Unser
Politikblog | 29.01.2018
Mona
Maja, eine mutige Frau aus Bottrop in Nordrhein-Westfalen, will die
zunehmende Gewalt in Deutschland nicht mehr hinnehmen. Sie
beschreibt, wie Frauen das Gefühl haben, nicht mehr geschützt zu
werden, der Gewalt ausgeliefert zu sein, Opfer einer für die
Bevölkerung sinnlosen Politik zu werden. In einigen Städten trauen
sich selbst junge Frauen abends nicht mehr in den Bahnhof oder den
Park. Viele wissen auch nicht, an wen sie sich mit ihrer Angst wenden
können, und schweigen, um nicht obendrein zu unrecht für
ausländerfeindlich gehalten zu werden.
Am
Sonntag, den 04.03.2018, startet um 14 Uhr vor der Cyriakuskirche
(Hochstr.) in Bottrop die von ihr initiierte Demonstration „Mütter
gegen Gewalt“. Der Aufruf richtet sich an die hier lebenden Frauen
unabhängig von ihrer Nationalität oder Religion und unabhängig
davon, wie lange sie schon hier sind, und auch an Männer, die mit
den Frauen solidarisch sind. Das Kopftuch nach dem Vorbild der
Trümmerfrauen, die ein freies und weltoffenes Deutschland tatkräftig
wieder aufgebaut haben, wird ein zentrales Symbol der Demonstration
sein; siehe auch ihr erstes Video.
Mona
Maja fordert, dass die in Deutschland geltenden Strafgesetze gegen
Gewalttaten auch konsequent angewendet werden. Der Staat ist
verpflichtet, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2
Abs. 2 GG) und die Menschenrechte auf Sicherheit und Freiheit (Art. 9
Uno-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta) wirksam zu schützen.
Wie
emotional das Thema ist, zeigt sich daran, dass Mona Majas erstes
Video bei Youtube wegen angeblicher „Hate Speech“ gelöscht
worden ist – obwohl es keinerlei Hass enthält, sondern die Angst
und das Schweigen überwinden und zur Demonstration der „Mütter
gegen Gewalt“ mobilisieren soll. Das scheint eine Auswirkung des
NetzDG zu sein, eines ab 2018 in Deutschland geltenden Gesetzes,
welche den Anbietern von Internetplattformen zu wenig Zeit lässt,
Vorwürfe von angeblicher „Hate Speech“ zu untersuchen, sodass
sie im Zweifel lieber löschen als zu riskieren, ein hohes Bußgeld
auferlegt zu bekommen.
Montag, 29. Januar 2018
Donnerstag, 11. Januar 2018
Müssen sich die Gesetze ändern für Jugendamt, Gutachter und Gerichte?
Müssen
sich die Gesetze ändern für Jugendamt, Gutachter und Gerichte? -
Interview mit Richard Moritz vom Verein „Kinder sind Menschen“
Unser
Politikblog | 10.01.2018
In
2016 sind (ohne die in unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) in
Deutschland fast 40.000 Kinder in Obhut genommen worden. In 2010
waren es noch zwischen 32.000 und 33.000. Etwa die Hälfte der
Inobhutnahmen erfolgt länger als 15 Tage. Wenn die Kinder aus ihren
Familien genommen werden, kommen sie ins Heim (§34 SGB 8) oder in
Pflegefamilien (§33).
Der
Verein „Kinder sind Menschen“ engagiert sich dafür,
unberechtigte Inobhutnahmen zu verhindern, bzw. dass die Kinder in
diesen Fällen wieder in ihre Familie zurückkehren können.
Nach
§1666 BGB und §42 SGB 8 muss vom Jugendamt geprüft werden, ob auch
mildere Maßnahmen zur Beseitigungen von Gefährdungen des
Kindeswohls genügen wie (§§27 bis 32 SGB 8) Erziehungshilfe,
Erziehungsberatung, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer,
sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehung in der Tagesgruppe.
Doch diese Prüfung wird oft nicht nachvollziehbar dokumentiert. Der
Begriff „Kindeswohl“ ist im SGB 8 nicht gesetzlich definiert.
Die
Beweislast liegt bei den Eltern, dass sie erziehungsfähig sind, und
dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Es ist schwer, zu beweisen,
dass etwas (hier eine Kindeswohlgefährdung) nicht existiert. Hier
fehlt es an einer faireren gesetzlichen Beweislastregelung.
Für
den Fall, dass das Jugendamt sich meldet, hat der Verein eine
Checkliste erarbeitet. Es ist u. a. wichtig, sich kooperativ zu
zeigen und Zeugen dafür zu haben, um das Risiko einer Inobhutnahme
nicht unnötig zu erhöhen.
Für
die Jugendämter gibt es als Kontrollinstanz nur auf kommunaler Ebene
den Oberbürgermeister bzw. den Landrat. Eine von der jeweiligen
Kommune unabhängige Kontrolle könnte auf der Ebene der
Landesjugendämter geschaffen werden.
Bei
Heimunterbringung wird den Kindern oft nicht der ihnen rechtlich
zustehende Umfang an Kontakt mit den Eltern oder anderen von ihnen
bestimmten Vertrauenspersonen gewährt. Der Verein „Kinder sind
Menschen“ beanstandet außerdem, dass es zu wenig unangemeldete
Kontrollen der Heime gebe.
Die
Gerichte verlassen sich zur Tatsachenfeststellung bei der Beurteilung
von Inobhutnahmen häufig auf Gutachten, von denen wissenschaftlichen
Untersuchungen zufolge ein hoher Prozentsatz fehlerhaft sei. Entgegen
den Leitlinien eines deutschen Psychologenverbands werden oft keine
Audioaufnahmen von den Begutachtungen erstellt. Bei den
Gerichtsverfahren selbst werden oft nicht alle wichtigen Aussagen
berücksichtigt, was sich durch ebenfalls Tonbandaufnahmen der
mündlichen Verhandlungen vermeiden ließe.
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