Unser Politikblog | 14.10.2019
Beweis für die Verpflichtung auf die universellen Menschenrechte und für das Friedensgebot aus Art. 1 Abs. 2 GG
Volker Reusing informiert über die Entstehungsgeschichte des Parlamentarischen Rats, der vor 70 Jahren zum ersten Mal in dem Gebäude am Rande des heutigen Platzes der Vereinten Nationen getagt hat, welches heute eine Außenstelle von Bundestag und Bundesrat ist. Das Grundgesetz ist auf Grund einer Ermächtigung der drei westlichen Besatzungsmächte vom 01.07.1948 geschaffen und am 09.05.1949 beschlossen worden sowie am 23.05.1949 in Kraft getreten. Die Rede würdigt herausragende Vorschriften des Grundgesetzes sowie Persönlichkeiten und Initiativen aus allen Fraktionen und Gruppen im Parlamentarischen Rat. Volker Reusing gibt einen Überblick über die Grundrechte des Grundgesetzes und erläutert die Instrumente des Grundgesetzes zur wehrhaften Demokratie, darunter die Ewigkeitsgarantie, die Rechtsweggarantie, die Ordnung des Grundgesetzes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber auch den Staatsauftrag europäische Integration, der Deutschlands Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der EU davon abhängig macht, ob die EU demokratisch, rechtsstaatlich, menschenrechtsfreundlich, sozial und subsidiär genug ist.Danach beweist Volker Reusing anhand der historischen und der systematischen Auslegungsmethode den rechtlichen Inhalt des Bekenntnisses des deutschen Volkes zu den unverletztlichen und unveräußerlichen (universellen) Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt:den im Lissabon-Urteil vom 30.06.2019 zum ersten Mal bestätigten Staatsauftrag Friedensgebot und und die Verpflichtung des Grundgesetzes auf die universellen Menschenrechte. Hierzu zitiert er aus Reden S. E., des US-Außenministers James F. Byrnes und der Abgeordneten des Parlamentarischen Rats Dr. Süsterhenn (CDU) und Dr. Seebohm (DP).
Mit freundlicher Genehmigung
Musik (gema-frei):
"Grand Command Long"
von Associated Production Music
Final Cut