im Bild stehend von links: Prof. Dr. Hankel, Prof. Dr. Noelling, Prof. Dr. Starbatty Copyleft: Unser Politikblog |
Gestern wurden die Verfassungsbeschwerden von Dr. Gauweiler gegen das EUStabG sowie die Verfas- sungsbeschwerden der Professoren Schachtschneider, Hankel, Noelling, Starbatty und Spethmann gegen die Griechenlandhilfe, das EUStabG sowie mehrere Rechtsakte auf EU-Ebene rund um den Euro-Rettungsschirm verhandelt. Das EUStabG, auch StabMechG genannt, ist das Gesetz, welches in Deutschland die Bürgschaftsermächtigungen für den Euro-Stabilisierungsmechanismus (die zweite und größere Stufe des Euro- Rettungsschirms) gewährt. In der Verhandlung wurde deutlich, dass zwischen dem Gericht, den Beklagten und den am 05.07.2011 geladenen Klägern Einigkeit herrscht, dass das EUStabG nur die Bürgschaftsermächtigungen gibt, kein Vorabzustimmungsgesetz zu dem Mechanismus der zweiten Stufe des Euro-Rettungsschirms ist. Daraus folgt, dass es bisher noch kein Zustimmungsgesetz zum Euro-Stabilisierungsmechanismus gibt.
Sowohl in der Ankündigung für die gestrige Verhandlung als auch bei Beginn der Verhandlung betonte das Bundesverfassungsgericht, dass es sich um ein Pilotverfahren handele, und dass über die übrigen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden zum Euro-Rettungsschirms später in weiteren Verfahren entschieden werde. Es fiel auf, dass das Bundesverfassungsgericht sich auf bestimmte Themen konzentrierte. Es ging darum, wie weit der Bundestag heute den haushaltsmäßigen Spielraum späterer Legislaturperioden durch Bürgschaftsermächtigungen einengen darf. Es wurde ausdrücklich die Frage gestellt, wie weit der Bundestag vor sich selbst geschützt werden muss. Was nur sehr knapp angesprochen wurde, anders als die Folgen für die deutschen Steuerzahler, waren die Folgen der Kreditauflagen für die Einwohner der Schuldnerstaaten, und dass Deutschland selbst einmal in eine solche Lage wie heute Griechenland kommen könnte, blieb ganz außen vor. Es scheint, dass diese Fragen späteren Verhandlungen vorbehalten bleiben, denn das Gericht zu ist Aussagen hierzu weder auf Prof. Schachtschneider noch auf die Vertretung der Bundesregierung näher eingegangen.
In wenigen Tagen mehr.
Meine Prognose: das Treiben von Merkel und Schäuble wird abgenickt und nicht die Bohne wird geändert! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
AntwortenLöschenBin schon gespannt auf den ausführlichen Bericht. Meine Prognose ist, dass das Verfassungsgericht versuchen wird, die Demokratie und den demokratischen Diskurs zu stärken, möglichst ohne direkt in konkrete Entscheidungen des Parlaments einzugreifen. Wie sie allerdings dieses Wunder vollbringen wollen, mit dem gegebenen "Material" im Deutschen Bundestag, weiss ich auch nicht.
AntwortenLöschenFür das BVerfG hat die Frage, ob es der Demokratie praktisch ermöglicht werden darf, sich selbst zu vernichten (anerkantermaßen die Basis-Frage, ob die Rettungsmechanismen deshalb permanent und wie geplant zulässig sein können) einen hohen Stellenwert, weil sie mit dem Zerbrechen bzw. Wirksamkeitsende der Verfassung selbst aufs engste verbunden ist. Hier sehe ich die größten Chancen, die Macht von Regieurung und Parlament zu begrenzen und damit den Schutz, den das GG bietet, fortdauernd zu erhalten, das könnte schon als Sieg der Vernunft über die Ideologie gewertet werden, auch wenn die Zerstörung der Staatsfinanzen und des persönlichen Eigentums der Bürger damit letzenendes nicht aufzuhalte sein wird.
AntwortenLöschenWenn ich nicht irre, sind Staatsanwälte und Richter weisungsgebunden.
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