Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 20. August 2019

70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 2

Menschenwürde (Iris Swoboda)

Unser Politikblog | am 21.08.2019  um 20.00 Premiere auf diesen Blog für die erstmalige Veröffentlichung der professionellen Aufnahme


Iris Swoboda, Initiatorin der Bewegung „Mütter gegen Gewalt“, hält eine berührende Rede über die Menschenwürde des Grundgesetzes. Durch ihre im Grundgesetz gleich doppelt verankerte vollständige Unantastbarkeit und den hohen Ranganspruch der Grundrechte ist sie über das Grundgesetz deutlich besser geschützt als in den in Deutschland ebenfalls geltenden Menschenrechtssystemen von Uno, EU und Europarat und als in den verfassungsmäßigen Ordnungen aller anderen EU-Mitgliedsstaaten. Das und ihre  zentrale rechtssystematische Bedeutung für die Ewigkeitsgarantie, für die Wesensgehaltsgarantie aller anderen Grundrechte und die Verpflichtung aller staatlichen Gewalten auf die Grundrechte sowie für die als Bekenntnis des deutschen Volkes formulierte Verpflichtung des Grundgesetzes auf die universellen Menschenrechte und auf den Staatsauftrag Friedensgebot zeigen ihre Funktion als zentraler Baustein des Grundgesetzes. Die Rede beleuchtet außerdem die kriminalpräventive Bedeutung der Bildungsarbeit über das Grundgesetz und zeigt am Beispiel von Langzeitarbeitslosen, Rentnern, Obdachlosen und besonders eindringlich am Beispiel von Gewalt gegen Frauen den dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Menschenwürde in Deutschland. 
Tags:
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Sonntag, 18. August 2019

70 Jahre Parlamentarischer Rat und Stoppt den Grundrechtsboykott Teil 1

Einführungsrede, Begrüßungen, Danksagungen und Vorstellung des Gesetzentwurfs (Volker Reusing)

Unser Politikblog | 18.08.2019 um 20.00 Premiere auf diesen Blog für die erstmalige Veröffentlichung der professionellen Aufnahme

In seiner Einführungsrede erläutert Volker Reusing den Sinn der Kundgebung, den Parlamentarischen Rat anlässlich des 70. Jahrestags seines Arbeitsbeginns zu ehren und eine Gesetzentwurf vorzustellen, der sicherstellen soll, dass das Grundgesetz auch beim Bundesverfassungsgericht lückenlos Anwendung findet. Es erfolgen Danksagungen an die Polizei, an die Teilnehmer der eigenen Kundgebung sowie an Organisationen, welche im Vorfeld für diese geworben haben. Auch eine parallel am anderen Ende des Platzes stattfindende weitere Kundgebung auf ebenfalls antifaschistischer Grundlage wird begrüßt und angesichts kommunikativer Verbesserungspotentiale zum Dialog und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sodann stellt Volker Reusing den Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Strafgesetzbuch und Grundgesetz und dessen Begründung vor. Dieser fordert u. a. die Wiedereinführung der Begründungspflicht beim Umgang mit den Annahmekriterien von Verfassungsbeschwerden, die Durchsetzung eines ordnungsgemäßen und transparenten Umgangs mit der Befangenheit, die deutliche Verschärfung des Verbots der Rechtsbeugung, die Volkswahl der Verfassungsrichter, die Wählbarkeit ins Bundesverfassungsgericht nur noch mit hinreichend Berufserfahrung als Richter und Abstand zu Parteien und NGOs, die Volkswahl der Bundesverfassungsrichter und das Verbot aller bezahlter Nebentätigkeiten für diese sowie Aufhebung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte.



Freitag, 16. August 2019

Gelbwesten-Kundgebung am Tag der Tropenwälder: „Wald und Wasser fürs Klima statt CO 2 -Konzerninteressen“


Pressemitteilung vom 16.08.2019 mit der Bitte um Veröffentlichung

Gelbwesten-Kundgebung am Tag der Tropenwälder: „Wald und Wasser fürs Klima statt CO 2 -Konzerninteressen“

Samstag, 14.09.2019, von 15 bis 19 Uhr auf dem Johannes-Rau-Platz in Wuppertal-Barmen


Der „Klimawandel“ ist in erster Linie auf die fortschreitende Austrocknung der Kontinente durch Entwaldung (incl. Zerstörung der Regenwälder), Grundwasserrückgang, Flächenversiegelung und Begradigung von Flüssen und Bächen zurückzuführen.
Das Wasser in den Pflanzen und im Boden kühlt die Luft und sorgt für mehr Regen. Wo der Boden austrocknet, werden auch die Niederschläge weniger. Was die Kontinente an Wasser verlieren, trägt mehr als jeder andere Grund zum Meeresanstieg bei.
Die Lösung sind massive Begrünung und Aufforstung sowie Wasserretention. Die kleinen Wasserkreisläufe müssen gestärkt werden. Sie haben in den letzten 100 Jahren rund 37.000 Kubikkilometer Wasser verloren*.

Der CO 2 – Anstieg ist ein Symptom der Entwaldung und der Entwässerung, nicht die Ursache des Klimawandels. Denn bei der Photosynthese werden aus CO 2 und Wasser durch die Pflanzen mit Hilfe von Sonnenenergie Traubenzucker und Sauerstoff gemacht.

Diese einfachen, aber lebenswichtigen, Zusammenhänge drohen zwischen hysterischer CO 2 – Propaganda und ignoranter Leugnung des Klimawandels aus dem Blick zu geraten.

Darum unsere Kundgebung !

Das falsche Herumdoktern am Symptom CO 2 hat nicht nur zur Vernachlässigung der für das Klima wirklich entscheidenden Maßnahmen geführt, sondern obendrein mit dem Emissionshandel ein neues Finanzcasino eröffnet und für Mensch und Natur fatalen Techniken des Geoengineerings** zur künstlichen Wolkenbildung den Weg bereitet, über die der Bundestag im Jahr 2018 diskutiert, aber noch nicht entschieden hat. Die dabei für die künstliche Wolkenbildung eingesetzten Salze verringern und verschieben die Niederschläge und tragen zur weiteren Austrockung der Böden bei. Der darin enthaltene Aluminiumfeinstaub wirkt außerdem im Falle von Waldbränden brandbeschleunigend.

Die Fokussierung auf das Symptom CO 2 hat bisher das Finanzcasino gestärkt, neue Umweltprobleme geschaffen und vor allem die Interessen all jener bedient, die bei Holz- und Flächenverschwendung, Zersiedlung und Übernutzung der Wasserressourcen so lange wie möglich weiter machen wollen wie bisher.

Schluß mit Mythen und Bequemlichkeit ! Lasst uns endlich die Hauptursachen des Klimawandels angehen!

Zur Kundgebung angemeldet sind gelbe und bunte Westen, Rosen, Grundgesetze und Fahnen (Bundesrepublik Deutschland und UNO).

Anmelderin der Kundgebung und V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal

Sonntag, 4. August 2019

Verfassungsbeschwerde ( 1 BvR 1197 19 ) - Presseprivileg für Dokumentarfilmer


Interview mit Rechtsanwalt Michael Augustin zu seiner Verfassungsbeschwerde zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (EUDSGRVO)

04.08.2019 | Unser Politikblog



Rechtsanwalt Michael Augustin
Am 25.05.2019 hat Rechtsanwalt Michael Augustin für 5 Dokumentarfilmer Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die seit dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutz-Grundverordnung enthält nicht nur strenge bürokratische Pflichten und Pflichten gegenüber den Personen, deren Daten man verarbeitet, sondern auch in ihrem Art. 85 die Verpflichtung an den Gesetzgeber, davon wiederum die für die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit erforderlichen Ausnahmen zu machen.
Diese Ausnahmen hat Deutschland, wo das Medienrecht in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt, sehr unterschiedlich festgelegt. Die 5 Beschwerdeführer, die Herr Augustin vertritt, kommen aus solchen Bundesländern, die weniger Ausnahmen normiert haben. Darum konzentriert sich die Verfassungsbeschwerde auch auf die persönliche Betroffenheit in Art. 5 GG.
Die Arbeit von Dokumentarfilmern wird vor allem erschwert durch die Pflicht, Dritte über das zu informieren, was die Interviewpartner über diese gesagt haben (Art. 14 EUDSGRVO). Für einen Film wird sehr viel mehr Material aufgenommen, als überhaupt in die vorgesehene Sendezeit passt, und dann zusammen geschnitten. So hat man das Risiko von Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten durch die Dritten, die man informieren muss, selbst für solches Filmmaterial, das im später veröffentlichten Werk gar nicht erscheint.
Ein weiteres streitanfälliges Risiko ist, dass Personen, die erst in die Veröffentlichung ihrer Aussagen eingewilligt haben, dann später mit Wirkung für die Zukunft ihr Recht auf Vergessenwerden (Art. 17) geltend machen und die Löschung der Szenen mit ihnen verlangen können, wenn nicht im Einzelfall der Schutz von Meinungs- und Pressefreiheit gewichtiger ist.
Dokumentarfilmer haben durch diese Vorschriften zeitaufwändige Bürokratie und das Risiko, von Interviewpartnern und von Dritten, über welche die Interviewpartner etwas gesagt haben, auf Unterlassung und auf Schadensersatz verklagt zu werden.
Für Fernsehsender gibt es gegenüber der EUDSGRVO ein Medienprivileg durch den Rundfunkstaatsvertrag. Davon profitieren Dokumentarfilmer aber jeweils erst und insoweit, wie ein Vertrag zwischen ihnen und dem Sender zustande gekommen ist.




Die Verfassungsbeschwerde finanziert sich über Spenden. Weitere Informationen und die Möglichkeit, bequem einen finanziellen Beitrag zu leisten, finden sich unter folgendem Link:
http://www.ra.michaelaugustin.de/dsgvo-verfassungsbeschwerde.html



Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679