Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Freitag, 21. Oktober 2016

New Hope for Peace – Rule of the Law instead of Global Escalation for the Syria Conflict

Unser Politikblog | 21.10.2016

(press declaration with the request for publication)

Volker Reusing and Wolfgang Effenberger
 (file number 2 BvR 2174/16)
At the 18.10.2016, Volker Reusing and Wolfgang Effenberger have filed, within the deadline of one year, a Constitutional complaint (file number 2 BvR 2174/16) against the resolution of the Bundestags of the 03.12.2015 (file number 18/6866) on the Syria deployment of the Bundeswehr.

The deployment violates objectively the prohibitions of aggressive war and disturbs the peaceful coexistence of the peoples (art. 26 Basic Law, art. 2 par. 4 UN Charter). In June 2016, the protest by the Syrian government has proven, that it rejects the deployment which has neither been requested by it nor been coordinated with it. Also the parliamentary reservation (art. 115a Basic Law) is violated, because the consent of the Bundestag had also to be requested before the EU resolution of the 16./17.11.2015 (file number 1420/15) on the case of mutual defence. Furthermore, the EU clause on mutual defence (art. 42 par. 7 TEU) has not been valid yet, because, as already the Lisbon Judgement of the 30.06.2009 has established, before that the EU would have to conclude, that it wants a common defence policy, which then would need the consent by the national parliaments of all EU member states (art. 42 par. 2 subpar. 1 TEU). At least the latter has never happened. In addition to that, without a valid clause on mutual defence, the EU is no system of mutual collective security; the Bundeswehr may be deployed in combat only for the defence of the own country and within the scope of systems of mutual collective security (art. 24 par. 2 Basic Law). And the international alliance in the fight against Isis is an ad hoc – alliance without any ratified treaty and so obiously without any clause on mutual defence. Also the Syria resolutions of the UN Securtiy Council do not legalize the deployment, because they do just not state according to art. 42 UN Charter, that peaceful means had remained unsuccessful or hopeless, because they particularly for that reason do not give any authorization for military means, but in the contrary, set on negotiations and on ever harder sanctions against Isis, against Al Qaida, and against ever more groups of their supporters.
The terrorist attacks in Paris of the 13.11.2015 have been below the treshold of a militarily armed attack. The resolution on the case of mutual defence has de facto only disattracted a significant part of the public and of the politicians from the fact, that the Syria deployment is a military intervention
for values and interests (art. 42 par. 5 TEU) and for crisis intervention (art. 43 par. 1 TEU) – corresponding with the ideology of the „humanitarian intervention“. That ideology has developed from the study „Self Determination in the New World Order“ of the year 1992 by the think tank Carnegie Endowment for International Peace, and it aims provenly on making outflankable the prohibition of aggressive war (art. 2 Abs. 4 UN Charter) and the responsibilities of the UN Security Council. The ideology of the „humanitarian intervention“ has been, in the last 24 years, responsible for „colour revolutions“ and for wars including for the nearly escalation of the Syria conflict into a world war, which has been very narrowly averted at the 31.08.2013.

Neue Hoffnung für den Frieden – Rechtsstaatlichkeit statt globale Eskalation für den Syrien-Konflikt


Unser Politikblog | 21.10.2016

(Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung)

Volker Reusing und Wolfgang Effenberger
 mit Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 2174/16)
Am 18.10.2016 haben Volker Reusing und Wolfgang Effenberger innerhalb der Frist von einem Jahr Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 2174/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Der Einsatz verletzt objektiv die Angriffskriegsverbote des Grundgesetzes und der Uno-Charta und stört das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 GG, Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta). Im Juni 2016 hat der Protest der syrischen Regierung bewiesen, dass diese den ihr gegenüber ungefragten und nicht mit ihr abgestimmten Einsatz ablehnt. Auch der Parlamentsvorbehalt (Art. 115a GG) ist verletzt, denn die Zustimmung des Bundestags hätte auch bereits vor dem EU-Bündnisfallbeschluss vom 16./17.11.2015 (Az. 14120/15) eingeholt werden müssen. Die Bündnisfall-Klausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) ist zudem noch gar nicht gültig gewesen, denn zuvor hätte, wie bereits das Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 festgestellt hat, erst auf EU-Ebene beschlossen werden müssen, dass die EU eine gemeinsame Verteidigungspolitik haben wolle, und dem von den nationalen Parlamenten aller EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt werden müssen (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV). Zumindest letzteres ist nie geschehen. Ohne gültige Bündnisfall-Klausel ist die EU auch kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit; außer zur Landesverteidigung darf die Bundeswehr gem. Art. 24 Abs. 2 GG Kampfeinsätze nur im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit durchführen. Und die internationale Allianz im Kampf gegen Isis ist ein ad hoc – Bündnis ohne ratifizierten Vertrag und damit offensichtlich ohne Bündnisfall-Klausel. Auch die Syrien-Resolutionen des Uno-Sicherheitsrats können den Einsatz nicht tragen, da sie gerade nicht gem. Art. 42 Uno-Charta feststellen, dass friedliche Mittel erfolglos geblieben oder aussichtlos wären, weil sie deshalb auch gerade keine Ermächtigung für militärische Mittel geben, sondern ganz im Gegenteil auf Verhandlungen und auf immer härtere Sanktionen gegen Isis, gegen Al Qaida und gegen immer mehr Gruppen von deren Unterstützern setzen.
Die Anschläge in Paris vom 13.11.2015 waren unterhalb der Schwelle eines militärisch bewaffneten Angriffs. Der Bündnisfall-Beschluss hat de facto nur einen erheblichen Teil der Öffentlichkeit und der Politiker davon abgelenkt, dass es sich tatsächlich beim Syrien-Einsatz um einen Kampfeinsatz für Werte und Interessen (Art. 42 Abs. 5 EUV) und zur Krisenintervention (Art. 43 Abs. 1 EUV) handelt – entsprechend der Ideologie der „humanitären Intervention“. Diese geht auf die Studie „Self Determination in the New World Order“ des Think Tanks Carnegie Endowment for International Peace aus dem Jahr 1992 zurück und zielt nachweislich darauf, das Angriffskriegsverbot aus Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta und die Zuständigkeiten des Uno-Sicherheitsrats umgehbar zu machen. Die Ideologie der „humanitären Intervention“ ist in den letzten 24 Jahren für zahlreiche „Farbenrevolutionen“und Kriege incl. der am 31.08.2013 damals gerade noch abgewendeten Eskalation des Syrien-Konflikts zum Weltkrieg verantwortlich gewesen.

Samstag, 30. Juli 2016

Symbole für den Frieden - Interview mit Anja von den Lovestorm People

Unser Politikblog | 30.07.2016


Am 12.06.2016 sprachen wir mit Anja von den Lovestorm People. Diese hatten, parallel zur Bilderberg-Konferenz in Dresden, als Kunstprotest ein Herz aus einer dreistelligen Zahl von Menschen gebildet. Sie wollen bunt statt grau sein und Souveränität statt Neuer Weltordnung (NWO). Es geht um Frieden, Demokratie, Freiheit und Transparenz.
Die Lovestorm People machen Aktionen auf der Straße und im Internet. Außer mit Bilderberg und NWO beschäftigen sie sich u. a. mit TTIP, mit Drohneneinsätzen und Ramstein, sowie mit einem möglichen Friedensvertrag für Deutschland.
Herzliche Symbole in Kombination mit inhaltlichen Botschaften haben das Potential, die Gefühle, den Symbolverstand und den rationalen Verstand gleichzeitig zu erreichen.

Webseite der Lovestorm People
www.lovestorm-people.com

Da im Video Musik im Hintergrund zu hören ist, haben wir statt des Videos das Transkript und Fotos vom Interview veröffentlicht.

Unser Politikblog: Es ist Sonntag, der 12. Juni 2016. Wir sind hier am Rand der Bilderberg-Konferenz in Dresden. Mein Name ist Volker Reusing. Dies ist ein Interview für Unser Politikblog, und ich spreche jetzt mit Anja von den Lovestorm People. Anja, ihr habt hier gerade ein großes Herz gebildet. Es sollte ein Rekord werden, ist auch in gewisser Weise ein Rekord. Worum ging es da?

Anja: Und zwar ging es um die Bilderberg-Konferenz in Dresden. Wir sind hier zusammengekommen, um einen Kunstprotest gegen die Bilderberger zu machen, weil wir mit der gesamten Intransparenz in der demokratischen Welt nicht einverstanden sind. Wir wollten ein Zeichen setzen, ein friedliches Zeichen, ein Zeichen der Liebe, und wir haben die größten Plakate hier in Dresden bemalt mit politischen Nachrichten. „Lovestorm-people.com“, wer es noch nicht kennt; wir posten friedliche Botschaften in Form eines Herzens zum Beispiel an Frau Merkels Facebook-Seite, an Obamas Facebook-Seite, oder Airbase Ramstein, wir waren also wirklich schon viel.. in diesem Zuge waren wir jetzt am Kempinski-Hotel, haben die Botschaften an die Bilderberger direkt an das Kempinski-Hotel gesendet auf der Facebook-Seite, weil natürlich die Bilderberger keine Facebook-Seite haben, an die wir hätten posten können, insofern haben wir das gemacht. Und das größte Herz sollte einfach signalisieren, dass wir in Frieden zusammenkommen, einfach ein Kunstprotest, friedlich, und ja, die Welt ist so grau geworden, die Eliten machen unser Leben so grau, dass wir uns einfach sagen, wir müssen es wieder bunt machen.

Unser Politikblog: Ok, wo haben denn die Bilderberger konkret Mängel, oder ich sage einmal Verbesserungsfähigkeit, was die Herzlichkeit angeht?

Anja: Ach, Verbesserungsmöglichkeit. Also, am besten sollten die mit ihrer Scheiße kompett aufhören, komplett, weil die Bilderberger sind daran interessiert, eine Neue Weltordnung, deswegen NO NWO, eine Neue Weltordnung zu erschaffen. Das hat man vielleicht schon einmal in den Medien gehört. Viele Politiker sprechen inzwischen ganz offen von einer Neuen Weltordnung. Und das ist genau das, was wir natürlich nicht wollen. Wir wollen bunt bleiben, wir wollen souverän sein, und wir wollen vor allem, dass die Staatsvertreter oder die Volksvertreter auch das Volk vertreten, denn da kommt der Name ja her, und nicht, dass sie zu Wirtschaftsvertretern mutieren, wie es in den letzten Jahren einfach geschehen ist

Donnerstag, 28. Juli 2016

„Islamischer Staat“ in Deutschland - Interview mit Ismail Tipi

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am Donnerstag, den 28.07.2016 um 19 Uhr

Interview mit Ismail Tipi

Unser Politikblog | 28.07.2016

 Heute sprechen wir mit dem hessischen CDU-Abgeordneten Ismail Tipi über die Gefahr durch den IS („Islamischer Staat“) in Deutschland. Herr Tipi ist u. a. integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Mitglied des hessischen Landesvorstands der Partei und freier Journalist. Als Politiker hat er zahlreihe Warnungen vor dem IS veröffentlicht.

In den letzten Wochen haben mehrere Terroranschläge Deutschland erschüttert. Ist dies schon eine vom IS koordinierte Anschlagsserie, oder sind es eher einzelne Vorfälle? Wie groß ist die Bedrohung durch den IS in Deutschland, und was ist außer Anschläge durch diese Organisation noch zu befürchten? Was tut das Bundesland Hessen zum Schutz der Bevölkerung vor den Dschihadisten?


Webseite von Ismail Tipi




Dienstag, 12. Juli 2016

Does Karlsruhe say silently „yes“ to thermonuclear war ?

Constitutional judges remain silent on Syria deployment of the Bundeswehr, which is unconstitutional and incompatible with international law, and deny the German population any protection against the danger of world war and against the jihadist „blitzkrieg“, which has been prognosticated for Germany and Europe for 2016

Unser Politikblog | 12.07.2016

After the press conference of the 12.06.2016 in Dresden, the plaintiff now addresses herself to the public also in writing.

photo: (c) Unser Politikblog (photo shows the court room
 of the Constitutional Court
At the 17.03.2016, the civil and human rights activist Sarah Luzia Hassel-Reusing has filed a Constitutional complaint (file number 2 BvR 576/16) against the resolution by the Bundestag of the 03.12.2015 (file number 18/6866) on the Syria deployment of the Bundeswehr. The seven applications of the complaint have demanded to prohibit the German Syria deployment, to impose on the members of the Bundestag (as far as foreign and safety policy are concerned) appropriate criteria for the self investigation of their conscience prescribed in art. 38 par. 1 s. 2 Basic Law, to biometrically register all immigrants, who have come to Germany since 2015, to appropriately limit the power of think tanks over Germany in the area of foreign and safety policy (in order to protect the Basic Law and the UN Charter), to restore the ability of Germany to defend its whole territory against the danger of a jihadist attack, to completely limit the prescriptions of the TEU on safety policy with an interpretation in conformity with the Basic Law and with the UN Charter, and to oblige, for that purpose, the Federal Government to get an advisory opinion by the ICJ, or to state, according to art 53 VCLT, the voidness of the TEU because of incompatibility with the UN Charter.
The Constitutional Court has made provisions in the Lisbon judgement to limit the Common Foreign and Safety Policy (CFSP) of the EU, which have made possible the enactment of the Lisbon Treaty without the TEU getting void. Those provisions have been disregarded by the EU Council of Ministers (incl. by the German Defence Minister) at the 16./17.11.2015 (file number 14120/15) and by the Bundestag at the 03.12.2015 (file number 18/6866).

The complaint has been based on the human dignity (art. 1 par. 1 Basic Law) in connection with the peace principle (art. 1 par. 2 Basic Law), on the basic right to vote (art. 38 Basic Law), on the basic rights to life, to physical integrity, and to freedom (art. 2 Basic Law), on the function reservation (art. 33 par. 4 Basic Law), and on the universal human rights to security (art. 9 ICCPR) and to health (art. 12 CESCR).

At the 12.04.2016, the 3rd Chamber (Constitutional judges Prof. Dr. Huber, Müller, and Dr. Maidowski) of the 2nd Senate of the Constitutional Court have unanimously concluded not to admit the Constitutional complaint and referred for that to art. 93a and 93b BVerfGG. An explanation for the non-admittance has not been given. The non-admittance has, according to the post stamp, been sent at the 14.04.2016, and it has reached the post box in the morning of the 15.04.2016.

According to art. 93d par. 1 s. 3 BVerfGG, a resolution on a non-admittance does not have to be explained. Art. 93a BVerfGG determines as a „must“ prescription, depending on which conditions a Constitutional complaint has to be admitted, namely if there is a personal affectedness regarding basic rights, or if the decisive legal questions are furthering the Constitutional jurisdiction. If a Constitutional complaint fulfills these conditions, it has to be admitted; if it does not fulfill them, it may not be admitted.
What the own, current, and immediate affectedness regarding basic rights, as a precondition of the admittance of a Constitutional complaint, means, has been explained in no. 78 of the aviation safety law judgement of the 15.02.2006 (file number 1 BvR 357/05). The condition of the own and current affectedness is basically fulfilled, if the plaintiff explains, that she, with a certain probability, is affected in her basic rights by the measures based on the tackled prescriptions. Immediate affectedness means, that the prescriptions change the legal position of the plaintiff already before any act of their implementation. This condition is also fulfilled, if the plaintiff cannot or cannot reasonably complain against an act of its implementation. According to these standards, the personal affectedness regarding the aviation safety law has been confirmed. The then plaintiffs had credibly explained, that they often use civil air planes for private and professional reasons.

The fundamental importance for Constitutional law means the furthering of the Constitutional jurisdiction, i. e., which of the invoked decisive legal questions have not yet been decided by the Constitutional Court, or which have to be investigated again because of a changed situation or because of new legal arguments.

So a non-admittance, even if it is issued without any explanation, always implies the silent allegation, that none of the invoked affectednesses regarding basic rights and human rights, or none of the invoked decisive legal questions for the furthering of Constitutional jurisdiction were given.

Donnerstag, 30. Juni 2016

Sagt Karlsruhe stillschweigend „ja“ zum thermonuklearen Krieg ?

Bundesverfassungsrichter schweigen zu verfassungs- und völkerrechtswidrigem Bundeswehr-Einsatz in Syrien und verweigern deutscher Bevölkerung Schutz vor Weltkriegsgefahr und vor dem für 2016 prognostizierten dschihadistischen „Blitzkrieg“ in Deutschland und Europa

Unser Politikblog | 30.06.2016

Nach der Pressekonferenz in Dresden vom 12.06.2016 wendet sich die Beschwerdeführerin jetzt auch schriftlich an die Öffentlichkeit.

Bundesverfassungricht  [c] S.L.Hassel-Reusing 
Am 17.03.2016 hatte die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr. Die sieben Klageanträge machten geltend, den deutschen Syrien-Einsatz zu untersagen, den Bundestagsabgeordneten (soweit es die Außen- und Sicherheitspolitik betrifft) angemessene Kriterien vorzugeben für ihre Gewissensprüfung gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG, die seit 2015 nach Deutschland eingewanderten Personen biometrisch nachzuregistrieren, der Macht von Think Tanks gegenüber Deutschland im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik zum Schutz von Grundgesetz und Uno-Charta angemessene Grenzen zu setzen, die terroriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands gegenüber der Gefahr eines dschihadistischen Angriffs flächendeckend wiederherzustellen, und den sicherheitspolitischen Vorschriften des EUV eine lückenlose mit dem Grundgesetz und der Uno-Charta konforme Auslegung vorzugeben und für letztere auch die Bundesregierung zur Einholung eines IGH-Gutachtens zu verpflichten, oder gem. Art. 53 WVRK die Nichtigkeit des EUV wegen Unvereinbarkeit mit der Uno-Charta festzustellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Lissabon-Urteil Vorgaben gemacht zur Eingrenzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, welche ein Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ohne Nichtigwerdung des EUV ermöglicht haben. Diese sind vom EU-Ministerrat (incl. der deutschen Bundesverteidigungsministerin) am 16./17.11.2015 (Az. 14120/15) und vom Bundestag am 03.12.2015 (Drucksache 18/6866) missachtet worden.

Die Klage hat sich gestützt auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33 Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Donnerstag, 23. Juni 2016

Bilderberg 2016 Dresden

Bilderberg 2016 Dresden - Nachlese am 23.06.2016 zusammen mit Freeman (Alles Schall und Rauch) ab 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“

Unser Politikblog | 23.06.2016

KSK-Spezialkräfte bei Bilderberg-Konferenz 2016 ?
Heute, am 23.06.2016, beschäftigen wir uns mit der Bilderberg-Konferenz 2016, welche vom 09. bis 12. Juni in Dresden statt fand. Diesmal standen laut der offiziellen Bilderberg-Webseite Themen wie aktuelle Ereignisse, China, Europa (Migration, Reform, Vision, Einheit), Mittlerer Osten, Russland, politische Landschaft und Wirtschaft (Wachstum, Schulden, Reform) in den USA, Internet-Sicherheit, Geopolitik der Energie und Warenpreise, Präkariat und Mittelklasse sowie technologische Innovation auf der Tagesordnung.
Ebenfalls am 23.06.2016 findet die „Brexit“ - Volksabstimmung darüber statt, ob Großbritannien aus der EU austritt. Vermutlich geht es beim TOP „Einheit“ der Bilderberg-Konferenz darum. Zu den USA fällt auf, dass als einziger Gast aus der US-Politik Senator Lindsey Graham teilgenommen hat, obwohl bei Bilderberg auch das für die USA existentielle Thema Schulden besprochen worden ist. Für den Einfluss auf die EU sind diesmal u. a. wieder EZB-Vorstandsmitglied Benoit Coueré und erstmals EU-Vizekommissionspräsidentin Kristalina Georgieva dabei gewesen. Auch an gedanklicherm Einfluss auf die Interpretation verfassungsmäßiger Ordnungen scheint Bilderberg gelegen zu sein. So hat Laurent Fabius, der Präsident des französischen Verfassungsrates, ebenso teilgenommen wie Jose Manuel Barroso (Bilderberg-Steuerungskomitee und davor EU-Kommissionspräsident) und Dr. Wolfgang Schäuble (deutscher Bundesfinanzminister und „Bilderberger“ seit 2003); die letzteren beiden engagieren sich ebenso wie u. a. Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Professor an der Universität Freiburg) ehrenamtlich in der Neuen Universitätsstiftung Freiburg. Pikant ist auch die Teilnahme von Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (deren Teilnahme gegenüber Alles Schall und Rauch von Christa Markwalter, Präsidenten des schweizerischen Nationalrats und ebenfalls Bilderberg-Teilnehmerin 2016, bestätigt worden ist) in einer Zeit, wo gerade auch von Deutschland Vorstöße zur Bildung einer EU-Armee ausgehen, obwohl die dafür erforderliche Rechtsgrundlage noch gar nicht ratifiziert ist (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV; Lissabon-Urteil vom 30.06.2009), und wo Deutschland im Kampf gegen Isis ohne Rechtsgrundlage und gegen den Willen der syrischen Regierung syrisches Territorium verletzt (siehe z. B. RT Deutsch-Artikel „Deutsche Spezialkräfte im Kampf-Einsatz in Syrien? Damaskus erzürnt, Berlin dementiert“). Dafür, dass über China, Russland und den Mittleren Osten nicht nur theoretisch diskutiert worden ist, spricht die Teilnahme von Philip Breedlove (ehemaliger SACEUR der NATO) ebenso wie die von David Petraeus (Erfinder von Isis, siehe Interview mit Webster Griffin Tarpley am 01.11.2015 beim Querdenken-Kongress). Auffallend ist auch die Einfahrt von maskierten KSK-Bundeswehrsoldaten in das Tagungshotel gewesen; das lässt spekulieren, ob die KSK-Führung an der Bilderberg-Konferenz teilgenommen hat, oder ob es sich vielleicht nur um den Geleitschutz der Bundesverteidigungsministerin gehandelt hat.

Donnerstag, 26. Mai 2016

Interview mit Gottfried Glöckner am 26.05.2016 ab 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“ zu „Den Genmultis Grenzen setzen“


Interview mit Gottfried Glöckner am 26.05.2016 ab 19 Uhr in Sendung "Macht und Menschenrechte" zu "Den Genmultis Grenzen setzen"

Unser Politikblog | 26.05.2016

Heute, am 26.05.2016, sprechen wir auf www.jungle-drum.de ab 19 Uhr live mit dem Landwirt Gottfried Glöckner. Er hatte seine Rinder längere Zeit mit genverändertem Bt 176 – Mais von Syngenta gefüttert. Nach dem Auftreten von schwereren Gesundheitsschäden und Todesfällen bei seinen Tieren hat Syngenta einen Bruchteil des von ihm geltend gemachten Schadens bezahlt. In der Folgezeit sah er sich schweren Herausforderungen auf zahlreichen rechtlichen Ebenen ausgesetzt. Er ist heute ein international gefragter Redner zu den Gefahren der Genmanipulation der Landwirtschaft.

Mehr dazu in der Sendung und in einem weiteren Artikel.

Webseite von Gottfried Glöckner





Donnerstag, 12. Mai 2016

Was läuft da schief beim Kindeswohl ?

Interview mit Angela Masch am 12.05.2016 ab 20 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“ zu „Was läuft da schief beim Kindeswohl?“

Unser Politikblog | 12.05.2016

Unser Politikblog (C) UNO
Heute, am 12.05.2016, sprechen wir ab 20 Uhr live mit „Angela Masch“, die vielen durch „Radio Bürgerstimme“ bekannt ist. Sie engagiert sich für Familien, deren Kinder in Obhut genommen werden, also in Pflegefamilien oder ins Heim kommen sollen. Im Interview geht es darum, wie viele Menschen davon betroffen sind, und bei wievielen davon die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme fraglich scheint. Gibt es systematische Probleme, etwa unklare Vorschriften, oder ist der Gesetzesvollzug verbesserungsbedürftig? Existieren hinreichend klare Verwaltungsanweisungen, bei welchen familiären Problemen das Jugendamt welche Hilfen anzubieten oder wie einzugreifen hat? Welche milderen Mittel gibt es? Muss die Organisation der Jugendhilfe grundlegend neu organisiert werden? Was bedeutet eigentlich der Begriff „Kindeswohl“? Welche Probleme bestehen bei der Begutachtung, und wie ließe sich hier etwas verbessern? und Was sind besonders häufig angegebene Gründe für Inobhutnahmen? Wie sieht es mit dem Bewusstsein zum besonderen Schutz der Famlie (Art. 6 GG) und der Uno-Kinderrechtskonvention aus? Wie reagieren das Bundesverfassungsgericht und internationale Menschenrechtsgremien?

Freitag, 25. März 2016

Verfassungsbeschwerde (2 BvR 576/16) gegen Syrien-Einsatz der Bundeswehr

Unser Politikblog | 25.03.2016

(Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung)


Bild: Volker Reusing und Sarah Luzia Hassel-Reusing nach Einreichung der Klage,
          im Hintergrund das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts
Am 17.03.2016 hat die Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing
Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 576/16) eingelegt gegen den Beschluss des Bundestags vom
03.12.2015 (Drucksache 18/6866) über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr.
Die Verfassungsbeschwerde macht geltend, dass vom Bundesverfassungsgericht formelle Vorgaben
erforderlich sind, soweit es um die Außen- und Sicherheitspolitik geht, für die vom grundrechtsgleichen

Wahlrecht (Art. 38 GG) vorgeschriebene Gewissensprüfung der Abgeordneten. Der

innerhalb von nur 2 Tagen durch gewunkene Beschluss über den Bundeswehreinsatz in Syrien hat
es nicht nur unterlassen, die vermeintlichen Rechtsgrundlagen für den Kampfeinsatz ordnungsgemäß
zu untersuchen, auch fehlt eine Einschätzung hinsichtlich der offensichtlichen Weltkriegsrisiken.
Dazu gehört der nachweisliche Versuch von Isis auf Grund von seiner Auslegung der
islamischen Offenbarungsgeschichte, einen in der Nähe der syrischen Kleinstadt Dabiq
beginnnenden Weltkrieg zu provozieren. Das droht angesichts des in erheblichem Maße nicht
miteinander koordinierten Einsatzes der Luftwaffen in Syrien und des Aufmarsches von Bodentruppenzahlreicher Staaten in der Nähe Syriens mit unterschiedlichen Interessen Wirklichkeit zu  werden. Hinzu kommen bereits geschehene Vorfälle wie der Abschuss eines russischen

Kampfflugzeugs durch die Türkei. Und es fehlt auch jegliche Einschätzung der Abgeordneten, von

welchen staatlichen / nichtstaatlichen Akteuren Isis tatsächlich gesteuert wird. Die Klage legt dar,
dass ein Weltkrieg heute thermonuklear wäre, und dass diesen niemand überleben würde.
Dem Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 über den Bundeswehreinsatz in Syrien fehlt es
bereits an einer Rechtsgrundlage, weil die Bündnisfallklausel der Europäischen Union (Art. 42 Abs.
7 EUV) noch gar nicht ratifiziert (Art. 42 Abs. 2 Unterabs. 1 EUV) und damit auch noch nicht
anwendbar ist. Ohne gültige Bündnisfallklausel ist die EU auch kein System gegenseitiger
kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG), sodass sich Deutschland an Kampfeinsätzen im Rahmen
der EU nicht beteiligen darf. Außerdem ist der Parlamentsvorbehalt (Art. 115a GG) verletzt worden,
denn die Zustimmung des Bundestags hätte bereits vor der Zustimmung der deutschen
Verteidigungsministerin zum Bündnisfallbeschluss auf dem Gipfel vom 16./17.11.2015 eingeholt
werden müssen, nicht nur für die Ermächtigung zur Entsendung konkreter Truppen.

Außerdem verstösst der Beschluss objektiv gegen das Angriffskriegsverbot (Art. 26 GG, Art. 2 Abs.

4 Uno-Charta), weil die Attentate in Paris vom 13.11.2015 nicht die Größenordnung eines
militärisch bewaffneten Angriffs gehabt haben, weil die Resolutionen des Uno-Sicherheitsrats zu
Syrien auf Verhandlungen sowie auf Sanktionen gegen Terrorgruppen und deren Unterstützer setzen
und gerade keine Militärinterventionen in Syrien erlaubt haben, und insbesondere weil die syrische
Regierung Deutschland nicht zum Bundeswehreinsatz in Syrien ermächtigt hat.Der Beschluss des Bundestags vom 03.12.2015 sowie der Bündnisfallbeschluss der Vertedigungsminister der EU-Mitgliedsstaaten vom 16./17.11. 2015 haben die Vorgaben des Lissabon-Urteils für eine mit der Uno-Charta vereinbare Auslegung der Vorschriften des EUV zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik missachtet. Daher beantragt die Verfassungsbeschwerde,die Bundesregierung für zukünftige Rechtssicherheit zu verpflichten, ein Gutachten beim Internationalen Gerichtshof (IGH) einzuholen, ob der EUV durch diesen tatsächlichen
Umgang mit Art. 42 EUV (unter Missachtung von Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta, Art. 103 Uno-Charta)
in unvereinbaren Gegensatz zur der zum zwingenden Völkerrecht („ius cogens“) gehörenden Uno-
Charta geraten ist.

Die Verfassungsbeschwerde beantragt wegen der undemokratischen Vorformung der deutschen

Haltung gegenüber Syrien durch den Think Tank SWP und daneben auch durch die BilderbergKonferenz,Think Tanks von internationalen Konferenzen zur Außen- und Sicherheitspolitik mit deutscher Beteiligung auszuschließen, und zur außen- und sicherheitspolitischen Beratung für deutsche Institutionen nur noch solche Think Tanks zuzulassen, deren Empfehlungen weder Grundgesetz noch Uno-Charta verletzen, mit besonderem Augenmerk auf die Verbote eines Angriffskriegs und von dessen Vorbereitung (Art. 26 GG, Art. 2 Abs. 4 Uno-Charta) sowie auf das unantastbare Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2 GG), und die nicht gleichzeitig auch noch andere
Staaaten beraten.

Angesichts Hunderttausender seit 2015 unregistriert nach Deutschland eingewanderter Personen,

darunter mindestens einer vierstelligen Zahl von Dschihadisten, angesichts des für 2016 von einem
Isis-Aussteiger prognostizierten dschihadistischen „Blitzkriegs“ in Deutschland und Europa,und
weil Deutschland durch die direkte militärische Involvierung in Syrien noch mehr ins Visier von
Isis geraten ist, macht die Verfassungsbeschwerde geltend, alle seit 2015 nach Deutschland
eingewanderten Menschen biometrisch zu registrieren und deren Daten abzugleichen mit der in
Großbritannien vorliegenden Liste, mit den entlang der Flüchtlingsrouten (darunter in Mazedonien)
bereits aufgefallenen gestohlenen und gefälschten Passidentitäten und mit in Syrien, im
angegebenen Herkunftsland und international strafrechtlich gesuchten Terroristen. Das schützt die
deutsche Bevölkerung ebenso wie die in ihrer Mehrzahl friedlichen Flüchtlinge incl. der Frauen und
Kinder, schafft mehr Klarheit über das Ausmaß der dschihadistischen Bedrohung in Deutschland
und trägt dazu bei, dass alle Flüchtlinge während ihres Aufenthaltes in Deutschland humanitär
versorgt sind, auch um die Zahl derer, die aus materieller Not heraus keinen anderen Weg sehen, als
sich den Dschihadisten anzuschließen, soweit wie möglich zu verringern.
Sowohl wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen für den Syrien-Einsatz und der mit dem Syrien-
Konflikt verbundenen Weltkriegsgefahr, als auch wegen der mangelnden territorialen Verteidigungsfähigkeit bzgl. Soldaten und Ausrüstung gegenüber einem dschihadistischen Angriff in

Deutschland beantragt die Klage im Wege der einstweiligen Anordnung die sofortige Rückholung

der bereits nach Syrien entsandten deutschen Truppen und die einstweilige Untersagung der Entsendung weiterer deutscher Truppen nach Syrien. 
Außerdem beantragt die Verfassungsbeschwerde, die flächendeckende territoriale Verteidigungsfähigkeit Deutschlands (Art. 87a Abs. 1 GG) wiederherzustellen bezogen auf eine realistische Bedrohungsanalyse.

Die Klage stützt sich auf die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) i. V. m. dem Friedensgebot (Art. 1

Abs. 2 GG), auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), auf die Grundrechte auf Leben,
auf körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit (Art. 2 GG), auf den Funktionsvorbehalt (Art. 33
Abs. 4 GG) sowie auf die universellen Menschenrechte auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt) und
auf Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt).

Die Beschwerdeführerin und der von ihr beantragte Vertreter (§22 Abs. 1 S. 4 BVerfGG) stehen für

ein Interview jederzeit zur Verfügung.

V.s.d.p

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thornerstr.7
42283 Wuppertal
Tel. 0202/2502621

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Rückkehr der weisen Frauen und Großmütterräten

Interview mit Inaqiawa am 17.12.2015 um 19 Uhr in Sendung „Macht und Menschenrechte“ zur „Rückkehr der weisen Frauen“ und Großmütterräten


Unser Politikblog | 16.12.2015

Kannada  2005 (c)
Inaqiawa engagiert sich für die „Rückkehr der weisen Frauen“. Sie gibt ihre reichhaltige Lebenserfahrung und ihr spirituelles Wissen über Seminare und als Buchautorin an viele Menschen weiter. Sie ist Mitglied in dem nach indianischem Vorbild gegründeten Europäischen Rat der Großmütter und setzt sich ein für die Bildung vieler weiterer Großmütterräte.

Wir fragen genauer nach den Aufgaben der Großmütterräte, welches Wissen gefördert und weitergegeben werden soll, und in welchen Bereichen die weisen Frauen sich für den Erhalt des Lebens in den nächsten 7 Generationen einsetzen. Was meinen sie mit dem weiblichen Prinzip, allumfassendem spirituellem Wissen und einem Erwachen in Europa?

Donnerstag, 26. November 2015

Instrumentalisierung des Islam und Geostrategie sowie zum französischen und belgischen Ausnahmezustand und zur Lage des ITCCS

Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 26.11.2015 zu Instrumentalisierung des Islam und Geostrategie sowie zum französischen und belgischen Ausnahmezustand und zur Lage des ITCCS

Unser Politikblog | 25.11.2015



 Morgen diskutieren wir mit Freeman von Alles Schall und Rauch über die Instrumentalisierung des Islam für geostrategische Ziele. ISIS und Al Qaida sind die vermutlich schlimmsten zeitgenössischen Beispiele dafür, wie Menschen unter missbräuchlicher Berufung auf die Religion in die Kriminalität geführt werden.

Außerdem hat uns letztes Wochenende eine Nachricht von Kevin Annett (ITCCS) erreicht, wonach in Frankreich und Belgien Hunderte Menschen im Rahmen der dort derzeit jeweils geltenden Ausnahmezustände ohne Gerichtsverfahren verhaftet worden seien. Wir fragen nach und wollen im Interview beleuchten, um was es sich handelt, und ob dort noch eine vertretbare Balance zwischen den Menschenrechten auf Sicherheit und auf Freiheit gewahrt ist.

Dienstag, 17. November 2015

Die gefährlichen Bestrebungen der Hasardeure

Die gefährlichen Bestrebungen der Hasardeure - Interview mit Wolfgang Effenberger
Sendung „Macht und Menschenrechte“ am 19.11.2015 um 19.00 Uhr auf Jungle Drum Radio


Unser Politikblog | 17.11.2015


 Wolfgang Effenberger hat zusammen mit Willy Wimmer das Buch „Wiederkehr der Hasardeure“ (Zeitgeist-Verlag) geschrieben. Effenberger hat als Pionierhauptmann der „Einblicke in den Wahnsinn hochgerüsteter Militärapparate“ (Umschlagtext) erhalten und setzt sich heute als Buchautor zur Geopolitik für den Frieden ein, wobei er manchen studierten Historiker übertrifft.
Wily Wimmer (CDU) ist unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium sowie Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der heutigen OSZE gewesen und hat spürbare Beiträge zu Dialog und Vertrauensbildung mit dem damaligen Ostblock geleistet.

Wir sprechen mit Herrn Effenberger am Donnerstag, den 19.11.2015 in „Macht und Menschenrechte“.

Zur besseren Durchleuchtung heutiger den Weltfrieden gefährdenden Bestrebungen ist es von unschätzbarem Wert, die Hintergründe der beiden bisherigen Weltkriege besser zu verstehen und heutige Muster frühzeitig zu erkennen. Finanzelitäre Kontrolle über Banken, Medien und Rüstung spielt eine Rolle, ebenso die bündelnde Funktion, welche Think Tanks und andere Strukturen für Meinungsbildung und Vernetzung haben können. Man spricht nicht umsonst auch von „finanzieller Kriegsführung“. Und Medien spielen eine wesentliche Rolle bei Aufbau und Entschärfung von Kriegslügen. Die teilweise funktionelle Privatisierung des Krieges hat auch schon historisch eine beträchtliche Machtverschiebung weg von den staatlich legitimierten Strukturen bedeutet, wie sich historisch z. B. an der britischen Ostindien-Kompanie beobachten lässt, man könnte aus neueren Zeiten vielleicht das Beispiel der außer Kontrolle des Staates geratenen kolumbianischen Paramilitärs hinzufügen. Hellhörig machen Überlegungen zur Umfunktionierung der NATO in eine „reine Söldnerarmee“ im historischen ebenso wie aktuellen Vergleich. Auch Gummivorschriften im Bereich der Sicherheitspolitik und die Positionierung ihrer Leute in der Nähe der offiziell mächtigen Politiker können Werkzeuge für die Interessen von „Hazardeuren“ sein.
Selbstverständlich geht es auch um Anregungen, wie jeder einzelne von uns seinen Blick schärfen und dazu beitragen kann, dass unsere Welt sicherer, friedlicher und menschlicher wird.

Freitag, 13. November 2015

Strafanzeige in Den Haag

Das Interview von Querdenken TV mit uns zur Strafanzeige in Den Haag -Sarah Luzia Hassel-Reusing und Volker Reusing 

Unser Politikblog | 13.11.2015

Im September 2015 haben die Gelegenheit gehabt, Quer-Denken TV ein Interview zu geben.


Sarah Luzia Hassel-Reusing hat in Den Haag Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7 Abs. 1 lit. a+h+k Römisches Statut) eingereicht. Großangelegt und systematisch wird die Gesundheit der griechischen Bevölkerung geschädigt. Für einen Erfolg der Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof braucht es genug Aussagen von Betroffenen oder deren Hinterbliebenen, deren Gesundheit geschädigt worden ist, oder die verstorben sind durch Vorenthaltung von Medikamenten, medizinischer Behandlung oder selbst den zum Kauf von Nahrung notwendigen Mitteln. Wir haben im September 2015 einen neuen Aufruf zu Zeugenaussagen veröffentlicht, da wir nach unserer Einschätzung noch 40 bis 50 weitere Aussagen von griechischen Opfern benötigen, um die Einleitung eines offiziellen Verfahrens zu erreichen.

Die ehrenamtliche Klinik von Elliniko hat einen Fragebogen entwickelt (siehe am Ende dieses Videos), welcher Ihnen hilft, Ihre Aussage zu strukturieren, und welcher die Einwilligung zur Verwendung der Aussage für die Anzeige mit Az. OTP-CR 345/12 enthält. Jede Aussage mit beweisdienlichen Informationen hinsichtlich der Schädigung konkreter Personen durch die Auflagen ist ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Griechenland.




Das Interview gibt einen Überblick, welche Mechanismen mit der Troika und der EU-Wirtschaftsregierung unter dem Vorwand einer angeblichen Euro-Rettung geschaffen worden sind, welche Bedeutung dabei die angeblich so „kleine Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und der Fiskalpakt haben, und wie dabei alle Staaten der Eurozone und der EU getroffen werden.

Die wirklich dahinter stehenden Motive und Interessen zur Verschiebung von Geld, Macht und selbst sensibelster Aktiva der Staaten werden beleuchtet. Auch der Zusammenhang zwischen dem Staateninsolvenzverfahren des ESM, dem Lissabon-Vertrag sowie TTIP und TISA wird gezeigt und dabei auf aktuelle Entwicklungen auf der globalen Ebene eingegangen.

Dienstag, 3. November 2015

Uno-Vollversammlung stärkt Souveränität und Menschenrechte - globales Staateninsolvenzverfahren vom Tisch

Uno-Vollversammlung stärkt Souveränität und Menschenrechte - globales Staateninsolvenzverfahren vom Tisch – NWO um viele Jahre zurückgeworfen !

Unser Politikblog | 03.11.2015

Volker Reusing und Prof. Dr. Franz Hörmann (Wirtschaftsuniversität Wien) 

















Am 10.09.2015 hat sich ein kleines Wunder ereignet. Die Uno-Vollversammlung hat mit den Ja-Stimmen von 136 Staaten Prinzipien beschlossen für die souveräne Bewältigung von Staatsbankrotten. In Basic Principle Nr. 1 der Resolution wird ausdrücklich bestätigt, dass jeder Staat das Recht hat, über seinen eigenen Staatsbankrott auch selbst zu entscheiden – wobei die Resolution zugleich empfiehlt, dass ein Staatsbankrott von keinen missbräuchlichen Maßnahmen behindert werden sollte, dass die Rechte der Gläubiger von Anfang an gewahrt werden sollten, und der Staatsbankrott nur das letzte Mittel sein sollte.
Basic Principle Nr. 9 empfiehlt den Staaten, kollektive Aktionsklauseln (Zusatzbedingungen für den Fall des Staatsbankrotts) in ihre Staatsanleihen aufzunehmen, um für den Fall des Staatsbankrotts durchzusetzen, dass die Gläubiger (private und öffentliche) alle zusammen Mehrheitsentscheidungen treffen, und kein öffentlicher oder privater Gläubiger eines bankrotten Staates sich dem Ergebnis des Verfahrens mehr entziehen kann. Das ist zusammen mit Nr. 1 zu sehen; die Gläubiger sollen dem Schuldnerstaat also keine politischen Auflagen machen. Die Resolution vom 10.09.2015 will eine Versammlung der privaten und öffentlichen Gläubiger, welche mit dem Schuldnerstaat verhandelt, und nur beim Scheitern einer Verhandlungslösung soll der Schuldnerstaat dann einseitig den Staatsbankrott beschließen.

Basic Principle Nr. 6 bestätigt, dass staatliche Immunität vor Gerichtsbarkeit und Vollstreckung hinsichtlich Staatsschuldenumstrukturierungen ein Recht (des jeweiligen Schuldnerlandes) gegenüber den Gerichten anderer Staaten ist, und dass Ausnahmen davon restriktiv ausgelegt werden sollten.
Von besonderer Bedeutung ist Basic Principle Nr. 8 der Resolution, woran die Schuldennachhaltigkeit gemessen werden solle, also nach welchen Kriterien bestimmt werden soll, wie weit die Schulden gesenkt werden. Inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung sowie die Stabilität des internationalen Finanzsystems hat auch die Resolution vom 09.09.2014 schon gewollt. Hinzu gekommen sind hier der Respekt für die Menschenrechte, die Minimierung wirtschaftlicher und sozialer Kosten und die Bewahrung der Gläubigerrechte von Anfang an.

Samstag, 24. Oktober 2015

Die Verdunkelung Europas – Presse- und Meinungsverfolgung im Namen des Datenschutzes

Die Verdunkelung Europas – Presse- und Meinungsverfolgung im Namen des Datenschutzes (und zustimmungspflichtig im Bundestag !)

Unser Politikblog | 24.09.2015



Es wird ernst. Der unabhängigen Presse, Bloggern, Politikern, NGO-Vertretern, Friedens- und Menschenrechtsaktivisten, zu deren Arbeit es gehört, das Verhalten anderer Menschen öffentlich kritisch zu beleuchten, drohen existenzvernichtende Bußgelder.Dieser Artikel ist eine aktualisierte Fassung des Unser Politikblog - Artikels vom 08.11.2013 „Wie man Europa zum Schweigen bringt: Eine Datenschutzverordnung, die keine ist, taucht unter Vorwand des NSA-Skandals wieder auf !“ und ist in Teilen mit jenem Artikel identisch.



Der Zeitplan

Wie der taz-Artikel „EU-Staaten enigen sich auf mehr Rechte für User“ vom 16.06.2015 informiert, haben sich die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten am 15.06.2015 auf eine gemeinsame Linie für die EU-“Datenschutz“-Verordnung geeinigt. Positiv hervorgehoben werden in dem Artikel das „Recht auf Vergessen“, die Möglichkeit von Beschwerden an die „nationale Datenschutzbehörde“ sowie (unter Bezugnahme auf den deutschen Bundesinnenminister Thomas de Maiziere) die europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes. Als nächstes gehe der Verordnungsentwurf wieder ans Euroapaparlament, wo der grüne Europaabgeordnete Jan Philip Albrecht laut dem taz-Artikel schon angekündigt hatte, „mehr Auskunfts- und Informationsansprüche“ über die Datenverarbeitung zu fordern.


Der Artikel „Europäischer Datenschutz: Gleiche Bedingungen für alle“ (S. 40+41 des dbb Magazins Juli /August 2015) informiert darüber hinaus, dass es „erklärtes Ziel“ ist, „bis Ende 2015 zu einer verbindlichen Einigung“ (zwischen EU-Ministerrat und Europaparlament) „über die Reform zu kommen“ und dass dafür im Oktober 2015 vom EU-Ministerrat „eine allgemeine politische Richtung“ beschlossen werden solle als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europaparlament für eine Gesamteinigung über den Verordnungsentwurf. Im dbb Magazin werden positiv erwähnt das „Recht auf Vergessenwerden“, die Beschränkung des „Profiling“ (der automatischen Auswertung von personenbezogenen Daten wie solchen über Gesundheit, Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage oder persönliche Vorlieben) und das Vorschreiben einer „unmißverständlichen Einwilligung der betroffenen Person“, deren Daten man verarbeiten will. Die EU-Justizkommissarin Vera Jourová wird zitiert, „die Datenschutzreform“ sei „ein zentrales Anliegen der Europäischen Kommission“.Beide hier exemplarisch aufgeführten Veröffentlichungen unterlassen es jedoch, in den Blick zu nehmen,was die Verordnung für die Presse- und Meinungsfreiheit, auch die ihrer eigenen Klientels, bedeuten würde.Einen guten offiziellen Überblick zum Zeitplan, zum ursprünglichen von der EU-Kommission eingebrachten Entwurf sowie zu den Änderungswünschen von Ministerrat und Europaparlament gibt die elektronische Verfahrensakte des Europaparlament zu dem Verordnungsentwurf (Az. 2012/0011 (COD)).


Die Instrumentalisierung von Herrn Snowden und der NSA


In 2013 wurde die weltweite öffentliche Empörung wegen der anlasslosen Spionageaktivitäten des USGeheimdienstes NSA instrumentalisiert, um für die EU Zensur-Verordnung im Gewand des Datenschutzes zu werben.Am 01.09.2013 wurde auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) das Interview „Europas Antwort: strenger Datenschutz“ der DGAP-Zeitschrift „Internationale Politik“ mit der damaligen EU-Jusitzkommissarin Viviane Reding veröffentlicht. Die DGAP (auch „German Council on Foreign Relations“ genannt) ist laut Friederike Becks Werk „Das Guttenberg-Dossier“ (Zeitgeist-Verlag) ein„Kaktusableger“ des CFR (Council on Foreign Relations) bzw. gilt laut dem Artikel des Wikipedia-Lexikons zum CFR als „Außenposten“ des CFR in Deutschland.

Donnerstag, 10. September 2015

Δεύτερη Έκκληση στον Ελληνικό λαό για ένορκες καταθέσεις

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.

This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.

10.09.2015 | Unser Politikblog


Second Appeal to the Greek population for testimonies (subtitles cc Greek)

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Γερμανία)
+49/202/2502621
ακτιβίστρια ανθρωπίνων δικαιωμάτων


Αγαπητές κυρίες, αγαπητοί κύριοι,


Sarah Luzia Hassel-Reusing The Hague 21/11/2012
Στις 5 Ιουλίου 2015, ο Ελληνικός λαός, με μεγάλη πλειοψηφία, ψήφισε "ΟΧΙ" ενάντια στην επιβολή ενός νέου μνημόνιου μέσω του EFSF. Στις 8/7/2015, η ελληνική κυβέρνηση υπέβαλε αίτηση για τη χορήγηση δανείου από τον ΕΜΣ, που θα φέρει ακόμα χειρότερες συνθήκες. Με αυτή την κατάσταση, είναι προφανές ότι οι Έλληνες θα βγουν από την ανθρωπιστική κρίση μόνο με την υποστήριξη του διεθνούς ποινικού δικαίου.

Η σημερινή εξέλιξη με τον ΕΜΣ ήταν προβλέψιμη. Έτσι, κατέθεσα το 2010 και το 2012 οκτώ συνταγματικές καταγγελίες στη Γερμανία με πάνω από 1.000 σελίδες συνολικά.
Και κατέθεσα στις 21/11/2012 στο Διεθνές Ποινικό Δικαστήριο (ΔΠΔ) στη Χάγη αγωγή (αριθμός πρωτοκόλλου OTP-CR 345/12) κατά παντός αγνώστου ως υπόπτου εγκλήματος κατά της ανθρωπότητας, λόγω βλάβης προκληθείσης εκ προθέσεως και, ταυτόχρονα, συστηματικά και σε μεγάλη κλίμακα στην υγεία του Ελληνικού πληθυσμού (Άρθρο 7 παρ. 1 σημείο h + k Ρωμαϊκού Καταστατικού).

Montag, 7. September 2015

Second Appeal to the Greek population for testimonies

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.


This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.

07.09.2015 | Unser Politikblog


Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Germany)
+49/202/2502621
human rights activist


Dear ladies and gentlemen,


Sarah Luzia Hassel-Reusing The Hague 21.11.2012
at the 05.07.2015, the Greek people has, with a significant majority, voted „OXI“ against a new memorandum to be imposed via the EFSF. At the 08.07.2015, the Greek government has applied for an ESM loan, which will bring even worse conditions. It seems in this situation, that the Greek population will get out of the humanitarian crisis only with the support of the universal criminal law.
The current development with the ESM has been foreseeable. Thus I have filed in 2010 and 2012 eight constitutional
complaints in Germany with together more than 1,000.- pages. And I have filed, at the 21.11.2012, to the International Criminal Court (ICC) at The Hague a charge (file number OTPCR345/12) against unknown for the suspicion of a crime against humanity because of intentious and, at the same time,

Zweiter Aufrut an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen

Dieser Aufruf an die griechische Öffentlichkeit erscheint in deutscher, englischer und griechischer Sprache. Wir bitten um weite Verbreitung.


This appeal to the Greek public is puplished in German, English, and Greek language. We request for large distribution.


Zweiter Aufrut an die griechische Bevölkerung zu Zeugenaussagen (griechische Untertitel cc)

07.09.2015 | Unser Politikblog

Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal (Deutschland)
+49/202/2502621
Menschenrechtlerin


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sarah Luzia Hassel-Reusing  Den Haag  21.11.2012
am 05.07.2015 hat das griechische Volk mit einer beträchtlichen Mehrheit „OXI“ gestimmt gegen ein neues über die
EFSF aufzuerlegendes Memorandum. Am 08.07.2015 hat die griechische Regierung einen ESM-Kredit beantragt,
welcher noch schlimmere Auflagen bringen wird. Es scheint in dieser Situation, dass die griechische Bevölkerung aus
der humanitären Krise nur mit Hilfe des universellen Strafrechts herauskommen wird.
Die gegenwärtige Entwicklung mit dem ESM ist vorhersagbar gewesen. Daher habe ich in 2010 und 2012 acht
Verfassungsklagen in Deutschland eingereicht mit zusammen mehr als 1.000,- Seiten.
Und ich habe am 21.11.2012 beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eine Anzeige (Az. OTP-CR345/12) gegen unbekannt eingereicht wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig syste- matische und großangelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen
Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. h+k Römisches Statut).

Montag, 31. August 2015

Interview mit Dr. Robert Kahn (Council on Foreign Relations) zur Staateninsolvenz (podcast deutsch untertitel)

Podcast zur Sendung „Macht und Menschenrechte auf Jungle Drum Radio vom 27.08.2015 (deutsche untertitel)

31.08.2015 | Unser Politikblog


Dr. Robert Kahn
Am 06.08.2015 sprachen wir mit Dr. Robert Kahn (Senior Fellow für internationale Ökonomie beim Council on Foreign Relations). Er hat u. a. beim IWF zu Schuldenkrisen in Schwellenländern, als Senior Strategist bei Moore Capital und in mehreren leitenden Positionen bei der Citigroup gearbeitet.

Das Interview beschäftigt sich damit, wie der Begriff der „Schuldentragfähigkeit“ verstanden werden sollte, und auf welche Weise bei einem Staatsbankrott ein fairer Kompromiss zwischen den Rechten der Einwohner des jeweiligen Schuldnerstaates und den Gläubigern erzielt werden kann. Zu der Idee eines Staateninsolvenzverfahrens äußert Herr Dr. Kahn sich positiv. Er hat jedoch die EU deutlich kritisiert für ihre mangelnde Bereitschaft, die Schulden Griechenlands auf eine tragfähige Höhe zu reduzieren. Herr Dr. Kahn hat sich auch Fragen nach sinnvollen Einsparungen, Steuererhöhungen und Privatisierungen und nach deren Grenzen gestellt. Er will den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB nicht als ein Instrument der Schuldenerleichterung und erläutert seine Sicht auf ESM, Pariser Club und IWF, den als eine um Ausgewogenheit bemühte Institution sieht. Außerdem werden im Interview verschiedene Überzeugungen zur Giralgeldschöpfung (fraktionelle Reserve – Theorie und Kreditgeldschöpfungstheorie) sichtbar, und es geht um Bankenrekapitalisierung sowie um die „too big to fail“ - Hypothese.