Volker Reusing 31.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Die Wochenzeitung „Der Spiegel“ titelte in Ausgabe Nr. 42 vom 18.10.2010 : „Die fabelhaften Guttenbergs Paarlauf ins Kanzleramt“. Und diesem Ziel widmete sich das Magazin auch gleich auf 9 Seiten.
Der Spiegel bescheinigt dem derzeitigen Verteidigungsminister, er sei ein „Bürgerkönig“. Er und seine Gattin seien ein „königliches Paar“. Kein anderer Spitzenpolitiker habe eine Herkunft wie seine. Massen schöben „sich schmachtend an ihm vorbei“; die Szene habe „etwas von der Huldigung für einen König“. Seine Grundstücksgrenze sei „die Grenze zwischen bürgerlicher und adeliger Welt“.
Er sei „auf Makellosigkeit getrimmt“; „der Wunsch nach Makellosigkeit“ komme „bei ihm aus jeder Pore“. Er wolle „allerhöchsten Ansprüchen, den Ansprüchen des Schlosses, genügen“.
Das einst für kritische Distanz und Wachheit fördernde Sprache bekannte Blatt beschreibt ihn gar mit Begriffen, die mystische und religiöse Weihen suggerieren: „Lichtgestalt“, „politische Lichtgestalt“, „Zauberer“, „Menschenfischer“; er wirke „so, als schwebe er über dem politischen Betrieb“. Das Wort „Menschenfischer“ klingt gar, als wollte sich der Spiegel als Prophet versuchen und einen neuen Messias ankündigen.
Der Spiegel behauptet, zu Guttenberg werde zur „letzten Hoffnung des Bürgertums“, er sei „die Hoffnung der Bürger“, bezeichnet ihn als „Mann, auf den sich die Hoffnungen der meisten Bürger richten“. Die Zeitschrift stellt fest, viele sähen „das Power-Paar schon auf dem Weg ins Kanzleramt“. Als das Bombardement in Kunduz untersucht worden sei, hätte es laut Spiegel „in den Zeitungen“ geheißen, „wenn er das überstehe, könne er Kanzler werden“. Auch die unter ihm jetzt durchgeführte Bundeswehrreform wirke laut Spiegel „kanzlerhaft“.
Welches Interesse mögen die Mächtigen hinter dem Spiegel haben, Verteidigungsminister zu Guttenberg ins Kanzleramt zu loben? Um das abschließend beurteilen zu können, müssten wir die Machtstrukturen innerhalb des Spiegels und seiner Anteilseigner besser kennen. Der Bertelsmann-Konzern ist zumindest eine der wesentlichsten Mächtigen hinter dem Spiegel, denn er ist beherr- schend an Gruner + Jahr beteiligt, und diese wiederum haben eine Sperrminorität am Spiegel.
Die Anklänge an das Monarchische und die religiös überhöhenden Worte scheinen sich an ein kon- servatives Publikum zu richten. Dazu passt auch die Aussage auf S. 35, er habe „das Zeug zum Kanzler“. Er äußere sich deutlich und „.. könnte also Kanzler werden“. Direkt im Satz danach postuliert der Spiegel, zu Guttenberg stünden dabei nur noch Angela Merkel und Horst Seehofer im Weg.
Das wirkt wie eine Ermutigung an die Mitglieder von CDU und CSU, ihn als neuen Bundeskanzler und als neuen CSU-Vorsitzenden zu wählen. Und sonst soll da wirklich keiner im Weg stehen? Keine anderen Medien? Sind die alle gleich geschaltet darauf, zu Guttenberg dort hin zu loben?
Wirklich keine andere Partei soll zu Guttenbergs Durchmarsch ins Kanzleramt gefährden können? Und keine Wähler? Sind Wähler nur hypnotisierte oder gar willenlose Befehlsempfänger von Medienkonzernen?
Wenn man sich den Bericht der Bild-Zeitung vom 29.10.2010 über den CSU-Parteitag anschaut und vor allem die Umfrage darunter, die nur noch danach fragt, ob zu Guttenberg jetzt oder in ein paar Jahren Kanzler werden solle, könnte man das fast glauben.
Aber: So gewaltig groß die Konzernfamilien Bertelsmann und Springer (Bild-Zeitung u. a.) auch wirken mögen, es sind nicht mehr als die zwei mächtigsten Medienkonzerne in Deutschland.
Gibt es da nicht auch noch Mitglieder von CDU und CSU? Hat die CDU nicht immer noch eine sechsstellige Mitgliederzahl? Nehmen die wirklich alle völlig unkritisch ihre Anweisungen, was sie zu denken haben, von ein paar großen Medienkonzernen entgegen?
Was würde eigentlich aus CDU und CSU werden, wenn sie sich erdreisten würden, zu Guttenberg nicht zu wählen? Würden CDU und CSU dann aus Rache für die nächsten Wahlen in den Keller geschrieben? Wenn sie es nicht schon selber tun sollten.
In dem Spiegel-Artikel werden auch kritische Punkte an zu Guttenberg auf der Sachebene kurz erwähnt, aber nicht wirklich vertieft. Bei dem Teil der Leserschaft, der eher Emotionen als tiefergehende Sachinformationen haben will, hat das psychologisch eher die Wirkung, auch diese kriti- schen Punkte mit den positiv besetzten Begriffen zu verknüpfen und so über die emotionale Ebene eine tiefergehende kritische Betrachtung gerade dieser Punkte bereits im Vorfeld zu vereiteln.
Da ist einmal die „Ausssetzung“ der Wehrpflicht. Und genau bei dem Thema haben die Kanzlerin und der CSU-Chef es gewagt, den Staatsbürger in Uniform zu verteidigen. Schließlich gaben sie nach. Könnte die Aussage, dass die beiden zu Guttenberg im Weg stehen, möglicherweise eine Antwort darauf sein, dass sie nicht sofort, ohne zu zögern, die Wehrpflicht aufgegeben haben? Aber wer mag ihnen die Forderung nach Abschaffung der Wehrpflicht angetragen haben?
Zur Begründung für die „Aussetzung“ genannte vermutliche Abschaffung der Wehrpflicht wird der nach dem Ende des Kalten Krieges gesunkene Bedarf an Soldaten genannt. Und es wird postuliert, man brauche jetzt Soldaten, die „in Afghanistan oder anderswo“ „neuartige Kriege“ führen, und Wehrpflichtige seien dafür nicht geeignet. Wer ist „man“, der solche Kriege braucht? Und worin soll die Neuartigkeit der betreffenden Kriege bestehen, warum soll überhaupt ein Muss zum Führen solcher Kriege bestehen? Geht es um eine Neuartigkeit des Umgang mit dem Völkerrecht, um neuartige Waffen, um neuartige Angriffsziele, neuartige Taktiken, neuartigen Umgang mit Zivilisten, neuartige Rohstoffinteressen, oder gar um die rhetorische Umdefinition von Angriffskriegen und / oder die Privatisierung und Kommerzialisierung des Kriegshandwerks selbst? Der Spiegel-Artikel erläutert nichts zur Klärung dieses Begriffs, der nach dem 11.09.2001 vermehrt auftritt, zu dem wir aber keine klare Definition im Internet finden konnten.
Die Nennung von Afghanistan impliziert aber ein paar mögliche Hinweise. Völkerrechtlich verbin-det sich damit der Bruch von Art. 51 Uno-Charta und Art. 5 Nordantlantikvertrag, weil die NATO nach den Terroranschlägen in New York vom 11.09.2001 den Verteidigungsfall ausgerufen hat. Das wäre aber nur zulässig gewesen im Falle eines militärischen Angriffs mit militärischen Waffen. Teppichmesser, welche die mutmaßlichen Entführer der in zwei von drei eingestürzten Hochhäusern gelenkten Flugzeuge verwendet haben sollen, sind keine militärischen Waffen, auch entführte Zivilflugzeuge sind keine militärischen Waffen. Der Sprengstoff Nanothermit, mit welchem beim Einsturz der drei im Stile kontrollierter Sprengungen zusammengefallenen WTCs nachgeholfen wurde, aber schon, und ebenso eine Rakete, auf welche das Einschlagsloch vom 11.09.2001 im Pentagon schließen lässt.
Das Selbstverteidigungsrecht geht auch nur so lange, bis der Uno-Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Weltfriedens ergriffen hat. Trotz des Mandats des Uno-Sicherheitsrats für den ISAF-Einsatz in Afghanistan ging der OEF-Einsatz der USA und williger Unterstützer weiter – selbst wenn man irrtümlich die Anschläge vom 11.09.2001 als militärisch eingestuft hätte, hätte OEF spätestens mit dem Beginn von ISAF offensichtlich umgehend eingestellt werden müssen, um nicht gegen Uno-Charta und Nordatlantikvertrag zu verstoßen. „Neuartige Kriege“ scheint also für einen Mißbrauch des Selbstverteidigungsrechts der Staaten zu stehen.
Und ebenso für eine Erschütterung der nach dem Dreißigjährigen Krieg geschaffenen Westfälischen Friedensordnung, welche Krieg und Frieden sowie innere und äußere Sicherheit klar voneinander unterscheidet. „Neuartige Kriege“ scheint für den Angriff auf die Westfälische Friedensordnung zu stehen.
„Neuartige Kriege“ scheint auch für einen Kampf gegen eine funktionierende Polizeiarbeit zur Aufklärung von Terroranschlägen zu stehen. Normal wäre es gewesen, nach denen, die die Rakete und das Nanothermit zum Einsatz gebracht haben, mindestens ebenso zu suchen wie nach denen, die mutmaßlich die Flugzeuge entführt haben.
„Neuartige Kriege“ scheint auch für einen Verblödungsfeldzug gegen die eigene Bevölkerung zu stehen, z. B. zur Verschleierung der Tatsache, dass Al-Qaida ein aus Drogengeldern finanziertes kriminelles Söldnernetzwerk ist, eine Schnittstelle zwischen Sölderunternehmen, Drogenmafia und Geheimdiensten, welches im Dienste der USA in Afghanistan, in Tschetschenien und zur Ausbildung der UCK im Kosovo war, und nicht etwa um ein islamisch-fundamentalistisches Netzwerk.
„Neuartige Kriege“ könnte aber auch den Einsatz nach den Genfer und Haager Konventionen verbotenen Waffen wie z. B. solcher mit abgereichertem Uran meinen, wie dies in Afghanistan ge- schieht und im Irak geschehen ist.
„Neuartige Kriege“ könnten sich auf Rohstoffe beziehen. Die gibt es auch in Afghanistan, neben Mohn auch manche Bodenschätze. Neuartig könnte auch sein, mit Hamid Karsai als Regierungs- chef einen ehemaligen Beschäftigten der Firma Unocal, die ja so gerne eine Pipeline-Trasse durch Afghanistan gehabt hätte, die Taliban davon aber nicht überzeugen konnte, installiert zu haben.
„Neuartige Kriege“ könnten schließlich auch privatisierte Kriege bezeichnen. Dafür spricht insbe- sondere die Grundsatzrede des damaligen US-Verteidigungsministers Donald Rumsfeld zur Teil-privatisierung der US-Militäreinsätze genau einen Tag von der Anschlägen vom 11.09.2001, für deren Durchsetzung der Schock nach den Anschlägen ausgenutzt wurde.
Was davon oder was sonst mag Bertelsmann wollen, wenn der Spiegel auf S. 31 von den Soldaten spricht, die man brauche für „neuartige Kriege“?
Vielleicht am ehesten die Nutzung der Armee für Rohstoffinteressen und Machtpolitik. Dafür würde auch der auf der Seite der Bertelsmannstiftung zu findende Text „Die Kosten des Nichthandelns“ von Dr. Klaus Brummer passen, welcher sich mit Nutzungsmöglichkeiten von militärischen Missionen im Namen der Werte und der strategischen Interessen der EU, zur Einmischung in ande- rer Länder Krisen und in gescheiterte Staaten beschäftigt.
Am 21.05.2010 hatte der damalige Bundespräsident Horst Köhler bei einem Besuch in Afghanistan vor deutschen Medien und Soldaten die Auffassung vertreten, ein Land von der Größe und der Außenhandelsabhängigkeit wie Deutschland müsse wissen, dass im Notfall auch militärische Ein-sätze zur Wahrung seiner Interessen notwendig seien. Die Kritik an Köhlers Aussage, auch wenn die uns vorliegenden Indizien dafür sprechen, dass sie eher dazu gedacht war, um von seinem Ein-satz für das IWF-Ermächtigungsgesetz (Drucksache 17/1685) abzulenken, wurde als offizieller Grund für Köhlers Rücktritt angegeben.
Der Spiegel-Artikel bezeichnet das als Schutz von Handelswegen, wenn er zu Guttenberg zitiert, er wisse nicht, was an Köhlers Aussagen falsch wäre. Militärische Wahrung von Interessen geht aber begrifflich weit über den Schutz von Handelswegen hinaus. Der erstere Begriff ist so umfassend, dass man selbst Angriffskriege um Rohstoffe noch mit darunter fassen könnte.
Zu Guttenberg scheint also auch für die Wahrung von Außenhandelsinteressen mit militärischen Mitteln zu stehen.
Wozu der Spiegel-Artikel nichts sagt, ist zu Guttenbergs Posten im Rat des „European Council on Foreign Relations“ (ECFR). Über den ECFR, leider aber nicht über zu Guttenbergs Wirken dort, verrät der Artikel „Think Tanks – die heimlichen Regierungen?“ in der Zeitschrift Hintergrund (Ausgabe 3. Quartal 2009) mehr. Ein von Hintergrund zitierter Artikel des ECFR in der Springer-Zeitung „Die Welt“ vom 01.10.2007 fordert eine einheitliche EU-Außen- und Sicherheitspolitik, was durch „ein neues Abkommen“ (Anmerkung: Gemeint ist der Lissabonvertrag.) sichergestellt werden solle, um einen „Sinneswandel in letzter Minute“ zu verhindern. Der ECFR verlangte, dass Europa bei internationalen Konflikten „mit einer Stimme sprechen“ solle. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Außenpolitik auf der nationalen Ebene entweder den Mund halten oder aber stets der EU den Vortritt lassen würde – unvereinbar mit der Souveränität der Staaten (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta) und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker (Art. 1 Uno-Sozialpakt, Art. 1 Uno-Zivilpakt).
Für die Zeit ab dem Lissabonvertrag wünschte sich das ECFR in dem Welt-Artikel vom 01.10.2007
eine gemeinsame europäische Außenpolitik, welche „alle Möglichkeiten europäischer Macht in Betracht“ ziehe, „um die Werte und Interessen Europas in der Welt zu fördern.“ „Alle Möglich-keiten“ beinhaltet auch die militärischen Möglichkeiten, da die EU auch eine gemeinsame Sicher-heitspolitik hat, und obendrein die „Werte“ und „Interessen“ der EU laut Art. 42 EUV seit Inkraft- treten des Lissabonvertrags ausdrücklich als Grundlage für militärische Missionen in aller Welt vorgesehen sind. Die Zeitschrift Hintergrund schreibt den Artikel in der Welt vom 01.10.2007 den ehemaligen Politikern Joschka Fischer und Martti Ahtisari zu, welche Vorstandsmitglieder des ECFR sind.
Einfluss in Richtung EU dürfte das ECFR über sein Ratsmitglied Robert Francis Cooper haben, von dem laut der Zeitschrift Hintergrund eine Lehre des „liberalen Imperialismus“ stamme und zwar dergestalt, dass sich die EU im Inneren bzw. die EU-Mitgliedsstaaten untereinander rechtsstaatlich verhalten sollten, in dem als „Dschungel“ bezeichneten Rest der Welt außerhalb der EU hingegen müssten auch „Gewalt, Präventivschläge, Hinterlist und was sonst noch alles nötig ist“, angewendet werden. Cooper war Chefberater und Büroleiter des ehemaligen Hohen Repräsentanten der EU für Außen- und Sicherheitspoltik, Xavier Solana.
Weiteren größeren Einfluss dürfte der ECFR haben über seine Ratsmitglieder Daniel Cohn-Bendit (einer der beiden Vorsitzenden der Fraktion von Grünen und Regionalparteien im Europaparlament) und sowie über Dick Oosting (ehemaliger Europadirektor von Amnesty International) und über sein Vorstandsmitglied Xavier Solana ( ehemaliger Hoher Repräsentant der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und ehemaliger Nato-Generalsekretär).
Außerdem sind im Rat des ECFR u. a. vertreten die ehemaligen Premierminister Giuliano Amato (Italien, war daneben auch Vizevorsitzender des EU-Konvents, welcher den EU-Verfassungsentwurf erstellt hat) Marek Belka (Polen), Jan Krzysztof Bielecki (Polen), Ion Sturza (Moldawien), Lionel Jospin (Frankreich), Mart Laar (Estland) und Jean-Luc Dehaene (Belgien), die ehemaligen Präsidenten Martti Ahtisari (Finnland) und Vaclav Havel (Tschechien), die gegenwärtigen bzw. ehemaligen Außenminister Carl Bildt (Schweden), Gianfranco Fini (Italien), Joschka Fischer (Deutschland), Miroslav Lajcak (Slowakei), Andrzej Olechowski (Polen), Ana Palacio (Spanien), Lydie Polfer (Luxemburg), Adam D. Rotfeld (Polen, außerdem Vorsitzender eines beratenden Gremiums gegenüber dem Uno-Generalsekretär zu Abrüstungsfragen) und Dariusz Rosati (Polen), sowie die ehemaligen EU-Kommissare Emma Bonino (Italien), Etienne Davignon (Belgien), Pascal Lamy (Frankreich) und Marcelino Oreja Aguirre (Spanien).
Interessant für Deutschland dürften auch die ECFR-Ratsmitglieder Dr. Hans Eichel (ehemaliger Finanzminister), Cem Özdemir (einer der beiden Vorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen), Caio Koch-Weser (Deutsche Bank), Ruprecht Polenz (ehem. Vorsitzender des ZDF-Fernsehrats, jetzt Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags), Michael Stürmer (Chefkorrespondent der Springer-Zeitung Die Welt), Annette Heuser (Bertelsmann-Stiftung Washington) und natürlich der derzeitige deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sein.
Besondere personelle Verbindungen zwischen ECFR-Rat und den Medienkonzernen Springer und Bertelsmann, wo zu Guttenberg besonders gelobt und als künftiger Kanzler erwogen wird, sind also nachweislich vorhanden.
Stephanie Freifrau zu Guttenberg, Ehefrau des Verteidigungsministers, setzt sich als Präsidentin der deutschen Sektion von Innocence in Danger sowie in der RTL 2 – Show „Tatort Internet“ gegen Kindesmißbrauch ein. RTL gehört auch zu Bertelsmann. Ihr Einsatz gegen Kinderschänder ist gut und notwendig, auch wenn man das Format bei RTL 2 als reißerisch empfinden mag. Dabei setzt sie sich leider auch für Internetsperren ein. Diese Sperren bergen nämlich die Gefahr, dass sie nicht nur dafür verwendet werden können, in Deutschland den Empfang krimineller Videos von Kinderschändern zu unterbinden, solange Deutschland noch nicht die Abschaltung der jeweiligen Seiten dieser Verbrecher durchgesetzt hat. Eine solche Infrastruktur für Internetsperren ließe sich aber auch missbrauchen gegen die ganz normale Meinungsfreiheit im Internet, z. B. gegen kritische Betrachtungen zu den außen- und sicherheitspolitischen Vorstellungen aus den Reihen des ECFR oder mit diesem scheinbar in regem Gedankenaustausch stehenden Medien. Ein Sprichwort sagt, die Wahrheit sterbe im Krieg als erstes.
Wenn Internetsperren eingeführt würden, wäre das, angesichts der über die Eheleute zu Guttenberg bestehenden engen personellen Verbindung zwischen dem Lobbying für Internetsperren und dem Lobbying für Ziele des ECFR, eine gewaltige Versuchung, diese Zensurmacht auch in den Dienst der Interessen des ECFR zu stellen.
Im Streit der Woche in der taz vom 23./24.10.2010 plädierte Daniel Fachshaar (Bundesvorstands-mitglied der Piratenpartei) gegen Internetsperren. Auch ihm drängte sich der Verdacht auf, dass die Ängste der Menschen mißbraucht werden könnten, um allgemeine Internetsperren durchzusetzen. Gegen Sexualstraftäter müsse härter vorgegangen werden, aber ohne Internetsperren. Herr Flachshaar sagte aber nichts dazu, für die Zensur welcher Themen Internetsperren mißbraucht werden könnten.
Es sind bereits heute Fälle von Internetsperren aufgefallen, welche nicht der Sperrung krimineller Webseiten, sondern der Zensur unliebsamer Medienberichterstattung zu dienen scheint.
Zu den Verhandlungen über den Entwurf der neuen Nato-Strategie gibt der Spiegel-Artikel nur ein Stimmungsbild. Es wird Bescheidenheit und Sachorientiertheit zu Guttenbergs gezeigt, trotz all der hohen Generäle aus aller Herren Länder bei den Verhandlungen um ihn herum, trotz der Gerüchte, er könnte Kanzler werden.
Aber auf den Inhalt des Entwurfs der neuen Nato-Strategie geht der Spiegel-Artikel nicht ein.
Die ehemalige US-Außenministerin Madeleine Albright, die auch Vorstandsmitglied im Council on Foreign Relations (einem Vorbild des ECFR) ist, ist Vorsitzende der Expertengruppe zur Erstellung des neuen strategischen Konzepts gewesen.
Im Entwurf der neuen NATO-Strategie, über welchen im November 2010 entschieden werden soll, wird im Abschnitt „New Perils, New Resolve“ festgestellt, neue Methoden der Sammlung, Versendung und Speicherung von Informationen hätten neue Verletzlichkeiten mit sich gebracht. An der Stelle wird nicht ausgeführt, worin diese Verletzlichkeiten bestehen sollen, ob außer der Gefahr von Hackerangriffen auch die Verbreitung für die NATO unliebsamer Informationen und Meinungen gemeint ist.
Im Unterabschnitt „Analysis“ des Abschnitts „The Security Environment“ werden provokative Stellungnahmen ausdrücklich als Bedrohung angesehen, wenn sie dem Ziel der politischen Erpressung dienen. Diese Formulierung ist so weit, dass darunter möglicherweise auch ein militärisches Vorgehen gegen sehr unbequeme Meinungsäußerungen, welche öffentlichen Druck auf die NATO erzeugen könnten, verstanden werden könnte.
Völlig unklar bleibt in dem Strategieentwurf, mit welchen Mitteln die NATO vorgehen soll gegen „provokative Stellungnahmen“, insbesondere, ob dazu auch militärische Mittel gehören sollen.
Die NATO-Strategie, wenn sie so beschlossen werden sollte, enthält Gefahren für die Presse-freiheit.
Der Entwurf für die neue NATO-Strategie will ausdrücklich Einsätze über die Grenzen des Bünd- nisses hinaus, vor allem zur Krisenbewältigung, ausdrücklich auch weltweit („beyond its borders“).
Eine Definition, was eigentlich „Krisen“ sind, zu deren Bewältigung militärisch zu intervenieren die NATO sich berufen fühlen soll, bleibt der Entwurf schuldig. Es wird jedoch die Wirtschaftskrise als eine Bedrohung für die Finanzierung des Militärs genannt, und die Auswirkungen der Finanzkrise als eine der wahrscheinlichsten Bedrohungen der Bündnispartner in einer Aufzählung zusammen mit ballistischen Raketen (mit oder ohne Atomsprengkopf), Anschlägen von Terrorgruppen, Inter-netangriffen variierender Schwere, Erschütterungen von Energie- und Schifffahrtslinien und schmerzlichen Konsequenzen des Klimawandels.
Eine zumindest für die NATO ganz neue Kategorie der Kriegsgründe will der Strategieentwurf einführen. Militäreinsätze will der Entwurf nun auch noch, selbst wenn die Sicherheit der NATO gar nicht berührt ist, zu Gunsten des internationalen Ansehens ermöglichen, darunter ansehensför- dernde Einsätze bzgl. der humanitären Folgen eines gescheiterten Staates, der Verwüstung durch eine Naturkatastrophe sowie der Gefahren durch Völkermord oder andere massive Menschenrechtsverletzungen.
Zum Schluss sieht man, wie fabelhaft es wäre für die Springer und Bertelsmänner und manche anderen, wenn sich ihre Fabel über die zu Guttenbergs in Wirklichkeit verwandeln würde, und dann CSU, Grüne, EU, ECFR, Springer und Bertelsmann vielleicht irgendwann einmal mit einer Stimme sprechen könnten, falls sie das wollen sollten.
Und wenn sie damit nicht durchkommen sollten, dann haben wir ein souveränes, demokratisches und waches Volk auf der Grundlage des Grundgesetzes.
Quellen, Links:
Spiegel-Artikel über die zu Guttenbergs
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74549664.html
Spiegelblog über die wiederholte Unterstützung des Spiegels für die Guttenbergs
http://www.spiegelblog.net/die-fabelhaften-guttenbergs-wie-der-spiegel-sich-endgultig-zum-yellow-press-magazin-macht.html
zu Bertelsmann und Spiegel:
http://de.indymedia.org/2008/06/220177.shtml
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,717986,00.html
http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=4946&Itemid=286
http://www.spiegelblog.net/175-jahre-bertelsmann-spiegel-online-bringt-nur-blumigen-pr-artikel-zum-jubilaum-des-weltkonzerns-und-betreibt-dabei-auch-noch-geschichtsklitterung.html
zur Macht von Bertelsmann-Konzern und Springer-Konzern
http://www.youtube.com/watch?v=LSTf3VLhm8w
Bild-Zeitung zum CSU-Parteitag vom 29.10.2010 und Online-Umfrage, ob Guttenberg jetzt oder später Kanzler werden soll
http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/29/csu-parteitag/in-muenchen-eroeffnet.html
kritische Artikel anderer Medien zur Unterstützung von Bertelsmann und Springer für Guttenberg
http://my-bewerbung.de/das-von-guttenberg-komplott-oder-wie-der-schein-alles-uberragt/
http://politikprofiler.blogspot.com/2010/10/wir-brauchen-einen-neuen-kanzler-der.html
zu Selbstverteidigungsrecht der Staaten und Verteidigungsfall
http://www.un.org/en/documents/charter/chapter7.shtml
http://www.nato.int/cps/en/natolive/official_texts_17120.htm
zu Nanothermiteinsatz am 11.09.2001
http://www.youtube.com/watch?v=QohivA6KW1w
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2009/04/d.html
zum Raketenanschlag auf das Pentagon am 11.09.2001
http://www.pentagonstrike.co.uk/pentagon_ge.htm
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2007/09/911-zeitablauf-der-dritte-einschlag.html
http://www.youtube.com/watch?v=fJXfEbwYsp0
zum Einsatz von abgereichertem Uran in Afghanistan
http://unser-politikblog.blogspot.com/search?q=frieder+wagner
http://unser-politikblog.blogspot.com/search?q=friedensgebot&updated-max=2010-01-06T23%3A39%3A00%2B01%3A00&max-results=20
http://www.nuoviso.tv/vortraege/die-akte-kunduz.html
Al-Qaida ist ein kriminelles Söldnernetzwerk.
http://www.hintergrund.de/20090330378/globales/terrorismus/amerikanische-tiefenereignisse-und-das-weltweite-drogennetzwerk-der-cia.html
Grundsatzrede von Donald Rumsfeld zur Teilprivatisierung der US-Militäreinsätze
http://unser-politikblog.blogspot.com/www.defenselink.mil/speeches/speech.aspx?speechid=430
„Die Kosten des Nichthandelns“
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-80923C50-8657B8B3/bst/Kosten_des_Nichthandelns.pdf
Abschnitt VI.6 dieser für das Lissabon-Urteil maßgeblich gewesenen Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1958/08) beleuchtet u. a. Dr. Brummers Papier. Außerdem wird im Abschnitt VI. ausführlich die Mißbrauchsanfälligkeit der Bezugnahme auf die Werte und die Interessen der EU (Art. 42 EUV) und der Krisenbewältigung (Art. 43 EUV) eingegangen.
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-80923C50-8657B8B3/bst/Kosten_des_Nichthandelns.pdf
eine Reaktion anderer Blogger auf den offiziellen Rücktrittsgrund von Horst Köhler
http://bundeshorst.wordpress.com/strafanzeigen-gegen-den-bundespraesidenten-der-bundesrepublik-deutschland/aufforderung-zur-offiziellen-ruecknahme-der-aeusserungen-von-horst-koehler/
Unser Politikblog zum wirklichen Rücktrittsgrund von Horst Köhler
http://unser-politikblog.blogspot.com/search?q=R%C3%BCcktritt+Bundespr%C3%A4sident&updated-max=2010-06-03T16%3A15%3A00%2B02%3A00&max-results=20
Rücktrittsrede des Bundespräsidenten
http://www.youtube.com/watch?v=VJ2D8UWwYVY&feature=player_embedded
Vorstandsmitglieder und Ratsmitglieder des ECFR
http://www.ecfr.eu/content/council/
http://www.hintergrund.de/images/3_2009_TITEL_gross.jpg
ECFR-Artikel in der Zeitung „Die Welt“
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article6070199/EU-Hoechste-Zeit-fuer-eine-Staerkung-der-gemeinsamen-Aussenpolitik.html
Stefanie Freifrau zu Guttenberg für Internetsperren
http://www.youtube.com/watch?v=_33DJ4yfqVQ
Berichte über bestehende bzgl. geplante Internetzensur incl. Internetsperren
http://kingbalance.blogspot.com/2010/03/warnung-weltweite-internetsperren.html
http://www.youtube.com/watch?v=5qvNUZhqHnc
Madeleine Albright im Vorstand des Council on Foreign Relations
http://www.cfr.org/about/people/board_of_directors.html
Entwurf der neuen Nato-Strategie
http://www.nato.int/strategic-concept/expertsreport.pdf
Sonntag, 31. Oktober 2010
Interview mit Elke Steven Grundrechtekomitee zum Castor-Transport
31.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Nächste Woche wird der Castor-Transport mit Atommüll aus La Hague im Wendland ankommen. Dagegen wird am 06.11.2010 eine Großdemonstration in Dannenberg in der Nähe des Atommüllzwischenlagers Gorleben stattfinden. Am 30.09.2010 kam es zu völlig unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen Demonstranten zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21.
Beim Atommüll geht es um wesentlich höhere Milliardenbeträge als bei einem sinnlosen Bahnhofs-projekt, und es geht um Menschenleben. Denn aus der Nähe von Atomkraftwerken sind erhöhte Leukämiewerte bekannt, was auch in der Nähe von Zwischen- und Endlagern zu befürchten ist.
Im Falle von Unfällen könnte es sogar zu einem Ausmaß von Schädigungen kommen, wie man sie in Zusammenhang mit dem Atomunglück in Tschernobyl oder mit den Folgen von Uranmunition aus Basra, Falludscha oder Kabul kennt.
Die Einwohner der Orte rund um Gorleben demonstrieren für ihr Leben und ihre Gesundheit.
Das Atommüllproblem wird noch dadurch verschärft, dass die Bundesregierung eine Laufzeitver-längerung für die deutschen Atomkraftwerke beschlossen hat.
Unser Politikblog sprach am 28.10.2010 mit der Soziologin Elke Steven vom Grundrechtekomitee (www.grundrechtekomitee.de) über die Castor-Transporte, die Proteste dagegen und die Arbeit des Grundrechtekomitees zum Schutz vor allem des Demonstrationsrechts (Art. 8 GG)
Wieviele Leute passen in eine "Ente"? Wenn es darum geht, rechtzeitig zur Demo nach Gorleben zu kommen, sind selbst 15 Mitfahrer kein Problem...
Komm' zur Demo! Dannenberg, 6. November 2010, 13 Uhr
Quelle:BI Lüchow-Dannenberg
weitere Informationen die Großdemonstration am 06.11.2010:
http://www.ausgestrahlt.de/mitmachen/castor-2010.html
https://www.x-tausendmalquer.de/
http://www.gaggeldub.de/
http://www.castor.de/diskus/gruppen/radiorfw10.html
http://www.castor2010.de/
Nächste Woche wird der Castor-Transport mit Atommüll aus La Hague im Wendland ankommen. Dagegen wird am 06.11.2010 eine Großdemonstration in Dannenberg in der Nähe des Atommüllzwischenlagers Gorleben stattfinden. Am 30.09.2010 kam es zu völlig unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen Demonstranten zum Bahnhofsprojekt Stuttgart 21.
Beim Atommüll geht es um wesentlich höhere Milliardenbeträge als bei einem sinnlosen Bahnhofs-projekt, und es geht um Menschenleben. Denn aus der Nähe von Atomkraftwerken sind erhöhte Leukämiewerte bekannt, was auch in der Nähe von Zwischen- und Endlagern zu befürchten ist.
Im Falle von Unfällen könnte es sogar zu einem Ausmaß von Schädigungen kommen, wie man sie in Zusammenhang mit dem Atomunglück in Tschernobyl oder mit den Folgen von Uranmunition aus Basra, Falludscha oder Kabul kennt.
Die Einwohner der Orte rund um Gorleben demonstrieren für ihr Leben und ihre Gesundheit.
Das Atommüllproblem wird noch dadurch verschärft, dass die Bundesregierung eine Laufzeitver-längerung für die deutschen Atomkraftwerke beschlossen hat.
Unser Politikblog sprach am 28.10.2010 mit der Soziologin Elke Steven vom Grundrechtekomitee (www.grundrechtekomitee.de) über die Castor-Transporte, die Proteste dagegen und die Arbeit des Grundrechtekomitees zum Schutz vor allem des Demonstrationsrechts (Art. 8 GG)
Wieviele Leute passen in eine "Ente"? Wenn es darum geht, rechtzeitig zur Demo nach Gorleben zu kommen, sind selbst 15 Mitfahrer kein Problem...
Komm' zur Demo! Dannenberg, 6. November 2010, 13 Uhr
Quelle:BI Lüchow-Dannenberg
weitere Informationen die Großdemonstration am 06.11.2010:
http://www.ausgestrahlt.de/mitmachen/castor-2010.html
https://www.x-tausendmalquer.de/
http://www.gaggeldub.de/
http://www.castor.de/diskus/gruppen/radiorfw10.html
http://www.castor2010.de/
Donnerstag, 28. Oktober 2010
“Wir sind keine Auserwählten sondern Gewählte” Brand(t)rede vor vierzig Jahren mit der Gedenkrede von Gesine Schwan am17. Juni 2010
28.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Hier sind Videos von Gesine Schwan Gedenkrede im Deutschen Bundastag 2010 zum 17. Juni 1953 Volksaufstand in der DDR die gut aufzeigen was los ist in diesem Land und ein Artikel Von petrapez Radio Utopie zur Regierungserklärung von Willy Brandt am 28.Oktober 1969-Wir wollen mehr Demokratie wagen
Von petrapez | 27.Oktober 2010 Radio Utopie
Regierungserklärung von Willy Brandt am 28.Oktober 1969 vor dem Deutschen Bundestag, die an der Aktualität der heutigen bürgerfernen “Regierungsarbeit” zeigt, wie sehr diese Worte jahrzehntelang ungehört verhallt sind. Mit Stuttgart beginnt endlich die Demokratie in diesem Land, die sich Brandt als notwendige Reform in der Gesellschaft vorstellte und noch nie seit dem Bestehen der Bundesrepublik vom Volk ausging und gestaltet wurde.
Auszüge: “Wir wollen mehr Demokratie wagen… wir werden unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis nach Information Genüge tun… wir werden darauf hinwirken, dass nicht nur durch Anhörungen im Bundestag sondern durch ständige Fühlungnahme mit den repräsentativen Gruppen unseres Volkes und durch eine umfassende Unterrichtung über die Regierungspolitik jeder Bürger die Möglichkeit erhält, an der Reform von Staat und Gesellschaft mitzuwirken…Wir wenden uns an die jungen Menschen…jene, die uns beim Wort nehmen und sollen…Mitbestimmung, Mitverantwortung in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft wird eine bewegende Kraft der kommenden Jahre sein…
Das Manuskript der Rede „Mehr Demokratie wagen“ mit handschriftlichen Anmerkungen des damaligen Bundeskanzlers ist unter diesem Link als PDF-Datei zu finden.
Quelle:keuronfuih Gesine Schwan Gedenkrede im Deutschen Bundastag 2010 zum 17. Juni 1953 Volksaufstand in der DDR
Hier sind Videos von Gesine Schwan Gedenkrede im Deutschen Bundastag 2010 zum 17. Juni 1953 Volksaufstand in der DDR die gut aufzeigen was los ist in diesem Land und ein Artikel Von petrapez Radio Utopie zur Regierungserklärung von Willy Brandt am 28.Oktober 1969-Wir wollen mehr Demokratie wagen
Youtube-Links:
Regierungserklärung von Willy Brandt am 28.Oktober 1969 vor dem Deutschen Bundestag, die an der Aktualität der heutigen bürgerfernen “Regierungsarbeit” zeigt, wie sehr diese Worte jahrzehntelang ungehört verhallt sind. Mit Stuttgart beginnt endlich die Demokratie in diesem Land, die sich Brandt als notwendige Reform in der Gesellschaft vorstellte und noch nie seit dem Bestehen der Bundesrepublik vom Volk ausging und gestaltet wurde.
Auszüge: “Wir wollen mehr Demokratie wagen… wir werden unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis nach Information Genüge tun… wir werden darauf hinwirken, dass nicht nur durch Anhörungen im Bundestag sondern durch ständige Fühlungnahme mit den repräsentativen Gruppen unseres Volkes und durch eine umfassende Unterrichtung über die Regierungspolitik jeder Bürger die Möglichkeit erhält, an der Reform von Staat und Gesellschaft mitzuwirken…Wir wenden uns an die jungen Menschen…jene, die uns beim Wort nehmen und sollen…Mitbestimmung, Mitverantwortung in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft wird eine bewegende Kraft der kommenden Jahre sein…
Das Manuskript der Rede „Mehr Demokratie wagen“ mit handschriftlichen Anmerkungen des damaligen Bundeskanzlers ist unter diesem Link als PDF-Datei zu finden.
Quelle:keuronfuih Gesine Schwan Gedenkrede im Deutschen Bundastag 2010 zum 17. Juni 1953 Volksaufstand in der DDR
Versammlungsverbot gegen Castor: Grundrechte werden missachtet!
Von petrapez | 27.Oktober 2010 Radio Utopie
Die Proteste gegen die Atommülltransporte werden immer intensiver ausgetragen. Mit den Verlängerungen der Atomkraftwerklaufzeiten und den erneuten Erkundungen zu Gorleben als Endlagerstätte missachtet die Regierung den überwiegenden Willen der Bevölkerung, aus der Atomenergiegewinnung auszusteigen.
Neu ist dabei auch, dass sich unzählige Verbände und Bürger nicht nur auf Demonstrationen und Einzelaktionen von Umweltaktivisten beschränken, sondern offen zu zivilem Ungehorsam aufrufen wie “Castor schottern!” – Widerstand gegen Atomkraft ist legitim (1.472 UnterzeichnerInnen – 250 Gruppen & 1.222 Einzelpersonen – Stand 27.10.2010): .
Am 13.Oktober reichte die Regierung einen Gesetzesentwurf zum Verschärfen der Strafen gegen Demonstranten ein (Bundesregierung verschärft Gesetze gegen Demonstranten), da die Koalition nicht in Dialog treten sondern mit Gewalt ihre korrupten Interessen (Atomstrom kostet Bundesbürger 304 Milliarden Euro staatliche Förderung) durchzusetzen in der Lage ist.
In der folgenden Presseerklärung des Grundrechtekomitees werden ausführlich die Hintergründe zum Versammlungsverbot der Bürger erläutert, die den Castor-Transport aufhalten wollen:
Die Polizeidirektion Lüneburg missachtet die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit!
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird die Proteste gegen den Castortransport mit einer Demonstrationsbeobachtung begleiten.
Mit Datum vom 23.Oktober 2010 hat die Polizeidirektion Lüneburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie „Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge“ für den „Zeitraum vom 6.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24 Uhr“, innerhalb eines für den Castor-Transport bestimmten Korridors untersagt.
Schon für Samstag, 6.11.2010, sind unangemeldete Versammlungen verboten, ab Sonntag, 7.11.2010, sind alle öffentlichen Versammlungen in diesem Korridor verboten. Die Verbote treten außer Kraft, „sobald der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist“.
Mit dieser Allgemeinverfügung missachtet die Polizeidirektion Lüneburg, die sich mit Verfügung vom 6.10.2010 erst zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt hat, die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen massiv. Auch eine „nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung“ eines Transportes rechtfertigt nicht die Aushebelung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Richtig stellt die Polizeidirektion in der Einleitung fest, dass die Behörden „grundsätzlich die Pflicht“ haben, „Versammlungen zu schützen“. Sie tut dies aber, um daraufhin zu begründen, warum in diesem Falle die Grundrechte außer Kraft zu setzen sind. Eigentumsrechte der Betreiber auf einen störungsfreien Transport sollen hier die Grundrechte aushebeln.
Zwar wird das Bundesverfassungsgericht zitiert, das sich immer wieder schützend vor das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestellt hat, aber daraus werden die falschen Konsequenzen gezogen. Im sogenannten Brokdorf-Beschluss von 1985 hat das Verfassungsgericht unmissverständlich festgehalten, dass Versammlungen „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ enthalten, „das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. Es stellte fest, dass „für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten (bleibt), wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“.
Statt dieser Rechtsprechung zu folgen und zumindest tatsächliche Anhaltspunkte auf einen insgesamt unfriedlichen Verlauf aufzuführen, zählt die Behörde in ihrer 27-seitigen Verfügung eine Unmenge von Vorfällen auf, die sich im Verlauf der letzten 15 Jahre ereignet haben. Zur Begründung eines Versammlungsverbotes eignen sie sich samt und sonders nicht.
(1) Im Kapitel „Derzeitige Erkenntnisse“ der „Gefahrenprognose“ listet die sich selbst ernennende Versammlungsbehörde vor allem auf, dass der Protest gegen den Castor-Transport – und damit gegen die aktuelle Politik der Bundesregierung – breit sei. Die gewollte Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten für ein Endlager in Gorleben und die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke lassen befürchten, dass sich viele Bürger und Bürgerinnen am Protest beteiligen. Als Argument für ein Versammlungsverbot werden angeführt, dass die den Protest tragenden Gruppen ihre Bemühungen verstärkt hätten, Demonstrierende zu mobilisieren. Sie würden auch überregional, gar über das Internet werben und Kinospots zeigen. Die „größte Anti-Atom-Manifestation in der Region um Gorleben“ würde angekündigt. Viele Organisationen hätten ihre Beteiligung angekündigt. Zu einer Menschenkette von Lüneburg nach Dannenberg würde aufgerufen. Diese soll allerdings auf der Straße stattfinden, die außerhalb der von der Verfügung erlassenen Verbotszone liegt.
Dieser Abschnitt endet mit der Feststellung: „Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenen Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene.“
(2) Im Kapitel „Bisherige Erfahrungen“ werden auf knapp acht Seiten diverse Ereignisse aufgeführt, die in den Kontext der Anti-Atom-Proteste gestellt werden und sich seit dem Jahr 2002 ereignet haben. Es haben diverse Sitz- und Stehblockaden stattgefunden; 2008 beteiligten sich daran sogar Bundestagsabgeordnete. Diese Blockade dauerte zwei Tage, andere dauerten bis spät in die Nacht. Einsatzfahrzeuge wurden mit Wollknäueln eingesponnen. Auch Ankettaktionen wurden mehrfach erfolgreich betrieben. „Obwohl im Herbst 2007 kein Castor-Transport statt fand, kam es am 08.11.2007 zu einer Schülerdemonstration in Lüchow.“ Teilweise soll es am Rande solcher Aktionen zum Abschießen von Feuerwerkskörpern, zu „vereinzelten Steinwürfen“, zum Anbringen von „Schienenhemmschuhen“ gekommen sein.
Nicht erwähnt wird, wie oft die Polizei im Verlauf dieser Jahre unverhältnismäßig und rechtswidrig Gewalt angewendet hat. Beispielsweise war die Einkesselung eines ganzen Dorfes an der Straßentransportstrecke 2003 rechtswidrig – wie zahlreiche andere Einkesselungen auch. Die Gewahrsamnahme ganzer Gruppen von Demonstrierenden – so etwa auch die Festnahme zweier Demonstrationsbeobachter des Komitee für Grundrechte und Demokratie im Jahr 2001 – war rechtswidrig und muss zu Schadenersatz führen. In den Berichten des Komitee für Grundrechte und Demokratie über die Erfahrungen bei den Demonstrationsbeobachtungen lassen sich viele Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung und über rechtswidrige Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nachlesen.
(3) Im Kapitel „Gewaltbereitschaft“ gesteht die Versammlungsbehörde zwar zu, dass diese wie auch die Aggressivität „insgesamt quantitativ abgenommen“ hätten, um im nächsten Schritt zu postulieren, dass jedoch eine „gesteigerte Gewaltbereitschaft zumindest gegen Sachen“ seit 2008 entstanden sei. Diese wird dann abgeleitet aus diversen (angeblichen) Versuchen seit 2003, Straße oder Bahnstrecke zu unterspülen, aus einzelnen Brandanschlägen auf bahntechnische Einrichtungen, die nicht im Kontext von Versammlungen standen, aus Beschädigungen der Umzäunung des Erkundungsbergwerks und ähnlichen Ereignissen. Dieses Postulat wird dann jedoch aktuell aus dem Aufruf „Castor schottern“ abgeleitet. Atomkraftgegner haben aufgerufen, massenweise Schottersteine aus dem Bahngleis zu entfernen, das zwischen Lüneburg und Dannenberg nur für den Castortransport genutzt wird. Diese Aktion Zivilen Ungehorsams betont explizit, dass keine Gewalt angewendet werden soll und die Polizei nicht angegriffen wird. Wiederum wird in der Allgemeinverfügung die Gefährdung eher daraus abgeleitet, dass schon „200 Gruppen und 652 Einzelpersonen“ diese Kampagne unterzeichnet haben (inzwischen sind es 243 Gruppen und 1.105 Einzelpersonen), dabei auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Gewerkschafter, Künstler und Professoren sind und der Aufruf auch in der Presse verbreitet wird.
Zur Frage der Strafbarkeit solcher Blockaden und Aufrufe sei daran erinnert, dass auch gegen die Aufrufer einer Blockade gegen eine NPD-Demonstration in Berlin – unter anderem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse – zunächst ermittelt wurde, dann die Verfahren aber eingestellt wurden.
Weil es also in der Vergangenheit Versuche gab, Castor-Transporte zu behindern, und weil auch manchmal vollmundig von dem Ziel einer Verhinderung gesprochen wird, meint diese Polizeibehörde einfach, Grundrechte außer Kraft setzen zu dürfen. Die Tatsache, dass viele Bürger und Bürgerinnen der Politik der Regierung widersprechen und bereit sind, für ihre Meinung auf die Straße zu gehen, ist jedoch gerade kein Grund, die Versammlungsfreiheit auszuhebeln. Grundrechte gelten nicht nur solange, wie sie nicht in Anspruch genommen werden.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird mit ca. 20 Personen während der Proteste gegen den Castortransport im Wendland sein und die Demonstrationen beobachtend begleiten.
Für Rückfragen: Elke Steven, 0177 – 7621303
Pressevertreter können Berichte von den Demonstrationsbeobachtungen während vergangener Castortransporte kostenlos im Sekretariat anfordern (Telefon: 0221 – 9726930; Fax: 0221 – 9726931, info@grundrechtekomitee.de)
gez. Elke Steven
26.Oktober 2010
Die Proteste gegen die Atommülltransporte werden immer intensiver ausgetragen. Mit den Verlängerungen der Atomkraftwerklaufzeiten und den erneuten Erkundungen zu Gorleben als Endlagerstätte missachtet die Regierung den überwiegenden Willen der Bevölkerung, aus der Atomenergiegewinnung auszusteigen.
Neu ist dabei auch, dass sich unzählige Verbände und Bürger nicht nur auf Demonstrationen und Einzelaktionen von Umweltaktivisten beschränken, sondern offen zu zivilem Ungehorsam aufrufen wie “Castor schottern!” – Widerstand gegen Atomkraft ist legitim (1.472 UnterzeichnerInnen – 250 Gruppen & 1.222 Einzelpersonen – Stand 27.10.2010): .
Am 13.Oktober reichte die Regierung einen Gesetzesentwurf zum Verschärfen der Strafen gegen Demonstranten ein (Bundesregierung verschärft Gesetze gegen Demonstranten), da die Koalition nicht in Dialog treten sondern mit Gewalt ihre korrupten Interessen (Atomstrom kostet Bundesbürger 304 Milliarden Euro staatliche Förderung) durchzusetzen in der Lage ist.
In der folgenden Presseerklärung des Grundrechtekomitees werden ausführlich die Hintergründe zum Versammlungsverbot der Bürger erläutert, die den Castor-Transport aufhalten wollen:
Die Polizeidirektion Lüneburg missachtet die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit!
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird die Proteste gegen den Castortransport mit einer Demonstrationsbeobachtung begleiten.
Mit Datum vom 23.Oktober 2010 hat die Polizeidirektion Lüneburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie „Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge“ für den „Zeitraum vom 6.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24 Uhr“, innerhalb eines für den Castor-Transport bestimmten Korridors untersagt.
Schon für Samstag, 6.11.2010, sind unangemeldete Versammlungen verboten, ab Sonntag, 7.11.2010, sind alle öffentlichen Versammlungen in diesem Korridor verboten. Die Verbote treten außer Kraft, „sobald der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist“.
Mit dieser Allgemeinverfügung missachtet die Polizeidirektion Lüneburg, die sich mit Verfügung vom 6.10.2010 erst zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt hat, die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen massiv. Auch eine „nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung“ eines Transportes rechtfertigt nicht die Aushebelung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Richtig stellt die Polizeidirektion in der Einleitung fest, dass die Behörden „grundsätzlich die Pflicht“ haben, „Versammlungen zu schützen“. Sie tut dies aber, um daraufhin zu begründen, warum in diesem Falle die Grundrechte außer Kraft zu setzen sind. Eigentumsrechte der Betreiber auf einen störungsfreien Transport sollen hier die Grundrechte aushebeln.
Zwar wird das Bundesverfassungsgericht zitiert, das sich immer wieder schützend vor das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestellt hat, aber daraus werden die falschen Konsequenzen gezogen. Im sogenannten Brokdorf-Beschluss von 1985 hat das Verfassungsgericht unmissverständlich festgehalten, dass Versammlungen „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ enthalten, „das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“. Es stellte fest, dass „für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten (bleibt), wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist“.
Statt dieser Rechtsprechung zu folgen und zumindest tatsächliche Anhaltspunkte auf einen insgesamt unfriedlichen Verlauf aufzuführen, zählt die Behörde in ihrer 27-seitigen Verfügung eine Unmenge von Vorfällen auf, die sich im Verlauf der letzten 15 Jahre ereignet haben. Zur Begründung eines Versammlungsverbotes eignen sie sich samt und sonders nicht.
(1) Im Kapitel „Derzeitige Erkenntnisse“ der „Gefahrenprognose“ listet die sich selbst ernennende Versammlungsbehörde vor allem auf, dass der Protest gegen den Castor-Transport – und damit gegen die aktuelle Politik der Bundesregierung – breit sei. Die gewollte Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten für ein Endlager in Gorleben und die geplante Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke lassen befürchten, dass sich viele Bürger und Bürgerinnen am Protest beteiligen. Als Argument für ein Versammlungsverbot werden angeführt, dass die den Protest tragenden Gruppen ihre Bemühungen verstärkt hätten, Demonstrierende zu mobilisieren. Sie würden auch überregional, gar über das Internet werben und Kinospots zeigen. Die „größte Anti-Atom-Manifestation in der Region um Gorleben“ würde angekündigt. Viele Organisationen hätten ihre Beteiligung angekündigt. Zu einer Menschenkette von Lüneburg nach Dannenberg würde aufgerufen. Diese soll allerdings auf der Straße stattfinden, die außerhalb der von der Verfügung erlassenen Verbotszone liegt.
Dieser Abschnitt endet mit der Feststellung: „Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenen Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene.“
(2) Im Kapitel „Bisherige Erfahrungen“ werden auf knapp acht Seiten diverse Ereignisse aufgeführt, die in den Kontext der Anti-Atom-Proteste gestellt werden und sich seit dem Jahr 2002 ereignet haben. Es haben diverse Sitz- und Stehblockaden stattgefunden; 2008 beteiligten sich daran sogar Bundestagsabgeordnete. Diese Blockade dauerte zwei Tage, andere dauerten bis spät in die Nacht. Einsatzfahrzeuge wurden mit Wollknäueln eingesponnen. Auch Ankettaktionen wurden mehrfach erfolgreich betrieben. „Obwohl im Herbst 2007 kein Castor-Transport statt fand, kam es am 08.11.2007 zu einer Schülerdemonstration in Lüchow.“ Teilweise soll es am Rande solcher Aktionen zum Abschießen von Feuerwerkskörpern, zu „vereinzelten Steinwürfen“, zum Anbringen von „Schienenhemmschuhen“ gekommen sein.
Nicht erwähnt wird, wie oft die Polizei im Verlauf dieser Jahre unverhältnismäßig und rechtswidrig Gewalt angewendet hat. Beispielsweise war die Einkesselung eines ganzen Dorfes an der Straßentransportstrecke 2003 rechtswidrig – wie zahlreiche andere Einkesselungen auch. Die Gewahrsamnahme ganzer Gruppen von Demonstrierenden – so etwa auch die Festnahme zweier Demonstrationsbeobachter des Komitee für Grundrechte und Demokratie im Jahr 2001 – war rechtswidrig und muss zu Schadenersatz führen. In den Berichten des Komitee für Grundrechte und Demokratie über die Erfahrungen bei den Demonstrationsbeobachtungen lassen sich viele Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung und über rechtswidrige Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nachlesen.
(3) Im Kapitel „Gewaltbereitschaft“ gesteht die Versammlungsbehörde zwar zu, dass diese wie auch die Aggressivität „insgesamt quantitativ abgenommen“ hätten, um im nächsten Schritt zu postulieren, dass jedoch eine „gesteigerte Gewaltbereitschaft zumindest gegen Sachen“ seit 2008 entstanden sei. Diese wird dann abgeleitet aus diversen (angeblichen) Versuchen seit 2003, Straße oder Bahnstrecke zu unterspülen, aus einzelnen Brandanschlägen auf bahntechnische Einrichtungen, die nicht im Kontext von Versammlungen standen, aus Beschädigungen der Umzäunung des Erkundungsbergwerks und ähnlichen Ereignissen. Dieses Postulat wird dann jedoch aktuell aus dem Aufruf „Castor schottern“ abgeleitet. Atomkraftgegner haben aufgerufen, massenweise Schottersteine aus dem Bahngleis zu entfernen, das zwischen Lüneburg und Dannenberg nur für den Castortransport genutzt wird. Diese Aktion Zivilen Ungehorsams betont explizit, dass keine Gewalt angewendet werden soll und die Polizei nicht angegriffen wird. Wiederum wird in der Allgemeinverfügung die Gefährdung eher daraus abgeleitet, dass schon „200 Gruppen und 652 Einzelpersonen“ diese Kampagne unterzeichnet haben (inzwischen sind es 243 Gruppen und 1.105 Einzelpersonen), dabei auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Gewerkschafter, Künstler und Professoren sind und der Aufruf auch in der Presse verbreitet wird.
Zur Frage der Strafbarkeit solcher Blockaden und Aufrufe sei daran erinnert, dass auch gegen die Aufrufer einer Blockade gegen eine NPD-Demonstration in Berlin – unter anderem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse – zunächst ermittelt wurde, dann die Verfahren aber eingestellt wurden.
Weil es also in der Vergangenheit Versuche gab, Castor-Transporte zu behindern, und weil auch manchmal vollmundig von dem Ziel einer Verhinderung gesprochen wird, meint diese Polizeibehörde einfach, Grundrechte außer Kraft setzen zu dürfen. Die Tatsache, dass viele Bürger und Bürgerinnen der Politik der Regierung widersprechen und bereit sind, für ihre Meinung auf die Straße zu gehen, ist jedoch gerade kein Grund, die Versammlungsfreiheit auszuhebeln. Grundrechte gelten nicht nur solange, wie sie nicht in Anspruch genommen werden.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird mit ca. 20 Personen während der Proteste gegen den Castortransport im Wendland sein und die Demonstrationen beobachtend begleiten.
Für Rückfragen: Elke Steven, 0177 – 7621303
Pressevertreter können Berichte von den Demonstrationsbeobachtungen während vergangener Castortransporte kostenlos im Sekretariat anfordern (Telefon: 0221 – 9726930; Fax: 0221 – 9726931, info@grundrechtekomitee.de)
gez. Elke Steven
26.Oktober 2010
Mittwoch, 27. Oktober 2010
Die “Bankenabgabe” ist ein Bankenfonds: Stimmen SPD und Grüne im Bundesrat zu?
Von Daniel Neun | 27.Oktober 2010 Radio Utopie
Gestern stimmte der Finanzausschuss des Bundestages der sogenannten “Bankenabgabe” zu (1). Diese beinhaltet effektiv minimale Abgaben der Banken zugunsten maximaler Subventionen durch den Staat. Dieser soll einen “Krisenfonds” (2) bezahlen, der dann die Schulden der Banken übernimmt. Dies folgt, parallel zur Installation einer “Bankenabgabe” in der gesamten “Europäischen Union” (EU), exakt den Vorgaben der Banken selbst.
Diese Vorgaben hatte Deutsche Bank-Vorstandschef Josef Ackermann am 16.November 2009 auf der Euro Finance Week im Frankfurter Bankenviertel formuliert und die Schaffung eines “Fonds” aus Steuergeldern gefordert, der “ex ante” (im voraus) die Schulden von Pleite-Banken übernehmen solle. Genau diesen “ex-ante-Bankenrettungsfonds” unterstützten dann die EU-Kommissare in einer Erklärung vom 26.Mai 2010 und umschrieben dessen Aufgaben u.a. mit der “Finanzierung einer Aufsplittung in eine ‘Good Bank’ und eine ‘Bad Bank’ “. Der Fonds müsse
“unter Umständen die Kosten für den vorübergehenden Erwerb und das zeitweilige Management notleidender Vermögenswerte und die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung für die ‘Good Bank’ tragen.”
Ebenfalls am 26.Mai, jedoch in absichtlich und manipulativ getrennten Verlautbarungen, forderte der für EU-Kommissar für „Binnenmarkt und Dienstleistungen” Michel Barnier, die Schaffung eines langfristigen “europäischen Fonds” zugunsten der Banken und berief sich bei der Schätzung der Größe dieses Fonds auf den Internationalen Währungsfonds: “zwei bis vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts” bzw “350 Milliarden Euro”. Steuergelder, wohlgemerkt. (Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor,29.Mai)
Hintergrund war das unmittelbar zuvor erfolgte Scheitern der von Finanzminister Timothy Geithner und Aussenministerin Hillary Clinton angeführten US-Regierungsdelegation in Peking China zur Abwertung des Yuan zu bewegen. (Der nächste Raubzug: IWF, Geithner, EU und Banken wollen 350 Mrd Euro für “europäischen Fonds”, 26.Mai). Wie die US-Regierung über Bande (namentlich Nordkorea) spielte, verdeutlichte einigermaßen ein Artikel des “Tagesspiegels”: “Clinton in China Milliarden Dollar und ein Torpedo”.
Kleiner Rückblick: am 2.Oktober 2008, zwei Tage vor dem von Sarkzozy zur “Neugründung des internationalen Finanzsystems” einberufenen Gipfels in Paris und ganze fünfzehn Tage vor dem Durchpeitschen des “Finanzmarkstabilisierungsfonds” in Höhe von einer halben Billion Euro in Deutschland, forderten folgende Personen öffentlich die Abgabe von 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes jedes einzelnen EU-Staates als Tilgung der Schulden der “Finanzwirtschaft”:
– Josef Ackermann, Deutsche Bank
- Dominique Strauss-Kahn, geschäftsführender Direktor des “Internationalen Währungsfonds” (IWF)
– Sarkozy, Präsident von Frankreich
- Christine Lagarde, französische Finanzministerin und Vorsitzende des EU-Finanzministerrats.
(7.Oktober 2008, Der finanzielle Reichstagsbrand: Chronologie eines kalten Staatsstreichs durch eine inszenierte Krise (II))
Wie wir alle wissen, erfolgte diese Forderung während eines finanziellen Blitzkriegs der Nomenklatura in Amerika und Europa gegen die eigene Bevölkerung und gegen die eigenen Staaten. Innerhalb eines Monats beschloss die US-Regierung 1.6 Billionen Euro Steuergelder der US-Amerikaner für das im Zuge der Globalisierung weltweit vernetzte Finanzsystem auszugeben oder al Garantie für Schuldenübernahme zur Verfügung zu stellen. Und nur wenige Tage später kam Deutschland am 17.Oktober 2008 dran, mit 500 Milliarden Euro. Das “Finanzmarktstabilisierungsgesetz”, was letztlich einen Systemwechsel darstellte, wurde von den Banken selbst mitentworfen und nur 5 Tage nach seiner Ankündigung durch den Bundestag gepeitscht, der dafür mit Zustimmung aller Parteien sogar seine Geschäftsordnung änderte. (Die HRE-Staatsaffäre: Chronologie eines Staatsstreichs)
Dieser “Krisenfonds” nun, den die Regierung für die Banken mit dem Gesetz zur “Bankenabgabe” schaffen will, hatte schon viele Namen: “Stabilisierungsfonds”, “Rettungsfonds”, “Notfallfonds”, “Refinanzierungsfonds”, “Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung” (Soffin), “Notfonds”, Notfallfonds”, usw, usw. Im Artikel “DIE GRIECHENLAND-KRISE (VI): Der Plan der Banken von einer europäischen Soffin” vom 9.Mai wählte ich nicht ohne Grund die Zwischenüberschrift:
“Ein Fonds muss her. Irgendein Fonds.”
Immer läuft es auf dasselbe hinaus: die Bürger eines Staates bezahlen eine Bank des real existierenden Weltkapitalismus. Der Rest ist Geschwätz.
Als letzten Zeugen der Anklage rufe ich nun den Beklagten Josef Ackermann höchstselbst in den Zeugenstand. Der Deutsche Bank-Vorstandschef am 13.Mai als einziger Gast von Maybrit Illner (4) ab Minute 44.52:
„Illner: Eine Steuer auf alle Finanztransaktionen, da streitet sich jetzt grade die Politik, die deutsche Politik aktuell, eine Steuer auf jede Transaktion die am Markt stattfindet, oder aber eine Bankenabgabe, die die Banken von sich aus, glaub ich, auch vorgeschlagen hatten. Was ist Ihr Weg?
Ackermann: Also, Transaktionssteuer, bin ich dagegen, weil das eine globale Steuer sein müßte, sonst wandert das Kapital in die Bereiche, die keine Steuern haben, dass das auch überwälzt wird auf die Kunden und eigentlich dann die ganzen Transaktionen teurer macht, was eigentlich für die reale Wirtschaft nicht sinnvoll ist.
Bankenabgabe, ist die Frage des Zeitpunktes, macht es jetzt Sinn, wo viele Banken noch größte Schwierigkeiten haben und gerade in Deutschland, also wenn jetzt die Banken, die verstaatlicht sind oder in staatlicher Hand sind, eine Bankenabgabe leisten, da seh ich eigentlich auch nicht einen großen Nutzen drin. Wichtiger ist, dass die Banken jetzt aus dieser staatlichen Umklammerung rauskommen, dass sie wieder Eigenkapital schaffen können, dass sie das Eigenkapital des Staates so schnell wie möglich zurückzahlen können, hoffentlich mit Gewinn für den Steuerzahler, das muss die Aufgabe sein.
Was wir vorgeschlagen haben, ist ein Fonds, der dazu dienen soll, was wir ja auch in Deutschland bei der Hypo Real Estate und so erlebt haben, dass wir eigentlich kein Geld zur Verfügung haben und dann immer auf den Steuerzahler zurückgreifen müssen, aber ein Fonds, mit dem man Banken die scheitern, ganz geordnet aus dem Wettbewerb nehmen kann und..und dazu braucht es gewisses Vermögen und wir schätzen ja, wenn man das auf europäischer Ebene machen würde, dass man eine relativ große Summe zusammen kriege würde und das wäre etwas sehr Gutes, da sind wir sehr dafür.
Illner: Die Kritik daran kennen Sie auch, nämlich dass dieser Fonds ungefähr 20 Jahre erstmal zusammensparen müsste, eher er alleine eine der genannten Banken retten könnte..
Ackermann: Da drum habe ich eben von Anfang an gesagt, dass kann nicht die Banken allein darstellen, sondern das muss aus staatlichen Mitteln, auch, vielleicht als Back-up-Fazilität, also so, mit einer Garantie versehen, aber das mus abgelöst werden über die Jahre, damit am Schluss nur die Banken dafür bezahlen und das muss die Aufgabe sein.“
Sehr geehrte Geschworene des Gerichtshofes der Öffentlichen Meinung: von den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat hängt es nun ab, ob Sie, die Geschworenen, wieder einmal zugunsten von Banken ausgeraubt werden, welche in den Währungszonen Dollar, Euro, Pfund, Yen und allen anderen Währungszonen des real existierenden Weltkapitalismus selbst das Geldschöpfungsmonopol besitzen und es in den zurückliegenden Jahrzehnten skrupellos für die eigenen Zwecke mißbraucht haben.
Es liegt nun bei Ihnen, ob das alles ein Ende hat. Denn es ist niemand anderes mehr da.
Quellen:
(1) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bankerboni118.html
(2) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bankenabgabe132.html
(3) http://www.tagesspiegel.de/politik/milliarden-dollar-und-ein-torpedo/1844610.html
(4) http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1043366/Retten-wir-den-Euro-oder-die-Spekulanten#/beitrag/video/1043366/Retten-wir-den-Euro-oder-die-Spekulanten
Gestern stimmte der Finanzausschuss des Bundestages der sogenannten “Bankenabgabe” zu (1). Diese beinhaltet effektiv minimale Abgaben der Banken zugunsten maximaler Subventionen durch den Staat. Dieser soll einen “Krisenfonds” (2) bezahlen, der dann die Schulden der Banken übernimmt. Dies folgt, parallel zur Installation einer “Bankenabgabe” in der gesamten “Europäischen Union” (EU), exakt den Vorgaben der Banken selbst.
Diese Vorgaben hatte Deutsche Bank-Vorstandschef Josef Ackermann am 16.November 2009 auf der Euro Finance Week im Frankfurter Bankenviertel formuliert und die Schaffung eines “Fonds” aus Steuergeldern gefordert, der “ex ante” (im voraus) die Schulden von Pleite-Banken übernehmen solle. Genau diesen “ex-ante-Bankenrettungsfonds” unterstützten dann die EU-Kommissare in einer Erklärung vom 26.Mai 2010 und umschrieben dessen Aufgaben u.a. mit der “Finanzierung einer Aufsplittung in eine ‘Good Bank’ und eine ‘Bad Bank’ “. Der Fonds müsse
“unter Umständen die Kosten für den vorübergehenden Erwerb und das zeitweilige Management notleidender Vermögenswerte und die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung für die ‘Good Bank’ tragen.”
Ebenfalls am 26.Mai, jedoch in absichtlich und manipulativ getrennten Verlautbarungen, forderte der für EU-Kommissar für „Binnenmarkt und Dienstleistungen” Michel Barnier, die Schaffung eines langfristigen “europäischen Fonds” zugunsten der Banken und berief sich bei der Schätzung der Größe dieses Fonds auf den Internationalen Währungsfonds: “zwei bis vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts” bzw “350 Milliarden Euro”. Steuergelder, wohlgemerkt. (Räteunion: Kommissare bereiten staatlich finanzierten „Bankenrettungsfonds“ und „Bad Bank“ vor,29.Mai)
Hintergrund war das unmittelbar zuvor erfolgte Scheitern der von Finanzminister Timothy Geithner und Aussenministerin Hillary Clinton angeführten US-Regierungsdelegation in Peking China zur Abwertung des Yuan zu bewegen. (Der nächste Raubzug: IWF, Geithner, EU und Banken wollen 350 Mrd Euro für “europäischen Fonds”, 26.Mai). Wie die US-Regierung über Bande (namentlich Nordkorea) spielte, verdeutlichte einigermaßen ein Artikel des “Tagesspiegels”: “Clinton in China Milliarden Dollar und ein Torpedo”.
Kleiner Rückblick: am 2.Oktober 2008, zwei Tage vor dem von Sarkzozy zur “Neugründung des internationalen Finanzsystems” einberufenen Gipfels in Paris und ganze fünfzehn Tage vor dem Durchpeitschen des “Finanzmarkstabilisierungsfonds” in Höhe von einer halben Billion Euro in Deutschland, forderten folgende Personen öffentlich die Abgabe von 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes jedes einzelnen EU-Staates als Tilgung der Schulden der “Finanzwirtschaft”:
– Josef Ackermann, Deutsche Bank
- Dominique Strauss-Kahn, geschäftsführender Direktor des “Internationalen Währungsfonds” (IWF)
– Sarkozy, Präsident von Frankreich
- Christine Lagarde, französische Finanzministerin und Vorsitzende des EU-Finanzministerrats.
(7.Oktober 2008, Der finanzielle Reichstagsbrand: Chronologie eines kalten Staatsstreichs durch eine inszenierte Krise (II))
Wie wir alle wissen, erfolgte diese Forderung während eines finanziellen Blitzkriegs der Nomenklatura in Amerika und Europa gegen die eigene Bevölkerung und gegen die eigenen Staaten. Innerhalb eines Monats beschloss die US-Regierung 1.6 Billionen Euro Steuergelder der US-Amerikaner für das im Zuge der Globalisierung weltweit vernetzte Finanzsystem auszugeben oder al Garantie für Schuldenübernahme zur Verfügung zu stellen. Und nur wenige Tage später kam Deutschland am 17.Oktober 2008 dran, mit 500 Milliarden Euro. Das “Finanzmarktstabilisierungsgesetz”, was letztlich einen Systemwechsel darstellte, wurde von den Banken selbst mitentworfen und nur 5 Tage nach seiner Ankündigung durch den Bundestag gepeitscht, der dafür mit Zustimmung aller Parteien sogar seine Geschäftsordnung änderte. (Die HRE-Staatsaffäre: Chronologie eines Staatsstreichs)
Dieser “Krisenfonds” nun, den die Regierung für die Banken mit dem Gesetz zur “Bankenabgabe” schaffen will, hatte schon viele Namen: “Stabilisierungsfonds”, “Rettungsfonds”, “Notfallfonds”, “Refinanzierungsfonds”, “Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung” (Soffin), “Notfonds”, Notfallfonds”, usw, usw. Im Artikel “DIE GRIECHENLAND-KRISE (VI): Der Plan der Banken von einer europäischen Soffin” vom 9.Mai wählte ich nicht ohne Grund die Zwischenüberschrift:
“Ein Fonds muss her. Irgendein Fonds.”
Immer läuft es auf dasselbe hinaus: die Bürger eines Staates bezahlen eine Bank des real existierenden Weltkapitalismus. Der Rest ist Geschwätz.
Als letzten Zeugen der Anklage rufe ich nun den Beklagten Josef Ackermann höchstselbst in den Zeugenstand. Der Deutsche Bank-Vorstandschef am 13.Mai als einziger Gast von Maybrit Illner (4) ab Minute 44.52:
„Illner: Eine Steuer auf alle Finanztransaktionen, da streitet sich jetzt grade die Politik, die deutsche Politik aktuell, eine Steuer auf jede Transaktion die am Markt stattfindet, oder aber eine Bankenabgabe, die die Banken von sich aus, glaub ich, auch vorgeschlagen hatten. Was ist Ihr Weg?
Ackermann: Also, Transaktionssteuer, bin ich dagegen, weil das eine globale Steuer sein müßte, sonst wandert das Kapital in die Bereiche, die keine Steuern haben, dass das auch überwälzt wird auf die Kunden und eigentlich dann die ganzen Transaktionen teurer macht, was eigentlich für die reale Wirtschaft nicht sinnvoll ist.
Bankenabgabe, ist die Frage des Zeitpunktes, macht es jetzt Sinn, wo viele Banken noch größte Schwierigkeiten haben und gerade in Deutschland, also wenn jetzt die Banken, die verstaatlicht sind oder in staatlicher Hand sind, eine Bankenabgabe leisten, da seh ich eigentlich auch nicht einen großen Nutzen drin. Wichtiger ist, dass die Banken jetzt aus dieser staatlichen Umklammerung rauskommen, dass sie wieder Eigenkapital schaffen können, dass sie das Eigenkapital des Staates so schnell wie möglich zurückzahlen können, hoffentlich mit Gewinn für den Steuerzahler, das muss die Aufgabe sein.
Was wir vorgeschlagen haben, ist ein Fonds, der dazu dienen soll, was wir ja auch in Deutschland bei der Hypo Real Estate und so erlebt haben, dass wir eigentlich kein Geld zur Verfügung haben und dann immer auf den Steuerzahler zurückgreifen müssen, aber ein Fonds, mit dem man Banken die scheitern, ganz geordnet aus dem Wettbewerb nehmen kann und..und dazu braucht es gewisses Vermögen und wir schätzen ja, wenn man das auf europäischer Ebene machen würde, dass man eine relativ große Summe zusammen kriege würde und das wäre etwas sehr Gutes, da sind wir sehr dafür.
Illner: Die Kritik daran kennen Sie auch, nämlich dass dieser Fonds ungefähr 20 Jahre erstmal zusammensparen müsste, eher er alleine eine der genannten Banken retten könnte..
Ackermann: Da drum habe ich eben von Anfang an gesagt, dass kann nicht die Banken allein darstellen, sondern das muss aus staatlichen Mitteln, auch, vielleicht als Back-up-Fazilität, also so, mit einer Garantie versehen, aber das mus abgelöst werden über die Jahre, damit am Schluss nur die Banken dafür bezahlen und das muss die Aufgabe sein.“
Sehr geehrte Geschworene des Gerichtshofes der Öffentlichen Meinung: von den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundesrat hängt es nun ab, ob Sie, die Geschworenen, wieder einmal zugunsten von Banken ausgeraubt werden, welche in den Währungszonen Dollar, Euro, Pfund, Yen und allen anderen Währungszonen des real existierenden Weltkapitalismus selbst das Geldschöpfungsmonopol besitzen und es in den zurückliegenden Jahrzehnten skrupellos für die eigenen Zwecke mißbraucht haben.
Es liegt nun bei Ihnen, ob das alles ein Ende hat. Denn es ist niemand anderes mehr da.
Quellen:
(1) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bankerboni118.html
(2) http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bankenabgabe132.html
(3) http://www.tagesspiegel.de/politik/milliarden-dollar-und-ein-torpedo/1844610.html
(4) http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1043366/Retten-wir-den-Euro-oder-die-Spekulanten#/beitrag/video/1043366/Retten-wir-den-Euro-oder-die-Spekulanten
Montag, 25. Oktober 2010
Sonderzug mit 600 “Stuttgart 21″-Gegnern fährt nach Berlin
Von Parkschuetzer | 25.Oktober 2010 Radio Utopie
Am heutigen Montag fahren 600 Gegner von Stuttgart 21 mit einem Sonderzug nach Berlin, um ihren Protest gegen das Prestigeprojekt an verschiedenen Stellen in der Bundeshauptstadt zu zeigen. Der Zug wird von einer “Protestlok gegen Stuttgart 21″ gezogen: sie ist mit durchgestrichenen Ortsschildern “Stuttgart 21″ beklebt.
* Ab 20:30 Uhr allgemeiner Treffpunkt, Zuteilung der Abteile. Ort: Kleine Schalterhalle
* Ab ca. 20:45 Bereitstellung des Zuges (12 Wagen), Gleis noch nicht veröffentlicht
* 21:30 Abfahrt, DPE 216 Stuttgart Hbf–Berlin Hbf (oben)
* bis 7:16: Einfahrt von Potsdam über die Stadtbahn, “geschmückte” Lok voraus
* 7:16 Ankunft, Berlin Hbf (oben), Gleis 13/14. Begrüßung durch Berliner Aktive, Freunde, Fachleute, Politiker – Begleitung vom Bahnsteig zum Platz vor dem Bahnhof (neben Washingtonplatz)
* Gemeinsames Frühstück, Grußworte der Berliner Aktiven etc.
* Bürgerchor fährt nach Reinickendorf auf die Probebühne der Schaubühne um mit Volker Lösch für den Auftritt am Potsdamer Platz zu üben
* ca. 8:30 Start des Protest- und Kultur-Zuges zum Pariser Platz/Brandenburger Tor über folgende Stationen:
- Schweizer Botschaft (Übergabe der “Petition” zum Anschluss an die Schweiz, Übergabe eines Briefes an Bundesrat Moritz Leuenberger)
- Baumaktion nahe Kanzleramt (Baumpflanzung als Symbol für das nötige Schließen der Wunde im Schlossgarten — 30.9.; Kastanie als Mahnung gegen Polizeigewalt und Propaganda — “Stuttgarter Pflastersteine”)
- Stein-Aktion “Trümmersteine” am Pariser Platz (die Steine des ehemaligen Nordflügels des Bonatzbaus stehen für all das, was durch S21 zertümmert wurde und werden sollte)
Die Demo wird von der Demoband und dem Riesen Dundu begleitet!
Route vorbehaltlich weiterer polizeilicher Auflagen!
* Ende etwa 11:30 — Mittagspause
* Schifffahrten ab 12:30 Uhr, Schiffbauer. Damm Die Schiffe fahren ab: 12:30, 12:45, 13:00, 13:45, 14:00, 15:00 — Fahrt dauert eine Stunde. Die Schiffe könnten geschmückt sein…
* Zeit zur freien Verfügung und Verteilen von ‘Stuttgarter Pflastersteinen’ unter der Berliner Bevölkerung
* 17:00 Beginn der Kundgebung und des Kulturprogramms am Potsdamer Platz/DB Tower — Kultur- und Redebeiträge aller Art. Redner u.a. Volker Lösch, Hannes Rockenbauch, Fritz Mielert, Sabine Leidig, Winne
Hermann. Das Kultur-Protest-Ereignis wird sein: der Bürgerchor mit Volker Lösch das erste Mal in Berlin! Weitere Künstler: Putte, Melitta Ding Dong, Sarah Wegner, Thomas Felder, Christine Prayon (Kabarett, Klassische Musik, Pop/Rock)
* Ab 16 Uhr wird es auch Infostände am Potsdamer Platz geben
* 19 Uhr: Bundesweiter Schwabenstreich!
* Danach: Individuelle Abendverpflegung
* 20:30: gemeinsamer Treffpunkt vor dem Hbf
* ca. 20:45: Bereitstellung des Zuges, gleiche Lok wie bei der Hinfahrt!
* 21:00, Gleis 12: Abfahrt nach Stuttgart, DPE 217
* Ankunft in Stuttgart planmäßig 8:20, ggf. viel vor Plan!
Am heutigen Montag fahren 600 Gegner von Stuttgart 21 mit einem Sonderzug nach Berlin, um ihren Protest gegen das Prestigeprojekt an verschiedenen Stellen in der Bundeshauptstadt zu zeigen. Der Zug wird von einer “Protestlok gegen Stuttgart 21″ gezogen: sie ist mit durchgestrichenen Ortsschildern “Stuttgart 21″ beklebt.
* Ab 20:30 Uhr allgemeiner Treffpunkt, Zuteilung der Abteile. Ort: Kleine Schalterhalle
* Ab ca. 20:45 Bereitstellung des Zuges (12 Wagen), Gleis noch nicht veröffentlicht
* 21:30 Abfahrt, DPE 216 Stuttgart Hbf–Berlin Hbf (oben)
* bis 7:16: Einfahrt von Potsdam über die Stadtbahn, “geschmückte” Lok voraus
* 7:16 Ankunft, Berlin Hbf (oben), Gleis 13/14. Begrüßung durch Berliner Aktive, Freunde, Fachleute, Politiker – Begleitung vom Bahnsteig zum Platz vor dem Bahnhof (neben Washingtonplatz)
* Gemeinsames Frühstück, Grußworte der Berliner Aktiven etc.
* Bürgerchor fährt nach Reinickendorf auf die Probebühne der Schaubühne um mit Volker Lösch für den Auftritt am Potsdamer Platz zu üben
* ca. 8:30 Start des Protest- und Kultur-Zuges zum Pariser Platz/Brandenburger Tor über folgende Stationen:
- Schweizer Botschaft (Übergabe der “Petition” zum Anschluss an die Schweiz, Übergabe eines Briefes an Bundesrat Moritz Leuenberger)
- Baumaktion nahe Kanzleramt (Baumpflanzung als Symbol für das nötige Schließen der Wunde im Schlossgarten — 30.9.; Kastanie als Mahnung gegen Polizeigewalt und Propaganda — “Stuttgarter Pflastersteine”)
- Stein-Aktion “Trümmersteine” am Pariser Platz (die Steine des ehemaligen Nordflügels des Bonatzbaus stehen für all das, was durch S21 zertümmert wurde und werden sollte)
Die Demo wird von der Demoband und dem Riesen Dundu begleitet!
Route vorbehaltlich weiterer polizeilicher Auflagen!
* Ende etwa 11:30 — Mittagspause
* Schifffahrten ab 12:30 Uhr, Schiffbauer. Damm Die Schiffe fahren ab: 12:30, 12:45, 13:00, 13:45, 14:00, 15:00 — Fahrt dauert eine Stunde. Die Schiffe könnten geschmückt sein…
* Zeit zur freien Verfügung und Verteilen von ‘Stuttgarter Pflastersteinen’ unter der Berliner Bevölkerung
* 17:00 Beginn der Kundgebung und des Kulturprogramms am Potsdamer Platz/DB Tower — Kultur- und Redebeiträge aller Art. Redner u.a. Volker Lösch, Hannes Rockenbauch, Fritz Mielert, Sabine Leidig, Winne
Hermann. Das Kultur-Protest-Ereignis wird sein: der Bürgerchor mit Volker Lösch das erste Mal in Berlin! Weitere Künstler: Putte, Melitta Ding Dong, Sarah Wegner, Thomas Felder, Christine Prayon (Kabarett, Klassische Musik, Pop/Rock)
* Ab 16 Uhr wird es auch Infostände am Potsdamer Platz geben
* 19 Uhr: Bundesweiter Schwabenstreich!
* Danach: Individuelle Abendverpflegung
* 20:30: gemeinsamer Treffpunkt vor dem Hbf
* ca. 20:45: Bereitstellung des Zuges, gleiche Lok wie bei der Hinfahrt!
* 21:00, Gleis 12: Abfahrt nach Stuttgart, DPE 217
* Ankunft in Stuttgart planmäßig 8:20, ggf. viel vor Plan!
Kinder haben das Recht auf Erziehung durch ihre Eltern ? Eltern haben das Recht auf Anerkennung
25.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Zum 27. Jahrestag der Charta der Familienrechte, die am 22. Oktober
1983 veröffentlicht worden ist, äußert sich die KED in Bayern besorgt
über die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber der vom Grundgesetz
garantierten elterlichen Erziehungsfreiheit.
München ? Ob eine Kindergartenpflicht oder sogar eine Krippenpflicht
für Babys ab einem Jahr gefordert wird: Forderungen dieser Art
verkennen die vom Grundgesetz garantierte elterliche
Erziehungsfreiheit. Von ihr Gebrauch zu machen, ist sowohl vorrangige
Pflicht der Eltern als auch ihr natürliches Recht. Nichts sonst ist
mit einer solchen persönlichen Rechtspflicht verknüpft wie die
Tatsache der Elternschaft.
KED-Landesvorsitzende Gisela Häfele: ?Wir sehen mit wachsender Sorge,
dass der Respekt gegenüber den Leistungen der Eltern in unserer
Gesellschaft abnimmt. Gerade Politiker machen da leider keine
Ausnahme. Unsere Eliten sollten sich an den Kindern und Jugendlichen
ein Beispiel nehmen. Denn Studien zeigen regelmäßig und mit steigender
Tendenz, dass sie ihre Eltern sehr schätzen.?
Die KED erinnert in diesem Zusammenhang an die vor 27 Jahren vom
Heiligen Stuhl veröffentlichen Charta der Familienrechte, in der es
heißt: ?Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die
Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu
erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher
ihrer Kinder anerkannt werden.? (Charta der Familienrechte, Artikel 5)
Häfele: ?Wer statt dessen den Staat an die Stelle der Eltern setzen
will, rüttelt an einem wesentlichen Eckpfeiler unserer Demokratie.
Elterliche Erziehungsfreiheit muss genauso geachtet werden wie die
anderen grundlegenden Freiheitsrechte wie beispielsweise die
Pressefreiheit oder die Meinungsfreiheit."
Link zur Charta der Familienrechte:
http://www.erzbistum-muenchen.de/media/pfarreien/media4447020.PDF
Diese Pressemitteilung ist als PDF-Version im Internet zu finden:
www.erzbistum-muenchen.de/ked
v.i.S.d.P.: Dipl.-Theol. Bernhard Huber, Geschäftsführer
Bernhard Huber, Dipl.-Theol.
...................................................
Geschäftsführer Familienbund/KED
Fachreferent für Familienpolitik
Rochusstraße 5, 80333 München
Tel. 0 89/21 37-22 26, Fax 0 89/21 37-22 25
Zum 27. Jahrestag der Charta der Familienrechte, die am 22. Oktober
1983 veröffentlicht worden ist, äußert sich die KED in Bayern besorgt
über die zunehmende Respektlosigkeit gegenüber der vom Grundgesetz
garantierten elterlichen Erziehungsfreiheit.
München ? Ob eine Kindergartenpflicht oder sogar eine Krippenpflicht
für Babys ab einem Jahr gefordert wird: Forderungen dieser Art
verkennen die vom Grundgesetz garantierte elterliche
Erziehungsfreiheit. Von ihr Gebrauch zu machen, ist sowohl vorrangige
Pflicht der Eltern als auch ihr natürliches Recht. Nichts sonst ist
mit einer solchen persönlichen Rechtspflicht verknüpft wie die
Tatsache der Elternschaft.
KED-Landesvorsitzende Gisela Häfele: ?Wir sehen mit wachsender Sorge,
dass der Respekt gegenüber den Leistungen der Eltern in unserer
Gesellschaft abnimmt. Gerade Politiker machen da leider keine
Ausnahme. Unsere Eliten sollten sich an den Kindern und Jugendlichen
ein Beispiel nehmen. Denn Studien zeigen regelmäßig und mit steigender
Tendenz, dass sie ihre Eltern sehr schätzen.?
Die KED erinnert in diesem Zusammenhang an die vor 27 Jahren vom
Heiligen Stuhl veröffentlichen Charta der Familienrechte, in der es
heißt: ?Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die
Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht, sie zu
erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher
ihrer Kinder anerkannt werden.? (Charta der Familienrechte, Artikel 5)
Häfele: ?Wer statt dessen den Staat an die Stelle der Eltern setzen
will, rüttelt an einem wesentlichen Eckpfeiler unserer Demokratie.
Elterliche Erziehungsfreiheit muss genauso geachtet werden wie die
anderen grundlegenden Freiheitsrechte wie beispielsweise die
Pressefreiheit oder die Meinungsfreiheit."
Link zur Charta der Familienrechte:
http://www.erzbistum-muenchen.de/media/pfarreien/media4447020.PDF
Diese Pressemitteilung ist als PDF-Version im Internet zu finden:
www.erzbistum-muenchen.de/ked
v.i.S.d.P.: Dipl.-Theol. Bernhard Huber, Geschäftsführer
Bernhard Huber, Dipl.-Theol.
...................................................
Geschäftsführer Familienbund/KED
Fachreferent für Familienpolitik
Rochusstraße 5, 80333 München
Tel. 0 89/21 37-22 26, Fax 0 89/21 37-22 25
Sonntag, 24. Oktober 2010
Jeder Journalist ein Terrorist ? Wikileaks und die schwarzen Listen.
Sarah Luzia Hassel-Reusing 25.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-Militärberichte über den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.
Worum es sich bei den schwarzen Listen handelt, erläutert Max Roth im Kapitel „Das Europa der Proskription“ in dem Heft „Moloch's Ableger Warum Iren, Holländer und Franzosen gut daran tun, die EU, so wie sie ist, abzulehnen“ (3). Können Sie sich noch erinnern? Nach dem 11.09.2001 wurde in den Massenmedien weithin vernehmbar gefordert, Bankkonten von Terroristen einfrieren zu können. Kurz danach war nichts mehr darüber zu hören, was daraus geworden war.
Wie Max Roth berichtet, wurde das Thema jedoch im Uno-Sicherheitsrat zur Chefsache gemacht, und wurden zahlreiche Personen und Organisationen, die auch nur eines der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China für terrorverdächtig hielt, auf eine schwarze Liste der Uno gesetzt. Auf solch einer schwarzen Liste zu stehen, bedeutet nicht nur, dass der Uno-Sicherheitsrat jedem Land, in dem man sich befindet, Druck machen kann, alle Vermögenswerte, die man hat, einzufrieren, sondern darüber hinaus wird jedem untersagt, einem, der auf der schwarzen Liste ist, Geld oder Wertgegenstände zu übertragen. In Deutschland ist dies laut Herrn Roth mit fünf Jahren Gefängnis gem. dem Außenwirtschafts- gesetz verknüpft (S. 85). Das ist eine Art von Proskription (Vogelfreiheit), allerdings mit dem ent- scheidenden Unterschied im Vergleich zu der Vogelfreiheit, welche mit der französischen Revolution zumindest innerhalb Europas überwunden schien, dass im Rahmen der Proskription des Uno-Sicherheitsrats nicht einfach jeder straflos einem Proskribierten Gewalt antun darf.
Geübt wurde die Proskription bereits gegenüber der Taliban-Regierung in Afghanistan, von Seiten der EU mit der Verordnung Nr. 337/2000 vom 14.02.2000, welche dazu diente, alle Vermögenswerte innerhalb der EU einzufrieren, welche der Uno-Sanktionsausschuss zu den Taliban benennen würde (Art. 1 und 2 der Verordnung). Diese Verordnung bezieht sich auf die Resolution des Uno-Sicherheitsrates Nr. 1267 (1999) vom 15.10.1999, wo sich die Bestimmung zum Umfang des Einfrierens in Nr. 4 b findet. (5) (6)
Nach dem 11.09.2001 baute man auf den Erfahrungen mit dem Einfrieren von Talibanvermögen auf und schuf eine Resolution des Uno-Sicherheitsrates und eine EU-Verordnung, um nun auch das Vermögen von Terrorverdächtigen einzufrieren. Das wurde vom Uno-Sicherheitsrat (7) beschlossen am 28.09.2001 in Resolution Nr. 1373 (2001), woraufhin die EU (8) zur Umsetzung dieser Resolution am 27.12.2001 die Verordnung Nr. 2580/2001 erliess.
Wie Max Roth zutreffend ausführt, kann man laut der EU-Verordnung Erleichterungen im Rahmen der Vogelfreiheit beantragen, wobei dann EU-Kommission und Ministerrat darüber entscheiden, ob und inwieweit diese gewährt werden. Die EU-Verordnung Nr. 2580/2001 sieht keinerlei Rechtsweg vor.
Vor lauter Begeisterung erliess die EU mit Verordnung Nr. Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 noch zusätzlich eine eigene schwarze Liste. (9) Die eigene schwarze Liste der EU ist übrigens nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Denn dort ist in der konsolidierten Fassung vom 26.05.2010 immer noch die somalische Al-Barakaat-Bank aufgeführt, welche von der schwarzen Liste des Uno-Sicherheitsrates bereits mit Wirkung vom 22.10.2009 gestrichen worden war (10). Al-Barakaat hatte sich dadurch in den Augen der US-Regierung verdächtig gemacht, weil sie ein in westlichen Ländern weniger gebräuchliches eigenes Bargeldtransfersystem verwendete.
Der Uno-Sicherheitsrat handelte und handelt weiter mit seinen schwarzen Listen ultra-vires, d. h., über seine Befugnisse hinaus. Die Uno-Charta steht zwar eine Stufe über den Menschenrechten der Uno (Art. 103 Uno-Charta, Art. 29 Nr. 3 Allgem. Erklärung der Menschenrechte), aber der Uno-Sicherheitsrat ist trotzdem (in seiner Eigenschaft als ein Organ der Uno) in seinem Handeln an alle Menschenrechtsverträge der Uno gebunden, die sogar gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta zu den Zielen gehören, wofür die Uno überhaupt gegründet wurde. Der Vorrang der Uno-Charta vor den Men-schenrechten hat einzig und allein den Sinn, dass der Uno das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) noch wichtiger ist als die Menschenrechte, nicht den Sinn, den Mitgliedern des Uno-Sicherheitsrats einen Persilschein zum Menschenrechtsbruch zu geben.
Die Proskriptionsresolutionen des Uno-Sicherheitsrats verstoßen gegen Art. 6 (Anerkennung als Rechtsperson), Art. 8 (Rechtsweggarantie für Menschenrechte), Art. 10 (rechtliches Gehör, darunter insbesondere Informierung über gegen einen selbst vorliegende strafrechtliche Beschuldigungen), Art. 11 (keine Strafe ohne Gesetz sowie Verbot rückwirkenden Strafrechts) und Art. 17 Nr. 2 (Verbot aller willkürlichen Eingriffe in das Eigentum) der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte (AEMR).
Die EU hat ebenfalls ultra-vires gehandelt. Sie hat versucht, ihre Einfrierverordnungen auf die Binnenmarktklausel (damals Art. 308 EGV, heute ersetzt durch die Flexibilitätsklausel Art.. 352 AEUV) zu stützen – so als sei der wichtigste Aspekt im Kampf gegen den Terror nicht die Rechtsstaatlichkeit, sondern die Einheitlichkeit des Vorgehens in der EU zwecks Vermeidung schrecklicher Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt. Und das, obwohl die Rechtsstaat-lichkeit zu den Werten (Art. 2 EUV) der Europäischen Union gehört.
Die schwarzen Listen haben längst gerichtliche Folgen gehabt. Die Bank Al-Barakaat gehört zu den wenigen, die sich erfolgreich gewehrt haben. Das EU-Gericht 1. Instanz hat dazu im Urteil zu Az. T-306/01 sich noch nicht getraut, der Umsetzung der schwarzen Listen Grenzen zu setzen, und dabei, was segensreich für die Menschheit war, ein Gutachten des IGH vom 08.07.1996 entdeckt, welches feststellt, dass die Uno-Charta und ebenso die Menschenrechte der Uno zum „ius cogens“ (zwingendes Völkerrecht im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention) gehören. So sehr das EU-Gericht 1. Instanz damit Opfer der schwarzen Listen im Stich gelassen hat, soviel hat das Gericht für die Stärkung der universellen Menschenrechte der Uno als Ganzes getan, indem es deren Rang bestätigt hat.
Erst durch den EUGH wurde Al-Barakaat im Urteil zu Az. C-402/05 wirklich geholfen. Durch das Urteil wurden die Sanktionen gegenüber den dortigen Klägern befristet ausgesetzt, was der Durch- bruch war für die Delistung von Al-Barakaat beim Uno-Sicherheitsrat.
Vielen anderen Terrorverdächtigen wurde nicht das Glück zuteil, von der schwarzen Liste gestrichen zu werden. Sogar die heutige afghanische Regierung unter Hamid Karsai kritisierte in einer Pressekonferenz in Kabul vom 23.07.2010 die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der schwarzen Listen. (11)
Dieser kleine Exkurs zeigt, was die US-Regierung der Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, hier antun will. Wikileaks ist darauf spezialisiert, investigativen Journalismus in der Weise zu betreiben, dass es journalistisch besonders relevante normalerweise nicht öffentlich zugängliche Informationen weiter verbreitet. Es kann sein, dass manche der Personen, die solche Informationen Wikileaks zuspielen, sich strafbar machen, vor allem wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen.
In einer Demokratie ist es die Aufgabe der Presse, gerade auch solche sensiblen Informationen an die Öffentlichkeit zu verbreiten, welche entscheidend dafür sein können, politischen Machtmißbrauch zu begrenzen. Das Volk muss in die Lage versetzt werden, sich zu dem, was im Land wirklich geschieht, eine Meinung zu bilden. Dafür gibt es Pressefreiheit; sonst würde ja auch die Meinungsfreiheit genügen.
Es handelt sich bei dem Vorstoss der US-Regierung gegen Wikileaks nicht nur um einen Angriff auf die Pressefreiheit, der ein gefährlicher Präzedenzfall sein kann, sondern auch um zweifache Willkür. Bereits die schwarze Liste des Uno-Sicherheitsrats, welche auch die US-Regierung füttert, ist mangels Rechtsgrundlage im Uno-Primärrecht Willkür. Mindestens genauso willkürlich ist es, Journalismus nach Belieben als Terrorismus zu klassifizieren, denn nichts anderes passiert dort.
Die schwarzen Listen sind nicht die einzige derzeitige Gefährdung der Pressefreiheit.
Der Entwurf der neuen NATO-Strategie (12), über welchen im November 2010 entschieden werden soll, wird im Abschnitt „New Perils, New Resolve“ festgestellt, neue Methoden der Sammlung, Versendung und Speicherung von Informationen hätten neue Verletzlichkeiten mit sich gebracht. An der Stelle wird nicht ausgeführt, worin diese Verletzlichkeiten bestehen sollen, ob außer der Gefahr von Hackerangriffen auch die Verbreitung für die NATO unliebsamer Informationen und Meinungen gemeint ist.
Im Unterabschnitt „Analysis“ des Abschnitts „The Security Environment“ werden provokative Stellungnahmen ausdrücklich als Bedrohung angesehen, wenn sie dem Ziel der politischen Erpressung dienen. Diese Formulierung ist so weit, dass darunter möglicherweise auch ein militärisches Vorgehen gegen sehr unbequeme Meinungsäußerungen, welche öffentlichen Druck auf die NATO erzeugen könnten, verstanden werden könnte.
Auch die NATO-Strategie, wenn sie so beschlossen werden sollte, enthält Gefahren für die Presse-freiheit.
Noch einmal zurück zu Wikileaks. Was mögen die 391.832 US-Militärberichte so heikles enthalten, dass die US-Regierung dermaßen repressiv reagiert ?
Ein Artikel von Alles Schall und Rauch vom 23.10.2010 zeigt Indizien dafür auf, dass es um Beweise für das Ausmaß der US-Folter an unschuldigen irakischen Zivilisten gehen könnte (13).
(1)Webseite von Wikileaks: http://wikileaks.org/
(2) Democracy Now – Bericht und Interview mit Daniel Ellsberg
http://www.youtube.com/watch?v=z1pTl8KdREk
http://www.youtube.com/watch?v=2dJ0AUs09jM
(3) erschienen als Ausgabe 148/149 der Reihe „Ketzerbriefe Flaschenpost für unangepasste Gedanken“ im Oktober/November 2008 im Ahriman Verlag, herausgegeben vom Bund gegen Anpassung (einer marxistisch orientierten Freidenkervereinigung)
(4) EU-Verordnung Nr. 337/2000
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:043:0001:0011:EN:PDF
(5) Uno-Sicherheitsratsresolution 1267 (1999) zum Einfrieren von Vermögenswerten der Taliban
http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_99/sr1267.pdf
(6) aktuelle Fassung der schwarzen Liste der Uno bzgl. Taliban und Al Qaida
http://www.un.org/sc/committees/1267/pdf/consolidatedlist.pdf
(7) Resolution des Uno-Sicherheitsrats Nr. 1373 (2001) vom 28.09.2001 zum Einfrieren des Vermögens von Terrorverdächtigen
http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr01-02res.html
(8) EU-Verordnung Nr. 2580/2001 zum Einfrieren des Vermögens von Terrorverdächtigen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:344:0070:0075:EN:PDF
(9) schwarze Liste der EU (EU-Verordnung Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 )
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002R0881:20100526:EN:PDF
(10) taz-Artikel über Delistung von Al-Barakaat
http://www.taz.de/1/politik/afrika/artikel/1/terror-geld-fliesst-zurueck/
(11) Delistungsverfahrensvorschriften laut Pressekonferenz vom 23.07.2010 aus Sicht der afghanischen Regierung noch nicht transparent und rechtsstaatlich genug
http://www.un.org/News/Press/docs/2010/sc9992.doc.htm
(12) Entwurf für neue NATO-Strategie
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatOrgane/NATO/100517-Experts-Report-Strat-Concept.pdf
(13) Artikel von Alles Schall und Rauch zur Wikileaks-Veröffentlichung
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/10/wikileaks-gegen-washington.html
Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-Militärberichte über den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.
Worum es sich bei den schwarzen Listen handelt, erläutert Max Roth im Kapitel „Das Europa der Proskription“ in dem Heft „Moloch's Ableger Warum Iren, Holländer und Franzosen gut daran tun, die EU, so wie sie ist, abzulehnen“ (3). Können Sie sich noch erinnern? Nach dem 11.09.2001 wurde in den Massenmedien weithin vernehmbar gefordert, Bankkonten von Terroristen einfrieren zu können. Kurz danach war nichts mehr darüber zu hören, was daraus geworden war.
Wie Max Roth berichtet, wurde das Thema jedoch im Uno-Sicherheitsrat zur Chefsache gemacht, und wurden zahlreiche Personen und Organisationen, die auch nur eines der fünf ständigen Sicherheitsratsmitglieder USA, Großbritannien, Frankreich, Russland und China für terrorverdächtig hielt, auf eine schwarze Liste der Uno gesetzt. Auf solch einer schwarzen Liste zu stehen, bedeutet nicht nur, dass der Uno-Sicherheitsrat jedem Land, in dem man sich befindet, Druck machen kann, alle Vermögenswerte, die man hat, einzufrieren, sondern darüber hinaus wird jedem untersagt, einem, der auf der schwarzen Liste ist, Geld oder Wertgegenstände zu übertragen. In Deutschland ist dies laut Herrn Roth mit fünf Jahren Gefängnis gem. dem Außenwirtschafts- gesetz verknüpft (S. 85). Das ist eine Art von Proskription (Vogelfreiheit), allerdings mit dem ent- scheidenden Unterschied im Vergleich zu der Vogelfreiheit, welche mit der französischen Revolution zumindest innerhalb Europas überwunden schien, dass im Rahmen der Proskription des Uno-Sicherheitsrats nicht einfach jeder straflos einem Proskribierten Gewalt antun darf.
Geübt wurde die Proskription bereits gegenüber der Taliban-Regierung in Afghanistan, von Seiten der EU mit der Verordnung Nr. 337/2000 vom 14.02.2000, welche dazu diente, alle Vermögenswerte innerhalb der EU einzufrieren, welche der Uno-Sanktionsausschuss zu den Taliban benennen würde (Art. 1 und 2 der Verordnung). Diese Verordnung bezieht sich auf die Resolution des Uno-Sicherheitsrates Nr. 1267 (1999) vom 15.10.1999, wo sich die Bestimmung zum Umfang des Einfrierens in Nr. 4 b findet. (5) (6)
Nach dem 11.09.2001 baute man auf den Erfahrungen mit dem Einfrieren von Talibanvermögen auf und schuf eine Resolution des Uno-Sicherheitsrates und eine EU-Verordnung, um nun auch das Vermögen von Terrorverdächtigen einzufrieren. Das wurde vom Uno-Sicherheitsrat (7) beschlossen am 28.09.2001 in Resolution Nr. 1373 (2001), woraufhin die EU (8) zur Umsetzung dieser Resolution am 27.12.2001 die Verordnung Nr. 2580/2001 erliess.
Wie Max Roth zutreffend ausführt, kann man laut der EU-Verordnung Erleichterungen im Rahmen der Vogelfreiheit beantragen, wobei dann EU-Kommission und Ministerrat darüber entscheiden, ob und inwieweit diese gewährt werden. Die EU-Verordnung Nr. 2580/2001 sieht keinerlei Rechtsweg vor.
Vor lauter Begeisterung erliess die EU mit Verordnung Nr. Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 noch zusätzlich eine eigene schwarze Liste. (9) Die eigene schwarze Liste der EU ist übrigens nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand. Denn dort ist in der konsolidierten Fassung vom 26.05.2010 immer noch die somalische Al-Barakaat-Bank aufgeführt, welche von der schwarzen Liste des Uno-Sicherheitsrates bereits mit Wirkung vom 22.10.2009 gestrichen worden war (10). Al-Barakaat hatte sich dadurch in den Augen der US-Regierung verdächtig gemacht, weil sie ein in westlichen Ländern weniger gebräuchliches eigenes Bargeldtransfersystem verwendete.
Der Uno-Sicherheitsrat handelte und handelt weiter mit seinen schwarzen Listen ultra-vires, d. h., über seine Befugnisse hinaus. Die Uno-Charta steht zwar eine Stufe über den Menschenrechten der Uno (Art. 103 Uno-Charta, Art. 29 Nr. 3 Allgem. Erklärung der Menschenrechte), aber der Uno-Sicherheitsrat ist trotzdem (in seiner Eigenschaft als ein Organ der Uno) in seinem Handeln an alle Menschenrechtsverträge der Uno gebunden, die sogar gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta zu den Zielen gehören, wofür die Uno überhaupt gegründet wurde. Der Vorrang der Uno-Charta vor den Men-schenrechten hat einzig und allein den Sinn, dass der Uno das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) noch wichtiger ist als die Menschenrechte, nicht den Sinn, den Mitgliedern des Uno-Sicherheitsrats einen Persilschein zum Menschenrechtsbruch zu geben.
Die Proskriptionsresolutionen des Uno-Sicherheitsrats verstoßen gegen Art. 6 (Anerkennung als Rechtsperson), Art. 8 (Rechtsweggarantie für Menschenrechte), Art. 10 (rechtliches Gehör, darunter insbesondere Informierung über gegen einen selbst vorliegende strafrechtliche Beschuldigungen), Art. 11 (keine Strafe ohne Gesetz sowie Verbot rückwirkenden Strafrechts) und Art. 17 Nr. 2 (Verbot aller willkürlichen Eingriffe in das Eigentum) der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte (AEMR).
Die EU hat ebenfalls ultra-vires gehandelt. Sie hat versucht, ihre Einfrierverordnungen auf die Binnenmarktklausel (damals Art. 308 EGV, heute ersetzt durch die Flexibilitätsklausel Art.. 352 AEUV) zu stützen – so als sei der wichtigste Aspekt im Kampf gegen den Terror nicht die Rechtsstaatlichkeit, sondern die Einheitlichkeit des Vorgehens in der EU zwecks Vermeidung schrecklicher Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt. Und das, obwohl die Rechtsstaat-lichkeit zu den Werten (Art. 2 EUV) der Europäischen Union gehört.
Die schwarzen Listen haben längst gerichtliche Folgen gehabt. Die Bank Al-Barakaat gehört zu den wenigen, die sich erfolgreich gewehrt haben. Das EU-Gericht 1. Instanz hat dazu im Urteil zu Az. T-306/01 sich noch nicht getraut, der Umsetzung der schwarzen Listen Grenzen zu setzen, und dabei, was segensreich für die Menschheit war, ein Gutachten des IGH vom 08.07.1996 entdeckt, welches feststellt, dass die Uno-Charta und ebenso die Menschenrechte der Uno zum „ius cogens“ (zwingendes Völkerrecht im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention) gehören. So sehr das EU-Gericht 1. Instanz damit Opfer der schwarzen Listen im Stich gelassen hat, soviel hat das Gericht für die Stärkung der universellen Menschenrechte der Uno als Ganzes getan, indem es deren Rang bestätigt hat.
Erst durch den EUGH wurde Al-Barakaat im Urteil zu Az. C-402/05 wirklich geholfen. Durch das Urteil wurden die Sanktionen gegenüber den dortigen Klägern befristet ausgesetzt, was der Durch- bruch war für die Delistung von Al-Barakaat beim Uno-Sicherheitsrat.
Vielen anderen Terrorverdächtigen wurde nicht das Glück zuteil, von der schwarzen Liste gestrichen zu werden. Sogar die heutige afghanische Regierung unter Hamid Karsai kritisierte in einer Pressekonferenz in Kabul vom 23.07.2010 die mangelnde Rechtsstaatlichkeit der schwarzen Listen. (11)
Dieser kleine Exkurs zeigt, was die US-Regierung der Firma, welche die Spenden für Wikileaks sammelt, hier antun will. Wikileaks ist darauf spezialisiert, investigativen Journalismus in der Weise zu betreiben, dass es journalistisch besonders relevante normalerweise nicht öffentlich zugängliche Informationen weiter verbreitet. Es kann sein, dass manche der Personen, die solche Informationen Wikileaks zuspielen, sich strafbar machen, vor allem wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen.
In einer Demokratie ist es die Aufgabe der Presse, gerade auch solche sensiblen Informationen an die Öffentlichkeit zu verbreiten, welche entscheidend dafür sein können, politischen Machtmißbrauch zu begrenzen. Das Volk muss in die Lage versetzt werden, sich zu dem, was im Land wirklich geschieht, eine Meinung zu bilden. Dafür gibt es Pressefreiheit; sonst würde ja auch die Meinungsfreiheit genügen.
Es handelt sich bei dem Vorstoss der US-Regierung gegen Wikileaks nicht nur um einen Angriff auf die Pressefreiheit, der ein gefährlicher Präzedenzfall sein kann, sondern auch um zweifache Willkür. Bereits die schwarze Liste des Uno-Sicherheitsrats, welche auch die US-Regierung füttert, ist mangels Rechtsgrundlage im Uno-Primärrecht Willkür. Mindestens genauso willkürlich ist es, Journalismus nach Belieben als Terrorismus zu klassifizieren, denn nichts anderes passiert dort.
Die schwarzen Listen sind nicht die einzige derzeitige Gefährdung der Pressefreiheit.
Der Entwurf der neuen NATO-Strategie (12), über welchen im November 2010 entschieden werden soll, wird im Abschnitt „New Perils, New Resolve“ festgestellt, neue Methoden der Sammlung, Versendung und Speicherung von Informationen hätten neue Verletzlichkeiten mit sich gebracht. An der Stelle wird nicht ausgeführt, worin diese Verletzlichkeiten bestehen sollen, ob außer der Gefahr von Hackerangriffen auch die Verbreitung für die NATO unliebsamer Informationen und Meinungen gemeint ist.
Im Unterabschnitt „Analysis“ des Abschnitts „The Security Environment“ werden provokative Stellungnahmen ausdrücklich als Bedrohung angesehen, wenn sie dem Ziel der politischen Erpressung dienen. Diese Formulierung ist so weit, dass darunter möglicherweise auch ein militärisches Vorgehen gegen sehr unbequeme Meinungsäußerungen, welche öffentlichen Druck auf die NATO erzeugen könnten, verstanden werden könnte.
Auch die NATO-Strategie, wenn sie so beschlossen werden sollte, enthält Gefahren für die Presse-freiheit.
Noch einmal zurück zu Wikileaks. Was mögen die 391.832 US-Militärberichte so heikles enthalten, dass die US-Regierung dermaßen repressiv reagiert ?
Ein Artikel von Alles Schall und Rauch vom 23.10.2010 zeigt Indizien dafür auf, dass es um Beweise für das Ausmaß der US-Folter an unschuldigen irakischen Zivilisten gehen könnte (13).
(1)Webseite von Wikileaks: http://wikileaks.org/
(2) Democracy Now – Bericht und Interview mit Daniel Ellsberg
http://www.youtube.com/watch?v=z1pTl8KdREk
http://www.youtube.com/watch?v=2dJ0AUs09jM
(3) erschienen als Ausgabe 148/149 der Reihe „Ketzerbriefe Flaschenpost für unangepasste Gedanken“ im Oktober/November 2008 im Ahriman Verlag, herausgegeben vom Bund gegen Anpassung (einer marxistisch orientierten Freidenkervereinigung)
(4) EU-Verordnung Nr. 337/2000
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:043:0001:0011:EN:PDF
(5) Uno-Sicherheitsratsresolution 1267 (1999) zum Einfrieren von Vermögenswerten der Taliban
http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_99/sr1267.pdf
(6) aktuelle Fassung der schwarzen Liste der Uno bzgl. Taliban und Al Qaida
http://www.un.org/sc/committees/1267/pdf/consolidatedlist.pdf
(7) Resolution des Uno-Sicherheitsrats Nr. 1373 (2001) vom 28.09.2001 zum Einfrieren des Vermögens von Terrorverdächtigen
http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_01-02/sr01-02res.html
(8) EU-Verordnung Nr. 2580/2001 zum Einfrieren des Vermögens von Terrorverdächtigen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2001:344:0070:0075:EN:PDF
(9) schwarze Liste der EU (EU-Verordnung Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 )
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002R0881:20100526:EN:PDF
(10) taz-Artikel über Delistung von Al-Barakaat
http://www.taz.de/1/politik/afrika/artikel/1/terror-geld-fliesst-zurueck/
(11) Delistungsverfahrensvorschriften laut Pressekonferenz vom 23.07.2010 aus Sicht der afghanischen Regierung noch nicht transparent und rechtsstaatlich genug
http://www.un.org/News/Press/docs/2010/sc9992.doc.htm
(12) Entwurf für neue NATO-Strategie
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/InternatOrgane/NATO/100517-Experts-Report-Strat-Concept.pdf
(13) Artikel von Alles Schall und Rauch zur Wikileaks-Veröffentlichung
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/10/wikileaks-gegen-washington.html
Deutschlands neue Armee: mindestens 14.000 Mann im Auslandseinsatz und das schweigende Nullparlament mit Video aus Österreich
24.10.2010|UNSER POLITIKBLOG
Hier sind ein Video von Karin Kolland zum geplanten Umstieg von der Wehrpflicht zur Berufsarmee in Österreich und ein Artikel Von petrapez Radio Utopie zum gleichen Thema in Deutschland:
NATO statt Bundesheer? NEIN danke (von Karin Kolland)
Von petrapez | 24.Oktober 2010 Radio Utopie
Sehr böse Zeiten brechen für Deutschland an. Die neuesten Meldungen über die Reform der Bundeswehr zeigen, dass sich das Land voll auf Kriegseinsätze im Ausland mit einer “freiwilligen” Berufsarmee konzentrieren wird – und alle schweigen wie schon einmal, die ständig warnenden Kassandra-Rufe verhallen wieder ungehört.
Die Strukturkommission der Bundeswehr, zu der Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit und Reserveoffizier, der frühere NATO-General Karl-Heinz Lather, die ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel und der SPD-Politiker Hans-Ulrich Klose gehören, stellt am kommenden Dienstag, den 26.Oktober 2010 in ihrem 114-seitigen Bericht mit dem Titel
“Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz”
Vorschläge vor, die sie “im Auftrag” des Bundesverteidigungsministers Karl Theodor zu Guttemberg seit Monaten “erarbeitet” hat, weil dieser angeblich wegen der Sparbefehle des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble dazu angehalten wurde, in vier Jahren 8,2 Milliarden Euro einzusparen.
Nachdem am kommenden Dienstag der Verteidigungsminister den Wehrbericht offiziell ausgehändigt bekommen haben wird, werden anschliessend die Obleute und der Verteidigungsausschuss des Bundestags über den Inhalt informiert.
Diese als “radikal” bezeichnete Reformanalyse ist zu einem guten Teil eine Ausrede, die der Öffentlichkeit verkauft wird, um davon abzulenken, dass innerhalb der NATO und der Europäischen Union ganz andere Dinge mit der deutschen Schlagkraft geplant und die schon längst festgelegt sind.
Das ganze scheinheilige Getue und Prozedere ist als ein gemeiner Versuch der Täuschung der zivilen gutmütigen Öffentlichkeit zu sehen, der vorgegauckelt wird, dass hier ein Prozess des guten Willens zum Zwecke der Kostenreduzierung im Verteidigungsministerium stattfinden würde.
Auf Biegen und Brechen wird die Bundeswehr für die nahe Zukunft auf eine Armee getrimmt, die vor allem eine Aufgabe haben wird – schnell, schlagkräftig und höchst effektiv im Ausland gegen unliebsame Mitspieler der Weltbühne eingesetzt zu werden.
Die “Kommandozentrale Bundesregierung” gibt die Befehle und das Bundesverteidigungsministerium hat diese ohne zu hinterfragen direkt umzusetzen. Ein den gesunden Menschenverstand ausgeschaltetes Parlament unter der gläsernen Reichstagskuppel ist hier als berechenbare Grösse vernachlässigbar, da es überwiegend aus lauter nicht ins Gewicht fallenden Nullen besteht – denn Null plus Null plus Null….. ist nun einmal nach der bisher erfahrenen Logik und den mathematischen Gesetzen gehorchend gleich Null. Besser wäre noch die Bezeichnung “Deutsches Absolutes Nullpunkt-Parlament”, denn der Verstand der Abgeordneten ist tief und fest eingefroren und die Herzen ohne jegliche Wärme und tot, da sie das kommende Leid eines bewaffneten Einsatzes mit ihrer Ignoranz nicht verhindern.
Zur Effizienz der Bundeswehrreform wird gehören, dass alle Stäbe der Streitkräfte an den verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik eliminiert werden und die stark reduzierte Führungsspitze unter direkter Kontrolle der Aufsicht Berlins stehen wird und so gegenteilige Ansichten schnell ermittelt und ausgeschaltet werden können. Weise bezeichnet das im „Bericht aus Berlin“ der ARD (Sendetermin Sonntag, 24.10., 18.30 Uhr) so:
“Ein Ministerium müsse der Logik folgen, dass es den politische Willen artikuliere. Und aus meiner Sicht braucht man höchstens die Hälfte der Menschen dazu. Diese verschiedenen Stäbe, die zum Teil die Informationen verfälschen und blockieren, die braucht es nicht.” (1)
Nach durchgesickerten Gerüchten aus Militärkreisen soll nach der Bundeswehrreform der Generalinspekteur als Generalsstabschef als höchster Amtsträger in der Militärhierarchie noch mehr gestärkt und dem zivilen Staatssekretär, oder auch zwei, gleichgestellt werden. Der beamtete Staatssekretär ist – entsprechend der Weimarer Tradition seit 1919 – der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr und der ihm untergeordnete Führungsstab der Streitkräfte sind bisher dem Führungsstab des Heeres nur in Fragen der Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der Bundeswehr weisungsbefugt.
Die Inspekteure aller Teilstreitkräfte und ihre Stäbe werden voraussichtlich aus dem Ministerium geworfen und in nachgeordnete Bereiche ausgelagert werden. In der Bundeswehr soll es nur noch vier Einsatzkommandos geben.
Die Spezialkräfte im KSK und die Deutsch-Französische Brigade werden eine unabhängige Struktur und die Divisionen für Luftbewegliche und Spezielle Operationen sollen zusammengelegt werden.
Von einer „allgemeinen Verantwortungsdiffusion“, die eine „stringente Steuerung unmöglich“ mache und “gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behindern sich gegenseitig in Strukturen, die nicht erfolgsfähig sind“, heisst es in der Analyse. (2)
Laut Tagesschau wäre die einhellige Meinung dieser Experten, dass die Bundeswehr viel stärker auf die Erfordernisse des Einsatzes ausgerichtet werden muss.
Insgesamt habe “das Zivile sich dem Militärischen nachzuordnen”, sagte Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit Medien der Bundeswehr nach Angaben der Stuttgarter Zeitung vom 23.Oktober. (3)
Eine derartige Aussage ist ein Fall für den Staatsanwalt, denn das würde gegen das Grundgesetz verstossen und einem Aufruf zu einer Diktatur ohne parlamentarischer Kontrolle durch eine hochrangige Amtsperson gleichzusetzen sein.
Die Reform der Bundeswehr könnte bald dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden.
Deutschland wird von niemanden bedroht, auch nicht die anderen europäischen Länder, die Russen nicht und ebenso wenig China oder die Vereinigten Staaten von Amerika. Nirgendwo auf der gesamten Welt hat unser Land einen Feind, der einen Angriff ausüben will.
Es ist die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, dass gewisse Kreise darauf hin arbeiten, die Armee erneut in Einsätze zu schicken. Um welche es sich dabei handeln wird, ist schon lange kein Geheimnis mehr, denn die “Wirtschaft” verlange gesicherte globale Handelswege und die Sicherung der Ressourcen, so die zahlreichen Kriegstreiber in den verschiedenen Gremien. Ressourcen, die ihnen nicht gehören und auf die sie keinerlei Anspruch haben, es sei denn, sie werden auf faire kaufmännische Art und Weise erworben und bezahlt.
Für Einsätze im Ausland braucht man genügend frische, junge Soldaten, die den Rücken noch krumm machen und keine alten versteiften Knacker, die ständig das Zipperlein plagt.
Angeblich soll das Verteidigungsministerium sparen – eine Farce:
Generalinspekteur Volker Wieker, General mit vier Sternen auf den Epauletten, hatte eine Truppenstärke von 163.500 Soldaten empfohlen.
Das sieht die NATO-deutsche Kriegsvorbereitungs-Strukturkommission aber ganz anders. Zwischen 180.000 und 190.000 Soldaten müssen es schon sein, um die Zahl der Soldaten, die für Einsätze auch tatsächlich verfügbar seien, deutlich zu erhöhen, so berichtete die Tagesschau über die Ansicht des Gremiums und dass auch das Bundesverteidigungministerium der Meinung ist, dass der
Wasserkopf an älterem Personal für Auslandseinsätze nicht mehr zu verwenden sei.
Das entsprechend in ein reiferes Alter gekommene und dadurch unbrauchbar gewordene “Humankapital” wird wahrlich entzückt sein das zu hören, immerhin wirkte an dieser Einschätzung auch ein grosser “Erfahrungsträger” mit, der in seinem zivilen Aufgabenbereich die gleichen Ansichten auf die Arbeitssuchenden übertragen dürfte und die ganze widerliche unsoziale Denkweise dieser Kreise offenbart.
„Es muss möglich sein, die Zahl der 7.000 Soldatinnen und Soldaten, die sich derzeit im Einsatz befinden, durchhaltefähig wenigstens zu verdoppeln.“
Dass bedeutet das Vorhaben, mindestens 14000 Soldaten im Ausland einzusetzen. Spätestens jetzt müssen verantwortungsbewusste Politiker und Bürger alles dafür tun, damit es nicht zu diesen Ambitionen kommt – es wäre eine Katastrophe für Deutschland, widerstandslos von einem kleinen Haufen Fanatikern mit der Rüstungs- und Teilen der Wirtschaftsindustrie im Rücken in den garantierten Abgrund dirigiert zu werden.
Die Kommission, die CDU, die FDP und wie nicht anders zu erwarten war, auch die SPD lehnen eine Verkleinerung auf 163000 Mann ab. Der Führungsstab der Streitkräfte teilte mit, dass 10.000 Mann mehr mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten werden.
Die Wehrpflicht soll nach dem Willen der Experten ausgesetzt und durch einen freiwilligen, bis zu 23 Monate währenden Dienst ersetzt werden. In diesem sollten sich Erwachsene für die Allgemeinheit engagieren können. Wer den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr ableisten will, muss sich für mindestens 15 Monate verpflichten, um auch für Auslandseinsätze ausgebildet werden zu können, schrieb die Frankfurter Rundschau .
Als ziemlich sicher gilt in Berliner Verteidigungskreisen jedoch, dass es nach der Aussetzung der Wehrpflicht keine Musterung, sondern nur noch eine Erfassung der wehrpflichtigen jungen Männer geben wird. Damit stehen die 52 Kreiswehrersatzämter mit rund 4500 Dienstposten zur Disposition. Für möglich gehalten wird, dass an ihrer Stelle eine geringe Zahl von militärischen Assessmentcentern geschaffen wird, die die verbleibenden Aufgaben übernehmen. Als Alternative dazu wird gehandelt, dass die zehn Zentren für Nachwuchsgewinnung, die die Bundeswehr bereits hat, diese Aufgaben schultern, hiess es in der Stuttgarter Zeitung.
Quellen:
(1) http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr386.html
(2) http://www.fr-online.de/politik/ein-halbes-verteidigungsministerium-bitte/-/1472596/4770410/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
(3) http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2681421_0_9223_-der-truppe-stehen-sieben-harte-jahre-bevor.html
Hier sind ein Video von Karin Kolland zum geplanten Umstieg von der Wehrpflicht zur Berufsarmee in Österreich und ein Artikel Von petrapez Radio Utopie zum gleichen Thema in Deutschland:
NATO statt Bundesheer? NEIN danke (von Karin Kolland)
Von petrapez | 24.Oktober 2010 Radio Utopie
Sehr böse Zeiten brechen für Deutschland an. Die neuesten Meldungen über die Reform der Bundeswehr zeigen, dass sich das Land voll auf Kriegseinsätze im Ausland mit einer “freiwilligen” Berufsarmee konzentrieren wird – und alle schweigen wie schon einmal, die ständig warnenden Kassandra-Rufe verhallen wieder ungehört.
Die Strukturkommission der Bundeswehr, zu der Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit und Reserveoffizier, der frühere NATO-General Karl-Heinz Lather, die ehemalige Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel und der SPD-Politiker Hans-Ulrich Klose gehören, stellt am kommenden Dienstag, den 26.Oktober 2010 in ihrem 114-seitigen Bericht mit dem Titel
“Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz”
Vorschläge vor, die sie “im Auftrag” des Bundesverteidigungsministers Karl Theodor zu Guttemberg seit Monaten “erarbeitet” hat, weil dieser angeblich wegen der Sparbefehle des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble dazu angehalten wurde, in vier Jahren 8,2 Milliarden Euro einzusparen.
Nachdem am kommenden Dienstag der Verteidigungsminister den Wehrbericht offiziell ausgehändigt bekommen haben wird, werden anschliessend die Obleute und der Verteidigungsausschuss des Bundestags über den Inhalt informiert.
Diese als “radikal” bezeichnete Reformanalyse ist zu einem guten Teil eine Ausrede, die der Öffentlichkeit verkauft wird, um davon abzulenken, dass innerhalb der NATO und der Europäischen Union ganz andere Dinge mit der deutschen Schlagkraft geplant und die schon längst festgelegt sind.
Das ganze scheinheilige Getue und Prozedere ist als ein gemeiner Versuch der Täuschung der zivilen gutmütigen Öffentlichkeit zu sehen, der vorgegauckelt wird, dass hier ein Prozess des guten Willens zum Zwecke der Kostenreduzierung im Verteidigungsministerium stattfinden würde.
Auf Biegen und Brechen wird die Bundeswehr für die nahe Zukunft auf eine Armee getrimmt, die vor allem eine Aufgabe haben wird – schnell, schlagkräftig und höchst effektiv im Ausland gegen unliebsame Mitspieler der Weltbühne eingesetzt zu werden.
Die “Kommandozentrale Bundesregierung” gibt die Befehle und das Bundesverteidigungsministerium hat diese ohne zu hinterfragen direkt umzusetzen. Ein den gesunden Menschenverstand ausgeschaltetes Parlament unter der gläsernen Reichstagskuppel ist hier als berechenbare Grösse vernachlässigbar, da es überwiegend aus lauter nicht ins Gewicht fallenden Nullen besteht – denn Null plus Null plus Null….. ist nun einmal nach der bisher erfahrenen Logik und den mathematischen Gesetzen gehorchend gleich Null. Besser wäre noch die Bezeichnung “Deutsches Absolutes Nullpunkt-Parlament”, denn der Verstand der Abgeordneten ist tief und fest eingefroren und die Herzen ohne jegliche Wärme und tot, da sie das kommende Leid eines bewaffneten Einsatzes mit ihrer Ignoranz nicht verhindern.
Zur Effizienz der Bundeswehrreform wird gehören, dass alle Stäbe der Streitkräfte an den verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik eliminiert werden und die stark reduzierte Führungsspitze unter direkter Kontrolle der Aufsicht Berlins stehen wird und so gegenteilige Ansichten schnell ermittelt und ausgeschaltet werden können. Weise bezeichnet das im „Bericht aus Berlin“ der ARD (Sendetermin Sonntag, 24.10., 18.30 Uhr) so:
“Ein Ministerium müsse der Logik folgen, dass es den politische Willen artikuliere. Und aus meiner Sicht braucht man höchstens die Hälfte der Menschen dazu. Diese verschiedenen Stäbe, die zum Teil die Informationen verfälschen und blockieren, die braucht es nicht.” (1)
Nach durchgesickerten Gerüchten aus Militärkreisen soll nach der Bundeswehrreform der Generalinspekteur als Generalsstabschef als höchster Amtsträger in der Militärhierarchie noch mehr gestärkt und dem zivilen Staatssekretär, oder auch zwei, gleichgestellt werden. Der beamtete Staatssekretär ist – entsprechend der Weimarer Tradition seit 1919 – der ständige Vertreter des Ministers und hat wie dieser ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seines Ressorts.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr und der ihm untergeordnete Führungsstab der Streitkräfte sind bisher dem Führungsstab des Heeres nur in Fragen der Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der Bundeswehr weisungsbefugt.
Die Inspekteure aller Teilstreitkräfte und ihre Stäbe werden voraussichtlich aus dem Ministerium geworfen und in nachgeordnete Bereiche ausgelagert werden. In der Bundeswehr soll es nur noch vier Einsatzkommandos geben.
Die Spezialkräfte im KSK und die Deutsch-Französische Brigade werden eine unabhängige Struktur und die Divisionen für Luftbewegliche und Spezielle Operationen sollen zusammengelegt werden.
Von einer „allgemeinen Verantwortungsdiffusion“, die eine „stringente Steuerung unmöglich“ mache und “gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behindern sich gegenseitig in Strukturen, die nicht erfolgsfähig sind“, heisst es in der Analyse. (2)
Laut Tagesschau wäre die einhellige Meinung dieser Experten, dass die Bundeswehr viel stärker auf die Erfordernisse des Einsatzes ausgerichtet werden muss.
Insgesamt habe “das Zivile sich dem Militärischen nachzuordnen”, sagte Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit, in einem Interview mit Medien der Bundeswehr nach Angaben der Stuttgarter Zeitung vom 23.Oktober. (3)
Eine derartige Aussage ist ein Fall für den Staatsanwalt, denn das würde gegen das Grundgesetz verstossen und einem Aufruf zu einer Diktatur ohne parlamentarischer Kontrolle durch eine hochrangige Amtsperson gleichzusetzen sein.
Die Reform der Bundeswehr könnte bald dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden.
Deutschland wird von niemanden bedroht, auch nicht die anderen europäischen Länder, die Russen nicht und ebenso wenig China oder die Vereinigten Staaten von Amerika. Nirgendwo auf der gesamten Welt hat unser Land einen Feind, der einen Angriff ausüben will.
Es ist die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, dass gewisse Kreise darauf hin arbeiten, die Armee erneut in Einsätze zu schicken. Um welche es sich dabei handeln wird, ist schon lange kein Geheimnis mehr, denn die “Wirtschaft” verlange gesicherte globale Handelswege und die Sicherung der Ressourcen, so die zahlreichen Kriegstreiber in den verschiedenen Gremien. Ressourcen, die ihnen nicht gehören und auf die sie keinerlei Anspruch haben, es sei denn, sie werden auf faire kaufmännische Art und Weise erworben und bezahlt.
Für Einsätze im Ausland braucht man genügend frische, junge Soldaten, die den Rücken noch krumm machen und keine alten versteiften Knacker, die ständig das Zipperlein plagt.
Angeblich soll das Verteidigungsministerium sparen – eine Farce:
Generalinspekteur Volker Wieker, General mit vier Sternen auf den Epauletten, hatte eine Truppenstärke von 163.500 Soldaten empfohlen.
Das sieht die NATO-deutsche Kriegsvorbereitungs-Strukturkommission aber ganz anders. Zwischen 180.000 und 190.000 Soldaten müssen es schon sein, um die Zahl der Soldaten, die für Einsätze auch tatsächlich verfügbar seien, deutlich zu erhöhen, so berichtete die Tagesschau über die Ansicht des Gremiums und dass auch das Bundesverteidigungministerium der Meinung ist, dass der
Wasserkopf an älterem Personal für Auslandseinsätze nicht mehr zu verwenden sei.
Das entsprechend in ein reiferes Alter gekommene und dadurch unbrauchbar gewordene “Humankapital” wird wahrlich entzückt sein das zu hören, immerhin wirkte an dieser Einschätzung auch ein grosser “Erfahrungsträger” mit, der in seinem zivilen Aufgabenbereich die gleichen Ansichten auf die Arbeitssuchenden übertragen dürfte und die ganze widerliche unsoziale Denkweise dieser Kreise offenbart.
„Es muss möglich sein, die Zahl der 7.000 Soldatinnen und Soldaten, die sich derzeit im Einsatz befinden, durchhaltefähig wenigstens zu verdoppeln.“
Dass bedeutet das Vorhaben, mindestens 14000 Soldaten im Ausland einzusetzen. Spätestens jetzt müssen verantwortungsbewusste Politiker und Bürger alles dafür tun, damit es nicht zu diesen Ambitionen kommt – es wäre eine Katastrophe für Deutschland, widerstandslos von einem kleinen Haufen Fanatikern mit der Rüstungs- und Teilen der Wirtschaftsindustrie im Rücken in den garantierten Abgrund dirigiert zu werden.
Die Kommission, die CDU, die FDP und wie nicht anders zu erwarten war, auch die SPD lehnen eine Verkleinerung auf 163000 Mann ab. Der Führungsstab der Streitkräfte teilte mit, dass 10.000 Mann mehr mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten werden.
Die Wehrpflicht soll nach dem Willen der Experten ausgesetzt und durch einen freiwilligen, bis zu 23 Monate währenden Dienst ersetzt werden. In diesem sollten sich Erwachsene für die Allgemeinheit engagieren können. Wer den freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr ableisten will, muss sich für mindestens 15 Monate verpflichten, um auch für Auslandseinsätze ausgebildet werden zu können, schrieb die Frankfurter Rundschau .
Als ziemlich sicher gilt in Berliner Verteidigungskreisen jedoch, dass es nach der Aussetzung der Wehrpflicht keine Musterung, sondern nur noch eine Erfassung der wehrpflichtigen jungen Männer geben wird. Damit stehen die 52 Kreiswehrersatzämter mit rund 4500 Dienstposten zur Disposition. Für möglich gehalten wird, dass an ihrer Stelle eine geringe Zahl von militärischen Assessmentcentern geschaffen wird, die die verbleibenden Aufgaben übernehmen. Als Alternative dazu wird gehandelt, dass die zehn Zentren für Nachwuchsgewinnung, die die Bundeswehr bereits hat, diese Aufgaben schultern, hiess es in der Stuttgarter Zeitung.
Quellen:
(1) http://www.tagesschau.de/inland/bundeswehr386.html
(2) http://www.fr-online.de/politik/ein-halbes-verteidigungsministerium-bitte/-/1472596/4770410/-/view/asFirstTeaser/-/index.html
(3) http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2681421_0_9223_-der-truppe-stehen-sieben-harte-jahre-bevor.html
Donnerstag, 21. Oktober 2010
Alles auf den Tisch, alle zur Demo
Von Parkschuetzer | 21.Oktober 2010 Radio Utopie
1. Großkundgebung gegen Stuttgart 21
Samstag, 23.10.2010, 15 Uhr, Bahnhof, Nordausgang
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 veranstaltet am Samstag, 23. Oktober 2010, um 15 Uhr vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs eine Großkundgebung unter dem Motto:
„Die Fakten auf den Tisch! Kein Stuttgart 21!“
Es sprechen Peter Conradi, der für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 an den Schlichtungsverhandlungen teilnimmt,
Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
und Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzenderder des Fahrgastverbands PRO BAHN.
Die Musik kommt von der Stuttgarter Band Sibirian Fastfood.
Die Moderation macht die Sopranistin Sarah Wegener.
2. Erster Faktencheck am Freitag dem 22. Oktober von 10:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus zum Thema „Leistungsfähigkeit der Bahnknoten Stuttgart 21“
Von Seiten des Aktionsbündnisses nehmen Teil: Brigitte Dahlbender, Werner Wölfle, Boris Palmer, Gangolf Stocker, Peter Conradi, Klaus Arnoldi, Hannes Rockenbauch und sieben geladene Experten.
Die Diskussion wird live Im Fernsehen von Phonix und SWR übertragen. Im Internet wird sie auf Fluegel.tv zu sehen sein. SWR cont.ra wird diese im Radio übertragen. Im Rathaus steht der große Sitzungsaal für eine öffentliche live Übertragung zur Verfügung.
Auf der Parkschützerseite wird es außerdem ein extra Forum zum Faktencheck geben, so dass die vielen tausend Parkschützer dem Aktionsbündnis mit Rat und Tadel auch während der Gespräche zu Seite stehen können.
3. SWR Hitparade
Wählen Sie unsere Hymne „Oben bleiben“ von Borna in die SWR 1 Hitparade. Hier der Link dazu: http://www1.swr.de/hitparade/swr1/bw/uebersicht.php?anz=2&nav_ds=0
4. fluegel.tv
Nachdem gestern bekannt geworden ist, dass sowohl der Gemeinschaftsfernsehsender Phoenix als auch der SWR die Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21 übertragen, hat sich der Internetsender fluegel.tv noch einmal um die Teilnahme bemüht. Mit Erfolg! fluegel.tv überträgt nun doch die Schlichtung ins Internet. Die Macher des Internetsenders wollen eine Übertragung mit eigener Kamera. Möglich ist bislang nur die Übertragung mit Hilfe des Signals von Phoenix.
5. Die 50. Montagsdemo am 25. Oktober
Es sprechen die SPD-Politikerin Hilde Mattheis und der Kabarettist Urban Priol. Das Aktionsbündnis ruft alle Bürger auf, zahlreich zu kommen und phantasievoll und entschlossen gegen das unsinnige Prestigeprojekt zu protestieren. Bitte mitbringen: kreative Plakate, Objekte, Kostüme, Verkleidungen, Musikinstrumente, Meisenflöten, etc.
6. Helfen Sie mit, spenden Sie
Unser Spendenkonto:
KTO 618052020
BLZ 60090700
Südwestbank
Kontoinhaber: BUND Regionalverband Stuttgart
Oben bleiben!
Gangolf Stocker
parkschuetzer.de – Wir schützen den Stuttgarter Schlossgarten!
1. Großkundgebung gegen Stuttgart 21
Samstag, 23.10.2010, 15 Uhr, Bahnhof, Nordausgang
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 veranstaltet am Samstag, 23. Oktober 2010, um 15 Uhr vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs eine Großkundgebung unter dem Motto:
„Die Fakten auf den Tisch! Kein Stuttgart 21!“
Es sprechen Peter Conradi, der für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 an den Schlichtungsverhandlungen teilnimmt,
Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
und Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzenderder des Fahrgastverbands PRO BAHN.
Die Musik kommt von der Stuttgarter Band Sibirian Fastfood.
Die Moderation macht die Sopranistin Sarah Wegener.
2. Erster Faktencheck am Freitag dem 22. Oktober von 10:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus zum Thema „Leistungsfähigkeit der Bahnknoten Stuttgart 21“
Von Seiten des Aktionsbündnisses nehmen Teil: Brigitte Dahlbender, Werner Wölfle, Boris Palmer, Gangolf Stocker, Peter Conradi, Klaus Arnoldi, Hannes Rockenbauch und sieben geladene Experten.
Die Diskussion wird live Im Fernsehen von Phonix und SWR übertragen. Im Internet wird sie auf Fluegel.tv zu sehen sein. SWR cont.ra wird diese im Radio übertragen. Im Rathaus steht der große Sitzungsaal für eine öffentliche live Übertragung zur Verfügung.
Auf der Parkschützerseite wird es außerdem ein extra Forum zum Faktencheck geben, so dass die vielen tausend Parkschützer dem Aktionsbündnis mit Rat und Tadel auch während der Gespräche zu Seite stehen können.
3. SWR Hitparade
Wählen Sie unsere Hymne „Oben bleiben“ von Borna in die SWR 1 Hitparade. Hier der Link dazu: http://www1.swr.de/hitparade/swr1/bw/uebersicht.php?anz=2&nav_ds=0
4. fluegel.tv
Nachdem gestern bekannt geworden ist, dass sowohl der Gemeinschaftsfernsehsender Phoenix als auch der SWR die Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21 übertragen, hat sich der Internetsender fluegel.tv noch einmal um die Teilnahme bemüht. Mit Erfolg! fluegel.tv überträgt nun doch die Schlichtung ins Internet. Die Macher des Internetsenders wollen eine Übertragung mit eigener Kamera. Möglich ist bislang nur die Übertragung mit Hilfe des Signals von Phoenix.
5. Die 50. Montagsdemo am 25. Oktober
Es sprechen die SPD-Politikerin Hilde Mattheis und der Kabarettist Urban Priol. Das Aktionsbündnis ruft alle Bürger auf, zahlreich zu kommen und phantasievoll und entschlossen gegen das unsinnige Prestigeprojekt zu protestieren. Bitte mitbringen: kreative Plakate, Objekte, Kostüme, Verkleidungen, Musikinstrumente, Meisenflöten, etc.
6. Helfen Sie mit, spenden Sie
Unser Spendenkonto:
KTO 618052020
BLZ 60090700
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Mittwoch, 20. Oktober 2010
Intrige in Stuttgart: Staatssender Phoenix soll Exklusivrechte an Liveübertragung der Schlichtung bekommen
Von Daniel Neun | 20.Oktober 2010 Radio Utopie
Im großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses tagt am Freitag, dem 22.Oktober um 10 Uhr die erste Verhandlungsrunde der Schlichtung zwischen Vertretern des Aktionsbündnisses gegen Programm “Stuttgart 21″ (S21) und den Betreibern von S21. Die Schlichtung tagt unter Leitung von Heiner Geißler. Nun soll entgegen allen Ankündigungen und Versprechungen die Schlichtung nicht live im Internet übertragen werden dürfen. Vielmehr sollen die Exklusivrechte für Film- und Tonaufnahmen an den Staatssender Phoenix gehen, der diese dann teuer an die Informationsindustrie weiter verkaufen kann und auch über Sendezeiten entscheidet. Der unabhängige Internetsender Flügel TV wiederum, der seit Monaten live, ehrenamtlich und kostenlos Bilder aus Stuttgart sendet, soll ausgebootet werden.
Entschieden wurde dies auf einem Treffen des “Exekutivkomitees” von S21-Betreibern und Aktionsbündnis unter Leitung von Heiner Geißler gestern Nachmittag. Informiert vom Ausschluß wurde Flügel TV von Hannes Rockenbauch, der nach eigenen Angaben bei der Abmachung des Exekutivkomitees zugunsten des SWR selbst nicht zugegen war. Anwesend waren dem Vernehmen nach bei dem Treffen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, des Verkehrsclub Deutschlands (VCD), sowie Gangolf Stocker, wie Rockenbauch für die Wählergruppe SÖS im Stuttgarter Stadtrat. Auf Vorschlag der S21-Betreiber seien auf dem Treffen des Exekutivkomitees Exklusivrechte für den “Südwestrundfunk” (SWR) ins Spiel gebracht worden. Auf Seiten des Aktionsbündnisses sei daraufhin Kritik geübt worden. Von der Schlichterseite sei dann der Vorschlag gemacht worden, die Exklusivrechte an Phönix zu vergeben. Darauf habe man sich dann bei dem Treffen geeinigt, hieß es. Der Staatssender Phönix wird durch ARD und ZDF betrieben. In Baden-Württemberg ist der zuständige ARD-Sender der SWR. Die Liveübertragung von Phönix zu übernehmen soll nur gegen entsprechende Bezahlung gestattet sein.
Robert Schrem, Gründer von Flügel TV, äußerte sich am gestrigen Abend auf Parkschützer.de (1) zu dem Beschluß des Exekutivkomitees, von dem er nur über Umwege erfuhr:
“fluegel.tv hat mit viel persönlichem Einsatz dem Widerstand gegen S21 eine bundesweite und vielbeachtete Bühne geschaffen. Wir wissen, dass fast die gesamte überregionale Presse über fluegel.tv die Ereignisse in Stuttgart verfolgt. Nun hätte sich für das Bündnis gegen S21 die vermutlich einmalige Gelegenheit ergeben unsere fluegel.tv Plattform noch relevanter zu machen in dem sie darauf bestehen, dass fluegel.tv alles live überträgt. Das hätte uns allen in Zukunft noch mehr Möglichkeit gegeben unsere eigenen Positionen in die Breite der Bevölkerung zu veröffentlichen, ohne von Institutionen wie dem SWR abhängig zu sein.
Statt dessen überträgt nun also der SWR exklusiv und wir alle schauen einfach nur zu. Mich erinnert das an den Abriss des Nordflügels und das Abholzen der Bäume: Wir stehen fassungslos vor einer Absperrung und werden Zeugen einer Demontage, können aber nicht in das Geschehen eingreifen.”
Neben der SÖS, dem VCD und den Grünen sind die Linke, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Gewerkschafter gegen Stuttgart 21, Leben in Stuttgart, Pro Bahn e.V., die Stiftung Architekturforum Baden Württemberg und die Parkschützer Mitglied im Aktionsbündnis gegen Programm S21. Da die S21-Betreiber unter Leitung der Landesregierung von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) einen vollständigen Stopp der Bauarbeiten während der Schlichtung abgelehnt haben, nehmen die Parkschützer als einziges Mitglied im Aktionsbündnis nicht an den Verhandlungen teil und sind dementsprechend auch nicht im Exekutivkomitee vertreten. (Die Parkschützer brechen das Programm, 15.Oktober)
Ob der unabhängige Internet-Sender Flügel TV nun in seinem Programm die Bevölkerung live und ohne Bezahlung über die Schlichtungsgespräche informieren darf, oder ob die Verhandlungen über diesen größten gesellschaftlichen Disput seit 20 Jahren nun auch noch ein Riesengeschäft für die Informationsindustrie wird, wird wesentlich von den Protesten derjenigen abhängen, um die es hier geht und die all dies überhaupt erst in Bewegung gesetzt haben:
Die Stuttgarter.
Quelle:
(1) http://www.parkschuetzer.de/statements/37382
letzte Korrektur: 12.45 Uhr
Im großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses tagt am Freitag, dem 22.Oktober um 10 Uhr die erste Verhandlungsrunde der Schlichtung zwischen Vertretern des Aktionsbündnisses gegen Programm “Stuttgart 21″ (S21) und den Betreibern von S21. Die Schlichtung tagt unter Leitung von Heiner Geißler. Nun soll entgegen allen Ankündigungen und Versprechungen die Schlichtung nicht live im Internet übertragen werden dürfen. Vielmehr sollen die Exklusivrechte für Film- und Tonaufnahmen an den Staatssender Phoenix gehen, der diese dann teuer an die Informationsindustrie weiter verkaufen kann und auch über Sendezeiten entscheidet. Der unabhängige Internetsender Flügel TV wiederum, der seit Monaten live, ehrenamtlich und kostenlos Bilder aus Stuttgart sendet, soll ausgebootet werden.
Entschieden wurde dies auf einem Treffen des “Exekutivkomitees” von S21-Betreibern und Aktionsbündnis unter Leitung von Heiner Geißler gestern Nachmittag. Informiert vom Ausschluß wurde Flügel TV von Hannes Rockenbauch, der nach eigenen Angaben bei der Abmachung des Exekutivkomitees zugunsten des SWR selbst nicht zugegen war. Anwesend waren dem Vernehmen nach bei dem Treffen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, des Verkehrsclub Deutschlands (VCD), sowie Gangolf Stocker, wie Rockenbauch für die Wählergruppe SÖS im Stuttgarter Stadtrat. Auf Vorschlag der S21-Betreiber seien auf dem Treffen des Exekutivkomitees Exklusivrechte für den “Südwestrundfunk” (SWR) ins Spiel gebracht worden. Auf Seiten des Aktionsbündnisses sei daraufhin Kritik geübt worden. Von der Schlichterseite sei dann der Vorschlag gemacht worden, die Exklusivrechte an Phönix zu vergeben. Darauf habe man sich dann bei dem Treffen geeinigt, hieß es. Der Staatssender Phönix wird durch ARD und ZDF betrieben. In Baden-Württemberg ist der zuständige ARD-Sender der SWR. Die Liveübertragung von Phönix zu übernehmen soll nur gegen entsprechende Bezahlung gestattet sein.
Robert Schrem, Gründer von Flügel TV, äußerte sich am gestrigen Abend auf Parkschützer.de (1) zu dem Beschluß des Exekutivkomitees, von dem er nur über Umwege erfuhr:
“fluegel.tv hat mit viel persönlichem Einsatz dem Widerstand gegen S21 eine bundesweite und vielbeachtete Bühne geschaffen. Wir wissen, dass fast die gesamte überregionale Presse über fluegel.tv die Ereignisse in Stuttgart verfolgt. Nun hätte sich für das Bündnis gegen S21 die vermutlich einmalige Gelegenheit ergeben unsere fluegel.tv Plattform noch relevanter zu machen in dem sie darauf bestehen, dass fluegel.tv alles live überträgt. Das hätte uns allen in Zukunft noch mehr Möglichkeit gegeben unsere eigenen Positionen in die Breite der Bevölkerung zu veröffentlichen, ohne von Institutionen wie dem SWR abhängig zu sein.
Statt dessen überträgt nun also der SWR exklusiv und wir alle schauen einfach nur zu. Mich erinnert das an den Abriss des Nordflügels und das Abholzen der Bäume: Wir stehen fassungslos vor einer Absperrung und werden Zeugen einer Demontage, können aber nicht in das Geschehen eingreifen.”
Neben der SÖS, dem VCD und den Grünen sind die Linke, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Gewerkschafter gegen Stuttgart 21, Leben in Stuttgart, Pro Bahn e.V., die Stiftung Architekturforum Baden Württemberg und die Parkschützer Mitglied im Aktionsbündnis gegen Programm S21. Da die S21-Betreiber unter Leitung der Landesregierung von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) einen vollständigen Stopp der Bauarbeiten während der Schlichtung abgelehnt haben, nehmen die Parkschützer als einziges Mitglied im Aktionsbündnis nicht an den Verhandlungen teil und sind dementsprechend auch nicht im Exekutivkomitee vertreten. (Die Parkschützer brechen das Programm, 15.Oktober)
Ob der unabhängige Internet-Sender Flügel TV nun in seinem Programm die Bevölkerung live und ohne Bezahlung über die Schlichtungsgespräche informieren darf, oder ob die Verhandlungen über diesen größten gesellschaftlichen Disput seit 20 Jahren nun auch noch ein Riesengeschäft für die Informationsindustrie wird, wird wesentlich von den Protesten derjenigen abhängen, um die es hier geht und die all dies überhaupt erst in Bewegung gesetzt haben:
Die Stuttgarter.
Quelle:
(1) http://www.parkschuetzer.de/statements/37382
letzte Korrektur: 12.45 Uhr
UNO: Folter grassiert weltweit trotz internationaler Konvention
Von petrapez | 20.Oktober 2010 Radio Utopie
Claudio Grossmann, der Vorsitzende des UNO-Ausschusses zur Überwachung der Umsetzung der Konvention gegen Folter aus dem Jahr 1984, sagte am 19.Oktober, dass in der Welt das Ziel der Abschaffung von Folter, grausame, erniedrigende und unmenschlicher Behandlung oder Strafen – zu denen ausser den körperlichen auch geistige, seelische gezählt werden – nicht erreicht worden und diese noch überall existent sind.
“Das absolute Verbot der Folter … ist in vielen Staaten noch keine Realität, die die Konvention ratifiziert haben”, sagte Grossman auf einer Pressekonferenz am Rande der Sitzungen mit den Leitern der Menschenrechtsorganisationen im UN-Hauptquartier in New York. (1)
“Folter besteht weiterhin fort”, sagte der Chef des Folterausschusses. “In unseren Berichten werden Sie sehen, dass wir Folter überall gefunden haben. Aber es gibt einen Unterschied zwischen einem isolierten Vorfall … (und) Folter als eine übliche Politik des Staates.”
Viele Länder müssen mehr tun, um das UNO-Abkommen auch anzuerkennen und dass “das Gesetz von ihnen ernst genommen werden muss.”
Die United Nations Convention Against Torture, die auch alle fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates – die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien unterzeichnet haben, verbietet Folter und dass diese unter keinen Umständen angewendet werden darf, auch nicht während des Krieges oder bei internen politischen Konflikten. Das Dokument verbietet auch die Abschiebung in Länder, in denen die Deportierten der Gefahr der Folter ausgesetzt sein können und untersagt den Einsatz von Folter, um Informationen in einem Gerichtsverfahren erlangen zu wollen.
Der Ausschuss gegen Folter trifft sich regelmässig in Genf und studiert jedes Jahr Berichte über ihre Umsetzung der Konvention aus Ländern, die das Übereinkommen unterschrieben haben.
Grossman sagte, dass rund 32 Länder der 147 Unterzeichner der insgesamt 192 UNO-Mitgliedsstaaten ihre Berichte für das Jahr 2010 nicht vorgelegt haben und dass es der Ausschuss “bedauert” hat, dass 64 der 147 Parteien die Zuständigkeit des Gremiums zur Untersuchung einzelner Foltervorwürfe zurückgewiesen haben. Einzelne Beschwerden sind jedoch ein “wichtiges Instrument” für die Bewertung der Umsetzung der Konvention, in denen die Opfer von Folter ihre Fälle vor die internationale Gemeinschaft bringen, sagte Grossman und nannte diese zu untersuchenden Vorwürfe des Missbrauchs “real-life situations”.
Der Ausschuss, der aus zehn unabhängigen Experten im Bereich der Menschenrechte besteht, hatte in diesem Jahr beschlossen, dass sich auch die Abschiebung von Personen in Länder, wo sie der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind, auf eine Verletzung der Konvention hinausläuft. Grossman sagte, dass diese Entscheidung getroffen wurde, weil die Konvention gegen Folter ein Fall der sich entwickelnden Rechtsprechung ist.
Claudio Grossman ist Dekan an der American University Washington für Rechtwissenschaften und Mitglied der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (Inter-American Commission on Human Rights) und sagte einmal, dass die Nationen beginnen, Ausnahmen zu der Vereinbarung zu suchen: “Es ist ein rutschiger Abhang, der so nicht beibehalten werden kann.” (2)
Quellen:
(1) http://www.kentucky.com/2010/10/19/1486640/torture-rampant-despite-international.html
(2) http://www.winnipegfreepress.com/world/breakingnews/head-of-un-expert-panel-on-torture-sees-lax-attitudes-lapses-everywhere-105281248.html
Claudio Grossmann, der Vorsitzende des UNO-Ausschusses zur Überwachung der Umsetzung der Konvention gegen Folter aus dem Jahr 1984, sagte am 19.Oktober, dass in der Welt das Ziel der Abschaffung von Folter, grausame, erniedrigende und unmenschlicher Behandlung oder Strafen – zu denen ausser den körperlichen auch geistige, seelische gezählt werden – nicht erreicht worden und diese noch überall existent sind.
“Das absolute Verbot der Folter … ist in vielen Staaten noch keine Realität, die die Konvention ratifiziert haben”, sagte Grossman auf einer Pressekonferenz am Rande der Sitzungen mit den Leitern der Menschenrechtsorganisationen im UN-Hauptquartier in New York. (1)
“Folter besteht weiterhin fort”, sagte der Chef des Folterausschusses. “In unseren Berichten werden Sie sehen, dass wir Folter überall gefunden haben. Aber es gibt einen Unterschied zwischen einem isolierten Vorfall … (und) Folter als eine übliche Politik des Staates.”
Viele Länder müssen mehr tun, um das UNO-Abkommen auch anzuerkennen und dass “das Gesetz von ihnen ernst genommen werden muss.”
Die United Nations Convention Against Torture, die auch alle fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates – die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien unterzeichnet haben, verbietet Folter und dass diese unter keinen Umständen angewendet werden darf, auch nicht während des Krieges oder bei internen politischen Konflikten. Das Dokument verbietet auch die Abschiebung in Länder, in denen die Deportierten der Gefahr der Folter ausgesetzt sein können und untersagt den Einsatz von Folter, um Informationen in einem Gerichtsverfahren erlangen zu wollen.
Der Ausschuss gegen Folter trifft sich regelmässig in Genf und studiert jedes Jahr Berichte über ihre Umsetzung der Konvention aus Ländern, die das Übereinkommen unterschrieben haben.
Grossman sagte, dass rund 32 Länder der 147 Unterzeichner der insgesamt 192 UNO-Mitgliedsstaaten ihre Berichte für das Jahr 2010 nicht vorgelegt haben und dass es der Ausschuss “bedauert” hat, dass 64 der 147 Parteien die Zuständigkeit des Gremiums zur Untersuchung einzelner Foltervorwürfe zurückgewiesen haben. Einzelne Beschwerden sind jedoch ein “wichtiges Instrument” für die Bewertung der Umsetzung der Konvention, in denen die Opfer von Folter ihre Fälle vor die internationale Gemeinschaft bringen, sagte Grossman und nannte diese zu untersuchenden Vorwürfe des Missbrauchs “real-life situations”.
Der Ausschuss, der aus zehn unabhängigen Experten im Bereich der Menschenrechte besteht, hatte in diesem Jahr beschlossen, dass sich auch die Abschiebung von Personen in Länder, wo sie der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt sind, auf eine Verletzung der Konvention hinausläuft. Grossman sagte, dass diese Entscheidung getroffen wurde, weil die Konvention gegen Folter ein Fall der sich entwickelnden Rechtsprechung ist.
Claudio Grossman ist Dekan an der American University Washington für Rechtwissenschaften und Mitglied der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (Inter-American Commission on Human Rights) und sagte einmal, dass die Nationen beginnen, Ausnahmen zu der Vereinbarung zu suchen: “Es ist ein rutschiger Abhang, der so nicht beibehalten werden kann.” (2)
Quellen:
(1) http://www.kentucky.com/2010/10/19/1486640/torture-rampant-despite-international.html
(2) http://www.winnipegfreepress.com/world/breakingnews/head-of-un-expert-panel-on-torture-sees-lax-attitudes-lapses-everywhere-105281248.html
Montag, 18. Oktober 2010
Interview mit Sybille Kleineke (Parkschützerin)
Volksbegehren zur Neuwahl des Landtags in Baden-Württemberg
UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Unser Politikblog TV sprach mit Sybille Kleineke über das geplante Volksbegehren zur Neuwahl des baden-württembergischen Landtags und die Gründe für das Volksbegehren. Es ging außerdem um die menschlichen und politischen Folgen des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010. Sie zeigte auch die Grenzen der Möglichkeiten des friedlichen zivilen Ungehorsams auf. Bei Stuttgart 21 geht es längst nicht mehr nur um ein überdimensioniertes Verkehrsprojekt, sondern noch viel mehr um den Umgang von Regierung und Parlamentariern mit dem Souverän (Volk).
Link zum Interview:
https://www.youtube.com/watch?v=npGiKQqiPcU&list=PL1C668BBD2B1BBAAD
Link zu den Parkschützern: www.parkschuetzer.org
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UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Unser Politikblog TV sprach mit Sybille Kleineke über das geplante Volksbegehren zur Neuwahl des baden-württembergischen Landtags und die Gründe für das Volksbegehren. Es ging außerdem um die menschlichen und politischen Folgen des Polizeieinsatzes vom 30.09.2010. Sie zeigte auch die Grenzen der Möglichkeiten des friedlichen zivilen Ungehorsams auf. Bei Stuttgart 21 geht es längst nicht mehr nur um ein überdimensioniertes Verkehrsprojekt, sondern noch viel mehr um den Umgang von Regierung und Parlamentariern mit dem Souverän (Volk).
Link zum Interview:
https://www.youtube.com/watch?v=npGiKQqiPcU&list=PL1C668BBD2B1BBAAD
Link zu den Parkschützern: www.parkschuetzer.org
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Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller über das EUGH-Urteil vom 14.10.2010
UNSER POLITIKBLOG | 18.Oktober 2010
Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaft-liche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Natur-schutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.
Link zum Hirtenzug: www.hirtenzug.eu
Link zum Anwalt: http://www.redeker.de/main-V2.php/de/anwalt/vita.php?anw=65
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Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaft-liche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Natur-schutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.
Link zum Hirtenzug: www.hirtenzug.eu
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