(Bild:neben der Büste des Uno-Hochkommissars für Menschenrechte Sergio Vieira de Mello und Volker Reusing|Copyleft: Unser Politikblog)
(Bild: Bismarckturm|Copyleft: Unser Politikblog)
29.November 2010 | Unser Politikblog
Ab 2011 sollen die Hartz IV - Sätze nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berech- net werden. Von den meisten Konzernmedien ignoriert wird dabei, dass Hartz IV gegen den Uno-Sozialpakt noch weitaus mehr als gegen das Grundgesetz verstösst, was nur leider bisher noch nie-mand vor dem Bundesverfassungsgericht geltend gemacht hat. Ein Zeichen, wie weit sich Regie-rung und Parlamente, vor allem aber auch bestimmte Medien, von deren Gunst sich manche Politi-ker abhängig fühlen, von jeglichem Gespür für die universellen Menschenrechte und deren Unver-äußerlichkeit gem. Art. 1 Abs. 2 GG entfernt haben.
Dieses Video leistet einen spürbaren Beitrag dazu, dass sich Hartz IV – Empfänger wirksamer und durchsetzungsfähiger als bisher auf ihre stärksten sozialen Menschenrechte berufen, die sie haben - die Menschenrechte des Uno-Sozialpaktes.
Verbreiten Sie dieses Video und den Link zu diesem Video bitte, soweit sie können. Insbesondere auch, bevor die Neuregelung von Hartz IV beschlossen wird bzw. in Kraft tritt.
(Bild:Palais Wilson das alte Uno-Gebäude in Genf|Copyleft: Unser Politikblog)
Der Staat, und damit in besonderem Parlament und Regierung gegenüber dem Souverän (dem Volk), ist in besonderem Maße verpflichtet, auch die sozialen Menschenrechte nicht nur zu ach- ten, sondern auch zu schützen und zu gewährleisten.
(Bild:Sergio Vieira de Mello|Copyleft: Unser Politikblog)
Machen Sie Ihre Verbandsvertreter und die Politiker Ihres Vertrauens munter, sich endlich auch für die Durchsetzung Ihrer Menschenrechte aus dem Sozialpakt einzusetzen – oder wählen Sie diese einfach ab. Wenn die Politiker gar nicht in der Lage sein sollten, unsere Grundrechte und unsere uni versellen Menschenrechte durchzusetzen, wird uns bald vielleicht nichts anderes mehr übrig blei-ben, als alle Gesetze in die Hände des Souveräns zu geben, d. h., Volksabstimmungen zu unter-werfen.
Montag, 29. November 2010
EU-Kommission will Wirtschaftsregierung sein - und alles ausverkaufen
(Bild:Der EUR|Copyleft: Unser Politikblog)
29.November 2010 | Unser Politikblog
Als bekannt wurde, dass die EU-Kommission am 29.09.2010, gerade eben so terminiert, dass die Redner auf der großen internationalen Gewerkschaftsdemonstration in Brüssel es nicht mehr auf-greifen konnten, mit etwas grundlegend Neuem kommen würde, hatte das Team von Unser Politik-blog mit der Bekanntgabe des Konzepts zur Staateninsolvenz zum endgültigen Ausverkauf der Eurostaaten mit akuten Liquiditätsproblemen gerechnet. Doch das wurde aufgeschoben. Staatdessen will man nun den Stabilitäts- und Wachstumspakt dazu mißbrauchen, die EU-Kommission auf demokratie- und rechtsstaatswidrige Weise zu einer europäischen Wirtschaftsregierung für die Eurozone zu machen. Dabei will die Kommission nun allen Eurostaaten mit mehr als 3% Defizit im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), mit mehr als 60% Gesamtschuldenquote im Verhältnis zum BIP, mit nicht vorsichtiger Haushaltspolitik und mit übermäßigen volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten zwingen, entweder das Defizit bzw. die Ungleichgewichte zu drücken, was viele nicht hinreichend schaffen werden, oder zur Teilprivatisierung der Altersversorgung und zu Strukturreformen zur BIP-Erhöhung (vor allem auch durch funktionelle Privatisierung staatlicher Aufgaben und durch Käuflichmachung bisher nicht käuflicher Leistungen und unveräußerlicher Werte) zwingen. Als übermäßige Ungleichgewichte will sie vor allem hohe Leistungsbilanzdefizite (Importüberschüsse) und Leistungsbilanzüberschüsse (Exportüberschüsse) ansehen, bei deren Vor-liegen sie insbesondere die Exportierbarkeit bisher nicht käuflicher Leistungen verlangen will, was auf das gleiche hinaus läuft wie Strukturreformen zur Erhöhung des BIP.
(Bild:Europaparlament|Copyleft: Unser Politikblog)
Damit das Europaparlament(1) ihr nicht mehr in die Quere kommt, sobald die neuen Verordnungen zu ihrer Machtsteigerung einmal in Kraft sind, will die Kommission den Eurostaaten ihre Wünsche über das Rechtsinstru-ment der Empfehlung bußgeldbewehrt aufzwingen – obwohl nach den Verträgen der EU die Emp-fehlung gem. Art. 288 S. 7 AEUV ein grundsätzlich unverbindliches Rechtsinstrument ist, dem die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten allein für das Defizitverfahren Verbindlichkeit zuge-standen haben. Damit die jeweils als Opfer ausgesuchten Eurostaaten sich nicht so wehren können, will die Kommission sie, soweit sie selbst betroffen sind, vom Stimmrecht im Ministerrat ausschlie-ßen, ohne Rechtsgrundlage dafür in den Verträtgen der EU. Und die Kommission verlangt für die Sanktionen die umgekehrte Abstimmung, bei welcher alle Sanktionswünsche der Kommission als zugestimmt gelten, zu denen nicht innerhalb von 10 Kalendertagen im Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit dagegen stimmt.
Dominique Strauss-Kahn(2), Geschäftsführer des IWF, forderte Ende November 2010 die EU-Mit- gliedsstaaten auf, der EU-Kommission sogar noch mehr Macht zu geben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, also als neue Wirtschaftsregierung, als diese sich von sich aus sich anzuma-ßen traut.
Der IWF, der Niger, Malawi und Äthiopien zum Ausverkauf der Nahrungsmittelnotreserven zwang, sich in Osteuropa und Zentralasien durch seine Kreditauflagen zu Kürzungen im Gesundheitswesen den Spitznamen „Kindersterblichkeitsfonds“ erwarb, und der derzeit durch Kreditauflagen zusam-men mit der EU-Kommission das rumänische Gesundheitswesen verwüstet, hat im Rahmen des sog. Euro-Stabilisierungsmechanismus derzeit vor allem Irland im Visier und bereitet sich auf seine zentrale Rolle im nach wie vor in Vorbereitung befindlichen Staateninsolvenzverfahrensmechanismus für die Eurozone vor.
Quellen:
(1)http://www.euractiv.de/finanzplatz-europa/artikel/eu-parlament-sucht-konfrontation-mit-europaischem-rat-003812
(2)http://www.imf.org/external/pubs/ft/survey/so/2010/NEW112110A.htm
29.November 2010 | Unser Politikblog
Als bekannt wurde, dass die EU-Kommission am 29.09.2010, gerade eben so terminiert, dass die Redner auf der großen internationalen Gewerkschaftsdemonstration in Brüssel es nicht mehr auf-greifen konnten, mit etwas grundlegend Neuem kommen würde, hatte das Team von Unser Politik-blog mit der Bekanntgabe des Konzepts zur Staateninsolvenz zum endgültigen Ausverkauf der Eurostaaten mit akuten Liquiditätsproblemen gerechnet. Doch das wurde aufgeschoben. Staatdessen will man nun den Stabilitäts- und Wachstumspakt dazu mißbrauchen, die EU-Kommission auf demokratie- und rechtsstaatswidrige Weise zu einer europäischen Wirtschaftsregierung für die Eurozone zu machen. Dabei will die Kommission nun allen Eurostaaten mit mehr als 3% Defizit im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), mit mehr als 60% Gesamtschuldenquote im Verhältnis zum BIP, mit nicht vorsichtiger Haushaltspolitik und mit übermäßigen volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten zwingen, entweder das Defizit bzw. die Ungleichgewichte zu drücken, was viele nicht hinreichend schaffen werden, oder zur Teilprivatisierung der Altersversorgung und zu Strukturreformen zur BIP-Erhöhung (vor allem auch durch funktionelle Privatisierung staatlicher Aufgaben und durch Käuflichmachung bisher nicht käuflicher Leistungen und unveräußerlicher Werte) zwingen. Als übermäßige Ungleichgewichte will sie vor allem hohe Leistungsbilanzdefizite (Importüberschüsse) und Leistungsbilanzüberschüsse (Exportüberschüsse) ansehen, bei deren Vor-liegen sie insbesondere die Exportierbarkeit bisher nicht käuflicher Leistungen verlangen will, was auf das gleiche hinaus läuft wie Strukturreformen zur Erhöhung des BIP.
(Bild:Europaparlament|Copyleft: Unser Politikblog)
Damit das Europaparlament(1) ihr nicht mehr in die Quere kommt, sobald die neuen Verordnungen zu ihrer Machtsteigerung einmal in Kraft sind, will die Kommission den Eurostaaten ihre Wünsche über das Rechtsinstru-ment der Empfehlung bußgeldbewehrt aufzwingen – obwohl nach den Verträgen der EU die Emp-fehlung gem. Art. 288 S. 7 AEUV ein grundsätzlich unverbindliches Rechtsinstrument ist, dem die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten allein für das Defizitverfahren Verbindlichkeit zuge-standen haben. Damit die jeweils als Opfer ausgesuchten Eurostaaten sich nicht so wehren können, will die Kommission sie, soweit sie selbst betroffen sind, vom Stimmrecht im Ministerrat ausschlie-ßen, ohne Rechtsgrundlage dafür in den Verträtgen der EU. Und die Kommission verlangt für die Sanktionen die umgekehrte Abstimmung, bei welcher alle Sanktionswünsche der Kommission als zugestimmt gelten, zu denen nicht innerhalb von 10 Kalendertagen im Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit dagegen stimmt.
Dominique Strauss-Kahn(2), Geschäftsführer des IWF, forderte Ende November 2010 die EU-Mit- gliedsstaaten auf, der EU-Kommission sogar noch mehr Macht zu geben im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, also als neue Wirtschaftsregierung, als diese sich von sich aus sich anzuma-ßen traut.
Der IWF, der Niger, Malawi und Äthiopien zum Ausverkauf der Nahrungsmittelnotreserven zwang, sich in Osteuropa und Zentralasien durch seine Kreditauflagen zu Kürzungen im Gesundheitswesen den Spitznamen „Kindersterblichkeitsfonds“ erwarb, und der derzeit durch Kreditauflagen zusam-men mit der EU-Kommission das rumänische Gesundheitswesen verwüstet, hat im Rahmen des sog. Euro-Stabilisierungsmechanismus derzeit vor allem Irland im Visier und bereitet sich auf seine zentrale Rolle im nach wie vor in Vorbereitung befindlichen Staateninsolvenzverfahrensmechanismus für die Eurozone vor.
Quellen:
(1)http://www.euractiv.de/finanzplatz-europa/artikel/eu-parlament-sucht-konfrontation-mit-europaischem-rat-003812
(2)http://www.imf.org/external/pubs/ft/survey/so/2010/NEW112110A.htm
Donnerstag, 25. November 2010
Ein Kritischer Polizist klärt auf,Thomas Wüppesahl heute im Interview auf Radio Utopie
Von Juergen Apitzsch | 25.November 2010 Radio Utopie
Er wünscht sich eine zivilgesellschaftlichere Rolle unserer Polizei und stellt doch fest, dass das Gegenteil der Fall ist. Thomas Wüppesahl, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten ist besorgt. Die Rolle unserer Gesetzeshüter verändert sich hin zu einer Ordnungsmacht, die dem fünfundfünfzigjährigen ehemaligem Bundestagsabgeordneten und Wirtschaftskriminologen aus dem Hamburger Raum einiges an Skepsis abverlangt.
Thomas Wüppesahl, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten
Die Liste der Vorwürfe über die Fehlentwicklungen in den eigenen Reihen ist lang. So stößt ihm beispielsweise die derzeitige Praxis polizeilicher Berichterstattung auf. Während die Verantwortlichen in den Führungsetagen sich noch in medialer Sicherheit wähnten, stritten sie konsequent ab, dass ausländische Polizeikräfte an der Niederschlagung der diesjährigen Castorproteste beteiligt gewesen seien. Erst als Fotos von Castorbeamten mit der Rückenaufschrift POLICE auftauchten, gestanden sie deren Anwesenheit ein, wenn auch ausschließlich zu Beobachtungszwecken. Dann weitere Fotos, welche klar belegten, dass ein französischer Flic hingebungsvoll mit der Faust auf einen Castorgegner einptügelte, der bereits zusammengekrümmt auf dem Boden lag, ohne jegliche Gegenwehr zu leisten. Na dann eben ein Ausnahmefall, genau wie dessen Kollegen aus Polen und Kroatien.
Wüppesahl ist ärgerlich. Die Gewalt bei diesem Einsatz ging eindeutig nicht von den Demonstranten aus, sondern von der Polizei. Einer Polizei, die einst mit Hilfe bester Fachschulen darauf geschult worden war, mit psychologischem Geschick und fachlichem Können selbst schwierige Situationen souverän zu meistern. Seit den 90ern wird, federführend unter Ex-Innenminister Schäuble, die Qualität an diesen Polizeifachschulen konsequent zurückgefahren. Das Lehrvolumen an diesen Einrichtungen verflacht zusehends mit dem Ergebnis, dass heute Polizeischüler mit fachlichem Frakturwissen und ohne ausreichendes soziologisches Verständnis in den Dienstalltag entlassen werden. Die Hintergründe für dieses Desaster sind bekannt. Das politische und wirtschaftliche Prekariat wünscht sich wieder “Richtige Polizisten”, echte Kerle, die auch mal ordentlich hinlangen können, anstatt für jedes Problem Verständnis zu zeigen. In dem Maße, indem Schäuble und sein Nachfolger de Maizière von einer Militarisierung im Inneren träumen, um gegen all die sozialen Unruhen gewappnet zu sein, die bereits jetzt drohend ihre Schatten vorauswerfen, realisiert sich deren düsteres Hirngespinst bereits heute in Form von Wasserwerfern, die mit 20 Bar Wasserdruck Stuttgarter Rentnern die Augen herausschießen und Beamten, die sich immer routinierter das Blut protestierender Bürger von ihren Schlagstöcken wischen.
Dass die Polizei in Gorleben 2010 sogar logistische Unterstützung der Bundeswehr erhielt, verurteilt Wüppesahl auf das Schärfste. Am liebsten sähe er keinerlei Akt von Zivil-Militärischer Zusammenarbeit, damit gar nicht erst ein Gewöhnungseffekt an solche Verhältnisse eintritt. Auch findet er, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel von den Polizeibeamten gegenüber Demonstranten immer öfter in Schieflage gerät. “Der flächendeckende Beschuss mit Gasgranaten auf ein Waldstück, in dem sich Demonstranten aufhalten”, so Wüppesahl, “ist ein Mittel, dass man im Krieg einsetzt, um einen Feind zu vernichten. Die Gasgranaten sind zwar nicht tödlich, deren Einsatz liegt jedoch außerhalb jedweder Verhältnismäßigkeit.”
Der Kripobeamte wörtlich: “Es gibt ein ausgeprägtes Feindbild in den Köpfen von viel zu vielen Polizeibeamten.” Das gesamte Interview ist, unterbrochen von kurzen Musiktiteln, heute Donnerstag, den 25. Nov. 2010 von 19h bis 20:30h auf Radio Utopie als Hörfunkbeitrag zu hören.
Wie höre ich Radio Utopie?
Radio Utopie 25.11.10 Feindbild Bürger - Ein Kritischer Polizist klärt auf by Radio Utopie
Mittwoch, 24. November 2010
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert – Militär im Inneren
BDK fordert – Militär im Inneren
Von Cheffe | 23.November 2010 Infokrieger-News
Leider erfüllen sich auch hier wieder die Befürchtungen und einige Dinge geben eine neue Sichtweise. Wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter mitteilt, sie vor em Hintergrund der “akuten” Terrorgefahr der Einsatz von Militär im Inneren Notwendig. Hier kann durchaus von Gefahr im Verzug gesprochen werden, allerdings nicht vom Terrorismus ausgehend, sondern vom Verlust der Demokratie.
Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen gab an, dass der (künstlich erzeugte A.d.R) Ausnahmezustand durch die “akute” Terrorgefahr bis weit in das nächste Jahr andauern wird und dieses mit dem vorhandenen Personal nicht durchzuhalten ist.
Hier kommen Ihm die Streichpläne der Bundeswehr zum Teil aufgrund der Schaffung einer Berufsarmee natürlich grade recht. Man könne die personellen Überhänge zur Verstärkung der Polizei nutzen, so das einhellige Fazit.
Nimmt man als Grundlage die Vorhandenen Polizeikräfte, in Summe ca 300.000 werden zu unsinnigen Tätigkeiten abberufen wie Strafzettel verteilen und Bahnhöfe vor nicht existenten Terroristen Bewachen. Wer einmal auf einer Wache war, wird bestätigen können, dass dort mit derart minderwertiger Ausrüstung gearbeitet werden muss, dass auch in diesem Bereich unnötigerweise große Personalkapazitäten gebunden werden. Wüsste man es nicht besser, müsste man davon ausgehen, dass dieses Argwillig provoziert wird.
SChon Otto Schily hatte es sich auf seine Junta geschrieben, das Militär im Inneren Salonfähig zu machen und die Aufgabe wurde an alle folgenden Generationen vererbt. Hier darf man meiner Meinung nach durchaus von einer Agenda sprechen, die der Demokratie den Garaus macht.
Die klare Trennung von Polizei- und Militäraufgaben ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen einer Demokratie und einer Diktatur, welcher wir mit großen Schritten immer näher kommen. Ein Diktator benötigt das Militär um seine Interessen auch im Zweifel gegen die Polizei und das Volk durchsetzen zu können.
Eben wird viel über das kleine Scharmützel zwischen Nord- und Südkorea geschrieben, aber meine Damen und Herren, diese Diskussion – gestützt durch den BDK – bedroht nach meiner Einschätzung in höchstem Maße die Demorkatie in der Bundesrepublik!!!!!
Bitte senden Sie diesen Artikel an Freunde und Bekannte, übernehmen Sie ihn auf Ihre Seiten. Das ist echte Gefahr im Verzug! Schreiben Sie an den BDK bdk.bgs@bdk.de und bitten Sie darum, dass dort überdacht wird, zu welchen Äusserungen man sich dort hinreißen lässt.
Nun noch kurz einige Zeilen aus dem SpOn-Artikel:
Terrorgefahr in Deutschland-Kriminalbeamte verlangen Hilfe der Bundeswehr
Die erhöhte Terrorgefahr in Deutschland hat eine Debatte über die Sicherheitsstrukturen entfacht. Kriminalbeamte drängen auf den Einsatz der Bundeswehr im Inland.
[...]
In der “Neuen Osnabrücker Zeitung” sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen: “Wir müssen davon ausgehen, dass der polizeiliche Ausnahmezustand durch die akute Terrorgefahr bis weit in das nächste Jahr dauern wird.” Das sei mit dem vorhandenen Personal aber nicht durchzuhalten. Jansen schlug vor, “insbesondere auf die Feldjäger der Streitkräfte zurückzugreifen, weil diese auch polizeilich geschult sind.”
[...]
Ein Aufstocken der Polizei sei Jansen zufolge mit eigenem Personal kurzfristig nicht zu machen.[1]
Sollte die Aufstockung notwenig sein, so soll man die Soldaten entlassen und dann im Polizeidienst einstellen, eine Änderung des Grundgesetzes und die Genehmigung von Militäreinsätzen im Inneren sind NICHT HINNEHMBAR !!!!
Carpe diem
[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,730564,00.html
Die EFSA, eine Spielwiese der Gen-Industrie
24.November 2010 | Unser Politikblog
Mitarbeiter der Europäischen Lebensmittelbehörde kollaborieren mit
Firmen wie Monsanto
München / Parma, 19.November 2010. Zwischen den Experten der
Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und der Industrie bestehen
enge Verbindungen. Der Leiter der Expertengruppe, die für die
Prüfung der Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig ist,
Harry Kuiper und ein weiterer Experte, Gijs Kleter, arbeiten seit
Jahren mit dem industrienahen International Life Science Institut
(ILSI) zusammen. Sie kooperieren dort mit Vertretern von Konzernen
wie Monsanto, Dupont, DowAgroSciences, Syngenta und Bayer in
Projekten, die in erster Linie zu einer vereinfachten Marktzulassung
von gentechnisch veränderten Pflanzen führen sollen.
Vorwürfe wegen Verflechtungen zwischen der EFSA und der Industrie
wurden in den letzten Monaten immer wieder erhoben: Ende September
war bekannt geworden, dass im Verwaltungsrat der EFSA eine
Mitarbeiterin der ILSI, Diána Bánáti, sitzt. Diese legte nach dem
Bekanntwerden ihrer Verbindungen ihre Tätigkeiten bei der ILSI
nieder. In einem anderen Fall war die Leiterin der
Gentechnikabteilung, Suzy Renckens, direkt von der EFSA zur
Gentechnikindustrie gewechselt, ohne dass die Behörde irgendwelche
Einwände erhoben hatte. Neue Vorwürfe wurden jüngst wegen
Interessenskonflikten der Behörde bei der Bewertung von Chemikalien
erhoben. Auch hierbei spielt ILSI eine entscheidende Rolle.
Nach Ansicht von Testbiotech gibt es im Fall von Kuiper und Kleter
einen gravierenden Interessenskonflikt: "Harry Kuiper hat die Arbeit
der Gentechnik-Experten der EFSA von Anfang an geleitet. Er ist ganz
wesentlich beteiligt an der Erstellung von Prüfrichtlinien.
Unmittelbar bevor er 2003 zur EFSA kam, arbeitete er bei ILSI mit
der Gentechnikindustrie ausgerechnet an Kriterien für die
Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Die
Verbindung von Kuiper zu ILSI besteht noch immer. Dass die Behörde
diese offene Zusammenarbeit seit Jahren toleriert, erschüttert ihre
Glaubwürdigkeit im Kern," sagt Christoph Then von Testbiotech. "Es
sieht so aus, als hätte die Gentechnik-Industrie mit der
Unterstützung von ILSI die EFSA zu ihrem Spielball gemacht."
ILSI ist eine Organisation mit Sitz in den USA, die sich mit Themen
der Lebensmittelsicherheit und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen befasst. Erstmals hatte die angeblich unabhängige
Organisation für Kontroversen gesorgt, als ihr die WHO enge
Verbindungen zur Tabakindustrie vorgeworfen hat. Im Bereich der
Biotechnologie arbeitet ILSI mit einer sogenannten 'Task Force', die
ausschließlich mit Vertretern der Gentechnik-Industrie besetzt ist.
Für diese Task Force erarbeitet eine Gruppe von Experten Berichte,
mit denen dann bei Behörden und Politik Einfluss genommen wird.
Harry Kuiper und Gjes Kleter haben an den Berichten der Task Force
direkt mitgearbeitet.
Testbiotech prüft jetzt, inwieweit die von der Task Force
erarbeiteten Konzepte von der EFSA für ihre Prüfrichtlinien
übernommen wurden. Entsprechende Dokumente, die diesen Verdacht nahe
legen, werden derzeit von Testbiotech gesichtet. Ergebnisse werden
bei einem Pressegespräch am 1.12. 2010 in München vorgestellt.
Christoph Then: "Wir sind über die bisherigen Ergebnisse unserer
Recherchen über EFSA sehr besorgt. Diese Vorgänge machen sehr
deutlich, wie wichtig eine unabhängige Risikoforschung ist. Wir
fordern eine Neuorganisation der Risikoforschung und Risikobewertung
gentechnisch veränderter Pflanzen unter Beteiligung der
Öffentlichkeit. Politik, Behörden und die Wissenschaft dürfen sich
nicht von der Industrie manipulieren lassen."
Zur Ansicht: Auszüge aus einem Report von ILSI als ein Beispiel für
die Zusammenarbeit der EFSA Experten Harry Kuiper und Gijs Kleter
mit der Gentechnikindustrie
http://www.testbiotech.de/node/424
Kontakt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Christoph Then
Tel., 0151 54 63 80 40
ABSENDER:
Testbiotech e. V.
Institut zur unabhängigen Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14
80807 München
info@testbiotech.org
www.testbiotech.org
Mitarbeiter der Europäischen Lebensmittelbehörde kollaborieren mit
Firmen wie Monsanto
München / Parma, 19.November 2010. Zwischen den Experten der
Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA und der Industrie bestehen
enge Verbindungen. Der Leiter der Expertengruppe, die für die
Prüfung der Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen zuständig ist,
Harry Kuiper und ein weiterer Experte, Gijs Kleter, arbeiten seit
Jahren mit dem industrienahen International Life Science Institut
(ILSI) zusammen. Sie kooperieren dort mit Vertretern von Konzernen
wie Monsanto, Dupont, DowAgroSciences, Syngenta und Bayer in
Projekten, die in erster Linie zu einer vereinfachten Marktzulassung
von gentechnisch veränderten Pflanzen führen sollen.
Vorwürfe wegen Verflechtungen zwischen der EFSA und der Industrie
wurden in den letzten Monaten immer wieder erhoben: Ende September
war bekannt geworden, dass im Verwaltungsrat der EFSA eine
Mitarbeiterin der ILSI, Diána Bánáti, sitzt. Diese legte nach dem
Bekanntwerden ihrer Verbindungen ihre Tätigkeiten bei der ILSI
nieder. In einem anderen Fall war die Leiterin der
Gentechnikabteilung, Suzy Renckens, direkt von der EFSA zur
Gentechnikindustrie gewechselt, ohne dass die Behörde irgendwelche
Einwände erhoben hatte. Neue Vorwürfe wurden jüngst wegen
Interessenskonflikten der Behörde bei der Bewertung von Chemikalien
erhoben. Auch hierbei spielt ILSI eine entscheidende Rolle.
Nach Ansicht von Testbiotech gibt es im Fall von Kuiper und Kleter
einen gravierenden Interessenskonflikt: "Harry Kuiper hat die Arbeit
der Gentechnik-Experten der EFSA von Anfang an geleitet. Er ist ganz
wesentlich beteiligt an der Erstellung von Prüfrichtlinien.
Unmittelbar bevor er 2003 zur EFSA kam, arbeitete er bei ILSI mit
der Gentechnikindustrie ausgerechnet an Kriterien für die
Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Die
Verbindung von Kuiper zu ILSI besteht noch immer. Dass die Behörde
diese offene Zusammenarbeit seit Jahren toleriert, erschüttert ihre
Glaubwürdigkeit im Kern," sagt Christoph Then von Testbiotech. "Es
sieht so aus, als hätte die Gentechnik-Industrie mit der
Unterstützung von ILSI die EFSA zu ihrem Spielball gemacht."
ILSI ist eine Organisation mit Sitz in den USA, die sich mit Themen
der Lebensmittelsicherheit und entsprechenden gesetzlichen
Regelungen befasst. Erstmals hatte die angeblich unabhängige
Organisation für Kontroversen gesorgt, als ihr die WHO enge
Verbindungen zur Tabakindustrie vorgeworfen hat. Im Bereich der
Biotechnologie arbeitet ILSI mit einer sogenannten 'Task Force', die
ausschließlich mit Vertretern der Gentechnik-Industrie besetzt ist.
Für diese Task Force erarbeitet eine Gruppe von Experten Berichte,
mit denen dann bei Behörden und Politik Einfluss genommen wird.
Harry Kuiper und Gjes Kleter haben an den Berichten der Task Force
direkt mitgearbeitet.
Testbiotech prüft jetzt, inwieweit die von der Task Force
erarbeiteten Konzepte von der EFSA für ihre Prüfrichtlinien
übernommen wurden. Entsprechende Dokumente, die diesen Verdacht nahe
legen, werden derzeit von Testbiotech gesichtet. Ergebnisse werden
bei einem Pressegespräch am 1.12. 2010 in München vorgestellt.
Christoph Then: "Wir sind über die bisherigen Ergebnisse unserer
Recherchen über EFSA sehr besorgt. Diese Vorgänge machen sehr
deutlich, wie wichtig eine unabhängige Risikoforschung ist. Wir
fordern eine Neuorganisation der Risikoforschung und Risikobewertung
gentechnisch veränderter Pflanzen unter Beteiligung der
Öffentlichkeit. Politik, Behörden und die Wissenschaft dürfen sich
nicht von der Industrie manipulieren lassen."
Zur Ansicht: Auszüge aus einem Report von ILSI als ein Beispiel für
die Zusammenarbeit der EFSA Experten Harry Kuiper und Gijs Kleter
mit der Gentechnikindustrie
http://www.testbiotech.de/node/424
Kontakt:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Christoph Then
Tel., 0151 54 63 80 40
ABSENDER:
Testbiotech e. V.
Institut zur unabhängigen Folgenabschätzung in der Biotechnologie
Frohschammerstr. 14
80807 München
info@testbiotech.org
www.testbiotech.org
Freitag, 19. November 2010
NATO-Gipfel in Portugal-Interview mit Tobias Pflüger zur neuen Nato-Strategie
19.November 2010 | Unser Politikblog
Im November 2010 will die NATO auf ihrem Gipfel in Lissabon ein neues strategisches Konzept verabschieden, dessen Entwurf sie auch erst mit seiner Verabschiedung der Öffentlichkeit präsentie-ren will. Im Mai 2010 wurde bereits ein Bericht einer Arbeitsgruppe unter Leitung von Madeleine Albright (ehem. US-Außenministerin und Mitglied des Council on Foreign Relations) mit Empfeh- lungen für das neue Konzept veröffentlicht.
Tobias Pflüger ist einer der bekanntesten Sicherheitspolitiker Deutschlands. Wir sprachen mit ihm über die Änderungen durch das strategische Konzept von 1999 und durch das jetzt auf Grund des Berichts vom Mai 2010 zu erwartende Konzept.
Während Art. 5 der Nordatlantikvertrags ein klares Bekenntnis zur NATO als Verteidigungsbündnis und zur Unterordnung des NATO-Rechts unter die Uno-Charta ist, enthalten die strategischen Konzepte auch Inhalte, die das friedliche Zusammenleben der Völker gefährden und damit die Legitimation der NATO als Ganzes in Frage stellen können.
Link zum Interview
https://www.youtube.com/watch?v=Oj5DXvywIWA&list=PL03295A21AD6570B3
Donnerstag, 18. November 2010
Mitschnitt der Politischen Talkrunde “Parlamentarische Demokratie in der Krise” vom 11.11.2010 heute auf Unser Politikblog
18.November 2010 | Unser Politikblog
Quellen:Von Mahaf | 17.November 2010 Radio Utopie
Radio Utopie bemüht sich stets, bestehende Grenzen zu sprengen und wagt mit dieser, bislang größten Live-Konferenz einen weiteren Sprung ins kalte Wasser. So nahmen an dieser politischen Talkrunde folgende Dissidenten und Fakultäten teil: Christian Bautz (campact), Matthias von Herrmann (Pressesprecher Parkschützer Stuttgart), Freeman (Alles Schall und Rauch Blog), Prof. Dr. Hans See, Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologe (Business Crime Control), Daniel Neun (Radio Utopie) und Sarah Luzia Hassel-Reusing (Unser Politikblog). Nach Stellungnahmen der Herren Bautz und v.Herrmann zu den Avancen der Bürgerproteste gegen Castortransporte und S21 konnte der Bogen zur vordringlichen Thematik plebiszitärer Relevanz bei politischen Entscheidungen geschlagen werden. Gleichwohl konnte diese Mammutrunde nur die Fährte zur eingehenden Vertiefung des Diskussionsstranges legen. Weitere Talkrunden dazu werden folgen….
Radio Utopie 11.11.10 - Politische Talkrunde - Parlamentarische Demokratie in der Krise by Radio Utopie
Mittwoch, 17. November 2010
Unser Politikblog im Interview mit Lucie Veith
18.November 2010 | Unser Politikblog
In Deutschland werden immer noch zwischengeschlechtliche Kleinkinder ohne ihre eigene Einwilli-gung, und ohne nach ihrer Geschlechtsidentität gefragt zu werden, umoperiert, um eindeutig weib-lich oder männlich auszusehen. Das geht zurück auf die „Zeitfenstertheorie“ des Prof. Dr. John Money, der Geschlechtsidentität und Geschlechtsrollenverhalten durcheinander warf und deshalb glaubte, man könne Menschen anerziehen, ob sie sich als Junge oder Mädchen fühlen.
In 2008 reichte der Verein Intersexuelle Menschen e. V. bereits einen Parallelbericht zur Uno-Frauenrechtskonvention (CEDAW) ein und erreichte, dass der Menschenrechtsfachausschuss der Vereinten Nationen für CEDAW zur Menschenrechtslage der zwischengeschlechtlichen Minderheit bis 2011 einen Zwischenbericht erstattet.
Nun hat der Verein einen Parallelbericht zum Uno-Sozialpakt eingereicht, in welchem er vor allem die Verletzung des Menschenrechts auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) rügt.
Youtube-Link zum Interview
https://www.youtube.com/watch?v=aiqT-sa457Q&list=PL269770F4D3BC42C7
Webseite von Intersexuelle Menschen e. V.
http://www.im-ev.de/
Parallelbericht zu CEDAW
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/ngos/AIP_Germany43_en.pdf
http://intersex.schattenbericht.org/
Concluding Observations des CEDAW-Ausschusses vom 10.02.2009
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/co/CEDAW-C-DEU-CO6.pdf
Parallelbericht zum Sozialpakt
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/ngos/XYWomen_Germany45.pdf
In Deutschland werden immer noch zwischengeschlechtliche Kleinkinder ohne ihre eigene Einwilli-gung, und ohne nach ihrer Geschlechtsidentität gefragt zu werden, umoperiert, um eindeutig weib-lich oder männlich auszusehen. Das geht zurück auf die „Zeitfenstertheorie“ des Prof. Dr. John Money, der Geschlechtsidentität und Geschlechtsrollenverhalten durcheinander warf und deshalb glaubte, man könne Menschen anerziehen, ob sie sich als Junge oder Mädchen fühlen.
In 2008 reichte der Verein Intersexuelle Menschen e. V. bereits einen Parallelbericht zur Uno-Frauenrechtskonvention (CEDAW) ein und erreichte, dass der Menschenrechtsfachausschuss der Vereinten Nationen für CEDAW zur Menschenrechtslage der zwischengeschlechtlichen Minderheit bis 2011 einen Zwischenbericht erstattet.
Nun hat der Verein einen Parallelbericht zum Uno-Sozialpakt eingereicht, in welchem er vor allem die Verletzung des Menschenrechts auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt) rügt.
Youtube-Link zum Interview
https://www.youtube.com/watch?v=aiqT-sa457Q&list=PL269770F4D3BC42C7
Webseite von Intersexuelle Menschen e. V.
http://www.im-ev.de/
Parallelbericht zu CEDAW
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/ngos/AIP_Germany43_en.pdf
http://intersex.schattenbericht.org/
Concluding Observations des CEDAW-Ausschusses vom 10.02.2009
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/co/CEDAW-C-DEU-CO6.pdf
Parallelbericht zum Sozialpakt
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/ngos/XYWomen_Germany45.pdf
Unser Politikblog im Interview mit Heinz Ossenkamp
18.November 2010 | Unser Politikblog
Heinz Ossenkamp
Die deutsche Bundesregierung unternimmt zur Zeit einen erneuten Vorstoss zur funktionellen Privatisierung Gerichtsvollzieher. Auf dem Sicherheitsgewerberechtstag 2008 wurde der Wunsch privater Sicherheitsdienste artikuliert, in Fußgängerzonen gemeinsam mit Polizeit bzw. Ordnungs- amt auf Streife zu gehen. Es gibt mehrere teilprivatisierte Gefängnisse in Deutschland, u.a. im hessischen Hünfeld.
Unser Politikblog sprach mit Heinz Ossenkamp, dem Bundesvorsitzenden der kommunalen Beam-tengewerkschaft komba und stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes über Grenzen der Privatisierung und über die Defintion des Hoheitlichen.
kommunale Beamtengewerkschaft
www.komba.de
Deutscher Beamtenbund
www.dbb.de
Die Banken fressen die Staaten Europas
Von Daniel Neun | 16.November 2010 Radio Utopie
EZB an Irland: Nun bezahlt schon endlich die Banken mit den Steuergeldern aus dem Euro-Rettungsfonds.
Vor den Augen der Öffentlichkeit, die immer noch die Auseindandersetzung mit dem Kern aller ihrer Probleme scheut, spielt sich eine bizarre Posse ab: die “Europäische Zentralbank” (EZB), die zusammen mit den Geschäftsbanken das Monopol auf Gelderfindung (“Geldschöpfung”) besitzt und so Geldsystem, Reichtum und Hierarchie von insg. einer halben Milliarde Menschen in der Euro-Zone kontrolliert, setzt den machtlosen und im Geldsystem der Banken verschuldeten Staat Irland unter Druck, endlich den “Euro-Rettungsfond” in Anspruch zu nehmen und seine Gläubiger auszubezahlen – die Banken.
Der “Euro-Rettungsfonds” umfasst einen unter Beihilfe der Regierungen in Berlin und Paris von den Mitgliedsstaaten der “Europäischen Union” und ihrer Euro-Währungszone erpressten Tribut an die Banken in Höhe von rund 440 Milliarden Euro. Durch 60 Milliarden Euro von der EU-Kommission, sowie 250 Milliarden Euro des “Internationalen Währungsfonds” (IWF) (welcher diese Organisationen natürlich ebenfalls direkt oder indirekt von den Bürgern der jeweiligen Mitgliedsstaaten erhielten), erhöht sich die Summe des “Euro-Rettungsfonds” (andere Begriffe: “Euro-Fonds”, “Euro-Paket”, “Rettungsschirm”, etc, pp) auf insgesamt 750 Milliarden Euro.
Trotz offenkundiger Verfassungswidrigkeit in Deutschland billigte das Bundesverfassungsgericht unter Präsident Andreas Voßkuhle “vorläufig” den von der Regierung Merkel im Eilverfahren angeforderten Anteil von insg. 148 Euro, den das Parlament am 21.Mai bewilligt hatte (Die Bankenrepublik unterwirft sich erneut der Finanzindustrie). Das eigentliche Verfahren in Karlsruhe verschleppt sich dahin. Währenddessen wird nun schon mal ausgegeben, was man den trotteligen Bürgern wieder einmal aus der Tasche zog.
Die Gelder wurden in Form eines Blankochecks an eine Zweckgesellschaft übertragen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung durch den Bundestag nicht einmal gegründet war und dessen Vertrag den Abgeordneten nicht vorlag. (Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor)
Später stufte selbst das Brüssel nahestehende “Centrum für Europäische Politik” (CEP) den staatlichen deutschen 148 Milliarden-Zuschuss zum Fonds als verfassungswidrig ein. (Staatsaffäre um “Rettungsschirm” für Eurozone: Konservative Denkfabrik schätzt 148 Mrd Euro-Tribut als verfassungswidrig ein)
Jeder weiss, dass (unter Beihilfe der Verzögerungstaktik in Karlsruhe) die deutschen Steuergelder für immer weg sind, sobald sie einmal, über Bande irgendeines ruinierten Staates gespielt, ausbezahlt sind (1). Nun fordert also die EZB den Staat Irland auf, diesen Fonds aus Steuergeldern der Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten endlich anzuzapfen, um die Banken auszubezahlen, welche über ihr Geldschöpfungsmonopol auch den Staat Irland bis an den Staatsbankrott verschuldet haben.
Gestern ermahnte ausgerechnet Miguel Angel Fernandez Ordonez, als Präsident der Zentralbank des ebenfalls systemisch ruinierten Spaniens untergeordneter Handlanger im Frankfurter EZB-Rat, den Staat Irland eindringlich endlich den Fonds mit Steuergeldern zu nutzen, um seine Gläubiger-Banken zu bezahlen. (2)
Heute war dann der ex-Chef der Zentralbank des ebenfalls auf den Scheiterhaufen des kranken Kapitalismus geworfenen Staates Portugal mit der Bettel-Arie im Solde der Finanzalchemisten dran. Als Besucher der “Euro Finance Week” wisselte Vitor Constancio sachkundig, es würde Irland (aka den in Frankfurt tagenden Kapitalisten, die auf neues “frisches Geld” warten) sicherlich helfen, “externe Quellen” anzuzapfen. (3)
Es war der gestern auf der “Euro Finance Week” zum Banker des Jahres 2009 gewählte Josef Ackermann, der auf der “Euro Finance Week” 2009 am 16.November gesagt hatte: (4)
“Möglicherweise werden wir am Ende akzeptieren müssen, daß der Staat in systemischen Bankenkrisen der Aktionär der letzten Instanz bleibt. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen lohnt es m.E., über einen Fonds nachzudenken, aus dem Banken im Notfall rekapitalisiert bzw. für eine geordnete Abwicklung gestützt werden können. Dies hätte mehrere Vorteile: Erstens, wir könnten mitternächtliche Rettungsaktionen mit all ihren Problemen vermeiden. Zweitens, die Zugangsbedingungen wären ex ante (Anm.: im voraus) festgelegt, so daß Unsicherheit und moral hazard begrenzt würden.
Drittens ließe sich eine Lastenteilung zwischen Finanzindustrie und der öffentlichen Hand besser erreichen, wenn und insoweit der Fonds von beiden gespeist würde. Und nicht zuletzt könnte solch ein Fonds, wenn man ihn auf europäischer Ebene errichtete, ein wesentlicher Baustein zur Lösung des `ewigen` Problems der innereuropäischen Lastenteilung sein”
Nicht nur zu dem in einer “mitternächtlichen Rettungsaktion” in Brüssel durch den EU-Regierungsrat beschlossenen “Euro-Rettungsfonds” – der nur eine Woche später durch das praktisch ausgeschaltete deutsche Parlament gepeitscht wurde – drängen sich Parallelen auf. Auch zum sogenannten “Krisenfonds” der EU, vernebelt durch eine Gesetzgebung unter dem Schlagwort “Bankenabgabe”.
Denn genau diesen auf der letzten “Euro Finance Week” von Ackermann geforderten “ex-ante-Bankenrettungsfonds”, unterstützten dann die EU-Kommissare in einer Erklärung vom 26.Mai 2010 und umschrieben dessen Aufgaben u.a. mit der “Finanzierung einer Aufsplittung in eine ‘Good Bank’ und eine ‘Bad Bank’ “. Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor,29.Mai)
Der Fonds, so die EU-Kommission, müsse
“unter Umständen die Kosten für den vorübergehenden Erwerb und das zeitweilige Management notleidender Vermögenswerte und die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung für die ‘Good Bank’ tragen.”
Mittlerweile steht das Konzept für diese neue, gewaltige, staatlich mitfinanzierte “Bad Bank” vor der Zustimmung im Bundesrat. In die dazu eingeflochtene “Bankenabgabe” wiederum werden ausgerechnet die Sparkassen und Genossenschaftsbanken hinein gezogen, die damit gar nichts zu tun haben. Die “Bankenabgabe” ist für die Bezahlung von Pleitebanken irrelevant, weil der “Krisenfonds” erst 20 Jahre sparen müßte um eine einzige Bankenpleite auffangen zu können. Eben darum wird er ex ante – im voraus – durch den Staat finanziert.
Wieder einmal muss nun zuerst Deutschland für die Plünderung geknackt werden. Dann soll das, was man hier durchbekommen hat, “Blaupause für eine entsprechende europäische Regelung” sein. Es versteht sich von selbst, dass neben Bundesbank-Präsident Axel Weber Deutsche-Bank-Chef Ackermann selbst auf die Unterschrift des Bundesrates unter das Gesetz drängte. (5)
Wo man hin schaut: die Banken plündern die Staatsbürger aus. Willfähriger Kollaborateur: die Staatsregierungen und alle etablierten, gekauften, korrupten “Parteien”, deren Funktionäre sogar in ihrer berufsbedingten Heuchelei nie über Mittelmaß hinaus ragen.
“Krisenfonds” und “Euro-Rettungsfonds” sind dabei zwei Teile des gleichen Puzzles – eines im September / Oktober 2008 von den Banken durch einen finanziellen Reichstagsbrand weltweit erzwungenen Systemwechsel zum Staatskapitalismus, mit staatlich alimentierten “systemrelevanten” Banken, deren Bankrott undenkbar ist und denen nun ganze Staaten zum Fraß vorgeworfen werden.
Ergänzung 16.20 Uhr
Der Staatssender ARD beweist uns heute, wie sinnlos es ist einen Bildschirm zu treten. Dennoch soll Ihnen, liebe UntertanInnen, diese kleine Weisheit für Scheintote hier nicht erspart bleiben. Schließlich müssen auch Sie wissen wie´s läuft, wenn Sie schon nicht begreifen wie´s geht.
Die “Tagesschau” (6) erklärt uns allen, warum man sich in Irland nun etwas dagegen wehrt, auf den “Euro-Rettungsschirm” zuzugreifen: um nämlich nicht wie Griechenland unter die Kontrolle der Räte und Kommissare Brüssels zu gelangen, die sich seit dem Startschuss (der Unterwerfung unter den Lissabon-Vertrag letzten Dezember) in enger Kooperation mit den Banken den Weg zur Macht durch Europa frei kegeln. (DIE GRIECHENLAND-KRISE (IV): Machtergreifung einer neuen kapitalistischen Sowjetunion)
So weit, so verständlich. Und nun das:
“Für Irland ist es ein historisches Trauma, von anderen Ländern beherrscht zu werden. Die Republik ist noch nicht einmal seit 100 Jahren unabhängig..”
Immerhin. Oder?
“Volle Souveränität bedeutet für Irland politisch und emotional mehr als für andere Länder in Europa.”
Man möchte Rauch speien und unter die Haut fahren.
Quellen:
(1) http://www.fr-online.de/wirtschaft/krise/auch-deutschland-muesste-zahlen/-/1471908/4829494/-/index.html
(2) http://www.ftd.de/politik/europa/:schuldenkrise-ezb-piesackt-irland/50194677.html
(3) http://www.fr-online.de/wirtschaft/krise/auch-deutschland-muesste-zahlen/-/1471908/4829494/-/index.html
(4) http://www.db.com/presse/de/downloads/EuroFinanceWeek_Eroeffnung_JA.pdf
(5) http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE6AE07P20101115
(6) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/irland204.html
EZB an Irland: Nun bezahlt schon endlich die Banken mit den Steuergeldern aus dem Euro-Rettungsfonds.
Vor den Augen der Öffentlichkeit, die immer noch die Auseindandersetzung mit dem Kern aller ihrer Probleme scheut, spielt sich eine bizarre Posse ab: die “Europäische Zentralbank” (EZB), die zusammen mit den Geschäftsbanken das Monopol auf Gelderfindung (“Geldschöpfung”) besitzt und so Geldsystem, Reichtum und Hierarchie von insg. einer halben Milliarde Menschen in der Euro-Zone kontrolliert, setzt den machtlosen und im Geldsystem der Banken verschuldeten Staat Irland unter Druck, endlich den “Euro-Rettungsfond” in Anspruch zu nehmen und seine Gläubiger auszubezahlen – die Banken.
Der “Euro-Rettungsfonds” umfasst einen unter Beihilfe der Regierungen in Berlin und Paris von den Mitgliedsstaaten der “Europäischen Union” und ihrer Euro-Währungszone erpressten Tribut an die Banken in Höhe von rund 440 Milliarden Euro. Durch 60 Milliarden Euro von der EU-Kommission, sowie 250 Milliarden Euro des “Internationalen Währungsfonds” (IWF) (welcher diese Organisationen natürlich ebenfalls direkt oder indirekt von den Bürgern der jeweiligen Mitgliedsstaaten erhielten), erhöht sich die Summe des “Euro-Rettungsfonds” (andere Begriffe: “Euro-Fonds”, “Euro-Paket”, “Rettungsschirm”, etc, pp) auf insgesamt 750 Milliarden Euro.
Trotz offenkundiger Verfassungswidrigkeit in Deutschland billigte das Bundesverfassungsgericht unter Präsident Andreas Voßkuhle “vorläufig” den von der Regierung Merkel im Eilverfahren angeforderten Anteil von insg. 148 Euro, den das Parlament am 21.Mai bewilligt hatte (Die Bankenrepublik unterwirft sich erneut der Finanzindustrie). Das eigentliche Verfahren in Karlsruhe verschleppt sich dahin. Währenddessen wird nun schon mal ausgegeben, was man den trotteligen Bürgern wieder einmal aus der Tasche zog.
Die Gelder wurden in Form eines Blankochecks an eine Zweckgesellschaft übertragen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung durch den Bundestag nicht einmal gegründet war und dessen Vertrag den Abgeordneten nicht vorlag. (Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor)
Später stufte selbst das Brüssel nahestehende “Centrum für Europäische Politik” (CEP) den staatlichen deutschen 148 Milliarden-Zuschuss zum Fonds als verfassungswidrig ein. (Staatsaffäre um “Rettungsschirm” für Eurozone: Konservative Denkfabrik schätzt 148 Mrd Euro-Tribut als verfassungswidrig ein)
Jeder weiss, dass (unter Beihilfe der Verzögerungstaktik in Karlsruhe) die deutschen Steuergelder für immer weg sind, sobald sie einmal, über Bande irgendeines ruinierten Staates gespielt, ausbezahlt sind (1). Nun fordert also die EZB den Staat Irland auf, diesen Fonds aus Steuergeldern der Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten endlich anzuzapfen, um die Banken auszubezahlen, welche über ihr Geldschöpfungsmonopol auch den Staat Irland bis an den Staatsbankrott verschuldet haben.
Gestern ermahnte ausgerechnet Miguel Angel Fernandez Ordonez, als Präsident der Zentralbank des ebenfalls systemisch ruinierten Spaniens untergeordneter Handlanger im Frankfurter EZB-Rat, den Staat Irland eindringlich endlich den Fonds mit Steuergeldern zu nutzen, um seine Gläubiger-Banken zu bezahlen. (2)
Heute war dann der ex-Chef der Zentralbank des ebenfalls auf den Scheiterhaufen des kranken Kapitalismus geworfenen Staates Portugal mit der Bettel-Arie im Solde der Finanzalchemisten dran. Als Besucher der “Euro Finance Week” wisselte Vitor Constancio sachkundig, es würde Irland (aka den in Frankfurt tagenden Kapitalisten, die auf neues “frisches Geld” warten) sicherlich helfen, “externe Quellen” anzuzapfen. (3)
Es war der gestern auf der “Euro Finance Week” zum Banker des Jahres 2009 gewählte Josef Ackermann, der auf der “Euro Finance Week” 2009 am 16.November gesagt hatte: (4)
“Möglicherweise werden wir am Ende akzeptieren müssen, daß der Staat in systemischen Bankenkrisen der Aktionär der letzten Instanz bleibt. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen lohnt es m.E., über einen Fonds nachzudenken, aus dem Banken im Notfall rekapitalisiert bzw. für eine geordnete Abwicklung gestützt werden können. Dies hätte mehrere Vorteile: Erstens, wir könnten mitternächtliche Rettungsaktionen mit all ihren Problemen vermeiden. Zweitens, die Zugangsbedingungen wären ex ante (Anm.: im voraus) festgelegt, so daß Unsicherheit und moral hazard begrenzt würden.
Drittens ließe sich eine Lastenteilung zwischen Finanzindustrie und der öffentlichen Hand besser erreichen, wenn und insoweit der Fonds von beiden gespeist würde. Und nicht zuletzt könnte solch ein Fonds, wenn man ihn auf europäischer Ebene errichtete, ein wesentlicher Baustein zur Lösung des `ewigen` Problems der innereuropäischen Lastenteilung sein”
Nicht nur zu dem in einer “mitternächtlichen Rettungsaktion” in Brüssel durch den EU-Regierungsrat beschlossenen “Euro-Rettungsfonds” – der nur eine Woche später durch das praktisch ausgeschaltete deutsche Parlament gepeitscht wurde – drängen sich Parallelen auf. Auch zum sogenannten “Krisenfonds” der EU, vernebelt durch eine Gesetzgebung unter dem Schlagwort “Bankenabgabe”.
Denn genau diesen auf der letzten “Euro Finance Week” von Ackermann geforderten “ex-ante-Bankenrettungsfonds”, unterstützten dann die EU-Kommissare in einer Erklärung vom 26.Mai 2010 und umschrieben dessen Aufgaben u.a. mit der “Finanzierung einer Aufsplittung in eine ‘Good Bank’ und eine ‘Bad Bank’ “. Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor,29.Mai)
Der Fonds, so die EU-Kommission, müsse
“unter Umständen die Kosten für den vorübergehenden Erwerb und das zeitweilige Management notleidender Vermögenswerte und die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung für die ‘Good Bank’ tragen.”
Mittlerweile steht das Konzept für diese neue, gewaltige, staatlich mitfinanzierte “Bad Bank” vor der Zustimmung im Bundesrat. In die dazu eingeflochtene “Bankenabgabe” wiederum werden ausgerechnet die Sparkassen und Genossenschaftsbanken hinein gezogen, die damit gar nichts zu tun haben. Die “Bankenabgabe” ist für die Bezahlung von Pleitebanken irrelevant, weil der “Krisenfonds” erst 20 Jahre sparen müßte um eine einzige Bankenpleite auffangen zu können. Eben darum wird er ex ante – im voraus – durch den Staat finanziert.
Wieder einmal muss nun zuerst Deutschland für die Plünderung geknackt werden. Dann soll das, was man hier durchbekommen hat, “Blaupause für eine entsprechende europäische Regelung” sein. Es versteht sich von selbst, dass neben Bundesbank-Präsident Axel Weber Deutsche-Bank-Chef Ackermann selbst auf die Unterschrift des Bundesrates unter das Gesetz drängte. (5)
Wo man hin schaut: die Banken plündern die Staatsbürger aus. Willfähriger Kollaborateur: die Staatsregierungen und alle etablierten, gekauften, korrupten “Parteien”, deren Funktionäre sogar in ihrer berufsbedingten Heuchelei nie über Mittelmaß hinaus ragen.
“Krisenfonds” und “Euro-Rettungsfonds” sind dabei zwei Teile des gleichen Puzzles – eines im September / Oktober 2008 von den Banken durch einen finanziellen Reichstagsbrand weltweit erzwungenen Systemwechsel zum Staatskapitalismus, mit staatlich alimentierten “systemrelevanten” Banken, deren Bankrott undenkbar ist und denen nun ganze Staaten zum Fraß vorgeworfen werden.
Ergänzung 16.20 Uhr
Der Staatssender ARD beweist uns heute, wie sinnlos es ist einen Bildschirm zu treten. Dennoch soll Ihnen, liebe UntertanInnen, diese kleine Weisheit für Scheintote hier nicht erspart bleiben. Schließlich müssen auch Sie wissen wie´s läuft, wenn Sie schon nicht begreifen wie´s geht.
Die “Tagesschau” (6) erklärt uns allen, warum man sich in Irland nun etwas dagegen wehrt, auf den “Euro-Rettungsschirm” zuzugreifen: um nämlich nicht wie Griechenland unter die Kontrolle der Räte und Kommissare Brüssels zu gelangen, die sich seit dem Startschuss (der Unterwerfung unter den Lissabon-Vertrag letzten Dezember) in enger Kooperation mit den Banken den Weg zur Macht durch Europa frei kegeln. (DIE GRIECHENLAND-KRISE (IV): Machtergreifung einer neuen kapitalistischen Sowjetunion)
So weit, so verständlich. Und nun das:
“Für Irland ist es ein historisches Trauma, von anderen Ländern beherrscht zu werden. Die Republik ist noch nicht einmal seit 100 Jahren unabhängig..”
Immerhin. Oder?
“Volle Souveränität bedeutet für Irland politisch und emotional mehr als für andere Länder in Europa.”
Man möchte Rauch speien und unter die Haut fahren.
Quellen:
(1) http://www.fr-online.de/wirtschaft/krise/auch-deutschland-muesste-zahlen/-/1471908/4829494/-/index.html
(2) http://www.ftd.de/politik/europa/:schuldenkrise-ezb-piesackt-irland/50194677.html
(3) http://www.fr-online.de/wirtschaft/krise/auch-deutschland-muesste-zahlen/-/1471908/4829494/-/index.html
(4) http://www.db.com/presse/de/downloads/EuroFinanceWeek_Eroeffnung_JA.pdf
(5) http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE6AE07P20101115
(6) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/irland204.html
Dienstag, 16. November 2010
Die CSP Schweiz ist bestürzt, mit welcher Sorglosigkeit die Endlagerung der radioaktiven Abfälle in den Gutachten zu den möglichen Standorten behandel
Sarah Luzia Hassel-Reusing 16.November 2010 | Unser Politikblog
von Marlies Schafer
Heute wurden die drei Gutachten zu den möglichen Standorten neuer Kernkraftwerke in der Schweiz veröffentlicht. Dass das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) zum Schluss kommt, dass ein zukünftiges Atomkraftwerk an den bisherigen Standorten bestehender Kernkraftwerke gebaut werden kann (Beznau, Gösgen, Mühleberg) erstaunt nicht. Käme das ENSI zu einem anderen Schluss, stünden die bestehenden Kernkraftwerke ja an einem falschen Ort, und es würde sich die Frage nach ihrer Berechtigung stellen.
Erschreckend ist jedoch, mit welcher Sorglosigkeit das Kapitel Entsorgung in den einzelnen Gutachten abgehandelt wird. Zwar wird brav aufgelistet, mit wie viel atomverseuchtem Müll zu rechnen ist und in welcher Form dieser anfallen wird (feste radioaktive Abfälle, flüssige radioaktive Abfälle, Grosskomponenten, Wiederauf-arbeitungsabfälle, abgebrannte Brennelemente oder schwach- und mittelaktive Betriebsabfälle), jedoch schon bei der Menge bleibt vieles im Dunkeln (Gutachten KKW Niederamt: Quantitative Angaben zu den hochaktiven Abfällen (HAA) werden vom Gesuchsteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht. Bei der Zwischenlagerung wird lapidar festgehalten, dass diese Vorort (am den Standortorten des jeweiligen Kraftwerkes) erfolgen soll. Noch schlimmer ist es bei der Endlagerung. Da wird bei allen drei Gutachten auf die Machbarkeit eines Tiefenlagers verwiesen. Dies allein soll genügen, um den Standort zu rechtfertigen.
Die Passagen zur Entsorgung zeigen auf, mit welcher erschreckenden Sorglosigkeit die zukünftigen Betreiber von Atomkraftwerken diese Problematik angehen. Sie sind teilweise nicht einmal in der Lage die Menge der zu entsorgenden Abfälle zu Quantifizieren. Unter solchen Voraussetzungen ist dringend nach alternativen Energieversorgungen Ausschau zu halten und den Ausstieg aus der Atomkraft voranzutreiben.
CSP Schweiz – Christlich-soziale Partei der Schweiz www.csp-pcs.ch
von Marlies Schafer
Heute wurden die drei Gutachten zu den möglichen Standorten neuer Kernkraftwerke in der Schweiz veröffentlicht. Dass das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) zum Schluss kommt, dass ein zukünftiges Atomkraftwerk an den bisherigen Standorten bestehender Kernkraftwerke gebaut werden kann (Beznau, Gösgen, Mühleberg) erstaunt nicht. Käme das ENSI zu einem anderen Schluss, stünden die bestehenden Kernkraftwerke ja an einem falschen Ort, und es würde sich die Frage nach ihrer Berechtigung stellen.
Erschreckend ist jedoch, mit welcher Sorglosigkeit das Kapitel Entsorgung in den einzelnen Gutachten abgehandelt wird. Zwar wird brav aufgelistet, mit wie viel atomverseuchtem Müll zu rechnen ist und in welcher Form dieser anfallen wird (feste radioaktive Abfälle, flüssige radioaktive Abfälle, Grosskomponenten, Wiederauf-arbeitungsabfälle, abgebrannte Brennelemente oder schwach- und mittelaktive Betriebsabfälle), jedoch schon bei der Menge bleibt vieles im Dunkeln (Gutachten KKW Niederamt: Quantitative Angaben zu den hochaktiven Abfällen (HAA) werden vom Gesuchsteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht. Bei der Zwischenlagerung wird lapidar festgehalten, dass diese Vorort (am den Standortorten des jeweiligen Kraftwerkes) erfolgen soll. Noch schlimmer ist es bei der Endlagerung. Da wird bei allen drei Gutachten auf die Machbarkeit eines Tiefenlagers verwiesen. Dies allein soll genügen, um den Standort zu rechtfertigen.
Die Passagen zur Entsorgung zeigen auf, mit welcher erschreckenden Sorglosigkeit die zukünftigen Betreiber von Atomkraftwerken diese Problematik angehen. Sie sind teilweise nicht einmal in der Lage die Menge der zu entsorgenden Abfälle zu Quantifizieren. Unter solchen Voraussetzungen ist dringend nach alternativen Energieversorgungen Ausschau zu halten und den Ausstieg aus der Atomkraft voranzutreiben.
CSP Schweiz – Christlich-soziale Partei der Schweiz www.csp-pcs.ch
Freitag, 12. November 2010
Historischer überparteilicher Vorstoss gegen Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern in der Schweiz
Sarah Luzia Hassel-Reusing 12.November 2010 | Unser Politikblog
von Daniela Truffer (Schweiz)
Medienpräsenz an der Mahnwache vom 2.2.2009 Genf: UNO mahnt Bundesregierung (Deutschland) (Bild: Ärger Quellen:blog.zwischengeschlecht.info)
"Gott hat uns dieses Kind geschenkt, so wie es ist. Wir nehmen es dankbar an und lieben es. Es ist gesund und fröhlich und entwickelt sich prächtig." (Eine Mutter)
Das gab es auf der ganzen Welt noch nie: Auf Initiative einer christlichen Parlamentarierin und Mutter unterzeichnet ein Viertel eines gesamten Parlaments, darunter zwei Drittel Frauen, quer durch alle Parteien einen politischen Vorstoss, der Transparenz über kosmetische Genitaloperationen an Kindern in ihrem Einflussbereich verlangt und die Regierung zur Stellungnahme auffordert!
>>> Vorstoss im Wortlaut als PDF
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org ist zutiefst gerührt und möchte sich bei Erna Müller-Kleeb (CVP) und allen Mitunterzeichnenden von ganzem Herzen bedanken! Dies ist ein historischer Tag für alle von kosmetischen Zwangsoperationen Betroffenen oder Bedrohten - und für alle, die sie in ihrem Kampf um körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung unterstützen!
Kontakte für Hintergrundinformationen:
Erna Müller-Kleeb, Luzerner Kantonsrätin (CVP, Rickenbach)
Daniela Truffer, als Kind genital zwangsoperiert, Präsidentin
Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse(at)zwischengeschlecht.info
Telefon: 076 398 06 50
Unkontrollierte Menschenversuche ohne medizinische Notwendigkeit
Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "auffälligen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig, verstossen gegen die Bundesverfassung (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit) und verletzen die höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Genitaloperation einzuwilligen.
Da die Wirksamkeit dieser Eingriffe nie klinisch getestet wurde und auch die in der Medizin sonst üblichen Nachkontrollen bisher stets unterbleiben, handelt es sich um unkontrollierte Menschenversuche.
Auch nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzulässig. Jahrzehnte lange Klagen der Opfer über massive physische und psychische Schäden werden durch namhafte Studien bekräftigt. 2009 kritisierte erstmals der UN-Ausschuss CEDAW die Zwangsoperationen. Auch namhafte Menschenrechtsorganisationen kommen zum Schluss:
"Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen." (Aus der Begründung einer 2010 einstimmig überwiesenen Motion von Amnesty Schweiz)
Verhängnisvoller Druck auf die Eltern zu irreversiblen OPs
Trotzdem wird von Ärzten in der Schweiz auf Eltern Druck gemacht zu einem möglichst raschen Entscheid - obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht.
"Wir Eltern wurden von den Ärzten massiv unter Druck gesetzt, das Kind geschlechtsbestimmend operieren zu lassen, obwohl es vollkommen gesund war und keine Beschwerden hatte. Nicht zu operieren, wäre für das Kind ein gesellschaftliches Desaster, lautete die Begründung. Die Rede war zuerst von einem Mädchen. 'Aber wir machen auch einen Bub, wenn Sie das lieber wollen', bot uns die Ärztin an." (Eine Mutter)
Allein in der Schweiz wird etwa jede Woche ein weiteres Kind irreversibel verstümmelt - auch in Luzern.
Viele Eltern, die sich von den Ärzten überrumpeln liessen, bereuen dies später und beklagen sich darüber, dass sie nicht umfassend informiert wurden, und dass ihnen keine oder wenig Unterstützung für alternative Überlegungen geboten wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen.
In der Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal und Hebammen sind die Existenz zwischengeschlechtlicher Menschen und die ethischen Probleme mit der jetzigen Behandlung ebenfalls (noch) kein Thema.
Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner stur weiter - sicher im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden können.
Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.
Was 99% dieser Kinder erleben mussten, ist verwandt mit sexuellem Missbrauch, ist verwandt mit Folter, ist verwandt mit Mädchenbeschneidungen in Afrika, ist verwandt mit den medizinischen Experimenten, wie sie im 2. Weltkrieg in KZ's durchgeführt wurden.
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und "Menschenrechte auch für Zwitter!". Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Schweizerische Selbsthilfegruppe Intersex.ch
Mitglied Intersexuelle Menschen e.V.
Mitglied XY-Frauen
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
Donnerstag, 11. November 2010
Demokratisierung des Notstands-Parlamentarische Demokratie in der Krise
Sarah Luzia Hassel-Reusing 11.November 2010 | Unser Politikblog
Die Ausrufung eines Notstands birgt immer auch die Gefahr des Mißbrauchs des Notstandsrechts bzw. der Überschreitung der für den Notstand verfassungsmäßig vorgesehenen Kompetenzen.
Am deutlichsten ist dieses derzeit auch an Rumänien zu sehen. Dessen Regierung hat sich am 05.02.2010 in Tz. 10 eines Memorandum of Understanding mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ver-pflichtet, per Noverordnungen die Finanzverwaltung umzustrukturieren.
Angesichts des Notstands in Rumänien scheint die Orientierung an den Grund- und Menschenrechten so weit aus dem Blick der dortigen Entscheidungsträger verloren gegangen zu sein, dass die Kreditauflagen des IWF überhaupt keiner ordentlichen Grund- und Menschenrechtsprüfung mehr unterzogen worden sind.
Am deutlichsten wird das am Kollaps des rumänischen Gesundheitswesens auf Grund von IWF-Kreditauflagen. Dort erzwingt der IWF gerade die Schließung von 150 bis 200 der 435 Krankenhäuser sowie zusätzlich der Streichung von 9.300 bis 10.000 Betten in den verbleibenden Kliniken. Außerdem erzwingt er ein Zuzahlungssystem für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversiche-rung. Durch die Zuzahlung wird die letzte für alle Bürger funktionierende Bastion der rumänischen Gesundheitsversorgung, nämlich die ambulante ärztliche Versorgung, den Armen auch noch weggenommen. Krankenhausaufenthalte waren für die arme Bevölkerungsmehrheit schon ohne IWF oft unerschwinglich, da sie die Materialien und die Medikamente bereits vor dem IWF und seinem Notstand selbst bezahlen mussten.
Die Durchschnittsrente liegt in Rumänien bei 180 Euro, der Durchschnittslohn bei 448 Euro.
Dieses Beispiel zeigt dramatische Verletzungen des Menschenrechts auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozial-pakt) auf. Das wiegt besonders schwer, weil laut dem Allgemeinen Kommentar Nr. 14 zum Uno- Sozialpakt beim Menschenrecht auf Gesundheit nicht nur bei allen Rückschritten die Beweislast des Staates besteht, dass zuvor alle verfügbaren Mittel für die Verwirklichung des Rechts auf Gesund-heit ausgeschöpft worden sind, sondern weil darüber hinaus, wenn das Geld nicht zur Verwirkli- chung aller Rechte des Sozialpaktes reicht, die Kürzungen bei der Gesundheit am zurückhaltends- ten sein müssen. Solch drastische Menschenrechtsverletzungen wären auch in Rumänien ohne die mißbräuchliche Ausrufung eines Notstands (ein Notstand zur Umstrukturierung der Finanzverwal-tung?!) bzw. ohne Überschreitung der verfassungsmäßigen Kompetzen im Notstandsfall nicht möglich gewesen.
Ein für Deutschland vielleicht noch maßgeblicheres Beispiel ist das Euro-Stabilisierungsgesetz (EUStabG), dessen §1 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich iwf-typische Kreditauflagen für Notfallkredite gegenüber in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Euromitgliedsstaaten will. In solch eine Notlage könnte auch Deutschland geraten bei einem Nachlassen des Bruttoinlandsprodukts (BIP), weil die Höhe der Zinsen, welche Staaten für ihre Schulden zahlen müssen, wesentlich vom Verhältnis der Gesamtverschuldung zum BIP bestimmt wird. Und für diesen Fall ist es erforderlich, schon jetzt die Grund- und Menschenrechtsprüfung durch das Parlament und die demokratische Legitimation durch Volksabstimmungen für die Zeiten jeglicher Arten von Notstand in Deutschland zu stärken, damit unsere Sozialversicherung nicht einfach wie in Rumänien durch vorauseilenden Gehorsam gegen-über dem IWF unter Außerachtlassung der Grund- und Menschenrechte geschädigt wird.
Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele von Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Not- standszeiten durch Regierungen unterschiedlichster politischer Couleur finden.
Dass das gar nicht so weit weg ist, zeigen auch die Äußerungen des EU-Kommissionspräsidenten Jose Manuel Barroso, dass es bei Ablehnung des Euro-Stabilisierungsmechanismus auf Grund von zu geringer Liquidität von Euromitgliedsstaaten zu solcher Instabilität kommen könnte, dass das Militär die Macht übernehmen müsste. Es gibt jedoch keinerlei Vorschriften im EU-Primärrecht, welche ausdrücklich den Einsatz von militärdiktatorischen Elementen erlauben würden. Nicht ein-mal solche EU-Vorschriften, welche militärische Missionen unter Anknüpfung an Rechtsbegriffe wie „vom Menschen verursachte Katastrophe“ (Art. 222 AEUV), „Terrorismus“ (Art. 222 AEUV), „gescheiterte Staaten“ (Art. 42 EUV i. V. m. EU-Sicherheitsstrategie) oder „Krise“ (Art. 43 EUV) ermöglichen wollen, erlauben an irgendeiner Stelle, dies für die offizielle Einführung einer Militär-diktatur zu nutzen. Es scheint also auch bei Herrn Barroso um eine Überschreitung von Notstands-befugnissen gegangen zu sein, es sei denn, er hätte sich mißverständlich geäußert.
Gerade in Notstandszeiten bedarf es der starken demokratischen Hand des Volkes selbst, weil nach Art. 20 Abs. 1 GG das Volk der Souverän ist. Gerade in Notstandszeiten dürfen legislative Ent-scheidungen nicht auf kleinere oder demokratisch schwächer legitimierte Gremien oder Kommissi-onen, Währungsfonds oder gar direkt auf systemrelevante Banken übertragen werden, als dies außerhalb von Notständen zulässig ist.
Während eines Gesetzgebungsnotstands sind Volksabstimmungen erforderlich, um die vorüber- gehend verminderte Macht des Bundestags auszugleichen.
Ein Spannungsfall oder Einsätze von Streitkräften im Inneren können leicht für eine solche Fokussierung der Wahrnehmung führen, dass den Abgeordneten nicht mehr genug Aufmerksamkeit verbleibt, die in solchen Zeiten eingehenden Gesetzesinitiativen sorgfältig und unabhängig genug zu prüfen. Daher braucht es auch hier die Volksabstimmung als zusätzlichen Sicherheitsmechanismus.
Gerade in Notstandszeiten besteht ein erhöhtes Risiko von Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Oft kommt es zu Notständen gerade erst in Folge von erheblichen Grund- und Menschen-rechtsverletzungen. Daher ist es in solchen Situationen besonders wichtig, dass genug Volksvertre- ter ein wachsames Auge auf diese Rechte haben. Diese Aufgabe kann gerade in Notstandszeiten nicht alleine dem Bundespräsidenten und dem Bundesverfassungsgericht aufgebürdet werden, sondern es bedarf gerade in solchen Zeiten in besonderem Maße der Vorsorge durch das Parlament und die Volksabstimmung.
Die erhöhte Grund- und Menschenrechtsprüfung durch das Parlament sowie die erhöhte Legitimati-on durch die Volksabstimmungen wirken versachlichend und ausgleichend auf die Bevölkerung und entziehen jeglichen aufrührerischen Tendenzen den Boden. Auch das Risiko des Entstehens einer rechtmäßigen Widerstandslage (Art. 20 Abs. 4 GG) wird so minimiert.
Quellen:http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/
Die Ausrufung eines Notstands birgt immer auch die Gefahr des Mißbrauchs des Notstandsrechts bzw. der Überschreitung der für den Notstand verfassungsmäßig vorgesehenen Kompetenzen.
Am deutlichsten ist dieses derzeit auch an Rumänien zu sehen. Dessen Regierung hat sich am 05.02.2010 in Tz. 10 eines Memorandum of Understanding mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ver-pflichtet, per Noverordnungen die Finanzverwaltung umzustrukturieren.
Angesichts des Notstands in Rumänien scheint die Orientierung an den Grund- und Menschenrechten so weit aus dem Blick der dortigen Entscheidungsträger verloren gegangen zu sein, dass die Kreditauflagen des IWF überhaupt keiner ordentlichen Grund- und Menschenrechtsprüfung mehr unterzogen worden sind.
Am deutlichsten wird das am Kollaps des rumänischen Gesundheitswesens auf Grund von IWF-Kreditauflagen. Dort erzwingt der IWF gerade die Schließung von 150 bis 200 der 435 Krankenhäuser sowie zusätzlich der Streichung von 9.300 bis 10.000 Betten in den verbleibenden Kliniken. Außerdem erzwingt er ein Zuzahlungssystem für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversiche-rung. Durch die Zuzahlung wird die letzte für alle Bürger funktionierende Bastion der rumänischen Gesundheitsversorgung, nämlich die ambulante ärztliche Versorgung, den Armen auch noch weggenommen. Krankenhausaufenthalte waren für die arme Bevölkerungsmehrheit schon ohne IWF oft unerschwinglich, da sie die Materialien und die Medikamente bereits vor dem IWF und seinem Notstand selbst bezahlen mussten.
Die Durchschnittsrente liegt in Rumänien bei 180 Euro, der Durchschnittslohn bei 448 Euro.
Dieses Beispiel zeigt dramatische Verletzungen des Menschenrechts auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozial-pakt) auf. Das wiegt besonders schwer, weil laut dem Allgemeinen Kommentar Nr. 14 zum Uno- Sozialpakt beim Menschenrecht auf Gesundheit nicht nur bei allen Rückschritten die Beweislast des Staates besteht, dass zuvor alle verfügbaren Mittel für die Verwirklichung des Rechts auf Gesund-heit ausgeschöpft worden sind, sondern weil darüber hinaus, wenn das Geld nicht zur Verwirkli- chung aller Rechte des Sozialpaktes reicht, die Kürzungen bei der Gesundheit am zurückhaltends- ten sein müssen. Solch drastische Menschenrechtsverletzungen wären auch in Rumänien ohne die mißbräuchliche Ausrufung eines Notstands (ein Notstand zur Umstrukturierung der Finanzverwal-tung?!) bzw. ohne Überschreitung der verfassungsmäßigen Kompetzen im Notstandsfall nicht möglich gewesen.
Ein für Deutschland vielleicht noch maßgeblicheres Beispiel ist das Euro-Stabilisierungsgesetz (EUStabG), dessen §1 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich iwf-typische Kreditauflagen für Notfallkredite gegenüber in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Euromitgliedsstaaten will. In solch eine Notlage könnte auch Deutschland geraten bei einem Nachlassen des Bruttoinlandsprodukts (BIP), weil die Höhe der Zinsen, welche Staaten für ihre Schulden zahlen müssen, wesentlich vom Verhältnis der Gesamtverschuldung zum BIP bestimmt wird. Und für diesen Fall ist es erforderlich, schon jetzt die Grund- und Menschenrechtsprüfung durch das Parlament und die demokratische Legitimation durch Volksabstimmungen für die Zeiten jeglicher Arten von Notstand in Deutschland zu stärken, damit unsere Sozialversicherung nicht einfach wie in Rumänien durch vorauseilenden Gehorsam gegen-über dem IWF unter Außerachtlassung der Grund- und Menschenrechte geschädigt wird.
Es ließen sich zahlreiche weitere Beispiele von Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Not- standszeiten durch Regierungen unterschiedlichster politischer Couleur finden.
Dass das gar nicht so weit weg ist, zeigen auch die Äußerungen des EU-Kommissionspräsidenten Jose Manuel Barroso, dass es bei Ablehnung des Euro-Stabilisierungsmechanismus auf Grund von zu geringer Liquidität von Euromitgliedsstaaten zu solcher Instabilität kommen könnte, dass das Militär die Macht übernehmen müsste. Es gibt jedoch keinerlei Vorschriften im EU-Primärrecht, welche ausdrücklich den Einsatz von militärdiktatorischen Elementen erlauben würden. Nicht ein-mal solche EU-Vorschriften, welche militärische Missionen unter Anknüpfung an Rechtsbegriffe wie „vom Menschen verursachte Katastrophe“ (Art. 222 AEUV), „Terrorismus“ (Art. 222 AEUV), „gescheiterte Staaten“ (Art. 42 EUV i. V. m. EU-Sicherheitsstrategie) oder „Krise“ (Art. 43 EUV) ermöglichen wollen, erlauben an irgendeiner Stelle, dies für die offizielle Einführung einer Militär-diktatur zu nutzen. Es scheint also auch bei Herrn Barroso um eine Überschreitung von Notstands-befugnissen gegangen zu sein, es sei denn, er hätte sich mißverständlich geäußert.
Gerade in Notstandszeiten bedarf es der starken demokratischen Hand des Volkes selbst, weil nach Art. 20 Abs. 1 GG das Volk der Souverän ist. Gerade in Notstandszeiten dürfen legislative Ent-scheidungen nicht auf kleinere oder demokratisch schwächer legitimierte Gremien oder Kommissi-onen, Währungsfonds oder gar direkt auf systemrelevante Banken übertragen werden, als dies außerhalb von Notständen zulässig ist.
Während eines Gesetzgebungsnotstands sind Volksabstimmungen erforderlich, um die vorüber- gehend verminderte Macht des Bundestags auszugleichen.
Ein Spannungsfall oder Einsätze von Streitkräften im Inneren können leicht für eine solche Fokussierung der Wahrnehmung führen, dass den Abgeordneten nicht mehr genug Aufmerksamkeit verbleibt, die in solchen Zeiten eingehenden Gesetzesinitiativen sorgfältig und unabhängig genug zu prüfen. Daher braucht es auch hier die Volksabstimmung als zusätzlichen Sicherheitsmechanismus.
Gerade in Notstandszeiten besteht ein erhöhtes Risiko von Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Oft kommt es zu Notständen gerade erst in Folge von erheblichen Grund- und Menschen-rechtsverletzungen. Daher ist es in solchen Situationen besonders wichtig, dass genug Volksvertre- ter ein wachsames Auge auf diese Rechte haben. Diese Aufgabe kann gerade in Notstandszeiten nicht alleine dem Bundespräsidenten und dem Bundesverfassungsgericht aufgebürdet werden, sondern es bedarf gerade in solchen Zeiten in besonderem Maße der Vorsorge durch das Parlament und die Volksabstimmung.
Die erhöhte Grund- und Menschenrechtsprüfung durch das Parlament sowie die erhöhte Legitimati-on durch die Volksabstimmungen wirken versachlichend und ausgleichend auf die Bevölkerung und entziehen jeglichen aufrührerischen Tendenzen den Boden. Auch das Risiko des Entstehens einer rechtmäßigen Widerstandslage (Art. 20 Abs. 4 GG) wird so minimiert.
Quellen:http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte/
Mittwoch, 10. November 2010
Parlamentarische Demokratie in der Krise – Politische Runde auf Radio Utopie
Von Denkbonus | 11.November 2010 Unser Politikblog
Gäste in der Live-Sendung am Donnerstag um 19 Uhr sind Christoph Bautz (campact), Matthias von Herrmann (Parkschützer, Stuttgart), Freeman (Alles Schall und Rauch), Prof. Dr. Hans See, Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologe (Business Crime Control),sowie Sarah Luzia Hassel Reusing (Unser Politikblog).
Das war ja wohl ein Witz, als ausgerechnet Claudia Roth von den Grünen auf einem der Wendlandcamps am Wochenende mit beseeltem Lächeln zu guter Rockmusik eine schlechte Tanzeinlage lieferte. Selbst ihr wasserscheuer Fraktionskollege Cem Özdemir war angereist und ließ sich seine teuer gestylten Koteletten vom feinen wendländischen Nieselregen befeuchten. Das war von all seinen Einsätzen wohl mit Abstand der heroischsten einer.
Streng nach dem Motto: Wenn der Gegner vorne liegt, dann wechsle um auf dessen Pferd. So kamen sie denn, die Rattenfänger, um sich bei eben jenen Menschen einzuschleimen, die sie seit Jahr und Tag verraten und verkaufen. Selbst Gysi kam mit dem Trecker angeknattert. Den hat er bestimmt bei einer der Blockaden dazugestellt, um dann zu Fuß die ganzen Kilometer zu seiner Dienstlimousine zurückzulaufen.
Dabei haben die Leute nicht vergessen, dass es die rot/grüne Regierung unter Schröder war, die im Zuge der Agenda 2010 den Sozialstaat faktisch abgeschafft hat. Noch vor wenigen Jahren hatte der damalige Grünenchef Trittin (Tritt ihn) Castorproteste als unredlich gebrandmarkt. Im Jahre 2001 noch hatte er persönlich Atommülltransporte für notwendig erklärt. Bis 2005 hatte es dann unter ihm als Umweltminister regelmäßige Castortransporte gegeben.
Genauso die janusköpfige Linke in Berlin, die das Volksbegehren in der Hauptstadt zur Offenlegung der unter rot/rot ausgekungelten Wasserverträge boykottiert. Deren Vorsitzender Klaus Lederer, selbst Jurist, hatte doch tatsächlich erklärt, das Gesetz zu einem derartigen Volksbegehren sei nicht rechtssicher und verstoße gegen die Verfassung. Seit wann verstößt es gegen die Verfassung, wenn dem Volk als einzigem Souverän in diesem Lande endlich einmal reiner Wein eingeschenkt werden soll? Jetzt versuchen sie alle, schnell noch aufzuspringen auf den Zug, der ihnen davonzufahren droht, um sich erneut an die Spitze derer zu setzen, die sie selbst mit Bravour in den Ruin getrieben haben. Ihre langen Sündenregister haben sie derweil diskret daheim im Keller geparkt, direkt neben den ganzen anderen Leichen.
Kurz und gut: Mit deutschen Politikern ist beim besten Willen kein Staat zu machen. Daher wollen immer mehr Bürger endlich direkten Einfluss auf Sachentscheidungen nehmen anstatt ihr Mitentscheidungsrecht alle vier Jahre beim Urnengang zu Grabe zu tragen. Das Netzwerk Volksentscheid brachte dies kürzlich erst in einer Umfrage auf den Punkt. Von den bisher 856 Befragten stimmten
* 98,38 Prozent für einen Volksentscheid, während
* 1,39 Prozent von den bestehenden Verhältnissen profitieren und daher dagegen sind.
* Nur 0,23 Prozent der Befragten sind blöde genug, keine Meinung dazu zu haben.
Um dieses Thema zu vertiefen sind daher am Donnerstag Abend, dem 11.11.2010 um 19:00, alle herzlich eingeladen zu einer politischen Gesprächsrunde auf Radio Utopie. Das Kernthema der Sendung lautet:
Parlamentarische Demokratie in der Krise – Möglichkeiten der außerparlamentarischen Einflussnahme durch Bürger auf Sachentscheidungen, beispielsweise via Volksentscheid und Volksbegehren.
Geladene Gäste sind:
* Christoph Bautz, Gründer und Geschäftsführer der Nichtregierungsorganisation Campact. Er organisiert Kampagnen, bei denen sich Menschen mittels Internet in aktuelle politische Entscheidungen einmischen. Zum Thema: „Entscheidungen über den Bürgerwillen hinweg“ wird er über die Beispiele Gorleben und Castortransporte sprechen.
* Matthias von Herrmann, Sprecher der Stuttgarter Parkschützer und Aktivist gegen das Großprogramm “Stuttgart 21″ mit der Seite Bei Abriss Aufstand. Zum Thema: „Entscheidungen über den Bürgerwillen hinweg“ wird er über das Beispiel Stuttgart 21 sprechen.
* Der Politikwissenschaftler und Wirtschaftskriminologe Prof. Dr. Hans See. Er ist Fachmann in Sachen Korruption in Politik- und Wirtschaftskreisen und Betreiber der Seite Business Crime Control. Er wird die geheimen Verflechtungen zwischen Staat und Wirtschaft aufdecken.
* Die Verfassungs,Büergerrechtlerin und Psychologin Sarah Luzia Hassel Reusing, Betreiberin der Seite Unser Politikblog. Sie wird u.a.das Widerstandsrecht thematisieren, dass laut Grundgesetzt (Art. 20 GG) jeden Bundesbürger dazu ermächtigt, Widerstand zur Pflicht zu erklären, wo Recht zu Unrecht wird.
* Der Schweizer Blogger “Freeman” von Alles Schall und Rauch, für den Volksentscheide eine demokratische Selbstverständlichkeit sind. Er kann uns erklären, wie es möglich ist, dass die Schweiz immer noch steht, obwohl sie vom Volk regiert wird.
* Daniel Neun, ehemaliger Kandidat zu den Berliner Abgeordnetenhauswahlen sowie Betreiber von Radio Utopie. Er wird auf die Rolle der Medien- und Meinungsmonopole eingehen und Lösungsansätze zur vermehrten bürgerlichen Einflussnahme auf politische Sachentscheidungen aufzeigen.
Wie höre ich Radio Utopie?
Auf http://www.radio-utopie.de gehen und oben rechts im Radioplayer auf “hier hören” klicken oder direkt auf den URL-Link klicken: http://radio-utopie.de:8000/listen.pls.
Falls nicht automatisch ein Player anspringt: bei “Datei öffnen” bleiben, bei “Durchsuchen” sich den eigenen Lieblingsplayer auswählen, wie z.B. vlc http://www.videolan.org/vlc/ und dann “ok” anklicken.
Dienstag, 2. November 2010
Bahn treibt trotz Schlichtung Bauarbeiten voran -Heute Live aus Stuttgart
Von Parkschuetzer | 2.November 2010 Radio Utopie
Stuttgart: Das sogenannte „Grundwassermanagement“ für S21 wird derzeit trotz der laufenden Schlichtungsverhandlungen vorangetrieben. Es gefährdet vor allem die Bäume im Park und das Mineralwasser.
Wegen der verstärkten Vorbereitungen für die Grundwassermanipulation sind die Parkschützer vor dem Bautor am ehemaligen ZOB gegenüber dem Südflügel präsent. Am Dienstag, den 2. November, wird es ab 6 Uhr wieder ein Blockiererfrühstück und mehrstündige Sitzblockaden geben. Der Fortgang der Bauarbeiten für die Grundwassermanipulation wird gestört und so demonstriert, dass Stuttgart 21 nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden kann.
„Dieses Wassermanagement, diese Pumpen werden ewig arbeiten müssen, noch in tausend Jahren, solange es Stuttgart gibt, denn Wasser ist gemein: Es kommt zurück und frisst sich durch. Den Grundwasserspiegel wieder anzuheben ist auch gefährlich: Die neuen unterirdischen Bauten werden das Wasser zwingen, neue Wege zu finden, völlig unkontrollierbar können so wieder Hohlräume und Krater entstehen,“
schreibt der STERN 35/2010 im Artikel “Angst vor der Grube” , Seite 91.
„Dass die Folgen der Grundwassermanipulation nicht abschätzbar sind, nehmen Bahn und S-21-Politiker billigend in Kauf“,
so Ursel Beck, Mitglied des Blockadeteams.
„Wir sind nicht bereit diesen Raubbau an Stuttgarter Ressourcen hinzunehmen.“
Informationen zur Grundwassermanipulation:
* ohne GWM sind keine weitere Baumaßnahmen im Park möglich
* ohne fertiggestellte GWM ist die Grundwasserabsenkung nicht möglich
* ohne GWM keine Baugrube
Was ist die Grundwassermanipulation?
* Das Grundwasser verläuft vier Meter unter Parkniveau und soll auf 15 Meter abgesenkt werden.
* Die Absenkung erfolgt unter Abpumpen des Grundwassers über ca. 90 Brunnen im Innenstadtbereich.
* Alle Brunnen werden mit meist oberirdischen Leitungen (4,5 m Höhe) miteinander zur GWM verbunden.
* Über eine zentrale Halle im Park (1000 qm und dreistöckig) wird die GWM gesteuert.
Gefahren der Grundwassermanipulation:
* Gefährdung und Verunreinigung des Mineralwassers
* Absterben von Bäumen im Park
* Verschandelung der Stadt durch die oberirdischen Wasserleitungen (17 km Länge)
* Folgen und Gefahren sind nicht absehbar und unkorrigierbar
Heute Live aus Stuttgart UNSER POLITIKBLOG
Stuttgart: Das sogenannte „Grundwassermanagement“ für S21 wird derzeit trotz der laufenden Schlichtungsverhandlungen vorangetrieben. Es gefährdet vor allem die Bäume im Park und das Mineralwasser.
Wegen der verstärkten Vorbereitungen für die Grundwassermanipulation sind die Parkschützer vor dem Bautor am ehemaligen ZOB gegenüber dem Südflügel präsent. Am Dienstag, den 2. November, wird es ab 6 Uhr wieder ein Blockiererfrühstück und mehrstündige Sitzblockaden geben. Der Fortgang der Bauarbeiten für die Grundwassermanipulation wird gestört und so demonstriert, dass Stuttgart 21 nicht gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt werden kann.
„Dieses Wassermanagement, diese Pumpen werden ewig arbeiten müssen, noch in tausend Jahren, solange es Stuttgart gibt, denn Wasser ist gemein: Es kommt zurück und frisst sich durch. Den Grundwasserspiegel wieder anzuheben ist auch gefährlich: Die neuen unterirdischen Bauten werden das Wasser zwingen, neue Wege zu finden, völlig unkontrollierbar können so wieder Hohlräume und Krater entstehen,“
schreibt der STERN 35/2010 im Artikel “Angst vor der Grube” , Seite 91.
„Dass die Folgen der Grundwassermanipulation nicht abschätzbar sind, nehmen Bahn und S-21-Politiker billigend in Kauf“,
so Ursel Beck, Mitglied des Blockadeteams.
„Wir sind nicht bereit diesen Raubbau an Stuttgarter Ressourcen hinzunehmen.“
Informationen zur Grundwassermanipulation:
* ohne GWM sind keine weitere Baumaßnahmen im Park möglich
* ohne fertiggestellte GWM ist die Grundwasserabsenkung nicht möglich
* ohne GWM keine Baugrube
Was ist die Grundwassermanipulation?
* Das Grundwasser verläuft vier Meter unter Parkniveau und soll auf 15 Meter abgesenkt werden.
* Die Absenkung erfolgt unter Abpumpen des Grundwassers über ca. 90 Brunnen im Innenstadtbereich.
* Alle Brunnen werden mit meist oberirdischen Leitungen (4,5 m Höhe) miteinander zur GWM verbunden.
* Über eine zentrale Halle im Park (1000 qm und dreistöckig) wird die GWM gesteuert.
Gefahren der Grundwassermanipulation:
* Gefährdung und Verunreinigung des Mineralwassers
* Absterben von Bäumen im Park
* Verschandelung der Stadt durch die oberirdischen Wasserleitungen (17 km Länge)
* Folgen und Gefahren sind nicht absehbar und unkorrigierbar
Heute Live aus Stuttgart UNSER POLITIKBLOG
Abonnieren
Posts (Atom)