Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Montag, 29. Januar 2018

Interview mit Mona Maja – Menschenrechte auf Sicherheit und Freiheit – Mütter demonstrieren gegen Gewalt

Unser Politikblog | 29.01.2018

Mona Maja, eine mutige Frau aus Bottrop in Nordrhein-Westfalen, will die zunehmende Gewalt in Deutschland nicht mehr hinnehmen. Sie beschreibt, wie Frauen das Gefühl haben, nicht mehr geschützt zu werden, der Gewalt ausgeliefert zu sein, Opfer einer für die Bevölkerung sinnlosen Politik zu werden. In einigen Städten trauen sich selbst junge Frauen abends nicht mehr in den Bahnhof oder den Park. Viele wissen auch nicht, an wen sie sich mit ihrer Angst wenden können, und schweigen, um nicht obendrein zu unrecht für ausländerfeindlich gehalten zu werden.



Am Sonntag, den 04.03.2018, startet um 14 Uhr vor der Cyriakuskirche (Hochstr.) in Bottrop die von ihr initiierte Demonstration „Mütter gegen Gewalt“. Der Aufruf richtet sich an die hier lebenden Frauen unabhängig von ihrer Nationalität oder Religion und unabhängig davon, wie lange sie schon hier sind, und auch an Männer, die mit den Frauen solidarisch sind. Das Kopftuch nach dem Vorbild der Trümmerfrauen, die ein freies und weltoffenes Deutschland tatkräftig wieder aufgebaut haben, wird ein zentrales Symbol der Demonstration sein; siehe auch ihr erstes Video.
Mona Maja fordert, dass die in Deutschland geltenden Strafgesetze gegen Gewalttaten auch konsequent angewendet werden. Der Staat ist verpflichtet, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und die Menschenrechte auf Sicherheit und Freiheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta) wirksam zu schützen.
Wie emotional das Thema ist, zeigt sich daran, dass Mona Majas erstes Video bei Youtube wegen angeblicher „Hate Speech“ gelöscht worden ist – obwohl es keinerlei Hass enthält, sondern die Angst und das Schweigen überwinden und zur Demonstration der „Mütter gegen Gewalt“ mobilisieren soll. Das scheint eine Auswirkung des NetzDG zu sein, eines ab 2018 in Deutschland geltenden Gesetzes, welche den Anbietern von Internetplattformen zu wenig Zeit lässt, Vorwürfe von angeblicher „Hate Speech“ zu untersuchen, sodass sie im Zweifel lieber löschen als zu riskieren, ein hohes Bußgeld auferlegt zu bekommen.

Donnerstag, 11. Januar 2018

Müssen sich die Gesetze ändern für Jugendamt, Gutachter und Gerichte?

Müssen sich die Gesetze ändern für Jugendamt, Gutachter und Gerichte? - Interview mit Richard Moritz vom Verein „Kinder sind Menschen“


Unser Politikblog | 10.01.2018

In 2016 sind (ohne die in unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) in Deutschland fast 40.000 Kinder in Obhut genommen worden. In 2010 waren es noch zwischen 32.000 und 33.000. Etwa die Hälfte der Inobhutnahmen erfolgt länger als 15 Tage. Wenn die Kinder aus ihren Familien genommen werden, kommen sie ins Heim (§34 SGB 8) oder in Pflegefamilien (§33).
Der Verein „Kinder sind Menschen“ engagiert sich dafür, unberechtigte Inobhutnahmen zu verhindern, bzw. dass die Kinder in diesen Fällen wieder in ihre Familie zurückkehren können.
Nach §1666 BGB und §42 SGB 8 muss vom Jugendamt geprüft werden, ob auch mildere Maßnahmen zur Beseitigungen von Gefährdungen des Kindeswohls genügen wie (§§27 bis 32 SGB 8) Erziehungshilfe, Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehung in der Tagesgruppe. Doch diese Prüfung wird oft nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der Begriff „Kindeswohl“ ist im SGB 8 nicht gesetzlich definiert.
Die Beweislast liegt bei den Eltern, dass sie erziehungsfähig sind, und dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Es ist schwer, zu beweisen, dass etwas (hier eine Kindeswohlgefährdung) nicht existiert. Hier fehlt es an einer faireren gesetzlichen Beweislastregelung.


Für den Fall, dass das Jugendamt sich meldet, hat der Verein eine Checkliste erarbeitet. Es ist u. a. wichtig, sich kooperativ zu zeigen und Zeugen dafür zu haben, um das Risiko einer Inobhutnahme nicht unnötig zu erhöhen.
Für die Jugendämter gibt es als Kontrollinstanz nur auf kommunaler Ebene den Oberbürgermeister bzw. den Landrat. Eine von der jeweiligen Kommune unabhängige Kontrolle könnte auf der Ebene der Landesjugendämter geschaffen werden.
Bei Heimunterbringung wird den Kindern oft nicht der ihnen rechtlich zustehende Umfang an Kontakt mit den Eltern oder anderen von ihnen bestimmten Vertrauenspersonen gewährt. Der Verein „Kinder sind Menschen“ beanstandet außerdem, dass es zu wenig unangemeldete Kontrollen der Heime gebe.
Die Gerichte verlassen sich zur Tatsachenfeststellung bei der Beurteilung von Inobhutnahmen häufig auf Gutachten, von denen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge ein hoher Prozentsatz fehlerhaft sei. Entgegen den Leitlinien eines deutschen Psychologenverbands werden oft keine Audioaufnahmen von den Begutachtungen erstellt. Bei den Gerichtsverfahren selbst werden oft nicht alle wichtigen Aussagen berücksichtigt, was sich durch ebenfalls Tonbandaufnahmen der mündlichen Verhandlungen vermeiden ließe.