Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Sonntag, 30. September 2018

Die 99 % - Bewegung - die neue Occupy-Bewegung ?


Macht und Menschenrechte – Interview vom 20.09.2018 mit Olav Müller

Unser Politikblog | 30.09.2018

Die 99 % - Bewegung ist in 2018 von Olav Müller gestartet worden. Sie ist inspiriert von der Occupy-Bewegung und will wie diese dazu beitragen, die Interessen des größten Teils der Menschheit gegenüber der Finanzelite zu schützen.
Aufklärung, Vernetzung und Gedankenaustausch stehen bisher im Mittelpunkt. Zu den Themen gehören u. a. Sensibilisierung gegenüber Meinungsmanipulation, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit, Frieden, Völkerverständigung und der Dialog innerhalb der deutschen Gesellschaft.
Die 99% - Bewegung hat ein 10 – Punkte – Programm zur Lösung der Fluchtursachen und hat eine Kundgebung für Völkerverständigung gemacht.

Samstag, 15. September 2018

Volker Reusing im „Macht und Menschenrechte“ Talk mit Freemann (Alles Schall und Rauch) zur Lage in Syrien - IGH-Gutachten statt globale Eskalation!


Unser Politikblog | 14.09.2018

Am 13.09.2018 sprachen Volker Reusing (Unser Politikblog) und Freeman (Alles Schall und Rauch) über die Lage in Syrien und deren Eskalationsgefahr zum Weltkrieg.


In der Sendung wird erläutert, dass die steigende Eskalationsgehr am 21.08.2018 begonnen hat, als Ihre Exzellenzen, die Regierungschefs von USA, Großbritannien und Frankreich, mit Luftangriffen auf Syrien gedroht haben für den Fall eines neuen Chemiewaffen-Zwischenfalls in Idlib. Die Haltung, bereits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen andere Staaten am Uno-Sicherheitsrat vorbei anzugreifen, beruht auf der in 1992 mit der Studie „Self-Determination in the New World Order“ des Think Tanks „Carnegie Endowment for International Peace“ geschaffenen Ideologie der „humanitären Intervention“.
Inzwischen drohen die USA zusätzlich mit Luftangriffen gegen Syrien bereits für den Fall einer syrischen Bodenoffensive auf Idlib.

Und laut Berichten u. a. von russischen und iranischen Medien haben die Propagandaorganisation „Weißhelme“ und Dschihadisten nicht nur entsprechende Chemikalien an verschiedene Orte vor allem in der Provinz Idlib gebracht, sondern auch bereits Filmaufnahmen dazu gemacht.

Idlib ist die letzte Provinz Syriens, in der es noch eine größere Zahl von Dschihadisten gibt. Freeman hat darauf hingewiesen, dass Zehntausende Dschihadisten von dort nicht einfach abziehen können, ohne dass klar ist, wohin sie gehen sollen. Welches Land will so viele schlecht bezahlte und fanatisierte Söldner bei sich aufnehmen, oder hat auch nur ein Konzept, wie diese resozialisiert werden können?


Volker Reusings Vorschlag für die Entschärfung wenigstens der Weltkriegsgefahr ist, ein IGH-Gutachten in Auftrag zu geben zu folgender Frage:

In how far would airstrikes by the USA, by Great Britain, and by France against Syria in the case of a chemical weapon incident in Syria violate the prohibition of aggressive war (art. 2 par. 4 UN Charter), the preeminence of the UN Charter (art. 103 UN Charter), the responsibilities of the UN Security Council (Chapter VII UN Charter), and the prohibition of the instrumentalization of the human rights against the UN Charter (art. 29 no. 3 Universal Declaration of Human Rights)?“
(„Inwieweit würden Luftangriffe durch die USA, Großbritannien und Frankreich gegen Syrien im Fall eines Chemiewaffen-Zwischenfalls in Syrien das Angriffskriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta), den Vorranganspruch der Uno-Charta (Art. 103 UN Charta), die Zuständigkeiten des Uno-Sicherheitsrats (Kapitel VII Uno-Charta) und das Verbot der Instrumentalisierung der Menschenrechte gegen die Uno-Charta (Art. 29 Nr. 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) verletzen?“)

Solch ein IGH-Gutachten in Auftrag geben kann die Uno-Vollversammlung mit einfacher Mehrheit (Art. 18, Art. 96 Uno-Charta). Dafür muss dies die Regierung mindestens eines der über 190 Staaten gegenüber der Uno-Vollversammlung beantragen.
Angesichts der Vielzahl von Staaten, welche den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen haben, müsste es doch möglich sein, einen Staat zu finden, welcher den dafür notwendien Antrag stellt.

Sonntag, 9. September 2018

Veranstaltung auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn zum 70-jährigen Jubiläum des Parlamentarischen Rats


Unser Politikblog | 09.09.2018

Am 01.09.2018 hat auf dem Platz der Vereinten Nationen in Bonn eine Kundgebung zur Ehrung des 70. Jahrestags des Parlamentarischen Rats und für demokratische Kontrolle und Transparenz insbesondere beim Bundesverfassungsgericht stattgefunden.

 Platz der Vereinten Nationen in Bonn vor der Veranstaltung


Die Menschenrechtsaktivistin Sarah Luzia Hassel-Reusing hat die Veranstaltung angemeldet gehabt. Sie und ihr Ehemann Volker Reusing sind u. a. bekannt durch Unser Politikblog, durch ihren menschenrechtlichen Einsatz für zwischengeschlechtliche Menschen, gegen Genmanipulation in der Landwirtschaft und gegen die Schaffung eines globalen Staateninsolvenzverfahrens, sowie durch ihre Verfassungsbeschwerden zum Lissabon-Vertrag, zu EFSF, ESM, Fiskalpakt und „kleiner Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV), zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr und zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Redner und Teilnehmer der Veranstaltung kamen aus einem breiten politischen und weltanschaulichen demokratischen Spektrum, darunter Menschen aus der Flüchtlingshilfe ebenso wie solche, die sich gegen die Zunahme der Gewalt in unserem Land engagieren. Weitere Zuhörer kamen später zeitweilig im Laufe der Veranstaltung hinzu, darunter Besucher des nahe gelegenen Hotels und des am Abend stattfindenden Beethoven-Konzerts. Außerdem waren diesmal, insbesondere während der ersten Reden, weitere Journalisten anwesend.
Anders als bei der ersten Veranstaltung am 23.05.2018, wo für die verteilten Grundgesetze in arabischer Sprache ein reges Interesse bestand, waren diesmal so gut wie keine Menschen mit erkennbarem Migrationshintergrund dabei.

Eingangs bedankte sich Volker Reusing bei der Polizei für deren vorbildliche Vorkehrungen zur Sicherheit dieser Veranstaltung sowie einer weiteren Kundgebung am anderen Ende des Platzes, welche ebenfalls auf anti-faschistischer Grundlage stattfand. Volker Reusing äußerte die Einschätzung, dass Leute wie seine Frau und er bei den Nazis mit Sicherheit im KZ gelandet wären. Er erläuterte, dass die Symbolik mit den weißen Rosen, im Gedenken an den Parlamentarischen Rat, bewusst gewählt sei in Anlehnung an die Geschwister Scholl, die sich im Zeichen der weißen Rose aus einem aufgeklärten christlich-humanistischen Bewusstsein schützend vor die Weimarer Reichsverfassung gestellt haben. Im Zeichen der gleichen Zivilcourage stelle sich die Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ entschlossen, friedlich und rechtsstaatlich schützend vor unser Grundgesetz.


Danach ging es um die Forderungen des Gesetzentwurfs mit Petition „Stoppt den Grundrechtsboykott“, denn der wichtigste Schritt zur Ehrung des Parlamentarischen Rats sei es, das von diesem geschaffene Grundgesetz auch anzuwenden. Dem Gesetzentwurf gehe es darum, durch Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Strafgesetzbuchs und des Grundgesetzes lückenlos alle „Schlupflöcher“ zu schließen, mit welchen es heute de facto noch möglich sei, sich intransparent selektiv vor der Behandlung gültiger Verfassungsbeschwerden zu drücken. Als mit Abstand wichtigsten Inhalt des Gesetzentwurfs hob Volker Reusing die Streichung des §93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG hervor, welcher seit 1993 Nichtannahmen von Verfassungsbeschwerden intransparent ohne Begründung ermögliche. Außerdem geht es u. a. um eine unmissverständlichere Formulierung der Befangenheitsvorschriften, um die Volkswahl der Verfassungsrichter, um die Untersagung aller bezahlten Nebentätigkeiten und um die Einführung einer expliziten Strafbewehrung gegen die Mitentscheidung über gegen einen selbst gerichtete Befangenheitsanträge.


Sodann folgte ein kurzer Ausschnitt aus der Zeitleiste „Beobachtungen – Der Parlamentarische Rat 1948 / 1949“ der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, auf dem Weg vom Tag der Befreiung vom Naziregime bis zum Beginn des Parlamentarischen Rats. Die darin vertretenen Parteien (SPD, CDU, CSU, FDP, Zentrum, KPD und DP) und deren Sitzverteilung wurden benannt. Volker Reusing betonte, dass diese insgesamt einen sehr breiten Teil des damaligen demokratischen Spektrums von weit links bis weit rechts vertraten, dass sie alle wertvolle Beiträge zur Entstehung des Grundgesetzes geleistet haben, und dass sie alle zumindest den Grundkonsens gehabt haben, dass es nie wieder eine Naziherrschaft geben darf.
Der Redner erläuterte, dass das Grundgesetz in einer angespannten Situation geschaffen worden sei während der Zeit der Berlin-Blockade, und dass es damals einen Wettlauf gegeben habe zwischen der Schaffung des Grundgesetzes für die drei westlichen Besatzungszonen und dem Projekt einer gesamtdeutschen Verfassung mit mehr kommunistischen Inhalten. Die KPD habe damals primär versucht, das ihrer Anschauung näher stehende Projekt durchzusetzen, aber auch Inhalte ins Grundgesetz einzubringen.

Einige Abgeordnete des Parlamentarischen Rats wurden besonders lobend und ehrend hervorgehoben. Darunter ist Dr. Thomas Dehler (FDP), auf den die Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) zurückgeht, welche die entscheidende Antwort des Grundgesetzes auf die schrecklichen Erfahrungen mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis und dessen Folgen sei. Die KPD wurde für ihren Antrag auf die Einfügung eines Art. 2a GG mit den Grundrechten auf Nahrung, Kleidung und Wohnung gelobt. Positiv hervorgehoben wurden auch die Versuche des Zentrums, mehr soziale Grundrechte sowie ein Grundrecht auf Volksabstimmungen ins Grundgesetz aufzunehmen. Ebenfalls gewürdigt wurde die Initiative des SPD-Abgeordneten Walter Menzel, Volksabstimmungen auch zur Abwahl der Abgeordneten zu ermöglichen. Gedacht wurde auch Dr. Elisabeth Selbert und Friederike Nadig, den beiden SPD-Abgeordneten, die durchgesetzt haben, dass im Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG die Gleichberechtigung von Mann und Frau besonders hervorhoben ist.
Außerdem zählte er die Grundrechte des Grundgesetzes und die in Deutschland gültigen internationalen Menschenrechtsquellen auf und sprach über die wehrhafte Demokratie.

Iris Swoboda hielt eine leidenschaftliche Rede zur Menschenwürde des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1 GG). Sie erläuterte, warum diese ist etwas ganz besonderes ist, auch im Vergleich zu den verfassungsmäßigen Ordnungen der anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie im Vergleich zu den Menschenrechtsssystemen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des Europarats.
Emotional und bewegend waren ihre Beispiele, was zur Menschenwürde gehört, und wie die Würde von Frauen in Deutschland verletzt werde. Eindringlich war ihr Aufruf, dass der Staat, seinem Gewaltmonopol zum Schutze der Frauen gerecht werden müsse. Sie forderte, das Bildungsdefizit in Deutschland hinsichtlich Grundgesetz und Menschenrechten, das bei Deutschen und Ausländern, bei schon länger hier lebenden Menschen und bei Neuankömmlingen bestehe, zu schließen.



Marcel Wojnarowicz erläuterte niedrigschwellig die Bedeutung des Grundgesetzes für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Er kritisierte die Praxis der Nichtannahmen, die mangelnde Gleichbehandlung unterschiedlich prominenter Kläger und die heute noch gesetzlich erlaubte Möglichkeit von Verfassungsrichtern, einer bezahlten Nebentätigkeit an der Uni nachzugehen. Außerdem beleuchtete er am Beispiel einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Leipzig zur Steuerung bewaffneter Drohnen von der US-Luftwaffenbasis in Ramstein aus, dass durch Gerichte die Voraussetzung der persönlichen Betroffenheit durch die Gerichte bisweilen zu eng auslegt werde.



Samstag, 8. September 2018

Again increasing risk of escalation to nuclear war in Syria - „humanitarian intervention“ must be tried at The Hague !


(with the request for publication)

Unser Politikblog | 08.09.2018

Statement by a former constitutional plaintiff
by: Sarah Luzia Hassel-Reusing

Again an escalation in Syria to nuclear war is threatening because of a false flag chemical weapon attack, which is presumably in preparation. The ideology behind that would already have been outlawed, if we had a completely functioning rule of the law.


The ideology behind the „humanitarian intervention“
The ideology of the „humanitarian intervention“ originates from the study „Self-Determination in the New World Order“ by the think tank „Carnegie Endowment for International Peace“ of the year 1992.
The study „Self-Determination in the New World Order“ aims at more interventions incl. military interventions by the USA and its allies, disattracting from the legal limits, which are set by the sovereignty of the states (art. 2 par. 1 UN Charter), by the prohibition of aggressive war (art. 2 par. 4 UN Charter), by the prohibition of interference into inner affairs (art. 2 par. 7 UN Charter), and by art. 29 no. 3 UDHR, which prohibits, in order to serve peace, the instrumentalization of the universal huamn rights against the UN Charter. For this purpose, the think tank refers to the right of the peoples to self-determination (art. 1 Uno Social Pact, art. 1 UN Civil Pact, art. 1 no. 2 UN Charter) and ignores the UN General Assemlby resolution 2625 of the 24.10.1970 on principles under international law regarding friendly relations and cooperation between the states, which has already regulated the area of tension between the right of the peoples to self-determination and the sovereignty of the states. For the purpose of its concept, the study the term „people“ to any group, which objectively or (according to the opinion of its members) subjectively is different from others regarding ethnic, linguistic, religious, or cultural ties (p.47+48). It differentiates self-determination movements (p. 49-52) between anti-colonial, sub-state (strife for autonomy or separatism), trans-state (separatism affecting the territories of several states), self-determination of dispersed peoples, Indigenous self-determination, and representative self-determination (for more representative democracy).
The study recommends to the USA as possible ways of action (p. 73), a) to remain neutral, b) to support the government of the other state against the strifes for self-determination, c) to convince the government of the other state to approach the self-determination movement, d) to grant to the self-determination movement a certain amount of recognition, e) to support territorial autonomy, or f) to support secession combined with conditions imposed by the USA for the recognition of the new state and of its government.
The study recommends, that the USA even should not shy away from such self-determination movements, which apply violence against a suppressive government (p. 79), and that it was not necessary to demand any proof, that the government has already resorted to violence.
It also says, that, for the purpose of prevention of civil wars, it could be compelling to recognize secession movements as governments and to lobby internationally for the recognition of their secession (p. 80).
Regarding the support to states coming into existence, the study recommends to differentiate, if one recognizes the new state and its governments, or, in a first step, only one of the both (p. 83). It recommends as criteria for the recognition of a new state (p. 84-93) the UN admissibility criteria, if the leaders of the new state promise adherence to the international law, respect for the inviolability of state borders, relinquishment of use of force contrary to international law, peaceful settlement of arguments, constitutional democracy, right to a differing political opinion, protection for the rights of individuals and of minorities, limits to police arbitrariness, market-oriented economy, and subjugation under an enforcement mechanism. The study imaginates the latter in the way, that the new state authorizes the UN Security Council or a regional organization to militarily intervene into the new state, if it does not comply with the above-mentioned recognition critieria recommended by that think tank, and to perhaps be entitled to occupy the new state up to 5 years in order to enforce the criteria (p. 91).

It regards as methods of intervention (p. 96) surveillance, diplomatical pressure, refusal of international legitimacy (according to p. 101+102 incl. exclusion or suspension of the membership of the respective country in international organizations, as well as refusal of recognition of the government and instead recognition of a rival government), conditionality in the development aid, economic sanctions, and military interventions.
The study regards as reasons for military interventions (p. 105-111) the prevention of an armed conflict (e. g. for the protection of minorities or for the deterrence against external attacks against a new state), violent enforcement of humanitarian relief to civil populations under siege (according to the to the assessment at p. 107 of the study the in future possibly most common purpose of collective military interventions into internal conflicts of any kind !), defence of a new state, support to the self-determination movement, enforcement of the compliance with the criteria for the recognition of the new state (on the basis of the consent demanded before the recognition, p. 110), and the defence of the existing government.

Interview mit Thomas Krüger den Präsidenten der Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB)


Unser Politikblog | 08.09.2018


Am Rand der Veranstaltung „70 Jahre Parlamentarischer Rat – Was hat das mit mir zu tun?“ hat Volker Reusing für Unser Politikblog am 31.08.2018 in Bonn Herrn Thomas Krüger, den Präsidenten der Bundeszentrale für Politische Bildung (BPB), interviewt.


Die BPB hat ein umfangreiches Informationsangebot zur politischen Bildung. Sie führt auch Veranstaltungen zusammen mit NGOs und mit Schulen durch. Das deutsche Grundgesetz gibt es bei ihr in deutscher, russischer, türkischer und arabischer Sprache und wird auch für die politische Bildung von Migranten nachgefragt. Daneben informiert sie auch über die Menschenrechte aus internationalen Menschenrechtsverträgen, auf welche sich Deutschland verpflichtet hat.


V.i.S.d.P.: Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal

Link zur BPB:https://www.bpb.de/


Donnerstag, 6. September 2018

Bericht zum Democracy Slam und zur Diskussion mit dem Bundespräsidenten in Bonn


Bericht zum Democracy Slam und zur Diskussion mit dem Bundespräsidenten in Bonn vom 31.08.2018 unter dem Motto „70 Jahre Parlamentarischer Rat – Was hat das mit mir zu tun?“

Unser Politikblog | 04.09.2018

Am Freitag, den 31.08.2018, fand im ehemaligen Bonner Plenarsaal des Bundesrats eine Veranstaltung mit Bundespräsidialamt Frank-Walter Steinmeier und Schülern aus Bonn und Brühl statt unter dem Motto „70 Jahre Parlamentarischer Rat – Was hat das mit mir zu tun?“
Anlass war der 70. Jahrestag des Arbeitsbeginns des Parlamentarischen Rats am 01.09.2018.


Bonn, Außenstelle des Bundestags
Einführend wurde ein Einblick in die Geschichte gegeben. Das Grundgesetz ist von den Bundesländern und vom Parlamentarischen Rat als Provisorium geschaffen worden, weil es für die Bundesrepublik Deutschland als Ordnung nur für die westlichen Besatzungszonen erstellt worden ist. Eine Verfassung ist erst für die Zeit nach der Wiedervereinigung gewollt gewesen. Inzwischen wird das Grundgesetz nun doch als unsere Verfassung gesehen. Das Strukturprinzip Föderalismus ist geschaffen worden, damit die Macht in Deutschland nie wieder in den Händen einer Person konzentriert sein kann.

In dem Saal, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, hat bis zum Jahr 2000 der Bundesrat getagt. Im gleichen Saal fanden auch am 01.09.1948 die Eröffnung des Parlamentarischen Rats und am 08.05.1949 der Beschluss des Grundgesetzes statt. Das Haus wurde 1933 errichtet und diente anfangs der Lehrerausbildung.

Auf dem Weg zum Grundgesetz wurde bewusst ein Signal für die Einheit der westlichen Besatzungszonen gesetzt, indem die Rittersturz-Konferenz der Länder in Koblenz (französische Besatzungszone), der Herrenchiemseer Konvent auf einer Insel im Chiemsee (amerikanische Besatzungszone) und der Parlamentarische Rat in Bonn (britische Besatzungszone) tagten.

Der Präsident des Bundesrats wird immer für 1 Jahr Amtszeit gewählt und muss ein Mitglied einer Landesregierung sein; meistens ist es der Ministerpräsident des betreffenden Bundeslandes. Das Präsidium des Bundesrats besteht aus dem Präsidenten, dem Direktor und dem Schriftführer des Bundesrats. Die Bundesländer haben im Bundesrat zusammen 69 Stimmen.

Dienstag, 4. September 2018

Schon wieder steigende Atomkriegsgefahr in Syrien - „humanitäre Intervention“ muss nach Den Haag !


(mit der Bitte um Veröffentlichung)

Unser Politikblog | 04.09.2018

Stellungnahme einer ehemaligen Verfassungsklägerin
von:Sarah Luzia Hassel-Reusing

Schon wieder droht eine globale Eskalation in Syrien durch einen mutmaßlich in Vorbereitung befindlichen False Flag – Giftgasanschlag. Dabei wäre die dahinter stehende Ideologie längst international geächtet, wenn wir einen lückenlos funktionierenden Rechtsstaat hätten.


Sarah Luzia Hassel-Reusing
Die Ideologie der „humanitären Intervention“
Die Ideologie der „humanitären Intervention“ stammt aus der Studie „Self-Determination in the New World Order“des Think Tanks „Carnegie Endowment for International Peace“ aus dem Jahr 1992.
Es geht der Studie „Self-Determination in the New World Order“ um mehr Einmischung incl. Militärinterventionen der USA und ihrer Verbündeten unter Ablenkung von den recht-lichen Grenzen, welche die Souveränität der Staaten (Art. 2 Abs. 1 Uno-Charta), das Angriffkriegsverbot (Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta), das Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten (Art. 2 Abs. 7 Uno-Charta) und das dem Frieden dienende Verbot der Instrumentalisierung der universellen Menschenrechte gegen die Uno-Charta (Art. 29 Nr. 3 AEMR) dem setzen. Dazu knüpft der Think Tank an das Selbstbestimmungsrecht der Völker (Art. 1 Uno-Sozialpakt, Art. 1 Uno-Zivilpakt, Art. 1 Nr. 2 Uno-Charta) an und ignoriert dabei die Resolution 2625 der Uno-Vollversammlung vom 24.10.1970 über völkerrechtliche Grundsätze für freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten , welche das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Souveränität der Staaten längst rechtlich geregelt hat. Für Zwecke ihres Konzepts weitet die Studie den Begriff des Volkes aus auf jede Gruppe, die objektiv oder (nach Meinung ihrer Mitglieder) subjektiv sich durch ethnische, sprachliche, religiöse oder kulturelle Bande von anderen unterscheidet (S.47+48). Sie differenziert Selbstbestimmungsbewegungen (S. 49-52) zwischen anti-kolonialen, substaatlichen (Streben nach Autonomie oder Separatismus), trans-staatlichen (das Territorium mehrerer Staaten betreffender Separatismus), Selbstbestimmung verstreut lebender Völker, indigene Selbstbestimmung und repräsentative (für mehr repräsentative Demokratie).
Als Handlungsmöglichkeiten der USA empfiehlt die Studie (S. 73), a) neutral zu bleiben, b) die Regierung des anderen Staates gegen die Selbstbestimmungsbestrebungen zu unter-stützen, c) die Regierung des anderen Staates dazu zu bringen, auf die Selbstbestim-mungsbewegung zuzugehen, d) der Selbstbestimmungsbewegung ein gewisses Maß an Anerkennung zu geben, e) territoriale Autonomie zu unterstützen, oder f) Sezession zu unterstützen kombiniert mit US-Auflagen für die Anerkennung des neuen Staates und von dessen Regierung.
Die Studie empfiehlt, dass die USA auch vor der Unterstützung solcher Selbstbestim-mungsbewegungen nicht zurückschrecken sollten, die Gewalt gegen eine unterdrückeri-sche Regierung anwenden (S. 79), wobei kein Nachweis gefordert werden müsse, dass die Regierung bereits Gewalt angewendet habe.
Sie sagt auch, dass es zur Vermeidung von Bürgerkriegen zwingend geboten sein könne, Sezessionsbewegungen als Regierungen anzuerkennen und sich international für die Anerkennung von deren Sezession einzusetzen (S. 80).
Für die Unterstützung neu entstehender Staaten rät die Studie, zu differenzieren, ob man den neuen Staat und dessen Regierung anerkennt oder erst einmal nur eines von beiden (S. 83). Als Kriterien für die Anerkennung eines neuen Staats empfiehlt sie (S. 84-93) die UN-Beitrittskriterien, ob dessen Führer die Befolgung des Völkerrechts versprechen, Respekt für die Unantastbarkeit staatlicher Grenzen, Verzicht auf völkerrechtswidrigen Gewalteinsatz, friedliche Streitbeilegung, verfassungsmäßige Demokratie, Recht auf abweichende politische Meinung, Schutz der Rechte von Individuum und Minderheiten, Grenzen von Polizeiwillkür, marktorientierte Wirtschaft und Unterwerfung unter einen Erzwingsmechanismus. Letzteren stellt sich die Studie so vor, dass der neue Staat den Uno-Sicherheitsrat oder auch eine regionale Organisation ermächtigt, bei ihm im Falle der Nichteinhaltung der o. g. von diesem Think Tank empfohlenen Anerkennungskriterien militärisch zu intervenieren und für ihn vielleicht bis zu 5 Jahre zur Erzwingung der Einhaltung besetzen zu dürfen (S. 91).