EU-Kommission und EU-Lobby versuchen der deutschen Öffentlichkeit eine verschärfte Direktive der Vorratsdatenspeicherung als vermeintlich notwendige Reaktion auf das Bomben-Attentat in Oslo und Massenmord auf der Insel Utoya am 22.Juli zu verkaufen. Diese soll u.a. auch die Sperrung von Internet-Seiten und deren Löschung ermöglichen. Derweil hat sich nun heraus gestellt, daß der norwegische Polizei-Geheimdienst PST sich nach eigenen Angaben bereits im März Zugang zum Telefon und Internet-Verkehr vom mutmasslichen alleinigen Attentäter verschaffte, den er auf einer Beobachtungsliste (“watch list”) führte.
Zur Zeit entwerfen unbekannte Bürokraten der “Europäischen Union” und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström eine neue Fassung der 2006 erlassenen Direktive (Richtlinie) für die allgemeine anlasslose Speicherung aller informellen Verkehrsdaten der Bevölkerungen in allen EU-Mitgliedsstaaten, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Richtlinie war seinerzeit nicht durch einen Beschluss des Obersten EU-Rates, dem “Europäischen Rat” der Staats- und Regierungsleiter zustande gekommen, sondern lediglich durch einen Beschluss einen der neun untergeordneten Ministerräte (“Rat der Europäischen Union”), dem Rat der Innen- und Justizminister und auch nicht einstimmig. Die Innen- und Justizminister von Irland und der Slowakei stimmten gegen die Direktive. Bis heute ist damit umstritten, ob dieser erste Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung selbst nach EU-Recht überhaupt legal war.
ALARMZUSTAND NR.1, DIREKTIVE NR.1.
Umsetzungsgesetze dieser Richtlinie, welche die Parlamente in den souveränen Mitgliedsstaaten beschlossen, wurden in Tschechien, Deutschland und Rumänien durch die Verfassungsgerichte aufgehoben. Das rumänische Verfassungsgericht entschied zudem, daß die anlasslose Massenspeicherung der Daten der gesamten Bevölkerung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Das deutsche Verfassungsgericht ist bei seiner Aufhebung auf diesen Punkt nicht eingegangen. Schweden hat die Direktive erst gar nicht umgesetzt.
Am 15.April dieses Jahres nun vermeldete selbst EU-Kommissarin Cecilia Malmström, deren Amt “für Inneres” in der EU erst seit Februar 2010 existiert, in der Presse große Zweifel an, ob die seinerzeit 2006 durch den Ministerrat der Innen- und Justizminister beschlossene Direktive zur internationalen Vorratsdatenspeicherung in allen EU-Mitgliedsländern denn tatsächlich so angemessen und notwendig gewesen sei. Der Rahmen, in dem sich Strafverfolger ohne Strafen Zugang zu den gesammelten Daten beschaffen können, sei doch etwas zu groß geraten.
EU-Innenkommissarin Malmström am 15.April:
“Ich glaube, dass die derzeitige Richtlinie den Regierungen zu viel Spielraum bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gibt. Auch lässt sie zu viel Raum für die Aufbewahrung und den Umgang der Telekommunikationsanbieter mit den Daten.”Was die EU-Innenkommissarin damit meinte, aber nicht sagte: in Frankreich umfaßt der “Vorratsdatenspeicherung” genannte kollektive staatliche Raub von Persondaten nicht nur alle vollständigen Namen, Pseudonyme, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zeitabläufe der Nutzung des Weltinformationsnetzes, sondern auch die Passwörter aller Staatsbürger. Sogar Google und Facebook klagen derzeit gegen die von der Sarkozy-Regierung erlassene Verfügung vor dem französischen Verwaltungsgericht.
Malmström erinnerte sich an die Umstände, unter denen die 2006 in Kraft getretene Direktive (der das EU-Parlament bereits 2005 zugestimmt hatte) überhaupt beschlossen worden war:
„Die EU befand sich nach den Terrorangriffen in Madrid 2004 und in London 2005 im Alarmzustand. Es herrschte das dringende Bedürfnis, die Regeln zu harmonisieren, damit notwendige Beweismittel für Ermittlung und Verfolgung abrufbar wurden.“EU-Kommissarin Malmström verlautbarte, dass eine seit 2009 laufende Prüfung der Vorratsdatenspeicherungs-Direktive zu einer negativen Einschätzung gekommen sei und kündigte an, erst Ende 2011 eine neue EU-Direktive zurVorratsdatenspeicherung vorzulegen. (2.Mai, Wie der Apparat versucht seinen deutschen Patriot Act zu retten)
Der Öffentlichkeit drängen sich nun nicht nur eine Parallele, sondern die selben alten “Beschützer” auf.