Sarah Luzia Hassel-Reusing |
Unser Politikblog | 7.September 2012
Die Beschwerdeführerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Wuppertal) nimmt die u. a. im Handelsblatt zu findende Information des Bundesverfassungsgerichts, dass Befangenheitsanträge – im vorliegenden Fall bzgl. BVR Prof. Dr. Huber wegen seiner Nähe zum ebenfalls klagenden Verein „Mehr Demokratie“- nur für das Verhältnis zur jeweiligen Klägerin (2 BvR 1445/12) zu entscheiden sind, und keine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung über die Klagen anderer Kläger haben, zur Kenntnis.Ein Befangenheitsantrag ist auch ein rein präventives Instrument.
Richtig spannend werde jedoch, wie das
Gericht am 12.09.2012 damit umgehen werde, dass sie in ihrem
Eilantrag Nr. 2 auf einstweilige Anordnung gegenüber
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt hat, einstweilig
bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden sämtliche
Grundgesetzänderungen, hilfsweise zumindest sämtliche Initiierungen
und Entscheidungen über ein neues Grundgesetz zu untersagen (siehe
Abschnitte I.2 + II.4.1 der Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12).
Denn gültige Verfassungsbeschwerden
allein haben noch keine verbindlich aufschiebende Wirkung; die
Schaffung vollendeter Tatsachen vor Entscheidung über gültige
Klagen wird erst durch einstweilige Anordnungen sicher verhindert.
Davon hat die Klägerin gleich 28 beantragt, im Augenblick am
dringlichsten darunter besagter Antrag Nr. 2 (gegen Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat).
Der Antrag lautet wie folgt:
„2.die Untersagung sämtlicher Grundgesetzänderungen, sowie die Untersagung sämtlicher Initiierungen, Beschlüsse und Veranlassungen von Volksabstimmungen über ein neues Grundgesetz oder eine neue Verfassung auf nationaler Ebene, bis über die hier vorliegenden Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmungsgesetze zu Art. 136 Abs. 3 AEUV, zum Fiskalpakt und zum ESM-Vertrag sowie gegen das StabMechG, das ESMFinG und das Gesetz zur Änderung des BSchuWG in der Hauptsache entschieden worden sein wird“
Der Verein „Mehr Demokratie“ mit
seinen vielen anständigen und gutgläubigen Mitgliedern werde ja
gerade dazu benutzt (siehe„Mehr Demokratie“ S. 102 von deren
Klagen), das Bundesverfassungsgericht dazu zu instrumentalisieren,
Deutschland dazu zu verurteilen, ein neues Grundgesetz
, gegenüber ESM, Wirtschaftsregierung und „kleine
Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) zu initiieren und einem
unzureichend informierten Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Links:
Handelsblatt-Artikel „ESM-Urteil
kommt trotz Befangenheitsanträgen“ vom 06.09.2012
Welt-Artikel „Befangenheitsantrag
gegen Karlsruher Richter“ vom 06.09.2012
Unser-Politikblog-Artikel „Sturmangriff
auf Grundgesetz und Menschenwürde im Namen von Mehr Demokratie“
vom 09.07.2012
Video mit dem Befangenheitsantrag
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12
vom 30.06.2012
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12
vom 06.04.2012
Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 710/12
vom 29.05.2010