Pressemitteilung vom 17.04.2019 mit
der Bitte um Veröffentlichung
Osterkundgebung
„Ja zum Weltfrieden – Nein zur humanitären Intervention“
Ostermontag,
22.04.2019, von 13 bis 17 Uhr auf dem Geschwister-Scholl-Platz in
Wuppertal
Zum Schutz des Friedens haben wir in
der Uno-Charta ein Angriffskriegsverbot und den Uno-Sicherheitsrat
sowie im Grundgesetz ein noch strengeres Angriffskriegsverbot (Art.
26) und zusätzlich ein unantastbares Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2).
Zur Umgehung wurde in 1992 die
Idelologie der „humanitären Intervention“ geschaffen. Diese ist
seitdem für zahlreiche „Farb-Revolutionen“, Papiere von Think
Tanks und selbst für Kriege von „Koalitionen der Willigen“, NATO
und EU verwendet worden. Sie findet sich heute in den strategischen
Konzepten der NATO und verschiedener Staaten ebenso wie im
EU-Vertrag.
Zur Ideologie der „humanitären
Intervention“ gehört, auf Völkermord und Verbrechen an der
Menschlichkeit und sogar schon auf Kriegsverbrechen und schwere
Menschenrechtsverletzungen mit Krieg zu reagieren – am
Uno-Sicherheitsrat vorbei.
Zu ihr gehört auch, in anderen Staaten
„Selbstbestimmungsbewegungen“ zu instrumentalisieren, damit es zu
entsprechenden Menschenrechtsverletzungen kommt.
Im Unterschied dazu steht bei den
Vereinten Nationen der Frieden über den universellen
Menschenrechten.
Im Kosovo hat die Ideologie der
„humanitären Intervention“ einmal und in Syrien gleich mehrfach
beinahe zur Eskalation zum Weltkrieg geführt. Und gegen Venezuela
wird sie schon wieder angewendet. Transparenz kann entscheidend sein,
den Frieden zu bewahren.
Beim strategischen Konzept der NATO und
beim Lissabon-Vertrag der EU hat das deutsche
Bundesverfassungsgericht den für diese friedensgefährdende
Ideologie geschaffenen Vorschriften Grenzen gesetzt, nicht aber beim
Syrien-Einsatz, wodurch eine weltweite Ächtung der „humanitären
Intervention“ bisher unterblieben ist.
Zur Kundgebung angemeldet sind weiße
Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland, UNO,
Regenbogen, Frieden, Venezuela, Syrien). Andere Fahnen nur mit
vorheriger Zustimmung der Anmelderin, da sie laut Versammlungsrecht
nachgemeldet werden müssen.
Die weißen Rosen
stehen symbolisch für die Zivilcourage der Geschwister Scholl, die
sich schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben.
Stellen wir uns
genauso entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich vor die
Menschenwürde, das Angriffskriegsverbot und das Friedensgebot des
Grundgesetzes sowie vor die Charta der Vereinten Nationen !
Anmelderin der Kundgebung V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner
Str. 7, 42283Wuppertal