Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 27. September 2011

Überlegungen zum Aufbrechen der Verfassungsidentität – und was das angesichts des Sturmangriffs von ECFR, Bilderberg und dort eingebetteter Medien für die ganz normalen Menschen bedeuten würde

28.September 2011 | Unser Politikblog

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
0202 / 2502621
Bürgerrechtlerin


an die Süddeutsche Zeitung
z. Hd. der Herren
Wolfgang Janisch und Heribert Prantl
Hultschiner Str. 8
81677 München


offener Leserbrief zum Interview mit BVR Prof. Dr. Peter Michael Huber vom 19.09.2011
„Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes“

26.09.2011
Sehr geehrter Herr Janisch, sehr geehrter Herr Prantl,

ich danke Ihnen für das am 19.09.2011 veröffentlichte sehr aufschlussreiche Interview.

Die Aussagen von Herrn BVR Prof. Dr. Huber haben tiefe Einblicke gegeben, haben mich mit Hoffnung und Respekt und zugleich auch mit einem Frösteln erfüllt. Ich kann und darf dazu nicht schweigen. Denn bei der Verfassungsidentität geht es nicht nur, nicht einmal primär, um Fragen der Demokratie und der Machtverteilung, sondern noch viel mehr um den Frieden, die Rechtsstaatlich-keit und um die Verbindung zu den universellen Menschenrechten (darunter gerade auch zu den sozialen), um alles, was mit Mitgefühl zu tun hat, welche 100% der Wahlberechtigten in ihrem Alltag zutiefst berühren, während sich für die als elitär und gesteuert empfundene real existierende Demokratie in unserem Land oft nur noch die Hälfte der Wahlberechtigten interessiert. Die Über-fokussierung auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG) kann also höchstens der Hälfte des Volkes gerecht werden. Dieser offene Brief mag Worte enthalten, die nicht allen amtierenden und ehemaligen Bundesverfassungsrichtern gleichermaßen gefallen mögen, ich möchte jedoch aufs deutlichste meinen Respekt vor diesen und vor dem Lissabonurteil betonen, ein Respekt, der so weit geht, wie es mit der Verfassungsidentität des Grundgesetzes incl. Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), der Uno-Charta und den universellen Menschenrechten gerade noch vereinbar ist.

Dieser offene Brief geht zuerst auf die zutreffenden Aussagen von Herrn BVR Prof. Dr. Huber zu Wirtschaftsregierung und Euro ein, zeigt aber zugleich auch die ganz konkrete Gefahr der Preisgabe der Verfassungsidentität des Grundgesetzes auf, und würdigt die historische, moralische und recht-liche Leistung des Lissabonurteils, damit erst einmal alle wissen, was sie am Grundgesetz haben.

Donnerstag, 22. September 2011

Das neue Parlament des Kapitals

Von Daniel Neun | 20.September 2011 Radio Utopie

Der Bundestag soll ein EFSF-”Vertrauensgremium” bilden, was bei “Eilbedürftigkeit” über 250  Milliarden deutscher Steuergelder im “Rettungsfonds” der luxemburgischen Aktiengesellschaft entscheiden soll.
Die Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP haben sich im Laufe des Dienstag Nachmittag auf einen Entwurf für Artikel 1 Absatz 4 im “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus” geeinigt. Dieser soll die verfassungsmäßige Hoheit des Parlamentes über die Staatsfinanzen gewährleisten. Absatz 4 fehlte im bisherigen EFSF-Gesetzentwurf und soll nun wie geplant durch Änderungsantrage im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren hinzugefügt werden. (Die “Formulierungshilfe” des Bundesfinanzministeriums für die EFSF-Ermächtigung, 1.September)

Montag, 12. September 2011

Im Hinspiel unentschieden – Einschätzung von Unser Politikblog zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts -Wir sprachen mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel am 07.09.2011 zum bisherigen Euro-Rettungsschirm und zur Griechenlandhilfe

12.September 2011 | Unser Politikblog

(Copyleft: Unser Politikblog)  - v.l.n.r die Prof. Hankel, Noelling und Starbatty
Am 07.09.2011 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Pilotverfahren geurteilt über die Verfassungsbeschwerden mit den Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10 und 2 BvR 1099/10. Die Kläger waren einerseits der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler und andererseits die Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty.
Es handelte sich laut der Ankündigung des Gerichts für die mündliche Verhandlung ausdrücklich um ein Pilotverfahren. Daher hatten wir eher mit einer Vorlage zur eu-rechtlichen Beurteilung entscheidungserheblicher Rechtsfragen an den EUGH, und nach der EUGH-Entscheidung dann mit einer abschließenden Entscheidung für Deutschland aus Karlsruhe gerechnet, welche der EUGH-Entscheidung für Deutschland so weit folgen würde, wie dies mit Menschenwürde, Strukturprinzipien und den Wesensgehalten der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes vereinbar wäre.

 Stärkung des Haushaltsausschusses bei größeren Finanzhilfen
Stattdessen erklärte das Bundesverfassungsgericht das WFStG (sog. Griechenlandhilfe) und die bisherige Fassung des EUStabG (des Gesetzes in Deutschland zum EFSF) für verfassungsgemäß; und zwar mit der Auflage (Leitsatz 3 b, Rn. 139 und 141), dass jede Bewilligung von größeren Finanzhilfen im Einzelnen mindestens vom Haushaltsausschuss des Bundestags bewilligt werden muss. Dabei hat das Gericht den deutschen Anteil an der Griechenlandhilfe nicht als größere Finanzhilfe angesehen (Rn. 139), wohl aber den zum EFSF (Rn. 141).

auch grundrechtsgleiche Rechte stehen über EU-Recht
Das Bundesverfassungsgericht hat auch keine Verletzung des Bail-Out-Verbots (Art. 125 AEUV) erkennen können. Es interpretiert diese Vorschrift (Rn. 129) so, „dass eine die Legitimationsgrundlagen des Staatenverbundes überdehnende Haftungsübernahme für finanzwirksame Willensentschließungen anderer Mitgliedstaaten - durch direkte oder indirekte Vergemeinschaftung von Staatsschulden - verhindert werden soll.“
Das können wir von Unser Politikblog angesichts der Tatsache, dass Art. 125 AEUV ein absolutes Verbot gegenseitiger Finanzhilfen im Rahmen der Währungsunion normiert, und Art. 122 AEUV, auf den aus Sicht der EU Griechenlandhilfe, EFSM und EFSF sich primärrechtlich stützen sollen, in den das Urteil vom 07.09.2011 tragenden Gründen, anders als in der Wiedergabe der Einlassungen von Klägern und Beklagten, nicht zitiert wird, nur so verstehen, dass für Deutschland die in dem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art. 38 GG) wurzelnde Haushaltsautonomie des deutschen Bundestags der Anwendung auch des Art. 125 AEUV Grenzen setzt. Nur so lässt sich auch die Aussage in Rn. 129 des Urteils verstehen, auf die genaue Auslegung der Artikel des AEUV zur Währungsunion komme es hier nicht an. Daraus folgt zugleich auch, dass die grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes (die, welche in Art. 93 Nr. 4a GG genannt sind, aber nicht im eigentlichen Grundrechtsabschnitt (Art. 1 bis 19 GG) stehen) ebenso wie die Grundrechte (siehe Lissabonurteil vom 30.06.2009) über dem EU-Recht stehen. Das bedeutet, dass für Deutschland der Art. 125 AEUV im Lichte der über das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG) auch gegenüber der EU geschützten Haushaltsautonomie des Bundestags so auszulegen ist, dass Art. 125 AEUV gegenseitigen Finanzhilfen der Mitgliedsstaaten der Eurozone Grenzen setzt, und dass Karlsruhe diese auch mit Griechenlandhilfe, EFSM und EFSF (in seiner bisherigen Größe) insgesamt noch nicht als überschritten angesehen hat.Weiterlesen »

Sonntag, 11. September 2011

Bertelsmann, ECFR und der Sturm auf die Verfassungen der Völker Europas-Neofeudalistische und militaristische Lobbyisten werden immer dreister

11.September 2011 | Unser Politikblog


Bertelsmann und der ECFR haben im August 2011 verschiedene Akzente gesetzt, um verfassungsmäßige und Uno-Vorschriften, die ihnen im Weg sind, auszuhebeln.
Eine Betrachtung beider Vorgänge in einem Artikel scheint uns angemessen, da deren Wirkungen dazu angetan sind, einander zu verstärken, und weil Bertelsmann im Rat des ECFR vertreten ist.


Europäische Volksabstimmung zur rechtlichen Abschaffung der Völker Europas
Bertelsmann hält mittelbar eine wesentliche Beteiligung am Spiegel (siehe hierzu Artikel „die märchenhaften zu Guttenbergs..“ sowie u. g. Artikel der Linken Zeitung zur Verbindung zwischen Spiegel und Bertelsmann), sodass in dem Wochenmagazin immer wieder Artikel erscheinen, welche zu Bertelsmanns politischen Kampagnen gehören. Der Text „Wir Europa-Versager“ vom 19.08. 2011 ist so einer. Dort wird erinnert an die Medienkampagne der „Federalist Papers“ von New Yorker Zeitungen aus 1787/1788 für die Vereinigung „der bis dahin lose verbandelten Bundesstaaten Amerikas“ „zu einer starken, pluralistischen und demokratischen Nation“. Der gleiche Spiegel-Artikel moniert das Fehlen einer „europäischen Öffentlichkeit“ und fordert eine Entscheidung „über eine klare politische Einheit“. Der Spiegel stellt die Forderung nach einem Streiten „für ein besseres Europa“ mit dem Eintreten „der Federalist Papers für ein geeintes Amerika“ auf eine Stufe. Dazu verlangen die Bertelsmänner „eine europäische Volksabstimmung“. Und „der Moment zu entscheiden“ sei „jetzt“. Offenbar haben sie es sehr, sehr eilig mit ihrer Agenda.
Wohlgemerkt, eine Volksabstimmung; von der dauerhaften Etablierung von Volksabstimmungen ist keine Rede. Und auch nicht von Volksabstimmungen der Völker Europas, sondern eine„europäische Volksabstimmung“. Wie zum Beweis, dass es EIN europäisches Volk gebe. Dass also die Völker Europas überrumpelt werden sollen, einen scheinbaren Beweis dafür zu liefern, dass sie fortan zwangsweise ein einziges Volk sein müssten und keine Griechen, Portugiesen, Iren oder Deutsche mehr.
Versüßen wollen die Weltanschauungsprogrammierer von Bertelsmann den Völkern Europas die Aufgabe ihrer Eigenschaft als Volk mit der Direktwahl eines europäischen Präsidenten, mit einem „echten“ Parlament und mit der Möglichkeit, Europa-Politiker zur Rechenschaft zu ziehen. Aber wäre das überhaupt mehr Demokratie? Die Direktwahl des Bilderbergers Hermann van Rompuy für einen noch mächtigeren Europäischen Rat? Was meinen die Bertelsmänner mit einem „echten“ Europaparlament? Eines mit Stimmengleichheit pro Bürger, wo die Einwohner kleinerer heutiger Mitgliedsstaaten wie Malta, Luxemburg oder Zypern von ihrem Stimmgewicht her marginalisiert werden? Oder eines mit mehr Rechten im Vergleich zu der von Konzernlobbyisten maßgeblich mit gesteuerten EU-Kommission? Und wen will Bertelsmann zur Rechenschaft ziehen können? Auch die Mitglieder von Kommission, Ministerrat und Europäischem Rat, oder nur ein paar treuherzige, fraktionsdiszipliniert ja-sagende Europaabgeordnete?

Weitere Indizien für die Absicht einer Zwangseinschmelzung der Völker Europas in ein europäisches Volk sind die Überschrift „Wir Europa-Versager“ und der Satz „Kurz gesagt: Wir haben als Staatsbürger versagt.“