Unser Politikblog | 25.07.2020
Die
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 08.07.2020
auf die Presseanfrage von Unser Politikblog vom 12.06.2020 wie folgt
geantwortet:
„Sehr
geehrte Frau Hassel-Reusing,
bitte
entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung bei der Beantwortung
Ihres Anliegens. Uns erreicht derzeit eine sehr hohe Anzahl an
Anfragen rund um die Corona-Pandemie, deren Beantwortung viel Zeit in
Anspruch nimmt.
Zu
Ihren Fragen können wir Folgendes sagen:
Hamburg
befindet sich als Stadtstaat und Ballungsraum in der Corona-Pandemie
in einer sehr besonderen Lage. Infektionen können sich in Hamburg
sehr viel schneller auch unkontrolliert verbreiten, als dies in einem
Flächenland der Fall ist. Es muss daher gut abgewogen werden, wie
schnell Lockerungen vorgenommen werden können. Die Hamburgerinnen
und Hamburger waren insgesamt sehr diszipliniert, weshalb die
Infektionszahlen auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau sind.
Dieser Erfolg darf nicht durch zu schnell vorgenommene Lockerungen
gefährdet werden. Alle Maßnahmen wurden getroffen, um die Hamburger
Bevölkerung bestmöglich vor der Corona-Pandemie zu schützen.
Zu
den Fragen 1. – 4.: Eine von Ihnen erwähnte Schock-Strategie ist
dem Hamburger Senat nicht bekannt. Die politisch verantwortlichen
haben sich jederzeit von der Maxime leiten lassen, die Bevölkerung
vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Dabei haben sie jederzeit
die Auswirkungen der Schutzmaßnahmen im Blick gehabt und etwaige
Grundrechtseinschränkungen nach gründlicher Abwägung zum Wohle der
Gemeinschaft und zum Schutz von Menschenleben getroffen.
5.
Hierzu sind uns keine Daten bekannt.
6.
Diese Daten wurden nicht erhoben.
7.
Die Basis der Politik des Hamburger Senats ist es, die universellen
Menschenrechte jederzeit zu schützen und zu beachten.
8.
siehe Antwort zu Frage sieben.
9.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat gemäß § 52 Absatz 3 der
Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft einen
Sonderausschuss „Bewältigung der Corona-Krise“ eingesetzt.
10.
Der Hamburger Senat berät intern regelmäßig, sowie auch intensiv
mit der Bundesregierung und den Ländern. In diese Beratungen fließen
jeweils die aktuellen Erkenntnisse von Expertinnen und Experten,
insbesondere des RKI, ein. Hamburg hält an der Strategie fest,
besondere Infektionsrisiken durch entsprechende Auflagen zu Hygiene
und Mindestabständen zu verringern.
11.
Der Hamburger Senat hat jederzeit zwischen denen von Ihnen benannten
Grundrechten und dem notwendigen Infektionsschutz der Bevölkerung
abgewogen, um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern
und Menschenleben zu retten.
12.
Durch unterschiedliche Aktivitäten – unter anderem den Einsatz
junger Freiwilliger – konnten viele Ausgabestellen der Tafeln
wieder hergestellt werden. Unter Beachtung der geltenden Auflagen
können insofern viele Ausgaben wieder erfolgen. Grundsätzlich sind
durch die sozialstaatlichen, existenzsichernden Leistungen die
Möglichkeiten zur Lebensmittelbeschaffung gesichert und das
Menschenrecht auf Nahrung gewährleistet durch die Auszahlung der
Leistungen, von denen verfassungsgerichtlich festgestellt ist, dass
sie das Existenzminimum gewährleisten.
13.
Diese Zahlen werden in Hamburg nicht erhoben.
14.
Ab dem 27. April gilt in Hamburg eine Pflicht zum Tragen einer Mund-
und Nasenbedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr, beim
Einkaufen (im Einzelhandel) und auf Wochenmärkten, da es hier unter
Umständen schwierig werden kann, die Abstandsregeln einzuhalten.
Darüber hinaus können Krankenhäuser ergänzende Maßnahmen
festlegen, um die vulnerablen Personengruppen in den Häusern zu
schützen. Seitens des Hamburger Senats besteht keine Verpflichtung
für Schwangere oder Entbindende, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen. Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen können, sind von der Pflicht grundsätzlich ausgenommen.
15.
Der Hamburger Senat hat jederzeit zwischen denen von Ihnen benannten
Grundrechten und dem notwendigen Infektionsschutz der Bevölkerung
abgewogen, um die Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern
und Menschenleben zu retten.
16.
In Hamburg besteht keine allgemeine Maskenpflicht, sondern die
Verpflichtung, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (im Öffentlichen Personennahverkehr,
beim Einkaufen im Einzelhandel und auf Wochenmärkten). Das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben soll dazu
beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu
verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Durch
eine solche nicht medizinische Maske sollen Tröpfchen, die beim
Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, abgefangen werden. So kann
soll das Risiko, eine andere Person anzustecken, verringert werden
(Fremdschutz).
17.
Diese Zahlen werden in Hamburg nicht erhoben.
18.
Die Anzahl der Personen, bei denen nach Angaben des Instituts für
Rechtsmedizin die COVID-19-Infektion als todesursächlich
festgestellt wurde, beträgt am 16. Juni 2020 228 Personen.
19.
– 21. Mit diesen Fragen hat sich der Hamburger Senat noch nicht
befasst.
22.
Der Senat setzt sich mit aller Kraft dafür ein,
Unternehmensinsolvenzen oder den Verlust von Arbeitsplätzen aufgrund
der Corona-Pandemie zu vermeiden. Senator Westhagemann steht im
regelmäßigen Austausch mit vielen Unternehmen, den Verbänden,
Kammern und Gewerkschaften. Zudem hat Hamburg, abgestimmt auf die
Maßnahmen der Bundesregierung, umfangreiche Hilfen für Unternehmen
und Soloselbstständige aller Branchen auf den Weg gebracht und nun
zusätzlich ein Konjunktur- und Wachstumsprogramm aufgelegt. Eine
Bilanz über den Hamburger Schutzschirm der letzten drei Monate sowie
das gerade aufgelegte Konjunktur- und Wachstumsprogramm gibt es hier:
https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13965258/2020-06-16-bwvi-corona-zwischen-bilanz/
23.
Der Hamburger Senat hatte noch im März 2020 einen passgenauen
Hamburger Schutzschirm für die Corona-geschädigte Unternehmen und
Institutionen auf den Weg gebracht (Bürgerschafts-Drs. 22/43,
22/44), dessen Instrumente und Maßnahmen nach der heutigen
Zwischenbilanz eine hohe Wirksamkeit entfaltet haben: Bis Ende Mai
konnte zusammen mit den steuerlichen Hilfen eine Finanzwirksamkeit
der Maßnahmen von bislang weit über 3 Mrd. Euro erzielt werden.
Neben steuerlichen Hilfsmaßnahmen in einem Umfang von rund 2,9 Mrd.
Euro fällt insbesondere die Hamburger Corona Soforthilfe ins
Gewicht, bei der mittlerweile über eine halbe Milliarde Euro
ausgezahlt wurde, davon über 200 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Mit 64.601 gestellten Anträgen ist die Hamburger Corona Soforthilfe
aus Sicht des Senats ein voller Erfolg.
24.
In Hamburg mussten keine Krankenhäuser schließen. Auch über
Kurzarbeit oder Entlassungen hat die Gesundheitsbehörde keine
Kenntnis. Die Krankenhäuser bekommen für fehlende Patientinnen und
Patienten sowie für nicht belegte Betten entsprechende
Ausgleichszahlungen von den Krankenkassen über das Bundesamt für
Soziale Sicherung.
25.
Bitte wenden Sie sich in dieser Frage an die Bundesregierung.
26.
Damit hat sich der Hamburger Senat noch nicht befasst.
27.-
30. Dazu liegen uns keine Erkenntnisse vor.
Mit
freundlichen Grüßen
...
Senat
der Freien und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei
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