3.Januar 2012 | Prof. Dr. Klaus Buchner auf Unser Politikblog
Einen „Rückfall ins Mittelalter“ attestiert Prof. Dr. Klaus Buchner,
Sprecher der Bundesprogrammkommission in der Ökologisch-Demokratischen
Partei (ÖDP), den Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Grund: An
Sylvester unterschrieb der amerikanische Präsident Barack Obama das
Haushaltsgesetz 2012 für das Militär. Dieses Gesetz, der National
Defense Authorization Act 2012, legt nicht nur den Militärhaushalt fest.
Zum ersten Mal in der Geschichte der USA werden die Streitkräfte
ermächtigt, Menschen für unbestimmte Zeit auf amerikanischem Territorium
zu internieren, und zwar ohne Gerichtsverfahren, selbst wenn nur
indirekte Verbindungen zu Terroristen vermutet werden.
Dazu Klaus
Buchner: „Für die US-Militärs bedeutet das eine Erleichterung, denn sie
brauchen keine Internierungslager im Ausland mehr, wie sie in Syrien
und in Guantanamo betrieben wurden und teilweise immer noch betrieben
werden. Damit ist Jedermann von willkürlichen Inhaftierungen
unbegrenzter Dauer bedroht, in denen zumindest bisher auch Folter
angewendet wurde.“
Mittwoch, 4. Januar 2012
Blumengütesiegel Flower Label Program (FLP) vor dem Aus - Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaft beenden ihre Mitgliedschaft
3.Januar 2012 |Ute Hausmann FIAN Deutschland e.V. auf Unser Politikblog
Köln, Frankfurt, Osnabrück, Stuttgart, Wien 3. Januar 2012. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sind FIAN Deutschland, FIAN Österreich, Brot für die Welt und terre des hommes als Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Gewerkschaft aus dem Flower Label Program e.V. (FLP) ausgetreten. Die Organisationen sahen sich dazu durch die Entwicklungen im letzten Jahr und den Zustand des FLP e. V. am Jahresende 2011 gezwungen. Sie ziehen die erforderliche Konsequenz aus den inhaltlichen Veränderungen des Vereins und dem finanziellen Zusammenbruch des Gütesiegels.
FLP war im letzten Jahr wirtschaftlich nicht mehr tragfähig, die Büros in Köln und Quito (Ekuador) wurden bereits geschlossen. Grund dafür war eine große Zahl von Austritten und Dezertifizierungen von FLP-Betrieben. NROs und Gewerkschaften konnten sich gegenüber Produzenten und Händlern nicht mit dem Vorschlag durchsetzen, FLP in Fairtrade zu überführen. Bislang sind Fairtrade-Schnittblumen in Deutschland in verschiedenen Supermärkten zu kaufen und sollen im Laufe des Jahres auch bei Floristen angeboten werden. In Österreich bieten neben Supermärkten auch Floristen bereits Fairtrade-Schnittblumen an.
"Da FLP aufgrund fehlender Finanzen nicht mehr handlungsfähig ist, besteht die Gefahr, dass das Label missbraucht wird. Unternehmen können damit werben, ohne dass tatsächlich geprüft wird, ob sie FLP-Standards einhalten.", so Joachim Vorneweg von der Menschenrechtsorganisation FIAN. Die Zertifizierung durch FLP basiert auf dem internationalen Verhaltenskodex (ICC, International Code of Conduct) für die Schnittblumenproduktion. Er war von den beteiligten NROs, Gewerkschaften, Produzenten und Handel gemeinsam entwickelt worden und setzt seit 1998 klare Maßstäbe. Der ICC enthält Arbeits-, Sozial- und Umweltkriterien, die auf den UNO-Menschenrechtspakten, den relevanten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Umweltnormen beruhen. FLP hat damit für rund 20.000 ArbeiterInnen in Schnittblumen-Plantagen in Afrika, Asien und Lateinamerika bessere Arbeitsbedingungen durchgesetzt, wie etwa feste Arbeitsverträge, Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das ist ein klarer Verdienst derjenigen Organisationen, die mit Bedauern heute nicht mehr ihren Platz im FLP haben.
FIAN, Brot für die Welt und terre des hommes werden sich weiterhin im Rahmen ihrer Arbeit für soziale Rechte im Blumensektor stark machen. Auch die IG BAU unterstützt in Zukunft die Siegelung durch den Fairen Handel. Die vier Organisationen fordern KonsumentInnen dazu auf, sich beim Kauf für Fairtrade zertifizierte Blumen und Pflanzen zu entscheiden.
Eine ausführliche Stellungnahme von FIAN Deutschland finden Sie unter folgendem Link:
http://ml.new.fian.de/attachments/FIAN_Stellungnahme_FLP_Austritt.pdf
Kontakt:
FIAN Deutschland: Joachim Vorneweg, u.hausmann(at)fian.de Telefon +49 172 8063877
FIAN Österreich: Sophie Veßel, sophie.vessel(at)fian.at Telefon +43 01 235023912
IG BAU: Sylvia Honsberg, sylvia.honsberg(at)igbau.de Telefon +49 171 7423450
terre des hommes: Michael Heuer, m.heuer(at)tdh.de Telefon: +49 541 7101145
Januar
Januar
Januar
Köln, Frankfurt, Osnabrück, Stuttgart, Wien 3. Januar 2012. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sind FIAN Deutschland, FIAN Österreich, Brot für die Welt und terre des hommes als Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Gewerkschaft aus dem Flower Label Program e.V. (FLP) ausgetreten. Die Organisationen sahen sich dazu durch die Entwicklungen im letzten Jahr und den Zustand des FLP e. V. am Jahresende 2011 gezwungen. Sie ziehen die erforderliche Konsequenz aus den inhaltlichen Veränderungen des Vereins und dem finanziellen Zusammenbruch des Gütesiegels.
FLP war im letzten Jahr wirtschaftlich nicht mehr tragfähig, die Büros in Köln und Quito (Ekuador) wurden bereits geschlossen. Grund dafür war eine große Zahl von Austritten und Dezertifizierungen von FLP-Betrieben. NROs und Gewerkschaften konnten sich gegenüber Produzenten und Händlern nicht mit dem Vorschlag durchsetzen, FLP in Fairtrade zu überführen. Bislang sind Fairtrade-Schnittblumen in Deutschland in verschiedenen Supermärkten zu kaufen und sollen im Laufe des Jahres auch bei Floristen angeboten werden. In Österreich bieten neben Supermärkten auch Floristen bereits Fairtrade-Schnittblumen an.
"Da FLP aufgrund fehlender Finanzen nicht mehr handlungsfähig ist, besteht die Gefahr, dass das Label missbraucht wird. Unternehmen können damit werben, ohne dass tatsächlich geprüft wird, ob sie FLP-Standards einhalten.", so Joachim Vorneweg von der Menschenrechtsorganisation FIAN. Die Zertifizierung durch FLP basiert auf dem internationalen Verhaltenskodex (ICC, International Code of Conduct) für die Schnittblumenproduktion. Er war von den beteiligten NROs, Gewerkschaften, Produzenten und Handel gemeinsam entwickelt worden und setzt seit 1998 klare Maßstäbe. Der ICC enthält Arbeits-, Sozial- und Umweltkriterien, die auf den UNO-Menschenrechtspakten, den relevanten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Umweltnormen beruhen. FLP hat damit für rund 20.000 ArbeiterInnen in Schnittblumen-Plantagen in Afrika, Asien und Lateinamerika bessere Arbeitsbedingungen durchgesetzt, wie etwa feste Arbeitsverträge, Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das ist ein klarer Verdienst derjenigen Organisationen, die mit Bedauern heute nicht mehr ihren Platz im FLP haben.
FIAN, Brot für die Welt und terre des hommes werden sich weiterhin im Rahmen ihrer Arbeit für soziale Rechte im Blumensektor stark machen. Auch die IG BAU unterstützt in Zukunft die Siegelung durch den Fairen Handel. Die vier Organisationen fordern KonsumentInnen dazu auf, sich beim Kauf für Fairtrade zertifizierte Blumen und Pflanzen zu entscheiden.
Eine ausführliche Stellungnahme von FIAN Deutschland finden Sie unter folgendem Link:
http://ml.new.fian.de/attachments/FIAN_Stellungnahme_FLP_Austritt.pdf
Kontakt:
FIAN Deutschland: Joachim Vorneweg, u.hausmann(at)fian.de Telefon +49 172 8063877
FIAN Österreich: Sophie Veßel, sophie.vessel(at)fian.at Telefon +43 01 235023912
IG BAU: Sylvia Honsberg, sylvia.honsberg(at)igbau.de Telefon +49 171 7423450
terre des hommes: Michael Heuer, m.heuer(at)tdh.de Telefon: +49 541 7101145
Dienstag, 27. Dezember 2011
Interview mit Lucie Veith zum dritten Erfolg des Vereins Intersexuelle Menschen e. V. vor den Vereinten Nationen
27.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Der Verein Intersexuelle Menschen e. V. hat in 2011 einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht zur Anti-Folter-Konvention CAT der Vereinten Nationen eingereicht. Der Parallelbericht machte geltend, dass durch die Art der medizinischen Behandlung zwischengeschlechtlicher Menschen insbesondere das Verbot der Folter (Art. 1 CAT) und das Verbot der grausamen und unmenschlichen Behandlung (Art. 16 CAT) verletzt werden. Inhaltlich geht es um das Leid, welches entstehen kann, wenn zwischengeschlechtliche Menschen (Menschen, die bei Geburt körperlich nicht eindeutig männlich oder weiblich sind) ohne eigene Einwilligung medizinischen Eingriffen am Genital unterzogen werden mit allen Risiken bzgl. späterer Sensitivität, und wenn zwischengeschlechtliche Menschen aus Angst vor einem erhöhten Entartungsrisiko ihrer Gonaden präventiv kastriert statt zur Vorsorgeuntersuchung geschickt werden und damit lebenslänglich auf oft nebenwirkungsreiche medikamentöse Hormonsubstitution angewiesen sind.
Das Folterverbot in der Definition des CAT-Abkommens kann nicht nur verletzt sein, wenn man vorsätzlich schwere Leiden zur Erreichung eines konkreten Ziels wie z. B. der Erlangung von Informationen ausübt, sondern auch, wenn man dies aus diskriminierenden Gründen tut.
Der Fachausschuss der Uno zum CAT-Abkommen erkannte an, dass die von den Parallelberichterstatterinnen gerügten medizinischen Praktiken zumindest dann Art. 16 CAT verletzen, wenn dabei die Informierte Einwilligung verletzt wird. Zum Vorwurf der Folter (Art. 1 CAT) schwieg der Ausschuss in seinen abschließenden Beobachtungen. Er zitierte jedoch die Artikel 2 CAT (Prävention), 10 CAT (Fortbildung med. Personal) und 14 CAT (Schadensersatz).
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| Lucie Veith im Gespräch mit Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert (Bild: Verein Intersexuelle Menschen e. V.) |
Das Folterverbot in der Definition des CAT-Abkommens kann nicht nur verletzt sein, wenn man vorsätzlich schwere Leiden zur Erreichung eines konkreten Ziels wie z. B. der Erlangung von Informationen ausübt, sondern auch, wenn man dies aus diskriminierenden Gründen tut.
Der Fachausschuss der Uno zum CAT-Abkommen erkannte an, dass die von den Parallelberichterstatterinnen gerügten medizinischen Praktiken zumindest dann Art. 16 CAT verletzen, wenn dabei die Informierte Einwilligung verletzt wird. Zum Vorwurf der Folter (Art. 1 CAT) schwieg der Ausschuss in seinen abschließenden Beobachtungen. Er zitierte jedoch die Artikel 2 CAT (Prävention), 10 CAT (Fortbildung med. Personal) und 14 CAT (Schadensersatz).
Dienstag, 20. Dezember 2011
Bellevue im Visier von Bertelsmann bis Bilderberg - Will man Wulff stürzen, weil er Eurokraten zu menschlich geworden ist ?
20.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Der Spiegel zeigte am 16.12.2011 anhand objektiver Merkmale Zweifel auf, ob der Kredit nicht doch von Egon Geerkens gestammt habe, da Frau Geerkens vermutlich als ehemalige Angestellte eines Schmuckgeschäftes gar nicht genug Kapital gehabt habe, um einen Kredit für einen Hauskauf geben zu können. Laut dem Spiegel soll Herr Geerkens selbst gesagt habe, er habe vermeiden wollen, dass Bankazubis sehen, dass soviel Geld von ihm an Herrn Wulff fließe.
Laut Spiegel-Artikel „Wulff – Freunde Geerkens - Christian musste sein Leben neu ordnen“ vom 13.12.2011 sagt Herr Geerkens ausdrücklich, dass das Darlehen von seiner Frau gegeben wurde, nicht von ihm. Beide Spiegel-Artikel berichten, dass die Rückzahlung des Darlehens auf ein Konto erfolgt sei, über welches beide Eheleute Geerkens verfügungsberechtigt seien. Zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung in 2008 lebten die Geerkens in der Schweiz. Erst schrieb der Spiegel, das Darlehen sei vor Auszahlung auf ein deutsches Konto von Herrn Geerkens geflossen, änderte den Artikel vom 13.12.2011 dann aber entsprechend der Aussage von Herrn Geerkens dahin ab, dass es auf auf ein deutsches Konto geflossen sei.
Laut dem Tagesschau-Beitrag „Neue Vorwürfe gegen Wulff - Kam das Geld für den Kredit von Egon Geerkens?“ vom 16.12.2011 bestehen die Anwälte des Bundespräsidenten und von Herrn Geerkens darauf, dass das Darlehen von Frau Geerkens gekommen sei. Laut dem Tagesschau-Beitrag war der Winterurlaub der Familie Wulff im Ferienhaus von Herrn Geerkens im Jahr 2009 auch der Anlass für die parlamentarische Anfrage im niedersächsischen Landtag gewesen. Laut Tagesschau soll Wulff auf dem Flug nach Florida ein kostenloses Upgrade als Flugkunde im Wert von 3.000,- € angenommen und sich dafür bereits reuig gezeigt haben.
Im dreizehnten Kapitel der aztekischen Geschichts-Chronik des Fray Bernardino de Sahagún „wird erzählt, wie Montecuhcoma, der mexikanische König, andere Zauberer schickt, daß sie die Spanier zu behexen suchen sollten, und was ihnen auf dem Wege geschah. Und die zweite Schar von Boten, die Wahrsager, die Zauberer und die Räucherpriester, gingen ebenfalls sie zu empfangen (ihnen entgegen). Aber sie taugten nichts mehr, sie konnten die Leute nicht mehr bezaubern, sie konnten ihren Zweck bei ihnen nicht mehr erreichen, sie gelangten (sogar) nicht mehr hin.“Am 15.12.2011 hat Bundespräsident Christian Wulff seine Sicht zu dem zinsvergünstigten und nicht mit einer Grundschuld abgesicherten Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum in Großburgwedel, welches er in 2008 von Frau Edith Geerkens, der Gattin des Unternehmers Egon Geerkens erhalten hat, dargelegt. Als Grund gibt er die langjährige persönliche Freundschaft zu den Geerkens an, was impliziert, dass sein damaliges Amt nicht der Grund für die Sonderkonditionen gewesen sei. Das ZDF-Nachrichtenvideo „ein Bundespräsident in Erklärungsnot“ vom 13.12.2011 zeigt, dass in einer von den Grünen bewirkten Anhörung im niedersächsischen Landtag am 18.02.2010 der damalige Ministerpräsident und heutige Bundespräsident die Frage, ob er geschäftliche Beziehungen mit Herrn Egon Geerkens und mit in der Anfrage genannten Firmen von Herrn Geerkens gehabt habe, zumindest für die letzten 10 Jahre verneint hat. Dabei hat er damals jedoch nicht gesagt, dass er von Frau Geerkens das günstige Darlehen erhalten hat, und dass die Wulffs 2009 Urlaub im Ferienhaus von Herrn Egon Geerkens gemacht haben. Laut dem ZDF-Beitrag vom 15.12.2011 bedauert Wulff heute, nicht über den Wortlaut der damaligen parlamentarischen Anfrage hinaus informiert zu haben.
(zitiert auf S. 30 des Buches „Ursprung und Gegenwart Erster Teil“ von Jean Gebser, Novalis Verlag)
Der Spiegel zeigte am 16.12.2011 anhand objektiver Merkmale Zweifel auf, ob der Kredit nicht doch von Egon Geerkens gestammt habe, da Frau Geerkens vermutlich als ehemalige Angestellte eines Schmuckgeschäftes gar nicht genug Kapital gehabt habe, um einen Kredit für einen Hauskauf geben zu können. Laut dem Spiegel soll Herr Geerkens selbst gesagt habe, er habe vermeiden wollen, dass Bankazubis sehen, dass soviel Geld von ihm an Herrn Wulff fließe.
Laut Spiegel-Artikel „Wulff – Freunde Geerkens - Christian musste sein Leben neu ordnen“ vom 13.12.2011 sagt Herr Geerkens ausdrücklich, dass das Darlehen von seiner Frau gegeben wurde, nicht von ihm. Beide Spiegel-Artikel berichten, dass die Rückzahlung des Darlehens auf ein Konto erfolgt sei, über welches beide Eheleute Geerkens verfügungsberechtigt seien. Zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung in 2008 lebten die Geerkens in der Schweiz. Erst schrieb der Spiegel, das Darlehen sei vor Auszahlung auf ein deutsches Konto von Herrn Geerkens geflossen, änderte den Artikel vom 13.12.2011 dann aber entsprechend der Aussage von Herrn Geerkens dahin ab, dass es auf auf ein deutsches Konto geflossen sei.
Laut dem Tagesschau-Beitrag „Neue Vorwürfe gegen Wulff - Kam das Geld für den Kredit von Egon Geerkens?“ vom 16.12.2011 bestehen die Anwälte des Bundespräsidenten und von Herrn Geerkens darauf, dass das Darlehen von Frau Geerkens gekommen sei. Laut dem Tagesschau-Beitrag war der Winterurlaub der Familie Wulff im Ferienhaus von Herrn Geerkens im Jahr 2009 auch der Anlass für die parlamentarische Anfrage im niedersächsischen Landtag gewesen. Laut Tagesschau soll Wulff auf dem Flug nach Florida ein kostenloses Upgrade als Flugkunde im Wert von 3.000,- € angenommen und sich dafür bereits reuig gezeigt haben.
Donnerstag, 15. Dezember 2011
Interview mit Seiner Exzellenz, Herrn S. E. Jorge Jurado, dem Botschafter Ecuadors in Deutschland zu CELAC
15.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Auf einem Gipfel am 02.+03.12.2011 gründete sich das neue Staatenbündnis CELAC, welchem alle Staaten Amerikas bis auf die USA und Kanada angehören. Es wurde ausdrücklich in Konkurrenz zur Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) geschaffen, die viele als von den USA dominiert ansehen.Wir fragten den Botschafter Ecuadors, inwieweit CELAC eine Ergänzung oder möglicherweise auch Konkurrenz darstellt für andere neue lateinamerikanische Organisationen wie Unasur und ALBA.
Und es ging darum, was aus dem Menschenrechtssystem der OAS werden soll, wenn nun die neue Organisation CELAC die OAS in den Hintergrund drängen soll. Ein wesentlicher Kritikpunkt des derzeitigen interamerikanischen Menschenrechtssystems hinichtlich dessen Effektivität ist, dass man zum Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in Costa Rica nur über den Weg der in den USA befindlichen komme, wenn man seinen Fall zuvor der Interamerikanischen Menschenrechts-kommission der OAS in den USA vorlege.
| Jorge Jurrado der Botschafter (Bild: Botschaft Ecuador) |
Und es ging darum, was aus dem Menschenrechtssystem der OAS werden soll, wenn nun die neue Organisation CELAC die OAS in den Hintergrund drängen soll. Ein wesentlicher Kritikpunkt des derzeitigen interamerikanischen Menschenrechtssystems hinichtlich dessen Effektivität ist, dass man zum Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof in Costa Rica nur über den Weg der in den USA befindlichen komme, wenn man seinen Fall zuvor der Interamerikanischen Menschenrechts-kommission der OAS in den USA vorlege.
Montag, 12. Dezember 2011
Umfragen in Deutschland und Großbritannien: Die Völker stehen gegen die “Europäische Union”
Von Daniel Neun | 12.Dezember 2011 Radio Utopie
Es zeigt sich, daß die antistaatlichen und antidemokratischen Nutznießer des Euro-Kapitalismus und kontinentalen Zentralismus zumindest in zwei europäischen Demokratien die Kontrolle über die Willensbildung der Bevölkerung verloren haben. Sowohl in der deutschen Republik als auch in der britischen Monarchie steht die Mehrheit der Menschen für die Souveränität des eigenen Staates, gegen eine weitere Ermächtigung internationaler “europäischer” Organisationen und damit für den Erhalt der parlamentarischen Demokratie und Gewaltenteilung.
In Deutschland zeigte eine heute Nacht veröffentlichte Umfrage von Emnid auf (1), daß die Meinung der Deutschen konträr zu den Vorgaben aus EU-Einheitsparteien im Bundestag, gleichgeschalteter Informationsindustrie und Staatsmedien steht. Mit 46 Prozent der Befragten befand eine relative Mehrheit, Deutschland sei besser dran ohne die ressourcen- und demokratiefressende “Union” in Brüssel, mitsamt ihrer penetrant gegen Demokratie und Verfassung nörgelnden, drängelnden, quengelnden, aufdringlichen “Pro-Euro-Europäer”. 45 Prozent waren der Meinung, Deutschland ginge es mit “Europäischer Union” besser als ohne (den genauen Befragungstext nannte die “Bild”-Zeitung nicht.)
Es zeigt sich, daß die antistaatlichen und antidemokratischen Nutznießer des Euro-Kapitalismus und kontinentalen Zentralismus zumindest in zwei europäischen Demokratien die Kontrolle über die Willensbildung der Bevölkerung verloren haben. Sowohl in der deutschen Republik als auch in der britischen Monarchie steht die Mehrheit der Menschen für die Souveränität des eigenen Staates, gegen eine weitere Ermächtigung internationaler “europäischer” Organisationen und damit für den Erhalt der parlamentarischen Demokratie und Gewaltenteilung.
In Deutschland zeigte eine heute Nacht veröffentlichte Umfrage von Emnid auf (1), daß die Meinung der Deutschen konträr zu den Vorgaben aus EU-Einheitsparteien im Bundestag, gleichgeschalteter Informationsindustrie und Staatsmedien steht. Mit 46 Prozent der Befragten befand eine relative Mehrheit, Deutschland sei besser dran ohne die ressourcen- und demokratiefressende “Union” in Brüssel, mitsamt ihrer penetrant gegen Demokratie und Verfassung nörgelnden, drängelnden, quengelnden, aufdringlichen “Pro-Euro-Europäer”. 45 Prozent waren der Meinung, Deutschland ginge es mit “Europäischer Union” besser als ohne (den genauen Befragungstext nannte die “Bild”-Zeitung nicht.)
Sonntag, 11. Dezember 2011
Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM
11.Dezember 2011 | Prof. Dr. Klaus Buchner auf Unser Politikblog
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf
für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt.
Trotzdem hätte ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen müssen, denn
was da beschlossen werden soll, ist nicht nur finanzpolitisch äußerst
fragwürdig; es würde auch eine ganz erhebliche Verletzung demokratischer
und rechtsstaatlicher Grundsätze bedeuten.
Der ESM soll eingeführt werden, weil die bisherigen Stabilitätsmechanismen EFSF und EFSM für die „Rettung“ des Euro nicht mehr ausreichen. Dabei geht es weniger um die Sanierung von Staatshaushalten, sondern um die „Stabilität des Finanzsektors“, also die Rettung von Großbanken [1]. Da zeigt sich, wohin maßlos hohe Bankenspenden an Parteien und Politiker führen können.
| Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) 2010 als Redner auf der Konferenz "Der Euro vor dem Zusammenbruch" |
Der ESM soll eingeführt werden, weil die bisherigen Stabilitätsmechanismen EFSF und EFSM für die „Rettung“ des Euro nicht mehr ausreichen. Dabei geht es weniger um die Sanierung von Staatshaushalten, sondern um die „Stabilität des Finanzsektors“, also die Rettung von Großbanken [1]. Da zeigt sich, wohin maßlos hohe Bankenspenden an Parteien und Politiker führen können.
FIAN: Erfolg nach über 14 Jahren Kampf um Gerechtigkeit - Kaffeepflücker aus Guatemala erhalten Land als Entschädigung
11.Dezember 2011 | Ute Hausmann auf Unser Politikblog
FIAN Deutschland e.V.
Riesige Freude bei der FIAN-Gruppe Marl über eine Nachricht aus Guatemala. Die von ihr seit fast 13 Jahren unterstützten ehemaligen Kaffeepflücker der Finca Nueva Florencia erhielten endlich eine Entschädigung für nicht gezahlten Lohn. Rechtzeitig vor dem Regierungswechsel im Januar übergab ihnen das präsidiale Sekretariat für Agrarangelegenheiten am 1. Dezember rechtsgültig ein Stück Land. Dass das nun passend zum Menschenrechtstag am 10. Dezember passiert, hebt die Bedeutung dieses Falls noch besonders hervor. Denn die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung brauchte einen langen Atem.
FIAN Deutschland e.V.
Riesige Freude bei der FIAN-Gruppe Marl über eine Nachricht aus Guatemala. Die von ihr seit fast 13 Jahren unterstützten ehemaligen Kaffeepflücker der Finca Nueva Florencia erhielten endlich eine Entschädigung für nicht gezahlten Lohn. Rechtzeitig vor dem Regierungswechsel im Januar übergab ihnen das präsidiale Sekretariat für Agrarangelegenheiten am 1. Dezember rechtsgültig ein Stück Land. Dass das nun passend zum Menschenrechtstag am 10. Dezember passiert, hebt die Bedeutung dieses Falls noch besonders hervor. Denn die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung brauchte einen langen Atem.
Donnerstag, 8. Dezember 2011
Soziale Menschenrechte: Bundesregierung unglaubwürdig
8.Dezember 2011 | Ute Hausmann auf Unser Politikblog
FIAN Deutschland e.V.
Köln/Nürnberg, 8.12.2011. Anlässlich des Tags der
Menschenrechte kritisieren FIAN und das Nürnberger Menschenrechtszentrum
die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, ihre Politik der
menschenrechtlichen Bewertung durch die Vereinten Nationen zu
unterziehen. Dies gilt insbesondere für die Verwirklichung sozialer
Menschenrechte in Deutschland. Die beiden Menschenrechtsorganisationen
kritisieren, dass die Bundesregierung seit drei Jahren die Ratifizierung
des Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt verzögert.
Das in einem Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt festgelegte Beschwerdeverfahren ermöglicht es Menschen in Deutschland, sich nach Ausschöpfung des Rechtswegs an die Vereinten Nationen zu wenden, wenn sie ihre sozialen Menschenrechte verletzt sehen. Deutschland hat den UN-Sozialpakt bereits 1973 ratifiziert, doch nur wenige Gerichte beziehen die im UN-Sozialpakt verankerten Rechte in ihre Urteilsprechung ein. „In Zukunft sollen Kläger nach Ende des Verfahrens bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung ihres Falls auf Grundlage des UN-Sozialpakts beantragen können. Dabei handelt es sich nicht um ein Gericht. Die Bundesregierung würde jedoch deutliche Signale erhalten, wie sie ihre Politik im Einklang mit sozialen Menschenrechten zu gestalten hat“, so Michael Krennerich, Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.
FIAN Deutschland e.V.
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| Bild:Copyleft: Unser Politikblog |
Das in einem Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt festgelegte Beschwerdeverfahren ermöglicht es Menschen in Deutschland, sich nach Ausschöpfung des Rechtswegs an die Vereinten Nationen zu wenden, wenn sie ihre sozialen Menschenrechte verletzt sehen. Deutschland hat den UN-Sozialpakt bereits 1973 ratifiziert, doch nur wenige Gerichte beziehen die im UN-Sozialpakt verankerten Rechte in ihre Urteilsprechung ein. „In Zukunft sollen Kläger nach Ende des Verfahrens bei den Vereinten Nationen eine Überprüfung ihres Falls auf Grundlage des UN-Sozialpakts beantragen können. Dabei handelt es sich nicht um ein Gericht. Die Bundesregierung würde jedoch deutliche Signale erhalten, wie sie ihre Politik im Einklang mit sozialen Menschenrechten zu gestalten hat“, so Michael Krennerich, Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.
Montag, 5. Dezember 2011
Deutsche Afghanistan-Politik gescheitert - Darmstädter Signal fordert endlich Vernunft
5.Dezember 2011 | Darmstädter Signal auf Unser Politikblog
Lasst Euch nicht täuschen!
Lasst Euch nicht täuschen!
Sie schaffen es nicht, sich
Alternativen (Nölle, Venro, Erös, Buro, etc.) zu Krieg und Gewalt zu öffnen,
obschon Tausende Menschen in Bonn Flagge zeigten.
Sie schaffen es nicht, ihre
militärische Niederlage und ihr politisches Versagen einzugestehen.
Sie schaffen es nicht,
anzuerkennen, dass den patriarchalen Stammesstrukturen kein „Friede“ im
westlichen Sinne aufzuzwingen ist.
Sie tolerieren gezielte Morde im deutschen
Verantwortungsbereich.
Sie kündigen an abzuziehen,
aber errichten Landebahnen für automatisierte Tötungsmaschinen „Grey Eagle“ in
Mazar-e Sharif und vergrößern die Militärcamps, während auf dem Petersberg
verhandelt wird.
Die absurde Idee,
mit aller Gewalt Frieden herbei schießen
zu wollen ist an der afghanischen Wirklichkeit zerschellt.
Sie sind sich bewusst, um siegen
zu können, müssten Sie die Mehrheit
der afghanischen Bevölkerung vernichten.
Ihnen fehlt der Mut und die Aufrichtigkeit für den
Versuch, Frieden ohne Gewalt zu schaffen.
Die völlige
Loslösung von falschen Denkmustern ist jetzt notwendiger denn je!
Anschlagszahlen in
Afghanistan rückläufig, ...
..weil das
ausländische Militär feste Abzugsabsichten bekundet hat. Sie verkaufen es als Erfolg.
Lasst Euch nicht täuschen!
Denn Sie senden eine fatale
„Sowohl-als-auch“-Botschaft.
Die permanente Präsenz ist schon beschlossen, so steht z.B. geschrieben, dass es einen Abzug nur geben werde, wenn die Sicherheitslage es zulasse (Bundestag 01/2011).
Die permanente Präsenz ist schon beschlossen, so steht z.B. geschrieben, dass es einen Abzug nur geben werde, wenn die Sicherheitslage es zulasse (Bundestag 01/2011).
Deutschland und die NATO haben kein Recht Bedingungen zu
stellen.
Afghanistan den Afghanen!
Sofortiger Waffenstillstand und konkreten Abzugsplan
vorlegen!
Frei werdende Mittel ungekürzt für zivile Hilfsmaßnahmen
einsetzen!
gez.
Sonntag, 4. Dezember 2011
Unser Politikblog solidarisiert sich als Presseorgan mit Avaaz-Kampagne zur Rettung des Internets
4.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Das alternative Internetmedium Unser Politikblog ruft zur Unterstützung der Avaaz-Kampagne zur Rettung des Internets auf. Denn wir halten das geplante Gesetz aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig: 1.Die Meinungsfreiheit ist genauso ein Grundrecht wie das Eigentum in allen uns bekannten Verfassungen. Es muss immer versucht werden, alle Grundrechte gleichzeitig zu erfüllen. Zensur bei bloßem Verdacht der Verletzung geistigen Eigentums schafft ein sich verselbständiges System von Blockwarten, welches einschüchternd gegenüber weiteren kritischen Meinungsäußerungen wirkt. 2. Die Menschenrechtsarbeit in den USA wird gefährdet. Gem. Uno-Resolution 53/144 können Menschenrechtler sich beim Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte beschweren, wenn sie wegen ihrer Menschenrechtsarbeit Repressalien erleiden. 3. Dass die USA dadurch, dass von innerhalb ihres Staatsgebiets die weltweiten IP-Adressen vergeben werden, mehr Einblick ins Internet haben, als andere Staaten, mag ihnen ja noch gegönnt sein. Dafür müssen sie aber auch akzeptieren, dass die Nutzung dieser Macht zur Abschaltung ausländischer Webseiten einen Übergriff in die Souveränität (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) anderer Staaten darstellt.
Das alternative Internetmedium Unser Politikblog ruft zur Unterstützung der Avaaz-Kampagne zur Rettung des Internets auf. Denn wir halten das geplante Gesetz aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig: 1.Die Meinungsfreiheit ist genauso ein Grundrecht wie das Eigentum in allen uns bekannten Verfassungen. Es muss immer versucht werden, alle Grundrechte gleichzeitig zu erfüllen. Zensur bei bloßem Verdacht der Verletzung geistigen Eigentums schafft ein sich verselbständiges System von Blockwarten, welches einschüchternd gegenüber weiteren kritischen Meinungsäußerungen wirkt. 2. Die Menschenrechtsarbeit in den USA wird gefährdet. Gem. Uno-Resolution 53/144 können Menschenrechtler sich beim Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte beschweren, wenn sie wegen ihrer Menschenrechtsarbeit Repressalien erleiden. 3. Dass die USA dadurch, dass von innerhalb ihres Staatsgebiets die weltweiten IP-Adressen vergeben werden, mehr Einblick ins Internet haben, als andere Staaten, mag ihnen ja noch gegönnt sein. Dafür müssen sie aber auch akzeptieren, dass die Nutzung dieser Macht zur Abschaltung ausländischer Webseiten einen Übergriff in die Souveränität (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) anderer Staaten darstellt.
Der ESM und die Gipfel der Intransparenz (Reihe Macht und Menschenrechte) -Berichterstattung über die mündliche Verhandlung am 30.11.2011 zur Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 die Grünen (in Prozeßstandschaft für den Bundestag)
4.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Am 30.11.2011 wurde die Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / die Grünen (in Prozeßstandschaft für den Bundestag) gegen die Bundesregierung verhandelt. Es ging den Grünen darum, so umfassend und frühzeitig in Angelegenheiten der EU informiert zu werden, wie dies Art. 23 Abs. 2 GG und das dazu gehörende Gesetz EUZBBG verlangen. Die Kläger sehen sich insbesondere bzgl. des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (des dauerhaften Rieseneurorettungsschirms) und bzgl. des Euro-Plus-Paktes nicht hinreichend informiert. Den ESM-Vertragsentwurf haben sie durch das österreichische Parlament erhalten. Es deutete sich ein Zugehen der Bundesregierung auf die Kläger in der Form an, dass die Bundesregierung den Bundestag künftig sofort über alle Beschlüsse informieren will. Die Abgeordneten hingegen wollen bereits über die Verhandlungspositionen informiert werden, sobald die Beschlüsse innerhalb der Bundesregierung dazu gefasst sind. In der Verhandlung wurde vom Gericht auch Art. 136 Abs. 3 AEUV mehrfach
Anmerkungen aus Frankreich – “Der Föderalismus von Frau Merkel: Der Lendenschurz der deutschen Autorität”
Von Daniel Neun Radio Utopie | 4.Dezember 2011
Am 1.Dezember gab Arnaud Montebourg, einflussreiches Mitglied der “Sozialistischen Partei” (PS) Frankreichs, der Zeitung “le Monde” (“die Welt”) ein Interview. In Deutschland schwieg man sich in den herrschenden Gilden von Kapital, etablierten Parteien und Informationsindustrie darüber halb tot vor Wut. Vielleicht ist es also an der Zeit, noch ein bisschen nachzuhelfen.
Arnaud Montebourg ist Gründer der “Vereinigung für eine Sechste Republik”, die eine neue Verfassung, eher nach dem Vorbild des Grundgesetzes, und neue Republik Frankreich anstrebt. Ebenso ist Montebourg, der bei den Vorwahlen um die Präsidentschaftskandidatur der “Sozialisten” mit 17 Prozent immerhin Platz Drei erreichte, Autor einer kleinen Hommage an die Oberschicht Frankreichs (“Maschinerie des Verrats”), sowie Anhänger gesellschaftlicher Initiativen im Zuge der “Entglobalisierung”.
Hier nun das Interview im Wortlaut. Die Fragen stellten Journalisten von “Le Monde”, “AFP”, “France Info” und “Daily Motion”.
Am 1.Dezember gab Arnaud Montebourg, einflussreiches Mitglied der “Sozialistischen Partei” (PS) Frankreichs, der Zeitung “le Monde” (“die Welt”) ein Interview. In Deutschland schwieg man sich in den herrschenden Gilden von Kapital, etablierten Parteien und Informationsindustrie darüber halb tot vor Wut. Vielleicht ist es also an der Zeit, noch ein bisschen nachzuhelfen.
Arnaud Montebourg ist Gründer der “Vereinigung für eine Sechste Republik”, die eine neue Verfassung, eher nach dem Vorbild des Grundgesetzes, und neue Republik Frankreich anstrebt. Ebenso ist Montebourg, der bei den Vorwahlen um die Präsidentschaftskandidatur der “Sozialisten” mit 17 Prozent immerhin Platz Drei erreichte, Autor einer kleinen Hommage an die Oberschicht Frankreichs (“Maschinerie des Verrats”), sowie Anhänger gesellschaftlicher Initiativen im Zuge der “Entglobalisierung”.
Hier nun das Interview im Wortlaut. Die Fragen stellten Journalisten von “Le Monde”, “AFP”, “France Info” und “Daily Motion”.
Samstag, 3. Dezember 2011
Die Dunkelkammer des Bundestags (Reihe Macht und Menschenrechte) – Berichterstattung über die mündliche Verhandlung zur Organklage gegen das „Neunergremium“
3.Dezember 2011 | Unser Politikblog
Am 29.11.2011 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht die Organklage der SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Peter Dankert und Swen Schultz gegen den Bundestag behandelt. Sie wehren sich dagegen, dass das Ende September 2011 neu geregelte StabMechG der Bundesregierung die Macht geben will, die Ausübung der Befugnisse des Bundestags (620 Abgeordnete) bzw. der Befugnisse von dessen Haushaltsausschuss (41 Abgeordnete) bzgl. des Euro-Stabilisierungsmechanismus EFSF einem Sondergremium aus derzeit nur 9 Abgeordneten zuordnen kann mit der bloßen Behauptung, es liege besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit vor. Bis zum Wegfall der besonderen Vertraulichkeit schreibt §5 Abs. 7 StabMechG sogar die Verschwiegenheit der der Mitglieder des Sondergremiums selbst gegenüber dem Haushaltsausschuss und dem Plenum des Bundestags vor. §3 StabMechG verlangt sogar die grundsätzliche Zuständigkeit des Sondergremi- ums für präventive Kredite, Käufe von Staatsanleihen durch die EFSF auf Primär- oder Sekundärmarkt und für Kredite an Staaten zwecks Weiterverschenken zur Rekapitalisierung von Großbanken.
Am 29.11.2011 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht die Organklage der SPD-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Peter Dankert und Swen Schultz gegen den Bundestag behandelt. Sie wehren sich dagegen, dass das Ende September 2011 neu geregelte StabMechG der Bundesregierung die Macht geben will, die Ausübung der Befugnisse des Bundestags (620 Abgeordnete) bzw. der Befugnisse von dessen Haushaltsausschuss (41 Abgeordnete) bzgl. des Euro-Stabilisierungsmechanismus EFSF einem Sondergremium aus derzeit nur 9 Abgeordneten zuordnen kann mit der bloßen Behauptung, es liege besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit vor. Bis zum Wegfall der besonderen Vertraulichkeit schreibt §5 Abs. 7 StabMechG sogar die Verschwiegenheit der der Mitglieder des Sondergremiums selbst gegenüber dem Haushaltsausschuss und dem Plenum des Bundestags vor. §3 StabMechG verlangt sogar die grundsätzliche Zuständigkeit des Sondergremi- ums für präventive Kredite, Käufe von Staatsanleihen durch die EFSF auf Primär- oder Sekundärmarkt und für Kredite an Staaten zwecks Weiterverschenken zur Rekapitalisierung von Großbanken.
Freitag, 2. Dezember 2011
Fluch der Karibik: Monsantos staatliche Sponsoren
Von petrapez Radio Utopie | 1.Dezember 2011
Die neuen Siedler und Landlords brechen, unter Beihilfe der Regierungsbeamten durch eine entsprechend angepasste Gesetzgebung zur Monopolbildung, die Verfassung von Puerto Rico.
“Menschen in der dritten Welt verhungern.”
Diese Meldung flimmert fast tagtäglich durch den Medienäther, meistens in Zusammenhang mit Klimaveränderungen oder explosiven Krisengebieten zitiert und nur selten in Relation zum Raubbau an der Natur und der Zerstörung des Lebensraums durch industrielle Grossprojekte der Menschen in schonungslosen Reportagen thematisiert.
Ein Beispiel für die wahren Verursacher der Verelendung ganzer Landstriche – die Banken- und Grosskonzerne – zeigt sich in Lateinamerika auf Puerto Rico. Das Land – assoziierter Freistaat und Nichtinkorporiertes US-amerikanisches Aussengebiet mit eigenem Parlament und Verfassung – hat sich mit finanziellen Förderungen zu einem El Dorado für acht Unternehmen, darunter sieben multinationale Gentechnik- und Chemieriesen, wie Monsanto, Deutschlands Bayer CropScience LP, AgReliant Genetics LLC, Mycogen Seeds, Dow Agro Sience LLC, Illinois Crop Improvement Association Inc., die schweizerische Firma Syngenta AG, Pioneer Hi-Bred von DuPont und Rice Tec Inc. entwickelt.
Die neuen Siedler und Landlords brechen, unter Beihilfe der Regierungsbeamten durch eine entsprechend angepasste Gesetzgebung zur Monopolbildung, die Verfassung von Puerto Rico.
“Menschen in der dritten Welt verhungern.”
Diese Meldung flimmert fast tagtäglich durch den Medienäther, meistens in Zusammenhang mit Klimaveränderungen oder explosiven Krisengebieten zitiert und nur selten in Relation zum Raubbau an der Natur und der Zerstörung des Lebensraums durch industrielle Grossprojekte der Menschen in schonungslosen Reportagen thematisiert.
Ein Beispiel für die wahren Verursacher der Verelendung ganzer Landstriche – die Banken- und Grosskonzerne – zeigt sich in Lateinamerika auf Puerto Rico. Das Land – assoziierter Freistaat und Nichtinkorporiertes US-amerikanisches Aussengebiet mit eigenem Parlament und Verfassung – hat sich mit finanziellen Förderungen zu einem El Dorado für acht Unternehmen, darunter sieben multinationale Gentechnik- und Chemieriesen, wie Monsanto, Deutschlands Bayer CropScience LP, AgReliant Genetics LLC, Mycogen Seeds, Dow Agro Sience LLC, Illinois Crop Improvement Association Inc., die schweizerische Firma Syngenta AG, Pioneer Hi-Bred von DuPont und Rice Tec Inc. entwickelt.
Donnerstag, 1. Dezember 2011
Hungerbekämpfung fängt beim Zugang zu Land, Wasser und Saatgut an
Roman Herre Agrarreferent FIAN Deutschland e.V.
auf Unser Politikblog | 1.Dezember 2011
Köln, Heidelberg 29. November 2011. Nach wie vor leiden etwa eine Milliarde Menschen an Hunger. Der Verlust des Zugangs zu natürlichen Ressourcen wie Land, Wasser oder Saatgut ist ein wesentlicher Grund für diese Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung. Dieser oft ignorierte Zusammenhang wurde bei der Konferenz „Politik gegen Hunger IX“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21. bis zum 23. November in Berlin diskutiert. Dort trafen sich 250 VertreterInnen von Regierungen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor um über einen besseren Schutz von und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen wie Land, Wasser, Fischgründen, Wäldern oder Saatgut – insbesondere für Frauen und andere diskriminierte Gruppen – zu beraten.
auf Unser Politikblog | 1.Dezember 2011
Köln, Heidelberg 29. November 2011. Nach wie vor leiden etwa eine Milliarde Menschen an Hunger. Der Verlust des Zugangs zu natürlichen Ressourcen wie Land, Wasser oder Saatgut ist ein wesentlicher Grund für diese Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung. Dieser oft ignorierte Zusammenhang wurde bei der Konferenz „Politik gegen Hunger IX“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 21. bis zum 23. November in Berlin diskutiert. Dort trafen sich 250 VertreterInnen von Regierungen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Privatsektor um über einen besseren Schutz von und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen wie Land, Wasser, Fischgründen, Wäldern oder Saatgut – insbesondere für Frauen und andere diskriminierte Gruppen – zu beraten.
Montag, 21. November 2011
Macht und Menschenrechte – Reportage zur attac-Krisenanhörung incl. Interview mit dem Außenminister von Ecuador im Teil 2 Daniel Neun von Radio Utopie
Unser Politikblog | 21.November 2011
Am 15.10.2011 fand in der Berlin die Krisenanhörung von attac und Democracia Real Ya statt. Wir sprachen dort mit der griechischen Filmemacherin Katherina Kitidi (bekannt durch den Film „Debtocracy“ über griechische Hintergründe der Schuldenkrise) über die Auflagen und die Lage in Griechenland sowie über menschlichere Wege, mit der Krise umzugehen.
Seine Exzellenz, Ricardo Patinho, der Außenminister von Ecuador, informierte uns über die Erfahrungen seines Landes mit dem Internationalen Währungsfonds, über die Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit des „Washington Consenus“ und über Ecuadors erfolgreiches Schuldenaudit.
Am 15.10.2011 fand in der Berlin die Krisenanhörung von attac und Democracia Real Ya statt. Wir sprachen dort mit der griechischen Filmemacherin Katherina Kitidi (bekannt durch den Film „Debtocracy“ über griechische Hintergründe der Schuldenkrise) über die Auflagen und die Lage in Griechenland sowie über menschlichere Wege, mit der Krise umzugehen.
Seine Exzellenz, Ricardo Patinho, der Außenminister von Ecuador, informierte uns über die Erfahrungen seines Landes mit dem Internationalen Währungsfonds, über die Unterschiede zwischen Anspruch und Wirklichkeit des „Washington Consenus“ und über Ecuadors erfolgreiches Schuldenaudit.
Freitag, 18. November 2011
Unser Politikblog im Interview mit erfolgreichem Beschwerdeführer Guido Strack kippte die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahl
17.November 2011 | Unser Politikblog
Am 09.11.2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht mit knapper Mehrheit, dass die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen in Deutschland verfassungswidrig ist. Im Urteil findet sich vor allem die Argumentation des Wahlbeschwerdeführers Guido Strack wieder, der vielen vom Whistleblower- Netzwerk bekannt ist. Zu den wesentlichen Argumenten gehörte, dass das Europaparlament, anders als Bundestag und Landtage, keine Regierung wählt, und dass die Fraktionen anziehend genug sind, um eine zu große Zersplitterung im Parlament zu verhindern. Eine größere Zahl von Parteien im Parlament ist auch eine große Chance für mehr Transparenz und weniger Mauschelei in Europa.
Siehe auch unserer Sendung vom 16.05.2011 zur mündlichen Verhandlung
http://unser-politikblog.blogspot.com/2011/05/podcast-zur-sendung-demokratie-europa.html
| Guido Strack (Foto Copleft: Unser Politikblog) |
Siehe auch unserer Sendung vom 16.05.2011 zur mündlichen Verhandlung
http://unser-politikblog.blogspot.com/2011/05/podcast-zur-sendung-demokratie-europa.html
Donnerstag, 10. November 2011
Reportage zur Privatisierung des Maßregelvollzugs
10.November 2011 | Unser Politikblog
Am 25.10.2011 fand am Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur Privatisierung des Maßregelvollzugs statt. In Hessen wurde der Maßregelvollzug in eine private Rechtsform überführt. Die Anteile liegen direkt und indirekt zu 100 % in staatlicher Hand.
Der im Maßregelvollzug einsitzende Kläger war nach einem Gefühlsausbruch von nicht direkt beim Staat Beschäftigten der GmbH eingesperrt worden und sieht dadurch das grundrechtsgleiche Recht auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie die Demokratie (Art. 20 Abs. 1+2 GG) verletzt.
Samstag, 29. Oktober 2011
Bundesverfassungsgericht setzt EFSF-Sonderparlament im Bundestag außer Kraft
Von Daniel Neun | 28.Oktober 2011 Radio Utopie
Das Bundesverfassungsgericht stoppt das EFSF-”Vertrauensgremium” im Bundestag nach einer Organklage von MdB Swen Schulz und MdB Peter Danckert und setzt das EFSF-Gesetz (Stabilisierungsmechanismusgesetz) teilweise außer Kraft. Das ist eine Sensation und markiert eine Zeitenwende in Deutschland hin zu mehr statt immer weniger parlamentarischer Demokratie.
Am 29.September erteilte der Bundestag der Regierung die direkte Ermächtigung das Parlament zu entmachten. Alle 620 Abgeordneten wussten das. Nur zwei handelten: Swen Schulz und Peter Danckert, beide SPD.
Das Bundesverfassungsgericht stoppt das EFSF-”Vertrauensgremium” im Bundestag nach einer Organklage von MdB Swen Schulz und MdB Peter Danckert und setzt das EFSF-Gesetz (Stabilisierungsmechanismusgesetz) teilweise außer Kraft. Das ist eine Sensation und markiert eine Zeitenwende in Deutschland hin zu mehr statt immer weniger parlamentarischer Demokratie.
Am 29.September erteilte der Bundestag der Regierung die direkte Ermächtigung das Parlament zu entmachten. Alle 620 Abgeordneten wussten das. Nur zwei handelten: Swen Schulz und Peter Danckert, beide SPD.
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