als 4 Mio. nicht bekämpft, sondern stattdessen den Erwerbslosen systematisch Jahr für Jahr die Leistungen kürzt, wenn man gleichzeitig einen Niedriglohnsektor schafft und mit HartzIV systematisch ausweitet, wenn man in dieser Zeit an einem völlig überholten Schulsystem festhält, das systematisch Bildungschancen nach der sozialen Herkunft verteilt, wenn Kinder kaum eine Chance haben, diesen Teufelskreis sozial vererbter Ausgrenzung zu durchbrechen – wenn man also ein Vierteljahrhundert lang die Gesellschaft systematisch sozial, kulturell und politisch spaltet und eine wachsende Armutsbevölkerung produziert – dann kann die Bemessung des gesellschatlichen Existenzminimums am Konsumverhalten dieser Armutsbevölkerung zu nichts anderem führen als zu weiterer Verarmung, weiterer Mangelernährung und weiterer Ausgrenzung.
Das bedeutet: Wenn die untersten Schichten der Gesellschaft so verarmt sind, dass sie sich kein Obst und keine Bücher mehr leisten können, dann folgt nach diesem Modell daraus, dass Obst und Bücher nicht zum Existenzminimum gehören.
Diese politische Willkür bei der Berechnung des Existenzminimums können und wollen wir uns nicht länger gefallen lassen!
Der Teufelskreis gesellschaftlicher Spaltung kann nur durchbrochen werden – und das ist ein Grund, liebe Freundinnen und Freunde, warum heute Erwerbslose, lohnabhängig Beschäftigte und Landwirte gemeinsam demonstrieren – dieser Teufelskreis gesellschaftlicher Spaltung kann nur durchbrochen werden, wenn wir sowohl dem weiteren Lohndumping einen gesellschaftlichen Riegel vorschieben als auch für eine menschenwürdige Grundsicherung sorgen, die sich eben nicht am sinkenden Lohnniveau bemisst, sondern am wachsenden gesellschaftlichen Reichtum.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, diese Regierung hat nicht einmal genügend Anstand, wenigstens die Bedarfe von mehr als zwei Millionen Kindern, die von HartzIV leben müssen, ernsthaft zu ermitteln, so wie es das Verfassungsgericht verlangt hat.
In den Daten der EVS werden die Ausgaben für Kinder nämlich gar nicht gesondert erfasst. Sie wurden in den Hinterzimmern des Ministerium mit komplizierten Rechenmodellen von den Gesamtausgaben der Haushalte „abgeleitet“. Frau von der Leyen sollte ihr Ministerium nicht mehr Ministerium für Arbeit und Soziales nennen, sondern das „Mysterium der unterdrückten Bedarfe“.
Denn was, liebe Freundinnen und Freunde, hat es mit realen Bedürfnissen zu tun, wenn in den neuen Regelsätzen für die Ernährung eines 13-jährigen Kindes 27 Euro und 47 Cent pro Monat weniger enthalten sind als für ein 14-jähriges Kind? Es wird das Geheimnis unserer siebenfachen Supermutti Ursula von der Leyen bleiben, wie wir unserem 13-jährigen Kind erklären sollen, dass es jeden Monat für 27 Euro und 47 Cent weniger zu essen bekommt als sein 14-jähriges Geschwisterkind.
Solch ein Schwachsinn kann nur dabei herauskommen, wenn man Statistikern vorschreibt, die realen Bedürfnisse von Millionen Menschen auf eine von vornherein festgelegte Summe herunter zu rechnen.
Nebenbei bemerkt finden wir es beschämend, dass hochdotierte Wissenschaftler sich dafür hergeben, der Regierung solche Scheinrechtfertigungen für ihren fortgesetzten Verstoß gegen die Menschenwürde zu liefern. Aber vielleicht sind das auch schon die ersten Ergebnisse der neoliberalen Bildungsreformen: dass hochspezialisiertes Fachwissen offensichtlich ohne weiteres mit einer totalen sozialen Verblödung zusammengehen kann.
Diese Regierung predigt nur eine allgemeine Familien-und Kinderförderung, praktisch betreibt sie eine gesellschaftliche Auslese, die man nur noch als sozialrassistisch bezeichnen kann – wie sonst ist das krampfhafte Festhalten an unserem aussortierendem Schulsystem zu erklären, oder die kaltschnäuzigige Streichung des Elterngelds nur für Hartz IV-Kinder und nun die grobe Missachtung grundlegender Bedürfnisse von mehr als zwei Millionen Kindern?
Dabei muss es nicht immer nur mehr Geld sein. Wir sind durchaus mit Sachleistungen einverstanden, gern nach dem skandinavischen Vorbild, auf das sich von der Leyen mit ihrer Chipkarte so gern bezieht. Wir sind schwer dafür, dass alle Kinder gemeinsam lernen bis zur zehnten Klasse, dass der Transport zur Schule nichts kostet, dass sämtliche Schulmaterialien bezahlt werden, dass es ein gesundes und kostenloses Mittagessen für alle Kinder in der Schule gibt, dass alle Kinder bis Nachmittags professionell und liebvoll betreut werden. Solche Sachleistungen für alle nehmen wir gerne, denn eine solche soziale Infrastruktur würde tatsächlich die weitere Spaltung der Gesellschaft stoppen und Integration voranbringen.
Aber wir sind gegen scheinheilige Mogelpackungen, mit denen die armen Kinder nur noch mehr diskriminiert und ausgegrenzt werden.
Teil II
Liebe Freundinnen und Freunde!
Die gesellschaftliche Auslese ist ein notwendiger Teil des aktuellen Aufschwungs „Made in Germany“. So, wie die Bundesregierung sich mit den Laufzeitverlängerungen zum Büttel der Atomindustrie und mit der sogenannten Gesundheitsreform zum Büttel der Pharmakonzerne macht, vollzieht sie auch die Büttelpolitik für die Exportindustrie. Sie betreibt die soziale Spaltung der Gesellschaft, um den Druck auf die Löhne aufrecht zu erhalten. Denn der aktuelle Aufschwung Deutschlands ist ein sehr einseitiger, exportgetragener Aufschwung, der nur mit relativ geringen Lohnkosten und auf Kosten anderer Länder-funktionieren kann. Er bewegt sich auf dünnem Eis. Die deutsche Wirtschaft wächst zur Zeit, weil die…konomien in Griechenland, Spanien, Portugal und Irland nicht mehr wachsen. Die deutschen Arbeitslosenzahlen sinken, weil die Arbeitslosigkeit in andere Länder exportiert wird.
Ein Sprichwort sagt: „Wer sich auf dünnem Eis bewegt, muss schneller laufen“. Aber die kapitalistische Wachstumsideologie führt uns immer weiter weg vom Ufer – und sorgt nebenbei auch noch für die fort-schreitende Erwärmung der Gewässer. Der fatale Wettlauf um Absatzmärkte, Rohstoffe, …l und Gas zerstört die Lebensgrundlagen unseres Planeten. Er verursacht Kriege, Ausbeutung, Hunger und Naturkatastrophen und führt zur Vertreibung und Flucht von Millionen Menschen.
Während für den Warenexport und die Ausbeutung von Rohstoffen die Grenzen nicht schnell genug durchlässig gemacht werden können, werden für Flüchtlinge die Schotten in Europa dicht gemacht. Den wenigen, die den Weg in die reichen Länder überhaupt schaffen, wird das Leben bewusst schwer gemacht. Sie sind in den miserabelsten Unterkünften untergebracht und ständig von Abschiebungen bedroht. Noch jede Verschlechterung unserer Sozialleistungen wird vorher an ihnen vollzogen. An ihnen wird gesellschaftlich vorexerziert, wie mit vermeintlich überflüssigen Menschen umgegangen wird.
Aber Flüchtlinge und ihre Unterstützerorganisationen wehren sich. Und wir freuen uns, dass sie mit uns hier zusammen demonstrieren, dass sie sich mit unseren Forderungen solidarisieren, dass wir uns gemeinsam wehren gegen die Spaltung in nützlich und überflüssig.
Wir fordern eine ausreichende und gleiche Grundsicherung für alle Menschen weltweit!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Zur Herstellung von Jeans im „Vintage-Style“ müssen Arbeiterinnen in den türkischen Textilfabriken die Jeans per Hand sandstrahlen. Die giftigen Dämpfe, die dabei entstehen, führen zur Zerstörung ihrer Atemwege – Aber wir sind froh, dass wir uns diese Jeans für 9,99 Euro bei Aldi kaufen können, weil mehr Geld dafür im HartzIV-Regelsatz nicht vorgesehen ist.
Bei der Gemüseproduktion unter den quadratkilometergroßen Folientunneln im spanischen Almeria ruinieren Tausende MigrationsarbeiterInnen Jahr für Jahr ihr Leben und ihre Gesundheit durch katastrophale Arbeitsbedingungen und Pflanzengifte – Aber wir freuen uns, drei bunte Paprikaschoten für 79 Cent bei Lidl kaufen zu können, denn für frisches Obst und Gemüse reicht der HartzIV-Satz sonst nicht.
Weil die Milchpreise längst nicht kostendeckend sind, ist die Existenz vieler Milchviehhalter in Deutschland bedroht. Sie müssen aufgeben oder ihr Land an die Betreiber von Biogasanlagen verpachten – Aber wir freuen uns, dass die Milchprodukte bei den Discountern so günstig sind, denn für mehr würde der HartzIV-Satz auch nicht reichen.
Weil sie diese fatalen Zusammenhänge begriffen haben, demonstrieren auch die Milchbauern hier mit uns gemeinsam! Sie wissen, dass wir uns Nahrungsmittel zu fairen Preisen nur leisten können, wenn dafür genug Geld im Regelsatz enthalten ist. Und wir wissen, dass wir die Ausbeutung der ArbeiterInnen, die Zerstörung der regionalen Landwirtschaft, die Massentierquälerei und die Zerstörung der Natur weltweit nur stoppen können, wenn wir anfangen, den ruinösen Preiskrieg der Discounter hier stoppen.
Wir wollen nicht länger durch HartzIV gezwungen sein, immer nur das Billigste einzukaufen! Wir wollen nicht als Rechtfertigung für den Preiskrieg der Discounter missbraucht werden! Deshalb fordern wir mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel sofort!
Teil III
Liebe Freundinnen und Freunde!
80 Euro mehr sind nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu gerechten und ökologischen Arbeits-und Lebensverhältnissen auf der ganzen Welt. Aber deshalb sind 80 Euro mehr nicht nur einfach 80 Euro. 80 Euro mehr stehen heute symbolisch
dafür, dass Erwerbslose sich nicht kleinlaut in ihr vermeintliches Schicksal fügen, sondern selbstbewusst und lautstark für die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse eintreten,
sie stehen dafür, dass die Erwerbslosen dabei nicht nur sich sehen, sondern den Blick über ihren Tellerrand heben und sehen, welche anderen gesellschaftlichen Gruppen von Angriffen auf ihre Lebensbedingungen betroffen sind,
80 Euro stehen für mehr Geld in den Taschen der Erwerbslosen, aber sie stehen auch für bessere und gesündere Lebensmittel, sie stehen für regionale und ökologische Lebensmittelproduktion, sie stehen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne überall,
• 80 Euro stehen heute dafür, dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Erwerbslose, Flüchtlinge, prekär Beschäftigte, Gewerkschafter und Landwirte gemeinsam auf die Straße gehen, sich nicht gegeneinander ausspielen lassen und zusammen für ein besseres Leben kämpfen!
Und deshalb ist es auch gut so, dass immer mehr Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter begreifen, dass es nicht nur darum gehen kann, die Arbeitsplätze von Kernbelegschaften im „Standort Deutschland“ zu retten, sondern dass an der Frage eines Mindesteinkommens über die gesamten Lebensverhältnisse in der Gesellschaft entschieden wird. Und deshalb ist es auch gut so, dass heute nicht nur viele GewerkschafterInnen und Gewerkschafter aus den Erwerbslosenausschüssen von verdi dabei sind, sondern auch viele, die noch beschäftigt sind, und viele, die prekär beschäftigt sind und sich gerade deshalb gewerkschaftlich organisiert haben.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
80 Euro mehr sind nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einem besseren Leben für alle. Aber für uns sind sie ein riesiger Schritt angesichts der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse. „Große Macht bedeutet auch große Verantwortung“ -aber wir haben keine große Macht, dazu sind wir noch zu wenige. Und trotzdem lastet auf uns eine große Verantwortung:
Wir sind es, die gegen menschenverachtende Spaltungs- und Ausgrenzungspolitik die Kraft des gesellschaftlichen Zusammenhalts repräsentieren,
Wir sind es, die gegen soziale Kälte menschliche Wärme und Solidarität setzen,
Wir sind es, die über eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft nicht nur für Reiche, sondern für alle Menschen auf der ganzen Welt nachdenken!
Aber wir sind es auch, die diesen Kampf gewinnen müssen! Dazu brauchen wir Verbündete! Wir freuen uns deshalb über die Unterstützung verschiedener Untergliederungen des DGB, von Verdi, der IG Metall und der GEW!
Wir freuen uns, dass VertreterInnen der Linken, aber auch der Grünen und der SPD uns für die heutige Demonstration ihre Solidarität bekunden. Aber wir sagen hier eines auch in aller Deutlichkeit an die Adresse der SPD und der Grünen: Mit flockigen Lippenbekenntnissen ist der Schaden, den ihr mit der Durchsetzung von HartzIV angerichtet habt, nicht wieder gut zu machen!
Wir werden Euch an Euren Taten messen. Und von diesen Taten ist die geringste, die wir erwarten,dass Ihr diesen Gesetzentwurf mit uns zusammen verhindert – aber nicht für einen faulen Kompromiss im Vermittlungsausschuss, sondern für mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel – und keinen Cent weniger!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
Mit dieser Demonstration haben wir unsere Forderung nach 80 Euro mehr zum Symbol für unseren Kampf für ein besseres Leben gemacht. Und wir haben ein für Deutschland historisch neues Symbol geschaffen: das Krach schlagen auf Kochtöpfen.
Krach schlagen auf Kochtöpfen signalisiert, dass es ans Eingemachte geht, dass selbst in einem der reichsten Länder auf der Erde das elementare Grundbedürfnis nach gesunder Ernährung verletzt wird.Aber Krach schlagen auf Kochtöpfen signalisiert auch, dass wir die Machthaber in diesem Land nicht mehr in Ruhe lassen werden.
Lasst und in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten, notfalls auch Jahren, dafür sorgen, dass es keine politische Veranstaltung mehr gibt, auf der wir nicht auf Kochtöpfen Krach schlagen:Für 80 Euro mehr für Lebensmittel sofort! Für ein Einkommen für alle, das auch für eine gesunde Ernährung ausreicht!Für sinnvolle Arbeitsplätze mit existenzsicherndem Einkommen!Für gesellschaftliche Kontrolle unserer Lebensmittelproduktion! Für eine ökologische, fair gehandelte und auch regionale Versorgung mit Lebensmitteln! Für eine bessere Welt!
Die Demonstration wird von folgenden Erwerbsloseninitiativen und Netzwerken getragen:
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Erwerbslosen Forum Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Erwerbslose
Oldenburg 10.Oktober 2010
Abschlussrede, die von den Erwerbslosennetzwerken zusammen ausgearbeitet wurde. Es gilt das gesprochene Wort. Vorgetragen wird sie von Beteiligten der Demovorbereitung aus Oldenburg
Abschlussrede 10.10.10
Teil I
Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Diese Regierung behandelt mehr als fünf Millionen Menschen dieser Gesellschaft wie den letzten Dreck! Sie wirft ihnen fünf Euro hin wie den Tieren das Futter: Friss oder stirb! Sie hat keine öffentliche Diskussion darüber geführt, was ein Mensch in dieser Gesellschaft braucht für ein menschenwürdiges Leben. Sie hat nicht mit denjenigen gesprochen, die von Hartz IV leben müssen. Sie hat das soziokulturelle Existenzminimum wieder im Hinterzimmer berechnen lassen und präsentiert die Ergebnisse um fünf Minuten vor Zwölf – und dann noch mit peinlichen Zahlendrehern.
Die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Hartz IV-Sätze gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb neu bestimmt werden müssen, hätte die Chance beinhaltet, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, was ein Mensch braucht für ein menschenwürdiges Leben in der Bundesrepublik Deutschland. Es hätte die Chance beinhaltet, die Abspaltung und Ausgrenzung einer wachsenden Armutsbevölkerung überhaupt einmal zu thematisieren und gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen.
Aber was macht diese Regierung?
Sie weiß, dass für die Berechnung der HartzIV-Sätze entscheidend ist, welche Haushalte als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Das ist eine politische Entscheidung. Bisher waren es die untersten 20 Prozent aller Einkommensbezieher, ohne die HartzIV- und Grundsicherungsbezieher selber.
Diese Regierung entscheidet als erstes, in dieser Vergleichsgruppe nicht nur all diejenigen zu belassen, die ergänzend HartzIV oder Grundsicherung erhalten, weil ihr Lohn oder ihre Rente nicht reichen, sondern auch noch all die Haushalte, deren Einkommen sogar noch unter den HartzIV-Sätzen liegen.
Im Klartext heißt das: Die Höhe des Regelsatzes soll sich auch nach den Ausgaben von Menschen bemessen, die noch nicht einmal den Regelsatz zur Verfügung haben.
Aber die politische Willkür der Regierung ist damit noch nicht zu Ende. Als ihr nach diesem Trick die Ergebnisse immer noch zu hoch erscheinen, berücksichtigt sie statt der untersten 20 nur noch die untersten 15 Prozent. Hören wir dazu den Originalton aus dem Bundesarbeitsministerium:
„Mit einer Referenzgruppe von ungeachtet weiter 20 Prozent käme man bei der Bemessung des Existenzminimums in Einkommensklassen, die in die untere Mittelschicht reichen (bis 1.200 Euro).“
Liebe Freundinnen und Freunde: Das ist schon eine bemerkenswerte Aussage!
Erstens gibt die Regierung hier unumwunden zu, dass sie die Statistik manipuliert, bis ihr das Ergebnis passt.
Zweitens wird deutlich, dass die Regierung schon ein Niedriglohneinkommen von 1.200 Euro im Monat zur Mittelschicht deklarieren muss, nur um zu verbergen, dass inzwischen fast ein Viertel aller lohnabhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten muss. Und das nicht etwa deshalb, weil in Deutschland in den letzten Jahren insgesamt weniger Geld verdient würde – im Gegenteil, aber das Einkommen wird immer ungleicher verteilt. Während der Niedriglohnsektor sich ausweitet und die Lohnhöhe dort seit 1995 nicht mehr ansteigt, steigen die Einkommen und Gewinne der Reichen und Superreichen.
Und drittens zeigt sich hier, dass die Regelsatzbemessung nach der EVS von vornherein einen entscheidenden Konstruktionsfehler hat:
Wenn man 25 Jahre lang eine Massenarbeitslosigkeit von mehr als 4 Mio. nicht bekämpft, sondern stattdessen den Erwerbslosen systematisch Jahr für Jahr die Leistungen kürzt, wenn man gleichzeitig einen Niedriglohnsektor schafft und mit HartzIV systematisch ausweitet, wenn man in dieser Zeit an einem völlig überholten Schulsystem festhält, das systematisch Bildungschancen nach der sozialen Herkunft verteilt, wenn Kinder kaum eine Chance haben, diesen Teufelskreis sozial vererbter Ausgrenzung zu durchbrechen – wenn man also ein Vierteljahrhundert lang die Gesellschaft systematisch sozial, kulturell und politisch spaltet und eine wachsende Armutsbevölkerung produziert – dann kann die Bemessung des gesellschatlichen Existenzminimums am Konsumverhalten dieser Armutsbevölkerung zu nichts anderem führen als zu weiterer Verarmung, weiterer Mangelernährung und weiterer Ausgrenzung.
Das bedeutet: Wenn die untersten Schichten der Gesellschaft so verarmt sind, dass sie sich kein Obst und keine Bücher mehr leisten können, dann folgt nach diesem Modell daraus, dass Obst und Bücher nicht zum Existenzminimum gehören.
Diese politische Willkür bei der Berechnung des Existenzminimums können und wollen wir uns nicht länger gefallen lassen!
Der Teufelskreis gesellschaftlicher Spaltung kann nur durchbrochen werden – und das ist ein Grund, liebe Freundinnen und Freunde, warum heute Erwerbslose, lohnabhängig Beschäftigte und Landwirte gemeinsam demonstrieren – dieser Teufelskreis gesellschaftlicher Spaltung kann nur durchbrochen werden, wenn wir sowohl dem weiteren Lohndumping einen gesellschaftlichen Riegel vorschieben als auch für eine menschenwürdige Grundsicherung sorgen, die sich eben nicht am sinkenden Lohnniveau bemisst, sondern am wachsenden gesellschaftlichen Reichtum.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, diese Regierung hat nicht einmal genügend Anstand, wenigstens die Bedarfe von mehr als zwei Millionen Kindern, die von HartzIV leben müssen, ernsthaft zu ermitteln, so wie es das Verfassungsgericht verlangt hat.
In den Daten der EVS werden die Ausgaben für Kinder nämlich gar nicht gesondert erfasst. Sie wurden in den Hinterzimmern des Ministerium mit komplizierten Rechenmodellen von den Gesamtausgaben der Haushalte „abgeleitet“. Frau von der Leyen sollte ihr Ministerium nicht mehr Ministerium für Arbeit und Soziales nennen, sondern das „Mysterium der unterdrückten Bedarfe“.
Denn was, liebe Freundinnen und Freunde, hat es mit realen Bedürfnissen zu tun, wenn in den neuen Regelsätzen für die Ernährung eines 13-jährigen Kindes 27 Euro und 47 Cent pro Monat weniger enthalten sind als für ein 14-jähriges Kind? Es wird das Geheimnis unserer siebenfachen Supermutti Ursula von der Leyen bleiben, wie wir unserem 13-jährigen Kind erklären sollen, dass es jeden Monat für 27 Euro und 47 Cent weniger zu essen bekommt als sein 14-jähriges Geschwisterkind.
Solch ein Schwachsinn kann nur dabei herauskommen, wenn man Statistikern vorschreibt, die realen Bedürfnisse von Millionen Menschen auf eine von vornherein festgelegte Summe herunter zu rechnen.
Nebenbei bemerkt finden wir es beschämend, dass hochdotierte Wissenschaftler sich dafür hergeben, der Regierung solche Scheinrechtfertigungen für ihren fortgesetzten Verstoß gegen die Menschenwürde zu liefern. Aber vielleicht sind das auch schon die ersten Ergebnisse der neoliberalen Bildungsreformen: dass hochspezialisiertes Fachwissen offensichtlich ohne weiteres mit einer totalen sozialen Verblödung zusammengehen kann.
Diese Regierung predigt nur eine allgemeine Familien-und Kinderförderung, praktisch betreibt sie eine gesellschaftliche Auslese, die man nur noch als sozialrassistisch bezeichnen kann – wie sonst ist das krampfhafte Festhalten an unserem aussortierendem Schulsystem zu erklären, oder die kaltschnäuzigige Streichung des Elterngelds nur für Hartz IV-Kinder und nun die grobe Missachtung grundlegender Bedürfnisse von mehr als zwei Millionen Kindern?
Dabei muss es nicht immer nur mehr Geld sein. Wir sind durchaus mit Sachleistungen einverstanden, gern nach dem skandinavischen Vorbild, auf das sich von der Leyen mit ihrer Chipkarte so gern bezieht. Wir sind schwer dafür, dass alle Kinder gemeinsam lernen bis zur zehnten Klasse, dass der Transport zur Schule nichts kostet, dass sämtliche Schulmaterialien bezahlt werden, dass es ein gesundes und kostenloses Mittagessen für alle Kinder in der Schule gibt, dass alle Kinder bis Nachmittags professionell und liebvoll betreut werden. Solche Sachleistungen für alle nehmen wir gerne, denn eine solche soziale Infrastruktur würde tatsächlich die weitere Spaltung der Gesellschaft stoppen und Integration voranbringen.
Aber wir sind gegen scheinheilige Mogelpackungen, mit denen die armen Kinder nur noch mehr diskriminiert und ausgegrenzt werden.
Teil II
Liebe Freundinnen und Freunde!
Die gesellschaftliche Auslese ist ein notwendiger Teil des aktuellen Aufschwungs „Made in Germany“. So, wie die Bundesregierung sich mit den Laufzeitverlängerungen zum Büttel der Atomindustrie und mit der sogenannten Gesundheitsreform zum Büttel der Pharmakonzerne macht, vollzieht sie auch die Büttelpolitik für die Exportindustrie. Sie betreibt die soziale Spaltung der Gesellschaft, um den Druck auf die Löhne aufrecht zu erhalten. Denn der aktuelle Aufschwung Deutschlands ist ein sehr einseitiger, exportgetragener Aufschwung, der nur mit relativ geringen Lohnkosten und auf Kosten anderer Länder-funktionieren kann. Er bewegt sich auf dünnem Eis. Die deutsche Wirtschaft wächst zur Zeit, weil die…konomien in Griechenland, Spanien, Portugal und Irland nicht mehr wachsen. Die deutschen Arbeitslosenzahlen sinken, weil die Arbeitslosigkeit in andere Länder exportiert wird.
Ein Sprichwort sagt: „Wer sich auf dünnem Eis bewegt, muss schneller laufen“. Aber die kapitalistische Wachstumsideologie führt uns immer weiter weg vom Ufer – und sorgt nebenbei auch noch für die fort-schreitende Erwärmung der Gewässer. Der fatale Wettlauf um Absatzmärkte, Rohstoffe, …l und Gas zerstört die Lebensgrundlagen unseres Planeten. Er verursacht Kriege, Ausbeutung, Hunger und Naturkatastrophen und führt zur Vertreibung und Flucht von Millionen Menschen.
Während für den Warenexport und die Ausbeutung von Rohstoffen die Grenzen nicht schnell genug durchlässig gemacht werden können, werden für Flüchtlinge die Schotten in Europa dicht gemacht. Den wenigen, die den Weg in die reichen Länder überhaupt schaffen, wird das Leben bewusst schwer gemacht. Sie sind in den miserabelsten Unterkünften untergebracht und ständig von Abschiebungen bedroht. Noch jede Verschlechterung unserer Sozialleistungen wird vorher an ihnen vollzogen. An ihnen wird gesellschaftlich vorexerziert, wie mit vermeintlich überflüssigen Menschen umgegangen wird.
Aber Flüchtlinge und ihre Unterstützerorganisationen wehren sich. Und wir freuen uns, dass sie mit uns hier zusammen demonstrieren, dass sie sich mit unseren Forderungen solidarisieren, dass wir uns gemeinsam wehren gegen die Spaltung in nützlich und überflüssig.
Wir fordern eine ausreichende und gleiche Grundsicherung für alle Menschen weltweit!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
Zur Herstellung von Jeans im „Vintage-Style“ müssen Arbeiterinnen in den türkischen Textilfabriken die Jeans per Hand sandstrahlen. Die giftigen Dämpfe, die dabei entstehen, führen zur Zerstörung ihrer Atemwege – Aber wir sind froh, dass wir uns diese Jeans für 9,99 Euro bei Aldi kaufen können, weil mehr Geld dafür im HartzIV-Regelsatz nicht vorgesehen ist.
Bei der Gemüseproduktion unter den quadratkilometergroßen Folientunneln im spanischen Almeria ruinieren Tausende MigrationsarbeiterInnen Jahr für Jahr ihr Leben und ihre Gesundheit durch katastrophale Arbeitsbedingungen und Pflanzengifte – Aber wir freuen uns, drei bunte Paprikaschoten für 79 Cent bei Lidl kaufen zu können, denn für frisches Obst und Gemüse reicht der HartzIV-Satz sonst nicht.
Weil die Milchpreise längst nicht kostendeckend sind, ist die Existenz vieler Milchviehhalter in Deutschland bedroht. Sie müssen aufgeben oder ihr Land an die Betreiber von Biogasanlagen verpachten – Aber wir freuen uns, dass die Milchprodukte bei den Discountern so günstig sind, denn für mehr würde der HartzIV-Satz auch nicht reichen.
Weil sie diese fatalen Zusammenhänge begriffen haben, demonstrieren auch die Milchbauern hier mit uns gemeinsam! Sie wissen, dass wir uns Nahrungsmittel zu fairen Preisen nur leisten können, wenn dafür genug Geld im Regelsatz enthalten ist. Und wir wissen, dass wir die Ausbeutung der ArbeiterInnen, die Zerstörung der regionalen Landwirtschaft, die Massentierquälerei und die Zerstörung der Natur weltweit nur stoppen können, wenn wir anfangen, den ruinösen Preiskrieg der Discounter hier stoppen.
Wir wollen nicht länger durch HartzIV gezwungen sein, immer nur das Billigste einzukaufen! Wir wollen nicht als Rechtfertigung für den Preiskrieg der Discounter missbraucht werden! Deshalb fordern wir mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel sofort!
Teil III
Liebe Freundinnen und Freunde!
80 Euro mehr sind nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu gerechten und ökologischen Arbeits-und Lebensverhältnissen auf der ganzen Welt. Aber deshalb sind 80 Euro mehr nicht nur einfach 80 Euro. 80 Euro mehr stehen heute symbolisch
dafür, dass Erwerbslose sich nicht kleinlaut in ihr vermeintliches Schicksal fügen, sondern selbstbewusst und lautstark für die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse eintreten,
sie stehen dafür, dass die Erwerbslosen dabei nicht nur sich sehen, sondern den Blick über ihren Tellerrand heben und sehen, welche anderen gesellschaftlichen Gruppen von Angriffen auf ihre Lebensbedingungen betroffen sind,
80 Euro stehen für mehr Geld in den Taschen der Erwerbslosen, aber sie stehen auch für bessere und gesündere Lebensmittel, sie stehen für regionale und ökologische Lebensmittelproduktion, sie stehen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen und existenzsichernde Löhne überall,
• 80 Euro stehen heute dafür, dass erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Erwerbslose, Flüchtlinge, prekär Beschäftigte, Gewerkschafter und Landwirte gemeinsam auf die Straße gehen, sich nicht gegeneinander ausspielen lassen und zusammen für ein besseres Leben kämpfen!
Und deshalb ist es auch gut so, dass immer mehr Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter begreifen, dass es nicht nur darum gehen kann, die Arbeitsplätze von Kernbelegschaften im „Standort Deutschland“ zu retten, sondern dass an der Frage eines Mindesteinkommens über die gesamten Lebensverhältnisse in der Gesellschaft entschieden wird. Und deshalb ist es auch gut so, dass heute nicht nur viele GewerkschafterInnen und Gewerkschafter aus den Erwerbslosenausschüssen von verdi dabei sind, sondern auch viele, die noch beschäftigt sind, und viele, die prekär beschäftigt sind und sich gerade deshalb gewerkschaftlich organisiert haben.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!
80 Euro mehr sind nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einem besseren Leben für alle. Aber für uns sind sie ein riesiger Schritt angesichts der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse. „Große Macht bedeutet auch große Verantwortung“ -aber wir haben keine große Macht, dazu sind wir noch zu wenige. Und trotzdem lastet auf uns eine große Verantwortung:
Wir sind es, die gegen menschenverachtende Spaltungs- und Ausgrenzungspolitik die Kraft des gesellschaftlichen Zusammenhalts repräsentieren,
Wir sind es, die gegen soziale Kälte menschliche Wärme und Solidarität setzen,
Wir sind es, die über eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft nicht nur für Reiche, sondern für alle Menschen auf der ganzen Welt nachdenken!
Aber wir sind es auch, die diesen Kampf gewinnen müssen! Dazu brauchen wir Verbündete! Wir freuen uns deshalb über die Unterstützung verschiedener Untergliederungen des DGB, von Verdi, der IG Metall und der GEW!
Wir freuen uns, dass VertreterInnen der Linken, aber auch der Grünen und der SPD uns für die heutige Demonstration ihre Solidarität bekunden. Aber wir sagen hier eines auch in aller Deutlichkeit an die Adresse der SPD und der Grünen: Mit flockigen Lippenbekenntnissen ist der Schaden, den ihr mit der Durchsetzung von HartzIV angerichtet habt, nicht wieder gut zu machen!
Wir werden Euch an Euren Taten messen. Und von diesen Taten ist die geringste, die wir erwarten,dass Ihr diesen Gesetzentwurf mit uns zusammen verhindert – aber nicht für einen faulen Kompromiss im Vermittlungsausschuss, sondern für mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel – und keinen Cent weniger!
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
Mit dieser Demonstration haben wir unsere Forderung nach 80 Euro mehr zum Symbol für unseren Kampf für ein besseres Leben gemacht. Und wir haben ein für Deutschland historisch neues Symbol geschaffen: das Krach schlagen auf Kochtöpfen.
Krach schlagen auf Kochtöpfen signalisiert, dass es ans Eingemachte geht, dass selbst in einem der reichsten Länder auf der Erde das elementare Grundbedürfnis nach gesunder Ernährung verletzt wird.Aber Krach schlagen auf Kochtöpfen signalisiert auch, dass wir die Machthaber in diesem Land nicht mehr in Ruhe lassen werden.
Lasst und in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten, notfalls auch Jahren, dafür sorgen, dass es keine politische Veranstaltung mehr gibt, auf der wir nicht auf Kochtöpfen Krach schlagen:Für 80 Euro mehr für Lebensmittel sofort! Für ein Einkommen für alle, das auch für eine gesunde Ernährung ausreicht!Für sinnvolle Arbeitsplätze mit existenzsicherndem Einkommen!Für gesellschaftliche Kontrolle unserer Lebensmittelproduktion! Für eine ökologische, fair gehandelte und auch regionale Versorgung mit Lebensmitteln! Für eine bessere Welt!
Die Demonstration wird von folgenden Erwerbsloseninitiativen und Netzwerken getragen:
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Erwerbslosen Forum Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Erwerbslose
Oldenburg 10.Oktober 2010
Samstag, 9. Oktober 2010
Stuttgart 21: Grüne in Baden-Württemberg bei 36 Prozent
Von Daniel Neun | 9.Oktober 2010 Radio Utopie
Die erste landesweite Umfrage in Baden-Württemberg seit einem Monat beschert der Nomenklatura der “Volksparteien”, die das verkehrsindustrielle und städtebauliche Programm “Stuttgart 21″ (S 21) in Bund und Land betrieben und seit 2007 auf den Weg gebracht haben, eine vernichtende Aussicht: die CDU stürzt ab auf 28 Prozent, die SPD säuft ab auf 17 Prozent und die Bündnis 90/Die Grünen steigen auf 36 Prozent.
Das hätte nobody für möglich gehalten. (Wird Silke Krebs bald erste grüne Ministerpräsidentin?, 7.September)
Im Verhältnis zur letzten Landtagswahl bedeutet dies Verluste für die CDU von -16 % und für die SPD von -21 %. Damit verlieren allein die Sozens in dieser aktuellen Umfrage im Verhältnis zu 2006 mehr als die Hälfte ihrer Stimmen. Für Bündnis 90/Die Grünen, die in 2006 auf 11 Prozent kamen, bedeutet dieses Ergebnis mehr als eine Verdreifachung ihrer Stimmanteile.
Kaum jemand wird noch versuchen, das Ergebnis dieser von der Firma ABS Marktforschung am 5. und 6.Oktober erhobenen Umfrage als zusammhanglos mit dem Milliardenprojekt “Stuttgart 21″ und dem brutalen Polizeieinsatz am 30.September im Stuttgarter Schloßgarten darzustellen. Sollte es dennoch jemand versuchen, hat er wenigstens Mitgefühl verdient.
Nun wird man im Laufe des heutigen Morgens sicher ein-, zweihundert blasse Gesichter im Establishment durch die Flure der Macht wanken sehen – nicht nur in Stuttgart.
In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs kann man CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus schon mal die Koffer holen. Denn nun sind selbst die Sozens nicht mehr da, die lieben Kleinen, um ihm wieder auf den Thron zu helfen. Die “große Koalition”, sie käme nur auf 45 Prozent. Doch diese ganzen, für´s Gewohnheitsmächtle so unerklärlichen Vorgänge, sie werden auch in Berlin ein leichtes Zittern im Gebälk hervor rufen. CDU-Kanzlerin Angela Merkel bekommt ihre Volksabstimmung über S 21 bei der nächsten baden-württembergischen Landtagswahl, spätestens am 27 März; wenn das Stuttgarter Aktionsbündnis durchzieht und die notwendigen Unterschriften für vorzeitige Neuwahlen zusammen bekommt, sogar schon vorher.
Die Mühle der Demokratie auf deutschem Boden, sie malt wieder.
Quellen:
http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/baden-wuerttemberg.htm
http://www.abs-marktforschung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=34&Itemid=28
Die erste landesweite Umfrage in Baden-Württemberg seit einem Monat beschert der Nomenklatura der “Volksparteien”, die das verkehrsindustrielle und städtebauliche Programm “Stuttgart 21″ (S 21) in Bund und Land betrieben und seit 2007 auf den Weg gebracht haben, eine vernichtende Aussicht: die CDU stürzt ab auf 28 Prozent, die SPD säuft ab auf 17 Prozent und die Bündnis 90/Die Grünen steigen auf 36 Prozent.
Das hätte nobody für möglich gehalten. (Wird Silke Krebs bald erste grüne Ministerpräsidentin?, 7.September)
Im Verhältnis zur letzten Landtagswahl bedeutet dies Verluste für die CDU von -16 % und für die SPD von -21 %. Damit verlieren allein die Sozens in dieser aktuellen Umfrage im Verhältnis zu 2006 mehr als die Hälfte ihrer Stimmen. Für Bündnis 90/Die Grünen, die in 2006 auf 11 Prozent kamen, bedeutet dieses Ergebnis mehr als eine Verdreifachung ihrer Stimmanteile.
Kaum jemand wird noch versuchen, das Ergebnis dieser von der Firma ABS Marktforschung am 5. und 6.Oktober erhobenen Umfrage als zusammhanglos mit dem Milliardenprojekt “Stuttgart 21″ und dem brutalen Polizeieinsatz am 30.September im Stuttgarter Schloßgarten darzustellen. Sollte es dennoch jemand versuchen, hat er wenigstens Mitgefühl verdient.
Nun wird man im Laufe des heutigen Morgens sicher ein-, zweihundert blasse Gesichter im Establishment durch die Flure der Macht wanken sehen – nicht nur in Stuttgart.
In der Landeshauptstadt Baden-Württembergs kann man CDU-Ministerpräsident Stefan Mappus schon mal die Koffer holen. Denn nun sind selbst die Sozens nicht mehr da, die lieben Kleinen, um ihm wieder auf den Thron zu helfen. Die “große Koalition”, sie käme nur auf 45 Prozent. Doch diese ganzen, für´s Gewohnheitsmächtle so unerklärlichen Vorgänge, sie werden auch in Berlin ein leichtes Zittern im Gebälk hervor rufen. CDU-Kanzlerin Angela Merkel bekommt ihre Volksabstimmung über S 21 bei der nächsten baden-württembergischen Landtagswahl, spätestens am 27 März; wenn das Stuttgarter Aktionsbündnis durchzieht und die notwendigen Unterschriften für vorzeitige Neuwahlen zusammen bekommt, sogar schon vorher.
Die Mühle der Demokratie auf deutschem Boden, sie malt wieder.
Quellen:
http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/baden-wuerttemberg.htm
http://www.abs-marktforschung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=34&Itemid=28
Bund Naturschutz und Initiative „Kein Patent auf Leben“ warnen vor Patenten auf Fisch
UNSER POLITIKBLOG | 9.Oktober 2010
Zum Beginn der Fischsaison in Franken weisen Bund Naturschutz (BN) und die Initiative „Kein Patent auf Leben“ auf Patentanträge auf Fleisch von Fischen und anderen Wassertieren hin, die dazu führen könnten, dass in Zukunft auch für fränkische Karpfen Lizenzgebühren an den Chemie- und Agrarkonzern Monsanto fällig würden. Auch Fleisch und Fisch von Tieren, die Genfutter erhalten, stehen im Fokus neuer Patentanträge von Monsanto und Co.
„Die Fütterung von Tieren kann doch nicht als erfinderisch eingestuft
werden“, so Sigfried Liepelt, 1. Vorsitzender der Bund Naturschutz
Kreisgruppe Erlangen Höchstadt. „Schon nach sieben Tagen Gensoja-
Futter sollen die Fische, ihr Fleisch, und jegliche Produkte daraus unter Kontrolle und Lizenzgebühren einer Firma wie Monsanto stehen.“ Fränkische Karpfen, die traditionell mit Getreide gefüttert werden, sind von diesen Patentansprüchen genauso betroffen wie andere Fische, wie z.B. Forellen, bei denen Soja als Beifütterung zum Einsatz kommen kann. Denn in diesen Patentanmeldungen werden „Fische beansprucht, die für bestimmte Fettsäuren erhöhte Werte zeigen. Es sind vor allem Omega-3-Fettsäuren.
Von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, melden Agrarkonzerne inzwischen Patente auf die Fütterung von Tieren an. Mit diesen Patentanmeldungen wollen sich die Konzerne das Recht aneignen, Lebensmittel, wie Fisch, als ihre „Entdeckungen“ 20 Jahre lang gewerbsmäßig und profitabel zu nutzen.
Solche Patentanträge sind leider Realität, wie Dr. Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben“ erläutert, die Woche für Woche am europäischen Patentamt in München neue Anträge durchforstet: Zwei solcher Patentanträge betreffen auch Speisefische. „Diese beiden Anträge beanspruchen ganz generell Fisch(fleisch), das erhöhte Omega-3-Fettsäuren enthält. Monsanto will dies durch Füttern der Tiere mit Gentech-Soja erreichen, das im Fettsäuremuster verändert wurde. Karpfen enthält generell einen hohen Anteil an gesundheitsfördernden, Omega-3 Fettsäuren. Es ist zu erwarten und zu befürchten, dass Monsanto auch Ansprüche auf diese Fische erhebt. Und diese Fischpatente sind kein Einzelfall: Monsanto hat bereits einen Patentantrag eingereicht auf das Fleisch von Schweinen, die mit gentechnisch verändertem Pflanzen des Konzerns gefüttert wurden.
Auch andere Patente beschneiden die Souveränität der Tierzüchter. Denn neben solchen „Fütterungspatentanträgen“ gibt es immer mehr Anmeldungen auf konventionell gezüchtete Tiere, wie z.B. Kühe und Schweine. Ganz normale Gene dieser Tiere, die bevorzugten Eigenschaften zugeordnet werden, dienen als Marker, um damit Tiere zu züchten, die noch mehr Fleisch oder Milch produzieren.
Bund Naturschutz und Kein Patent auf Leben fordern deshalb, dass das im Europäische Patentübereinkommen verankerte Verbot von Patenten auf Pflanzensorten und Tierrassen so ausgelegt werden muss, dass Patentansprüche auf Pflanzen oder Tiere unmöglich gemacht werden. „Denn die Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und der EU-Biopatentrichtlinie, bzw. die darin enthaltenen Schlupflöcher und unklaren Festlegungen, würden von Firmen und Patentjuristen gnadenlos ausgenutzt.“, so Dr. Tippe, und weiter: „Mit Patenten auf konventionelle Züchtungen und die daraus hergestellten Produkte wird diese Fehlentwicklungsspirale noch einmal weitergedreht und eine neue Dimension der Aneignung der Biologischen Ressourcen und der Agrar-Biodiversität erreicht.
Patente auf Fütterung und damit auf das Fleisch der Tiere bedeutet nochmals eine weitere Steigerung dieser Fehlentwicklung. Diese Entwicklung muss daher schnellstmöglich gestoppt werden. Der BN plant deshalb Gespräche mit den von der Entwicklung betroffenen Fischereiverbänden und Teichwirten, um den Druck auf die Politik zu erhöhnen, im Sinne des Schutz vor Patent tätig zu werden.
Für Rückfragen:
Dr. Ruth Tippe, Initiative „Kein Patent auf Leben“, Tel. 0172- 8963858
Siegfried Liepelt, BN Vorsitzender Erlangen Höchstadt, Tel. 09195-8217
Elisabeth Bahr, Ehrenvorsitzende der BN Kreisgruppe Höchstadt, Tel.09163 -959075
Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin.Tel. 0911 81878-20
Anlage:
Auszüge aus den beiden beantragten „Fischpatenten“
Patentantrag WO 2009/102558 vom 20.August 2009 und
Patentantrag WO 2010/027788 A1 vom 11.März 2010
Was beantragt ist, ist: (What is claimed is:)
(1) Ein Nahrungs- oder Futtermittel aus bzw. mit Fisch (oder Schalentier, etc.) aus Aquakultur, das mindestens 20mg/100g Stearidonsäure, mindestens 10mg/100g Gamma-Linolensäure, mindestens 15mg/100g Eicosapentaensäure und mindestens 30mg/100mg Docosahexaensäure im Gewebe des Fisches (bzw. des Schalentieres, etc.) enthält.
(2-22) Weitere Patentansprüche diverse Abwandelungen von Anspruch (1), z.B. mit höheren Konzentrationen einer der Säuren.
(36) Die Methode zur Herstellung eines essbaren Fischs in Aquakultur, bei der Stearidonsäure, die aus einer genveränderten Pflanze stammt, ins Futter gemischt wird, so dass ein Teil der Stearidonsäure in den Fisch aufgenommen wird
Ausdrücklich genannt sind dabei u.a. auch Karpfen, Lachs und Forelle aus
Binnenaquakultur (claims 57 und 59 in beiden Anmeldungen).
Beantragt sind auch Fischderivate wie Fischmehl, Fischöl, etc. mit einer bestimmten Konzentration der vier Säuren (claim 85)
und Nahrungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel, die diese enthalten (claims 112 und 113 in beiden Anmeldungen)
Übersetzung aus dem Englischen: Elisabeth Bahr und Ruth Tippe
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesfachgeschäftsstelle
Bauernfeindstr. 23
90471 Nürnberg
Tel. 0911/81 87 8-21 oder 0911/81 87 8-0
Fax 0911/86 95 68
www.bund-naturschutz.de
Zum Beginn der Fischsaison in Franken weisen Bund Naturschutz (BN) und die Initiative „Kein Patent auf Leben“ auf Patentanträge auf Fleisch von Fischen und anderen Wassertieren hin, die dazu führen könnten, dass in Zukunft auch für fränkische Karpfen Lizenzgebühren an den Chemie- und Agrarkonzern Monsanto fällig würden. Auch Fleisch und Fisch von Tieren, die Genfutter erhalten, stehen im Fokus neuer Patentanträge von Monsanto und Co.
„Die Fütterung von Tieren kann doch nicht als erfinderisch eingestuft
werden“, so Sigfried Liepelt, 1. Vorsitzender der Bund Naturschutz
Kreisgruppe Erlangen Höchstadt. „Schon nach sieben Tagen Gensoja-
Futter sollen die Fische, ihr Fleisch, und jegliche Produkte daraus unter Kontrolle und Lizenzgebühren einer Firma wie Monsanto stehen.“ Fränkische Karpfen, die traditionell mit Getreide gefüttert werden, sind von diesen Patentansprüchen genauso betroffen wie andere Fische, wie z.B. Forellen, bei denen Soja als Beifütterung zum Einsatz kommen kann. Denn in diesen Patentanmeldungen werden „Fische beansprucht, die für bestimmte Fettsäuren erhöhte Werte zeigen. Es sind vor allem Omega-3-Fettsäuren.
Von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, melden Agrarkonzerne inzwischen Patente auf die Fütterung von Tieren an. Mit diesen Patentanmeldungen wollen sich die Konzerne das Recht aneignen, Lebensmittel, wie Fisch, als ihre „Entdeckungen“ 20 Jahre lang gewerbsmäßig und profitabel zu nutzen.
Solche Patentanträge sind leider Realität, wie Dr. Ruth Tippe von der Initiative „Kein Patent auf Leben“ erläutert, die Woche für Woche am europäischen Patentamt in München neue Anträge durchforstet: Zwei solcher Patentanträge betreffen auch Speisefische. „Diese beiden Anträge beanspruchen ganz generell Fisch(fleisch), das erhöhte Omega-3-Fettsäuren enthält. Monsanto will dies durch Füttern der Tiere mit Gentech-Soja erreichen, das im Fettsäuremuster verändert wurde. Karpfen enthält generell einen hohen Anteil an gesundheitsfördernden, Omega-3 Fettsäuren. Es ist zu erwarten und zu befürchten, dass Monsanto auch Ansprüche auf diese Fische erhebt. Und diese Fischpatente sind kein Einzelfall: Monsanto hat bereits einen Patentantrag eingereicht auf das Fleisch von Schweinen, die mit gentechnisch verändertem Pflanzen des Konzerns gefüttert wurden.
Auch andere Patente beschneiden die Souveränität der Tierzüchter. Denn neben solchen „Fütterungspatentanträgen“ gibt es immer mehr Anmeldungen auf konventionell gezüchtete Tiere, wie z.B. Kühe und Schweine. Ganz normale Gene dieser Tiere, die bevorzugten Eigenschaften zugeordnet werden, dienen als Marker, um damit Tiere zu züchten, die noch mehr Fleisch oder Milch produzieren.
Bund Naturschutz und Kein Patent auf Leben fordern deshalb, dass das im Europäische Patentübereinkommen verankerte Verbot von Patenten auf Pflanzensorten und Tierrassen so ausgelegt werden muss, dass Patentansprüche auf Pflanzen oder Tiere unmöglich gemacht werden. „Denn die Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und der EU-Biopatentrichtlinie, bzw. die darin enthaltenen Schlupflöcher und unklaren Festlegungen, würden von Firmen und Patentjuristen gnadenlos ausgenutzt.“, so Dr. Tippe, und weiter: „Mit Patenten auf konventionelle Züchtungen und die daraus hergestellten Produkte wird diese Fehlentwicklungsspirale noch einmal weitergedreht und eine neue Dimension der Aneignung der Biologischen Ressourcen und der Agrar-Biodiversität erreicht.
Patente auf Fütterung und damit auf das Fleisch der Tiere bedeutet nochmals eine weitere Steigerung dieser Fehlentwicklung. Diese Entwicklung muss daher schnellstmöglich gestoppt werden. Der BN plant deshalb Gespräche mit den von der Entwicklung betroffenen Fischereiverbänden und Teichwirten, um den Druck auf die Politik zu erhöhnen, im Sinne des Schutz vor Patent tätig zu werden.
Für Rückfragen:
Dr. Ruth Tippe, Initiative „Kein Patent auf Leben“, Tel. 0172- 8963858
Siegfried Liepelt, BN Vorsitzender Erlangen Höchstadt, Tel. 09195-8217
Elisabeth Bahr, Ehrenvorsitzende der BN Kreisgruppe Höchstadt, Tel.09163 -959075
Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin.Tel. 0911 81878-20
Anlage:
Auszüge aus den beiden beantragten „Fischpatenten“
Patentantrag WO 2009/102558 vom 20.August 2009 und
Patentantrag WO 2010/027788 A1 vom 11.März 2010
Was beantragt ist, ist: (What is claimed is:)
(1) Ein Nahrungs- oder Futtermittel aus bzw. mit Fisch (oder Schalentier, etc.) aus Aquakultur, das mindestens 20mg/100g Stearidonsäure, mindestens 10mg/100g Gamma-Linolensäure, mindestens 15mg/100g Eicosapentaensäure und mindestens 30mg/100mg Docosahexaensäure im Gewebe des Fisches (bzw. des Schalentieres, etc.) enthält.
(2-22) Weitere Patentansprüche diverse Abwandelungen von Anspruch (1), z.B. mit höheren Konzentrationen einer der Säuren.
(36) Die Methode zur Herstellung eines essbaren Fischs in Aquakultur, bei der Stearidonsäure, die aus einer genveränderten Pflanze stammt, ins Futter gemischt wird, so dass ein Teil der Stearidonsäure in den Fisch aufgenommen wird
Ausdrücklich genannt sind dabei u.a. auch Karpfen, Lachs und Forelle aus
Binnenaquakultur (claims 57 und 59 in beiden Anmeldungen).
Beantragt sind auch Fischderivate wie Fischmehl, Fischöl, etc. mit einer bestimmten Konzentration der vier Säuren (claim 85)
und Nahrungsmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel, die diese enthalten (claims 112 und 113 in beiden Anmeldungen)
Übersetzung aus dem Englischen: Elisabeth Bahr und Ruth Tippe
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesfachgeschäftsstelle
Bauernfeindstr. 23
90471 Nürnberg
Tel. 0911/81 87 8-21 oder 0911/81 87 8-0
Fax 0911/86 95 68
www.bund-naturschutz.de
Freitag, 8. Oktober 2010
Briten zwei Schritte vor, einen Schritt zurück.
UNSER POLITIKBLOG | 8.Oktober 2010
von Sarah luzia Hassel-Reusing
Ein Kommentar zum Radio-Utopie Artikel und des Guardian "Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch"
Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf die Vefaasungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Struktur- prinzipien des Grundgesetzes sind. An zweiter Stelle kommen die europäische Integration (Art. 23 GG, also überhaupt bei der EU dabei zu sein) und das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), dann erst die Vorschriften aus den Verträgen der EU, soweit es sich nicht um Außen- und Sicherheitspolitik handelt.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland ein souveräner Staat ist und die EU nur autonom. Logisch, denn Deutschland hat im Gegensatz zur EU ein eigenes Volk, und nach der existentiellen Definition (Drei-Elemente-Lehre) der Staatlichkeit gibt es keinen Staat ohne Volk. Die anderen beiden Elemente sind eine eigene Rechtsordnung (hat die EU, wenn auch nur autonom) und ein eigenes Territorium (hat die EU laut dem Lissaon-Urteil nicht).
Diese Entscheidung beruhen auf meiner Verfassungsbeschwerde.
Dr. Gauweilers Verfassungsbeschwerde, die von Prof. Schachtschneider ausgearbeitet und von Prof. Murswiek vor Gericht vertreten wurde, hat die Teile des Urteils erreicht, wo die Macht- übertragung auf die EU eingegrenzt wurde.
Dazu gehört, dass bei allen Selbstermächtigungs- klauseln des Lissabon-Vertrag die Zustimmung des Bundestags für jede Anwendung diese Klauseln erforderlich ist.
Und Dr. Gauweiler hat die Feststellung erreicht, dass die EU kein eigenes Territori- um hat. Wir haben einander gut ergänzt.
Nach dem Beispiel des Lissabon-Urteils setzte das lettische Bundesverfassungsgericht am 22.12.2009 der Anwendung des EU-Rechts Grenzen anhand der Souveränität (ein Strukturprinzip der lettischen Verfassung) sowie der Menschenwürde und der sozialen Sicherheit (zwei Grundrechte der letti- schen Verfassung). Die Orientierung am Lissabon- Urteil ist offensichtlich. In Lettland ging es um Kreditauflagen von EU und IWF, die von Lettland Rentenkürzungen verlangten.
Im Juni 2010 setzte das rumänische Bundesverfas- sungsgericht der Anwendung des EU-Rechts Grenzen. Rentenkürzungen, die EU und IWF als Kreditaufla- gen verlangten, wurden vollständig für verfas- sungswidrig erklärt. In Rumänien liegt die Durch- schnittsrente bei 180,- Euro.
Und jetzt wollen die Tories in Großbritannien klarstellen, dass ihr Land ein souveräner Staat (und die EU also nicht), und dass sie jede Macht- übertragung auf die EU auch wieder rückgängig machen können.
Und bei jeder Anwendung der Selbstermächtigungs- klauseln soll in Großbritannien eine Volksabstim-
mung stattfinden müssen. Das mit der Volksab- stimmung ist deutlich mehr als im Lissabon-Urteil und dürfte sich an der Rechtsprechung des iri- schen Bundeverfassungsgerichts orientieren.
Ein entscheidender Punkt fehlt allerdings bei der Initiative der Tories: Sie sehen gar kein Recht auf der nationalen Ebene, auch nicht die Bill of Rights, als höherrangig im Vergleich zum EU-Recht an. Damit haben sie kaum Schutzmechanismen vor dem EU-Recht, dem sie einmal zugestimmt haben, und zu dem sie die Zustimmung noch nicht wieder gekündigt haben. Im Gegenteil: Sie wollen einen Vorrang des EU-Rechts auch noch ausdrücklich an- erkennen. Leichtsinniger ist nur noch Art. 29 Abs. 4 Nr. 10 der irischen Verfassung, der gleich sämtliches EU-Recht über die irische Verfassung stellt.
Quellen:
http://www.radio-utopie.de/2010/10/07/festschreibung-der-souveranitat-grossbritanniens-uber-eu-vertrag-in-gesetzbuch/#comment-20312
http://www.guardian.co.uk/politics/2010/oct/06/conservatives-hague-eurosceptic-conference-speech
von Sarah luzia Hassel-Reusing
Ein Kommentar zum Radio-Utopie Artikel und des Guardian "Festschreibung der Souveränität Grossbritanniens über EU-Vertrag in Gesetzbuch"
Das ist nun das dritte Land, wo man sich am Lissabon-Urteil orientiert. Auf die Vefaasungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hin hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das höchste Recht in Deutschland die Grundrechte und Struktur- prinzipien des Grundgesetzes sind. An zweiter Stelle kommen die europäische Integration (Art. 23 GG, also überhaupt bei der EU dabei zu sein) und das Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), dann erst die Vorschriften aus den Verträgen der EU, soweit es sich nicht um Außen- und Sicherheitspolitik handelt.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland ein souveräner Staat ist und die EU nur autonom. Logisch, denn Deutschland hat im Gegensatz zur EU ein eigenes Volk, und nach der existentiellen Definition (Drei-Elemente-Lehre) der Staatlichkeit gibt es keinen Staat ohne Volk. Die anderen beiden Elemente sind eine eigene Rechtsordnung (hat die EU, wenn auch nur autonom) und ein eigenes Territorium (hat die EU laut dem Lissaon-Urteil nicht).
Diese Entscheidung beruhen auf meiner Verfassungsbeschwerde.
Dr. Gauweilers Verfassungsbeschwerde, die von Prof. Schachtschneider ausgearbeitet und von Prof. Murswiek vor Gericht vertreten wurde, hat die Teile des Urteils erreicht, wo die Macht- übertragung auf die EU eingegrenzt wurde.
Dazu gehört, dass bei allen Selbstermächtigungs- klauseln des Lissabon-Vertrag die Zustimmung des Bundestags für jede Anwendung diese Klauseln erforderlich ist.
Und Dr. Gauweiler hat die Feststellung erreicht, dass die EU kein eigenes Territori- um hat. Wir haben einander gut ergänzt.
Nach dem Beispiel des Lissabon-Urteils setzte das lettische Bundesverfassungsgericht am 22.12.2009 der Anwendung des EU-Rechts Grenzen anhand der Souveränität (ein Strukturprinzip der lettischen Verfassung) sowie der Menschenwürde und der sozialen Sicherheit (zwei Grundrechte der letti- schen Verfassung). Die Orientierung am Lissabon- Urteil ist offensichtlich. In Lettland ging es um Kreditauflagen von EU und IWF, die von Lettland Rentenkürzungen verlangten.
Im Juni 2010 setzte das rumänische Bundesverfas- sungsgericht der Anwendung des EU-Rechts Grenzen. Rentenkürzungen, die EU und IWF als Kreditaufla- gen verlangten, wurden vollständig für verfas- sungswidrig erklärt. In Rumänien liegt die Durch- schnittsrente bei 180,- Euro.
Und jetzt wollen die Tories in Großbritannien klarstellen, dass ihr Land ein souveräner Staat (und die EU also nicht), und dass sie jede Macht- übertragung auf die EU auch wieder rückgängig machen können.
Und bei jeder Anwendung der Selbstermächtigungs- klauseln soll in Großbritannien eine Volksabstim-
mung stattfinden müssen. Das mit der Volksab- stimmung ist deutlich mehr als im Lissabon-Urteil und dürfte sich an der Rechtsprechung des iri- schen Bundeverfassungsgerichts orientieren.
Ein entscheidender Punkt fehlt allerdings bei der Initiative der Tories: Sie sehen gar kein Recht auf der nationalen Ebene, auch nicht die Bill of Rights, als höherrangig im Vergleich zum EU-Recht an. Damit haben sie kaum Schutzmechanismen vor dem EU-Recht, dem sie einmal zugestimmt haben, und zu dem sie die Zustimmung noch nicht wieder gekündigt haben. Im Gegenteil: Sie wollen einen Vorrang des EU-Rechts auch noch ausdrücklich an- erkennen. Leichtsinniger ist nur noch Art. 29 Abs. 4 Nr. 10 der irischen Verfassung, der gleich sämtliches EU-Recht über die irische Verfassung stellt.
Quellen:
http://www.radio-utopie.de/2010/10/07/festschreibung-der-souveranitat-grossbritanniens-uber-eu-vertrag-in-gesetzbuch/#comment-20312
http://www.guardian.co.uk/politics/2010/oct/06/conservatives-hague-eurosceptic-conference-speech
Unser Politikblog TV im Interview mit Dr. Werner Rügemer-Der Staastsbankrott und Alternativen für Bankenrettung und Euro-Stabilisierung
UNSER POLITIKBLOG | 8.Oktober 2010
Unser Politikblog TV sprach mit dem Publizisten und Berater Dr. Werner Rügemer, der auch Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von attac ist, über die Bankenrettung, an der sich schon einige Staaten überhoben haben, über die Schuldenkrise der Staaten, und welche Kriterien angelegt werden sollten, um ein gerechtes Maß für die Schuldenstreichungen im Falle eines Staatsbankrotts zu finden.
Link zum:www.werner-ruegemer.de
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Unser Politikblog TV sprach mit dem Publizisten und Berater Dr. Werner Rügemer, der auch Mitglied im wissenschaftlichen Beirat von attac ist, über die Bankenrettung, an der sich schon einige Staaten überhoben haben, über die Schuldenkrise der Staaten, und welche Kriterien angelegt werden sollten, um ein gerechtes Maß für die Schuldenstreichungen im Falle eines Staatsbankrotts zu finden.
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