Unser
Politikblog | 31.03.2021
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
Die
Regierungen von Bund und Ländern haben laut Spiegel Online vom
23.03.2021 beschlossen, am Gründonnerstag erstmalig außerhalb von
Sonn- und Feiertagen auch den Lebensmitteleinkauf zu untersagen. Das
ist kurze Zeit später in einem taktischen Rückzug incl.
Entschuldigung der Bundeskanzlerin persönlich erst einmal
zurückgenommen worden. Dabei hat man versucht, abzulenken, als ob es
um Feiertage, Gottesdienste oder gesetzestechnische Umsetzungsfragen
ginge. Zur Instrumentalisierung der Angst kommt nun auch noch der
Missbrauch der Nahrungsmittelversorgung für politische Zwecke hinzu.
Das ist mit dem universellen Menschenrecht auf Nahrung (Art. 11
Uno-Sozialpakt) unvereinbar. Schon seit über einem Jahr wird die
Bevölkerung mit Schockpropaganda, Isolation und immer drastischer
räumlich und zeitlich ausgeweiteten Maskenpflichten gepeinigt und
wird auch dadurch klarer, dass, wie es die Kanzlerin in der
Bundespressekonferenz zugegeben hat, die Corona-Maßnahmen politisch
motiviert sind. Das ist mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und
dem grundrechtsgleichen Wahlrecht (Art 38 GG) unvereinbar und
überschreitet in vielen Fällen die Grenze zur psychischen Folter
und vor allem beim Maskentragen über lange Zeiträume und bei
starker körperlicher Belastung sogar die zur körperlichen Folter.
Die Folter ist in Deutschland gleich mehrfach völkerrechtlich
verboten und strafbewehrt*.
Art. 2
der Anti-Folter-Konvention (CAT) der Uno wird sehr deutlich:
„(1)
Jeder Vertragsstaat trifft wirksame gesetzgeberische,
verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen, um
Folterungen in allen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu
verhindern.
(2)
Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder
Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger
öffentlicher Notstand, dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter
geltend gemacht werden.
(3)Eine
von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt
erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend
gemacht werden.“
Selbst
wenn entgegen Abs. 1 zum Beispiel Corona-Verordnungen Bestandteile
enthalten, welche mit dem Folterverbot unvereinbar sind, und selbst
wenn man Sars-Cov-2 trotz der niedrigen Todesrate als eine Art
Notstand im Sinne von Abs. 2 ansehen wollte, dürfte man die Folter
immer noch nicht anwenden, und müsste man sich entsprechenden
Anweisungen insoweit widersetzen, wie diese Folter bedeuten.
Unabhängig
davon, was im im IfSG oder in den Corona-Verordnungen stehen mag,
muss dieses insoweit unangewendet bleiben, wie es Folter beinhaltet.
Denn das Folterverbot ist absolut und gehört zum zwingenden
Völkerrecht („ius cogens“), abgesehen davon, dass sämtliches
Völkerrecht gem. Art. 27 WVRK vom Rang über den innerstaatlichen
Gesetzen und Verordnungen steht.
Gleichzeitig
werden für unser Immunsystem wichtige Ausdrucksformen der Liebe wie
Lächeln, Umarmungen und Küssen mit Bußgeldern bekämpft, denn
Liebe ist stärker als Angst und steht Bestrebungen, mit Angst zu
herrschen, im Weg. Sport und Kultur sowie ganze Branchen werden durch
Shutdowns zerstört und die Einnahmebasis von Staatshaushalt und
Sozialversicherungen immer akuter gefährdet. Dass PCR-Tests allein
keine Infektionen feststellen können, hat am 20.01.2021 nun auch die
WHO bestätigt. Die ganze „Testpandemie“ gemäß dem
Strategiepapier für das Innenministerium „Wie wir Covid-19 unter
Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020 passt zum Geständnis der
Kanzlerin in der Bundespressekonferenz, dass die Maßnahmen politisch
motiviert sind.
Anstatt
mit oberflächlichen Entschuldigungsversuchen zu taktieren, ist es
jetzt Zeit, dass die Kanzlerin die folgenden Fragen beantwortet:
-Will
die Bundeskanzlerin unsere Nahrung als Druckmittel missbrauchen, um
der deutschen Bevölkerung die Teilnahme am irreführend als Impfung
deklarierten, das menschliche Genom manipulierenden, mRNA-Versuch
aufzuzwingen?
-Will
sie die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und
Sozialversicherungen mit derart rasender Geschwindigkeit auf einen
Staatsbankrott hin steuern, weil das Bundesverfassungsgericht vor
kurzem eine einstweilige Anordnung gegenüber der praktischen
Anwendung der Eurobond-Schuldenunion ausgesprochen hat?
-Wie
erklärt die Kanzlerin uns, dass Gastronomie, Einzelhandel und
Unterhaltungswirtschaft zu den am stärksten von Shutdowns und
„Hygieneregeln“ getroffenen Branchen gehören, und ausgerechnet
von diesen drei Wirtschaftszweigen das Pamphlet „Great Reset“ des
sogenannten „Weltwirtschaftsforums“ von Prof. Dr. Klaus Schwab
anlässlich Corona einen drastischen Arbeitsplatzabbau einfordert?
-Von wem
kommen die Empfehlungen, auf die Bevölkerung Schockmaßnahmen und
Foltermethoden (Isolation, Wahrnehmungsmonopolisierung, induzierte
Debilität und Erschöpfung, Drohungen, gelegentliche
Vergünstigungen, Allmachtsdemonstration, Erniedrigung und Erzwingung
trivialer Forderungen) anzuwenden, gesunde Menschen als krank zu
erklären und jetzt auch noch die Nahrungsmittel zur politischen
Waffe zu machen?
*Fußnote:
Das
Folterverbot ist in Deutschland gleich mehrfach mit jeweils
unterschiedlichem Schutzumfang gesichert, und zwar in Art. 4
EU-Grundrechtecharta, Art. 5 AEMR, Art. 7 S. 1 ICCPR, Art. 3 CAT
und Art. 3 EMRK sowie völkerstrafrechtlich gem. §7 Abs. 1 Nr. 6
VStGB und Art. 7 Abs. 1 lit f Römisches Statut.
Quellen:
Spiegel-Artikel
„Auf diese Maßnahmen haben sich Merkel und die Länder geeinigt“
vom 23.03.2021
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-gipfel-oeffentliches-leben-soll-ueber-ostern-runtergefahren-werden-a-90bfa506-9c7a-4444-bcf5-7a6159b4e1ae
Strategiepapier
„Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen“ vom 22.03.2020
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid19.html
“Chart
of Coercion“ von Prof. Dr. Albert D. Biderman auf S. 53 des „Report
on Torture“ 1975 von Amnesty International
https://www.amnesty.org/download/Documents/204000/act400011975eng.pdf
Reitschuster-Artikel
„Merkel: Harter Corona-Kurs ist politische Entscheidung“ vom
21.01.2021
https://reitschuster.de/post/merkel-harter-corona-kurs-ist-politische-entscheidung/
S. 2154
+ 3355-3362 der Kindle-Version von „Der Große Umbruch“ von Prof.
Dr. Klaus Schwab
WHO-Stellungnahme
vom 20.01.2021
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-user-2020-05
V.i.S.d.P.:
Sarah
Luzia Hassel-Reusing
Menschenrechtsverteidigerin
i. S. v. Uno-Resolution 53/144
Thorner
Str. 7
42283
Wuppertal
0202/2502621