Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Donnerstag, 30. Juni 2016

Sagt Karlsruhe stillschweigend „ja“ zum thermonuklearen Krieg ?

Bundesverfassungsrichter schweigen zu verfassungs- und völkerrechtswidrigem Bundeswehr-Einsatz in Syrien und verweigern deutscher Bevölkerung Schutz vor Weltkriegsgefahr und vor dem für 2016 prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ in Deutschland und Europa

Unser Politikblog | 30.06.2016

Nach der Pressekonferenz in Dresden vom 12.06.2016 wendet sich die Beschwerdeführerin jetzt auch schriftlich an die Öffentlichkeit.

Bundesverfassungricht  [c] S.L.Hassel-Reusing 
Am 17.03.2016 hatte die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr. Die sieben Klageanträge machten geltend, den deutschen Syrien-Einsatz zu untersagen, den Bundestagsabgeordneten (soweit es die Außen- und Sicherheitspolitik betrifft) angemessene Kriterien vorzugeben für ihre Gewissensprüfung gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, die seit 2015 nach Deutschland eingewanderten Personen biometrisch nachzuregistrieren, der Macht von Think Tanks gegenüber Deutschland im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zum Schutz von Grundgesetz und Uno-Charta angemessene Grenzen zu setzen, die terroriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber der Gefahr eines dschihadistischen Angriffs flächendeckend wiederherzustellen, und den sicherheitspolitischen Vorschriften des EUV eine lückenlose mit dem Grundgesetz und der Uno-Charta konforme Auslegung vorzugeben und für letztere auch die Bundesregierung zur Einholung eines IGH-Gutachtens zu verpflichten, oder gem. Art. 53 WVRK die Nichtigkeit des EUV wegen Unvereinbarkeit mit der Uno-Charta festzustellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil Vorgaben gemacht zur Eingrenzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, welche ein Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ohne Nichtigwerdung des EUV ermöglicht haben. Diese sind vom EU-Ministerrat (incl. der deutschen Bundesverteidigungsministerin) am 16./17.11.2015 (Az. 14120/15) und vom Bundestag am 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) missachtet worden.

Die Klage hat sich gestützt auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Donnerstag, 23. Juni 2016

Bilderberg 2016 Dresden

Bilderberg 2016 Dresden - Nachlese am 23.06.2016 zusammen mit Freeman (Alles Schall und Rauch) ab 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“

Unser Politikblog | 23.06.2016

KSK-Spezialkräfte bei Bilderberg-Konferenz 2016 ?
Heute, am 23.06.2016, beschäftigen wir uns mit der Bilderberg-Konferenz 2016, welche vom 09. bis 12. Juni in Dresden statt fand. Diesmal standen laut der offiziellen Bilderberg-Webseite Themen wie aktuelle Ereignisse, China, Europa (Migration, Reform, Vision, Einheit), Mittlerer Osten, Russland, politische Landschaft und Wirtschaft (Wachstum, Schulden, Reform) in den USA, Internet-Sicherheit, Geopolitik der Energie und Warenpreise, Präkariat und Mittelklasse sowie technologische Innovation auf der Tagesordnung.
Ebenfalls am 23.06.2016 findet die „Brexit“ - Volksabstimmung darüber statt, ob Großbritannien aus der EU austritt. Vermutlich geht es beim TOP „Einheit“ der Bilderberg-Konferenz darum. Zu den USA fällt auf, dass als einziger Gast aus der US-Politik Senator Lindsey Graham teilgenommen hat, obwohl bei Bilderberg auch das für die USA existentielle Thema Schulden besprochen worden ist. Für den Einfluss auf die EU sind diesmal u. a. wieder EZB-Vorstandsmitglied Benoit Coueré und erstmals EU-Vizekommissionspräsidentin Kristalina Georgieva dabei gewesen. Auch an gedanklicherm Einfluss auf die Interpretation verfassungsmäßiger Ordnungen scheint Bilderberg gelegen zu sein. So hat Laurent Fabius, der Präsident des französischen Verfassungsrates, ebenso teilgenommen wie Jose Manuel Barroso (Bilderberg-Steuerungskomitee und davor EU-Kommissionspräsident) und Dr. Wolfgang Schäuble (deutscher Bundesfinanzminister und „Bilderberger“ seit 2003); die letzteren beiden engagieren sich ebenso wie u. a. Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Professor an der Universität Freiburg) ehrenamtlich in der Neuen Universitätsstiftung Freiburg. Pikant ist auch die Teilnahme von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (deren Teilnahme gegenüber Alles Schall und Rauch von Christa Markwalter, Präsidenten des schweizerischen Nationalrats und ebenfalls Bilderberg-Teilnehmerin 2016, bestätigt worden ist) in einer Zeit, wo gerade auch von Deutschland Vorstöße zur Bildung einer EU-Armee ausgehen, obwohl die dafür erforderliche Rechtsgrundlage noch gar nicht ratifiziert ist (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV; Lissabon-Urteil vom 30.06.2009), und wo Deutschland im Kampf gegen Isis ohne Rechtsgrundlage und gegen den Willen der syrischen Regierung syrisches Territorium verletzt (siehe z. B. RT Deutsch-Artikel „Deutsche Spezialkräfte im Kampf-Einsatz in Syrien? Damaskus erzürnt, Berlin dementiert“). Dafür, dass über China, Russland und den Mittleren Osten nicht nur theoretisch diskutiert worden ist, spricht die Teilnahme von Philip Breedlove (ehemaliger SACEUR der NATO) ebenso wie die von David Petraeus (Erfinder von Isis, siehe Interview mit Webster Griffin Tarpley am 01.11.2015 beim Querdenken-Kongress). Auffallend ist auch die Einfahrt von maskierten KSK-Bundeswehrsoldaten in das Tagungshotel gewesen; das lässt spekulieren, ob die KSK-Führung an der Bilderberg-Konferenz teilgenommen hat, oder ob es sich vielleicht nur um den Geleitschutz der Bundesverteidigungsministerin gehandelt hat.

Donnerstag, 26. Mai 2016

Interview mit Gottfried Glöckner am 26.05.2016 ab 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“ zu „Den Genmultis Grenzen setzen“


Interview mit Gottfried Glöckner am 26.05.2016 ab 19 Uhr in Sendung "Macht und Menschenrechte" zu "Den Genmultis Grenzen setzen"

Unser Politikblog | 26.05.2016

Heute, am 26.05.2016, sprechen wir auf www.jungle-drum.de ab 19 Uhr live mit dem Landwirt Gottfried Glöckner. Er hatte seine Rinder längere Zeit mit genverändertem Bt 176 – Mais von Syngenta gefüttert. Nach dem Auftreten von schwereren Gesundheitsschäden und Todesfällen bei seinen Tieren hat Syngenta einen Bruchteil des von ihm geltend gemachten Schadens bezahlt. In der Folgezeit sah er sich schweren Herausforderungen auf zahlreichen rechtlichen Ebenen ausgesetzt. Er ist heute ein international gefragter Redner zu den Gefahren der Genmanipulation der Landwirtschaft.

Mehr dazu in der Sendung und in einem weiteren Artikel.

Webseite von Gottfried Glöckner





Donnerstag, 12. Mai 2016

Was läuft da schief beim Kindeswohl ?

Interview mit Angela Masch am 12.05.2016 ab 20 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“ zu „Was läuft da schief beim Kindeswohl?“

Unser Politikblog | 12.05.2016

Unser Politikblog (C) UNO
Heute, am 12.05.2016, sprechen wir ab 20 Uhr live mit „Angela Masch“, die vielen durch „Radio Bürgerstimme“ bekannt ist. Sie engagiert sich für Familien, deren Kinder in Obhut genommen werden, also in Pflegefamilien oder ins Heim kommen sollen. Im Interview geht es darum, wie viele Menschen davon betroffen sind, und bei wievielen davon die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme fraglich scheint. Gibt es systematische Probleme, etwa unklare Vorschriften, oder ist der Gesetzesvollzug verbesserungsbedürftig? Existieren hinreichend klare Verwaltungsanweisungen, bei welchen familiären Problemen das Jugendamt welche Hilfen anzubieten oder wie einzugreifen hat? Welche milderen Mittel gibt es? Muss die Organisation der Jugendhilfe grundlegend neu organisiert werden? Was bedeutet eigentlich der Begriff „Kindeswohl“? Welche Probleme bestehen bei der Begutachtung, und wie ließe sich hier etwas verbessern? und Was sind besonders häufig angegebene Gründe für Inobhutnahmen? Wie sieht es mit dem Bewusstsein zum besonderen Schutz der Famlie (Art. 6 GG) und der Uno-Kinderrechtskonvention aus? Wie reagieren das Bundesverfassungsgericht und internationale Menschenrechtsgremien?

Freitag, 25. März 2016

Verfassungsbeschwerde (2 BvR 576/16) gegen Syrien-Einsatz der Bundeswehr

Unser Politikblog | 25.03.2016

(Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung)


Bild: Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing nach Einreichung der Klage,
          im Hintergrund das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts
Am 17.03.2016 hat die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing
Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom
03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr.
Die Verfassungsbeschwerde macht geltend, dass vom Bundesverfassungsgericht formelle Vorgaben
erforderlich sind, soweit es um die Außen- und Sicherheitspolitik geht, für die vom grundrechtsgleichen

Wahlrecht (Art. 38 GG) vorgeschriebene Gewissensprüfung der Abgeordneten. Der

innerhalb von nur 2 Tagen durch gewunkene Beschluss über den Bundeswehreinsatz in Syrien hat
es nicht nur unterlassen, die vermeintlichen Rechtsgrundlagen für den Kampfeinsatz ordnungsgemäß
zu untersuchen, auch fehlt eine Einschätzung hinsichtlich der offensichtlichen Weltkriegsrisiken.
Dazu gehört der nachweisliche Versuch von Isis auf Grund von seiner Auslegung der
islamischen Offenbarungsgeschichte, einen in der Nähe der syrischen Kleinstadt Dabiq
beginnnenden Weltkrieg zu provozieren. Das droht angesichts des in erheblichem Maße nicht
miteinander koordinierten Einsatzes der Luftwaffen in Syrien und des Aufmarsches von Bodentruppenzahlreicher Staaten in der Nähe Syriens mit unterschiedlichen Interessen Wirklichkeit zu  werden. Hinzu kommen bereits geschehene Vorfälle wie der Abschuss eines russischen

Kampfflugzeugs durch die Türkei. Und es fehlt auch jegliche Einschätzung der Abgeordneten, von

welchen staatlichen / nichtstaatlichen Akteuren Isis tatsächlich gesteuert wird. Die Klage legt dar,
dass ein Weltkrieg heute thermonuklear wäre, und dass diesen niemand überleben würde.
Dem Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 über den Bundeswehreinsatz in Syrien fehlt es
bereits an einer Rechtsgrundlage, weil die Bündnisfallklausel der Europäischen Union (Art. 42 Abs.
7 EUV) noch gar nicht ratifiziert (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV) und damit auch noch nicht
anwendbar ist. Ohne gültige Bündnisfallklausel ist die EU auch kein System gegenseitiger
kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG), sodass sich Deutschland an Kampfeinsätzen im Rahmen
der EU nicht beteiligen darf. Außerdem ist der Parlamentsvorbehalt (Art. 115a GG) verletzt worden,
denn die Zustimmung des Bundestags hätte bereits vor der Zustimmung der deutschen
Verteidigungsministerin zum Bündnisfallbeschluss auf dem Gipfel vom 16./17.11.2015 eingeholt
werden müssen, nicht nur für die Ermächtigung zur Entsendung konkreter Truppen.

Außerdem verstösst der Beschluss objektiv gegen das Angriffskriegsverbot (Art. 26 GG, Art. 2 Abs.

4 Uno-Charta), weil die Attentate in Paris vom 13.11.2015 nicht die Größenordnung eines
militärisch bewaffneten Angriffs gehabt haben, weil die Resolutionen des Uno-Sicherheitsrats zu
Syrien auf Verhandlungen sowie auf Sanktionen gegen Terrorgruppen und deren Unterstützer setzen
und gerade keine Militärinterventionen in Syrien erlaubt haben, und insbesondere weil die syrische
Regierung Deutschland nicht zum Bundeswehreinsatz in Syrien ermächtigt hat.Der Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 sowie der Bündnisfallbeschluss der Vertedigungsminister der EU-Mitgliedsstaaten vom 16./17.11. 2015 haben die Vorgaben des Lissabon-Urteils für eine mit der Uno-Charta vereinbare Auslegung der Vorschriften des EUV zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik missachtet. Daher beantragt die Verfassungsbeschwerde,die Bundesregierung für zukünftige Rechtssicherheit zu verpflichten, ein Gutachten beim Internationalen Gerichtshof (IGH) einzuholen, ob der EUV durch diesen tatsächlichen
Umgang mit Art. 42 EUV (unter Missachtung von Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta, Art. 103 Uno-Charta)
in unvereinbaren Gegensatz zur der zum zwingenden Völkerrecht („ius cogens“) gehörenden Uno-
Charta geraten ist.

Die Verfassungsbeschwerde beantragt wegen der undemokratischen Vorformung der deutschen

Haltung gegenüber Syrien durch den Think Tank SWP und daneben auch durch die BilderbergKonferenz,Think Tanks von internationalen Konferenzen zur Außen- und Sicherheitspolitik mit deutscher Beteiligung auszuschließen, und zur außen- und sicherheitspolitischen Beratung für deutsche Institutionen nur noch solche Think Tanks zuzulassen, deren Empfehlungen weder Grundgesetz noch Uno-Charta verletzen, mit besonderem Augenmerk auf die Verbote eines Angriffskriegs und von dessen Vorbereitung (Art. 26 GG, Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) sowie auf das unantastbare Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), und die nicht gleichzeitig auch noch andere
Staaaten beraten.

Angesichts Hunderttausender seit 2015 unregistriert nach Deutschland eingewanderter Personen,

darunter mindestens einer vierstelligen Zahl von Dschihadisten, angesichts des für 2016 von einem
Isis-Aussteiger prognostizierten dschihadistischen „Blitzkriegs“ in Deutschland und Europa,und
weil Deutschland durch die direkte militärische Involvierung in Syrien noch mehr ins Visier von
Isis geraten ist, macht die Verfassungsbeschwerde geltend, alle seit 2015 nach Deutschland
eingewanderten Menschen biometrisch zu registrieren und deren Daten abzugleichen mit der in
Großbritannien vorliegenden Liste, mit den entlang der Flüchtlingsrouten (darunter in Mazedonien)
bereits aufgefallenen gestohlenen und gefälschten Passidentitäten und mit in Syrien, im
angegebenen Herkunftsland und international strafrechtlich gesuchten Terroristen. Das schützt die
deutsche Bevölkerung ebenso wie die in ihrer Mehrzahl friedlichen Flüchtlinge incl. der Frauen und
Kinder, schafft mehr Klarheit über das Ausmaß der dschihadistischen Bedrohung in Deutschland
und trägt dazu bei, dass alle Flüchtlinge während ihres Aufenthaltes in Deutschland humanitär
versorgt sind, auch um die Zahl derer, die aus materieller Not heraus keinen anderen Weg sehen, als
sich den Dschihadisten anzuschließen, soweit wie möglich zu verringern.
Sowohl wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen für den Syrien-Einsatz und der mit dem Syrien-
Konflikt verbundenen Weltkriegsgefahr, als auch wegen der mangelnden territorialen Verteidigungsfähigkeit bzgl. Soldaten und Ausrüstung gegenüber einem dschihadistischen Angriff in

Deutschland beantragt die Klage im Wege der einstweiligen Anordnung die sofortige Rückholung

der bereits nach Syrien entsandten deutschen Truppen und die einstweilige Untersagung der Entsendung weiterer deutscher Truppen nach Syrien. 
Außerdem beantragt die Verfassungsbeschwerde, die flächendeckende territoriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands (Art. 87a Abs. 1 GG) wiederherzustellen bezogen auf eine realistische Bedrohungsanalyse.

Die Klage stützt sich auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1

Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben,
auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33
Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und
auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Die Beschwerdeführerin und der von ihr beantragte Vertreter (§22 Abs. 1 S. 4 BVerfGG) stehen für

ein Interview jederzeit zur Verfügung.

V.s.d.p

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thornerstr.7
42283 Wuppertal
Tel. 0202/2502621

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Rückkehr der weisen Frauen und Großmütterräten

Interview mit Inaqiawa am 17.12.2015 um 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“ zur „Rückkehr der weisen Frauen“ und Großmütterräten


Unser Politikblog | 16.12.2015

Kannada  2005 (c)
Inaqiawa engagiert sich für die „Rückkehr der weisen Frauen“. Sie gibt ihre reichhaltige Lebenserfahrung und ihr spirituelles Wissen über Seminare und als Buchautorin an viele Menschen weiter. Sie ist Mitglied in dem nach indianischem Vorbild gegründeten Europäischen Rat der Großmütter und setzt sich ein für die Bildung vieler weiterer Großmütterräte.

Wir fragen genauer nach den Aufgaben der Großmütterräte, welches Wissen gefördert und weitergegeben werden soll, und in welchen Bereichen die weisen Frauen sich für den Erhalt des Lebens in den nächsten 7 Generationen einsetzen. Was meinen sie mit dem weiblichen Prinzip, allumfassendem spirituellem Wissen und einem Erwachen in Europa?

Donnerstag, 26. November 2015

Instrumentalisierung des Islam und Geostrategie sowie zum französischen und belgischen Ausnahmezustand und zur Lage des ITCCS

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 26.11.2015 zu Instrumentalisierung des Islam und Geostrategie sowie zum französischen und belgischen Ausnahmezustand und zur Lage des ITCCS

Unser Politikblog | 25.11.2015



 Morgen diskutieren wir mit Freeman von Alles Schall und Rauch über die Instrumentalisierung des Islam für geostrategische Ziele. ISIS und Al Qaida sind die vermutlich schlimmsten zeitgenössischen Beispiele dafür, wie Menschen unter missbräuchlicher Berufung auf die Religion in die Kriminalität geführt werden.

Außerdem hat uns letztes Wochenende eine Nachricht von Kevin Annett (ITCCS) erreicht, wonach in Frankreich und Belgien Hunderte Menschen im Rahmen der dort derzeit jeweils geltenden Ausnahmezustände ohne Gerichtsverfahren verhaftet worden seien. Wir fragen nach und wollen im Interview beleuchten, um was es sich handelt, und ob dort noch eine vertretbare Balance zwischen den Menschenrechten auf Sicherheit und auf Freiheit gewahrt ist.

Dienstag, 17. November 2015

Die gefährlichen Bestrebungen der Hasardeure

Die gefährlichen Bestrebungen der Hasardeure - Interview mit Wolfgang Effenberger
Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 19.11.2015 um 19.00 Uhr auf Jungle Drum Radio


Unser Politikblog | 17.11.2015


 Wolfgang Effenberger hat zusammen mit Willy Wimmer das Buch „Wiederkehr der Hasardeure“ (Zeitgeist-Verlag) geschrieben. Effenberger hat als Pionierhauptmann der „Einblicke in den Wahnsinn hochgerüsteter Militärapparate“ (Umschlagtext) erhalten und setzt sich heute als Buchautor zur Geopolitik für den Frieden ein, wobei er manchen studierten Historiker übertrifft.
Wily Wimmer (CDU) ist unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium sowie Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der heutigen OSZE gewesen und hat spürbare Beiträge zu Dialog und Vertrauensbildung mit dem damaligen Ostblock geleistet.

Wir sprechen mit Herrn Effenberger am Donnerstag, den 19.11.2015 in „Macht und Menschenrechte“.

Zur besseren Durchleuchtung heutiger den Weltfrieden gefährdenden Bestrebungen ist es von unschätzbarem Wert, die Hintergründe der beiden bisherigen Weltkriege besser zu verstehen und heutige Muster frühzeitig zu erkennen. Finanzelitäre Kontrolle über Banken, Medien und Rüstung spielt eine Rolle, ebenso die bündelnde Funktion, welche Think Tanks und andere Strukturen für Meinungsbildung und Vernetzung haben können. Man spricht nicht umsonst auch von „finanzieller Kriegsführung“. Und Medien spielen eine wesentliche Rolle bei Aufbau und Entschärfung von Kriegslügen. Die teilweise funktionelle Privatisierung des Krieges hat auch schon historisch eine beträchtliche Machtverschiebung weg von den staatlich legitimierten Strukturen bedeutet, wie sich historisch z. B. an der britischen Ostindien-Kompanie beobachten lässt, man könnte aus neueren Zeiten vielleicht das Beispiel der außer Kontrolle des Staates geratenen kolumbianischen Paramilitärs hinzufügen. Hellhörig machen Überlegungen zur Umfunktionierung der NATO in eine „reine Söldnerarmee“ im historischen ebenso wie aktuellen Vergleich. Auch Gummivorschriften im Bereich der Sicherheitspolitik und die Positionierung ihrer Leute in der Nähe der offiziell mächtigen Politiker können Werkzeuge für die Interessen von „Hazardeuren“ sein.
Selbstverständlich geht es auch um Anregungen, wie jeder einzelne von uns seinen Blick schärfen und dazu beitragen kann, dass unsere Welt sicherer, friedlicher und menschlicher wird.

Freitag, 13. November 2015

Strafanzeige in Den Haag

Das Interview von Querdenken TV mit uns zur Strafanzeige in Den Haag -Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing 

Unser Politikblog | 13.11.2015

Im September 2015 haben die Gelegenheit gehabt, Quer-Denken TV ein Interview zu geben.


Sarah Luzia Hassel-Reusing hat in Den Haag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Abs. 1 lit. a+h+k Römisches Statut) eingereicht. Großangelegt und systematisch wird die Gesundheit der griechischen Bevölkerung geschädigt. Für einen Erfolg der Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof braucht es genug Aussagen von Betroffenen oder deren Hinterbliebenen, deren Gesundheit geschädigt worden ist, oder die verstorben sind durch Vorenthaltung von Medikamenten, medizinischer Behandlung oder selbst den zum Kauf von Nahrung notwendigen Mitteln. Wir haben im September 2015 einen neuen Aufruf zu Zeugenaussagen veröffentlicht, da wir nach unserer Einschätzung noch 40 bis 50 weitere Aussagen von griechischen Opfern benötigen, um die Einleitung eines offiziellen Verfahrens zu erreichen.

Die ehrenamtliche Klinik von Elliniko hat einen Fragebogen entwickelt (siehe am Ende dieses Videos), welcher Ihnen hilft, Ihre Aussage zu strukturieren, und welcher die Einwilligung zur Verwendung der Aussage für die Anzeige mit Az. OTP-CR 345/12 enthält. Jede Aussage mit beweisdienlichen Informationen hinsichtlich der Schädigung konkreter Personen durch die Auflagen ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Griechenland.




Das Interview gibt einen Überblick, welche Mechanismen mit der Troika und der EU-Wirtschaftsregierung unter dem Vorwand einer angeblichen Euro-Rettung geschaffen worden sind, welche Bedeutung dabei die angeblich so „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und der Fiskalpakt haben, und wie dabei alle Staaten der Eurozone und der EU getroffen werden.

Die wirklich dahinter stehenden Motive und Interessen zur Verschiebung von Geld, Macht und selbst sensibelster Aktiva der Staaten werden beleuchtet. Auch der Zusammenhang zwischen dem Staateninsolvenzverfahren des ESM, dem Lissabon-Vertrag sowie TTIP und TISA wird gezeigt und dabei auf aktuelle Entwicklungen auf der globalen Ebene eingegangen.

Dienstag, 3. November 2015

Uno-Vollversammlung stärkt Souveränität und Menschenrechte - globales Staateninsolvenzverfahren vom Tisch

Uno-Vollversammlung stärkt Souveränität und Menschenrechte - globales Staateninsolvenzverfahren vom Tisch – NWO um viele Jahre zurückgeworfen !

Unser Politikblog | 03.11.2015

Volker Reusing und Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien) 

















Am 10.09.2015 hat sich ein kleines Wunder ereignet. Die Uno-Vollversammlung hat mit den Ja-Stimmen von 136 Staaten Prinzipien beschlossen für die souveräne Bewältigung von Staatsbankrotten. In Basic Principle Nr. 1 der Resolution wird ausdrücklich bestätigt, dass jeder Staat das Recht hat, über seinen eigenen Staatsbankrott auch selbst zu entscheiden – wobei die Resolution zugleich empfiehlt, dass ein Staatsbankrott von keinen missbräuchlichen Maßnahmen behindert werden sollte, dass die Rechte der Gläubiger von Anfang an gewahrt werden sollten, und der Staatsbankrott nur das letzte Mittel sein sollte.
Basic Principle Nr. 9 empfiehlt den Staaten, kollektive Aktionsklauseln (Zusatzbedingungen für den Fall des Staatsbankrotts) in ihre Staatsanleihen aufzunehmen, um für den Fall des Staatsbankrotts durchzusetzen, dass die Gläubiger (private und öffentliche) alle zusammen Mehrheitsentscheidungen treffen, und kein öffentlicher oder privater Gläubiger eines bankrotten Staates sich dem Ergebnis des Verfahrens mehr entziehen kann. Das ist zusammen mit Nr. 1 zu sehen; die Gläubiger sollen dem Schuldnerstaat also keine politischen Auflagen machen. Die Resolution vom 10.09.2015 will eine Versammlung der privaten und öffentlichen Gläubiger, welche mit dem Schuldnerstaat verhandelt, und nur beim Scheitern einer Verhandlungslösung soll der Schuldnerstaat dann einseitig den Staatsbankrott beschließen.

Basic Principle Nr. 6 bestätigt, dass staatliche Immunität vor Gerichtsbarkeit und Vollstreckung hinsichtlich Staatsschuldenumstrukturierungen ein Recht (des jeweiligen Schuldnerlandes) gegenüber den Gerichten anderer Staaten ist, und dass Ausnahmen davon restriktiv ausgelegt werden sollten.
Von besonderer Bedeutung ist Basic Principle Nr. 8 der Resolution, woran die Schuldennachhaltigkeit gemessen werden solle, also nach welchen Kriterien bestimmt werden soll, wie weit die Schulden gesenkt werden. Inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung sowie die Stabilität des internationalen Finanzsystems hat auch die Resolution vom 09.09.2014 schon gewollt. Hinzu gekommen sind hier der Respekt für die Menschenrechte, die Minimierung wirtschaftlicher und sozialer Kosten und die Bewahrung der Gläubigerrechte von Anfang an.

Samstag, 24. Oktober 2015

Die Verdunkelung Europas – Presse- und Meinungsverfolgung im Namen des Datenschutzes

Die Verdunkelung Europas – Presse- und Meinungsverfolgung im Namen des Datenschutzes (und zustimmungspflichtig im Bundestag !)

Unser Politikblog | 24.09.2015



Es wird ernst. Der unabhängigen Presse, Bloggern, Politikern, NGO-Vertretern, Friedens- und Menschenrechtsaktivisten, zu deren Arbeit es gehört, das Verhalten anderer Menschen öffentlich kritisch zu beleuchten, drohen existenzvernichtende Bußgelder.Dieser Artikel ist eine aktualisierte Fassung des Unser Politikblog - Artikels vom 08.11.2013 „Wie man Europa zum Schweigen bringt: Eine Datenschutzverordnung, die keine ist, taucht unter Vorwand des NSA-Skandals wieder auf !“ und ist in Teilen mit jenem Artikel identisch.



Der Zeitplan

Wie der taz-Artikel „EU-Staaten enigen sich auf mehr Rechte für User“ vom 16.06.2015 informiert, haben sich die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten am 15.06.2015 auf eine gemeinsame Linie für die EU-“Datenschutz“-Verordnung geeinigt. Positiv hervorgehoben werden in dem Artikel das „Recht auf Vergessen“, die Möglichkeit von Beschwerden an die „nationale Datenschutzbehörde“ sowie (unter Bezugnahme auf den deutschen Bundesinnenminister Thomas de Maiziere) die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes. Als nächstes gehe der Verordnungsentwurf wieder ans Euroapaparlament, wo der grüne Europaabgeordnete Jan Philip Albrecht laut dem taz-Artikel schon angekündigt hatte, „mehr Auskunfts- und Informationsansprüche“ über die Datenverarbeitung zu fordern.


Der Artikel „Europäischer Datenschutz: Gleiche Bedingungen für alle“ (S. 40+41 des dbb Magazins Juli /August 2015) informiert darüber hinaus, dass es „erklärtes Ziel“ ist, „bis Ende 2015 zu einer verbindlichen Einigung“ (zwischen EU-Ministerrat und Europaparlament) „über die Reform zu kommen“ und dass dafür im Oktober 2015 vom EU-Ministerrat „eine allgemeine politische Richtung“ beschlossen werden solle als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europaparlament für eine Gesamteinigung über den Verordnungsentwurf. Im dbb Magazin werden positiv erwähnt das „Recht auf Vergessenwerden“, die Beschränkung des „Profiling“ (der automatischen Auswertung von personenbezogenen Daten wie solchen über Gesundheit, Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage oder persönliche Vorlieben) und das Vorschreiben einer „unmißverständlichen Einwilligung der betroffenen Person“, deren Daten man verarbeiten will. Die EU-Justizkommissarin Vera Jourová wird zitiert, „die Datenschutzreform“ sei „ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission“.Beide hier exemplarisch aufgeführten Veröffentlichungen unterlassen es jedoch, in den Blick zu nehmen,was die Verordnung für die Presse- und Meinungsfreiheit, auch die ihrer eigenen Klientels, bedeuten würde.Einen guten offiziellen Überblick zum Zeitplan, zum ursprünglichen von der EU-Kommission eingebrachten Entwurf sowie zu den Änderungswünschen von Ministerrat und Europaparlament gibt die elektronische Verfahrensakte des Europaparlament zu dem Verordnungsentwurf (Az. 2012/0011 (COD)).


Die Instrumentalisierung von Herrn Snowden und der NSA


In 2013 wurde die weltweite öffentliche Empörung wegen der anlasslosen Spionageaktivitäten des USGeheimdienstes NSA instrumentalisiert, um für die EU Zensur-Verordnung im Gewand des Datenschutzes zu werben.Am 01.09.2013 wurde auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) das Interview „Europas Antwort: strenger Datenschutz“ der DGAP-Zeitschrift „Internationale Politik“ mit der damaligen EU-Jusitzkommissarin Viviane Reding veröffentlicht. Die DGAP (auch „German Council on Foreign Relations“ genannt) ist laut Friederike Becks Werk „Das Guttenberg-Dossier“ (Zeitgeist-Verlag) ein„Kaktusableger“ des CFR (Council on Foreign Relations) bzw. gilt laut dem Artikel des Wikipedia-Lexikons zum CFR als „Außenposten“ des CFR in Deutschland.

Donnerstag, 10. September 2015

Δεύτερη Έκκληση στον Ελληνικό λαό για ένορκες καταθέσεις

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.

This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.

10.09.2015 | Unser Politikblog


Second Appeal to the Greek population for testimonies (subtitles cc Greek)

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Γερμανία)
+49/202/2502621
ακτιβίστρια ανθρωπίνων δικαιωμάτων


Αγαπητές κυρίες, αγαπητοί κύριοι,


Sarah Luzia Hassel-Reusing The Hague 21/11/2012
Στις 5 Ιουλίου 2015, ο Ελληνικός λαός, με μεγάλη πλειοψηφία, ψήφισε "ΟΧΙ" ενάντια στην επιβολή ενός νέου μνημόνιου μέσω του EFSF. Στις 8/7/2015, η ελληνική κυβέρνηση υπέβαλε αίτηση για τη χορήγηση δανείου από τον ΕΜΣ, που θα φέρει ακόμα χειρότερες συνθήκες. Με αυτή την κατάσταση, είναι προφανές ότι οι Έλληνες θα βγουν από την ανθρωπιστική κρίση μόνο με την υποστήριξη του διεθνούς ποινικού δικαίου.

Η σημερινή εξέλιξη με τον ΕΜΣ ήταν προβλέψιμη. Έτσι, κατέθεσα το 2010 και το 2012 οκτώ συνταγματικές καταγγελίες στη Γερμανία με πάνω από 1.000 σελίδες συνολικά.
Και κατέθεσα στις 21/11/2012 στο Διεθνές Ποινικό Δικαστήριο (ΔΠΔ) στη Χάγη αγωγή (αριθμός πρωτοκόλλου OTP-CR 345/12) κατά παντός αγνώστου ως υπόπτου εγκλήματος κατά της ανθρωπότητας, λόγω βλάβης προκληθείσης εκ προθέσεως και, ταυτόχρονα, συστηματικά και σε μεγάλη κλίμακα στην υγεία του Ελληνικού πληθυσμού (Άρθρο 7 παρ. 1 σημείο h + k Ρωμαϊκού Καταστατικού).

Montag, 7. September 2015

Second Appeal to the Greek population for testimonies

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.


This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.

07.09.2015 | Unser Politikblog


Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Germany)
+49/202/2502621
human rights activist


Dear ladies and gentlemen,


Sarah Luzia Hassel-Reusing The Hague 21.11.2012
at the 05.07.2015, the Greek people has, with a significant majority, voted „OXI“ against a new memorandum to be imposed via the EFSF. At the 08.07.2015, the Greek government has applied for an ESM loan, which will bring even worse conditions. It seems in this situation, that the Greek population will get out of the humanitarian crisis only with the support of the universal criminal law.
The current development with the ESM has been foreseeable. Thus I have filed in 2010 and 2012 eight constitutional
complaints in Germany with together more than 1,000.- pages. And I have filed, at the 21.11.2012, to the International Criminal Court (ICC) at The Hague a charge (file number OTPCR345/12) against unknown for the suspicion of a crime against humanity because of intentious and, at the same time,

Zweiter Aufrut an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.


This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.


Zweiter Aufrut an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen (griechische Untertitel cc)

07.09.2015 | Unser Politikblog

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Deutschland)
+49/202/2502621
Menschenrechtlerin


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sarah Luzia Hassel-Reusing  Den Haag  21.11.2012
am 05.07.2015 hat das griechische Volk mit einer beträchtlichen Mehrheit „OXI“ gestimmt gegen ein neues über die
EFSF aufzuerlegendes Memorandum. Am 08.07.2015 hat die griechische Regierung einen ESM-Kredit beantragt,
welcher noch schlimmere Auflagen bringen wird. Es scheint in dieser Situation, dass die griechische Bevölkerung aus
der humanitären Krise nur mit Hilfe des universellen Strafrechts herauskommen wird.
Die gegenwärtige Entwicklung mit dem ESM ist vorhersagbar gewesen. Daher habe ich in 2010 und 2012 acht
Verfassungsklagen in Deutschland eingereicht mit zusammen mehr als 1.000,- Seiten.
Und ich habe am 21.11.2012 beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Anzeige (Az. OTP-CR345/12) gegen unbekannt eingereicht wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig syste- matische und großangelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen
Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. h+k Römisches Statut).

Montag, 31. August 2015

Interview mit Dr. Robert Kahn (Council on Foreign Relations) zur Staateninsolvenz (podcast deutsch untertitel)

Podcast zur Sendung „Macht und Menschenrechte auf Jungle Drum Radio vom 27.08.2015 (deutsche untertitel)

31.08.2015 | Unser Politikblog


Dr. Robert Kahn
Am 06.08.2015 sprachen wir mit Dr. Robert Kahn (Senior Fellow für internationale Ökonomie beim Council on Foreign Relations). Er hat u. a. beim IWF zu Schuldenkrisen in Schwellenländern, als Senior Strategist bei Moore Capital und in mehreren leitenden Positionen bei der Citigroup gearbeitet.

Das Interview beschäftigt sich damit, wie der Begriff der „Schuldentragfähigkeit“ verstanden werden sollte, und auf welche Weise bei einem Staatsbankrott ein fairer Kompromiss zwischen den Rechten der Einwohner des jeweiligen Schuldnerstaates und den Gläubigern erzielt werden kann. Zu der Idee eines Staateninsolvenzverfahrens äußert Herr Dr. Kahn sich positiv. Er hat jedoch die EU deutlich kritisiert für ihre mangelnde Bereitschaft, die Schulden Griechenlands auf eine tragfähige Höhe zu reduzieren. Herr Dr. Kahn hat sich auch Fragen nach sinnvollen Einsparungen, Steuererhöhungen und Privatisierungen und nach deren Grenzen gestellt. Er will den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB nicht als ein Instrument der Schuldenerleichterung und erläutert seine Sicht auf ESM, Pariser Club und IWF, den als eine um Ausgewogenheit bemühte Institution sieht. Außerdem werden im Interview verschiedene Überzeugungen zur Giralgeldschöpfung (fraktionelle Reserve – Theorie und Kreditgeldschöpfungstheorie) sichtbar, und es geht um Bankenrekapitalisierung sowie um die „too big to fail“ - Hypothese.



Dienstag, 25. August 2015

Staateninsolvenzverfahren und Zentralbankgeld zwei Faktoren der Macht

Staateninsolvenzverfahren und Zentralbankgeld zwei Faktoren der Macht - Im Interview mit Dr. Robert Kahn (Council on Foreign Relations) und Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien)

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 27.08.2015 um 19.00 Uhr auf Jungle Drum Radio

25.08.2015 | Unser Politikblog

Dr. Robert Kahn CFR
Am 06.08.2015 sprachen wir mit Dr. Robert Kahn (Senior Fellow für internationale Ökonomie beim Council on Foreign Relations). Er hat u. a. beim IWF zu Schuldenkrisen in Schwellenländern, als Senior Strategist bei Moore Capital und in mehreren leitenden Positionen bei der Citigroup gearbeitet.

Das Interview beschäftigt sich damit, wie der Begriff der „Schuldentragfähigkeit“ verstanden werden sollte, und auf welche Weise bei einem Staatsbankrott ein fairer Kompromiss zwischen den Rechten der Einwohner des jeweiligen Schuldnerstaates und den Gläubigern erzielt werden kann. Zu der Idee eines Staateninsolvenzverfahrens äußert Herr Dr. Kahn sich positiv. Er hat jedoch die EU deutlich kritisiert für ihre mangelnde Bereitschaft, die Schulden Griechenlands auf eine tragfähige Höhe zu reduzieren. Herr Dr. Kahn hat sich auch Fragen nach sinnvollen Einsparungen, Steuererhöhungen und Privatisierungen und nach deren Grenzen gestellt. Er will den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB nicht als ein Instrument der Schuldenerleichterung und erläutert seine Sicht auf ESM, Pariser Club und IWF, den als eine um Ausgewogenheit bemühte Institution sieht. Außerdem werden im Interview verschiedene Überzeugungen zur Giralgeldschöpfung (fraktionelle Reserve – Theorie und Kreditgeldschöpfungstheorie) sichtbar, und es geht um Bankenrekapitalisierung sowie um die „too big to fail“ - Hypothese.




Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien)
Im Interview mit Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien) geht es um das Zentralbankgeld.

Die EZB hat 1.000,- Milliarden € für den Erwerb wackeliger Forderungen von Banken und für Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt. Es ist Zeit für ein besseres Verständnis, was Zentralbankgeld ist (auch im Unterschied zum kreditgeschöpften Giralgeld der Banken), wodurch es entsteht und wieder verschwindet, und wie das gebucht wird. Auf welcher Rechtsgrundlage kommt die EZB an die 1.000,- Milliarden €? Werden die gewaltigen von der EZB verwendeten Beträge für Inflation sorgen? Werden die nationalen Notenbanken und damit indirekt die Steuerzahler für Forderungsausfälle auf der Ebene der EZB aufkommen müssen? Muss die EZB Forderungsausfälle überhaupt abschreiben wie normale bilanzierungspflichtige Unternehmen? Wie hängen Target 2 – Salden mit der EZB zusammen? Warum will die griechische Regierung 27,- Milliarden € Schulden durch einen Kredit des ESM tilgen, obwohl Kreditanträge beim ESM, anders als Schulden bei der EZB, das Land ins Staateninsolvenzverfahren zwingen können?

Zu diesen und ähnlichen Fragen haben wir uns an verschiedene Experten gewendet.

Als erster hat Prof. Dr. Franz Hörmann uns hierzu ein Interview gegeben.



Mittwoch, 29. Juli 2015

Erfolgreiches österreichisches EU-Austrittsvolksbegehren


Sendung „Macht und Menschenrechte auf Jungle Drum Radio/Unser Politikblog zu am 30.07.2015 ab 19.00 Uhr

Unser Politikblog | 29.07.2015

Laut der Nachrichtenagentur OTS-APA hat das österreichische EU-Austrittsvolksbegehren innerhalb der Eintragungsfrist 261.159,- Unterschriften weit mehr als die erforderlichen 100.000,- erreicht erreicht und ist damit in dieser Hinsicht das zweiterfolgreichste Volksbegehren Österreichs er letzten 10 Jahre. Erforderlich gewesen wären 100.000,- Unterschriften. Und das trotz Ignorierung durch die größeren österreichischen Medien und Parteien.

Wir sprachen mit Inge Rauscher (Initiative Heimat und Umwelt), Obfrau des Volksbegehrens. Wie geht es nun weiter bis zur Volksabstimmung? Wie ist die internationale Resonanz? Welche Folgen hätte ein EU-Austritt für die Durchsetzung der verfassungsmäßigen Neutralität Österreichs, auch im Hinblick auf die Krise in der Ukraine und die EU-Sanktionen gegen Russland? Was würde ein EU-Austritt bedeuten für den ESM, für die geplanten Freihandelsabkommen der EU (TTIP, CETA, TISA), und was für die Umwelt? Welche Perspektiven gäbe es für ein neutrales Österreich außerhalb der EU für Wirtschaft und Sicherheit?


Montag, 27. Juli 2015

Submission to the Truth Commission on the Greek Debt

28.07.2015 | Unser Politikblog

At the June, the 1st of 2015, the human rights activist Sarah Luzia Hassel-Reusing has filed a submission to the debt truth commission of the Greek Parliament.

It explains comprehensively grave irregularities regarding the Greek debts and conditions connected
to them. And it makes concrete recommendations, how to calculate the illegitimate and odious parts of the debts.

The Greek population has a right to get to know about those irregularities. Even though that submission focuses on the features relevant for the illegitimateness and the odiousness of debts, it will also contribute to a deeper understanding, for which purposes the health and the lives of so many innocent Greek people are being sacrificed. Mrs. Zoe Konstantopoulou, the President of the Greek Parliament, has been completely right, when she has regarded the partly destruction of the Greek population to be a crime against humanity (art. 7 Roman Statute); the people responsible for the illegitimate and odious conditions imposed on Greece are just more geographically and institutionally distributed, and more of them from the private sector, than it might seem.

They provenly do it to enable a huge shift of money from the states and from the citizens to the banks, while pretending to rescue Greece or the currency euro. Banks have deliberately withheld the information, that giral money is created out of nothing in the moment of the granting of a loan by a bank, and it is deleted, when the loan is paid back. What banks have known for centuries, has been empirically proven by economical science in September 2014. This shows very clearly, that every bank is replacable, that there are no „systemic“ „too big to fail“ banks at all. And what an obvious difference to the value of the lifes of human beings and of their birth and death.

Moreover, the main aim is to force the countries of the eurozone into the state insolvency procedure of the ESM, in order to put through the privatization of their public utilities, resources, and particularly of their administrations, their courts, and their institutions for inner and outer security. Already the Lisbon Treaty has inserted the prescriptions demanding the functional privatization of the public utilities („services of general economic interest“, art. 14 TFEU) and of the sovereign institutions („non-economic services of general interest“, art. 2 of protocol 26 to TEU and TFEU), the latter of which, however, has been prohibited by the Lisbon Judgement of the German Constitutional Court of the 30.06.2009.
The ESM, but also so-called „free trade“ treaties (TTIP, TISA, and CETA) are the next tools to enforce that revolutionary change of the type of state of the EU member states into the so-called „guarantueeing state“, where the sovereign power is in the hands of private corporations, a de-facto private state, with government and parliament remaining as the last elected facades.
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, the President of the German Constitutional Court, has already in 2002 provenly lobbied for the functional privatization of parts of the sovereign institutions of the states; as he has pointed out in thesis 12 of his then speech before the VVDStRL, giving sovereign powers to private actors is completely unconstitutional, and it deprives the countries of their control over the execution of their sovereign power.

And in September 2015, even a universal state insolvency procedure is going to be concluded at the UN level. As shown in the submission to the Greek debt truth commission, it is rather going to become a kind of ESM at the world level, for the functional privatization of the public utilities and the sovereign institutions of overly indebted states world-wide, than a mechanism for a fair debt reduction at the standard of the human rights.

The political cartel of Bilderberg has had, for decades, a significant influence particularly on the EU Commission, but also on other international organizations and bodies and on national governments.
The first chairman of Bilderberg (Prince Bernhard of the Netherlands) and the first President of the EU Commission (Walter Hallstein) both had been lobbyists of the IG Farben before – showing a link right from the beginning with a view to systematic corporate undermining of democracy in Europe via the EU Commmission.

Mr. Jose Manuel Barroso has been the President of the EU Commission, when the mechanisms of the European Financing Mechanism („Greece Support“, EFSM, EFSF, and ESM) and of the EU Economic Government (tightened Stability and Growth Pact, Imbalance Procedure, and Budgetary Surveillance) have been created – all under the pretext of the safeguarding of the currency euro. He has been several times at the Bilderberg conference during his presidency. Since 2015, he is in the steering committee of Bilderberg. The current President of the EU Commission, Jean-Claude Juncker, has been connected with Bilderberg for many years. The Bilderberg conference 2011 has dealt with the ESM and been attended by, i. a., the then President of the European Council and by the then Financial Ministers of Greece, Great Britain, and Italy. The Bilderberg conference 2015 has had Greece on its agenda with, i. a., Mr. Jeroen Dijsselbloem (President of the Eurogroup), Mr. Benoît Coeuré (board member of the ECB), and Mr. Karel de Gucht (former EU Trade Commissioner); just look at the behaviour of those people regarding the subjugation of Greece under the ESM and regarding so-called „free trade“.

The gravest irregularity, however, is the systematic outflanking of the human rights in the course of the drafting and the decisions on the imposed conditions, and that the strictness of the imposed austerity measures have been explicitely wanted as strict as in the „practice“ respectively as the „modalities“ of the IMF (Ecofin Council, 09.05.2010, file number SN 2564/1/10) – even though any serious Financial Minister must have known at least since 1991, that UNICEF has accused IMF and World Bank to be responsible for the death of up to seven million children below the age of five years world-wide alone in the years 1982 – 1991 (p. 12 of the foreword of the economist and former IMF employee Davison Budhoo in „Genug ist Genug“, published via Heinrich Böll Foundation in 1991).

The civil population of Greece has been deliberately and strategically targeted with shocks. The referendum has been used to create a symbol of hope, and then to destroy it very fast, in order to cause confusion and a feeling of frustration and hopelessness. That is where they want the have the Greek people. And the subjugation under the ESM is by far more drastic than the EFSF conditions, which had been rejected by the referendum. The actors see the people as chesspieces on their geostragical playground. As Prof. Joseph Stiglitz has explained it in 2001 regarding the IMF, unbearable austerity measures are also used to create riots as a means to put through privatization far below market prices.

I recommend you to remain peaceful centered in your heart. The solidarity clause (art. 222 of the Treaty on the Functioning of the European Union, TFEU) and the prescriptions for its application (file number 2014/415/EU) have been created to violently quell down protests with the joint use of the armies of the EU member states. The deliberation of the then President of the EU Commission, Mr. Jose Manuel Barroso regarding a possible vanishing of democracy at Greece, Portugal, and Spain, if these countries failed to manage the crisis (Daily Mail article „Nightmare vision for Europe as EU chief warns 'democracy could disappear' in Greece, Spain, and Portugal“ of the 15.06.2010) needs to be taken serious in this context.

Please listen closely. The following information is crucial. What everyone of you can do, is to inform many people of the following submission, and to discuss it with friends. The next necessary steps for the peaceful restoration of the order of the Greek Constitution and of the order of the universal human rights in Greece and in the other EU member countries will then become visible.
The peoples of the countries of Europe including the Greeks need a transformation to humanity rather than a revolution. They need to resolutely, centered in their hearts, without any fear or hate, with the unshakable will to rebuild a human society.

Mittwoch, 15. Juli 2015

Europa, Griechenland und Zentralbankgeld, das unbekannte Wesen

Teil 1 – Interview mit Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien)

Unser Politikblog | 15.07.2015

Die EZB hat 1.000,- Milliarden € für den Erwerb wackeliger Forderungen von Banken und für Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt. Es ist Zeit für ein besseres Verständnis, was Zentralbankgeld ist (auch im Unterschied zum kreditgeschöpften Giralgeld der Banken), wodurch es entsteht und wieder verschwindet, und wie das gebucht wird. Auf welcher Rechtsgrundlage kommt die EZB an die 1.000,- Milliarden €? Werden die gewaltigen von der EZB verwendeten Beträge für Inflation sorgen? Werden die nationalen Notenbanken und damit indirekt die Steuerzahler für Forderungsausfälle auf der Ebene der EZB aufkommen müssen? Muss die EZB Forderungsausfälle überhaupt abschreiben wie normale bilanzierungspflichtige Unternehmen? Wie hängen Target 2 – Salden mit der EZB zusammen? Warum will die griechische Regierung 27,- Milliarden € Schulden durch einen Kredit des ESM tilgen, obwohl Kreditanträge beim ESM, anders als Schulden bei der EZB, das Land ins Staateninsolvenzverfahren zwingen können?

Zu diesen und ähnlichen Fragen haben wir uns mit an verschiedene Experten gewendet.

Als erster hat Prof. Dr. Franz Hörmann uns hierzu ein Interview gegeben.


Donnerstag, 25. Juni 2015

Kilez More, Morgaine und Mesut Onay bei der Bilderberg-Protestdemo 2015 in Telfs

Unser Politikblog | 25.06.2015

Am Samstag, den 13.06.2015 fand im Zentrum von Telfs (Tirol) eine bunte Demonstration mit rund 500 Teilnehmern gegen die Bilderberg-Konferenz vom 11.-14.06.2015 im Interalpen Hotel (Telfs-Buchen) statt.

Unser Politikblog war vor Ort. Wir haben gesprochen mit Mesut Onay, Ratsherr der Grünen in Innsbruck und Mit-Initiator der Demonstration.

Außerdem haben wir die Sängerin Morgaine und den Rapper Kilez More interviewt, die live in Telfs aufgetreten sind, und die beide sehr engagiert die Friedensbewegung musikalisch unterstützen.

Sendung „Macht und Menschenrechte auf Jungle Drum Radio/ Heute 25.06.2015 ab 19.00 Uhr