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Donnerstag, 1. Dezember 2022

Internationale Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht

 Unser Politikblog | 01.12.2022


Am 26.11.2022 reichte Sarah Luzia Hassel-Reusing – Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN-Resolution 53/144 – eine internationale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Römisches Statut (RS) durch die Corona-Schockmaßnahmen beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein.

Im Rahmen eines ausgedehnten und systematischen Angriffs gegen Zivilbevölkerungen werden Menschen getötet oder schwer geschädigt durch: Tötung (Art. 7 (1) lit. a RS), Ausrottung (lit. b), Freiheitsberaubung (lit. e), Folter (lit. f), erzwungene Sterilisation und sexuelle Gewalt (lit. g), Verfolgung (lit. h), apartheidähnliche Verfolgung (lit. j/h) und andere unmenschliche Handlungen (lit. k).

Die 720-seitige Strafanzeige beinhaltet das Ergebnis privater, ehrenamtlicher Ermittlungsarbeiten im Zeitraum von August 2020 bis November 2022. Über 600 eingegangene Zeugenaussagen aus Deutschland, Griechenland, Kanada und zahlreichen weiteren Ländern aus fünf Kontinenten – darunter auch aus Ländern, die das Römische Statut nicht ratifizierten – wurden von der international zusammenwirkenden Ermittlungsgruppe ausgewertet und die objektiven Tatbestandsmerkmale belegt. Dabei ergaben sich erste Hinweise zum Modus operandi der jeweiligen Verbrechen. Primärquellen wie Verordnungen, Gesetze, Bücher, Studien, Nachrichtenartikel und Film- wie Tonaufzeichnungen wurden ebenfalls ausgewertet, um über mögliche Motivlagen eine Spur zu Tatverdächtigen zu erhalten.

Innerhalb der Reichweite des IStGH sind Tatbeiträge mit Tatorten in Mitgliedsländern und von Personen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes (Art. 12 (2) RS), unabhängig von Aufenthaltsort und Staatsangehörigkeit der Opfer. Das ist von erheblicher Bedeutung hinsichtlich der Tatbeiträge, welche sich auf alle Opfer des Verbrechens auswirken, dessen grenzüberschreitende Schwerpunkte in den Bereichen der Schockmaßnahmen (Folter) und dem Einsatz von Biowaffen („Impfungen“) liegen. Die sogenannten Corona-Maßnahmen basieren auf dem Konzept der psychischen Folter und bildeten die Grundlage für den Aufbau einer omnipräsenten folternden Umgebung mit medialer Unterstützung, in der viele Menschen durch Appelle an niedrige Beweggründe zur Täterschaft an sich selbst oder anderen angeregt wurden. Durch Kombination oder Kumulation einzelner Foltertechniken, die für sich genommen harmlos erscheinen mögen, werden Menschen abhängig von ihrer individuellen Verletzbarkeit der psychischen und physischen Folter ausgesetzt.[1] Das geschieht beispielsweise durch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Kinder, während Schwangerschaften und Geburten, sowie PCR-Tests als auch der Isolation sogenannter vulnerabler Gruppen in Heimen. Darüber hinaus weisen die sogenannten „COVID-Schutzimpfungen“ nicht bloß die Eigenschaften einer biologischen Waffe (Wirkung: Krankheit oder Tod) auf, sondern wurden tatvorbereitend parallel zu ihrer Entwicklung legaldefiniert als Gentherapie eingeordnet und im weiteren Verlauf zur „Impfung“ erklärt. Die mRNA/DNA „Corona-Impfungen“ sind biologische Waffen im Sinne von Artikel 1 Biowaffenkonvention [2], weil sie töten und die Gesundheit vieler Menschen schwerwiegend schädigen, statt einen gesundheitlichen Nutzen zu erfüllen. Über den gesamten Ermittlungszeitraum konnte kein Beweis für die Existenz eines vollständigen SARS-CoV-2 Virus erbracht werden. Das Spike-Protein selbst wurde in Rahmen der gain-of-function-Forschung entwickelt, indem das Gefährdungspotential eines Krankheitserregers (Spike) durch Genmanipulationen vorsätzlich gesteigert wurde.

Das Verbrechen konnte nur deshalb ein solches globales Ausmaß annehmen, weil verschiedene private Organisationen und Netzwerke international zusammenwirkten, um in den letzten Jahrzehnten Bevölkerungen zu maniuplieren und Entscheidungsträger in Schlüsselpositionen zu setzen oder zu beeinflussen. Zu den bisheringen kriminalistischen Phänomenbereichen wie politisch motivierte Kriminalität (PMK) [3], organisierte Kriminalität (OK) [4] oder Terrorismus (§ 129a StGB) [5] kristallisierte sich ein neuer Phänomenbereich heraus: geostratetisch organisierter Terrorismus GOT). Hierzu musste die Definition für OK, betreffend ihrer Eigenschaft der Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft, um drei weitere Elemente Sozialverbände, Wissenschaft und Medizin erweitert werden. Die Planung der terroristischen Taten folgt zudem durch geostrategische Konzepte unter Ausnutzung staatlicher Strukturen. Zwar waren bereits vor Beginn des Verbrechens ideologische und finanzielle Einflüsse auf Personen in Schlüsselpositionen vorhanden, die Mehrzahl der Entscheidungsträger ebenso wie unzählige gewöhnliche Menschen sind jedoch dadurch objektiv in die Taten hineingezogen worden, indem ihre Wahrnehmung durch gezielt gesetzte Schocks – unterstützt durch Medien und Wissenschaften und Appelle an niedrige Beweggründe gewaltsam verschoben wurde.

Es existieren unterschiedliche Haupttätergruppen mit unterschiedlichen Motiven (allg. kriminalistische Motivkategorien: täterimmantes Zerstörungsmotiv, Gruppendynamik, Bereicherung, Verdeckung, Beziehung, Sex und unklare Motivlage), die Schnittmengen aufweisen. Zum vorliegenden schwerwiegendsten täterimmantenen Zerstörungsmotiv zählt ein eugenisch ideologisierter Wille zur Bevölkerungskontrolle durch Tötung und Verhinderung von Geburten, gefolgt von Profitmaximierung, an Private übertragene staatliche Macht, Ersatz der Grundrechte und Menschenrechte durch nicht einklagbare Ethik zwecks Umsetzung wirtschaftlicher und ideologischer Interessen der „Vierten Industriellen Revolution“.

Die mit Schwerpunkt auf Haupttäter orientierte Strafanzeige richtet sich gegen über 400 Tatverdächtige/Beschuldigte und unbekannte Täter in international verteilten Tatorten.

Mit der Strafanzeige und dieser Pressererklärung wird gemäß § 138 (1) Nr. 5 StGB der Verpflichtung nachgekommen, sowohl der Strafverfolgungsbehörde Anzeige zu machen als auch die Bedrohten rechtzeitig zu warnen.

Die Ermittlungen stützten sich u.a. auf folgende Literatur:

  • Werle (2016). Völkerstrafrecht. Mohr Siebeck Tübingen

  • ICC, Eurojust (2022). Guidelines for civil society organisations

  • Walder et. al. (2021). Kriminalistisches Denken. Kriminalistik Verlag



V.i.S.d.P

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN-Resolution 53/144

Thorner Straße 7

D-42283 Wuppertal

0202 2502621


GEOSTRATEGICALLY ORGANIZED TERRORISM (GOT)











[1] Menschenrechtsrat A/HRC/43/49, (86) Bericht über psychische Folter und Misshandlung vom 20.03.2020, Biderman'schart of coercion Amnesty International, Report on Torture, New York, 1973


[2] „Each State Party to this Convention undertakes never in any circumstances to develop, produce, stockpile or otherwise acquire or retain: (1) microbial or other biological agents, or toxins whatever their origin or method of production, of types and in quantities that have no justification for prophylactic, protective or other peaceful purposes; (2) weapons, equipment or means of delivery designed to use such agents or toxins for hostile purposes or in armed conflict.“


[3] „Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/sexuelle Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.“

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk_node.html


[4] „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html


[5] „Recalls that criminal acts, including against civilians, committed with the intent to cause death or serious bodily injury, or taking of hostages, with the purpose to provoke a state of terror in the general public or in a group of persons or particular persons, intimidate a population or compel a government or an international organization to do or to abstain from doing any act, which constitute offences within the scope of and as defined in the international conventions and protocols relating to terrorism, are under no circumstances justifiable by considerations of a political, philosophical, ideological, racial, ethnic, religious or other similar nature, and calls upon all States to prevent such acts and, if not prevented, to ensure that such acts are punished by penalties consistent with their grave nature“
Security Council Resolutions Resolution 1566 (2004) Threats to international peace and security caused by terrorist acts, No. 3


„shall be deemed to be terrorist offences:
(a) attacks upon a person's life which may cause death; (b) attacks upon the physical integrity of a person; (c) kidnapping or hostage taking; […] (f) manufacture, possession, acquisition, transport, supply or use of weapons, explosives or of nuclear, biological or chemical weapons, as well as research into, and development of, biological and chemical weapons;“
Council of Ministers of the EU - Council Framework Decision of 13 June 2002 on combating terrorism, Art. 1 (1)

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