Demonstration am 8. September in Karlsruhe / Twitter-Kampagne #StoppESM
Am 23. August begann die von Präsident, Kanzlerin und anderen Staats- und Parteifunktionären gedeckte und von 11 finanzstarken Stiftungen u.a. internationaler Konzerne getragene Kampagne "Ich will Europa". Mit diesem Aufruf, möchten nun wir Seitenbetreiber, Journalisten, Multiplikatoren und Bürger bitten, ein klares Signal an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das Volk der Republik zu senden. Unsere Demokratie ist in Gefahr. Alle etablierten Parteien, auch Die Linke und Piratenpartei, haben durch Beschlüsse und Erklärungen das Grundgesetz bereits in Frage gestellt.
Weiblicher Roboter liest Schriftsatz vom 16.07.2012 ans
Bundesverfassungsgericht vor !
Unser
Politikblog | 28.August 2012
Eine Roboterstimme liest ein zutiefts menschliches Schreiben vom
16.07.2012 vor, mit dem die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia
Hassel-Reusing auf eine unmenschliche Verhandlung vom 10.07.2012
reagiert hat. Die mündliche Verhandlung vom 10.07.2012 stand auf
Seiten von geladenen Klägern, Beklagten und Richtern, wie wenn sie
ganz im Bann der „schrecklichen Schönheit“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV
bzw. die gruselige Euro-Statue neben dem Europaparlament in Brüssel)
wären, ganz im Zeichen der Klagen von „Mehr Demokratie“ auf die
Verurteilung zur Vorlage eines neuen für ESM und
Wirtschaftsregierung aufgebrochenen Grundgesetzes, in welchem selbst
alle Grundrechte unter den Vorbehalt dieser
In dieser Zeit der Plünderung unserer Staatskassen und Sozialsysteme für jede noch so aberwitzige Absicherung von Großbanken denken viele über „Widerstand“ nach. Doch was ist das eigentlich ? Und wo steht das geschrieben ? Wie weit geht das Widerstandsrecht ? Wo fängt es an ? Wer schützt uns davor, dass Widerstand leistende Personen in Willkür abgleiten oder willkürlich der Willkür beschuldigt werden ?
Ist die Widerstandslage angesichts der Raubzüge im Namen des Euro bereits gegeben ? Wenn ja, wodurch ?
Oder müssen wir warten, bis alles durch ist, um dann erst Widerstand zu leisten ?
Kann man sich „Widerstand“ vorstellen wie bei der Resistance oder bei Graf von Stauffenberg ? Eher wie bei der „weißen Rose“, denn auch „Widerstand“ greift in Grundrechte ein und muss verhältnismäßig sein. Dieser Text erläutert in Teil 1 Art und Umfang der Widerstandsrechte und gibt in Teil 2 und 3 einen groben Überblick über die derzeit, in Zusammenhang mit der angeblichen „Euro-Rettung“, akutesten Gefahren für die Ordnungen des Grundgesetzes und der universellen Menschenrechte. Teil 4 schließlich resümmiert, dass in der derzeitigen Widerstandslage ein deutlich erhöhtes Maß an Transparenz geboten und verhältnismäßig ist.
Laut dem Artikel „der heikle Balanceakt des Verfassungsrichters Huber“
aus
der "Die Welt"will Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Peter Michael Huber, bis Mai 2012 Mitglied im Kuratorium des Vereins „Mehr Demokratie“, erst im Mai 2012 aus der Presse von den kommenden Verfassungsbeschwerden seines Vereins erfahren haben. Er ist jedoch nachweisliche bereits mit Schriftsatz vom 30.04.2012 von der Verfassungsklägerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Az. 2 BvR 710/12 und seit 30.06.2012 außerdem 2 BvR 1445/12) darüber informiert worden. Was hat der Richter zu verbergen ?
Mit seinem Interview vom 19.09.2011 in der Süddeutschen Zeitung war er Stichwortgeber für die „revolutionäre“ Idee, das Volk abstimmen zu lassen über ein neues Grundgesetz mit einer unter den Vorbehalt der EU-Wirtschaftsregierung gestellten Ewigkeitsgarantie. Am 30.06.2012 klagte der Verein „Mehr Demokratie“, in dessen Kuratorium er bis Mai 2012 war, darauf (S. 102 der Klagen), das Volk über ein Wirtschaftsregierung und auch noch ESM und „kleine Vertragsänderung“ erlaubendes neues Grundgesetz abstimmen zu lassen. Und der gleiche Prof. Dr. Huber ist nun auch noch Berichterstatter zu den Verfassungsklagen gegen die Zustimmung zu diesen Verträgen und damit auch zu den Verfassungsklagen von „Mehr Demokratie“ und benachteiligt die Verfassungsklagen 2 BvR 1445 12, die gegen die Bestrebungen zum Aufbrechen und Abstürzenlassen des Grundgesetzes angeht, und die als einzige nicht nur die Rechte der Abgeordneten im Blick hat, sondern anhand ihrer Person die Grund- und Menschenrechte der ganz normalen Menschen wie die auf Leben, Menschenwürde, Eigentum, Gesundheit und Gleichheit geltend macht.
Wenn wie hier die Ordnung des Grundgesetzes selbst auf dem Spiel
steht, und alle anderen von der Rechtsordnung vorgegebenen Mittel bis
hin zu 8 Verfassungsbeschwerden, davon die neuesten 6 vom 30.06.2012
mit allein 34 ½ Seiten entscheidungserheblichen Punkten zur
Rechtsfortbildung und mit 28 Eilanträgen auf einstweilige Anordnung
sowie ein Befangenheitsantrag scheinbar einfach liegengelassen
werden, man aber gleichzeitig am 12.09.2012 in der Hauptsache
entscheiden will, dann bleibt nur noch Widerstand im Sinne von Art.
20 Abs. 4 GG, der gleichzeitig wirksam genug, aber auch
verhältnismäßig sein muss. Darum wird hier der Text des
Befangenheitsantrags transparent gemacht – als ein
verhältnismäßiges wirksames Mittel des Widerstands.