Interview mit
Werner Rügemer zu TTIP am 24.04.2014 in Sendung „Macht und
Menschenrechte“ ab 19.00 Uhr auf Jungle Drum Radio
Unser Politikblog | 22.04.2014
Jungle Drum Radio(c) |
Heute
beschäftigen wir uns zuerst im Interview mit Werner Rügemer erneut
mit der „Transatlantischen Union“ (TTIP), einem geplanten
umfassenden Freihandelsvertrag zwischen USA und Europäischer Union.
Davon ist bisher u. a. das Verhandlungsmandat der EU-Kommission
bekannt. Unüberschaubare Haushaltsrisiken würde die geplanten
Investitionsschutzklagen vor intransparenten internationalen
Privatgerichten bringen, durch welche die Steuerzahler für
entgangene Gewinnerwartungen bezahlen müssten, Die zu erwartenden
hohen Entschädigungszahlungen würden außerdem auch als
Druckmittel dienen würden zur Änderung von Gesetzen, welche
Konzerngewinne schmälern, was Gesetze zum Schutz von Umwelt,
Verbrauchern und Nichtrauchern ins Visier rücken dürfte. TTIP
würde außerdem (Tz. 25 ff. des Verhandlungsmandats) zur
regelmäßigen Überprüfung und zum Abbau von nicht für notwendig
befundenen Vorschriften, welche man als nicht-tariffäre
Handelshemmnisse ansehen könnte, zwingen, was auch die Bereiche
Gesundheit, Umwelt, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerrechte und
Sicherheit nicht grundsätzlich ausnehmen würde.
Laut
Tz. 25 des Verhandlungsmandats sollen die Vorschriften des
SPS-Abkommens der Welthandelsorganisation WTO maßgeblich sein für
Fragen der Pflanzengesundheit. Es geht darum, dass die EU und ihre
Mitgliedsstaaten den Import von genmanipulierten Pflanzen aus den USA
dann nur noch insoweit verweigern können sollen, wie sie die
Gesundheitsschädlichkeit der jeweiligen genmanipulierten Sorte
beweisen können. Das steht im Gegensatz zum Vorsorgeprinzip des
Biosafety-Protokolls, wonach man alle Importe genmanipulierter
Pflanzen verweigern kann, deren Ungefährlichkeit noch nicht bewiesen
ist. Und es steht auch im Gegensatz zu den universellen
Menschenrechten auf Nahrung und auf Gesundheit (Art. 11 und 12
Uno-Sozialpakt).
Mit
TTIP will die EU-Kommission auch die transatlantische Marktöffnung
für alle Leistungen der Daseinsvorsorge und auch die hoheitlichen
Leistungen, welche bereits im Wettbewerb erbracht werden (Tz. 19+20
des Verhandlungsmandats); man betrachte dabei das Zusammenwirken mit
der Privatisierung von Daseinsvorsorge und hoheitlichen Einrichtungen
in den Staaten der Eurozone durch das Staateninsolvenzverfahren des
ESM (Art. 12 ESMV i. V. m. §§4a – 4k Bundesschuldenwesengesetz).
An
dieser Stelle finden Sie die Sendung https://www.youtube.com/watch?v=SUqG8HSkqjE