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Politikblog | 06. Februar 2014
Presseerklärung
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Bild: S.L.Hassel-Reusing (c) Den Haag am 21.11.2012 |
Die
Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (siehe auch Die Welt)
ist international bekannt u. a. durch ihre Verfassungsbeschwerden vom
29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012 zu EFSF, ESM,
Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV)
(Az. 2 BvR 710/12 und 2 BvR 1445/12) sowie durch ihre Strafanzeige
vom 21.11.2012 gegen unbekannt beim Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH) wegen der Schädigung der Gesundheit der griechischen
Bevölkerung (Az. OTP-CR 345/12).
Die
Kernforderung ihrer Verfassungsbeschwerden ist die Lösung der
Finanzkrise am Maßstab der verfassungsmäßigen Ordnung des
jeweiligen Landes und der universellen Menschenrechte und nicht am
Maßstab der Strenge im Sinne der „Praxis“ bzw. „Modalitäten“
des IWF. Hierzu zeigt sie insbesondere die besondere Verbindung
Deutschlands und jedes einzelnen Deutschen über Art. 1 Abs. 2 GG zu
den universellen Menschenrechten.
Auch
inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen der Vereinten Nationen (z.
B. der offene Brief der Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte Navi
Pillay vom 16.05.2012 an die Mitgliedsstaaten des Uno-Sozialpaktes,
die Stellungnahmen 2011 der Unabhängigen Expertin der Uno für
extreme Armut, Magdalena Sepulveda, zu Irland, sowie des Unabhängigen
Experten der Uno zur Auswirkung der Finanzkrise auf die
Menschenrechtslage, Cephas Lumina, zu Griechenland), des Europarats
(v. a. Themenpapier „safeguarding human rights in times of economic
crisis“ aus November 2013 des Menschenrechtskommissars Nils
Muiznieks sowie Entscheidung des Sozialausschusses des Europarats
(ECSR) vom 07.12.2012 zu Az. 76/2012 betr. Rentenkürzungen in
Griechenland) und der ILO (z. B. Bericht der High Level Mission vom
19.-23.10.2011 zu Griechenland) fordern aus verschiedenen
Perspektiven die Anwendung der Menschenrechte (bzw. bei der ILO deren
Konventionen) bei der Festlegung der
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ein.
Zuletzt
am 27.01.2014 wurde das Rechtsgutachten „Austeritätspolitik und
Menschenrechte“ von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano im Auftrag
der Arbeiterkammer Wien in Brüssel vorgestellt, welches u. a. die
Bindung der Europäischen Union und ihrer Organe sowie der
Mitgliedsstaaten an die internationalen Menschenrechte untersucht. In
seinem Gutachten wird auch die Zugehörigkeit zumindest der
universellen Menschenrechte aus der Allgmeinen Erklärung der
Menschenrechte, des Uno-Zivilpaktes und des Uno-Sozialpaktes zum „ius
cogens“ festgestellt mit Blick auf die Schlussfolgerung, dass die
universellen Menschenrechte daher zumindest über dem
EU-Sekundärrecht stehen. Hinsichtlich der Klagemöglichkeiten
konzentriert sich sein Gutachten auf die vor den internationalen
Gerichten.
Im
Januar 2014 hat Sarah Luzia Hassel-Reusing zwei neue Schritte für
ein menschlicheres Europa unternommen. Hierzu hat sie sich am
07.01.2014 an den Ecofin-Rat gewandt und mit Schreiben vom 16.01.2014
die Petition „Werte statt Lügen“ beim Europaparlament
eingereicht.