Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 28. August 2012

Roboter menschlicher als Richter ?-Eurozone ohne Leben ohne Würde ohne Gleichheit

Weiblicher Roboter liest Schriftsatz vom 16.07.2012 ans Bundesverfassungsgericht vor !

Unser Politikblog | 28.August 2012

Eine Roboterstimme liest ein zutiefts menschliches Schreiben vom 16.07.2012 vor, mit dem die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing auf eine unmenschliche Verhandlung vom 10.07.2012 reagiert hat. Die mündliche Verhandlung vom 10.07.2012 stand auf Seiten von geladenen Klägern, Beklagten und Richtern, wie wenn sie ganz im Bann der „schrecklichen Schönheit“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV bzw. die gruselige Euro-Statue neben dem Europaparlament in Brüssel) wären, ganz im Zeichen der Klagen von „Mehr Demokratie“ auf die Verurteilung zur Vorlage eines neuen für ESM und Wirtschaftsregierung aufgebrochenen Grundgesetzes, in welchem selbst alle Grundrechte unter den Vorbehalt dieser 


Mechanismen gestellt werden sollen. Leben, Würde, Gleichheit, Eigentum – alles nur noch insoweit, wie es mit den Auflagen von ESM und Wirtschaftsregierung vereinbar ist. Und das noch komibiniert mit der Verpflichtung aus Art. 136 Abs. 3 S. 2 AEUV auf grausame Auflagen entsprechend der Praxis des IWF (Abschnitte III.4 + IV.5 der Verfassungsbeschwerden zu 2 BvR 1445/12).
Die Debatte wurde mit aller Macht verengt auf das grundrechtsgleiche Wahlrecht (Art. 38 GG), und auch das nur zugelassen, soweit es um die demokratisch legitimierte Macht und die Haushaltsautonomie der Abgeordneten ging. Leben, Würde, Gesundheit, Gleichheit oder Eigentum der Einwohner Deutschlands waren dem Senat im Verhältnis zur EU und zum Euro vollkommen egal. Die Klagen der Bürgerrechtlerin vom 29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012, die als einzige die normalen Menschen vor den grausamen Auflagen schützen wollen, und die sich als einzige auch gegen StabMechG und Gesetz zur Änderung des BSchuWG wenden, wurden gezielt ausgeblendet. Zum Zeitpunkt dieses Schreibens wusste die Klägerin noch nichts von der ebenfalls am 16.07.2012 verkündeten Terminierung der Urteilsverkündung in Sachen ESM auf den 12.09.2012.

Die drei „Roboter-Gesetze“ (1942) beinhalten laut dem Science-Fiction-Autor Isaac Asimov folgendes:

  1. Ein Roboter darf kein menschliches Wesen wissentlich verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
  2. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen, es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel 1 kollidieren
  3. Ein Roboter muss seine Existenz schützen, solange dieses nicht mit den Regeln 1 oder 2 kollidiert.

Die Verhandlung vom 10.07.2012 wurde selbst den „Roboter-Gesetzen“ bei weitem nicht gerecht, geschweige denn dem Grundgesetz, den universellen Menschenrechten oder §93a BVerfGG. Den „Befehlen“ im Sinne von Robotergesetz Nr. 2 würde, um im Bild zu bleiben, die Bindung auch der Judikative an das geltende materielle und formelle Recht entsprechen (vgl. Art. 1 Abs. 3 + Art. 20 Abs. 3 GG).

Link zu den Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1445/12
Link zu den Roboter-Gesetzen

1 Kommentar:

  1. Ich bin irgendwie sehr pessimistisch bezüglich dem 12.9.2012.

    Mit dem Bundeswehrurteil hat dieses Gericht etwas gemacht, was ich nicht für möglich gehalten hätte. Mein Vertrauen in den Laden ist da sehr geschrumpft.

    AntwortenLöschen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.