Weiblicher Roboter liest Schriftsatz vom 16.07.2012 ans
Bundesverfassungsgericht vor !
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Politikblog | 28.August 2012
Eine Roboterstimme liest ein zutiefts menschliches Schreiben vom
16.07.2012 vor, mit dem die Bürgerrechtlerin Sarah Luzia
Hassel-Reusing auf eine unmenschliche Verhandlung vom 10.07.2012
reagiert hat. Die mündliche Verhandlung vom 10.07.2012 stand auf
Seiten von geladenen Klägern, Beklagten und Richtern, wie wenn sie
ganz im Bann der „schrecklichen Schönheit“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV
bzw. die gruselige Euro-Statue neben dem Europaparlament in Brüssel)
wären, ganz im Zeichen der Klagen von „Mehr Demokratie“ auf die
Verurteilung zur Vorlage eines neuen für ESM und
Wirtschaftsregierung aufgebrochenen Grundgesetzes, in welchem selbst
alle Grundrechte unter den Vorbehalt dieser
Mechanismen gestellt
werden sollen. Leben, Würde, Gleichheit, Eigentum – alles nur noch
insoweit, wie es mit den Auflagen von ESM und Wirtschaftsregierung
vereinbar ist. Und das noch komibiniert mit der Verpflichtung aus
Art. 136 Abs. 3 S. 2 AEUV auf grausame Auflagen entsprechend der
Praxis des IWF (Abschnitte III.4 + IV.5 der Verfassungsbeschwerden zu
2 BvR 1445/12).
Die Debatte wurde mit aller Macht verengt auf das grundrechtsgleiche
Wahlrecht (Art. 38 GG), und auch das nur zugelassen, soweit es um die
demokratisch legitimierte Macht und die Haushaltsautonomie der
Abgeordneten ging. Leben, Würde, Gesundheit, Gleichheit oder
Eigentum der Einwohner Deutschlands waren dem Senat im Verhältnis
zur EU und zum Euro vollkommen egal. Die Klagen der Bürgerrechtlerin
vom 29.05.2010, vom 06.04.2012 und vom 30.06.2012, die als einzige
die normalen Menschen vor den grausamen Auflagen schützen wollen,
und die sich als einzige auch gegen StabMechG und Gesetz zur Änderung
des BSchuWG wenden, wurden gezielt ausgeblendet. Zum Zeitpunkt
dieses Schreibens wusste die Klägerin noch nichts von der ebenfalls
am 16.07.2012 verkündeten Terminierung der Urteilsverkündung in
Sachen ESM auf den 12.09.2012.
Die drei „Roboter-Gesetze“ (1942) beinhalten laut dem
Science-Fiction-Autor Isaac Asimov folgendes:
- Ein Roboter darf kein menschliches Wesen wissentlich verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
- Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen, es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel 1 kollidieren
- Ein Roboter muss seine Existenz schützen, solange dieses nicht mit den Regeln 1 oder 2 kollidiert.
Die Verhandlung vom 10.07.2012 wurde selbst den „Roboter-Gesetzen“
bei weitem nicht gerecht, geschweige denn dem Grundgesetz, den
universellen Menschenrechten oder §93a BVerfGG. Den „Befehlen“
im Sinne von Robotergesetz Nr. 2 würde, um im Bild zu bleiben, die
Bindung auch der Judikative an das geltende materielle und formelle
Recht entsprechen (vgl. Art. 1 Abs. 3 + Art. 20 Abs. 3 GG).
Link zu den Verfassungsbeschwerden zu Az. 2 BvR 1445/12
Link zu den Roboter-Gesetzen
Ich bin irgendwie sehr pessimistisch bezüglich dem 12.9.2012.
AntwortenLöschenMit dem Bundeswehrurteil hat dieses Gericht etwas gemacht, was ich nicht für möglich gehalten hätte. Mein Vertrauen in den Laden ist da sehr geschrumpft.