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Pressereferent FIAN Deutschland e.V
Köln, 18. Januar 2013. Die Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften kommen beim heute in Berlin angelaufenen „Global Forum for Food and Agriculture“ (GFFA) im Rahmen der Grünen Woche zu kurz – davor warnt die Menschenrechtsorganisation FIAN. Bezeichnenderweise finden sich auf dem Internationalen GFFA-Podium am Samstag kein einziger Vertreter kleinbäuerlicher Gemeinschaften, dafür aber mit Jürgen Fitschen von der Deutschen Bank und Peter Brabeck-Letmathe, Präsident des Verwaltungsrats von Nestlé, Menschen, deren Unternehmen immer wieder im Zusammenhang mit Landraub beziehungsweise Water Grabbing und unfairen Handelsbedingungen genannt werden.
Investitionen von Agrarkonzernen in Entwicklungsländern sollten nicht mit Hungerbekämpfung gleichgesetzt werden: Sie führen im Gegenteil oftmals zu Vertreibung und Verarmung ländlicher Bevölkerungen. FIAN fordert daher Landwirtschaftsministerin Aigner auf, die Zusammenarbeit mit kleinbäuerlichen Gemeinschaften in den Fokus zu stellen.
Unternehmen des Agrobusiness investieren nur dann in Land, wenn ihnen Rechtssicherheit garantiert wird. Viele Entwicklungsländer führen daher formale Landtitel ein, deren Registrierung teuer ist. „Das hat verheerende Auswirkungen auf kleinbäuerliche Gemeinden, deren traditionell informellen Landrechte häufig ignoriert werden“, erläutert Gertrud Falk, FIAN-Referentin für die Rechte kleinbäuerlicher Gemeinschaften. Auf der Strecke bleiben Menschen, die zum Teil seit vielen Generationen über traditionelle Landrechte verfügen. Beim Erwerb formaler Landtitel kommen vor allem Kleinbäuerinnen zu kurz. Denn zusätzlich zu fehlender gesellschaftlicher Macht fehlt ihnen oft das Geld, um Land zu kaufen.
Das immer wieder vorgetragene Argument, wonach Investitionen in die industrielle Landwirtschaft Arbeitsplätze und Einkommen schaffen würden, stimmt so nicht: „Wenn Kleinbauernfamilien von ihrem Land vertrieben werden, um Plantagen Platz zu machen, ist ihr Einkommen durch Lohnarbeit meist geringer als durch selbstständige Landwirtschaft“, sagt Falk. Bäuerinnen, die für die Ernährung ihrer Familien zuständig sind, sind besonders betroffen: Sie verdienen auf den Plantagen meist weniger als Männer.
Auch die Einführung industriellen Saatguts kommt kleinbäuerlichen Gemeinschaften in Entwicklungsländern nicht nur wegen der hohen Preise teuer zu stehen. Häufig ist diese Saatgut nicht so gut an das jeweilige Klima und die Böden des Globalen Südens angepasst wie traditionelle Saaten. Die versprochenen höheren Erträge werden nur mithilfe von Pestiziden erzielt, die wiederum teuer erkauft werden müssen – ein Teufelskreis.
Besonders fatal ist das Verbot der kostenlosen Nutzung von traditionellem Saatgut, wie es zum Beispiel die Länderstrategie für Mosambik der Neuen Allianz für Ernährungssicherung der G8-Staaten parallel zur Einführung von neuem Saatgut vorsieht.
„Viel dringender als Investitionen brauchen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern daher Rechte, die sie gegen die rücksichtslosen Interessen von Agrarkonzernen schützen“, erläutert Falk. „Deshalb fordert FIAN von der Bundesregierung, dass sie die Erarbeitung der Erklärung für die Rechte von kleinbäuerlichen Gemeinschaften und ländlicher Bevölkerung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstützt.“
Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24. September 2012 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt. Die Bundesrepublik sprach sich explizit gegen einen Rechtsschutz kleinbäuerlicher Gemeinschaften aus.
Weitere Informationen: www.kleinbauernrechte-jetzt.de