23. Juni.2011 | Unser Politikblog
Auf den offiziellen Seiten von Regierung und Parlament in Deutschland ist er immer noch nicht zu finden, von denen der Europäischen Union ganz zu schweigen – und das, obwohl der Europäische Rat heute, am 23.06.2011, auf seinem seinem Gipfel zum 23./24.06. 2011 diesen angenommen hat. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) scheut das Licht der Öffentlichkeit. Aus gutem Grund, denn er würde über die Eurozone ein dunkles Zeitalter der Entmachtung von Volk und Parlamenten bringen.
Gott sei Dank haben wir den lichtscheuen Vertragsentwurf am 10.06.2011 in den Tiefen des Internets gefunden, z. B. auf den Nachdenkseiten.
Und seit nun knapp zwei Wochen befindet er sich auch auf unserer Seite Bürgerrechte Menschenrechte.
Schaut man sich den Link auf den Nachdenkseiten genau an, dann entdeckt man dort das Datum 20.05.2011. An dem Tag fand ein EU-Gipfeltreffen statt. In den offiziellen Schlussfolgerungen (eine Art Ergebnisprotokoll für die Öffentlichkeit zu den EU-Gipfeltreffen) sucht man jedoch vergebens nach der Aussage, dass dort der ESM-Vertragsentwurf vorgestellt worden sei. Und doch dürfte es so gewesen sein. Denn auf dem Gipfel vom 24./25.03.2011 einigten sich die Regierungschefs der EU auf die „Merkmale des künftigen Mechanismus“, also was der ESM-Vertrag beinhalten sollte, und veröffentlichten diese auch.
Aus dem Artikel „Die Zukunft der Europäischen Währungsunion – 16 Fragen und Antworten“ auf der Webseite des deutschen Bundesfinanzministeriums erfahren wir, dass auf EU-Ebene über den ESM-Vertrag Ende Juni 2011 beschlossen werden solle (also offensichtlich auf dem Gipfel am 23.+24.06.2011). Aber selbst am 23.06.2011, am Tag der Beschlussfassung durch den Europäischen Rat, verdeckt die inzwischen auf der Webseite des Europäischen Rats veröffentlichte Tagesordnung mehr, als sie transparent macht.
Denn zu den wichtigsten Punkten incl. des ESM werden nur Aktenzeichen genannt von Dokumenten, welche bei Eingabe der jeweiligen Aktenzeichen in die Internetsuchmaschinen aber nirgendwo zu finden sind. Und das, obwohl offensichtlich der ESM auf der Tagesordnung gestanden hat, sich also hinter einem der genannten Aktenzeichen verborgen hat, denn heute schon hat die österreichische Zeitung Der Standard den Beschluss des ESM verkündet!
Zu einer Demokratie gehört ein erhebliches Maß an diskursiver Entfaltung in der Öffentlichkeit, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Das findet sich im Lissabonurteil bzgl. der Auslegung des unantastbaren (Rn. 216 Lissabonurteil) Demokratieprinzips und im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte (Leitsatz 3). Aber auch aus Sicht der EU ist die Transparenz aller Organe der EU in Art. 15 Abs. 3 AEUV und in Art. 42 EU-Grundrechtecharta normiert; dem wird die Heimlichtuerei um den heutigen Beschluss über den ESM in keiner Weise gerecht. Art. 42 EU-Grundrechtecharta normiert ausdrücklich das Recht auf den Zugang zu allen EU-Dokumenten, soweit dies im EU-Recht nicht ausdrücklich untersagt ist.
Hat der Europäische Rat Angst vor den Völkern Europas ? Die in Spanien, Griechenland, Frankreich, Irland, Portugal und inzwischen sogar in dem als fernsehsüchtig geltenden Deutschland in immer größeren Zahlen auf die Straße gehen? In so großen Zahlen und so großer wahrnehmungsmäßiger Präsenz und zugleich einer solchen Kombination aus gandhihafter Friedfertigkeit und unbeugsamem Willen zum Recht, dass selbst Agents Provocateurs reihenweise aus der Menge herausgegriffen und der Polizei überstellt werden, und sich schon namhafte Polizeigewerkschafter ausdrücklich weigern, zur Unterdrückung des eigenen Volkes mißbraucht zu werden? Wird ihnen allmählich bewusst, dass die Bilderberger, das Weltwirtschaftsforum,und wie sie alle heißen, gar nicht der Souverän sind, sondern das Volk? In Deutschland gibt es auch den Reihen des Volkes sogar schon einen fertigen
Gesetzentwurf, um den überforderten Parlamentariern durch Volksabstimmungen beizustehen.